Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Volker Bock Rechtsanwalt, Dresden Prof. Dr. Christian Döring Rechtsanwalt, Stuttgart Dr. Tassilo Eichberger Rechtsanwalt, München Dr. Andreas Fink Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln Prof. Dr. Peter Fischer Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg Prof. Dr. Bastian Fuchs, LL.M. Rechtsanwalt, Attorney-at-Law, Fachanwalt für Bau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland hat im dritten Quartal 2019 den ersten größeren Rückschlag seit Längerem erlebt.[1] Dies hatte sich angesichts der schon seit einem Jahr anhaltenden Konjunkturdelle abgezeichnet. Besonders der deutsche Mittelstand mit seinen im internationalen Vergleich traditionell eher niedrigen Eigenkapitalquoten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Verfahren

Rz. 116 Wie bereits oben unter Rdn 112 ff. erwähnt, regelt § 25 FAO das Verfahren von Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Die Befugnis zur Rücknahme und zum Widerruf liegt beim Vorstand derjenigen Rechtsanwaltskammer, der der betroffene Rechtsanwalt im Zeitpunkt der Entscheidung angehört. Es kommt daher nicht darauf an, welche Kammer d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / I. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 61 Gemäß § 1371 Abs. 4 BGB steht den Stiefkindern ein sog. Ausbildungsanspruch nach Ableben ihres leiblichen Elternteils gegen den Stiefelternteil zu. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei der erbrechtlichen Lösung. Demnach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren

1. Dr. Henning Reitz Rechtsanwalt und Partner bei JUSTEM Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Herausgeber des Werks 2. Dr. Michael Heinrich Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Gründungspartner der Kanzlei HEINRICH PARTNER RECHTSANWÄLTE, Frankfurt a.M. 3. Dr. Daniel Klösel Rechtsanwalt und Associated Partner bei JUSTEM Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. 4. Dr. Thilo Mahn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 4. Sonstige neuere Rechtsprechungsfälle

Rz. 113 Der Fantasiezusatz "Meditec" bei einer zulässigen Personenfirma eines Einzelkaufmanns ist nicht irreführend wegen eines Hinweises auf verschiedene Unternehmensgegenstände (hier Medizintechnik oder Medienbereich).[356] Die Verwendung des Begriffs "Fachanwälte" als Zusatz zur Kurzbezeichnung einer überörtlichen Anwaltssozietät auf dem Praxisschild oder auf dem Briefkopf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Präsenzpflicht

Rz. 16 Grds. muss der Fachanwaltsbewerber während der gesamten Zeitdauer des Lehrgangs präsent sein. Ausnahmen können allenfalls in geringem Umfang, z.B. infolge von Verspätung bei der Anreise, zugelassen werden. Versäumt ein Teilnehmer jedoch längere Abschnitte (etwa einen oder gar mehrere Tage), so darf der Veranstalter die Leistungsteilnahme in dem von § 4 Abs. 1 FAO gefo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfahren

Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, die Prüfung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 2. Verfügungsrecht des Vorerben

Rz. 29 Grundsätzlich kann der Vorerbe über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände verfügen. Allerdings sind hierbei die Vorschriften der §§ 2112 bis 2115 BGB zu berücksichtigen, die den Vorerben in seiner Verfügungsfreiheit erheblich einschränken. Die Verfügungen des Vorerben werden unwirksam, wenn bei Eintritt des Nacherbfalls das Recht des Nacherben vereitelt oder beeintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / VII. Zusammenfassung und Ergebnis

1. In Zeiten des früheren Altersphasenmodells war der Betreuungsunterhalt der Hauptfall überobligatorischer Einkünfte. Seit der Reform des § 1570 BGB und der daraus folgenden grundsätzlichen Arbeitspflicht des betreuenden Elternteils ab dem dritten Geburtstag des Kindes sowie der Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) ist die Problem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Beurteilungsspielraum der Vorprüfungsausschüsse und Rechtsanwaltskammern

Rz. 17 Kontrovers diskutiert wurde lange Zeit die Frage, ob die Vorprüfungsausschüsse bzw. die Rechtsanwaltskammern bei der Begutachtung der Klausuren einen eigenen Beurteilungsspielraum besitzen, der es ihnen ermöglicht, die Bewertung einer Klausur als "bestanden" in Zweifel zu ziehen.[20] Diese Frage wurde im Jahr 2002 durch den BGH entschieden. Dieser stellte fest, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Rechtsschutz gegen die Ladung

Rz. 82 Sämtliche Entscheidungen des Ausschusses unterliegen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht der uneingeschränkten richterlichen Überprüfung.[86] Aus diesem Grund wird von einigen Stimmen in der Literatur die Ansicht vertreten, dass bereits die Ladung zum Fachgespräch auch nach Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips anfechtbar sein soll.[87] Dies erscheint jedoch nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Besondere praktische Kenntnisse

Rz. 22 § 5 FAO legt die Anzahl der Praxisfälle fest, die der Bewerber bzw. zukünftige Fachanwalt je nach Fachgebiet persönlich und weisungsfrei vor Antragstellung bearbeitet haben muss. Während die frühere Fassung des § 5 FAO "in der Regel" bestimmte Fallzahlen zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen forderte, "setzt" § 5 FAO in der ab dem 1.1.2003 geltenden Fass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Wissenschaftliche Publikation

Rz. 101 Eine wissenschaftliche Publikation wird regelmäßig eine Veröffentlichung sein, welche eine vertiefte juristische Befassung zum Thema hat; bspw. Aufsätze, Kommentare oder Urteilsanmerkungen. Z.T. wurde in der Vergangenheit gefordert, eine solche Publikation müsse zwingend auf ein juristisches Fachpublikum zielen, also in einer Fachzeitschrift erscheinen. Mit Beschl. v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 9

Auf einen Blick Dieser Aufsatz erfasst die Vererbung von Krypto-Assets aus einer anderen erbrechtlichen Perspektive als die bisherige Literatur und stellt dabei nicht den eigentlichen Übergang von Krypto-Assets in das Vermögen der Erben in den Mittelpunkt, sondern beschäftigt sich mit dem notariellen Nachlassverzeichnis und der Rolle des Notars bei Krypto-Assets im Nachlass....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Schriftliches oder mündliches Verfahren (§ 24 Abs. 2 und Abs. 3 FAO)

Rz. 69 Im weiteren Verlauf gibt es für den Berichterstatter und den Fachausschuss verschiedene Verfahrensmöglichkeiten. Je nach Zweckmäßigkeit bzw. aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung können sie das schriftliche Verfahren gem. § 24 Abs. 2 FAO oder das mündliche Verfahren gem. § 24 Abs. 3 FAO durchführen. Sie können aber auch von beiden Verfahrensweisen Gebrauch machen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 8. Verfügungen des Vorerben zu Lebzeiten

Rz. 40 Nach § 2112 BGB kann der Vorerbe grundsätzlich frei über die Nachlassgegenstände verfügen, soweit sich nichts anderes aus den §§ 2113 bis 2115 BGB ergibt. Durch die bereits dargestellten Verfügungsbeschränkungen (siehe Rdn 29 ff.) ist der Vorerbe auch grundsätzlich nicht gehindert, Nachlassgegenstände zu Lebzeiten zu übertragen. Denkbar wäre also auch die Übertragung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 5. Alternative Nachweismöglichkeiten der theoretischen Kenntnisse

Rz. 19 Gem. § 4 Abs. 3 FAO besteht grds. die Möglichkeit, den erforderlichen Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet auch ohne die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen. Allerdings müssen die außerhalb eines Lehrgangs erworbenen Kenntnisse dem im Fachlehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen. Damit soll nach dem ausdrücklichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Definition des "Falles" i.S.d. § 5 FAO

Rz. 24 § 5 Abs. 1 lit. p FAO verlangt mindestens Fälle aus drei verschiedenen Bereichen des § 14i Nr. 1 und Nr. 2 FAO. Hier stellt sich zunächst die Frage, was ein "Fall" i.S.v. § 5 FAO ist. Die Teilnehmer des sog. Berliner Erfahrungsaustausches vom 30.11. und 1.12.2001, einem Treffen der Fachausschüsse aller Rechtsanwaltskammern, formulierten mit Ziff. II 6. 1 Satz 1 der sog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 109 Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen immer auch die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht.[146] Der Gesellschaftsvertrag muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe in die Gesellschafters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Kein Beschwerde... / 1 Gründe:

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 3.5.2023 richtet sich gegen einen Beschluss des Familiengerichts, nach dem gerichtliche Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls nicht zu treffen sind. 1. Die am … 1971 geborene Beteiligte zu 1. ist die Mutter der Kinder M. und J. Der am … 1969 geborene Beteiligte zu 2. ist der Vater der Kinder. Die Beteiligten zu 1. und 2. heirat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Vorprüfungsausschüsse

Rz. 41 Die Vorprüfungsausschüsse (auch Fachausschuss oder Fachgebietsausschuss genannt) haben die Aufgabe, die Entscheidung des Kammervorstands über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Fachanwaltsanträge vorzubereiten. Den Ausschüssen obliegen im Einzelnen die Prüfung der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, evtl. das Anfordern weiterer zur Vorbereitung einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die nun vorliegende 6. Auflage des Handbuchs wird vom tragischen Tod desjenigen überschattet, der dieses Handbuch von Anfang an seit 2007 betreut und ihm den Status verliehen hat, den es heute hat: Thomas Wachter. Sein Tod hinterlässt auch im Gesellschaftsrecht eine große Lücke, da er wie kaum ein anderer in der Lage war, Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Neue Perspektiven, neues Layout

