Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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AGS 10/2022, Weinreich/Klein, Familienrecht - Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von Gerd Weinreich und Michael Klein. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Wolters Kluwer, Hürth. XLII, 2.222 S., 129,00 EUR Kernstück des vorliegenden Werks ist die Kommentierung der Vorschriften des vierten Buchs des BGB. Darüber hinaus werden das GewSchG kommentiert sowie auszugsweise das EStG. Ein weiteres wesentliches Kernstück ist die Kommentierung des FamF...mehr

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FF 10/2022, Interviews in Forum Familienrecht ab 2017

im Anschluss an FF 2017, 205 2017 Einblicke und Ausblicke 2018 Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Familienrecht – qu...mehr

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FF 10/2022, Interviews in F... / 2018

Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Familienrecht – quo vadis?mehr

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FF 10/2022, Interviews in F... / 2021

Reformvorhaben und Jumiko Familienrecht und Corona 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichtsmehr

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FF 10/2022, Interviews in F... / 2020

Reformpaket des BMJV zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1.7.2020 Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrechtmehr

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FF 10/2022, Spüren wir die Folgen des Krieges in der Ukraine auch im Familienrecht?

Dr. Fritz R. Osthold Es ist nun rund acht Monate her, dass die Russische Föderation am 24.2.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf ukrainischem Boden begonnen hat. Die ökonomischen Folgen dieses Krieges spüren wir alle auch hierzulande seit Monaten. Die ohnehin schon seit Juli 2021 über dem offiziellen sog. symmetrischen mittelfristigen Ziel der EZB von 2 % liegende I...mehr

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FF 10/2022, Interviews in F... / 2017

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FF 10/2022, Interviews in F... / 2019

Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT Pakt für den Rechtstaat – Familiensenate des OLG Köln – Qualifizierung von Familienrichternmehr

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FF 10/2022, Interviews in F... / 2022

Auswirkungen der Pandemie im familienrechtlichen Verfahren – Qualifizierung von Familienrichtern Familienrechtliches Reformvorhaben der neuen Legislaturperiode FF 10/2022, S. 402mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / II. Hälftiger Wert der Hauptsache

Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer war bei der Bemessung des Werts des Gegenstands ihrer anwaltlichen Tätigkeit indes nicht der volle, sondern gem. § 41 S. 2 FamGKG nur der halbe Wert desjenigen Verfahrenswerts zugrunde zu legen, der sich bei Anwendung des § 51 FamGKG ergäbe. Der Wert des Verfahrens war deshalb auf einen Betrag von bis zu 200.000,00 EUR festzusetzen. G...mehr

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FF 10/2022, Studienreise Griechenland

Humor ist eine ernste Sache oder Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen Auch wenn es die Überschrift "Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen" vielleicht vermuten lässt, ist dies kein Ausblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und das Arbeiten in – aufgrund der Energiekrise – unterkühlten Kanzleiräumen, sondern vielmehr ein Rückblick auf die 25. Studienreise nach ...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 2. Kindesanhörung in Kinderschutzverfahren

Der Termin zur Kindesanhörung wird durch die Richterin oder den Richter durchgeführt und soll dem Kind Gelegenheit zur Äußerung geben, § 159 Abs. 4 S. 2 FamFG. Der Termin soll in Anwesenheit der bestellten Verfahrensbeistandschaft stattfinden, § 159 Abs. 4 S. 3 FamFG; weitere Personen, insbesondere die Eltern, werden vom Gericht meist nicht zur Anhörung zugelassen, um unbefa...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / V. Drei zu berücksichtigende Anrechte

Das Abänderungsverfahren betrifft im Ausgangspunkt den Ausgleich von drei Anrechten. Zwar sind in dem abgeänderten Scheidungsverbundbeschluss aus dem Jahr 1988 unter der Geltung des alten Rechts nur zwei Anrechte ausgeglichen worden, nämlich zum einen die beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaft des Antragstellers und zum anderen das allgemeine Anrecht der Antragsgegnerin a...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 1. Wichtige Änderungen des § 159 FamFG für Kinderschutzverfahren

Die persönliche Anhörung des Kindes und die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Kind sollen einerseits dem Kind als Subjekt in Kinderschutzverfahren rechtliches Gehör verschaffen und andererseits der Sachverhaltsaufklärung und Entscheidungsfindung zum Wohle des Kindes dienen.[7] Gemäß § 159 Abs. 1 und 2 FamFG besteht in Kinderschutzverfahren die Pflicht zur persönl...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / II. Interdisziplinarität und Rollenverständnis im Zentrum des Kursprogramms

Der plattformgestützte E-Learning-Kurs des Projekts "Gute Kinderschutzverfahren" hat bereits erfolgreich drei Kohorten durchlaufen und ist seit Mitte Mai 2022 aufgrund der hohen Nachfrage in einen zusätzlich bereitgestellten Kursdurchlauf gestartet. Dabei gab es 830 Gesamtanmeldungen, wobei 232 Registrierungen von Familienrichterinnen und Familienrichtern erfolgten. Im Vergl...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 1. Ergänzung von § 23b Abs. 3 S. 3–5 GVG

Modernisierungen im Bereich des Kindschafts- und Familienverfahrensrechts, etwa aufgrund gesellschaftlicher Ereignisse und Entwicklungen[20] oder stetig wandelnder Familien- und Lebensformen, sind essenziell.[21] Sie stellen auch einen Grundbaustein für gute Kinderschutzverfahren und zum effektiven Schutz der Grundrechte sowie des Wohls von Kindern und Jugendlichen dar. So v...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9 Auslandserwerb

Rz. 62 § 3 ErbStG ist auf das deutsche Erb- und Schenkungsrecht zugeschnitten, benutzt dessen Terminologie und verweist vielfach auf Vorschriften des BGB. Damit stellt sich das Problem, wie im Bereich internationaler Erbfälle zu verfahren ist, die aufgrund des Internationalen Privatrechtes (IPR) ausländischem Recht unterliegen.[1] Daraus könnte man schlussfolgern, dass Erwer...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher/Monographien/Kommentare

Bamberger/Roth, Beck’scher Online-Kommentar BGB, 36. Edition Bauer/Deinert (Hrsg.), HK-BUR Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht, 10. Auflage 2020 Cording/Nedopil, Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht: Ein Handbuch für die Praxis, 2014 Damrau, Der Minderjährige im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht Erbrechtliche Spezialgesetze, 2. Auflage 2019 Krug...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / I. Einleitung

Rz. 6 Die für Betreuer genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte waren bislang recht mühsam (und fehleranfällig)[2] über die Verweisungen in § 1908i BGB a.F. im Vormundschaftsrecht zu finden. Die Reform kehrt diese Verweisungsregelungen nun um, so dass die Genehmigungstatbeständen im Unterkapitel 4 "Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte" des Kapitel 3 "Vermögensangelegenheite...mehr

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Vorwort

Am 1.1.2023 wird im Betreuungsrecht ein neues Kapitel aufgeschlagen. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[1] werden die §§ 1773 bis 1921 BGB und weitere Paragrafen aus dem BGB neu sortiert und formuliert, insgesamt mehr als 150, sowie andere Normen, unter anderem der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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Anhang 4: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – ZPO

Zivilprozessordnung (ZPO) neu gefasst durch Bek. v. 5.12.2005, BGBl. I 2005, 3202; 2006, 431; 2007, 1781 BGBl. III 310–4 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959mehr

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FF 09/2022, Familienrecht auf dem Anwaltstag am 23.6.2022 in Hamburg

Einführung Der Deutsche Anwaltstag (DAT) fand vom 20. bis 24.6.2022 virtuell und in Präsenz in Hamburg statt – unter dem Motto: "Miteinander für das Recht". Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte gemeinsam mit dem Ausschuss Familienrecht eine Veranstaltung mit einem hochkarätig besetzten Podium organisiert. Außerdem wurden bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlun...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Herausforderungen der Reproduktionsmedizin für das Familienrecht

Die Arbeitsgemeinschaft befasste sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema. Sie hatte bereits im Juni 2016 ein "Forum Abstammungsrecht" organisiert. Außerdem gab es bereits 2017 Vorschläge einer Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium, wie das Abstammungsrecht modernisiert werden könnte. Daraus ist leider bis heute keine Gesetzgebung erfolgt. Das Embryonenschutzgesetz von 1...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Einführung

