Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.1 Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten/Partners

Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge von Todes wegen (eines Ehegatten/Partners) nach der VO (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO)[165] angerufen, so sind die Gerichte dieses Staates nach Art. 4 der VOen auch für Entscheidungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft in Verbindung mit diesem N...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.1 Beschränkte Rechtswahlmöglichkeiten

Die Ehegatten oder künftigen Ehegatten[328]/Partner oder künftigen Partner können nach Art. 22 Abs. 1 der VOen das auf ihren ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen ihrer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht – im Falle eines grenzüberschreitenden Bezugs[329] – durch Vereinbarung selbst (Vorrang der subjektiven Anknüpfung)[330], sofe...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.5 Wirkungen gegenüber Dritten

Ungeachtet Art. 27 Buchst. f der VOen (wonach die Wirkungen des ehelichen Güterstandes/der güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften auch das Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten/Partner und einem Dritten erfassen, dazu vorstehend unter 7.4) darf nach der Einschränkung des Art. 28 Abs. 1 der VOen ein Ehegatte/Partner in einer Streitigkeit zwischen einem D...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.5 Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft)

Art. 25 der VOen treffen – in weitgehender Übereinstimmung mit den Formwahlregelungen einer Rechtswahlvereinbarung nach Art. 23 der VOen[378] (arg.: "sachgerecht, da die Rechtswahl in der Praxis meist mit der Wahl eines bestimmten Güterstands einhergehend")[379] – Vorgaben über die Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen/partnerschaftlichen Güterstand. Der Verord...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.5 Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Sofern das Gericht eines Mitgliedstaats, dessen Recht nach Art. 22 der VOen (Rechtswahl) oder Art. 26 Abs. 1 Buchst. a oder Buchst b EuEheGüVO bzw. Art. 26 Abs. 1 EuPartGüVO (Mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendendes Recht) anzuwenden ist, nicht bereits nach anderen Vorschriften der VOen zuständig ist[221], wird es gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 1 der VOen auch dann zuständig (H...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.10 Beschränkung des Verfahrens

Umfasst der Nachlass des Erblassers, der unter die EuErbVO fällt, Vermögenswerte, die in einem Drittstaat belegen sind (Nachlass eines Erblassers, der in einem Drittstaat belegene Vermögenswerte umfasst),[254] so kann (Ermessensentscheidung)[255] das in der Güterrechtssache zu den güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft angerufene Gericht nach Art. 13 Abs....mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.6 Alternative Zuständigkeit

Wenn ein Gericht eines Mitgliedstaats, das nach Art. 4 der VOen (unter 6.1), Art. 6 EuEheGüVO bzw. Art. 6 Buchst. a, b, c oder d EuPartGüVO (6.3) – bzw., allerdings nur in Bezug auf Ehegatten, auch Art. 7 EuEheGüVO (6.4) oder Art. 8 EuEheGüVO (6.5) – zuständig ist[227], feststellt, dassmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.3.1 Anknüpfung nach Art. 26 EuEheGüVO/EuPartGüVO

Die EuEheGüVO unterscheidet sich von der EuPartGüVO in Bezug auf die Anknüpfungsleiter bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts. Wird keine Rechtswahlvereinbarung getroffen (mangels Rechtswahlvereinbarung nach Art. 22 der EuEheGüVO), unterliegt der eheliche Güterstand gemäß Art. 26 Abs. 1 EuEheGüVO in Bezug auf das gesamte Vermögen im Zuge einer objektiv...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.6 Anpassung dinglicher Rechte

Probleme können bei Anwendung des Güterrechtsstatuts dann auftreten, wenn dessen Anwendung mit der lex rei sitae in Konflikt gerät – bspw. wenn "den Ehegatten oder einem Ehegatten nach dem Güterstatut ein dingliches Recht zusteht, das dem Recht am Lageort der betreffenden Sache nicht bekannt ist".[466] Art. 29 der VOen[467] trifft insoweit eine Regelung, die als besondere Aus...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.3 Zuständigkeit in anderen Fällen

In Fällen, in denen kein Gericht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 4 der VOen (unter 6.1) oder Art. 5 der VOen (6.2) aufgrund einer akzessorischen Anknüpfung zuständig ist, oder in anderen als den in diesen Artikeln geregelten Fällen sind für Entscheidungen über Fragen des ehelichen Güterstands/der güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft nach Art. 6 der VO...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.2 Örtlicher (räumlicher) Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO gilt nach ihrem Art. 70 Abs. 2 in den Mitgliedstaaten, die an der durch Beschluss (EU) 2016/954 begründeten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und Güterstände eingetragener Leben...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / III. Zielgruppe und Curriculum des Projekts

Zielgruppe des Projektes sind alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Fachpersonen, also Familienrichterinnen und -richter, Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt oder aus spezialisierten Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie familienpsychologische Sac...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 2. Vorgeschichte

Auf seiner Tagung vom 15. und 16.10.1999 in Tampere hatte der Europäische Rat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und anderen Entscheidungen von Justizbehörden als Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen unterstützt und den Rat und die Kommission ersucht, ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Grundsatzes anzunehmen.[23] Am 30.11.2000 ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.2 Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe/Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats zur Entscheidung über angerufen[169], so sind nach Art. 5 Abs. 1 der VOen (gesetzliche Zuständigkeiten)[170] die Gerichte di...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 1. Einleitung

Der Rat der EU hat vor dem Hintergrund, dass die EU – mit dem Ziel einer Europäisierung des internationalen Ehe- und Familienrechts – seit langem den Wunsch verfolgt, auch Regelungen zum anwendbaren Recht in Güterstandssachen zu schaffen[4], am 24.6.2016 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 3 AEUV und gestützt auf den Beschluss (EU) 2016/954 des Rates vom 9.6.2016[5] im Wege d...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einmal mehr die Besonderheiten des Familienrechts und die unvermeidliche individuelle Betrachtungsweise familienrechtlicher Verfahren hervorgehoben. An seiner in verschiedenen Gebieten des Familienrechts vertretenen Grundlinie von einer einzelfallbezogenen Bewertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von familiären Hin...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / II. Ziele des Modellprojekts "Gute Kinderschutzverfahren"

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Juni 2019 das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren – Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots". Das Projekt wird durch ein Projektkonsortium umgesetzt...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO findet nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.1 Ehelicher Güterstand

Nach der weiten Begriffsbestimmung[56] in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EuEheGüVO unterfallen dem "ehelichen Güterstand"[57] – im Einklang mit der Judikatur des EuGH[58] – sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten.[59] "Nach dieser Definition dürfte es nicht darauf an...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten/Partner im selben Mitgliedstaat

Sieht das Recht eines Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten/Partner zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zusätzliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand (Deutschland bspw. § 1410 BGB, notarielle Beurkundungspflicht für einen Ehevertrag) bzw. über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft vor, ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.3.2 Besonderheiten für Ehegatten, die Mehrstaater sind

Besitzen die Ehegatten (d. h. beide Ehegatten)[418] zum Zeitpunkt der Eheschließung mehr als eine gemeinsame Staatsangehörig-keit (Mehrstaater), findet nach Art. 26 Abs. 2 EuEheGüVO nur Art. 26 Abs. 1 Buchst. a[419] und c der VO Anwendung: Ausschluss des Art. 26 Abs. 1 Buchst. b EuEheGüVO[420] – Anwendbarkeit letztlich von Buchst. c, d. h. dem Recht der Rechtsordnung der "en...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt nur eines Ehegatten/Partners in einem Mitgliedstaat

Hat schließlich zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur einer der Ehegatten/Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat und sind in diesem Staat zusätzliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft vorgesehen, so sind gemäß Art. 23 Abs. 4 der VOen diese Formvorschriften anzuwen...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.2 Unterschiedliche Aufenthaltsstaaten der Ehegatten/Partner

Haben die Ehegatten/Partner im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Mitgliedstaaten und sieht das Recht beider Staaten unterschiedliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft vor, so ist nach Art. 23 Abs. 3 der VOen die Vereinbarung formgültig, wenn si...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4. Anwendungsbereich

Den sachlichen Anwendungsbereich[51] regelt Art. 1 der VOen durch eine wobei in Bezug auf das Kollisionsrecht Art. 27 der VOen die Reichweite des anzuwendenden Rechts bestimmt (was fü...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO ist nach ihrem Art. 70 Abs. 1 am 28.7.2016 (zwanzigster Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) in Kraft getreten[133]. Ihre Bestimmungen waren gemäß Art. 69 Abs. 1 allerdings erst ab dem 29.1.2019 anwendbar[134] – nach ihrem Art. 69 Abs. 1 (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3) allerdings nur auf solche Verfahren, öffentliche Urkunden und geri...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.7 Subsidiäre Zuständigkeit

Ist kein Gericht eines Mitgliedstaats nach den Art. 4 (unter 6.1), Art. 5 (6.2), Art. 6 (6.3), Art. 7 (6.4) oder Art. 8 der VOen (6.5) vorrangig zuständig[237] oder haben sich alle Gerichte nach Art. 9 der VOen (6.6) für unzuständig erklärt und ist kein Gericht nachmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.2 Formgültigkeit und Zustandekommen sowie Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung

Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs und um zu verhindern, dass sich das auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht ändert, ohne dass die Ehegatten bzw. die Partner darüber unterrichtet werden, soll nach der Intention des Verordnungsgebers[356] ein Wechsel des anzuwendenden Rechts nur nach einem ...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 23.9.2019 – IV AR(VZ) 2/18 1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden. 2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus. 3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsve...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 3.2 Verhältnis der EU-Güterrechtsverordnungen zu bestehenden internationalen Übereinkünften

EuEheGüVO und EuPartGüVO lassen nach ihrem Art. 62 Abs. 1 – unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Art. 351 AEUV – die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses der VOen oder eines Beschlusses nach Art. 331 Abs. 1 Unterabs. 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche bet...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass ein Ehegatte von dem anderen den, nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen kann, wenn die Ehegatten getrennt leben. Was aber gilt, wenn die Ehegatten vor der Trennung nie zusammen in einem Haushalt gelebt und gemeinsam gewirtschaftet haben? Und kann in solchen ...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / I. Einführung

Im Zuge der Aufarbeitung des sogenannten Staufener Missbrauchsfalls ist die fachliche Debatte über notwendige Verbesserungen in der Kooperation der am Kinderschutzverfahren beteiligten professionellen Akteure wieder stärker geführt worden. In diesem Fall ging es um den mangelnden Schutz für einen Jungen, der von seiner Mutter und deren Lebenspartner, einem einschlägig vorbes...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 9 Familienrecht

A. Einführung Rz. 1 Das Familienrecht, das im vierten Buch des BGB und in einigen Spezialgesetzen geregelt ist, befasst sich mit den Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander . Die Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dieses bedingt, dass die Familie einerseits insofern unter dem Schutz des Staates steht, als sie als Lebensgemeinschaft besonde...mehr

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§ 3 Einführung / IV. Familienrecht

Rz. 10 Im vierten Buch ist das Familienrecht, d.h. die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie geregelt. Darunter fallen Unterhaltsansprüche, das eheliche Namensrecht, die Rechte und Pflichten der Ehepartner zueinander und gegenüber Kindern, etc.mehr

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§ 9 Familienrecht / c) Sorgerecht

Rz. 42 Grundsätzlich sieht das Familienrecht im Fall der Trennung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht vor. Ein alleiniges Sorgerecht ist allerdings möglich, § 1671 BGB. Dabei steht für das Familiengericht insbesondere folgende Frage im Mittelpunkt: Welcher Elternteil ist am besten geeignet, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern? Hier kommt es auf die persönlichen Fähigk...mehr

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§ 9 Familienrecht / A. Einführung

Rz. 1 Das Familienrecht, das im vierten Buch des BGB und in einigen Spezialgesetzen geregelt ist, befasst sich mit den Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander . Die Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dieses bedingt, dass die Familie einerseits insofern unter dem Schutz des Staates steht, als sie als Lebensgemeinschaft besondere Vorteile i...mehr

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§ 9 Familienrecht / 1. Unterhalt

Rz. 10 Die Ehegatten sind der Familie, d.h. auch einander, zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB).mehr

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§ 9 Familienrecht / a) Zugewinnausgleich

Rz. 35 Der Zugewinnausgleich vollzieht sich nach den oben bereits beschriebenen Regeln.mehr

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§ 9 Familienrecht / C. Ehe

Rz. 4 In ihrem rechtlichen Gehalt weitaus bedeutender ist die Ehe, durch die sich beide Teile zu dauernder Lebensgemeinschaft verpflichten (§ 1353 BGB). I. Eheschließung Rz. 5 Die Ehe wird gem. § 1310 BGB vor dem Standesbeamten unter Beachtung der Formvorschriften der §§ 1311 und 1312 BGB geschlossen. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, ist die Ehe formnichtig. Ehemündig ...mehr

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§ 9 Familienrecht / IV. Unterhaltspflicht und Verfahrenskostenvorschuss

1. Unterhalt Rz. 10 Die Ehegatten sind der Familie, d.h. auch einander, zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). 2. Verfahrenskostenvorschuss Rz. 11 Dies betrifft gem. § 1360a BGB auch den Fall, dass der eine Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits über persönliche Angelegenheiten zu tragen. In diesem Fall hat der zum Unterhal...mehr

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§ 9 Familienrecht / I. Voraussetzungen

Rz. 54 Eine Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 BGB). Voraussetzung der Betreuung, die eine Hilfe, keine Bevormundung für den Betreuten sein soll, ist dami...mehr

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§ 9 Familienrecht / F. Verwandtschaft

Rz. 52 Verwandtschaft ist die auf Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft . Daneben gibt es die Schwägerschaft , die eine Verwandtschaft aufgrund Eheschließung darstellt, und die A nnahme als Kind, die eine durch Gesetz gegebene Verwandtschaft begründet. Personen, die durch Abstammung miteinander verbunden sind, sind in gerader Linie miteinander verwandt. In der Seitenlinie mi...mehr

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§ 9 Familienrecht / III. Dauer

Rz. 57 Die Betreuung darf grundsätzlich nicht unbegrenzt angeordnet werden, sie darf vielmehr höchstens fünf Jahre andauern. Dann allerdings sind Verlängerungen möglich , wobei sich das Gericht hierfür wiederum einen eigenen Eindruck vom Zustand des Betreuten verschaffen muss.mehr

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§ 9 Familienrecht / V. Wirkungen der Betreuung

Rz. 59 Im Gegensatz zur Vormundschaft alter Prägung verliert der Betreute die Geschäftsfähigkeit auch hinsichtlich der Aufgabenkreise nicht, für die Betreuung angeordnet ist. Anders ist es, wenn der Betreute geschäftsunfähig i.S.d. § 104 BGB ist. Dies bedarf jedoch gesonderter Feststellung, die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ist in der Betreuerbestellung nicht enthalt...mehr

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§ 9 Familienrecht / I. Eheschließung

Rz. 5 Die Ehe wird gem. § 1310 BGB vor dem Standesbeamten unter Beachtung der Formvorschriften der §§ 1311 und 1312 BGB geschlossen. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, ist die Ehe formnichtig. Ehemündig sind grundsätzlich geschäftsfähige Volljährige. Minderjährigen kann durch Entscheidung des Familiengerichts die Ehemündigkeit zugesprochen werden, wenn der Minderjährig...mehr

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§ 9 Familienrecht / VI. Eheliches Güterrecht

Rz. 14 Das eheliche Güterrecht beschäftigt sich mit den Fragen, die in Zusammenhang mit den Vermögens- und Eigentumsverhältnissen der Eheleute stehen. Das Gesetz unterscheidet drei sog. Güterstände , nämlich die Zugewinngemeinschaft , die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung . Daneben gibt es seit der Wiedervereinigung Deutschlands einen weiteren Güterstand, nämlich den der E...mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 49 Angesichts der Vielzahl von Spezialregeln, auf die hier nur am Rande eingegangen werden kann, empfiehlt es sich, bei der Formulierung von Scheidungs- und Scheidungsfolgeanträgen auf die einschlägigen Formularsammlungen zurückzugreifen.mehr