Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Verfassungsrecht

Vor Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 (siehe oben unter A. II. 4.) ging man allgemein von der Verfassungsmäßigkeit des traditionellen Altersphasenmodells aus,[175] weil es dem Betreuungsbedarf des Kindes angemessen Rechnung trug.[176] Der (oben unter bb bereits erwähnte) "Zwang zur Fremdbetreuung" wird mit der nachehelichen Eigenverantwortung und ggf. dem Sc...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 2

Die Rechtslage im Familienrecht wurde durch das 1. EheRG zum 1.7.1977 grundlegend umgestaltet. Seitdem ist viel geschehen; das Gesetz hat weitere Reformen erfahren, die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag versucht, die wesentlichen Entwicklungen nachzuzeichnen und vor dem Hintergrund einer aktuellen Reform-Initiative zum nachehelichen Ehegatten...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / b) Stellungnahme

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist zu begrüßen. Dadurch wird nach innen und nach außen ein wichtiges Signal gesetzt, nämlich dass unabhängig vom Ort der Eheschließung und von den Staatsangehörigkeiten der Verlobten Ehen im deutschen Rechtskreis nur von Volljährigen wirksam eingegangen werden können. Der Gesetzesentwurf bedeutet zugleich zwar – auch für deutsche Staa...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 1. Psychologische Erkenntnisse

Aus der Adoptionsforschung und den Erfahrungen mit Findelkindern ist schon seit langem bekannt, dass das Bewusstsein der eigenen genetischen Wurzeln für das Identitätsgefühl und die Individualitätsfindung des jeweiligen Menschen von großer Bedeutung sein kann.[1] Die biologische Abstammung legt nicht nur die genetische Ausstattung des einzelnen Menschen fest, sondern ist auc...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / d) Identifizierende und nichtidentifizierende Informationen

Unterschiedlich wird die Frage beantwortet, worauf sich dieses Kenntnisrecht im Einzelnen bezieht. Die Bekanntgabe der DNA-Sequenz oder sonstiger medizinischer Daten (die auch einige Rechtsordnungen mit anonymer Samenspende vorsehen) wird – wenn man an die psychologische Begründung dieses Rechts erinnert – nicht ausreichen. Viele Rechtsordnungen (und auch der EGMR) verstehen...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / a) Rechtsprechung des BVerfG

Allerdings ist – wie bereits angedeutet – das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht ausnahmslos gegeben.[39] Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des EGMR können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer betroffener Personen einer Durchsetzung dieses Rechts entgegenstehen. Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesverfas...mehr

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FF 6/2017, Von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen (angelehnt an die Gebrüder Grimm)

Klaus Weil Es war einmal ein glücklicher Zahnarzt. Eines Tages kam seine Frau und teilte ihm mit, sie werde sich scheiden lassen. Im Rahmen dieser Scheidung habe sie auch Ansprüche auf seine Altersversorgung, die er während der Ehezeit angespart hätte. Da seine ehezeitlichen Anwartschaften bei der berufsständischen Altersversorgung monatlich 4.000 EUR betragen, stehe ihr davo...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 2 Anmerkung

Geschafft! – allerdings hat der Bundesgerichtshof fast 17 Jahre benötigt, um nunmehr eine längst überfällige Klarstellung herbeizuführen. Dabei geht es vordergründig doch nur um die Frage, ob und in welchem Umfang nach der Teilungsversteigerung eines Einfamilienhauses ein Ehepartner gemeinschaftsfremde Forderungen im Rahmen der Erlösverteilung einredeweise geltend machen kan...mehr

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FF 6/2017, Zulässigkeit des... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten im vereinfachten Verfahren um Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht. [2] Aus der Ehe des Antragsgegners ist die am 23.11.2003 geborene Tochter hervorgegangen. Nachdem sich die Eltern im Februar 2013 getrennt hatten, verblieb die Tochter im Haushalt ihrer Mutter. Der Antragsteller zahlte ab dem 1.4.2013 für sie Unterhaltvorschuss. [3] Nach ein...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 3. Verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Vorgaben

Aus dem Familienschutz des Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1589 BGB lässt sich ein Recht auf eine der Abstammung entsprechende Zuordnung jedenfalls nicht ableiten, weil der verfassungsrechtliche Begriff der Familie nicht auf der einfachgesetzlichen Verwandtschaftsbeziehung aufbaut. Art. 6 GG umfasst auch die nur rechtliche und die nur sozial-familiäre Beziehung[74] sowie die allei...mehr