Der Deutsche Anwaltstag (DAT) fand vom 20. bis 24.6.2022 virtuell und in Präsenz in Hamburg statt – unter dem Motto: "Miteinander für das Recht". Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte gemeinsam mit dem Ausschuss Familienrecht eine Veranstaltung mit einem hochkarätig besetzten Podium organisiert. Außerdem wurden bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Wahl...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Ethische Fragen am Lebensanfang und Blicke ins Ausland

Über ethische Fragen informierte die Medizinerin und Philosophin Prof. Dr. med Dr. phil Sabine Salloch von der medizinischen Hochschule Hannover. Wann beginnt das Leben? Ab wann ist menschliches Leben schützenswert? Ethisch gesehen bewege sich die Fortpflanzungsmedizin in einem komplexen Spannungsfeld, stellte sie in ihrem Vortrag fest. Nicht nur Wertungen über den moralisch...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Reformbedarf im Recht der Reproduktionsmedizin

Dass diese Regeln zumindest in Frage gestellt werden müssen, wurde im Vortrag von Dr. Marko Oldenburger deutlich. Der Fachanwalt für Medizinrecht und für Familienrecht, Mitglied im DAV-Ausschuss Familienrecht, kennt sich bestens aus in Fragen des "Kinderwunschrechts", wie Eva Becker sein Spezialgebiet bezeichnete. Mit den rigiden Verboten im Embryonenschutzgesetz habe der Ge...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Mitgliederversammlung und Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die vor der Fachveranstaltung stattgefunden hatte, wurden die Wahlen zum Geschäftsführenden Ausschuss nachgeholt. Denn bei der nur im virtuellen Rahmen organisierten Herbsttagung im November 2021 konnten sie nicht durchgeführt werden. Nachdem sich die langjährige Vorsitzende Rechtsanwältin ...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Reform des Abstammungsrechts – Regelungen für die Elternschaft

Für die renommierte Rechtswissenschaftlerin Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen ergibt sich die Reformbedürftigkeit des Abstammungsrechts nicht nur aus den Veränderungen der Fortpflanzungsmöglichkeiten durch die Medizin und auch nicht nur aus der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als Grundlage für die Familie und für die Ehe. Vielmehr sei das ...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Medizinische Hilfen und Risiken

Welche Möglichkeiten es gibt, neues Leben zu ermöglichen, erläuterte die Ärztin Prof. Dr. Annika Ludwig, die zu dem Thema "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland" bereits an der Expertenkommission der Leopoldina, Akademie der Wissenschaften, beteiligt war und in Hamburg eine Praxis für Frauengesundheit und Pränatalmedizin leitet. Eltern, deren Kinderwunsch unerfüllt bleibt, ka...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Reform des griechischen Familienrechts - unter besonderer Berücksichtigung der Eltern-Kinder Verhältnisse

I. Einleitung Das griechische Familienrecht (Art. 1346-1694 gr. ZGB) hat seit 1946, als das gr. ZGB in Kraft getreten ist, drei große Reformen erlebt. Mit der ersten Reform im Jahre 1983,[1] die fast das gesamte Familienrecht wesentlich geändert hat, sind die Vorschriften über die Eltern-Kinder-Verhältnisse nach dem Gleichheits- und Kindeswohlprinzip modernisiert worden.[2] E...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / I. Einleitung

Das griechische Familienrecht (Art. 1346-1694 gr. ZGB) hat seit 1946, als das gr. ZGB in Kraft getreten ist, drei große Reformen erlebt. Mit der ersten Reform im Jahre 1983,[1] die fast das gesamte Familienrecht wesentlich geändert hat, sind die Vorschriften über die Eltern-Kinder-Verhältnisse nach dem Gleichheits- und Kindeswohlprinzip modernisiert worden.[2] Eine der wicht...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge

Im früheren Recht war die Regel, dass das Gericht über die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden hat. Die alte Fassung dieses Artikels führte die meisten Gerichtsentscheidungen dahin, die Ausübung der Personensorge als Teil der elterlichen Sorge einem ...mehr

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FF 09/2022, Aus a wird b: Die neue Brüssel IIb-Verordnung ist in Kraft getreten

Argiris Balomatis Seit dem 1.8.2022 gilt sie also, die neue Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25.6.2019. Sie ersetzt die gute alte Brüssel IIa-Verordnung, die uns seit dem 1.3.2005 in Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung so treu und zuverlässig zur Seite stand (vgl. Morawit...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / a) Die schriftlichen Vereinbarungen der Eltern

