Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / C. Zur lex ferenda des Nebengüterrechts

Auf zwei im Ansatz gleiche, im Ergebnis sich jedoch unterscheidende Gesetzgebungsvorschläge von Wever [68] und Herr [69] soll an dieser Stelle hingewiesen und es soll auch ihr Wortlaut wiedergegeben werden. Dies wegen der Bedeutung für die Praxis, beginnend bei der anwaltlichen Beratung zur Vermögensauseinandersetzung, und in der Hoffnung, dass auf diesem Weg eine breite fachl...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / I. Einleitung

Seit Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im Jahr 1951 hat das BVerfG in mehr als 230.000 Fällen Verfassungsbeschwerden verbeschieden und sich in knapp 4000 Fällen im Rahmen von abstrakten und konkreten Normenkontrollverfahren als Hüter der Verfassung positioniert.[1] Welchen Anteil hierbei die Rechtsprechung zum Familienrecht, genauer gesagt: zu Art. 6 GG, hatte, ist ...mehr

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FF 05/2020, Auf Odyssee dur... / 2

Vorbei sind sie, die Zeiten, in denen wir das Boot des Familienmandats sicher durch die Binnengewässer des nationalen Familienrechts durchmanövrierten. Die Lebenssachverhalte werden immer komplexer und vielschichtiger. Vor allem bei Mandaten mit Auslandsbezug kann die Fahrt durch internationale Gewässer schnell zur Odyssee werden. Konnten wir uns "früher" mit der Klärung der ...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / III. Schwiegerelterliche Transferleistungen (Schenkungen, Mitarbeit)

Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf) bei "faktischen" Schwiegereltern Finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Zuwendungen und Schenkungen[19] werden i.d.R. durch die Trennung ausgelöst, welche die Geschäftsgrundlage entfallen lässt. Bis dahin wurde der Zweck der Zuwendung/Schenkung erreicht, was zu einer Reduzierung des Ausgleichsbetrages führt.[20] Nach bisher...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / b) Außergerichtliche Vertretung/Vereinfachtes Unterhaltsverfahren/Hauptsacheverfahren

Vereinfachtes Unterhaltsverfahren Ein weiterer Fall kann in Familiensachen bei einem vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und anschließendem Unterhaltsverfahren vorkommen. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Vertretung zum vereinfachten Verfahren) und andererseits der Anrechnungsvorgang nach Anm....mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4

Anmerkung Ob ein Kind seinen Eltern unterhaltspflichtig ist, wird eigentlich nach den Regeln des Unterhaltsrechts: ermittelt. Die Prüfung einer Inanspruchnahme wird durch das Angehörigenentlastungsgesetz in das Sozialhilferecht verlagert, wobei aber zuvor das Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und die 100.000 EUR-Grenze st...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / I. Befund

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / a) Außergerichtliche Vertretung/Vermittlungsverfahren/Umgangsverfahren

Vermittlungsverfahren Ein solcher Fall kann sich ergeben, wenn es nach einer Entscheidung zum Umgangsrecht zunächst zu einer weiteren außergerichtlichen Vertretung kommt, an die sich das Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG anschließt und daran dann das Umgangsrechtverfahren. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Ver...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung geht es um die Berücksichtigung von Gesamtschulden im Zugewinnausgleich. Darüber, wie solche Schulden im Endvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind, besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit. Sie sind – wie andere Verbindlichkeiten auch – zunächst bei jedem Ehegatten in voller Höhe als Passivposten einzustellen. Dann aber ist di...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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Elternunterhalt / 6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern

Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ihnen Hilfe zum Lebe...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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FF 04/2020, Vorschau

Folgende Themen erwarten Sie in den nächsten Heften der FFmehr

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FF 04/2020, Deutscher Anwaltstag 2020

Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am Donnerstag 18.6.2020 (13.45 – 18.15 Uhr) 13.45 – 15.15 Uhr Beschlüsse im Umgangsverfahren (vgl. BGH – XII ZB 507/08) Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg Moderation: Rechtsanwältin und Notarin Katrin Zimmermann, Worpswede 15.15 – 15.45 Uhr Zentrale Pause 15.45 – 17.45 Uhr Bewertung von inhabergeführten Unternehmen und ...mehr

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FF 04/2020, Sekundäre Kindeswohlgefährdung

Ein Editorial zur Klärung von Begriffen? Klaus Schnitzler Warum nicht, wenn es nicht nur dem Autor, sondern im besten Fall auch dem Leser neue Informationen vermitteln kann. Kindeswohlgefährdung ist spätestens seit dem Staufener Missbrauchsfall und den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (Stichworte Lügte und Bergisch-Gladbach) in aller Munde....mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / IV. Ergebnis und Ausblick

Die Bedeutung einer Auskunft für die Unterhaltsbemessung wird angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsbestimmung nur noch in Ausnahmefällen zu verneinen sein. § 235 FamFG stellt – über § 643 ZPO a.F. hinaus – eine Erweiterung der gerichtlichen Befugnisse nach § 273 Abs. 2 Nr. 1, 142 ZPO dar. § 235 FamFG dient vorrangig der beschleunigten Durchführung des Un...mehr

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FF 04/2020, Erstattung von ... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von EUR 2.342,40 zu. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Zahlung von insgesamt EUR 2.316,40 Beerdigungskosten (Bestatter, Leichenkühlung und Urkundenbeschaffung). Die Klägerin hat keinen Anspruch gemäß § 1968...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / 3. Unbegründete Bedenken der Gerichte

Die vom KG und vom OLG Oldenburg (s.o. unter I.) geltend gemachten Bedenken sind sicherlich ernst zu nehmen, auch vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Belastung der Familiengerichte als Folge der Zuweisung von Bereichen, die früher zum Vormundschaftsgericht gehörten und jetzt vom Familiengericht zu bearbeiten sind.[88] In der Sache sind die Bedenken allerdings nicht begründ...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 1. Kindeswohl

Maßgebliches Kriterium jeder Adoption ist das Kindeswohl, weshalb § 1741 Abs. 1 S. 1 BGB eine Adoption nur zulässt, wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Dies ist nur der Fall, wenn sich hierdurch die Lebensbedingungen des Kindes so verändern, dass eine erheblich bessere Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu erwarten ist.[18] Da dies auch bei Stiefkindern des nichteheli...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. "Verfestigte Lebensgemeinschaft"

§ 1766a BGB verfolgt das legitime Ziel,[37] Stiefkindadoptionen nur zuzulassen, wenn die Beziehung zwischen Elternteil und Stiefelternteil längeren Bestand verspricht (s.o.). Diese Beziehung bezeichnet der RegE mit dem in der Rechtsprechung entwickelten und vom Gesetzgeber mit der Unterhaltsreform 2008 in § 1579 Nr. 2 BGB übernommenen Begriff der "verfestigten Lebensgemeinsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 68 Baltz, Förderung der freien Jugendhilfe – Möglichkeiten, Voraussetzungen, Grenzen der Bewilligung, Kürzung oder Streichung von Fördermitteln nach dem SGB VIII, NDV 1996 S. 360; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996 S. 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus anderen Sachgebieten in die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Diensts eines Jugendamts, JAmt 2018 S. 506; dass., Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.1 Ausbildung als Fachkräfte

Rz. 2 Die Vorschrift wendet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Bezug auf die freien Träger formuliert § 75 Abs. 1 Nr. 3 fachliche und personelle Anforderungen an die anzuerkennenden Träger und an die Eignung ihrer Mitarbeiter: dabei hat ein freier Träger, der die Anerkennung anstrebt, sein Personalkonzept an den Standards der öffentlichen Träger i. S. v. § 7...mehr

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AGS 03/2020, MüKo – BGB – Familienrecht II: Kommentar zu den §§ 1589 – 1921 und zum SGB VIII

Band 10. Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker und Dr. Hartmut Oetker. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2606 S., 299,00 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die einschneidenden Gesetzesänderungen seit Erscheinung der Vorauflage im Jahr 2017. Mit dem am 1.10.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Eheschließung für alle, knüpft D...mehr

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FF 03/2020, Forum Versorgungsausgleich – Zehn Jahre Strukturreform

Vor zehn Jahren trat das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft – aus diesem Anlass veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV am 8.11.2019 gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Darmstädter Kreis das "Forum Versorgungsausgleich" und stellte die Frage: Ist der Gedanke der "Halbteilung" mit der internen und externen ...mehr

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AGS 03/2020, Streit um Einw... / 2 Aus den Gründen

2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach § 36 Abs. 1 FamGKG. a) Das FamGKG kommt im vorliegenden Fall zur Anwendung. Bei Verfahren, in denen es um die Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten nach § 1365 Abs. 2 BGB geht, handelt es sich um eine Familiensache i.S.d. § 1 Abs. 1 FamGKG. Es liegt keine Familienstreitsache vor. Nach § 112 Nr. 2 FamFG gelten zwa...mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / 3 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung zeigt einmal mehr, unabhängig von ihrem Ergebnis, dass auch im Familienrecht steuerrechtliche Grundkenntnisse, jedenfalls in Bezug auf relativ häufige Problemstellungen, nicht völlig ausgeblendet werden und unberücksichtigt bleiben können. In der Entscheidung wird ein familienrechtlich tätiger Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch genommen,...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Geringe Verständlichkeit

Illusorisch war die Hoffnung des Gesetzgebers,[12] der Versorgungsausgleich werde verständlicher werden. Das ist kaum gelungen, weil die in Rede stehenden Versorgungsanrechte sowohl im Hinblick auf ihre Bewertung als auch im Hinblick auf die Besonderheiten der unterschiedlichen berührten Rechtsgebiete – neben Familienrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht, jeweils u...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / Einführung

Nach[2] § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB kann der ausgezogene Ehegatte vom anderen Ehegatten, der in der Ehewohnung verblieben ist, eine Vergütung für die Wohnungsnutzung verlangen soweit es der Billigkeit entspricht. Zweck der Regelung ist die Zubilligung einer Entschädigung für wirtschaftliche Nachteile durch den Verlust des bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehenden Mitbesitz...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 2. Grundgedanken

Der Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt, unabhängig davon, ob diese Anwartschaften von nur einem oder von beiden Ehegatten erwirtschaftet worden sind. Dem Ehegat...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Vorgeschichte

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (früher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)). Das Rechtsinstitut Versorgungsausgleich geht vor allem auf Forderungen der Frauenbewegung in den 1960er Jahren zurück. Erste Gedanken finden sich...mehr

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FF 03/2020, BGH: Erweiterung der Geschäftsverteilung des XII. Senats

Der BGH hat eine wichtige Änderung in seiner Geschäftsverteilung beschlossen. Dem XII. Zivilsenat sind jetzt auch die Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen über vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen einem Partner und einem Elternteil aus Anlass der Trennung der Partner der...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / a) Wirtschaftliche Verhältnisse

Hinweis Eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Nutzungsvergütung spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute. Dabei kommt es auch auf die Leistungsfähigkeit des nutzenden Ehegatten an. Die Festsetzung einer Nutzungsvergütung entspricht dann nicht der Billigkeit, wenn der verbleibende Ehegatte wegen der Versorgung eines kleinen Kindes nicht erwerbstätig und er...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / 3. Höhe der Benutzungsvergütung

Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Nutzungsvergütung und deren Fälligkeit setzt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls fest.[54] Maßgebend sind der objektive Mietwert, die Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten und ihre bisherige Lebensgestaltung.[55] Hinweis Ausgangspunkt und Obergrenze für die Höhe ...mehr

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FF 03/2020, Humor ist, wenn man trotzdem lacht

Katrin Zimmermann … so lautet der Titel der diesjährigen Auslandsstudienreise unserer Arbeitsgemeinschaft nach Griechenland vom 27. Mai bis 3. Juni, welche – neben dem familienrechtlichem Fachprogramm – unter dem Stern "Humor als Mittel zur Abhilfe bei Konflikten" steht. Humor ist, wenn man trotzdem lacht. … und ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag! Als wir im vergangenen ...mehr

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AGS 03/2020, 1,5-fache Eini... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin beansprucht im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe die Festsetzung einer 1,5-fachen Einigungsgebühr für einen Mehrvergleich. Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch eine außerordentliche sowie eine hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten aufgelöst worden ist. Das Verfahren endete durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.1 Pfändbarkeit nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der berücksichtigten Kinder

Rz. 193d In den Fällen einer Pfändung nach § 54 Abs. 5 SGB I bzw. § 76 Satz 1 EStG kann der Anspruch des Leistungsberechtigten (Schuldner) auf das Kindergeld wegen seiner Zweckbestimmung ausnahmsweise nur durch das jeweilige Kind als Pfändungsgläubiger gepfändet werden und zwar wegen dessen gesetzlicher – nicht vertraglicher – Unterhaltsansprüche. Selbst Ansprüche Dritter au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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FF 02/2020, Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrechtvom 21.-23.11.2019 in Warnemünde Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "EU-Güterechtsverordnung" und "Legal-Tech-Chancen im Familienrecht" Unter dem...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr