Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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zerb 1/2018, Nachlassvertei... / 5

Auf einen Blick Zur Vermeidung ewiger Streitigkeiten bei der Nachlassverteilung von Nachlassgegenständen, wie z. B. dem Hausrat oder Kunstgegenständen, bietet sich ein Losverfahren an. Ein solches Verfahren kann bereits vom Erblasser im Rahmen der letztwilligen Verfügung durch ein bedingtes Vermächtnis angeordnet werden. Eine Kombination eines derartigen Vermächtnisses mit e...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / gg) Verfahren auf Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 Abs. 1 BGB) und Antrag auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung

Rz. 163 Der Gegenstandswert des Übertragungsantrags berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 162). Rz. 164 Der Gegenstandswert des Antrags auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung richtet sich wiederum nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da eine Geldforderung geltend gemacht wird. Ein Abschlag wegen eines bloßen "Titulierungsi...mehr

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§ 3 Verlöbnis / II. Stellvertretung

Rz. 6 In der Regel können Willenserklärungen auch durch einen Stellvertreter abgegeben werden, §§ 164 ff. BGB. Der Stellvertreter gibt in diesen Fällen eine eigene Willenserklärung im fremden Namen ab. Bei einer Willenserklärung, die auf Eingehung eines Verlöbnisses gerichtet ist, besteht diese Möglichkeit nicht. Es handelt sich bei einem Verlöbnis um ein höchstpersönliches ...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die vorstehende Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 Abs. 1 BGB seit Einführung der Norm durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997[1], in Kraft seit dem 1.7.1998, darstellt. Es hat also gut 19 Jahre gedauert, bis der BGH eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit § 1685 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 4 Ehe / a) Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Rz. 84 Eine Trennung von Tisch und Bett kann unproblematisch festgestellt werden, wenn ein Ehegatte aus der bis dato gemeinsam genutzten Ehewohnung ausgezogen ist und eine räumliche Distanz zu dem anderen Ehegatten geschaffen hat.[102] Rz. 85 Unter Umständen reicht aber allein ein Wohnungsauszug nicht für die Annahme des Getrenntlebens. Besteht nämlich trotz der räumlichen Di...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 1. Verhältnismäßigkeit

Das geltende Familienrecht hat sämtlichen Paarbeziehungen nunmehr die Ehe zur Verfügung gestellt, sodass deren Inanspruchnahme hiernach jedenfalls vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Eingriffe in den Bestand oder Inhalt sind hieran zu messen und müssen sich insoweit als verhältnismäßig erweisen. Die Verhältnismäßigkeit verweist mit Eignung und Erforderlichkei...mehr

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§ 3 Verlöbnis / II. Erbrechtliche Folgen

Rz. 26 Selbst wenn ein wirksames Verlöbnis vorliegt, gibt es ein gesetzliches Erbrecht der Verlobten untereinander nicht.[42] § 1931 BGB regelt ausdrücklich nur das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Das wiederum setzt eine wirksame Ehe voraus.[43] Verstirbt ein Verlobter, dann werden gesetzliche Erben dessen Verwandte gemäß §§ 1922 ff. BGB. Der Partner des Verlöbnisses kan...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 83 Damit eine Trennung im rechtlichen Sinne vorliegen kann, muss neben dem rein subjektiven Element der Trennungsabsicht das Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft hinzukommen. Das ist das faktische und allgemein bekannte Getrenntleben. Es bedarf hierzu einer dauernden "Trennung von Tisch und Bett".[100] Dafür ist eine objektive Feststellung der Tatsache notwendig – a...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Abgrenzung zur echten Versöhnung

Rz. 117 Von dem Versöhnungsversuch abzugrenzen ist die "echte Versöhnung", bei deren Annahme das Vorliegen eines "Versöhnungsversuchs" von vornherein ausscheidet.[139] Eine echte Versöhnung setzt voraus, dass beide Ehegatten einvernehmlich von der Trennung Abstand genommen und dies durch Wiederaufnahme einer zumindest eingeschränkten häuslichen Gemeinschaft manifestiert habe...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen?

Rz. 23 Strittig ist ferner, ob von dem Nettoeinkommen Kinderfreibeträge abzuziehen sind. Nach zutreffender Ansicht ist ein Abzug nicht vorzunehmen.[37] Rz. 24 Soweit ein Abzug für Kinder befürwortet wird, werden folgende Abzüge vorgenommen:mehr

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§ 3 Verlöbnis / I. Rücktritt

Rz. 72 Ausdrücklich sieht das Gesetz als Beendigungsgrund den Rücktritt vor (§§ 1298 ff. BGB). Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, das den Inhalt eines vertraglichen Verhältnisses in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis wandelt.[81] Er erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130 BGB),[82] ist jederzeit und ohne Angabe eines Grundes möglich[83] und ...mehr

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§ 3 Verlöbnis / I. Familienrechtliche Folgen

Rz. 22 Der Wortlaut des § 1297 Abs. 1 BGB gibt Aufschluss darüber, dass zwar nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden kann. Aber im Umkehrschluss können die Beteiligten mit Abschluss eines Verlöbnisses davon ausgehen, dass es zur Eheschließung kommen wird. Deshalb entsteht mit rechtswirksamem Verlöbnis ein familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis.[33] Das Verlöbnis ist ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / II. Gegenstandswert

Rz. 376 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 377 Wird ein Rechtsmittelantrag gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Da eine Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,[103] kommt es hier – im Gegensatz zu den Familienstreitsachen – nic...mehr

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§ 3 Verlöbnis / IV. Auswirkungen im Strafrecht

Rz. 58 Verlobte sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB "Angehörige". Das hat für einige Straftatbestände rechtliche Folgen. So werden zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) in dem Fall, in dem der Verletzte gleichzeitig Verlobter ist, nur auf Antrag verfolgt, § 247 StGB. Der Verlobte muss also, wurde er von seinem Partner bestohlen oder hat dieser ihm gegen...mehr

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FF 1/2018, Das Bild des Rechtsanwalts in der Öffentlichkeit

Dr. Undine Krebs Anwälte haben kein gutes Image in der Bevölkerung. So haben das Meinungsforschungsinstitut Forsa und der Beamtenbund bei einer Bürgerbefragung im Jahr 2012 herausgefunden, dass das höchste Ansehen in der Bevölkerung die Feuerwehrleute genießen. 95 % der Befragten hielten diesen Beruf für angesehen. Der Beruf des Richters wurde von 79 % für angesehen bewertet....mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 77 Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[11] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine sonstige Familienstreitsache i.S.d. ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich vor Rechtshängigkeit der Scheidung

Rz. 332 Wird der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt, bevor der Scheidungsantrag rechtshängig war oder wird ein Scheidungsantrag gar nicht gestellt, so ist für die Berechnung des Endvermögens anstelle der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags jetzt der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Aufhebungsantrags maßgebend (§ 1387 BGB). Wird später noch der Scheidungsa...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kinderschutzklausel

Rz. 445 Da grundsätzlich davon auszugehen sein sollte, dass gemeinsame Kinder eines Ehepaares ein Interesse am Bestand einer sozial intakten Familie haben, kann die sogenannte Kinderschutzklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Das Interesse des Kindes muss sich auf das äußere Band der Ehe, also das Verheiratetsein der Eltern, beziehen.[3...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Isolierte einstweilige Anordnung

Rz. 34 Wird die einstweilige Anordnung dagegen isoliert beantragt, also, ohne dass auch die Hauptsache anhängig gemacht worden ist, ist grundsätzlich vom vollen Wert der Hauptsache auszugehen. Eine Ermäßigung kommt jetzt nicht in Betracht. Die einstweilige Anordnung hat keine geringere Bedeutung, insbesondere in Anbetracht dessen, dass hier § 49 FamFG nicht gilt, sondern gem...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Berücksichtigung von Sozialleistungen

Rz. 20 Strittig ist, ob und inwieweit Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II – als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Rspr. verhält sich hierzu sehr unterschiedlich und divergiert zum Teil sogar innerhalb desselben Gerichts. Rz. 21 Eine verbindliche Bewertungsmethode gibt es nicht. Das liegt daran, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werd...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Voraussetzungen

Rz. 98 Zwingende Voraussetzung ist aber die konsequente Trennung der persönlichen Sphären, die grundsätzlich alle Lebensbereiche durchziehen muss und nur in unbedeutenden oder unumgänglichen Einzelheiten der Lebensumstände ausnahmsweise durchbrochen werden darf.[115] Jeder der beiden Ehegatten muss sich selbst versorgen. Es darf keinerlei Gemeinsamkeiten mehr geben.[116] Zwa...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Anspruch nach § 1298 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 81 Gemäß § 1298 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Zurückgetretene dem Verlobten den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass er in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht hat oder Verbindlichkeiten eingegangen ist. Anspruchsinhaber ist danach der Verlobte, der nicht von dem Verlöbnis zurückgetreten ist, aber Aufwendungen getätigt hat und/oder Verbindlichkeiten eingegang...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / cc) Keine Funktionsstörung

Gemessen am historischen Hauptmovens für einen wirksamen Eheschutz in Art. 6 Abs. 1 GG, eine – radikalsozialistischen Kräften seinerzeit unterstellte – Abschaffung der Ehe mit einfachgesetzlicher Mehrheit zu verhindern,[71] zeigt die heutige Diskussion um die Ehe für Alle“ doch vor allem, dass die Ehe – ungeachtet hoher Scheidungsraten und einer breiten Vielfalt gesellschaft...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / a) Inhalts- und Schrankenbestimmung der Ehe durch Ausgestaltung?

Verfassungsrechtliche Probleme würden sich von vornherein nicht stellen, wenn man den Begriff der Ehe – entgegen der Rechtsprechung des BVerfG – nicht als Verweisung auf einen vorverfassungsrechtlichen Bestand des normativierten Herkömmlichen verstehen wollte, sondern (vergleichbar Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) als Auftrag an den einfachen Gesetzgeber, um einen institutionellen Ke...mehr

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§ 4 Ehe / A. Einführung

Rz. 1 Alle reden über die Ehe – gerade in diesem Jahr, 2017. Und das, obwohl seit Jahren sämtliche Statistiken ausweisen, die Anzahl der Eheschließungen gehe nach unten, immer mehr Paare würden die Lebensform der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wählen.[1] Und dennoch: Der Bundestag verabschiedete am Freitag, dem 30.Juni 2017 den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates "...mehr

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Vorwort

Zitat Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen“ (Sokrates, 469 v.Chr. – 399 v.Chr.) Diese immerhin rund 2.600 Jahre alte Weisheit eines unbestritten weisen Mannes soll am Anfang eines Buches stehen, das den Gang zur Eheschließung gewissermaßen vorgibt. Es zeichnet den Weg von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über das "nichteheliche Kind" und das Verlöbnis bis zu...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

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FF 12/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BVerfG vom 13.7.2017 stützt sich in ihrer Begründung auf eine ständige Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 GG. Die Feststellung, dass die räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht darstellt, der nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen darf, enthält ebenso wenig grundlegend...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 1. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG regelt den Fall, dass die gleichzeitige Entscheidung einer Folgesache mit der Scheidungssache und der anderen Folgesachen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Die Vorschrift, der ebenfalls keine große praktische Bedeutung zukommt,[34] beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung in einer Folgesache, die das Güterrecht oder den Versorgu...mehr

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AGkompakt 12/2017, Verfahre... / 2. Vergleichsweise Erledigung der Hauptsache

Mehrwert bei Hauptsachevergleich Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass der Verfahrenswert auf den Wert der Hauptsache festzusetzen sei, wenn im einstweiligen Anordnungsverfahren mit einem Vergleich der Streit der Beteiligten umfassend geregelt und beigelegt werde. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren Der Verfahrenswert für eine einstweilige Anordnung...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / IV. Maßgeblicher Zeitraum (§ 140 Abs. 4 FamFG)

Die Vorschrift des § 140 Abs. 4 FamFG stellt klar, welche Zeiträume im Fall eines verfrühten Scheidungsantrags anzurechnen sind. Mit einem derart vorzeitig, d.h. in der Regel vor Ablauf des Trennungsjahres rechtshängig gemachten Scheidungsantrag wird oft die Vorverlagerung des Berechnungsstichtags für den VA und den Zugewinnausgleich zum Nachteil des Ausgleichsberechtigten be...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 4. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG – Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich

Da der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren im Verfahrensverbund bearbeitet wird, haben Verzögerungen, insbesondere bei der Aufklärung und Ermittlung der bei den Ehegatten vorhandenen Anrechte, auch immer Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs aus dem Verbund hat der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 140 Abs. ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / C. Abgetrennte Verfahren als Folgesachen

Die abgetrennte Folgesache wird wie ein selbstständiges Verfahren geführt. Ihr weiteres Schicksal ist unabhängig davon, ob der Beschluss über die Scheidungssache bereits rechtskräftig geworden ist.[153] Gleichwohl verliert das abgetrennte Verfahren durch die Abtrennung nicht seinen Charakter als Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Es ist weiter als Folgesache – ggf. auch u...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / I. Zwingende Abtrennung (§ 140 Abs. 1 FamFG)

Nach § 140 Abs. 1 FamFG muss das Gericht in den in der Praxis seltenen Fällen der Beteiligung eines Dritten in Unterhaltsfolgesachen oder Güterrechtsfolgesachen aus dem Verbund abtrennen, wenn außer den Ehegatten weitere Personen Beteiligte des Verfahrens sind. Die Folgesache ist zwingend abzutrennen, weil ggf. nicht mehr nur eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu t...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

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AGS 11/2017, Beck´sches Formularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Ludwig Bergschneider. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXVI, 915 S., 139,00 EUR Das zwischenzeitlich in 5. Aufl. erschienene Formularbuch deckt das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit in Familiensachen ab. Die Autoren liefern über 400 Textmuster und Checklisten für die außergerichtliche Korrespondenz mit Mandant und Gegner sowie für die Ve...mehr

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FF 11/2017, Geschäftsbericht 2016

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 26.11.2016 in Nürnberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.656 Mitgliedern (Stand 11/2016) u...mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / Einführung

Es ist nicht eben an der Tagesordnung, dass eine Frauenzeitschrift Rechtsgeschichte schreibt. Umso bemerkenswerter ist es, dass eine Antwort der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Zuschauerfrage im Rahmen des "Brigitte Live Talks" am 26.6.2017“ geradezu zu einer Revolution im Deutschen Familienrecht geführt hat. Auf die Frage, wie sie zur "Ehe für alle" stehe, antwortete...mehr

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AGS 11/2017, Mutwilligkeit ... / 3 Anmerkung

Die ganz überwiegende Rspr. bejaht in Verfahren nach den GewSchG mutwilliges Vorgehen, wenn die Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind.[1] Eine Mutwilligkeit verneint hat das OLG München[2] für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weit...mehr