Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Zeitschriften aktuell

Prof. Dr. Matthias Kilian, Die Erhöhung der RVG-Gebühren – Alternativen zum Bittstellertum?, AnwBl. 2023, 168 Aufgrund der inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten in den Anwaltskanzleien und den zunehmenden Aufwendungen beim Personal wird in der Praxis nur rund zwei Jahre nach der letzten Anhebung der Anwaltsgebühren und -auslagen eine erneute Anhebung der Anwaltsvergütung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geleitwort

Nun schon in der 11. Auflage erscheint das Buch "Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen" und hilft dem Praktiker, die zahlreiche Rechtsprechung in diesem Bereich zu überblicken und auf den konkret vorliegenden Fall anzuwenden. Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei die optische Unterstützung mittels grafischer Darstellung der Unfallsituationen. Gerade auch für den Laien hilfre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Alkoholverbot für Fahranfänger - § 24c StVG und seine Folgen1 Dieser Beitrag sowie der Beitrag von Krenberger: Das neue Ehegattennotvertretungsrecht - ein neuer Aspekt in der anwaltlichen Beratung , Seite 184, sind zusammen zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.

Einführung Bereits geringster Alkoholkonsum kann bei Fahranfängern zu erheblichen Problemen führen. Ihnen drohen Bußgeld und fahrerlaubnisrechtliche Folgen. Das diese treffende absolute Alkoholverbot soll nämlich die Sicherheit des Straßenverkehrs steigern. Hintergrund ist eine statistisch feststellbare erhöhte Häufung von Unfällen nach Alkoholkonsum von jungen Fahrern, welch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Das neue Ehegattennotvertretungsrecht - ein neuer Aspekt in der anwaltlichen Beratung1 Dieser Beitrag sowie der Beitrag von Krumm, Alkoholverbot für Fahranfänger - § 4c StVG und seine Folgen , Seite 189, sind zusammen zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.

A. Einleitung Innerhalb der betroffenen Gerichtsdezernate, der Betreuungsbehörden, der Betreuungsvereine, bei den Krankenhäusern und bei den Betreuungsvereinen waren die letzten Monate vor dem großen Reformwurf des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023[2] davon geprägt, die gesetzlichen Neuerungen im BGB, im BtOG, in der ZPO und anderenorts zu erfassen, kennen zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Handbuch Familienvermögensrecht

Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen. In 15 Kapiteln ist es 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Europäisierung des Scheidungsrechts - wer ist eigentlich Richter?

Argiris Balomatis Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Dieser Grundsatz prägt das deutsche Scheidungsrecht. Muss er jetzt hinterfragt werden? Richten wir unseren Blick ins europäische Ausland, so merken wir, dass mittlerweile 10 Staaten die Scheidung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zulassen. Wie gehen wir also mit außergerichtlichen Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Die nachfolgende Anmerkung beschränkt sich auf die Aspekte der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, die sog. Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Die Entscheidung vom 16.11.2022 bringt die erhoffte Klarheit für die Praxis, wie (nicht nur) vor Rechtskraft der Ehescheidung mit Teilungsversteigerungsverfahren umzugehen ist. Auslöser der streitgege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Stolperfallen i... / VI. Anschlussbeschwerde

§ 66 FamFG regelt einheitlich für den gesamten Anwendungsbereich des FamFG die Möglichkeit, sich der Beschwerde eines anderen Beteiligten auch ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde anzuschließen. Der Beschwerdegegner hat praktisch ein Wahlrecht: Legt er innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 63 Abs. 1 FamFG und unter Beachtung der erforderlichen Form selbstständig eine Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Steuerberaterprüfung

Bei der Frage nach dem Streitwert bzgl. einer Steuerberaterprüfung werden sehr unterschiedliche Standpunkte offenkundig. Beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist der Streitwert pauschalierend mit 50.000 EUR anzusetzen[1], wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall eine abweichende Streitwertfestsetzung rechtfertigen.[2] Dieser im Gegensatz zu früheren Entscheidunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist und die Besitzkapitalgesellschaft selbst an der Betriebskapitalgesellschaft als Gesellschafter beherrschend beteiligt ist .[1] Vereinzelt wird aber auch von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung gesprochen, wenn nur d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die Bearbeitung von Unfallmandaten gehört zum Alltag jeder Allgemeinpraxis. Im Vordergrund der anwaltlichen Beratung steht die Schadenminderungspflicht des Geschädigten, der damit rechnet, dass die Kosten der Schadenbeseitigung entweder vom gegnerischen Haftpflichtversicherer oder von der eigenen Kaskoversicherung getragen werden. Dem Mandanten ist daher zu empfehlen, keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Fahrerschutzversicherung / I. Schadenversicherung

Rz. 12 Die Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung keine Summenversicherung, sondern eine Schadenversicherung.[19] Die Fahrerschutzversicherung ist eher vergleichbar mit einer Kaskoversicherung und vom Grundsatz her eine Restschadenversicherung.[20] Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz. Versichert ist der Fahrer de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 2 Beratung in Steuerangelegenheiten: Wer darf sie anbieten und in welchem Umfang?

Wer wem wann und vor allem wie weit helfen darf, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Auf allen Rechtsgebieten beraten dürfen zunächst die Rechtsanwälte. Das gilt für alle Rechtsanwälte, nicht etwa nur für die Fachanwälte für Steuerrecht. Viele Anwälte aber – Fachanwälte für Steuerrecht natürlich ausgenommen – sehen im Steuerrecht e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Salvatore Barba Rechtsanwalt, München Dr. Rainer Deininger, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf Maja Mayrhuber, LL.M. Rechtsanwältin, Wien Dr. Michael Nordin, LL.M. Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Zürich DDr. Clemens Philipp Schindler, LL.M. Rechtsanwalt, Steuerberater, Wien Roland Wild, M.A. (HSG) Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Zürichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Ausbildungsobliegenheit des nicht mehr schulpflichtigen Kindes. Im vorliegenden Fall hatte die allein sorgeberechtigte Mutter entschieden, das Kind solle nach dem bestandenen Hauptschulabschluss einen Online-Kurs mit dem Ziel der Zulassung zur Realschulabschlussprüfung (Schulfremdenprüfung) absolvieren. Diese Pläne wurden dem Unterhaltsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2023, Forum Kind im Fokus

Dr. Christian Grabow Im familienrechtlichen Alltag nehmen Auseinandersetzungen getrennt lebender Eltern über ihre gemeinsamen Kinder einen breiten Raum ein. Dies gilt für "klassische" kindschaftsrechtliche Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht ebenso wie für Streitigkeiten über den Kindesunterhalt. Ergänzt werden die Auseinandersetzungen mitunter um Herausgabeverlangen (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2023, Klaus Schnitzler 75 Jahre

Rechtsanwalt Klaus Schnitzlera Der Chefredakteur der FF, Klaus Schnitzler, ist am 25.1.2023 75 Jahre alt geworden. Klaus Schnitzler ist 1948 in Koblenz geboren. Er ist verheiratet und hat drei Kinder sowie zwei Enkelkinder. Nach seinem Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen-Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn legte er 1973 sein erstes juristisches Staat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / [Ohne Titel]

RA Hans Dieter Eich / RA StB Claas Winkler[*] Das Recht der Vermögensabschöpfung ist auch im Steuerstrafrecht von erheblicher Bedeutung. Zum besseren Verständnis des Instituts der Vermögensabschöpfung und der Ausführungen zur Kollision von Einziehungsentscheidungen mit nachfolgenden finanzgerichtlichen Entscheidungen werden die Grundzüge der §§ 73 ff. StGB dargestellt. Es fol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschüttungen von Aktien a... / [Ohne Titel]

Claas Winkler, RA/FASt/StB[*] Sachausschüttungen erfreuen sich in der Praxis immer größerer Beliebtheit. Gerade in der Beratungspraxis drohen für den steuerlichen Berater – insbesondere aufgrund der Bandbreite unterschiedlicher Anteilseigner (Anteilseigner ist Kapitalgesellschaft, Anteilseigener ist natürliche Person und hält Anteile im Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen et...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorgerufener Feuch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 27 Kroiß

Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren 2. Auflage, 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-123-0, 79 EUR Vollständig überarbeitet und aktualisiert liegt die 2. Auflage der Anwaltsformulare "Nachlassgerichtliches Verfahren" vor. Das von Kroiß verantwortete Formularbuch bietet Muster für alle Aspekte des nachlassgerichtlichen Verfahrens beginnend bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

In Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten nach § 31 VersAusglG anwendbar.[52] Verstirbt der im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte, führt dies im Ergebnis zugunsten des insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten dazu, dass kein Versorgungsausglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 5

Auf einen Blick In der Fallkonstellation, dass nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen hinsichtlich des Erbenfeststellungsurteils und der durch Feststellungsbeschluss erfolgenden Erbscheinserteilung an den obsiegenden Kläger ein wirksames eigenhändiges Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine Erbeinsetzung des im Erbenfeststellungsprozess unterlegenen Beklagten erfolgt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, 25 Jahre Forum Familienrecht

Rückblick und Ausblick Klaus Schnitzler Als mich Dr. Ingrid Groß, unsere Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bei der Herbsttagung in Hamburg 1996 fragte, ob ich bereit wäre, die Zeitschrift, die damals noch keinen Namen trug, aufzubauen, habe ich sofort zugesagt, ohne zu ahnen, was an Arbeit und Einsatz auf die Redaktion zukommen sollte. Klar war auch, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 2 Anmerkung

Das Oberlandesgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Ehemann (M) im Streitfall eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB – die Ehefrau (F) war nach der Trennung aus dem ihr allein gehörenden Haus ausgezogen, das M sodann allein bewohnte – deshalb nicht schuldete, weil das Objekt Gegenstand einer konkludenten Ehegatteninnengesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 1.6 "Erst muss einer klagen, sonst ändert sich nichts"

Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg[1] gegen den Steuerbescheid eines seiner eigenen Restaurants, wollte der Fachanwalt für Steuerrecht letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen und den Gesetzgeber endlich zum Handeln zwingen. In seiner Klage trug er umfangreiche Argumente zusammen, die seinen Steuerbescheid als verfassungswidrig ausweisen. Al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dominikus Arweiler Rechtsanwalt, Mediator, Weinheim Dr. Christa Bienwald Rechtsanwältin, Oldenburg Prof. Dr. Wolfgang A.O. Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator (BAMF), zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV), Hamburg Dr. Gudrun Doering-Striening Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 4. Weitere Hinweise zum Anspruch bei vorehelicher Zuwendung

Der vom Familiengericht ermittelte Anspruch ergänzt den Zugewinnausgleichsanspruch, darf also nicht als Verbindlichkeit und Forderung in die beiderseitigen Vermögensbilanzen eingestellt werden. Das Familiengericht beschäftigt sich nicht mit der in der Literatur teilweise vertretenen "vereinfachten Berechnungsmethode", wonach die voreheliche Zuwendung aus dem Anfangsvermögen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2018 Anders/Gehle, ZPO, Kommentar, 80. Auflage 2022 (zit. Baumbach u.a./Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar, (zit. BeckOGK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online-Kommentar, Stand: 1.11.2021, 60. Ed. (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 (zit. Bengel/Reimann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 7

Auf einen Blick Im Erbprätendentenstreit über das Erbrecht besteht hinsichtlich der Feststellung des Erbrechts ein Vorrang des zivilprozessualen Erbenfeststellungsverfahrens vor dem der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten Verfahren auf die Erteilung eines Erbscheins. Dieser Vorrang beruht darauf, dass das Erbenfeststellungsurteil im Gegensatz zu dem Beschluss des Nachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfra... / V. Fazit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.9 Beispiel 9

Gestörter Zugewinnausgleich: Im Regelfall wird sich der Weg über den Zugewinnausgleich nicht auszahlen, weil sich die Miteigentumsanteile im Endvermögen meistens rechnerisch neutralisieren. Dennoch muss die anwaltliche Vertretung prüfen, ob das im zu bearbeitenden Einzelfall auch wirklich zutrifft. Die Bewertung als "überperfektionistische … Manier"[50] ist nicht nur unsachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Verschollenhe... / V. Mehrehe

Nach einer Verschollenheitserklärung kann es geschehen, dass der Verschollene wieder auftaucht.[24] Für den Fall, dass der andere Ehegatte inzwischen eine neue Ehe eingegangen ist, gilt § 1319 BGB. Da der Verschollene nicht tot war und auch nicht als tot gilt (§§ 9, 44 VerschG), bestünde eine Doppelehe. Daher gilt die erste Ehe mit der zweiten Eheschließung als aufgelöst, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2023, Das Ordnungswidrigkeitenrecht auf den Punkt gebracht

Rezension zu Krenberger/Krumm, OWiG-Kommentar, 7. Aufl. 2022 Alle Alltagsfragen zum OWiG gehen beim Amtsgericht "über den Tisch". Da ist es nur hilfreich, dass die beiden Autoren, Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm, als Amtsrichter an der Schnittstelle zwischen Behörde, Anwaltschaft und den Obergerichten sitzen. Gleichwohl sind sie durch ihre langjährige Tätigkeit als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Ziele des neu gewählten GfA/Das 30-jährige Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft in diesem Jahr

Interview mit Jochem Schausten, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein Jochem Schausten Schnitzler/FF: Der neu gewählte Ausschuss ist seit fast einem Jahr im Amt. Die Wahl hat sich seinerzeit durch die Coronapandemie verzögert. Der Ausschuss ist mit zwei neuen Mitgliedern besetzt, die für die Kollegin Eva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Das Familienrecht in seiner großen VielfaltFestschrift für Hans-Joachim Dose

Anatol Dutta/Hartmut Guhling/Frank Klinkhammer (Hrsg.)Bielefeld, Gieseking 2022, 590 Seiten, 149 EuroISBN 978-3-7694-1279-6 Die Festschrift hat einen zutreffenden Titel: Die zahlreichen Beiträge von allen Autorinnen und Autoren – immerhin 60 – dieses beeindruckenden Buches zeigen auf knapp 600 Seiten, wie spannend, vielfältig und immer wieder begeisternd das Familienrecht in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Beschleunigungsgrundsatz und Abwicklung von familiengerichtlichen Verfahren

Gerd Uecker Der uns allen bekannte § 155 Abs. 1 FamFG gebietet es, Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Dies gilt nicht für die häufig existenziellen Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche oder Unterhaltsansprüche v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bochmann/Kumpan/Röthel/Schmidt Werte in Familienunternehmen 9. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law Scho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.1 Berufung

Sachliche Zuständigkeit Berufungsinstanz ist wie bei sonstigen – nicht familienrechtlichen – zivilrechtlichen Angelegenheiten, die erstinstanzlich vom Amtsgericht entschieden werden, das Landgericht. Dies gilt jedenfalls bei Rechtsstreitigkeiten des § 43 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 WEG n. F. Bei Streitigkeiten nach § 43 Abs. 1 WEG n. F. ist streitwertabhängig (über 5.000 EUR) das Obe...mehr