Jochem Schausten Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit großer Freude – aber auch gespannter Erwartung auf Ihre Reaktion – präsentiert der Geschäftsführende Ausschuss Ihnen die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift "Forum Familienrecht" – erstmals im nach 16 Jahren neu geschaffenen Layout. Unser Bestreben war es, nicht nur ein neues Erscheinungsbild zu schaffen, sondern die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / I. Sachverhalt

Die in Forbach in der Nähe von Baden-Baden wohnhafte Klägerin hat vor dem LG Baden-Baden gegen den Träger des Kreiskrankenhauses und die behandelnden Ärzte Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie hat sich in beiden Instanzen durch Fachanwälte für Medizinrecht mit Kanzlei in Bonn vertreten lassen. Diese sind zu den Verhandlungsterminen am 22.2.2002 und 2.4.2004 vor dem L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Dauer des Fachanwaltslehrgangs und der Klausuren

Rz. 14 Allen Fachanwaltsbereichen gemein ist die Vorgabe des § 4 Abs. 1 FAO, dass der Fachanwaltslehrgang eine Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden beinhalten muss. Hierin noch nicht eingerechnet sind die Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten), deren Voraussetzungen in § 4a FAO geregelt sind. Danach muss eine Aufsichtsarbeit mindestens eine Zeitstunde ausfüllen und da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Hörende Teilnahme

Rz. 103 Hinsichtlich der hörenden Teilnahme gilt im Wesentlichen das bereits unter Rdn 12 ff. Gesagte. Rz. 104 Streitig war die Zulässigkeit von sog. Online-Seminaren für die Pflichtfortbildung eines Fachanwalts. Rz. 105 In einer Entscheidung vom 17.3.2005[103] hat der AGH Schleswig-Holstein die Auffassung der dortigen Kammer bestätigt, die eine "virtuelle" Teilnahme auf elekt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Steuern

Rz. 326 Grds. stellt der BGH auf den Zeitraum ab, in dem die Steuern tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[776] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Außerdem entspricht dies der Gleichbehandlung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Rz. 327 Allerdings ist das Einkommen eines Selbststä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / III. Kosten der beruflichen Fortbildung

Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem bereits ausgeübten Beruf als Fortbildungskosten, sind diese als WK/BA abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gerade nicht in einem entsprechenden Dienstverhältnis bzw. einem eigenen Betrieb befindet[27]. M.E. gilt dies auch, wenn der ausgeübte Beruf keine Erstausbildung erfordert. Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6 / 6. Fachanwalt für Erbrecht – Die richtige Antragstellung für die Verleihung

I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO) Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theore...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Die vorweggenommene Erbfolge

Kappler/Kappler (Hrsg.)2. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, 398 S., 69 EUR ISBN 978-3-7694-1278-9 Das Handbuch "Die vorweggenommene Erbfolge" in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage von 2023 ist Teil der FamRZ-Bücherreihe und richtet sich als umfangreicher Ratgeber und zum Vertiefen einzelner Fragestellungen an jeden Praktiker. Das Buch ist primär für die Ausübung der beruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Gebührenrechtli... / IV. Zusammenfassung

Die Entscheidung des IX. ZS des BGH vom 29.10.2020 hat vor allem in der außergerichtlichen Bearbeitung familienrechtlicher Mandate eine erhebliche Bedeutung. Letztlich ist entscheidend die Frage, wie der konkrete Auftrag lautet, der vom anwaltlichen Vertreter erfüllt werden soll. Da der BGH in seiner Entscheidung hervorhebt, die Bestimmung des Umfangs einer gebührenrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur vierten Auflage

Seit dem Erscheinen der Erstauflage unseres Handbuches "Der Fachanwalt für Erbrecht" haben wir von den zahlreichen Lesern eine äußerst positive Resonanz erhalten, wofür wir uns ausdrücklich bedanken möchten. In der nun vorliegenden Neuauflage haben wir zahlreiche neue Gesetze, die eine Auswirkung auf das erbrechtliche Mandat haben, berücksichtigt und deren Auswirkungen auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 351 Der Rahmen der Geschäftsgebühr nach dem RVG beträgt 0,5 bis 2,5, § 13 RVG, Nr. 2400,[651] wobei nach der Erläuterung zu Nr. 2400 "eine Gebühr von mehr als 1,3 (…) nur gefordert werden (kann), wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war". Eine Gebühr über der Mittelgebühr von 1,3 wird im Allgemeinen im Bereich des Erbrechts und insb. im Bereich der Erbauseinande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr