Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / A. Grundlagen

Wie in jedem Prozess muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen. Nicht immer helfen die Zeugenaussagen und die unfallanalytischen Gutachten dem Gericht dabei, dass es sich i.S.d. § 286 ZPO von der "einen" Wahrheit überzeugen kann. In diesen Fällen müsste es daher eine Beweislastentscheidung geben. Die Rechtsprechung hat aber bereits ...mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung in 10 Schritten: Die Strafbarkeit des Fahrzeugführers beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

1 § 21 StVG ermöglicht eine Bestrafung sowohl des Fahrzeugführers als auch des Fahrzeughalters, wenn ohne entsprechende "Erlaubnis" ein Kraftfahrzeug geführt wird. Der Beitrag zeigt die Besonderheiten der Verteidigung des Fahrers bei derartigen Verstößen auf – nicht erörtert werden Fragen des so genannten "EU-Führerscheins". 1. Führen des Kraftfahrzeugs Der Fahrzeugführer mu...mehr

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zfs 11/2015, zfs 11/2015 / Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Am 21.10.2015 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung v. 2.10.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1647). Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und des DVR zur Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung umgesetzt. Anstelle der bisher unterschiedlichen Kurse im Umfang von 8 × 45 Minuten für Pkw- und Motorradfahrerla...mehr

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zfs 11/2015, Fahrerlaubnise... / Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, S, T. Mit Schreiben v. 28.6.2011 verwarnte ihn die Fahrerlaubnisbehörde bei Erreichen von acht Punkten nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG a.F. Zum 1.5.2014 wurden die bis dahin erreichten 12 Punkte im früheren Punktsystem nach § 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVG in fünf Punkte nach de...mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 3. Keine "Erlaubnis" zum Führen des Kraftfahrzeugs

Die Vorschrift benennt drei Varianten der Tatverwirklichung durch den Fahrer: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren trotz Fahrverbots nach § 25 StVG bzw. § 44 StGB und Fahren trotz verwahrten, sichergestellten oder beschlagnahmten Führerscheins. Ohne Fahrerlaubnis[8] ist auch derjenige, dem diese vorläufig gem. § 111a StPO entzogen ist.[9] Maßgeblich ist in Fällen des Fahrverbots...mehr

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zfs 11/2015, Fahrerlaubnise... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… Die zulässige Berufung, über die der Senat mit Zustimmung der Beteiligten nach § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann, hat Erfolg. Der Bescheid v. 13.2.2015 ist rechtmäßig und verletzt den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Die Klage ist daher abzuweisen." [17] Auf den vorliegenden Fall findet § 4 StVG in der ab 5.12.2014 anwe...mehr

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zfs 11/2015, Fahrerlaubnise... / Anmerkung

Hinweis: Nach VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.8.2015 – 10 S 1176/15 (Leits. 1 und 2) kann die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG in der ab dem 5.12.2014 geltenden Fassung auch auf eine Zuwiderhandlung gestützt werden, die bereits vor der Zustellung der Verwarnung begangen wurde, aber der Fahrerlaubnisbehörde erst nach der Verwarnung bekannt geworden...mehr

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zfs 11/2015, Fahrerlaubnise... / Leitsatz

Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 S. 3 StVG tritt nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 S. 1 StVG führen. BayVGH, Urt. v. 11.8.2015 – 11 BV 15.909mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 4. Vorsatz und Fahrlässigkeit des Fahrers

Normalerweise ist der Vorsatz des Fahrers einfach festzustellen: Er muss – Umkehrschluss aus § 16 StGB – alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen. Problematisch sind hier stets Irrtümer, die den Vorsatz entfallen lassen können (hierzu siehe nächster Gliederungspunkt). Die Frage des Vorsatzes ist bekanntlich für den Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung entsche...mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 5. Irrtumsfragen

Was die Schuld angeht, so spielen für Beschuldigte Irrtumsfragen eine beträchtliche Rolle. Diese können den Vorsatz (Tatbestandsirrtum, § 16 StGB) oder auch die Schuld (Verbotsirrtum, § 17 StGB) nehmen. Teilweise werden sie (vermeidbarer Verbotsirrtum) nur für die Rechtsfolge, also Strafhöhe bzw. Fahrverbot/Fahrerlaubnisentziehung, von Bedeutung sein. Die Grenzen scheinen hi...mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 8. Urteilsdarstellungen

Im Falle der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ist der Tatrichter gehalten, über die Individualisierung der Taten und die für den äußeren und inneren Tatbestand notwendigen Feststellungen hinaus Feststellungen zu Umständen zu treffen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen. Wichtige Kriterien sind dabei Dauer und Lä...mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 10. Zivilrechtliche Bedeutung

Verteidiger müssen vor allem dann, wenn es zu Schadensereignissen bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis gekommen ist, beachten: § 21 StVG ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB;[41] dies gilt aber nicht im Verhältnis Halter-Fahrer.[42] Autor: RiAG Carsten Krumm , Lüdinghausen zfs 11/2015, S. 610 - 613mehr

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zfs 10/2015, Bemessung des ... / 1 Aus den Gründen:

"Es besteht zwar weiterhin der Tatverdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB. Jedoch liegen derzeit keine dringenden Gründe mehr für die Annahme vor, dass dem Beschuldigten durch Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden wird." Denn die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht erfüllt. Es best...mehr

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zfs 10/2015, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Die Annahme des BG, die Fahrtenbuchauflage sei auch hinsichtlich der Dauer von 15 Monaten ermessensfehlerfrei angeordnet worden, steht im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO)." [12] 1. Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 – 7 B 18.89 – Buchholz 442....mehr

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AGS 10/2015, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Der Bevollmächtigte des Antragstellers hatte gegen den Bescheid des Landratsamtes, mit dem dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen wurde, Klage erhoben. Gleichzeitig wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Der Klage- und Antragsschrift war als "Anlage K6" der Aktenvermerk der Polizeiinspektion beigefügt, dass der beim Antragsteller durchgeführte Urintest im Hin...mehr

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zfs 9/2015, Erhebung der Un... / 1 Anmerkung:

Gem. § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis an, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war. Ob die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-ps...mehr

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zfs 9/2015, Verwarnung nach... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… II. Der Senat konnte durch Beschluss nach § 130a VwGO entscheiden, da er die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Streitgegenständlich sind ausschließlich Rechtsfragen hinsichtlich der Übergangsbestimmungen des § 65 Abs. 3 StVG." [16] Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das VG hat die Klage zu Recht abgewi...mehr

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zfs 9/2015, Erhebung der Un... / Leitsatz

1. Der Umstand, dass in zulässiger Weise nach Ablauf der Sperrfrist gem. § 75 S. 2 VwGO Untätigkeitsklage erhoben wurde, steht weder weitergehenden Aufklärungsmaßnahmen der Verwaltungsbehörde wie etwa dem Erlass einer Gutachtensanordnung noch dem auf § 11 Abs. 8 S. 1 FeV gestützten Schluss auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisbewerbers entgegen. 2. Die strafgerichtliche Entz...mehr

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zfs 9/2015, Verwarnung nach... / Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Erhebung von Verwaltungskosten für eine Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem. Mit Schreiben v. 7.5.2014 teilte das Kraftfahrt-Bundesamt der Fahrerlaubnisbehörde mit, dass für den Kl. aufgrund der folgenden Ordnungswidrigkeiten sechs Punkte im Fahreignungsregister eingetragen seien:mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 8/2015, Erteilung des Rechts, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Nachweis einer gültigen EU-Fahrerlaubnis; Auskunft aus einem ausländischen Register; Eintragungen im Fahreignungsregister; MPU

