Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Voraussetzungen einer Minderjährigenadoption

Rz. 182 Verheiratete Paare können nach § 1742 BGB ein Kind nur gemeinsam annehmen. Eine Adoption nur von einem Ehepartner ist somit nicht möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zu machen, wenn es sich um eine Stiefkindadoption handelt, also das Kind des Ehepartners angenommen wird. Bei einer gemeinsamen Adoption muss ein Ehegatte das 24., der andere Ehegatte da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Weiterer Verfahrensablauf

Rz. 191 Die Adoption wird durch einen Beschluss des Familiengerichts, in dessen Bezirk der/die Annehmenden wohnen, ausgesprochen und anschließend den Beteiligten zugestellt. Das Kind erhält nach § 1757 BGB als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden. Führen diese keinen gemeinsamen Ehenamen, ist der Geburtsname des Kindes durch notariell beglaubigte Erklärung gegenüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Fortsetzung der Folgesache Versorgungsausgleich gegen die Erben

Rz. 81 Im Falle des Todes vor Rechtskraft der Scheidung erwirbt der überlebende Ehegatte noch die Hinterbliebenenversorgung, die höher ist, als es die bei Durchführung des Versorgungsausgleichs erworbenen Anrechte wären. Er ist auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen. Rz. 82 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Voraussetzungen

Rz. 193 Nach § 1767 BGB wird bei der Volljährigenadoption eine "sittliche Rechtfertigung" verlangt. Das Familiengericht prüft somit insbesondere, ob zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Im Unterschied zur Minderjährigenadoption muss also bereits ein derartiges Verhältnis bereits vorliegen. Zusätzlich wird auch die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Gebührenrechtli... / IV. Zusammenfassung

Die Entscheidung des IX. ZS des BGH vom 29.10.2020 hat vor allem in der außergerichtlichen Bearbeitung familienrechtlicher Mandate eine erhebliche Bedeutung. Letztlich ist entscheidend die Frage, wie der konkrete Auftrag lautet, der vom anwaltlichen Vertreter erfüllt werden soll. Da der BGH in seiner Entscheidung hervorhebt, die Bestimmung des Umfangs einer gebührenrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Anspruch der werdenden Mutter eines Erben

Rz. 15 Die werdende Mutter hat nach Maßgabe des § 1963 BGB einen Unterhaltsanspruch, der eine Nachlassverbindlichkeit darstellt.[21] Er besteht gegenüber dem Erbteil des Kindes, nicht gegen den Vater des Kindes. Rz. 16 Der Unterhaltsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn der nasciturus lediglich Vermächtnisnehmer oder nur Pflichtteilsberechtigter ist. Die Mutter kann Unterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Auswirkung des Todes auf Folgesachen

Rz. 77 Wie sehen die Folgen des Todes während des Scheidungsverfahrens für eventuelle Folgesachen wie den Zugewinn aus? Das Verfahren hat sich in der Hauptsache durch den Tod erledigt. Der Tod des Erblassers ist hier eine Tatsache, die eine ursprünglich zulässig und begründete Klage nachträglich gegenstandslos – entweder unzulässig oder (wie hier) unbegründet – macht.[105] §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Tod des Unterhaltspflichtigen/-berechtigten bei Verwandten- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 20 Mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB der Anspruch auf Verwandtenunterhalt. Die Erben müssen nur dann einen Verwandtenunterhalt als Nachlassverbindlichkeit ausgleichen, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gerichtet ist, vgl. § 1613 Abs. 1 BGB. Rz. 21 Gleiches gilt für den Ehegatten- u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / C. Probleme bei der Kollision Zugewinn und Pflichtteil

Rz. 27 Sofern ein Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird, erhält er aufgrund der Vorschrift des § 1371 Abs. 2 BGB neben dem kleinen Pflichtteil den Zugewinnausgleich nach den güterrechtlichen Bestimmungen der §§ 1373–1383 sowie 1390 BGB. Die Problematik des kleinen und großen Pflichtteils ist hinreichend bekannt. Dennoch wird bei der Berechnung der Pflichtteile gera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Beizubringende Unterlagen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Begründung der Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 51 Fraglich ist, ob die Begründung der Gütergemeinschaft auch als taktisches Mittel zur Pflichtteilsreduzierung eingesetzt werden kann. Selbst wenn nämlich nur ein Ehegatte bei Begründung der Gütergemeinschaft über Vermögen verfügte, dürfte keine Schenkung darin gesehen werden. Nach dem BGH[63] kann nur ausnahmsweise eine Schenkung des begüterten an den bereicherten Eheg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Volljährigenadoption

Rz. 192 In der Beratungspraxis wird eher der Fall der Volljährigenadoption[274] besprochen werden dürfen. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass nach der Adoption der Volljährigen auch die erbschaftsteuerliche Stellung eines leiblichen Kindes mit den Vorzügen und Freibeträge der Steuerklasse I hat. Nachfolgend sollen jedoch nur die Abweichungen vom Fall der Minderj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Pflichtteilsergänzungsfeste Zuwendungen durch Gütergemeinschaft?

Rz. 54 Die große Besonderheit der Gütergemeinschaft ist das Entstehen von verschiedenen Vermögensmassen, einem gemeinschaftlichen Vermögen sowie das jeweilige Sondervermögen oder Vorbehaltsgut der Ehegatten. Die Pflichtteilsquote der Abkömmlinge wird erhöht.[66] Neben dem Nachteil der Haftungsgemeinschaft der Ehegatten kommt somit ein weiterer erbrechtlicher hinzu. Dieser ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rz. 56 Wird eine bestehende Gütergemeinschaft durch Ehevertrag aufgelöst und z.B. der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, wird zunächst die Pflichtteilsquote unabhängig von der Zahl der Abkömmlinge von bisher ⅜ auf ¼ für alle Abkömmlinge reduziert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Gebührenrechtli... / I. Problemstellung

Das RVG bestimmt in § 15 Abs. 2, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern darf. Der Begriff der "Angelegenheit" wird im Gesetz jedoch nicht definiert. Es wird der Rechtsprechung und dem Schrifttum überlassen, die Abgrenzung im Einzelfall vorzunehmen.[2] Zwar enthält das RVG in den §§ 16-18 Regelungen, wann von derselben, verschiedenen o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Einzelunternehmen

Rz. 156 Ist der Minderjährige Alleinerbe, dann bedarf die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, dass das Einzelunternehmen eingestellt wird, nicht der Genehmigung des Familiengerichts, da nur der Beginn eines Erwerbsgeschäfts von § 1645 BGB erfasst wird. Sofern der Minderjährige Miterbe ist, können die weiteren Erben das Unternehmen ohne Fortsetzungsbeschluss weiterführen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Zweistufige Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 175 Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen hat nach Auffassung des BGH in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Wirksamkeitskontrolle (§ 138 Abs. 1 BGB) und auf der zweiten Stufe eine Ausübungskontrolle (§ 242 BGB). Die Rangeinteilung der einzelnen Scheidungsfolgenregelungen ist dabei auf beiden Stufen zu berücksichtigen. 1. Erste Stuf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / F. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 87 Der pflichtteilsrelevante Nachlassbestand wird häufig falsch eingeschätzt. Grabpflegekosten oder Rechtsanwalts- bzw. Erbscheinsverfahrenskosten sind nur ausnahmsweise ansatzfähig. Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und steht ihm auch kein Vermächtnis zu (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder schlägt der überlebende Ehegatte die Erbschaft aus (§ 1371 Abs. 3 BGB), ist der Zugew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Ehebedingte Zuwendung

Rz. 96 Der Erblasser könnte dadurch, dass er den Nachlass an Personen verschenkt, die ihm genehmer sind als die an seinem Nachlass Pflichtteilsberechtigten, sein Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes auf Null stellen. Rein rechnerisch ergäben sich dann keine Pflichtteilsansprüche mehr. Dem beugt § 2325 Abs. 1 BGB vor, indem der Wert der Schenkung dem Nachlass als sog. fiktiver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Zugewinnausgleich und Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht

Rz. 5 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach §§ 1371 Abs. 2, 1372 BGB wird weder vom Erbverzicht noch vom Pflichtteilsverzicht umfasst. Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall die Scheidungsvereinbarung den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhalten oder die Gütertrennung vorsehen. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird er aber gleichwohl Erbe oder Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Einwilligungen

Rz. 184 Voraussetzung ist zunächst ein notariell zu beurkundender Antrag, der beim Familiengericht nach § 1750 BGB einzureichen ist. Die Erklärung der annahmewilligen Person hat höchstpersönlich zu erfolgen, so dass eine Bevollmächtigung nicht möglich ist. Der Antrag kann bis zum gerichtlichen Adoptionsausspruch jederzeit persönlich zurückgenommen werden. Die Gebühren für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / A. Scheidungsvereinbarung und erbrechtliche Verzichtserklärung

Rz. 1 Nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss der Scheidungsantrag die Angabe enthalten, ob die Ehegatten bereits ein Einvernehmen über bestimmte Scheidungsfolgen (elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Wohnung) erzielt haben. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Formerfordernis, bei dessen Fehlen der Scheidungsantrag als unzulässig abzuweisen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / a) Anfechtung durch Dritte

Rz. 115 Dritte können die in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen des erstverstorbenen Ehegatten nach den allg. Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB anfechten.[157] Insbesondere können Pflichtteilsberechtigte, die zwischen der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments und dem ersten Erbfall geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden sind (z.B. ein nach d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Anspruch der Mutter und des Vaters aus Anlass der Geburt

Rz. 19 Die Mutter hat gegen den Vater des Kindes nach § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Darüber hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB. Nach § 1615l Abs. 3 S. 4 BGB erlischt dieser Anspruch nicht mit dem Tode des Vaters. Dann haften wegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Erste Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 176 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle hat der Richter zu prüfen, ob die Vereinbarung "offenkundig" eine derart einseitige Lastenverteilung zur Folge hat, dass sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam ist. Dabei ist eine Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten vorzunehmen. Dazu gehören u.a. folgende Umstände:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Grundsätzliches

Rz. 49 Als Erstes entsteht eine einheitliche Vermögensmasse, das sog. Gesamtgut. Es handelt sich um gesamthänderisches gebundenes, gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Hierunter fällt alles Vermögen, das die Eheleute in die Ehe einbringen bzw. das sie während der Ehe erwerben. Der Ehegatte kann dann weder über seinen Anteil am Gesamtgut noch über seinen Anteil an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Anordnung im Testament

Rz. 53 In so gut wie keinem der gängigen Formularbücher zur Testamentsgestaltung findet sich der Hinweis, dass in ein Testament oder in einen Schenkungsvertrag, in dem die eigenen Abkömmlinge berücksichtigt werden, vorsorglich immer auch eine Erklärung für den Fall der Bildung einer Gütergemeinschaft durch den Abkömmling aufgenommen werden sollte. Andernfalls droht die Gefah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / E. Scheidungsantrag und Ehegattenerbrecht

Rz. 59 Die Auswirkungen des Ehescheidungsverfahrens auf das Erbrecht werden häufig falsch eingeschätzt. Nachfolgend soll der Ausschluss des Ehegattenerbrechts und das taktische Verhalten im Ehescheidungsprozess näher beleuchtet werden. Die Ausführungen beziehen sich lediglich auf die Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags noch keine letztwillige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beizubringende Unterlagen

Rz. 201 Die nachstehend aufgeführten Urkunden, Belege, Erklärungen werden im Regelfall für das Adoptionsverfahren noch benötigt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Bruchteilsgemeinschaft am Einzelkonto

Rz. 128 In zahlreichen Ehen verfügen die Ehegatten lediglich über ein Einzelkonto,[188] das in der Mehrheit der Fälle auf den Ehemann lautet. Der andere Ehegatte hat vielfach lediglich eine Kontovollmacht. Verstirbt dann der Kontoinhaber, wird meist ohne Bedenken das Guthaben, das sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers auf dem Konto befand, seinem Nachlass zugerechnet. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Scheidungsverfahren und gewillkürtes Erbrecht

Rz. 75 Sofern die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament hatten, so kann jeder vor dem Scheidungsantrag gem. §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB einseitig davon zurücktreten. Bei Bestehen eines Erbvertrags muss ein Rücktrittsrecht vereinbart worden sein, um einen Rücktritt zu ermöglichen. Praxishinweis Ist ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht möglich, so sollte geprüft werden, ob ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Fortsetzung der Folgesache Zugewinnausgleich gegen Erben

Rz. 78 Nach der Rspr. des BGH[110] gelangt richtigerweise die Zugewinnausgleichsforderung nicht zur Entstehung, wenn der Erblasser sie in einem Scheidungsrechtsstreit rechtshängig gemacht hat, aber vor Scheidung der Ehe verstorben ist. In dem vom BGH entschiedenen Fall war der Beklagte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Erblasserin verheiratet. Diese hatte die Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / G. Familienrechtliche Anordnungen in der letztwilligen Verfügung

Rz. 99 In letztwilligen Verfügungen können auch familienrechtliche Anordnungen eine Rolle spielen. Von praktischer Bedeutung sind insb. zwei Bereiche: Das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge ergeben sich aus § 1626 Abs. 1 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Gebührenrechtli... / III. Auswirkungen im Alltag des Familienanwaltes

Nicht selten stehen wir vor der Situation, dass eine Mandantin/ein Mandant unmittelbar nach einer Trennung um Rechtsrat bittet, welche Rechte/Pflichten und/oder Ansprüche er/sie hat (Zitat: "Was steht mir zu?"). Entwickelt sich aus der umfassenden Beratung der Auftrag zur zunächst außergerichtlichen Vertretung, liegen nach der Rechtsprechung des BGH alle Kriterien für eine A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Wann muss das Familiengericht ein Handeln für den Minderjährigen (ggf. zusätzlich) genehmigen?

Rz. 153 Grundsätzlich sind wegen der damit verbundenen Pflichten die Einräumung einer Kommandit- oder stillen Beteiligung rechtlich nachteilig.[234] Allerdings ist hier auf den Einzelfall abzustellen. Die ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema[235] ist nicht einheitlich, da eben einzelfallabhängig. So hat das Hans. OLG Bremen eine unentgeltliche Zuwendung eines Kommanditant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Die Familiengesellschaft als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 58 Die Familiengesellschaft in ihren vielfältigen Erscheinungsformen gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Erbfolge. Wesentlicher Zweck einer Familiengesellschaft ist die schrittweise Übertragung des Vermögens auf die Familienmitglieder, was zu deutlichen Erbschaftsteuerersparnissen führen kann. Die Verteilung des Einkommens auf mehrere Familienmitg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 4. Vermögen

Rz. 233 Vielfach wird das Vermögen der Familienstiftung im Wesentlichen aus einem Unternehmen bestehen. Aber auch die Ausstattung einer Familienstiftung mit einer von der Familie zu nutzenden Immobilie oder mit Kunstgegenständen, die der Familie dienen sollen, ist möglich.[365] Um die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen, wird in letzteren F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 3. Stiftungszweck und Rechtsstellung der Destinatäre

Rz. 225 Mit dem Zweck entscheidet der Stifter zunächst einmal über die Einordnung als Familienstiftung. Da der Begriff im Zivil- und im Steuerrecht nicht einheitlich gebraucht wird, ist jeweils im konkreten Fall zu prüfen, ob eine "Familienstiftung" vorliegt. In zivilrechtlicher Hinsicht ist insbesondere zu beachten, dass die Landesstiftungsgesetze unterschiedliche Anforderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Adoptivkinder

Rz. 7 Im Gegensatz zur länger zurückliegenden Vergangenheit führt seit dem 1.1.1977[9] die Adoption eines minderjährigen Kindes zur sog. Volladoption. Das heißt, das Verwandtschaftsband des adoptierten Kindes zu seiner natürlichen Familie wird aufgelöst. Dies hat zur Folge, dass das Kind sein Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern und Großeltern verlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Einkommensteuerersparnis

Rz. 63 Im ertragsteuerlichen Bereich bietet die Familiengesellschaft den Vorteil, dass durch die Aufteilung erzielter Gewinne auf mehrere Familienmitglieder regelmäßig eine Minderung der Steuerprogression auf das Gesamteinkommen der Familie erreicht wird: Zum einen kann der einkommensteuerrechtliche Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) bzw. 20.694...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Pflichtteilsverzicht und Unterhalt aus § 1586b BGB

Rz. 6 Überraschenderweise werden in Scheidungsvereinbarungen zwar regelmäßig Pflichtteilsverzichte aufgenommen, dabei aber die Reichweite von quasi "erbrechtlichen Unterhaltsansprüchen" völlig übersehen. Aufgrund der §§ 1615, 1360a Abs. 3 BGB gehen nämlich sämtliche Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen unter, sofern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Erbrechtliche und allgemeine Auswirkungen der Adoption

Rz. 187 Durch die Minderjährigenadoption erlöschen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vgl. §§ 1754 ff. BGB. Das minderjährige Kind verliert somit sein Erbrecht gegenüber seinen Eltern. Nach § 1755 BGB erlischt nicht nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinen Verwandten wie Eltern und Großeltern etc., sondern auch für die Abkömmlinge des Kindes. Nimmt all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Allgemeines

Rz. 102 Diese Bestimmung regelt einen Sonderfall des Motivirrtums und ergänzt diesen. "Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten" liegt vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter (siehe §§ 2303 ff. BGB) weder als Erbe eingesetzt noch mit einem Vermächtnis bedacht ist. Ganz geringfügige Zuwendungen müssen dabei außer Betracht bleiben.[132] Der Pflichtteilsberechtigte kann aber da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / b) Anfechtung durch den überlebenden Ehegatten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. "Taktische Enterbung"

Rz. 38 Insbesondere in Fällen einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung kann es mitunter ratsam sein, den Ehegatten quasi taktisch vollständig zu enterben und ihm auch kein Vermächtnis zukommen zu lassen, damit es zur Anrechnung kommt. Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH[45] ist Gegenstand der Zuwendung der Wert, den der Erblasser noch hätte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / VI. Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten

Rz. 139 Kommt es zu Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten, so würde sich unter Berücksichtigung der alten Rspr. des BGH, also der Entscheidung vom 5.10.1988, folgende Berechnung ergeben: Beispiel 1 Der Erblasser hat zu seinen Lebzeiten seinen Lohn auf das Einzelkonto seiner Ehefrau fließen lassen. Zum Zeitpunkt seines Todes befinden sich auf dem Einzelk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Wann darf ein Minderjähriger selbst handeln?

Rz. 146 Minderjährige, die das siebte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben (also vom 7. Geburtstag, 0.00 Uhr bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag, 23.59 Uhr) sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), vorher sind sie geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Natürlich kann auch in Einzelfällen der Minderjährige für sich selbst handeln, wenn er denn bereits beschränkt geschäftsfä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Gestaltungen bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Selbstverständlich besteht auch wegen der interessanten Vorteile des § 5 Abs. 2 ErbStG die Möglichkeit, rückwirkend die Zugewinngemeinschaft zu beenden und den realen Zugewinn während bestehender Ehe auszugleichen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die Auswirkungen der Neuregelung des § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG durch das JStG 2020, die am 20.12.2020 in Kraft ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Wann darf der Elternteil den Minderjährigen nicht rechtlich vertreten?

Rz. 151 In der Praxis am häufigsten werden die Vorschriften der §§ 1629, 1824 BGB übersehen, denn häufig sind die gesetzlichen Vertreter von der Vertretung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber will unbedingt Interessenkonflikte auf Seiten der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter vermeiden. Deshalb muss von Seiten des Gerichts dann ein Ergänzungspfleger bestellt werden. § 1824 BG...mehr