Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / II. Reformbedürftigkeit der lex lata

Auch wenn Thema dieser Veranstaltung die Herausforderungen der Reproduktionsmedizin sind, ergibt sich die Reformbedürftigkeit der lex lata nicht nur aus den Veränderungen in den Fortpflanzungsmöglichkeiten durch die Medizin und auch nicht nur aus der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als Grundalge für die Familie und sogar für die Ehe. Vielmehr ist das ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 3. Regelung der Elternschaft außerhalb wirksamer Verantwortungsübernahmeerklärungen

Nun wird es allerdings auch in Zukunft Situationen geben, in denen trotz einer bestehenden formalisierten Partnerschaft eine Zeugung außerhalb derselben gezielt oder ungewollt stattfindet oder Zeugungshilfe aus welchen Gründen auch immer ohne die notwendigen formalisierten Erklärungen der Beteiligten geschieht. In diesen Situationen sollte als Konsequenz aus den vorangegange...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.3 Ähnliche publizistische Tätigkeiten

Nach § 2 KSVG ist auch Publizist, wer "in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist". Bis zum Jahr 2011 musste die Tätigkeit nur "in anderer Weise" publizistisch sein. Das BSG hatte die Auswirkungen der Neufassung etwa auf Werbe- und PR-Texter ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 16.7.2014, B 3 KS 3/13 R). Der wissenschaftliche Fachautor beispielsweise ist Publizist im Sinne ...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 2. Kenntnis der eigenen Abstammung und des eigenen Nachwuchses

Der zweite essentielle Gesichtspunkt in dem vorzustellenden System der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung ist die Forderung nach einer umfassenden Absicherung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung und des eigenen Nachwuchses.[15] Die Ansätze zu der (auch hier im Folgenden geplanten) Aufwertung der Verantwortungsübernahme als Zuordnungskriterium fordern wegen der beso...mehr

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FF 07+08/2022, Sachverständ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, die sich im August 2016 getrennt haben und seit 2019 rechtskräftig geschieden sind, streiten um das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem gemeinsamen Sohn X, geb. am … 2013. Der letzte Umgang des Vaters mit … fand im August 2019 statt. [2] Der Antragssteller, der die Weigerungshaltung von X auf eine Beeinflussung der...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt

Zwei Voraussetzungen bestehen für die Versicherungs- und Abgabepflicht: Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH, sozialversicherungsrechtlich gesehen, selbstständig tätig sein und er muss (überwiegend) künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Die Beurteilung der Selbstständigkeit ist unabhängig von der Einordnung etwa im Arbeits- oder Steuerrecht. Aus Sicht des Sozialversic...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Die Berücksichtigung des Tax Amortisation Benefit

Ein weiterer Aspekt, auf den der BGH bislang nicht eingegangen ist,[41] betrifft bei der Unternehmensveräußerung die steuerliche Abschreibungsfähigkeit des Kaufpreises für den Unternehmenskäufer, soweit es um eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen geht. Die Aufdeckung der stillen Reserven beim Veräußerer führt zugleich zu erhöhten Anschaffungskosten beim Erwerb...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Zwei-Eltern- Prinzip

Ohne auf die Frage näher eingehen zu wollen, ob das Grundgesetz den einfachen Gesetzgeber auf zwei Eltern beschränkt oder auch ein Mehr-Eltern-Konzept zulassen würde,[7] möchte ich mich trotz der zunehmenden Zahl anderslautender Vorschläge[8] dagegen aussprechen, einem Kind mehr als zwei Personen als rechtliche Eltern zuzuordnen.[9] Ausschlaggebend ist für mich der Gesichtsp...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / II. Die Bewertung von Unternehmen

Der Ansatz von Gegenständen im Anfangs- und Endvermögen setzt deren Bewertung voraus. Entscheidend ist der volle, wirkliche Wert bzw. der objektive Verkehrswert.[7] Für die Wertbemessung liefert das BGB indes kaum Vorgaben (vgl. § 1376 BGB). Die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode obliegt daher dem Tatrichter,[8] der oft auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 4.4 Arbeitszeit

Neben der eigentlichen Arbeitsaufgabe und der Organisation der Arbeit spielt auch die Gestaltung der Arbeitszeit eine wesentliche Rolle für die Gesundheit der Beschäftigten. Die Beschäftigten sollen genügend Zeit für Erholung, Familie, Freizeit und Kultur haben. Andererseits ist den Unternehmen daran gelegen, die Mitarbeiter zu den betrieblich notwendigen Zeiten zur Verfügun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4.4.1 Flexible Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle werden immer häufiger. Gerade, weil die Gestaltung der Arbeitszeit einen so großen Einfluss auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und die soziale Lebensgestaltung der Beschäftigten hat, müssen deren Interessen bei der Erstellung von Arbeitszeitmodellen und -plänen berücksichtigt werden. Selbstverständlich muss die Arbeitszeitgestaltung auch den Not...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4.1 Betriebliches Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung

Es ist noch längst keine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen ein systematisches und regelmäßiges Gesundheitsmanagement betreiben. Auch die Firmen, die bereits gut funktionierende Strukturen und Abläufe für das Gesundheitsmanagement aufgebaut haben, sind oft noch sehr stark auf den Arbeits- und Unfallschutz bzw. auf körperliche Gefährdungen ausgerichtet. Dementsprechend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.1 Reform des Hebammenberufes

Rz. 2a Nach § 1 des HebRefG umfasst der Hebammenberuf insbesondere die selbstständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbstständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.2 Weitere Rechtsänderungen

Rz. 3a Die Änderung des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf zum Teil geäußerte Unsicherheiten, ob sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen nur auf die von Hebammen geleiteten Einrichtungen oder generell auf die Hebammenhilfe beziehen, und stellt endgültig klar, dass die Vertragspartner nach Abs. 1 sowohl die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen als auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.2 Ergänzungsvertrag für die von Hebammen geleiteten Einrichtungen

Rz. 7a Der zum 27.6.2008 in Kraft getretene Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshaus, Hebammenpraxis) und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen vervollständigt vom Wortlaut "Ergänzung" her den bestehenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Die inzwis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / Zusammenfassung

Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur Erziehung und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.12 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 66 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgehalt der Vorschrift findet sich bereits in § 7 der Reichsfürsorgepflichtverordnung v. 13.2.1924 (RGBl. I S. 100). Diese galt zunächst nach Art. 74, 125 GG als Bundesrecht weiter und wurde mit Wirkung zum 1.6.1962 von den Regelungen des BSHG abgelöst. Seitdem galt bis zum Inkrafttreten des SGB XII § 97 BSHG in verschiedenen Fassungen (Steimer, in: Mergler...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

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FF 12/2021, Negativer Kompe... / Leitsatz

1. Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte. 2. Eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht kommt wegen unüberwindbar verschiede...mehr

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FF 12/2021, Negativer Kompe... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligte hat mit Schreiben vom 19.4.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihrer 15-jährigen Tochter besuchten Gesamtschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / e) Elterngeldbezug in neuer Ehe

Die dogmatischen Grundlagen der sog. Hausmann-/Hausfrauenrechtsprechung kommen in der jüngsten Rechtsprechung wieder zum Tragen. Danach entfällt die Pflicht des Unterhaltspflichtigen zur Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht ohne weiteres durch die Wiederverheiratung und durch die Übernahme von Haushaltsführung und Kinderbetreuung, da diese Rollenwah...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Konkrete Bedarfsbemessung-Widerlegung der Verbrauchsvermutung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konkreten Bedarfsbemessung besteht eine Vermutung, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf verwendet worden ist.[50] Dem Unterhaltspflichtigen steht indes die Möglichkeit offen, die tatsächliche Verbrauchsv...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / c) Stellungnahme

Nichts entsteht von selbst. Die Existenz jedes Seienden hat eine Ursache, ohne die es nicht denkbar ist. Das gilt nicht nur für eine körperliche Substanz an sich, sondern auch für den ihr anhaftenden Wert und folglich ebenso für die Veränderungen dieses Wertes. Es kommt auf die Ursachen für eine Wertveränderung an. Ob es wichtig ist, weshalb sie gerade beim Empfänger der Zuw...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / 2 Anmerkung

Die im vorliegenden Verfahren sehr zügig ergangene Entscheidung des BGH (etwa 11 Monate nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung) lässt vermuten, dass der 12. Zivilsenat großen Wert darauf legt, die von ihm mit seinem Beschl. v. 21.11.2017 eingeleitete Änderung hinsichtlich der Beurteilung des Verhältnisses der konkreten Bedarfsermittlung zur Quotenmethode beim Ehegattenun...mehr

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zfs 12/2021, Besorgnis der ... / 2 Aus den Gründen:

Das gegen Richter am Landgericht Dr. N. gerichtete Ablehnungsgesuch vom 4.8.2021 ist zwar zulässig, jedoch unbegründet. Es besteht keine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. §§ 71 OwiG, 24 StPO. Das Recht der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit setzt das objektiv zu verstehende Vorliegen eines Befangenheitsgrundes voraus. Nicht irgendein subjektives Misstra...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 2. Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (s. die Neuregelung zum 1.7.2019 durch das Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterhalts- und einen Betreuungsunterhaltsteil findet nicht statt.[16]mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / b) Wohnvorteil des Elternteils

Geht es um die Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind, ist die Höhe des Wohnwerts grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen. Dies beruht auf der sich aus § 1603 Abs. 2 S. 1 1 BGB ergebenden besonderen Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Nullplan

Rn 40 Unter dem Begriff des Nullplans werden verschiedene Plangestaltungen verstanden, die unterschiedlich zu bewerten sind. Bei einem "echten" Nullplan wird den Gläubigern nichts angeboten. Er ist unzulässig, da ein solcher Plan keinen ernsthaften Schuldenbereinigungsversuch darstellt (vgl. die Kommentierung bei § 305 Rdn. 107).[105] Die Frage einer Zustimmungsersetzung ste...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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FF 12/2021, Göttinger Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen haben die künftige Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Abstammungsrecht zu modernisieren. Das Abstammungsrecht ist von elementarer Bedeutung: Es weist einem Kind seine rechtlichen Eltern zu. Durch die rechtliche Abstammung wird ein familienrechtliches Statusverhältnis begründet, das für viele...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / IX. Das Beratungsgespräch

Rz. 27 Typisch sind nach unseren Erfahrungen etwa Äußerungen wie die Folgenden von Stiftern zu "ihren" Stiftungen: "Was soll das? Kann ich jetzt bei meiner Stiftung nicht einmal mehr über mein eigenes Geld verfügen?" "Da reden die Behörden dann bei meinem Geld mit, das ich der Gemeinnützigkeit gegeben habe." Hier müssen wir Berater frühzeitig aufklären, was wie geht und was nic...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / I. Spezialisierte Beratung

Rz. 9 Vor allem im Anwaltsbereich werden nach wie vor weitere fachliche Spezialisierungen und zusätzliche Fachanwaltsbezeichnungen gefordert. Bei den Notaren ist das noch nicht so. Eine rein fachlich spezialisierte Betrachtung verstellt nicht selten den Blick auf eine sinnvolle Lösung, die zu den Wünschen des Auftraggebers (Stifters) passt. Anstelle, jedenfalls aber neben die...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / I. Der "Stiftungsbegriff"

Rz. 4 § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist die Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Das ist neu, denn eine solche gesetzliche Definition gab es bisher im Stiftungsrecht nicht. In der Gesetzesbegründung wird ...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / III. Letztwillige Stiftungserrichtung

Rz. 18 Die gesetzliche Regelung des § 80 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. entspricht dem bisherigen § 84 BGB. Es kann also dazu auf die vorhandenen Fachäußerungen zu diesem Paragrafen und zur Stiftungserrichtung von Todes wegen verwiesen werden.[39] Festhalten möchten wir aber auch hier, dass sich aus unserer Sicht das Modell der lebzeitigen Anstiftung und der letztwilligen Zustiftung i...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / C. Honorarfragen

Rz. 38 Eine wesentliche Besonderheit der beratenden Tätigkeit ist, dass der Rechtsanwalt oder sonstige Stiftungsberater häufig im Rahmen von Dauermandaten tätig ist, d.h. er betreut für diese Mandanten mehr oder weniger intensiv gleichzeitig verschiedene Angelegenheiten. Dabei ist der Tätigkeitsumfang für eine konkrete Angelegenheit häufig nur schwer abzugrenzen. Wie soll z....mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / II. Grundsätzliches

Rz. 45 Ausgangspunkt einer jeden Beratung, eines jeden Lösungsvorschlages ist der konkrete Sachverhalt. Er erfordert in einem ersten Schritt unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. Wir als Berater müssen ihn wirklich durchblicken und verstehen, um überhaupt konkret beraten zu können. Kennen wir den Sachverhalt nicht hinreichend, können wir letztlich gar nicht beraten, sondern ...mehr

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§ 6 §§ 83, 83a BGB n.F. – S... / III. Anmerkungen und Hinweise

Rz. 14 Als Sitz der Stiftung [24] gilt nach herrschender Meinung zum aktuell noch geltenden Recht der Ort, an welchem die Verwaltung der Stiftung geführt wird (Verwaltungssitz) oder, wie es die Gesetzesbegründung ausführt, der Ort, "an dem schwerpunktmäßig die Geschäftsführungsorgane der Stiftung tätig sind". Das lässt in der Praxis ggf. Ausnahmen zu, die im Einzelfall sinnvo...mehr

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer an Bord eines Schiffes Dienst tut, hat dort keine > Erste Tätigkeitsstätte; das Schiff ist keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des ArbG (vgl BFH 212, 64 = BStBl 2006 II, 267; BFH 212, 218 = BStBl 2006 II, 378 zur > Regelmäßige Arbeitsstätte). Auch ein Schiffsliegeplatz im Hafen ist nur dann für den ArbN eine erste Tätigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sonstiges

Rz. 38 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zuständig für die Feststellung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderung im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sowie für die > Veranlagung von Arbeitnehmern ist bei unbeschränkt steuerpflichtigen ArbN das FA, in dessen Bezirk die Familie ihren > Wohnsitz hat (§ 39 Abs 2 EStG; § 19 AO). Zuständig für unverheiratete und für dauernd getr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Asylbewerber

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten (vgl das seit 2005 geltende ZuwanderungsG). Für Asylbewerber, deren engere Familie im ausländischen Hausstand zurückbleibt, ist der Abzug von Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort im Rahmen von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG nicht ausgeschlossen (> R 9.11 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ersparte Aufwendungen

Rz. 31 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausgaben, die der ArbN im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erspart, sind selbst keine Einnahme. Fährt ein ArbN nicht zu seinem Arbeitsplatz, weil er erkrankt ist, oder repariert er sein > Arbeitsmittel selber, so erhöhen die ersparten Aufwendungen lediglich den Nettoertrag seiner Arbeit, weil insoweit WK erspart werden. Eine Einnahme fl...mehr