AEUV Art. 267; RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 Unterabs. 2; RL 2006/126/EG Art. 11 Abs. 2 und Abs. 4 Unterabs. 2; FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. b, c und d § 20 Abs. 1 und Abs. 3 § 22 Abs. 2 S. 1–4 § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 und S. 3, Abs. 5 S. 1 und 2 Leitsatz Liegt der Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus einem ausländischen Register vor, nach der der ASt. keine gültige EU...mehr

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zfs 8/2015, Prüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

StGB § 316; StPO § 111a Leitsatz 1. Legt der Betr. Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters nach § 111a StPO ein, ist aufgrund des Zuständigkeitswechsels nach Erhebung der öffentlichen Klage diese Beschwerde als Antrag an das AG als das nunmehr zuständige Gericht zu verstehen, i.S.d. Begehrens des Betr. zu entscheiden und den Beschluss aufzuheben. 2. Zum Erfordern...mehr

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zfs 8/2015, Erteilung des R... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg." [14] 1. Aus der Antragsbegründung ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. [15] Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des VG mit schlüssigen Gegenargumen...mehr

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zfs 8/2015, Erteilung des R... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt das Recht, von seiner schwedischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Er erwarb in den Jahren 1986 und 1987 eine schwedische Fahrerlaubnis der Klassen B, C, BE und CE, die am 16.8.1988 vom Landkreis S umgeschrieben wurde. Am 12.6.1995 erteilte ihm das Landratsamt S die Fahrerlaubnis erneut. Mit rechtkräftigem Strafbefehl v. 21....mehr

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zfs 8/2015, Prüfung der vor... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." Für die Entscheidung über die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis war das AG Papenburg nach Erhebung der öffentlichen Klage bzw. nach Beantragung des Strafbefehls zuständig (vgl. Meyer-Goßner, 56. Aufl. 2013, § 111a Rn 14). Vorliegend ist der Grund für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis jedo...mehr

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zfs 8/2015, Erteilung des R... / Leitsatz

Liegt der Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus einem ausländischen Register vor, nach der der ASt. keine gültige EU-Fahrerlaubnis des Ausstellermitgliedstaats besitzt, so kann ihm nach § 28 Abs. 5 S. 1 FeV nicht das Recht erteilt werden, von einer nach seinen Angaben erteilten EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Es ist Sache des ASt. und nicht der Fahrerlaubnisbe...mehr

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zfs 8/2015, Bindungswirkung... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Beschwerde des ASt. gegen den Beschl. des VG [des Saarl. v. 17.11.2014 – 6 L 1765/14] ist unbegründet." Das VG hat den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid der AG v. 22.7.2014 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Bescheid sich bei summaris...mehr

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zfs 8/2015, Prüfung der vor... / Sachverhalt

Dem Angekl. wird vorgeworfen, am 6.9.2013 gegen 21:53 Uhr öffentliche Straßen im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit befahren zu haben. Bei der um 23:10 Uhr durchgeführten Blutentnahme wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,53 ‰ festgestellt. Das AG Osnabrück entzog dem Angekl. mit Beschl. v. 16.9.2013 nach § 111a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. (247 Gs 2095/13)....mehr

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zfs 8/2015, Bindungswirkung... / Leitsatz

Bei der in einem gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage spricht nichts für eine durchgreifende rechtliche Relevanz der Behauptung des Prozessbevollmächtigten des ASt., die Strafrichterin, die den ASt. wegen einer Trunkenheitsfahrt (Konsum von Cannabis) verur...mehr

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zfs 8/2015, Prüfung der vor... / Leitsatz

1. Legt der Betr. Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters nach § 111a StPO ein, ist aufgrund des Zuständigkeitswechsels nach Erhebung der öffentlichen Klage diese Beschwerde als Antrag an das AG als das nunmehr zuständige Gericht zu verstehen, i.S.d. Begehrens des Betr. zu entscheiden und den Beschluss aufzuheben. 2. Zum Erfordernis der hohen Wahrscheinlichkeit...mehr