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FF 6/2017, Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

BGH, Beschl. v. 3.5.2017 – XII ZB 415/16 (AG Büdingen Beschl. v. 29.10.2015 – 53 F 994/14 UK; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.7.2016 – 5 UF 370/15) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen. Sachverhalt: Das antragstellende Land ...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 1. 1977

Durch das 1. EheRG [4] wurde mit Wirkung zum 1.7.1977 das Verschuldensprinzip abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht eingeführt. Nunmehr konnte eine Ehe auch unabhängig von einem Verschulden immer dann geschieden werden, wenn sie gescheitert war. Neu eingeführt wurde ein – ebenfalls verschuldensunabhängiges – nacheheliches Unterhaltsrecht. Angeknüpft wurde ...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten über die Verteilung des hinterlegten Erlöses aus der Teilungsversteigerung eines ihnen vormals zu gleichen Teilen gehörenden Anwesens. [2] Die Beteiligten schlossen 1991 die Ehe, lebten seit April 2009 getrennt und sind seit dem 19.7.2011 rechtskräftig geschieden. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Familienheims. Nach...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / f) Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht

90. Jahrgang, 12 Hefte im Jahr Herausgegeben vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht Schriftleitung: Dr. Meysen, DIJuF, Heidelberg; RA Mörsberger, KVJS, Stuttgartmehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht im Konzert mit anderen familienrechtlichen Fachzeitschriften

1. Einleitung Der geschäftsführende Ausschuss entschloss sich im November 1996 anlässlich der Herbsttagung in Hamburg, eine eigene Zeitschrift für die Mitglieder zu kreieren. Dies war der Startschuss für die FF! Sie ist seit 1.5.1997 auf dem Markt. Ganz bewusst hat man damals den Begriff "Forum" gewählt. Dieses Forum sollte dem Austausch von Meinungen, der Diskussion von widerst...mehr

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FF 5/2017, Testimonials: 20 Jahre Forum Familienrecht

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich gratuliere Ihnen zum 20-jährigen Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht, die es gestattet, in allen Bereichen des Familienrechts stets auf dem Laufenden zu sein. Die gesellschaftlichen Verhältnisse befinden sich in einem ständigen Wandel, der sich in der Änderung familienrechtlicher Gesetze widerspiegel...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Familienrecht und Medizinrecht

Zum Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen Einführung Der DAV begrüßt eine gesetzliche Regelung, die das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen sichert. Die vorgesehene Errichtung eines Samenspenderegisters ist hierzu auch grundsätzlich das geeignete Mittel. Im Detail bestehe...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / c) NZFam – Neue Zeitschrift für Familienrecht

(Beck-Verlag) 4. Jahrgang, 24 Hefte im Jahr Schriftleiter bis Dezember 2016: RA Professor Born und RAin Dr. Döge, Frankfurt, ab 1.1.2017: RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, Stuttgart Sie ist 2013 als Zusammenschluss der eingestellten Zeitschriften FamFR und FPR gegründet worden.mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / 3. Fazit

Die Redaktion der Zeitschrift Forum Familienrecht wird auch in Zukunft alles tun, um in Konkurrenz mit anderen Fachzeitschriften am Ball zu bleiben und den Familienrechtsanwälten/anwältinnen alle Praxisinformationen zukommen zu lassen! Autor: Klaus Schnitzler , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen FF 5/2017, S. 196 - 198mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / a) FamRZ

Die FamRZ (Gieseking Verlag), von dem Bonner Professor Bosch gegründet, war bereits seit Jahrzehnten der Marktführer im Familienrecht. Sie hieß damals noch Ehe und Familie (im privaten und öffentlichen Recht). Die "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamRZ" startete im April 1954 und zwar mit einem Artikel von Dr. Günther Dürig, damals noch Dozent in Tübingen, zu einem...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / 3. FF 20 Jahre nach der Gründung

Heute stellt sich die Konkurrenzsituation folgendermaßen dar: a) FamRZ (Gieseking-Verlag) 64. Jahrgang 24 Hefte im Jahr Schriftleiter: Professoren Gottwald, Henrich, Schwab Weitere Schriftleiter: Prof. Bienwald, Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D., Professor Dr. Dutta, Dr. Hammer, Richter am Amtsgericht Herausgeber: Zahlreiche Richter und Anwälte, beginnend mit...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / 2. FF zum Zeitpunkt der Gründung, 1997

Zum Zeitpunkt der Gründung stellte sich die Konkurrenzsituation so dar: a) FamRZ Die FamRZ (Gieseking Verlag), von dem Bonner Professor Bosch gegründet, war bereits seit Jahrzehnten der Marktführer im Familienrecht. Sie hieß damals noch Ehe und Familie (im privaten und öffentlichen Recht). Die "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamRZ" startete im April 1954 und zwar mi...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / d) ZFE

In der Folgezeit wurden zahlreiche Zeitschriften neu gegründet (der Markt schien förmlich zu explodieren!), so die ZFE, die 2002 beim ZAP-Verlag erschien. Sie war gleichzeitig eine Zeitschrift für Familien- und Erbrecht. Herausgeber: Burandt aus Hamburg, Frieser aus Bonn, Heinke aus Bremen, Kindermann aus Bremen, Kleinwegener aus Detmold und Schwackenberg aus Oldenburg. Die ZF...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / a) FamRZ

(Gieseking-Verlag) 64. Jahrgang 24 Hefte im Jahr Schriftleiter: Professoren Gottwald, Henrich, Schwab Weitere Schriftleiter: Prof. Bienwald, Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D., Professor Dr. Dutta, Dr. Hammer, Richter am Amtsgericht Herausgeber: Zahlreiche Richter und Anwälte, beginnend mit Rechtsanwalt Dr. Bergschneider und Vizepräsident des OLG a.D. Wever ...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / e) ZKJ – Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

(Bundesanzeiger-Verlag) 11. Jahrgang, 12 Hefte im Jahr Mitherausgeber: Professoren Heilmann, Willutzki und Wiesner Schriftleiter: Professoren Wiesner und Heilmann und Richterin am OLG Yvonne Gottschalk In der jetzigen Fassung ist sie ein Zusammenschluss der Zeitschriften Kind-Prax und Kindschaftsrechliche Praxis, die bis Dezember 2005 existierte und der damals schon bestehenden ...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / c) FuR

"Familie und Recht" (FuR) erschien 1989 im Luchterhand-Verlag und ist nach wie vor auf dem Markt. Sie hatte aufgrund ihrer zunächst interdisziplinären und wissenschaftlichen Ausrichtung zeitweise ernsthaft zu kämpfen; die Bestellzahlen erreichten erst nach der Neuausrichtung auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft einen akzeptablen Bereich. Die FuR wird von dem erfahrenen Kollege...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / d) FamRB – FamilienRechtsberater

(Otto Schmidt-Verlag) 16. Jahrgang, 12 Hefte im Jahr Redaktion: Ursula Beckers-Baader Redaktionsbeirat: Präsident am Amtsgericht a.D. Borth, RA Hauß, RAin Roessink und RiOLG a.D. Dr. Gutdeutschmehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FuR – Familie und Recht

(Luchterhand-Verlag) 28. Jahrgang, 12 Hefte im Jahr Chefredakteur: RA Klein, Regensburg Stellvertr. Chefredakteur: Weinreich, Vors. Richter am OLG Oldenburg a.D. 14 Herausgeber und derzeit 16 Beiratsmitglieder.mehr

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FF 5/2017, Jubiläum

Eva Becker Wir könnten in diesem Jahr viele Jubiläen feiern. Anlässe gibt es genug: 20 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht, 40 Jahre Familiengerichtsbarkeit, 55 Jahre Düsseldorfer Tabelle. Wir freuen uns aber besonders über ein Jubiläum: Das Forum Familienrecht – kurz: die FF – wird dieses Jahr 20 Jahre alt. Wir wollen deshalb besonders denjenigen danken, die mit ihrer Arbeit ...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FPR

Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis. Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und S...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / 1. Einleitung

Der geschäftsführende Ausschuss entschloss sich im November 1996 anlässlich der Herbsttagung in Hamburg, eine eigene Zeitschrift für die Mitglieder zu kreieren. Dies war der Startschuss für die FF! Sie ist seit 1.5.1997 auf dem Markt. Ganz bewusst hat man damals den Begriff "Forum" gewählt. Dieses Forum sollte dem Austausch von Meinungen, der Diskussion von widerstreitenden Rec...mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 3. Zu Reichweite und Grenzen privatautonomer Selbstbindung

Die entscheidende Hürde für eine angemessene juristische Anerkennung der Familienarbeit ist freilich die Vertragsfreiheit, so wie sie der BGH versteht: Ehevertag ist Ehevertrag, pacta sunt servanda. Eine einzige Unterschrift, geleistet in einer emotional aufgeladenen Situation, zählt mehr als ein ganzes Eheleben voll Familienarbeit. Der juristische Laie wundert sich, dass si...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Dogmatische Hürden?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6.2.2001[24] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen der bisherigen Linie des BGH – einer fast grenzenlosen Vertragsfreiheit – den Boden entzogen hatte, stand der BGH vor der Notwendigkeit einer Neuorientierung. Die Chance einer grundsätzlichen Neuorientierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichwerti...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / V. Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?

Familienarbeit, Fürsorge für Kinder, Kranke, alte Eltern, zählt wenig im geltenden Familienrecht. Welche Reaktionsoptionen hat die familienrechtliche community auf diesen Befund? "Liebe und Fürsorge lassen sich rechtlich nicht fassen und sind mit Geld ohnehin nicht aufzuwiegen, daher sollte alles so bleiben, wie es ist", könnte eine Reaktion lauten, "der gesetzliche Gütersta...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / bb) Vergleichsweise Erledigung der Hauptsache

Mehrwert bei Hauptsachevergleich Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass der Verfahrenswert auf den Wert der Hauptsache festzusetzen sei, wenn im einstweiligen Anordnungsverfahren mit einem Vergleich der Streit der Beteiligten umfassend geregelt und beigelegt werde. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren Der Verfahrenswert für eine einstweilige Anordnung...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / I. Anlass zum Nachdenken: Ein Fall aus der Praxis

Wer das geltende Güterrecht in Zweifel ziehen will, muss mit Verständnislosigkeit und Abwehr rechnen.[1] Die familienrechtliche community hat sich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seiner Abwählbarkeit kraft "privatautonomer" Entscheidung der Ehegatten halbwegs rechtssicher eingerichtet.[2] Wer ernsthaft de lege ferenda die Einführung einer moderne...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Entkoppelung von Ehe/Partnerschaft und Elternschaft

Traditionell wurden Familie, Ehe/Partnerschaft und Elternschaft für den Regelfall als Einheit gesehen.[5] Ehe und Elternschaft entwickeln sich freilich immer mehr auseinander und unterliegen dabei höchst unterschiedlichen Entwicklungsmustern/Entwicklungslogiken. Für die Ehe gilt seit langem "From Status to Contract",[6] sie wird vertraglich konstruiert, ihre Gestaltung den P...mehr

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AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 85, 113 Abs. 1 FamFG, 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht erhoben. In der Sache hat die sofortige Beschwerde Erfolg. Zu Recht macht die Antragstellerin die Festsetzung der Terminsgebühr gem. VV Nr. 3104 für das Ausgangsverfahren der einstweiligen Anordnung geltend. Zwar ist in dem Ausgangsverfahre...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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FF 4/2017, Familiensenate beim Oberlandesgericht

Klaus Schnitzler Mit der Eherechtsreform wurden 1977, also vor fast 40 Jahren, nicht nur die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet, sondern auch Familiensenate bei den Oberlandesgerichten gebildet. Die Landgerichte waren aus der Familiengerichtsbarkeit sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ausgeschlossen. In der Rückbetrachtung war diese Entscheidung des Gesetz...mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt von der Kindesmutter (Beteiligte zu 2), dem Jugendamt (Beteiligter zu 3) und den Pflegeeltern (Beteiligte zu 4) Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Sohnes. [2] Der Antragsteller ist der Vater des am 1.2.2006 ehelich geborenen Kindes und von dessen Mutter inzwischen geschieden. Bereits kurz nach der Geburt zoge...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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AGS 4/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 157 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten in Verfahren auf Erteilung von Vollstreckungsklauseln. Der Rechtsprechungsteil hat es diesmal in sich. Über zahlreiche wichtige Entscheidungen gilt es zu berichten. Das LG Köln (S. 164) hat mit ausführlicher Begründung die 15-Minuten-Zeittaktklausel in Vergütungsvereinbarungen für AGB-widrig erklärt, ebens...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr