Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 2 Steuererklärungen 2021

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eine Jahressteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums [1], soweit aufgrund der Corona-Pandemie nicht – wie schon fü...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 6.2 Umsatzsteuerpflicht

Führt der leistende Unternehmer im Inland eine steuerbare Leistung aus, muss geprüft werden, ob eine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt. Dabei ist aktuell Folgendes zu beachten: Berufung auf Unionsrecht für Vereine: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL sind bestimmte Dienstleistungen steuerfrei, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport oder ...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 6.1 Unternehmereigenschaft

Zur Frage der Unternehmereigenschaft sind aus der Rechtsprechung die folgenden Punkte zu beachten: Organschaft: Entgegen der vom BFH und von der Finanzverwaltung[1] vertretenen Auffassung, kann nach einer Entscheidung des EuGH[2] eine Personengesellschaft auch in einen Organkreis eingebunden sein, wenn nicht alle Stimmrechte im Organkreis gehalten werden. Feste Einrichtung: De...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 6.3 Bemessungsgrundlage, Steuer und Steuerschuldner

Die entstehende Umsatzsteuer hängt ab von der Bemessungsgrundlage, dem anzuwendenden Steuersatz und von der Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer. Zu beachten sind hier insbesondere: Bemessungsgrundlage bei 0 %-Finanzierung: Trägt im Rahmen einer Warenlieferung mit einer beworbenen 0 %-Finanzierung der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung (in diesem Fall wir...mehr

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Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht

Leitsatz Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger – Aquatics vom 21.10.2021 – C‐373/19). Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, Nr. 22 Buchst. a UStG, Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Privatpersonen (§ 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 19 Als Voraussetzung für die Anwendung der Ortsbestimmung nach § 3c Abs. 1 UStG bestimmt § 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG als Abnehmerkreis diejenigen Personen, die nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen gehören. Danach dürfen die Abnehmer keine Unternehmer i. S. v. § 2 UStG und auch keine juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein, die nic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 3c UStG bezweckt die Besteuerung in dem Mitgliedstaat des Endes der Beförderung bzw. Versendung (Bestimmungsland) in den Fällen, in denen dieses Ziel nicht bereits durch die Erwerbsbesteuerung erreicht wird (Rz. 1). Gesetzestechnisch wird dies dadurch erreicht, dass die durch § 3c Abs. 1 UStG bewirkte Ortsverlagerung in den Bestimmungsmitgliedstaat durch § 3c Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Halbunternehmer (§ 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 21 Der in § 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgeführte Abnehmerkreis entspricht demjenigen Erwerberkreis, der nach § 1a Abs. 3 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern hat (sog. Halbunternehmer, vgl. auch § 1a UStG Rz. 222ff. ). Zu dieser Gruppe von Abnehmern gehören, vorausgesetzt sie haben die Erwerbsschwelle (§ 1a UStG Rz. 228ff.) nicht überschritten und auc...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine "Kurtaxe" (in Höhe eines bestimmten Betrages pro Aufen...mehr

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Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j EGRL 112/2006

Leitsatz Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Normenkette § 4 Nr. 21 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger ist ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer. Das Team, dem er angehört, bot u.a. Kinderbewegungspr...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.1 Unversteuerte Rücklagen

Rz. 79 Unversteuerte Rücklagen verkörpern rein steuerliche Wahlrechte (GoB-inkonforme Wahlrechte) und sind nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, analog zu den steuersubventionellen Abschreibungswahlrechten nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen.[1] Innerhalb der Bilanz stellen unversteuerte Rücklagen einen Passivposten ei...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Internationale Bezüge

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Show eines Sängers und Bildjournalisten: Vollumfänglich ermäßigter Umsatzsteuersatz?

Leitsatz Veranstaltet ein als Sänger und Bildjournalist tätiger diplomierter Opern- und Chansonsänger Shows, bei denen er zuvor auf Reisen im In- und Ausland aufgenommene Dias kommentiert und passend zu den gezeigten Regionen Gesangsdarbietungen zeigt, ist von einer einheitlichen künstlerischen Leistung auszugehen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Bu...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Europarechtliche Kriterien

Rz. 23 Soweit die Entlastung von der Abzugsteuer auf die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zins- und Lizenzrichtlinie gestützt wird, enthalten die genannten Richtlinien Vorbehalte zur Verhinderung von Missbräuchen, sodass sich die Frage nach dem Vorrang stellt.[1] § 50d Abs. 3 EStG stellt außerdem einen Eingriff in die Grundfreiheiten dar. Betroffen ist bei der Entlastung vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2.2 Änderungen aufgrund der europarechtlichen Problematik

Rz. 20 Gegen diese Fassung der Vorschrift wurden europarechtliche Bedenken geltend gemacht, da sie einen Eingriff in die Mutter-Tochter-Richtlinie bzw. in die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) darstelle. Zusätzlich wurde beanstandet, dass das Merkmal von 10 % der Bruttoerträge als absolute Grenze keinen Gegenbeweis zuließ.[1] Durch G. v. 7.12.2011[2] wurde die Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.1 Übersicht

Rz. 33 § 50d Abs. 3 EStG in der Neufassung definiert, in welchen Fällen die Zwischenschaltung der Körperschaft einen Missbrauch i. S. d. Rspr. des EuGH darstellt (Rz. 23ff.). Regelungsziel des Gesetzgebers ist dabei die Verhinderung von "Durchleitungsgesellschaften". Der Tatbestand enthält in dem Satzteil vor Nr. 1 den persönlichen und sachlichen Regelungsbereich und die Rec...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen

Kommentar Mit gleichlautendem Länderlass vom 29.11.2021 werden die anhängigen Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Zinsfestsetzung im Wege der Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Nahezu zeitgleich hat das BMF mit Schreiben vom 3.12.2021 sein zentrales Schreiben zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG ergänzt. Einsprüche werden zurückgewiesen Am 8.7.2021 hat des BVerf...mehr

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ZErb 12/2021, Blick über die Grenze: EuGH zum ErbStG und Zivilgerichte zur EU-ErbVO

Im anhängigen Verfahren vor dem EuGH C-394/20 (Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf v. 20.7.2020, zu § 16 Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG) liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH (v. 16.9.2021) vor. Das Ergebnis ist "gespalten": Der Generalanwalt hält die Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG i.d.F. des Steuermissbrauchsvermeidungsgesetzes 2017 für europa...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat mehrfach erneuerten Führerscheins der Klassen A und B; Aberkennung des Rechts, von einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in Deutschland Gebrauch zu machen; Alkoholmissbrauch; Erfüllung der Mindestanforderungen an die Fahreignung; Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen; Nachweis einer der MPU gleichwertigen Überprüfung; Wiedererteilung des Rechts von einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in Deutschland Gebrauch zu machen; Vorabentscheidung des EuGH (Urt. v. 29.4. 2021 - C-47/20, zfs 2021, 355).

RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1 Art. 7 Abs. 1 und 3 Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2; StVG § 3 Abs. 6 § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Buchst. a und Abs. 5 S. 1 § 65 Abs. 3 Nr. 2; FeV § 11 Abs. 8 S. 1 § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c und d § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und S. 3, Abs. 4, 20; StGB § 69b Abs. 1. Leitsatz § 3 Abs. 6 StVG i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV sind unionsrec...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Regelungszweck

Rn. 6 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zweck der Regelung ist es, eine zeitlich gestreckte Besteuerung der durch Entstrickung ohne Realisationsvorgang aufgedeckten stillen Reserven zu ermöglichen (BT-Drucks 16/3369, 5) und damit die Vereinbarkeit der Entstrickungsregelung § 4 Abs 1 S 3 EStG mit EU-Recht sicherzustellen (BT-Drucks 16/2710, 57). Überführungen von WG ohne Auslandsber...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter ist nach § 6 Satz 2 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L – wie bereits ausgeführt – grundsätzlich allein die VBL, und zwar für sämtliche Beschäftigte. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise keine Pflichtversicherung bei der VBL besteht.[1] Eine Ausnahme gilt lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hambur...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gefährdung des künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 2 Hs 2 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 5 Abs 3 Unterabs 2 ATAD sieht vor, dass die Vermeidung der Sofortbesteuerung bei nachweislichem und tatsächlichem Risiko, dass die Steuer nicht eingezogen werden kann, von einer Sicherheitsleistung des StPfl abhängig gemacht werden kann. Das in Art 5 Abs 3 ATAD verankerte Umsetzungswahlrecht wurde mit Erweiterung des § 4g Abs 2 EStG idF ...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung ei... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [11] Die Revision des Kl., über die der Senat mit Einverständnis der Parteien ohne weitere mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2 i.V.m. § 141 S. 1 und § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), ist unbegründet. Das Urt. des Berufungsgerichts beruht nicht auf einer Verletzung revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO). Der Kl. hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass er bere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bodden in Korn, § 3a EStG; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gemäß §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ausnahme