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zfs 8/2015, Prüfung der vor... / 3 Anmerkung:

Das LG Osnabrück verweist zunächst richtigerweise auf die Anforderungen des dringenden Tatverdachts (MüKo-StPO/Hauschild, 1. Aufl. 2014, § 111a Rn 7). Es muss zusätzlich eine hohe, fast an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit für die Anordnung der Maßregel gegeben sein (Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis – Alkohol – Drogen, 6. Aufl. 2015, S. 428). Auch wenn das nur knapp eine...mehr

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zfs 8/2015, Feststellung re... / 3 Anmerkung:

Die Prüfung des (Ermittlungs-)Richters beim Antrag nach § 111a StPO muss klar unterscheiden, auf welche behaupteten Ausfallerscheinungen des Beschuldigten der Antrag gestützt wird (vgl. NK-GVR/Quarch, 1. Aufl. 2014, § 316 StGB Rn 6). Treffen relevante BAK und Ausfälle im Fahrverhalten zusammen, dürfte die Begründung standardmäßig ausfallen. Vorsicht ist allerdings geboten, w...mehr

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zfs 8/2015, Feststellung re... / Sachverhalt

Nach den bisherigen Ermittlungen steht folgender Sachverhalt fest: Am 15.8.2014 befuhr der Beschuldigte mit dem Pkw Audi Q7 öffentliche Straßen in Bitterfeld. Der Beschuldigte missachtete an einer Kreuzung die Vorfahrt des Zeugen und kollidierte mit dessen Fahrzeug. Während der Unfallaufnahme wurde beim Beschuldigten Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Eine ihm anschl...mehr

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zfs 8/2015, Feststellung re... / 2 Aus den Gründen:

"Der Antrag war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a Abs. 1 und 3 StPO nicht gegeben sind. Es besteht kein dringender Tatverdacht einer alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung. Diese erfordert nämlich die sichere Feststellung, dass die Fahrunsicherheit eine Folge des Alkoholgenusses ist. Bei der sog. absoluten F...mehr

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zfs 7/2015, Entziehung der Fahrerlaubnis; Synthetische Drogen

StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1, Anlage 4 Ziff. 9.1 Leitsatz 1. Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sog. harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die zuständige Behörde, unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration, die Fahrerla...mehr

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zfs 7/2015, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

"Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis vom 15.12.2014 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs und der Gebührenfestsetzung anzuordnen, ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg." Der Antrag ist gem. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO statthaft. Der von dem ASt. eingelegte Wider...mehr

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zfs 7/2015, Entziehung der ... / Leitsatz

1. Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sog. harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die zuständige Behörde, unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration, die Fahrerlaubnis entziehen darf. 2. In § 46 Abs. 1 S. 2 FeV i.V.m. der A...mehr

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zfs 7/2015, Entziehung der ... / Anmerkung

Hinweis: 1. Zu toxikologischen und rechtlichen Aspekten von "Legal Highs und Designerdrogen" siehe Auwärter, Homburger Tage 2014, Tagungsband, S. 87 ff. 2. Das oben genannte Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr", wurde mit dem "Psychologischen Gutachten Kraftfahreignung" in den Begutachtungsleitlinien schon 2000 zusammengeführt. Durch die Zehnte VO zur Änderung der FeV und an...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / 1

Fahrerlaubnisinhaber, die Drogen konsumieren, riskieren ihren Führerschein. Selbst wenn im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, wird anschließend häufig die Fahrerlaubnisbehörde tätig und schreitet zumindest zur Überprüfung der Fahreignung (vgl. § 14 FeV). Ein Rechtsanwalt, der einen Betroffenen im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / III. Regelmäßige Einnahme von Cannabis

Wenn die regelmäßige Einnahme von Cannabis feststeht, beispielsweise durch eigene Einlassungen des Betroffenen im Strafverfahren, fehlt die Fahreignung, so dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen wird. Besteht der Verdacht auf die regelmäßige Einnahme, fordert die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FeV zur Beibringung eines ärz...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / 2. Cannabiskonsum in der Vergangenheit

Ebenfalls nicht genau geklärt ist, wie groß der zeitliche Abstand zwischen den mindestens zu fordernden zwei Konsumakten von Cannabis sein kann, damit insgesamt noch gelegentlicher Cannabiskonsum angenommen werden kann.[4] Nach der Rechtsprechung gilt Folgendes:mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / 3. Fehlendes Trennungsvermögen

Gelegentlicher Cannabiskonsum allein reicht zur Infragestellung der Fahreignung nicht aus. Vielmehr muss eine sogenannte Zusatztatsache dazukommen. Die häufigste Zusatztatsache ist das sogenannte fehlende Trennungsvermögen, also die Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl Cannabis konsumiert wurde. Auch die Frage, wann gegen das Trennungsgebot verstoßen wird, wird vom Gesetz nic...mehr

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zfs 7/2015, Absehen vom Reg... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Begründung, mit der der Tatrichter von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen hat, verkennt die Bedeutung des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalogs, die in ihm zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Vorbewertung der dort normierten Regelfälle und die ihn prägende Regelbeispieltechnik. Liegen – wie hier – die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV in Ver...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / IV. Abhängigkeit von harten Drogen

Wer von harten Drogen abhängig ist, ist nicht fahrgeeignet (Nr. 9.3 der Anlage 4 zur FeV). Wenn Abhängigkeit erwiesen ist, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. nicht (neu) zu erteilen. Liegen Verdachtsmomente vor, die die Annahme der Abhängigkeit rechtfertigen, erlässt die Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (§ 14 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / I. Modedrogen

Immer häufiger werden synthetisch eingenommene Drogen, sog. Modedrogen, eingenommen. Seit dem 22.1.2009 ist auch die so genannte Modedroge "Spice" zu den harten Drogen zu rechnen, weil sie seit diesem Zeitpunkt dem Betäubungsmittelgesetz unterfällt und nicht dem Begriff "Cannabis" zuzurechnen ist. Weitere Zweifelsfragen hat die Rechtsprechung geklärt:mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / IV. Gelegentliche Einnahme von Cannabis

Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis ist die Fahreignung (nur) dann gegeben, wenn der Konsum und das Führen von Kraftfahrzeugen getrennt werden und – unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr – zusätzlich zum Konsum von Cannabis kein Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen gemacht wird und kein Kontrollverlust oder keine Persönlichkeitsstörun...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / 1. Begriff der gelegentlichen Einnahme

Auch der Begriff der gelegentlichen Einnahme wird im Gesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung hat folgende Kriterien entwickelt:mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / VII. Abhängigkeit von Cannabis

Ist ein Betroffener von Cannabis abhängig, fehlt nach Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung. Wenn die Abhängigkeit feststeht, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Steht sie nicht fest, begründen aber Tatsachen den Verdacht einer Abhängigkeit, hat sie zur Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens aufzufordern[9] (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 F...mehr

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zfs 7/2015, Drogenkonsum un... / VIII. Wiedererlangung der Fahreignung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum

Wann die Fahreignung nach beendeten Drogenkonsums wieder erlangt wird, ist an sich für alle Drogen einheitlich geregelt: Nach erfolgreicher Entgiftung und Entwöhnung und anschließend regelmäßig einjähriger Abstinenz wird die Fahreignung nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV wiedererlangt; eine bedingte Fahreignung kann bei regelmäßigen Kontrollen vorliegen. Bei Cannabis gelten a...mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / 2 II. Die Entscheidung

Der Gang zum BGH hat sich gelohnt: Rechtsbeschwerde mit Erfolg Das LG hat zu Unrecht angenommen, Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO seien nach Abgabe einer Vermögensauskunft nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht habe und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten seien. Nach § 802l Abs....mehr