Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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zfs 11/2020, Leistungspflic... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat den mit der Klage geltend gemachten Regressanspruch jedenfalls im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Denn die Kl. war nicht nur im Außenverhältnis gegenüber dem Unfallgegner zur Erbringung der Haftpflichtversicherungsleistung gem. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG verpflichtet, sondern auch im Innenverhältnis zum Bekl." Dabei mag es zwar auf der Grundlage ihres Vorbringen...mehr

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AGS 11/2020, Anwendung des ... / 2 Aus den Gründen

1.) Über die Beschwerde war gem. § 568 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden, da die in S. 2 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 2.) Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch i.Ü. zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Beklagten ist in der Sache unbegrü...mehr

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zfs 11/2020, Vorvertraglich... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat gegen die Bekl. nur hinsichtlich der Verteidigung gegen die im Rechtsstreit 1 gegen die hiesige Kl. erhobene Räumungsklage sowie hinsichtlich der Verteidigung gegen die geltend gemachten rückständigen Mietzinszahlungen für den Zeitraum von Mai 2011 bis Dezember 2011 i.H.v. 6.800 EUR einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Deckungsschutzes gem. §§ 1, 28 ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Obiter dictum

Überraschend im obiter dictum ("Segelanweisung") ist die Bezugnahme des BGH auf seine alte Entscheidung v. 16.10.2001.[94] Dort führt der BGH aus, dass der Tatrichter den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dann als geführt ansehen könne, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliege. Soweit sich der BGH auf die normative Schadenbetrachtung ber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren finden gem. § 410 Abs. 1 AO die Kostenvorschriften der §§ 105–109a OWiG sinngemäß Anwendung. § 105 Abs. 1 OWiG wiederum erklärt die Kostenvorschriften der StPO und des JGG im Bußgeldverfahren für anwendbar. Daneben ist § 408 AO über die Kosten im Steuerstrafverfahren entsprechend heranzuziehen (§ 410 Abs. 1 Nr. 12 A...mehr

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AGS 11/2020, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 497 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit der Reiseentscheidung für mittellose Parteien und Beteiligte. Eine Terminsgebühr entsteht bereits mit Wahrnehmung des Termins. Sie entsteht daher auch dann, wenn im Termin die Klage teilweise oder ganz zurückgenommen wird (OLG Frankfurt, S. 503). Immer wieder Streit entsteht über die Frage, ob bei einer Entscheidung ...mehr

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AGS 11/2020, Rechtsmittelau... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist unstatthaft, das Rechtsmittel mithin unzulässig, als solches also – wie geschehen – zu verwerfen. 1. Generell ist die ablehnende Verfahrenskostenhilfe Entscheidung gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2–4 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, mit Ausnahme der in § 127 Abs. 2 S. 2 HS 2 ZPO geregelten Fälle. Über den Wortlaut des § 127 Abs. 2 ...mehr

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zfs 11/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… II." [14] Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung begehrt wird, und im Übrigen unbegründet. [15] Der AG weist zu Recht darauf hin, dass die Beschwerdebegründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO genügt, soweit das VG (VG Würzburg, Beschl. v. 26.5.2020 – W 6 S 20.652) die Anordnung der aufschiebenden Wir...mehr

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AGS 11/2020, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist zum Teil begründet. Die Klägerin hatte gegen den Beklagten einen Anspruch auf Ausgleich der dem Beklagten mit Schreiben vom 31.7.2018 in Rechnung gestellten Vergütung von 96,39 EUR für die Erneuerung einer GSM-Antenne. Der Ausgleich des Rechnungsbetrages erfolgte erst am 28.2.2019, nachdem am 20.2.2019 dem Beklagten der Mahnbescheid zugestellt wurde. Mit dem Aus...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Unzulässige Abtretung von Steuererstattungsansprüchen des Mandanten vermeiden

Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen des Mandanten wird den meisten Steuerberatern geläufig sein. Dabei regelt § 46 Abs. 1 AO neben der Abtretung auch die Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen. Vorrangig behandelt dabei § 46 AO die Abtretung der bezeichneten Ansprü...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts

Rz. 310 Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht (d.h. das nach den Art. 3 ff. HUntProt zu bestimmende Unterhaltsstatut) bestimmt nach Art. 11 HUntProt, der den Umfang der sachlichen Verweisung regelt, insbesondere,mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anzuwendendes Recht

Rz. 320 Die kollisionsrechtlichen Regelungen der Art. 4 bis 10 und Art. 11 Abs. 2 HUntÜ waren – mit geringen redaktionellen Abweichungen – im deutschen Recht in Art. 18 EGBGB a.F. (nunmehr aufgehoben) eingestellt worden. Im Hinblick auf das anzuwendende Recht gilt Folgendes: Für die in Art. 1 genannten Unterhaltspflichten ist nach Art. 4 HUntÜ (entsprechend Art. 18 Abs. 1 S....mehr

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Polen / 1. Gütergemeinschaft

Rz. 93 Die Gütergemeinschaft endet u.a. mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die Gesamthandsgemeinschaft verwandelt sich dann kraft Gesetzes in eine Bruchteilsgemeinschaft. Die Beendigung der Gütergemeinschaft eröffnet den Weg zur Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens, welche während der Gütergemeinschaft ausgeschlossen ist (Art. 35 FVGB). Ab diesem Zeitp...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Das EuGVÜ und das Haager Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen

Rz. 44 Da die EU- (vormals EWG-) Länder sich näher stehen als die Mitglieder der Haager Konferenz, vereinheitlicht das EuGVÜ bspw. mehr als das Haager Abkommen vom 1.2.1971 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen und sein Zusatzprotokoll[76] (das von Deutschland nicht gezeichnet und nur in den Niederlanden, in Portugal und Zyp...mehr

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Belgien / aa) Auflösung des gesetzlichen Güterstandes zu Lebzeiten beider Ehegatten

Rz. 42 Wenn und soweit keine abweichenden ehevertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, wird das Gesamtgut bei Auflösung des gesetzlichen Güterstandes zu Lebzeiten beider Eheleute gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt. Falls gemeinsame Verbindlichkeiten nicht schon im Rahmen der Liquidation des Güterstandes beglichen wurden, haften die Eheleute hierfür anschließend gesam...mehr

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Griechenland / 5. Verlöbnis

Rz. 10 Der Eheschließung geht ein (formfreies) Verlöbnis voraus. Hierunter versteht man den Vertrag über eine künftige Ehe, also das gegenseitige Versprechen von Mann und Frau, künftig die Ehe eingehen zu wollen (Art. 1346 ZGB). Das Eheversprechen ist allerdings weder einklagbar, noch kann es durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden (Art. 1346 Abs. 1 und 2 ZGB). Dennoch ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 339 Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2.10.1973[444] (HUnthVÜ) – das nach Inkrafttreten des HUntVollstrÜbK 2007 (siehe Rdn 265 ff.) nur noch im Verhältnis zu den Staaten weiter gilt, die nur dieses (d.h. das HUntVÜ 1973 und noch nicht das HUntVollstrÜbK 2003) ratifiziert haben und nicht EU-Mitgliedstaat sind[...mehr

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Schweiz / 4. Nicht formbedürftige Vereinbarungen unter den Ehegatten

Rz. 57 Das Eherecht sieht zahlreiche Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Ehegatten vor, die formfrei wirksam sind. Unabhängig vom anwendbaren Güterstand betrifft dies die Verständigung über den Unterhalt der Familie (Art. 163 ZGB), die Vereinbarung über den Betrag zur freien Verfügung des den Haushalt führenden bzw. im Beruf oder Gewerbe des anderen mithel...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 293 Zentrale Kollisionsnormen sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 HUntProt. Soweit im HUntProt nichts anderes bestimmt ist, ist nach Art. 3 Abs. 1 HUntProt (ebenso wie schon nach dem HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) als Grundnorm für die Anknüpfung für Unterhaltspflichten (allerdings vorbehaltlich der Sonderanknüpfungsregel des Art. 4 Abs. 3 HUntProt: lex fori bei Vorliegen de...mehr

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Spanien / dd) Auflösung und Abwicklung der Sociedad de Gananciales

Rz. 36 Die Errungenschaftsgemeinschaft endet durch Vereinbarung eines anderen Güterstands sowie, wenn die Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird oder wenn das Gericht die Trennung der Eheleute ausspricht (Art. 1392 CC). Weitere Auflösungstatbestände – jeweils durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Ehegatten – nennt Art. 1393 CC. So kann die Errungenschaftsgeme...mehr

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Portugal / 2. Verwaltung und Haftung

Rz. 28 Das portugiesische Ehegüterrecht enthält keinen Typenzwang (siehe Rdn 24). Zwar richten sich die Eigentumsverhältnisse der Eheleute an den einzelnen Vermögensgegenständen nach dem vereinbarten oder gesetzlichen Güterstand. Die Verwaltung des Vermögens und die Haftung der Eheleute gegenüber Dritten ist dagegen unabhängig und gesetzessystematisch auch vor den Regelungen...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellungsvolumen

Rn. 22 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 20 Abs 9 EStG beträgt das Freistellungsvolumen bei Anwendung der Grundtabelle 801 EUR und bei Anwendung der Splittingtabelle 1 602 EUR. Rn. 23 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Freistellungsvolumen kann auf mehrere Entrichtungspflichtige verteilt werden. Die Obergrenze darf zwar beim Erteilen der Freistellungsaufträge, nicht aber bei ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 u 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Rn. 105 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für die Abstandnahme reicht daneben bei den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auch der Freistellungsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

1 Grundlagen 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 104 AO ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Mitwirkungsverweigerungsrechten nach §§ 101–103 AO. § 104 Abs. 1 S. 1 AO verhindert eine Umgehung des Auskunftsverweigerungsrechts durch die Anordnung der Urkunden- oder Wertsachenvorlage bzw. die Verpflichtung zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens. § 104 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Rechtsmittel

Rz. 11 Besteht das FG trotz Geltendmachung eines Verweigerungsrechts auf der Erstattung eines Gutachtens oder der Vorlage von Urkunden oder Wertsachen, ist hiergegen des Einspruch [1] und ggf. die Klage [2] gegeben. Ebenso anfechtbar ist auch ein Steuerbescheid, der auf einer nach § 104 AO verbotenen Maßnahme (z. B. Gutachtenerstattung) beruht.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 104 AO ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Mitwirkungsverweigerungsrechten nach §§ 101–103 AO. § 104 Abs. 1 S. 1 AO verhindert eine Umgehung des Auskunftsverweigerungsrechts durch die Anordnung der Urkunden- oder Wertsachenvorlage bzw. die Verpflichtung zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens. § 104 Abs. 1 S. 2 AO bleibt unberührt. Die Einnahme des Augensche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 104 AO ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Mitwirkungsverweigerungsrechten nach §§ 101–103 AO. § 104 Abs. 1 S. 1 AO verhindert eine Umgehung des Auskunftsverweigerungsrechts durch die Anordnung der Urkunden- oder Wertsachenvorlage bzw. die Verpflichtung zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens. § 104 Abs. 1 S. 2 AO blei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2 Gegenstand des Verweigerungsrechts (§ 104 Abs. 1 AO)

2.1 Sachverständigenpflicht Rz. 4 Das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach §§ 101–103 AO hat zur Folge, dass der Weigerungsberechtigte auch nicht verpflichtet ist, für die Finanzbehörde in dieser Steuersache als Sachverständiger[1] zu fungieren. Die Ablehnung entspricht einer Befangenheitserklärung i. S. v. § 96 Abs. 4 AO. 2.2 Vorlagepflicht Rz. 5 Der zur Verweigeru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Selbstständige Verweigerungsrechte

Rz. 2 Die Verweigerungsrechte nach § 104 Abs. 1 AO sind selbstständige Rechte. Vorausgesetzt wird nur das Vorliegen der Auskunftsverweigerungsrechte nach §§ 101–103 AO, nicht ihre Geltendmachung.[1] Sie bestehen auch, wenn die Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen gar nicht gestellt hat. Inhalt und Umfang der Verweigerungsrechte nach § 104 AO werden durch §§ 101–103 AO bestimmt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Sachverständigenpflicht

Rz. 4 Das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach §§ 101–103 AO hat zur Folge, dass der Weigerungsberechtigte auch nicht verpflichtet ist, für die Finanzbehörde in dieser Steuersache als Sachverständiger[1] zu fungieren. Die Ablehnung entspricht einer Befangenheitserklärung i. S. v. § 96 Abs. 4 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Ausnahme: Notare (§ 104 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 8 Dies gilt jedoch nicht für Notare, soweit eine gesetzliche Anzeige- oder Vorlagepflicht besteht.[1] Die Vorlagepflicht der Notare ist inhaltlich beschränkt auf solche Urkunden, die notariell erstellte Urkunden ergänzen und verdeutlichen. Den gesamten Aktenvorgang, insbesondere seine Handakte, braucht der Notar nicht vorzulegen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Für Beteiligte aufbewahrte Urkunden (§ 104 Abs. 2 AO)

Rz. 9 Nach § 104 Abs. 2 AO wird das Weigerungsrecht auch dann eingeschränkt, wenn Urkunden oder Wertsachen für den Beteiligten aufbewahrt werden und dieser bei eigenem Gewahrsam zur Vorlage verpflichtet wäre. Durch diese Vorschrift soll verhindert werden, dass der Beteiligte die Ermittlungstätigkeit der Behörde durch die Auslagerung der Gegenstände behindert.[1] Aufbewahrung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.3 Belehrung

Rz. 3 § 104 AO sieht eine Belehrungspflicht der Finanzbehörde über die Verweigerungsrechte nicht vor. Aus dem Zweck der Vorschrift (s. Rz. 1) folgt aber eine Belehrungspflicht auch hinsichtlich der Verweigerungsrechte nach § 104 AO, soweit eine solche nach §§ 101–103 AO gegeben ist.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Vorlagepflicht

Rz. 5 Der zur Verweigerung der Mitwirkung nach §§ 101–103 AO Berechtigte kann grundsätzlich auch die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen[1] verweigern, soweit das Verweigerungsrecht besteht (s. Rz. 2). Urkunden i. d. S. sind sämtliche in Schriftzeichen verkörperte oder auf einem Bild- bzw. Datenträger- festgehaltene Gedankenäußerungen, die allgemein oder für informierte Per...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.6 Umfang der Entschädigung

Rz. 20 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Das sind zum einen die Auskunfts- und Vorlagepflichtigen.[1] Sie erhalten einen Fahrtkostenersatz, die Entschädigung für Aufwand. Ersatz sonstiger Aufwendungen, Entschädigung für Zeitversäumnis, Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung und eine Entschädi...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.3 Pflichtinhalt des Rahmenvertrages

Rz. 7 Abs. 4 der Vorschrift enthält die auf Vorschlag des Bundesrates in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Arzneimitteldaten zur Verfügung zu stellen und die Angaben auf den Arzneimittelpackungen durch Kennzeichen verschlüsselt so zu gestalten, dass sie von den Apotheken maschinell erfasst werden können (vgl. § 300). Bei der Vielzahl der...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 168 Beitrag... / 2.1 Bescheid (Abs. 1)

Rz. 3 Die Schriftform des Beitragsbescheides, mit dem der Beitrag erhoben wird, ist zwingend. Gegen den Beitragsbescheid als Verwaltungsakt i. S. v. § 31 SGB X, sind Widerspruch gemäß § 78 Abs. 1 SGG und nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens Klage gemäß § 54 SGG möglich. Beide Rechtsmittel haben jedoch wie im Steuerrecht gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht die ansonsten ü...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 4 Anlage FV

Erstmals kann der Umsatzsteuerjahreserklärung ab 2020 auch eine Anlage FV beizufügen sein, wenn es sich um die separat abzugebende Erklärung eines Fiskalvertreters handelt. Wichtig Relevanz nur für Fiskalvertreter Fiskalvertreter müssen 2 Jahressteuererklärungen abgeben: Eine Umsatzsteuererklärung (ohne Anlage FV) muss für die eigene unternehmerische Tätigkeit des Fiskalvertre...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erstattung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 21.10.2014, DStR 2015, 353), dass die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Ges-GF einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, keine Zuwendung des Arbeitgebers ist, die dem Ges-GF a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sitzungsgelder

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Erstattung von Sitzungsgeldern s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gesellschafterversammlung".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Personalgestellung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine verbilligte Personalgestellung an einen Gesellschafter (oder an eine ihm nahe stehende Pers) stellt eine vGA dar. Zur Frage, ob und ggf wann die Gestellung von Personal durch eine KöR gegen Erstattung der Kosten zur Annahme eines BgA führt, s § 4 KStG Tz 109 "Personalgestellung".mehr

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AGS 10/2020, Höhe der zu er... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte im Rahmen des "Diesel-Abgasskandals" gegen die Beklagte auf die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs geklagt, abzüglich einer von ihm zu zahlenden Nutzungsentschädigung. Darüber hinaus hat er Erstattung seiner vorgerichtlichen Kosten i.H.v. einer 2,0-Geschäftsgebühr geltend gemacht. Das Gericht hat der Klage in der Hauptsache st...mehr

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FoVo 10/2020, Gebühr für Ve... / 3 Der Praxistipp

GV-Rechnungen prüfen und Kostenansatzbeschwerde im Blick haben Gläubiger wie Schuldner haben Anlass, die Kostenrechnungen von Gerichtsvollziehern zu prüfen. Der Gläubiger, weil er die Kosten vorfinanzieren muss und nicht sicher sein kann, dass diese auch erstattet werden oder deren Erstattung letztlich nicht zu Lasten der Realisierung der Forderung im Übrigen geht. Der Schuld...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 6. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 5 RVG)

§ 55 RVG regelt das Festsetzungsverfahren des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts sowie des Beratungshilfeanwalts gegen die Staatskasse. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG verweist derzeit auf § 104 Abs. 2 ZPO. Daraus wird in der Rspr. teilweise gefolgert, dass auch die in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO geregelte Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die ...mehr