Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 12/2022, 25 Jahre Forum Familienrecht

Jochem Schausten Liebe Leserinnen und Leser, wer von uns lange genug Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft ist, kann sich seit inzwischen 25 Jahren an unserer "Forum Familienrecht" erfreuen. Ein solches Jubiläum darf nicht unerwähnt bleiben! Angefangen hat das Ganze als ein "Mitgliederblättchen" – einige wenige zusammengeheftete DIN A4-Seiten, in denen über die Arbeit der Arbeit...mehr

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FF 12/2022, Keine verfestig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist von Interesse, weil in diesem Einzelfall der unterhaltsverpflichtete Ehemann in der Trennungsphase bereits die Ehefrau so massiv unter Druck gesetzt hat, dass diese die unstreitig bestehende eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht zu einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgebaut hat, wie dies an sich möglich gewesen wäre. Eingeräumt hat...mehr

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ZErb 12/2022, Praxishandbuch Testamentsvollstreckung

Rott/Kornau/Zimmermann 3. Auflage 2022 712 Seiten, 89 Euro zerb verlag, ISBN 978-3-95661-125-4 Haben Sie zu besonderen Anlässen von Ihrer Oma auch 5 DM-Gedenkmünzen in die Hände gedrückt bekommen? Tun Sie Ihren Erben einen Gefallen und schenken Sie sie noch zu Lebzeiten weiter – die Münzen sind kaum verwertbar und erschweren jede Nachlassabwicklung. Oder setzen Sie einen Testame...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7

Auf einen Blick Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR. Künftig wird man zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR unterscheiden müssen. Die nicht rechtsfähige GbR endet durch den Tod eines Gesellschafters, bei der rechtsfähigen GbR wird die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Für die GbR ...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / D. Fazit

Durch den konsequenten Einsatz des selbstständigen Beweisverfahrens lassen sich gerichtliche Prozesse vielfach vermeiden. Die Schaffung einer frühzeitigen Tatsachengrundlage ist darüber hinaus für den Unfallgeschädigten von besonderer Bedeutung. Da an dieser Tatsachengrundlage im Folgenden nicht mehr gerüttelt werden kann, erhöht dies die außergerichtliche Vergleichsbereitsc...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 6. Kosten

Überwiegend wird vertreten, dass der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft und der auf Zahlung eines vorzeitigen Zugewinns wirtschaftlich nicht identisch und daher zusammenzurechnen sind, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[96] Der Gegenstandswert des Leistungsantrags ist wie üblich in Höhe des geltend gemachten Betrages zu ermitteln, § 35 FamGKG. Wird ein Stufenant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktische Hinweise zur akt... / [Ohne Titel]

Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch) / Sara Meinert, LL.M.[*] Aktuell mehren sich Entscheidungen der Finanzgerichte zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im finanzbehördlichen Verfahren. Mit Spannung werden klärende Entscheidungen des BFH erwartet, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht ableiten lässt. Ausnahmslos bejaht hat diese Frage bisher nur da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autorenverzeichnis

Dr. Johannes Baßler Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg Prof. Dr. Hubertus Baumhoff Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dr. Julian Böhmer Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf Dr. Nadya Bozza-Splitt Vorsitzende Richterin am FG Köln, Köln Dr. Martin Cordes Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. und Steuerberater, Bonn Prof. Dr....mehr

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FF 10/2022, Geschäftsführen... / Jochem Schausten

Jochem Schausten Jahrgang 1966 Studium der Rechtswissenschaften an der Uni zu Köln Referendariat am Landgericht Krefeld selbstständiger Rechtsanwalt in Krefeld in der Kanzlei ASP seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages seit 2007 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht seit 23.6.2022 Vorsitzender des Geschäftsführen...mehr

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FF 10/2022, Geschäftsführen... / Dr. Fritz R. Osthold

Dr. Fritz R. Osthold Jahrgang 1983 Abitur 2002 in Pinneberg 2003 bis 2009 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen 2009 bis 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Schumann in Göttingen seit 2015 Rechtsanwalt in Pinneberg 2015 Promotion zum Dr. iur. in Göttingen seit 2016 Mitglied der ARGE Familienrecht seit 2018 Fachanwalt für Familienrecht seit 2022 Mitglied des Gesc...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 7

Auf einen Blick Der Nachlasspfleger kommt bei der Ermittlung sämtlicher Nachlassgegenstände nicht herum – zur Vermeidung von späteren Regressansprüchen – mit Sorgfalt vorzugehen. Die Rechtsprechung ist zu wenig einheitlich oder oftmals mit Detailfragen befasst. Eine Orientierung sollen daher die Grundsätze der ordnungsgemäßen Inventur bilden. Hier ist es übliche Praxis das so...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 7

Auf einen Blick Eine Nachsteuerpflicht nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG infolge Insolvenz des vererbten Unternehmens kommt nur bei Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens in Betracht. Eine Nachsteuerpflicht kann in diesem Fall zunächst durch Reinvestition des Veräußerungserlöses nach § 13a Abs. 6 S. 3 u. 4 ErbStG erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

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zfs 10/2022, Gutbürgerlich?!?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erfuhr zum 1.1.2022 und damit vor gut zehn Monaten erhebliche Änderungen im Kaufrecht durch die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 (WKRL) und der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL). Der gesetzgeberische Beweggrund ist siche...mehr

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AGS 10/2022, Zum Stundensat... / III. Angemessenheit im Einzelfall – Inflationsausgleich

Zu berücksichtigen sei – so das LG Darmstadt –, dass diese Regelsätze aus dem Jahr 2004 stammen und die Angemessenheit der Vergütung mit zunehmendem Zeitablauf seitdem u.U. anders zu beurteilen seien. Insgesamt sei bemessend festzuhalten, dass die Tätigkeit der Gläubigerausschussmitglieder mit einem "angemessenen" Stundensatz zu vergüten ist, wobei die Rahmensätze auch über-...mehr

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Holding – ABC IntStR / Literaturtipps

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Strategien für eine nachhal... / 2.12.5 Einhaltung angemessener Arbeitszeiten

Auch die Arbeitszeiten in Unternehmen sind in Deutschland gesetzlich geregelt, und zwar im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).[1] Zugegeben, ich bin einerseits darüber erfreut, wie viel bei uns bereits im Sinne der Nachhaltigkeit per Gesetz geregelt ist. Andererseits stelle ich aber auch fest, an wie vielen Stellen gegen Gesetze verstoßen wird, während ich bisher geglaubt hatte, da g...mehr

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zfs 09/2022, Einsichtsrechte in die Messunterlagen im Fall der Verwendung standardisierter Messverfahren1 Dem Beitrag liegt ein Vortrag im Rahmen des 6. Verkehrsrechtssymposiums in Mainz am 16.10.2021 zugrunde.2 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

– Zum Stand der Diskussion nach der Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 – Einführung In der Diskussion über das Recht des Betroffenen auf Einsicht in Messunterlagen – auch wenn sich diese nicht bei der Akte befinden – sind auch nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.11.2020[3] und einigen seither ergangenen Folgeentscheidungen[4] etliche Fragen umstritten. So ...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 2 Anmerkung

Eine erfreuliche Entscheidung des BFH: Das FG Düsseldorf hatte sich der bisherigen restriktiven Betrachtungsweise der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte angeschlossen und unter Berufung auf die Entscheidung des FG München v. 22.10.2014 – 4 K 847/13 – die Klage abgewiesen. Der von der Klägerin vorsorglich gestellte Antrag auf Zulassung der Revision wurde zurückgewiesen. ...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 1. Allgemeines und Sprachbarrieren

Hier ist zu differenzieren, ob es sich bei den Rechtsfragen um das allgemeine Ausländerrecht, um inländisches oder ausländisches Recht handelt. Grds. gilt nach wie vor: Das Gebiet, für welches um Beratungshilfe nachgesucht wird, muss einen Bezug zum Inland aufweisen. Nur dann ist von Gesetzes wegen Beratungshilfe möglich. Es versteht sich von selbst, dass auch Ausländer, die...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Reformbedarf im Recht der Reproduktionsmedizin

Dass diese Regeln zumindest in Frage gestellt werden müssen, wurde im Vortrag von Dr. Marko Oldenburger deutlich. Der Fachanwalt für Medizinrecht und für Familienrecht, Mitglied im DAV-Ausschuss Familienrecht, kennt sich bestens aus in Fragen des "Kinderwunschrechts", wie Eva Becker sein Spezialgebiet bezeichnete. Mit den rigiden Verboten im Embryonenschutzgesetz habe der Ge...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / Rückblick auf bereits veröffentlichte besondere Fälle:

Im September 2020 hatte die Redaktion an alle Kolleginnen und Kollegen die Bitte herangetragen, kuriose Fälle aus ihrem Alltag mitzuteilen, um diese gegebenenfalls in der Zeitschrift veröffentlichen zu können. Bislang sind – lediglich – zwei Beiträge in der Reihe erschienen: 1. Dr. Josef Salzgeber, Umgang, Kindeswohl und Samenspende, FF 2020; 363 In diesem Fall ging es um den ...mehr

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FF 09/2022, Aus a wird b: Die neue Brüssel IIb-Verordnung ist in Kraft getreten

Argiris Balomatis Seit dem 1.8.2022 gilt sie also, die neue Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25.6.2019. Sie ersetzt die gute alte Brüssel IIa-Verordnung, die uns seit dem 1.3.2005 in Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung so treu und zuverlässig zur Seite stand (vgl. Morawit...mehr

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ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Große Verunsicherung ist in der Praxis durch die Entscheidung des OLG Hamburg[1] entstanden. Erstmalig stellte sich ein Gericht auf den Standpunkt, dass vor Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses die Teilungsversteigerung des Einfamilienheims generell nicht möglich sei. Selbst nachdem in den Beschlussgründen ein Verstoß gegen § 1365 BGB und auch gegen den Gesichtspunkt der eh...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

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Falsche Rechtsmittelbelehrung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine falsche Belehrung: Das AG schickt B zum falschen Gericht. Fraglich ist, ob B aus diesem Grund wegen der Überschreitung der Berufungseinlegungsfrist Wiedereinsetzung erlangen kann. Rechtsmittel beim falschen LG: Grundsatz Wird ein Rechtsmittel bei einem allgemeinen LG und nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen gemeinsamen Berufung...mehr

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zfs 08/2022, Beschränkung von strafrechtlichen Führerscheinmaßnahmen auf einzelne Fahrzeugarten1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

Einführung Führerscheinmaßnahmen treffen richtigerweise stets hart – aber auch nicht immer zielgenau und somit auch nicht immer angemessen. Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 44, 69 ff. StGB und 111a StPO sind so gefasst oder werden jedenfalls in der Praxis so verstanden, dass regelmäßig voll umfassende Führerscheinmaßnahmen greifen. Dabei gibt es auch bei all diesen Normen...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 8

Auf einen Blick In der Praxis ergeben sich gegenüber dem gesetzlichen Idealfall einer Teilungsversteigerung regelmäßig ganz erhebliche Probleme. Der Beitrag versucht, durch einen Überblick zumindest einmal zu sensibilisieren, worauf bei der Vorbereitung und im Verfahrensverlauf zu achten ist, insbesondere die Vergütungsfrage, strategische Bereinigung des Grundbuchs (bzw. das...mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 80. Aufl. 2022 Bergschneider (Hrsg.), Familienvermögensrecht, 3. Aufl. 2016 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Aufl. 2019 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl. 2007 Eder (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht,...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussvorbereitung, Beschlussfassung u.a.

Rz. 243 Gem. § 24 Abs. 1, 4 WEG hat der Verwalter mindestens einmal im Jahr eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, diese gem. § 24 Abs. 5 WEG zu leiten, anschließend gem. § 24 Abs. 6 WEG eine Niederschrift der Beschlüsse zu fertigen und schließlich gem. § 24 Abs. 7 WEG eine Beschluss-Sammlung zu führen. Im Einberufungsschreiben ist gem. § 23 Abs. 2 WEG der Gegensta...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen und Auflagen bei der Anordnung des Fahrverbots1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung Nach § 1 FeV steht die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich jeder Person frei. Allerdings führt der Verordnungsgeber hier auch an, dass für bestimmte Verkehrsarten eine Erlaubnis erforderlich ist. So wird in § 2 Abs. 1 StVG beschrieben, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine Fahrerlaubnis benötigt wird. Dabei versteht man nach § 1 Abs. 2 StVG unter einem Kr...mehr

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Autoren

1. Dr. Robert Bauer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a.M. 2. Dr. Oliver Bertram Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Head of HR Taylor Wessing Deutschland, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf 3. Dr. Alexander Bissels Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnersch...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 6. Fälligkeit

Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt hingegen erst mit dem Ende der Tätigkeit ein.[13] Das Verwalteramt endet mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Verwalters,[14] der Entlassung aus dem Amt, einer Bestellung eines neuen Verwalters/Treuhänders, mit der Aufhebung o...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / H. Öffentlich-rechtliche Situation von Grundstücken im Nachlass

I. Bedeutung für die Verwertung von Nachlassgrundstücken Rz. 59 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB) kann in der Praxis, häufiger als oft angenommen, die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften von entscheidender Bedeutung sein. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von Nachlassgrundstücken. Nicht nur vor dem Hintergrund des Sch...mehr

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Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Eberhard Rott, Gründungspartner der Anwaltskanzlei HÜMMERICH legal PartmbB in Bonn sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn. Eine kontinuierliche Reihe von Auszeichnungen begleitet seinen beruflichen Werdegang im Bereich anspruchsvoller Nachfolgeplanungen.[1...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

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Vorwort

Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsv...mehr