Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / III. Weshalb Großeltern? – ihre Bedeutung für die Familie

Wozu braucht es überhaupt Großeltern? – Die bei den Menschen verhältnismäßig lange post-generative Lebensphase ist einzigartig und als "Großmutterhypothese" Gegenstand umfangreicher Forschungen.[28] Für unsere Betrachtung von Interesse ist der durch zahlreiche Untersuchungen weltweit nachgewiesene segensreiche Einfluss von Großeltern auf das Gedeihen von Familien und speziel...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / I. Vorrede

Zum Schrecken der Kinder und Enkel erzählen Großväter gerne von früher. Ihre ganz alten Geschichten beginnen dabei mit "es war einmal": Zitat "Es war einmal ein steinalter Mann, dem waren die Augen trüb geworden, die Ohren taub, und die Knie zitterten ihm. Wenn er nun bei Tische saß und den Löffel kaum halten konnte, schüttete er Suppe auf das Tischtuch und es floss ihm auch e...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu I. Kindschaftsrecht in der Juristenausbildung

In Studium und Referendariat werden die Grundlagen für eine künftige Tätigkeit als Richter gelegt. Das deutsche System geht noch immer davon aus, dass der sog. Einheitsjurist als Universalist eine hinreichende Befähigung zur Ausübung des Richteramtes erwirbt. Für den Bereich der Familiengerichtsbarkeit gilt dies jedoch nicht. Denn zum einen wird das Familienrecht an den deut...mehr

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FF 5/2018, Atemlos

Eva Becker … fegte der Gesetzgeber im letzten Jahr über das Familienrecht hinweg! Nach der Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Jahr 2015 und der Änderung des Sachverständigenrechts und des FamFG im Jahr 2016, das auch die neuen EU- Güterrechtsverordnungen brachte, überschlugen sich im Jahr 2017 die Gesetzesänderungen: Nach der "Bekämpfung von Kinderehen" mit dem Mittel ...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / Weiterführende Literatur (Auszug):

1. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – BT-Drucks 18/9092, S. 8 f. 2. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Empfehlungen des Vorstandes, Bielefeld 2017, S. 139 3. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Bericht des Arb...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6

Anmerkung Diesem Beitrag liegt ein Referat des Autors, gehalten am 26.11.2016 auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV in Nürnberg, zugrunde. Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab , Regensburg FF 5/2018, S. 192 - 199mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Ansprüche ohne Rücksicht auf Kindesbetreuung (§ 1615l Abs. 1 BGB)

Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist nicht der einzige Anspruch, welcher der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater zusteht. a) Unabhängig von der Kindesbetreuung hat der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, zudem auch die Kosten, die außerhalb dieses Zeitraums infolge Schwan...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Schadensersatz

Im BGB des Jahres 1900 waren Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater in § 1715 Abs. 1 geregelt. Das Gesetzbuch gestand der Mutter einen Anspruch auf Kostenersatz zu: Kosten der Entbindung, Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung, Kosten weiterer Aufwendungen, die infolge Schwangerschaft und Entbindung notwendig werden. A...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / B. Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts – Definition

Grundsätzlich, das heißt, wenn keine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO getroffen wurde, wird das anwendbare Recht gem. Art. 21 EuErbVO mit Hilfe des gewöhnlichen Aufenthalts zum Todeszeitpunkt ermittelt. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist keineswegs neu. Und doch kann auf die bekannten Definitionen, beispielsweise aus dem Familienrecht[6] (etwa § 343 Abs. 1 FamFG)[7]...mehr

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zerb 5/2018, Bestehen eines... / Aus den Gründen

Die Revision ist teilweise begründet. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für das Revisionsverfahren von Belang – angenommen, bei der Übertragung des hälftigen Miteigentums an dem Hausgrundstück durch den Erblasser auf die Beklagte im Jahr 1997 handele es sich um eine Schenkung. Weder sei die Übertragung des Miteigentumsanteils hier der Erfüllung eines Anspruchs der Beklagte...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu V. Rechtstatsächliche Erhebung

Soweit ersichtlich fehlt es bislang an statistischen Erhebungen zu folgenden Fragestellungen: Bei den Amtsgerichten Wie setzt sich die Familienabteilung aktuell zusammen? W...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / Einführung

Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick auf einen ...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu III. Besetzung der Familiensenate am Oberlandesgericht

In den meisten Bundesländern ist nicht gewährleistet, dass die in den Familiensenaten der Oberlandesgerichte tätigen Richterinnen und Richter vor ihrer Beförderung bzw. vor Übertragung der Geschäfte Erfahrung in Familiensachen oder gar Grundkenntnisse des Kindschaftsrechts mit seinen vielfältigen außerjuristischen Bezügen erworben haben. Hintergrund ist, dass der Zugang zum ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.2 Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Donnerstag, 7.6.2018 13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar ...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Donnerstag, 7.6.2018 11.00–12.30 Uhr Qualitätssicherung von Gutachten – Umgang mit Fehlern von Gutachten Richter am Oberlandesgericht Andreas Hornung, Hamm; Rechtsanwältin Gabriele Jansen, Köln; Rechtsanwältin u. Dipl.-Psych. Dr. Anja Kannegießer, Münster; Richterin am Amtsgericht (w.a.Ri) Ulrike Sachenbacher, München Moderatorin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, Bremenmehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwa...mehr

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FF 4/2018, / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – XII ZB 534/17 a) Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschl. an...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwaltstag 2018

Veranstaltungen zum Familienrecht vom 7. bis 8.6.2018 in Mannheim Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 7.6.2018 13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und No...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Langjährige Verfahren

Autor: Dr. Walter Kogel , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Aachen FF 4/2018, S. 146 - 152mehr

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FF 4/2018, Härtefallscheidung / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die begehrte Verfahrenskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung, die Scheidung seiner Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres, mit der Begründung versagt hat, sein Begehren weise nicht die erforderliche Erfolgsaussicht auf, weil er das Vorliegen einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB n...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

11.00–12.30 Uhr Qualitätssicherung von Gutachten – Umgang mit Fehlern von Gutachten Richter am Oberlandesgericht Andreas Hornung, Hamm; Rechtsanwältin Gabriele Jansen, Köln; Rechtsanwältin u. Dipl.-Psych. Dr. Anja Kannegießer, Münster; Richterin am Amtsgericht (w.a.Ri) Ulrike Sachenbacher, München Moderatorin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, Bremenmehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Zugewinn als abgetrennte Folgesache

Ist der Zugewinn im Verbund geltend gemacht worden – sei es aus taktischen Gründen oder in Verkennung der sich hieraus ergebenden Verfahrensverzögerung und der Zinsnachteile –, so scheint bei einem länger dauernden Verfahren eine Lösung aus dem Verbund unmöglich zu sein. Viel fach wird das Gericht einem Abtrennungsantrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG nicht stattgeben. Zumeis...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Freitag, 8.6.2018

15.45–17.45 Uhr Geldverdienen im Familienrecht – richtige Wertfestsetzung Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidium Deutscher Anwaltverein, Bremen; Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Typische Fehlerquellen bei der Abrechnung Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Im Anschluss Fragen und Diskussion Moderator: Rechtsanwalt Udo Henke, Geschäftsführer, Deuts...mehr

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AGS 4/2018, Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht

Begründet von Dr. h.c. Ludwig Koch und Prof. Dr. Matthias Kilian; fortgeführt von Prof. Dr. Matthias Kilian. 2. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 524 S., 75,00 EUR Zehn Jahre liegt die erste Auflage dieses Werkes zurück. In Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre war daher eine neue Auflage dringend geboten. Diese 2. Aufl. wird nun mehr von Herrn Prof. Dr. Mat...mehr

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FF 4/2018, Der (die) ideale Familienrichter(in)?

Klaus Schnitzler Was sind die Eigenschaften, die einen guten Familienrichter[1] auszeichnen? Da sind zunächst einmal die wichtigsten Eigenschaften für jeden Juristen, die im Studium und im Referendariat trainiert werden: "Gute Juristinnen und Juristen zeichnen sich durch eine bestechende Klarheit in der Analyse, durch Kreativität, Fantasie und Präzision aus. Sie können meisterh...mehr

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FF 4/2018, Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

BGH, Urt. v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17 (LG Ellwangen (Jagst), Urt. v. 29.7.2016 – 3 O 78/16; OLG Stuttgart, Urt. v. 12.1.2017 – 7 U 143/16) Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kan...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / B. Literatur

Diese Zusammenstellung soll den schnellen Zugriff auf im Berichtsjahr erschienene Bücher und Aufsätze ermöglichen. Aus Platzgründen kann auf die Inhalte nur teilweise eingegangen werden. "Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts"[53]. Auch auf die soeb...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: 1. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die familiengerichtliche Zuständigkeit für einen Drittwiderspruchsantrag gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung gemeinsamen Immobilieneigentums der Ehegatte angenommen, und dies 12 Jahre nach deren Scheid...mehr

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FF 3/18 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10.1.2018 – XII ZB 451/17 Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet. Dabei ist regelmäßig davon...mehr

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Die falsche Scheu vor dem gesetzlichen Honorar

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Nutzen für die Parteien

Erbstreitigkeiten sind regelmäßig die Folge vorausgehender familiärer Spannungen. Sie treffen die Beteiligten insofern von ihrem Anlass her nicht unverhofft, wohl aber in ihrer Intensität überraschend und unangenehm. Gleichwohl erscheint es den Beteiligten in der Regel unausweichlich, den Rechtsstreit zu führen, weil die Partizipation am Nachlass für sie auch eine bestimmte ...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder laufen – der Pkw im Familienrecht

I. Der Pkw im Zugewinn 1. Der Pkw als Vermögenswert Der Pkw gehört mit seinem Wert zu den Aktiva des Endvermögens. War ein Ehegatte bei Heirat schon Eigentümer des Fahrzeuges, bleibt er grundsätzlich Alleineigentümer. Kommt der andere Ehepartner jedoch für sämtliche Kosten des Fahrzeugs auf, kann man den übereinstimmenden Willen dahingehend auslegen, dass der bisherige Nichtei...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / IV. Der Pkw im Schadensersatz

Das Entstehen von gegenseitigen Schadensersatzansprüchen ist durch die Eheschließung nicht ausgeschlossen. Der Umfang der Sorgfaltspflichten eines jeden Ehegatten ist jedoch nach § 1359 BGB stark ermäßigt. Ferner führt die aus § 1353 BGB abgeleitete Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in Einzelfällen dazu, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur zum Teil oder ausnahmswe...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / I. Der Pkw im Zugewinn

1. Der Pkw als Vermögenswert Der Pkw gehört mit seinem Wert zu den Aktiva des Endvermögens. War ein Ehegatte bei Heirat schon Eigentümer des Fahrzeuges, bleibt er grundsätzlich Alleineigentümer. Kommt der andere Ehepartner jedoch für sämtliche Kosten des Fahrzeugs auf, kann man den übereinstimmenden Willen dahingehend auslegen, dass der bisherige Nichteigentümer Miteigentümer...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / III. Der Pkw im Unterhalt

1. Der Pkw als Dienst-/Firmenfahrzeug Auf die Ausführungen von Kleinwegener, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht, FF 2015,150 m.w.N. darf verwiesen werden. 2. Der Pkw als Unterhaltsersatzleistung a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunter...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Dienst-/Firmenfahrzeug

Auf die Ausführungen von Kleinwegener, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht, FF 2015,150 m.w.N. darf verwiesen werden.mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 3. Bewertungsfragen

Der Wert richtet sich in der Regel nach den Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs.[11] Damit ist also nicht der Händlereinkaufswert gemeint, sondern der Händlerverkaufswert. In der Praxis wird sehr oft bei dem Händler, bei dem der Pkw gekauft worden ist, nach dem Wert gefragt. Es gibt dort bestimmte Bewertungsprogramme, wobei leider meistens nic...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Wertermittlungsanspruch

Der Wert des Pkw für den Stichtag ist nach Fabrikat, Modell, Typ, Ausstattung, Alter, Anzahl Vorbesitzer, Kilometerstand, Zubehör, Unfallfreiheit/Reparaturen zu bestimmen. Es ist der (orts-)übliche Verkaufspreis anzusetzen. Auf die Ausführungen unten darf verwiesen werden.mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / b) Auswirkung in steuerrechtlicher Hinsicht

Der Nutzungswert wird damit dem Unterhaltsberechtigten wie Einkommen zugeordnet, welches er zu versteuern hat. Die darauf entfallenden Steuern hat wiederum der Unterhaltspflichtige zu ersetzen.mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / II. Der Pkw im Hausrat

1. Der Pkw als Haushaltsgegenstand Der Begriff Haushaltsgegenstand ist weit auszulegen.[12] Er umfasst alle beweglichen Gegenstände i.S.v. § 90 BGB, die den gemeinsamen Ehepartnern und den im Familienverbund lebenden Kinder nach deren Vermögens- und Lebensverhältnissen üblicherweise für Wohnung, Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie zur Verfügung stehen. Maßgeblich...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Pkw als Unterhaltsersatzleistung

a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterh...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung

Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterhalt, der im Einzelfall als außergewöhnl...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 3. Der Pkw nach der Scheidung

§ 1568b BGB sieht nur noch eine Verteilung des im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehenden Haushaltes vor. Eine Zuweisung eines Haushaltsgegenstandes im Alleineigentum eines Ehegatten an den anderen Ehegatten findet also nicht statt. Überträgt jedoch ein Ehegatte sein Alleineigentum auf den anderen Ehegatten, kann eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 1568b Abs. 3 BG...mehr