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 4 S 1 EStG sieht vor, die Herabsetzung der AK/HK, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen, wenn ein nach § 7g Abs 2 EStG begünstigtes WG nicht bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (fast) ausschließlich betrieblic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertr...mehr

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Leistungsbeschreibung in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)

Kommentar Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten. Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragender Rechtsträger

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als übertragender Rechtsträger kommen – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Kö in Betracht. Hierbei muss es sich um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln. Die SE und SCE erfüllen stets diese Voraussetzungen. Dh, die Anwendung der §§ 3ff UmwStG ist auf Umwandlungen innerh...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung ei... / Sachverhalt

Der Kl., ein deutscher Staatsangehöriger, begehrt die Feststellung, dass er berechtigt ist, mit seinem spanischen Führerschein der Klassen A und B Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen. Der Kl., der sich seit 1992 überwiegend in Spanien aufhält, erwarb 1992 in Spanien eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B. Diese Fahrerlaubnis wurde ihm 2009 vom AG K. wegen einer Trunkenhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 2–4 EStG, § 12 Abs 1 KStG : Die Anwendung des § 4g EStG setzt tatbestandlich die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 4 Abs 1 S 3 EStG (einschließlich dessen Ergänzung durch das Regelbeispiel in § 4 Abs 1 S 4 EStG) hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 2d Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7h Abs 1 S 1 EStG fördert nur im Inland belegene Objekte. Das Problem der Beschränkung der steuerlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 4

Auf einen Blick Die erbrechtliche Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB, die der EuGH entgegen der güterrechtlichen Qualifikation durch den BGH vorgenommen hat, gibt Anlass die h.M., wonach der nach § 2306 BGB belastete Ehepartner im Falle der Ausschlagung nur den kleinen Pflichtteil und Ausgleich des effektiven Zugewinns, nicht aber den großen Pflichtteil verlangen kann, zu ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 1g Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bei § 7h EStG werden jedoch nur im Inland belegene Objekte gefördert. Das Problem der Beschränkung auf der stlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1

Die auch steuerlich orientierte Nachfolgeberatung tendiert in intakten Ehen dazu, erhebliche Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern unter Lebenden auszugleichen. So können Freibeträge der Kinder besser genutzt und die Höhe der steuerpflichtigen Erwerbe, mit den damit verbundenen Steuersätzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG reduziert werden. Erprobte Mittel der Beratungspraxi...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648; Benecke, Internationalisierung des Ertragsteuerrechts durch das SEStEG – ein Überblick, StuB 2007, 3; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Förster, SEStEG: Rechtsänderungen im EStG, DB 2007, 72; Kessler/Winterhalter/Huck, Überführun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 7 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen. Allerdings hat das FA auch die Möglichkeit, einen Nachforderungsbescheid zu erlassen; FG Sa v 01.12.2010, 1 V 1321/10,...mehr

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Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

Leitsatz Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Normenkette § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG, A...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 8. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4 Rücknahme des Verwaltungsakts

Rz. 24 Ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann ohne weitere Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) oder mit Wirkung auch für die Vergangenheit (ex tunc) zurückgenommen werden. Eine Rücknahme mit Wirkung ex nunc ist nur bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung[1] möglich, nicht bei einmaligen Verwaltungsakten.[2] Die Behörde kann den Verwaltungs...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von ...mehr