Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 02/2020, Schlagzeilen

Eva Becker bringt Familienrecht eigentlich nur dann hervor, wenn sich Dramen abspielen! Ein entführtes Kind oder aus dem Aufenthalt in einer Besenkammer resultierende Abstammungsfragen verkaufen sich besser als alltägliche Ungerechtigkeiten im Unterhalts- oder Sorgerecht. Auf Schlagzeilen sollte es dem Gesetzgeber jedoch nicht ankommen. Es waren zuletzt auch nicht die besten, a...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / I. Einleitung

Der Versorgungsausgleich genießt als eine den Familiengerichten anvertraute Materie mit stark rentenrechtlichen Bezügen den Ruf, besonders schwierig zu sein.[2] Die Teilung der Rentenanrechte bei Scheidung ist seit seiner Einführung im Jahr 1977 den Familiengerichten anvertraut. Die tatsächlichen Auswirkungen – nämlich die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen bei Eint...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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AGS 02/2020, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klage ist zulässig. Die Voraussetzungen der Prozessstandschaft liegen vor. Gem. § 126 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 VVG sind die Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung gegen das selbstständige Schadensabwicklungsunternehmen geltend zu machen. Unstreitig hat der Kläger bei der Alten Leipziger...mehr

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AGS 02/2020, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das OLG Köln ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zuständig. Die Vorlageentscheidung des AG Brühl ist daher abzuändern und die Sache unmittelbar dem zuständigen LG Köln vorzulegen. Für die Entscheidung über die nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde ist nicht das OLG Köln, sondern gem. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG das LG Köln zuständig. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. ...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Peter Bothe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Singen Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München Dr. Thomas Gleumes R...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Abkömmlinge

Rz. 4 Abkömmlinge des Erblassers sind die mit ihm in gerader absteigender Linie verwandten Personen, seine Kinder, Enkel und Urenkel. Maßgebend für die ehelichen, nichtehelichen und adoptierten Kinder ist die rechtliche Abstammung[1] nach dem jeweils geltenden Familienrecht.[2] Änderungen im Familienrecht wirken sich daher auch unmittelbar auf das Erbrecht aus.[3]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Mehr als ein Stamm von Abkömmlingen

Rz. 3 Ausgleichung findet nur unter Abkömmlingen der Zahl (n ≥ 2) statt, also nicht unter dem einzigen Abkömmling und der Ehefrau des Erblassers. Als Abkömmlinge zählen ausschließlich die Verwandten in absteigender gerader Linie (§§ 1589 S. 1, 1924 Abs. 1, BGB),[2] also Kinder, Enkel, Urenkel usw., wobei sich das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich nach materiellem Fami...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Regelungen über das Erbrecht finden sich im Fünften Buch in den §§ 1922–2385 BGB. Darüber hinaus befinden sich in vielen weiteren Gesetzen Vorschriften, die Regelungen für den Erbfall vorsehen. Hierbei sei, ohne Vollständigkeit der nachfolgenden Aufzählung zu beanspruchen, auf folgende Vorschriften hingewiesen:mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Weitere Beispiele

Rz. 17 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten fallen bei objektiver Unentgeltlichkeit unter Abs. 2, auch wenn sie im Familienrecht nicht mehr als Schenkung qualifiziert werden.[80] Auch in einem Vergleich kann eine unentgeltliche Verfügung liegen; maßgebend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.[81] Die Grenze zur Unentgeltlichkeit ist jedenfalls überschritten, wenn der ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Abkömmling

Rz. 2 Der Begriff des Abkömmlings wird im BGB nicht definiert. Die Verwandtschaft wird in § 1589 BGB beschrieben, nach welcher eine Person von der anderen abstammt. Abkömmlinge sind also die Kinder, Enkel, Urenkel usw. des Erblassers bzw. des Verzichtenden. Die rechtliche Abstammung bestimmt sich nach dem jeweiligen Familienrecht (vgl. zudem § 1924 Rdn 4 ff.). Nichteheliche ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Typenzwang und Wahlfreiheit

Rz. 10 Das Gesetz zählt in den §§ 1937–1940 BGB nur die wichtigsten Inhalte letztwilliger Verfügungen auf. Diese Regelungen haben jedoch keinen abschließenden Charakter.[11] Auch das vierte Buch des BGB (Familienrecht) nennt zahlreiche weitere Anordnungen, die durch letztwillige Verfügungen getroffen werden können. Aus der Einzelaufzählung ergibt sich allerdings, dass Verfüg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Angrenzende Rechtsgebiete

Rz. 61 Das Pflichtteilsrecht ist, nicht zuletzt im Hinblick auf die Abhängigkeit der Erbquoten vom ehelichen Güterrecht, sehr stark mit dem Familienrecht verzahnt. Taktische Überlegungen des überlebenden Ehegatten sind ohne eine genaue Analyse der güterrechtlichen Situation praktisch gar nicht denkbar. Aber auch gesellschaftsrechtliche Bezüge spielen immer wieder eine erhebl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis / Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft, 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 4. Auflage 2018 (zit. Baumgärtel/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bonefeld/Daragan/Tanck/Riedel, Arbeitshilfen im Erbrecht, 3. Auflage 2010 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IX. Pfändung und Insolvenz

Rz. 21 Der Pflichtteilsanspruch kann als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch bereits gepfändet werden, bevor er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig wurde.[57] § 852 Abs. 1 ZPO steht dem nicht entgegen.[58] Der Anspruch ist dann ohne Einschränkung mit einem Pfandrecht belegt, darf aber erst verwertet werden, wenn die Voraussetzungen des...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines und verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Rz. 1 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe für die Volkswirtschaft besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an ihrer Erhaltung. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft, die auf die Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses gerichtet ist, wird diesem allgemeinen Interesse nicht gerecht. Vielmehr gefährdet die Auseinandersetzung einer Erbengemei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[37] Die Forderung ist jedoch auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, d...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Moderation und Seminarleitung:

Eva Becker , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Vorsitzende der AG Familienrecht im DAV Jochem Schausten , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAVmehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / III. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der Ausgestaltung des Verfahrens

Insbesondere die zu beobachtende sehr unterschiedliche Handhabung des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG (Absehen von persönlicher Anhörung des Kindes, Verzicht auf Anhörungs- und Erörterungstermine etc. in der Beschwerdeinstanz, also rein schriftliches Verfahren) durch die Oberlandesgerichte bzw. teilweise sogar der Familiensenate innerhalb eines Oberlandesgerichts, aber auch die zah...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Berlin, 14. und 15. Februar 2020

Freitag, 14.2.2020 10.30 – 11.00 Uhr Registrierung 11.00 – 13.00 Uhr Die familienrechtlichen Rechtsakte der Europäischen Union, Aktuelle Probleme und allgemeine Fragen Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), München 13.00 – 13.30 Uhr Kaffeepause 13.30 – 15.30 Uhr Erwerb von Vermögen im ausländischen Güterstand Gerd Uecker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg 15.30...mehr

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FF 01/2020, Die Kanzlei als Unternehmen

Jochem Schausten Der Anwaltstag im Jahr 2020 steht unter dem Motto: "Die Kanzlei als Unternehmen". Damit legt der Deutsche Anwaltverein den Fokus auf die unternehmerische Seite der anwaltlichen Tätigkeit. Und da wir uns gerade am Beginn des neuen "Geschäftsjahres" befinden, erlaube ich mir folgende Fragen:mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Hotelinformationen

Die Tagungsstätte ELLINGTON HOTEL BERLIN befindet sich mitten in der City West und liegt zwischen Kurfürstendamm und dem KaDeWe, an der Grenze zwischen Charlottenburg/Wilmersdorf und Tempelhof/Schöneberg. Für auswärtige Teilnehmer wurde im Hotel Ellington ein Abrufkontingent (EZ 110,-/DZ 130,- inkl. Frühstück) unter dem Stichwort "AG Familienrecht" eingerichtet. Im Umfeld fi...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Teilnehmerhinweise

Die Seminargebühr für Mitglieder der AG Familienrecht beträgt 345,-, für Nichtmitglieder 385,-, inklusive Pausenverpflegung. Eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO über 10 Vortragsstunden wird Ihnen am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Fragen zur Organisation

beantwortet Ihnen gerne die Veranstaltungsagentur der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht convention PARTNERS gmbh, Frau Ruth de Olózaga, Tel: 0228/391 797 13, E-Mail: olozaga@cp-bonn.de FF 1/2020, S. 2mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / I. Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Familiensachen

Das FamFG[1] selbst sieht kein selbstständiges Beweisverfahren vor. In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird es in der Literatur dennoch für möglich gehalten und vertreten, die Vorschriften der ZPO (§§ 485 – 494a ZPO) seien entsprechend anzuwenden.[2] Üblich ist es allerdings in diesen Verfahren nicht, und angesichts des Amtsermittlungsgrundsatzes ist auch fra...mehr

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AGS 01/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 59 Abs. 3, 55 Abs. 2 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG zulässige Verfahrenswertbeschwerde des Antragsgegnervertreters hat teilweise Erfolg. Der Wert des Verfahrens ist gem. § 48 Abs. 2 FamGKG auf 3.000,00 EUR festzusetzen. Gem. § 48 Abs. 2 FamGKG beträgt der Wert in Haushaltsachen gem. § 200 Abs. 2 Nr. 2 FamFG 3.000,00 EUR. Es handelt sich vorliegend um eine Haushaltssache gem...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / 1. Allgemeines

Rz. 80 Wird bei einem Unfall ein Mensch getötet, der anderen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, haben die unterhaltsberechtigten Angehörigen einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch den Entzug des Unterhaltsrechts entsteht. Dieser – mittelbare – Schadensersatzanspruch ist in § 844 Abs. 2 BGB geregelt. Rz. 81 Unterhaltsberechtigt sind alle Personen, dene...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / cc) Unterhaltsanteil Hinterbliebener

Rz. 115 Der nach Abzug der fixen Kosten verbleibende Betrag ist auf die einzelnen Unterhaltsberechtigten zu verteilen. Sie sind nach § 844 Abs. 2 BGB Einzelgläubiger, und demzufolge ist der Unterhaltsanteil nach dem jeweiligen Unterhaltsbedarf und der Bedürftigkeit zu ermitteln. Rz. 116 Grundsätzlich hat der erwerbstätige Ehepartner einen höheren Unterhaltsbedarf als der nich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / Literaturtipps

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Autorenverzeichnis

Dr. Claus-Peter Bienert Richter am LSG, Potsdam Dr. Claus-Henrik Horn Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf Andreas Janßen, LL.M Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Braunschweig Jaane Kind Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannheim Dr. Klaus Koch Notar a.D., Lebach Walter Krug Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Dozent an der Deutschen Richteraka...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 21 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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FF 12/2019, Wo sind sie, die jungen Kollegen?

Inge Saathoff Noch gut kann ich mich daran erinnern, wie mein Vater reagierte, als ich meinen Eltern 1996 berichtete, dass ich Anwältin werden würde. "Willst Du nicht lieber in den Staatsdienst gehen? Gerade für eine Frau lässt sich die Arbeit dort doch viel besser mit einer Familie vereinbaren." Geprägt waren solche Sorgen natürlich auch durch die Erkenntnis, wie sich damals...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.4 Gerichtsstandsvereinbarung

In den Fällen des Art. 6 der VOen (unter 6.3 – wenn keine vorrangige Zuständigkeit nach Art. 4 und Art. 5 der VOen besteht)[201] können die Parteien nach Art. 7 Abs. 1 der VOen "im Interesse einer größeren Rechtssicherheit, einer besseren Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts und einer größeren Entscheidungsfreiheit"[202] vereinbaren[203] (begrenztes Recht zur Gerichtsstan...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.3 Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO[76] gilt nach der ausdrücklichen Klarstellung[77] in Art. 1 Abs. 1 S. 2 nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.[78] Vom Anwendungsbereich der VOen sind gemäß ihrem Art. 1 Abs. 2 im Übrigen ausgenommen (Ausschluss vom Anwendungsbereich):[79]mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.13 Einstweilige Maßnahmen (einschließlich Sicherungsmaßnahmen)

Die im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen[277] (einschließlich Sicherungsmaßnahmen) können nach Art. 19 den VOen bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache nach den VOen die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats zuständig sind. Damit erfolgt eine zweigleisige Regelung der internationale...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.11 Rechtshängigkeit

Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren wegen desselben Anspruchs[264] zwischen denselben Parteien[265] anhängig gemacht (Anhängigkeit mehrerer Verfahren wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten)[266], so setzt – zwecks Vermeidung miteinander unvereinbarer Entscheidungen[267] – jedes später angeruf...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.4 Die Reichweite des anzuwendenden Rechts

Das nach den VOen auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht regelt nach Art. 27 der VOen (Reichweite des Güterstatuts) "unter anderem" (d. h. nicht abschließend – sog. benannte Bereiche)[438]mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6. Gerichtliche Zuständigkeit

Die gerichtliche Zuständigkeit ist im zweiten Kapitel (Art. 4 bis 19) der VOen geregelt.[157] In Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit differenzieren die VOen wie folgt: im Fall des Todes eines Ehegatten/Partners (Erbsache, Art. 4 der VOen – unter 6.1) und im Fall der Ehescheidung, Tr...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 5. Begriffsbestimmungen

Art. 3 EuEheGüVO/EuPartGüVO[140] trifft Begriffsbestimmungen.[141] In Sachen der VOen bezeichnet nach deren Art. 3 Abs. 1 der Ausdruckmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.8 Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Ist kein Gericht eines Mitgliedstaats nach den Art. 4 (unter 6.1), Art. 5 (6.2), Art. 6 (6.3), Art. 7 (6.4), Art. 8 (6.5) oder Art. 10 der VOen (6.7) zuständig oder haben sich alle Gerichte nach Art. 9 der VOen (6.8) für unzuständig erklärt und ist kein Gericht eines Mitgliedstaats nachmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.3.3 Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts

Die Anknüpfung an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten nach der Eheschließung gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a EuEheGüVO ist grundsätzlich unwandelbar (Grundsatz, womit ein nachfolgender Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts nicht zu einem Statutenwechsel führt).[423] Beachte aber: Die Ehegatten können jedoch das Güterrechtsstatut durch Rechtswahl nach Ar...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.12 Im Zusammenhang stehende Verfahren

Sind bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren, die "im Zusammenhang stehen"[273] (Konnexität), anhängig, so kann (Ermessensentscheidung)[274] nach Art. 18 Abs. 1 der VOen jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen (Aussetzung). Sind die in Art. 18 Abs. 1 der VOen genannten Verfahren in erster Instanz anhängig, so kann sich gemäß Art. 18 Abs. 2 der V...mehr