Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Nutzen für die Parteien

Erbstreitigkeiten sind regelmäßig die Folge vorausgehender familiärer Spannungen. Sie treffen die Beteiligten insofern von ihrem Anlass her nicht unverhofft, wohl aber in ihrer Intensität überraschend und unangenehm. Gleichwohl erscheint es den Beteiligten in der Regel unausweichlich, den Rechtsstreit zu führen, weil die Partizipation am Nachlass für sie auch eine bestimmte ...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder laufen – der Pkw im Familienrecht

I. Der Pkw im Zugewinn 1. Der Pkw als Vermögenswert Der Pkw gehört mit seinem Wert zu den Aktiva des Endvermögens. War ein Ehegatte bei Heirat schon Eigentümer des Fahrzeuges, bleibt er grundsätzlich Alleineigentümer. Kommt der andere Ehepartner jedoch für sämtliche Kosten des Fahrzeugs auf, kann man den übereinstimmenden Willen dahingehend auslegen, dass der bisherige Nichtei...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / IV. Der Pkw im Schadensersatz

Das Entstehen von gegenseitigen Schadensersatzansprüchen ist durch die Eheschließung nicht ausgeschlossen. Der Umfang der Sorgfaltspflichten eines jeden Ehegatten ist jedoch nach § 1359 BGB stark ermäßigt. Ferner führt die aus § 1353 BGB abgeleitete Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in Einzelfällen dazu, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur zum Teil oder ausnahmswe...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / I. Der Pkw im Zugewinn

1. Der Pkw als Vermögenswert Der Pkw gehört mit seinem Wert zu den Aktiva des Endvermögens. War ein Ehegatte bei Heirat schon Eigentümer des Fahrzeuges, bleibt er grundsätzlich Alleineigentümer. Kommt der andere Ehepartner jedoch für sämtliche Kosten des Fahrzeugs auf, kann man den übereinstimmenden Willen dahingehend auslegen, dass der bisherige Nichteigentümer Miteigentümer...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / III. Der Pkw im Unterhalt

1. Der Pkw als Dienst-/Firmenfahrzeug Auf die Ausführungen von Kleinwegener, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht, FF 2015,150 m.w.N. darf verwiesen werden. 2. Der Pkw als Unterhaltsersatzleistung a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunter...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Dienst-/Firmenfahrzeug

Auf die Ausführungen von Kleinwegener, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht, FF 2015,150 m.w.N. darf verwiesen werden.mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 3. Bewertungsfragen

Der Wert richtet sich in der Regel nach den Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs.[11] Damit ist also nicht der Händlereinkaufswert gemeint, sondern der Händlerverkaufswert. In der Praxis wird sehr oft bei dem Händler, bei dem der Pkw gekauft worden ist, nach dem Wert gefragt. Es gibt dort bestimmte Bewertungsprogramme, wobei leider meistens nic...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Wertermittlungsanspruch

Der Wert des Pkw für den Stichtag ist nach Fabrikat, Modell, Typ, Ausstattung, Alter, Anzahl Vorbesitzer, Kilometerstand, Zubehör, Unfallfreiheit/Reparaturen zu bestimmen. Es ist der (orts-)übliche Verkaufspreis anzusetzen. Auf die Ausführungen unten darf verwiesen werden.mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / b) Auswirkung in steuerrechtlicher Hinsicht

Der Nutzungswert wird damit dem Unterhaltsberechtigten wie Einkommen zugeordnet, welches er zu versteuern hat. Die darauf entfallenden Steuern hat wiederum der Unterhaltspflichtige zu ersetzen.mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Pkw als Unterhaltsersatzleistung

a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterh...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / II. Der Pkw im Hausrat

1. Der Pkw als Haushaltsgegenstand Der Begriff Haushaltsgegenstand ist weit auszulegen.[12] Er umfasst alle beweglichen Gegenstände i.S.v. § 90 BGB, die den gemeinsamen Ehepartnern und den im Familienverbund lebenden Kinder nach deren Vermögens- und Lebensverhältnissen üblicherweise für Wohnung, Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie zur Verfügung stehen. Maßgeblich...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung

Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterhalt, der im Einzelfall als außergewöhnl...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Haushaltsgegenstand

Der Begriff Haushaltsgegenstand ist weit auszulegen.[12] Er umfasst alle beweglichen Gegenstände i.S.v. § 90 BGB, die den gemeinsamen Ehepartnern und den im Familienverbund lebenden Kinder nach deren Vermögens- und Lebensverhältnissen üblicherweise für Wohnung, Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie zur Verfügung stehen. Maßgeblich ist alleine die Eignung als Haush...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 3. Der Pkw nach der Scheidung

§ 1568b BGB sieht nur noch eine Verteilung des im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehenden Haushaltes vor. Eine Zuweisung eines Haushaltsgegenstandes im Alleineigentum eines Ehegatten an den anderen Ehegatten findet also nicht statt. Überträgt jedoch ein Ehegatte sein Alleineigentum auf den anderen Ehegatten, kann eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 1568b Abs. 3 BG...mehr

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FF 2/2018, Geschäftsbericht 2016/2017

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 25.11.2017 in Berlin Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 26.11.2016 in Nürnberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.503 Mitgliedern (Stand 11/2017) u...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / (2) Mängel in der Darstellung

Die Überprüfung des Gutachtens sollte sich auch in diesem Aspekt im Wesentlichen an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht orientieren. [102] Insbesondere sind die Darstellung von Untersuchungsergebnissen und Interventionen von Bewertungen und Beurteilungen streng zu trennen.[103] Wichtig ist auch, dass sich im Sachverständi...mehr

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FF 2/2018, Internationaler Familienrechtstag

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 23./24.2.2018 in Berlin Freitag, 23.2.2018mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / b) Gesamtwürdigung des Gutachtens

Leidet das Gutachten an Mängeln, folgt daraus nicht zwingend dessen Unverwertbarkeit. Es bedarf insoweit einer wertenden Gesamtbetrachtung des Familiengerichts. Ein Gutachten von einem Sachverständigen, der nicht über die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen verfügt, dürfte insgesamt unverwertbar sein.[106] Fehler bei der Übersetzung der rechtlichen Fragestellungen in psyc...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Vermögenswert

Der Pkw gehört mit seinem Wert zu den Aktiva des Endvermögens. War ein Ehegatte bei Heirat schon Eigentümer des Fahrzeuges, bleibt er grundsätzlich Alleineigentümer. Kommt der andere Ehepartner jedoch für sämtliche Kosten des Fahrzeugs auf, kann man den übereinstimmenden Willen dahingehend auslegen, dass der bisherige Nichteigentümer Miteigentümer werden soll.[1] Wurde das F...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Pkw in der Trennung

Nach § 1361a BGB wird die vorläufige Aufteilung über den Besitz und die Nutzungsrechte der Haushaltsgegenstände geregelt. Herrscht im Falle der Trennung der Eheleute Uneinigkeit über den Verbleib der im gemeinsamen Haushalt befindlichen Gegenstände, so kann nach dieser Norm nur eine vorläufige Regelung über den Besitz und die Nutzungsrechte getroffen werden. Erst zum Zeitpun...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Der Beweisbeschluss und die Formulierung der Beweisfragen

Im Zusammenhang mit der Qualitätsdiskussion über familienpsychologische Sachverständigengutachten stellt sich zu Recht die Frage, welche Verantwortung die Familiengerichte für eine sachgerechte familienpsychologische Begutachtung trifft. Das Familiengericht hat auch und gerade in Kindschaftsverfahren nicht nur die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung, sondern auch d...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Inhaltliche Anforderungen an ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten

Eine große Schwierigkeit bei der Überprüfung familienpsychologischer Sachverständigengutachten stellte bisher der Umstand dar, dass es keine allgemein verbindlichen Qualitätsstandards hierfür gab.[51] Insoweit ist eine für die Praxis hilfreiche Veränderung eingetreten. Durch eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe konnten am 16.9.2015 Mindestanforderungen an die Qualität vo...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Vorgelegte Gutachten hat das Familiengericht kritisch zu würdigen. Gegenstand der Überprüfung sind zugrunde gelegte tatsächliche Umstände, logische Schlüssigkeit, Tragfähigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der eingesetzten Erkenntnismethoden im Allgemeinen und der Schlussfolgerungen des Gutachters im Besonderen.[57] Eine familiengerichtliche Entscheidung sollte erke...mehr

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FF 2/2018, Netzwerk Griechenland

Christine Martin Sie haben sicher schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eines der Auslandsseminare der Arbeitsgemeinschaft zu besuchen, waren sich aber nicht sicher, was Sie dort erwartet. Ich weiß jetzt mehr, ich war in Griechenland: "Schön, dass Du dabei bist! Wir "Griechen" duzen uns übrigens. Wie heißt Du?" Damit war bereits am Flughafen klar: Auch als Neuling war ich s...mehr

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FF 2/2018, Scheidung ohne Gericht?

Dutta/Schwab/Henrich/Gottwald/Löhnig (Hrsg.)2017 (Beiträge zum europäischen Familien- und Erbrecht, Band 18), 377 Seiten, 84 EUR, Gieseking Verlag Der umfangreiche Tagungsband fasst die Vorträge zusammen, die bei der Tagung in Regensburg im Oktober 2016 gehalten wurden. Im Kern geht es darum, ob die Ehescheidung in Zukunft durch Standesbeamte durchgeführt werden soll oder ob e...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 3. Abänderungsgrund – Einwendung gegen die Vollstreckung

Für die nicht eindeutig geklärte Abgrenzung von Abänderungsgründen und Einwendungen, auf die ein Vollstreckungsgegenantrag gestützt werden kann,[10] gelten bei Entscheidungen und nichtrechtskraftfähigen Titeln die gleichen Kriterien. Entscheidend ist der Gesichtspunkt der möglichen künftigen Änderung der der Unterhaltsfestsetzung zugrunde gelegten Verhältnisse.[11] Nach eine...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / V. Fazit

Familienpsychologischen Sachverständigengutachten dürfte bei den Entscheidungen in Kindschaftssachen eine maßgebende Rolle zukommen, da es zum einen rechtlich hohe Hürden für eine Abweichung von einem eingeholten Gutachten gibt und zum anderen auch in der Praxis ein Familiengericht nur selten von einem Gutachten abweicht. Deshalb ist es notwendig, dass sowohl das Familienger...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / 2. Grenzen der analogen Anwendung der Rom-III-Verordnung

Allerdings stößt die analoge Anwendung der Rom-III-Verordnung kraft mitgliedstaatlichen Rechts dort an Grenzen, wo die Regelungen der Verordnung auf gerichtliche Scheidungen zugeschnitten sind: So kann bereits die objektive Anknüpfung einer Privatscheidung nach Art. 8 Rom-III-VO ins Leere führen. Art. 8 lit. d Rom-III-VO verweist, insbesondere wenn die Ehegatten weder den ge...mehr

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zerb 2/2018, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen

Florian Enzensberger und Maximilian Maar zerb verlag, 4. Auflage, 2017, 308 Seiten broschiert, 49 EUR ISBN 978-3-95661-065-3 Seit 2011 ist die Zahl der Scheidungen leicht gesunken (zuletzt: 1,7 % p. a.). 2015 waren es allerdings noch 163.335 Ehen, die geschieden wurden. Dies betraf im gleichen Jahr rund 131.000 minderjährige Kinder. Die Zahl der betroffenen volljährigen Kinder...mehr

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AGS 2/2018, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich mit der Beschwerde gegen die Abänderung der ihm zunächst durch Beschl. v. 20.4.2011 ohne und durch Abänderungsbeschluss v. 2.8,2014 mit einer Monatsrate von 60,00 EUR bewilligten Verfahrenskostenhilfe. Dem Antragsgegner wurde durch Beschluss des FamG v. 20.4.2011 Verfahrenskostenhilfe ohne die Anordnung von Zahlungen unter Beiordnung von Rechtsan...mehr

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zerb 2/2018, Zur Verjährung... / Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagten sind Halbgeschwister und die drei gesetzlichen Erben des am 5.7.2007 in N verstorbenen Dr. M (im Folgenden: Erblasser). Der Kläger macht im Wege der Stufenklage gegen seine Halbgeschwister Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche sowie Ansprüche aus § 2329 BGB geltend. Die Mutter des Klägers war zunächst mit Herrn G und danach mit dem Erblasser ver...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.2 Rechtsentwicklung im Beitrittsgebiet

In der ehemaligen DDR war bis zum 31.3.1966 die Rechtslage identisch mit derjenigen in der Bundesrepublik vor dem 1.7.1970. Am 1.4.1966 trat das Familiengesetzbuch der DDR in Kraft und löste das bis dahin noch geltende Familienrecht (4. Buch des BGB) ab. Seitdem galten zur Feststellung der Vaterschaft inhaltlich bereits nahezu gleiche Vorschriften wie die seit dem 1.7.1998 g...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.4 Beteiligung des geschiedenen Ehegatten am Nachlass des Erblassers trotz Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts?

Sind aus einer geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, kann sich aus diesem Umstand eine mittelbare Teilhabe am Nachlass des geschiedenen Ehegatten ergeben. Das ist immer dann der Fall, wenn nach dem Tod des einen Ehegatten dessen Vermögen über die Erbfolge auf die gemeinsamen Kinder übergeht und eines der Kinder ohne eigene Nachkommen vor dem geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge

Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge gem. § 1626 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB, die grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinschaftlich obliegt. Davon werden alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen umfasst. Dabei sind die Eltern grundsätzlich zu unentgeltlicher Verwaltung des Kindesvermögens verpflichtet. Die Eltern vertreten gem. § 1629 Abs. 1 BGB insoweit ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.4 Voraus des Ehegatten

Gemäß § 1932 BGB steht dem überlebenden Ehegatten – güterstandsunabhängig – neben seinem gesetzlichen Erbteil der so genannte "Voraus" zu. Dieser ist als gesetzliches Vermächtnis ausgestaltet. Er umfasst die Haushaltsgegenstände (i. S. d. §§ 1361a, 1369 BGB), soweit diese nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke. Der Begriff der Haushaltsgegenstände is...mehr

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FF 1/2018, Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein sind – nach der Wahl am 18. November 2017 – folgende Kolleginnen und Kollegen: v.l.n.r.: RAin Lang, RAin Saathoff, RAin Martin, RA Dr. Grabow, RAin Dr. Krebs, RA Uecker, RAin Becker, RA Schausten, RA Weilmehr

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Vorwort

"Fälle und Lösungen zum RVG" gibt es bereits mit rund 2.200 Beispielsrechnungen. "Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Familiensachen" mit nunmehr mehr als 930 Beispielsfällen aus nur einem einzigen Rechtsgebiet ergeben neben dem erstgenannten Werk weiterhin Sinn! Diese Erkenntnis bestätigen die seit Erscheinen der Erstauflage entgegengenommenen und beantworteten Anfragen der...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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FF 1/2018, Honorarprofessur für Isabell Götz

Die Universität Mannheim hat Frau Dr. Isabell Götz im November 2017 eine Honorarprofessur übertragen. Dr. Isabell Götz ist seit 2014 Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (16. Familiensenat). Seit 2013 ist sie zudem Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags (DFGT). Neben ihrem Lehrauftrag an der Universität Mannheim ist sie in verschiedenen Gremien als Exper...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / P. Scheinehe

Rz. 79 Strittig ist, ob einem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn er die Aufhebung einer Scheinehe beantragt. Zum Teil wird hier von Mutwilligkeit ausgegangen. Nach anderer Auffassung ist grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Nach Auffassung des BGH[71] trifft einen Ehegatten, der rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein En...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / gg) Zustimmung zur steuerlichen Veranlagung

Rz. 85 Wird die Zustimmung zu einer steuerlichen Veranlagung verlangt, richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist das Interesse des Antragstellers, das sich aus der zu erwartenden Steuerersparnis für den betreffenden Zeitraum ergibt. Soweit der Antragsteller im Gegenzug Steuernachteile des Antragsgegners ausgleichen muss, sind diese bei der W...mehr

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§ 4 Ehe / c) Trennung bei Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft

Rz. 107 Gestaltete sich die eheliche Gemeinschaft einvernehmlich so, dass es von vornherein an einer häuslichen Gemeinschaft fehlte, kann es hinsichtlich der Darlegung und Beweisbarkeit des Beginns der Trennung im Sinne des § 1567 Abs. 1 BGB Probleme geben. Eine Rolle spielt das beispielsweise in Fällen, in denen sich ein Ehegatte in Strafhaft oder zum Beispiel beruflich im ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / hh) Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Rz. 87 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, liegt ein Fall des § 42 Abs. 1 FamGKG vor. Unzutreffend ist die Auffassung des OLG Frankfurt,[19] das auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abstellt und dabei übersieht, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die schlichte Abgabe einer Willenserk...mehr

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FF 1/2018, Die FF-App ist da!

Elektronische Version der FF – Forum Familienrecht Einführung Ab sofort steht allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "Anwaltverlag Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der FF umfasst – neben den aktuellen Heften des laufenden Jahres – auch ein Heftarchiv ab dem Jahrgang 200...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 2. Institutsgarantie

In Betracht kommt daher allenfalls eine Verletzung der objektiv-rechtlichen Institutsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG.[31] Diese sichert "den Kern der das Familienrecht bildenden Vorschriften insbesondere des bürgerlichen Rechts gegen eine Aufhebung oder wesentliche Umgestaltung".[32] Diese Institutsgarantie ist nach der Rechtsprechung mehr als eine bloße Kernbereichsgarantie. ...mehr

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§ 3 Verlöbnis / VI. Konkurrenzen

Rz. 119 Die §§ 1297 ff. BGB regeln die Folgen der Beendigung des Verlöbnisses speziell und ausführlich. Sie sind "leges speciales" im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen der Auflösung eines Verlöbnisses und gehen dem allgemeinen Recht vor.[148] Das gilt insbesondere für das Leistungsstörungsrecht. Schadenersatz- und Rückgabeansprüche als Folge der Beendigung eines Verlöbnisses...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsteller begehren Umgang mit ihren beiden Enkeln. [2] Sie sind die Großeltern mütterlicherseits der Kinder K., geboren am 12.10.2006, und M., geboren am 15.9.2008. Die Kinder wachsen bei ihren leiblichen Eltern, den Antragsgegnern, auf. Nach der Geburt hatten die Kinder zunächst regelmäßigen Kontakt mit den Großeltern. 2009 kam es zu einem Kontaktabbruch. 2011...mehr

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FF 1/2018, Die FF-App ist da! / Benutzerhinweise

Die Inhalte der FF sind ab sofort mit Ihren persönlichen Login-Daten aufrufbar. Die App-Nutzung ist kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Ab Heft 1/2018 finden Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten auf dem Adressaufkleber auf dem Heftcover der FF. Weitere Informationen sowie die Links zu den Apps für PC, Smartphone und Tablet finden Si...mehr