Das neue Familienrecht sieht einige Ausnahmen von der Regel der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge und insbesondere der gemeinsamen Personensorge vor. Die wichtigste davon ist die Möglichkeit der Eltern, ein Abkommen über die Verteilung der Ausübung der elterlichen Sorge abzuschließen (Art. 1514 Abs. 1 gr. ZGB). Ein solches Abkommen muss schriftlich erstellt und von ...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / IV. Die elterliche Sorge der nichtehelichen aber freiwillig anerkannten Kinder

Eine der wichtigsten Änderungen, die das Gesetz 4800/2021 an dem gr. ZGB vorgenommen hat, betrifft Art. 1515 über die nichtehelichen Kinder. Die frühere Fassung des Art. 1515 Abs. 1 gr. ZGB sah vor, dass die elterliche Sorge des nichtehelichen Kindes seiner Mutter obliegt. Hätte der Vater das Kind durch Rechtsgeschäft gemäß Art. 1475 gr. ZGB anerkannt, wäre er Träger der elt...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / Rückblick auf bereits veröffentlichte besondere Fälle:

Im September 2020 hatte die Redaktion an alle Kolleginnen und Kollegen die Bitte herangetragen, kuriose Fälle aus ihrem Alltag mitzuteilen, um diese gegebenenfalls in der Zeitschrift veröffentlichen zu können. Bislang sind – lediglich – zwei Beiträge in der Reihe erschienen: 1. Dr. Josef Salzgeber, Umgang, Kindeswohl und Samenspende, FF 2020; 363 In diesem Fall ging es um den ...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 2. Die Reform des Hauptkriteriums des Kindeswohls

Das griechische Familienrecht ist, wie erwähnt, pädozentrisch, weil alle Entscheidungen der Eltern und des Gerichts das Kindeswohl anstreben sollen. Doch spricht die neue Vorschrift des Art. 1511 Abs. 1 gr. ZGB nunmehr von optimalem Kindeswohl. Der neue Begriff entspricht dem angelsächsischen "best interest of the child", das dem gr. ZGB eigentlich fremd ist, in dessen Vorsc...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Große Verunsicherung ist in der Praxis durch die Entscheidung des OLG Hamburg[1] entstanden. Erstmalig stellte sich ein Gericht auf den Standpunkt, dass vor Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses die Teilungsversteigerung des Einfamilienheims generell nicht möglich sei. Selbst nachdem in den Beschlussgründen ein Verstoß gegen § 1365 BGB und auch gegen den Gesichtspunkt der eh...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / V. Schluss

Das Gesetz 4800/2021 hat das Eltern-Kinder-Verhältnis wesentlich reformiert. Die neuen Regelungen des gr. ZGB sind länger und komplizierter und werden viele Auslegungsprobleme verursachen. Diese Feststellung wird von den bis heute (wenigen) veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt, die auch erheblich länger und ausschweifender geworden sind. Der Grund dafür liegt da...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 8

Auf einen Blick In der Praxis ergeben sich gegenüber dem gesetzlichen Idealfall einer Teilungsversteigerung regelmäßig ganz erhebliche Probleme. Der Beitrag versucht, durch einen Überblick zumindest einmal zu sensibilisieren, worauf bei der Vorbereitung und im Verfahrensverlauf zu achten ist, insbesondere die Vergütungsfrage, strategische Bereinigung des Grundbuchs (bzw. das...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 9. Die Beteiligten einigen sich nicht auf die Verteilung des Erlöses

Der an die Teilhaber auszukehrende Erlös ersetzt das Grundstück. Den Miteigentümern steht dieser Überschuss aber nicht in der Quote ihrer Mitberechtigung, sondern gemeinschaftlich zu,[100] wegen § 432 BGB auch bei der Bruchteilsgemeinschaft.[101] Die interne Aufteilung ist nicht Sache des Gerichts. Geben die Berechtigten im Verteilungstermin übereinstimmende Erklärungen betr...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Synopse

Das Verfahren kann im Idealfall stolperfrei durchlaufen: A und B stehen in Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft zu je ½, A beantragt die Versteigerung, das Grundstück ist unbelastet und das Haus unbewohnt, der Gutachter wird hineingelassen und ermittelt einen Wert, der vom Gericht so auch festgesetzt wird, im Versteigerungstermin werden mehr als 5/10 dieses Werts bar geb...mehr