Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / I. Aufbau des Gesetzes

Den Vorschriften des § 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB ist zu entnehmen, dass sie sich in den beiden Sätzen hinsichtlich der Zeit des Ausschlusses des Umgangsrechts unterscheiden. Bei § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB geht es um einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer. Diese Zeitbegrenzung fehlt der Norm des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB. Sie regelt im Umkehrschluss zu § 1684 Abs. 4 S. 2 ...mehr

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FF 11/2017, Das Affektionsinteresse und das Hunderudel "Ch.", "Bu.", "E.", "Br."

Zur Entscheidung des OLG Nürnberg v. 7.12.2016 – 10 UF 1249/16 (NZFam 2017, 158) … und wieder musste ein Obergericht über einen Streit um Hunde entscheiden, der erneut zu einer Gratwanderung zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Tatsache, dass Hunde Lebewesen sind, geführt hat. Diesmal ging es nicht um einen einzigen Hund, um den sich getrennt lebende Ehegatten stritten...mehr

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FF 10/2017, Aktuelle Gesetzgebung im Familienrecht

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FF 10/2017, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2017

23. bis 25. November 2017 in Berlin Programm Donnerstag, 23. November 2017mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Wertfestsetzung der bisherigen Rspr.[1] und der wohl einhelligen Auffassung in der Lit. Abzustellen ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG auf das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers. Das wiederum spiegelt sich in seinem Steuervorteil wider, den er dadurch erhält, dass er in seiner Steuererklärung den gezahlten Ehegattenunterhalt ab...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 2. Vereinbarungen zum internen Haftungsmaßstab

Zwingende Voraussetzung des hälftigen internen Gesamtschuldnerausgleichs ist, dass in Bezug auf ihn nicht "ein anderes bestimmt ist" (§ 426 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB). Eine anderweitige Bestimmung treffen nun aber Ehegatten in aller Regel für die Zeit ihres ehelichen Zusammenlebens – zwar nicht ausdrücklich, aber doch stillschweigend. In Zusammenlebenszeiten nämlich verrechnen (...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Wertfestsetzung der bisherigen Rspr.[1] und der wohl einhelligen Auffassung in der Lit.[2] Abzustellen ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG auf das wirtschaftliche Interesse, das sich nur in dem Saldo widerspiegelt, nicht in der Steuerrückerstattung alleine. Die Frage, ob in Verfahren nach den Gerichtskostengesetzen Verfahrenskostenhilfe zu...mehr

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FF 10/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über Teilhabeansprüche der Antragstellerin an der Hinterbliebenenversorgung nach ihrem verstorbenen geschiedenen Ehemann. [2] Die am 20.11.1948 geborene Antragstellerin und der am 3.7.1936 geborene M. B. (im Folgenden: Ehemann) schlossen am 25.3.1971 die Ehe, welche auf den am 18.1.2001 zugestellten Scheidungsantrag durch rechtskräftiges Urteil...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000; Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 32 RVG Rn 16), sodass d...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts bei der Geltendmachung des begrenzten Realsplittings bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen. Ausschlaggebend ist das Interesse des Antragstellers an der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, sodass einerseits auf den steuerlichen Vorteil, der durch die Geltendmachung de...mehr

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FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das Einkommen der Eltern steuerwirksa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / III. Ausnahmen vom Verzichtsverbot

In letzter Konsequenz würde ein striktes Verzichtsverbot ein bedingungsloses Gestaltungsverbot zur Folge haben. Eine Abweichung vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von nur einem EUR würde die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Schon lange ist daher ein Spielraum anerkannt worden, innerhalb dessen – so der BGH – "interessengemäße, angemessene Regel...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / I. Familienrechtliche Grundlagen

Geht es um Vereinbarungen im Unterhaltsrecht, finden sich im deutschen Recht ganz unterschiedliche Gestaltungsprinzipien. Es kommt nämlich darauf an, über welche Unterhaltsart disponiert werden soll. Bekanntlich unterscheidet das Familienrecht streng zwischen dem Verwandten-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / V. Nachehelicher Unterhalt – das Formproblem

Mit dem UÄndG 2008[18] ist dem bis dahin geltenden § 1585c BGB der Satz angefügt worden, dass eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, der notariellen Beurkundung bedarf. Das sich mit dieser Differenzierung ergebende Gestaltungspotenzial liegt auf der Hand. Unterhaltsverträge, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden, unterstehen e...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1

Im Familienrecht stellen sich zumeist nicht nur die klassischen Fragen des Kindes- oder nachehelichen Unterhalts, wenn eine Ehe gescheitert ist. Auch nichteheliche Eltern und das Zusammenleben von Kindern unterschiedlicher Eltern bestimmen den Alltag in der familienrechtlichen Praxis. Gerade sog. Patchworkfamilien oder Fälle einer Geschwistertrennung sind unterhaltsrechtlich...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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zerb 9/2017, Typische Fehle... / 4

Auf einen Blick: Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist darauf zu achten, wer Adressat der Abgabe sein soll. Sofern es der Pflichtteilsberechtigte ist, ist kein Notar für die Entgegennahme einer derartigen eidesstattlichen Versicherung zuständig, sondern nur das Gericht. Die Abgabe ist zudem höchstpersönlich und eine Stellvertretung im Verfahren ist unzulässig....mehr

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FF 09/2017, "Ja, die Zeit, die rennt!"

Inge Saathoff Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist. Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch ...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Realsplitting

Die Praxis nimmt Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt zum Anlass, auch einkommensteuerliche Randfragen zu vereinbaren. Bei keinem oder geringem Verdienst des Unterhaltsberechtigten bietet sich an, Vereinbarungen zum Realsplitting mit in die Urkunde aufzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass der einkommensteuerliche Begriff der Unterhaltsleistung nach § 10 Abs. 1a EStG n...mehr

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zfs 09/2017, Fahrverbot und Augenblicksversagen

Hinweis "In dem Verfahren gegen … geben wir namens und kraft Vollmacht des Betroffenen folgende Einlassung ab: Von der Verhängung eines Fahrverbots ist vorliegend abzusehen, da keine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen vorliegt. Der Betroffene beruft sich insoweit auf ein Augenblicksversagen. Der Tatbestand des Augenblicksversagens ist aus folgenden Gründen anzunehmen: …...mehr

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FF 07/08/2017, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag in Essen

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 25.5.2017 Wer zahlt die Zeche – betreuen und trotzdem zahlen? Nach der Scheidung versorgt die Mutter das Kind, der Mann bezahlt den Unterhalt. Dieses Gesellschaftsbild, das die alte Bundesrepublik lange prägte und in der ehemaligen DDR so nie etabliert war, hat sich stark verändert. Heute beteilige...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahme des DAV durch die Ausschüsse Anwaltsnotariat, Erbrecht und Familienrecht

zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (BT-Drucks 18/10485)und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD) Zusammenfassung Der Gesetzentwurf sieht vor, dass durch Einrichtung einer gesetzlichen Vollmacht unter Ehegat...mehr

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FF 07/08/2017, Honorare, Honorare

Gerd Uecker Nach der Reform ist vor der Reform. Die Diskussionen um die gesetzliche Vergütung sind mit der letzten Reform nicht abgebrochen. Die Arbeiten für eine weitere Reform haben begonnen. Für uns Familienrechtler hat dies eine ganz erhebliche Bedeutung. Die gesetzlichen Gebühren im Familienrecht sind nicht auskömmlich. Dies gilt insbesondere für Sorge- und Umgangsverfah...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / D. Zusammenfassung und Ausblick

Man ist versucht, die letzten 40 Jahre Ehegattenunterhalt mit den Worten "gut gemeint, aber nicht immer gut gemacht" zu umschreiben. Auch durch zahlreiche gesetzliche Reformen hat sich nichts an dem "Systemfehler" geändert, der in der Verkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips zwischen Eigenverantwortung einerseits und nahezu lückenlosen "Ausnahme"-Tatbeständen andererseits best...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / C. Reformvorschlag

Der DAV-Ausschuss Familienrecht hat eine Initiative zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts gestartet und einen Vorschlag[45] vorgelegt mit dem Ziel, ein einfacher strukturiertes, überschaubares und planbares Unterhaltsrecht zu schaffen. I. Bestandsaufnahme und Kritik Der Entwurf zeigt zunächst die Schwächen und Widersprüche im bisherigen Unterhaltsrecht auf. 1. Eigenv...mehr

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FF 07/08/2017, 20-jähriges FF-Jubiläum

Nachtrag zu FF 2017, 199 ff. Zwei Testimonials zum 20-jährigen Jubiläum der FF hatten es leider nicht mehr rechtzeitig in die Ausgabe 5/2017 geschafft. Wir möchten jedoch nicht darauf verzichten, auch diese freundlichen Worte und individuellen Glückwünsche abzudrucken. Herzlichen Dank an alle, die unsere Zeitschrift und das Redaktionsteam mit so viel Wohlwollen und Lob bedacht...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2

Die Rechtslage im Familienrecht wurde durch das 1. EheRG zum 1.7.1977 grundlegend umgestaltet. Seitdem ist viel geschehen; das Gesetz hat weitere Reformen erfahren, die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag versucht, die wesentlichen Entwicklungen nachzuzeichnen und vor dem Hintergrund einer aktuellen Reforminitiative zum nachehelichen Ehegattenu...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / B. Literatur

"Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[79] Schwiegerelternzuwendungen/-schenkungen Bewusst wird vorstehende Überschrift gewählt, um schlagwortartig verkürzt die beiden sich nach wie vor gegenüberstehenden Rechtspositionen herauszustellen. In der Re...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / C. Nebengüterrechtliche Berechnungssoftware WinFam ("Gutdeutsch")

Es sind im Modul Nebengüterrecht nunmehr Berechnungen für die ehebezogene Zuwendung, die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, den familienrechtlichen Kooperationsvertrag, die Schwiegerelternschenkung und den Gesamtschuldnerausgleich verfügbar. Der Anwender wird mit Hilfetexten, die, wie gewohnt, auf die jeweilige Rechtsprechung verweisen, durch die Tatbestandsvoraussetzun...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 4. Unterhaltsrecht nach Billigkeit

Schon kurz nach der Gesetzesreform 2008 (siehe unter A. II. 4.) wurde zutreffend festgestellt, dass sich das materielle Unterhaltsrecht zu einem Netzwerk von Billigkeitsvorschriften entwickelt hat.[61] Billigkeitsentscheidungen sind zu treffen im Rahmen des Betreuungsunterhalts und der dortigen Anspruchsverlängerung (§ 1570 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB), Belange des Kindes und be...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XIII. Verfahren

Das OLG Brandenburg[113] folgt der grundsätzlichen Entscheidung des BGH,[114] dass ein Versorgungsträger auch dann beschwerdebefugt ist, wenn bei ihm bestehende Anrechte zu Unrecht nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Wird ein Anrecht nach § 18 Abs. 2 VersAusglG nicht ausgeglichen, kann der Versorgungsträger allerdings nicht mit der Begründung Beschwerde einl...mehr

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FF 07/08/2017, Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / IV. Grundsätzliche Zulässigkeit des ehevertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinnausgleich soll nach dem BGH gerade nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zählen und daher durch einen Ehevertrag grundsätzlich ausgeschlossen werden können.[16] Die eheliche Lebensgemeinschaft sei nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft. Auch die vom BVerfG für das Recht des nachehelichen Unterhalts betonte Gleichgewichtigkeit von Erwerbstätigk...mehr

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FF 07/08/2017, Ausbildungsu... / 2 Anmerkung

Die aktuelle Entscheidung des BGH behandelt den Bereich des Ausbildungsunterhalts. Im entschiedenen Fall wird in der Fallgruppe "Abitur-Lehre-Studium" der – für einen Unterhaltsanspruch erforderliche – sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten bejaht. Der Anspruch scheitert aber an der Zumutbarkeit der Zahlungspflicht auf Elternseite....mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 3 Anmerkung

1. Der vorstehende Beschluss klärt die Frage – möglicherweise über den Elternunterhalt hinaus –, inwieweit abzugsfähige Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie, die den Wohnwert übersteigen, auf den Abzugsbetrag in Höhe von 5 % für die Altersvorsorge in Anrechnung zu bringen sind. Die Berücksichtigung des Wohnwertvorteils im Rahmen der Leistungsfähigkeit unterlie...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / III. Die Position des BVerfG

Ging man lange Zeit davon aus, dass auch im Familienrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt und daher insbesondere ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs uneingeschränkt zulässig ist, so änderte sich dies mit einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2001, wonach Grundrechte aufgrund ihrer Ausstrahlung ins Privatrecht auch für Eheverträge gelten. Es verstoße gegen die ...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des BGH beweist einmal mehr, dass es sich bei § 1379 BGB um das juristische Kuckucksei der Güterrechtsnovelle handelt. Eigentlich hätte man nach fast achtjährigem Inkrafttreten der Reform gemutmaßt, dass Übergangsfälle mittlerweile obsolet geworden wären. Mitnichten! Die Entscheidung bestätigt die vom Verfasser[1] bereits frühzeitig vorausgesagte Endlosdauer vo...mehr

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FF 07/08/2017, Mehr Sorgfalt! – Zur Beschwer bei güterrechtlichen Hilfsansprüchen

Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15 § 1379 BGB gibt den im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verheirateten[1] eine Reihe von Hilfsansprüchen, die eine verlässliche Konkretisierung ihrer (etwaigen) Ausgleichsforderung gemäß § 1378 BGB ermöglichen sollen. Hat das Familiengericht solchermaßen auf Auskunfts- und/oder Belegerteilung, a...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / c) Recht unabhängig von Zeugungsart

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist des Weiteren unabhängig von der Art der Zeugung. Es gilt auch bei einer medizinisch assistierten Zeugung, insbesondere auch bei einer Samenspende. Für das deutsche Recht ist dies schon seit Langem nicht zweifelhaft. Der BGH und das OLG Hamm haben dies erneut in ihren Entscheidungen über einen gegen den Arzt gerichteten Auskun...mehr

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zerb 6/2017, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Der. Gerhard Ring (Hrsg.) zerb verlag, 3. Auflage 2017, 1.503 Seiten, gebunden, 169 EUR ISBN 978-3-95661-062-2 Das Handbuch "Eherecht in Europa mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Adoption" ist Anfang des Jahres 2017 in seiner nunmehr dritten Auflage erschienen. Es hat sich in meinen Augen als unverzichtbares Standardwerk für das internationale Priva...mehr