Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten Nr. 1) bis 3) ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Sie führt zu einer Herabsetzung des Verfahrenswerts. 1. Die Beschwerdeführer gehen zutreffend davon aus, dass sich der Verfahrenswert nur nach ihrem Anteil am Wohnungseigentum richtet. Zwar hat der Senat für die vorliegende Konstellation mehrfach ent...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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FF 3/2017, Grundlagen und Grundfragen des Bürgerlichen Rechts

Klippel/Löhnig/Walter2016, 206 Seiten, 78 EUR, Gieseking Verlag Das Buch enthält die erweiterte und vertiefte Fassung von Vorträgen, gehalten auf einem Symposium Anfang Oktober 2016 in Regensburg aus Anlass des 80. Geburtstags von Dieter Schwab. Es handelt sich um neun – und das sei vorweggenommen, äußerst lesenswerte – Analysen von Grundlagen, Grundfragen und Grundbegriffen ...mehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

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FF 3/2017, Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung desFamiliengerichts

BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (OLG Nürnberg, Beschl. v. 8.12.2015 – 11 UF 1257/15; AG Schwabach – Beschl. v. 10.9.2015 – 1 F 280/15) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sog. par...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.4 Nutzung Verlustvortrag gemäß § 10 d EStG

Rn 17 Der Verlustvortrag gemäß § 10 d EStG wirkt sich steuermindernd dergestalt aus, dass er vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Werden Ehegatten zusammen veranlagt, so wird der Verlustvortrag, unabhängig von welchem Ehegatten er stammt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen. Familienrechtlich besteht kein Anspruch auf Auszahlung desjenigen Betra...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / cc) Zustimmung zu einer gemeinsamen Veräußerung einer Immobilie

Zustimmung zur Veräußerung Verlangt ein Ehegatte von dem anderen die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, richtet sich der Wert nach § 42 Abs. 1 FamGKG und zwar nach dem Wert des Miteigentumsanteils des anderen Ehegatten. Das OLG Frankfurt stellt insoweit allerdings zu Unrecht auf § 36 Abs. 1 FamGKG ab und übersieht, dass diese Vorschrift nur für Verfahren ...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 6. Übernachtungsumgang

Grundsätzlich hängt die Möglichkeit einer Übernachtung von vielen, kaum vollständig antizipierbaren Einzelfallgegebenheiten, wie den individuellen Umständen, der psychischen Gesamtverfassung des Kindes sowie der Intensität der Beziehungen und Bindungen an den Umgangsberechtigten zum Kind, ab.[66] Empirische Befunde der Bindungsforschung zeigen generell keine negativen Auswirk...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Zulässigkeit des Rechtsmittels soll dahinstehen. Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass ein Antragsteller gegen eine Entscheidung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur in eng umrissenen Grenzen ein Rechtsmittel einlegen kann (vgl. Zöller, 31. Aufl., 2015, § 256 FamFG Rn 5 m.w.N.). Der Rechtsmittelweg im Verfahrenskostenprüfungsverfahren reicht aber grundsätzlich n...mehr

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FF 3/2017, Nutzungsentschäd... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit dem Herausgabeanspruch getrennt lebender Eheleute auf Haushaltsgegenstände sowie auf die damit zusammenhängende Frage der Zahlung einer Nutzungsvergütung. 1. Pkw als Haushaltsgegenstand Der Ehemann hatte unstreitig einen Pkw zu Alleineigentum erworben, der allerdings von der Ehefrau gefahren wurde, weil der Ehemann sich beruflich auswärts aufh...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / II. Verfahrens- und materiell-rechtliche Grundsätze

Mit § 1684 Abs. 1 BGB (s. ebenso § 18 SGB VIII [11]) hat das KindRG das durch die Verfassung nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte, subjektive Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern und deren Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind ausdrücklich im Familienrecht geregelt. Aus der Sicherstellung des Grundrechtsschutzes durch die Gestaltung des Verfahrens folgt, dass die Familie...mehr

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FF 3/2017, Stellungnahme des DAV

Für weitere Reformschritte – Ist unser gegenwärtiges Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Die Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet. Während Teile der Richterschaft am bisherigen nachehelichen Unterhaltsrecht festhalten wollen, sprechen sich Vertreter der Anwaltschaft für ein einfacher strukturiertes, überschaubares und insbesondere planbares Unterhaltsrecht aus. Mi...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 2.1 Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG schließt einen Anspruch aus §§ 3 f. AsylbLG nur dann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 aus, wenn der Leistungsberechtigte von demjenigen, der die Erklärung i. S. d. § 68 AufenthG abgegeben hat, auch tatsächlich Leistungen erhält (VG Karlsruhe, Beschluss v. 18.3.2002, 8 K 521/02, InfAuslR 2003 S. 113; SG Dortmund, Beschluss v. 11.5....mehr

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FF 2/2017, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

Bergmann/Ferid/Henrich (Hrsg.) 6. Auflage 1983 ff. (217. Lieferung, Juli 2016), ca. 17.000 Seiten, Loseblatt (22 Ordner), 657 EUR, Verlag für Standesamtswesen, ISSN 1618-3363 In der familiengerichtlichen Praxis nehmen seit Jahren die Verfahren zu, bei denen ein Beteiligter oder beide Beteiligte nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder au...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / bb) Mindestmaß an Übereinstimmung/Verständigung in Sorgerechtsangelegenheiten von erheblicher Bedeutung

In der familiengerichtlichen Praxis wird dieses Kriterium uneinheitlich und zum Teil sehr einzelfallbezogen beurteilt. So wird das Erfordernis des Vorhandenseins der objektiven Kooperationsfähigkeit und subjektiven Kooperationsbereitschaft überwiegend dahingehend eingeschränkt, dass lediglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung in Sorgerechtsangelegenheiten von Nöten ist.[42] B...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 3. Eigene Stellungnahme: keine Fernwirkung

Soweit ersichtlich, besteht keine einschlägige Stellungnahme des BGH. Es spricht zwar auf den ersten Blick einiges dafür, dass sich der BGH der vorgenannten Auffassung anschließen würde.[30] Die Rechtsprechung des BGH bezieht nämlich in die Berechnung der Haftungsgrenze des § 1586 b Abs. 1 S. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche des Unterhaltsberechtigten gegen den Erben ein.[3...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / cc) Intensität, Dauer der Streitigkeiten und Prognose

Eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Streitigkeiten von der Intensität und Dauer her ein solches Niveau erreicht haben, dass von einer nachhaltigen Zerrüttung der Elternbeziehung auszugehen ist.[68] Eine solche ist allerdings nicht bei bloßen Meinungsverschiedenheiten oder Kommunikationsschwierigkeiten anzunehmen.[69]...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 2. Argumente für eine Fernwirkung

Eine starke Auffassung bejaht die Fernwirkung (Verlust etwaiger Unterhaltsansprüche) unter Hinweis auf den Gesetzeszweck,[25] dem Unterhaltsberechtigten einen Ausgleich für den Verlust erbrechtlicher Ansprüche zu bieten, die er ohne Scheidung gehabt hätte.[26] So heißt es in der Begründung zum 1. EheRG: "Zweck der passiven Vererblichkeit des Unterhaltsanspruchs ist es allein...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / 4

Anmerkung Der Aufsatz beruht auf der überarbeiteten Fassung eines am 4.11.2016 in Kiel für die AG Familienrecht im DAV gehaltenen Vortrages des Verfassers. Der Autor ist Mitglied des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Der Beitrag stellt die persönliche Meinung des Autors dar. Autor: Dr. Alexander Splitt , Richter am Oberlandesgericht,...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 1. Relevante Fallkonstellationen

Strittig ist auch die Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts auf den nachehelichen bzw nachpartnerschaftlichen Unterhalt sowie den Unterhalt nach Aufhebung der Ehe. Es geht um die folgenden Fälle:mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / V. Ausblick

Wohnungsbaugenossenschaften sind keine sozial verpflichteten Verbände, sondern treten am Markt als Unternehmen auf.[38] Sie haben den ihnen gesetzten Zweck, die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder zu verfolgen. Demzufolge sind ihre Mitglieder auch als Anteilseigener eines Unternehmens und nicht als dessen Kunden oder sonstige Vertragspartner zu betrachten.[39] Hinsichtl...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / d) Einigung (auch) über die Hauptsache

Einigung (auch) über Hauptsache führt zu Vergleichsmehrwert Wird eine Einigung (auch) über die Hauptsache getroffen, soll sich nach einer Auffassung der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens auf den Wert der Hauptsache belaufen. Hinweis Der Verfahrenswert für eine einstweilige Anordnung (hier: Wohnungszuweisung) kann den Hauptsachewert erreichen, wenn im einstw...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / 1. Ausgangslage

Die Vorschrift des § 1671 Abs. 1 BGB gilt für alle Kinder gemeinsam sorgeberechtigter Eltern, nicht mehr nur für Kinder miteinander verheirateter Eltern.[2] Gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht sind nur im Falle der dauerhaften Trennung erforderlich.[3] § 1671 Abs. 1 BGB ist stets anzuwenden, wenn ein bisher bestehendes gemeinsames Sorgerecht in eine elterliche Al...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / aa) Objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft

Nach ganz h.M. sind objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern Grundvoraussetzungen einer funktionierenden gemeinsamen elterlichen Sorge.[33] Bei der ersten Voraussetzung liegt die Schwierigkeit eher in der Feststellung im Einzelfall.[34] Die zweite Voraussetzung ist rechtspolitisch problematisch und zum Teil in sich widersprüchlich...mehr

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FF 2/2017, Das leidige Thema Geld

Dr. Undine Krebs In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, dass mir ein restriktiver Ehevertrag vorgelegt wird, den ich doch bitte zu Fall bringen solle. Es wird zuerst argumentiert, man habe den Inhalt überhaupt nicht verstanden; dieses Juristendeutsch sei doch auch zu schwer verständlich. Bei meinem Hinweis, dass Verzicht doch ein eindeutiges Wort sei, wird ein zweiter Einwa...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / d) Beschränkung auf den Wert der Vorinstanz

Wertbegrenzung in der Rechtsmittelinstanz Der Wert eines Rechtsmittelverfahrens ist begrenzt auf den Wert der Vorinstanz, es sei denn, der Verfahrensgegenstand wird im Rechtsmittelverfahren erweitert (§ 40 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Bedeutung hat diese Vorschrift insbesondere in Unterhaltsverfahren, wenn die Beschwerde auf bestimmte Unterhaltsbeträge beschränkt wird. Ein solcher Fa...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / b) Einstweilige Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss

Einstweilige Anordnungen auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses sind mit dem vollen Wert der Hauptsache, also des verlangen Betrags (§ 35 FamGKG), anzusetzen, da sie die Hauptsache vorwegnehmen. So lautete auch schon die frühere Rechtsprechung zum GKG (OLG Schleswig, Beschl. v. 21.11.1977 – 8 WF 198/77.) Hinweis Der Wert einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines ...mehr

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FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung hat der BGH Rechtsprechung zur Hausratsverordnung in das Verfahren in Ehewohnungssachen nach den §§ 200 ff. FamFG transferiert und weitere Vorgaben für die Anwendung des § 1361b BGB gemacht. 1. Aus Gründen des Schutzes des räumlich gegenständlichen Bereichs der Ehe, der für Ehewohnungen materiell-rechtlich durch § 1361b BGB und verfahrensrechtlich durch d...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 2 Anmerkung

Die juristischen Vexier-Bilder von Mandanten über die Eigentumssituation an Immobilien gehören zum täglichen Brot des Familienrechtlers. "Mein ist gleich dein" wird laienhaft aus dem Begriff der Zugewinngemeinschaft gefolgert. Dabei wird übersehen, dass es sich um einen gesetzgeberischen "Etikettenschwindel" handelt. Der gesetzliche Güterstand ist gerade keine "Gemeinschaft"...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

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FF 2/2017, Übertragung der ... / 2 Anmerkung

Prima facie mag die Entscheidung des BGH vom 9.11.2016 keine wesentlich neuen Aspekte enthalten. Ihre Bedeutung liegt aber gerade darin, dass diese höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Begründung gefestigte Rechtsprechungsgrundsätze wiederholen und zudem ausdrücklich klarstellen muss, dass der das Kindschaftsrecht elementar bestimmende Begriff jener des Kindeswohls ist. N...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / a) Verhältnis von gemeinsamer und alleiniger elterlichen Sorge

Der Gesetzeswortlaut trifft hierzu keine eindeutige Aussage.[10] Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es im Rahmen von § 1671 BGB kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge gibt.[11] Insbesondere gibt es keine sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl generell am besten dient.[12] Auf der...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / ee) Verhältnismäßigkeit und Sorgerechtsvollmacht geschaffen

Kommt das Familiengericht im Ergebnis seiner Prüfung dazu, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge grundsätzlich gegeben sind, muss dieses Ergebnis noch anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft werden.[94] Denn obwohl im Rahmen des § 1671 BGB der grundrechtliche Schutz ein herabgesetzter ist, steht das Mitsorgerecht trotzdem ...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 2 Anmerkung

Nicht selten werden Scheidung und Verfahren taktisch in die Länge gezogen, um beispielsweise die Dauer von Trennungsunterhaltsansprüchen auszudehnen und während dieser Verfahrensdauer auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu spekulieren, oder aber die Wirkungen der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinauszuzögern, oder aber einfach nur aus...mehr

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FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind seit 1991 miteinander verheiratet. Im Jahr 1999 erwarb der Antragsteller (Ehemann) ein Hausanwesen zum Alleineigentum, welches er fortan gemeinsam mit der Antragsgegnerin (Ehefrau) und den drei Kindern als Familienheim nutzte. Nach der Trennung Anfang 2006 verließ der Ehemann das Familienheim und zog zunächst in ein der Ehefrau gehörendes und spät...mehr

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FF 1/2017, jurisPraxiskommentar BGB Band 4 – Familienrecht

Viefhues (Hrsg.)8. Auflage 2017, 3.935 Seiten, 189 EUR, juris Band 4 – Familienrecht – ist Teil einer umfangreichen Kommentierung des BGB. Der Praxiskommentar ist jetzt in 8. Auflage erschienen. Die 1. Auflage stammt von 2003. Gesamtherausgeber sind die Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth sowie neuerdings Markus Würdinger aus Saarbrücken. Für den Band Familienre...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / II. Das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Daran hat auch das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts nichts Grundlegendes geändert. Die Bedeutung dieses Gesetzes lag im Wesentlichen darin, dass sich der Gesetzgeber angesichts der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vom Schuldprinzip verabschiedete. Es wurde eine völlig neue Unterhaltsregelung konzipiert. Der Versorgungsausgleich – das bis dahin f...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Der gesetzliche Güterstand im österreichischen Eherecht ist die Gütertrennung.[44] Diese kann jedoch vertraglich durch Güterrechtsverträge, sogenannte Ehepakte, abgeändert werden. Es kann sowohl Gütergemeinschaft unter Lebenden als auch Gütergemeinschaft auf den Todesfall vereinbart werden. Bei der Gütergemeinschaft unter Lebenden gibt der Ehepakt jedem Gatten einen Anspruch...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / V. Fazit

Am Güterstand der Zugewinngemeinschaft sollte unbedingt festgehalten werden. Wegen der guten Erfahrungen hat der Gesetzgeber anlässlich der Novelle aus dem Jahre 2009 zu Recht grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft als Regelgüterstand nicht in Frage gestellt. Gesetzesänderungen sind allerdings in Teilbereichen notwendig. Es wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber in Zukunft b...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

1. Ein zentrales Ziel des KindRG vom 16.12.1997[1] war die Verbesserung der Rechte der Kinder sowie die Förderung des Kindeswohls auf bestmögliche Art und Weise.[2] Dieser Zielsetzung stand der zum damaligen Zeitpunkt noch geltende Wortlaut des § 1696 BGB entgegen. Danach konnten Vormundschafts- und Familiengerichte ihre Anordnungen zur elterlichen Sorge jederzeit ändern, we...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / VI. Zusammenfassung der Ergebnisse

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die Mutter der beiden minderjährigen Kinder J. und L., die als Zwillinge am 26.9.2009 geboren wurden. Der Antragsgegner ist der Vater der beiden Kinder, die bei der Kindesmutter in L. leben. Die ehemals verheirateten nunmehr geschiedenen Kindeseltern leben getrennt und haben in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren in Bezug auf das Aufenthaltsbes...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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FF 1/2017, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?" (Fortsetzung)

Christiane A. Lang Im Sommer 2013 hatte ich das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (BGBl I 2013, 2176 f.) zum Anlass genommen, die Frage das erste Mal zu stellen. Gut dreieinhalb Jahre und das Forum Abstammungsrecht unserer Arbeitsgemeinschaft später lässt mich die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des b...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 7. Änderung und Einführung der §§ 1378, 1384 BGB n.F.

Die alte Regelung zu § 1378 Abs. 2 BGB führte zu den größten Ärgernissen im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens. Zur Erinnerung:[41] a) Zwar kam es bereits nach der ursprünglichen Gesetzesfassung für die Berechnung des Zugewinnausgleichs auf den Stichtag, d.h. die Zustellung des Scheidungsantrages oder des Antrages auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1384, 1387 BGB) a...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – eine gesetzgeberische Erfolgsgeschichte?

Zugleich ein Beitrag anlässlich der ersten Gesetzesreform des Ehe- und Familienrechts, in Kraft getreten zum 1.7.1977 1 Der gesetzliche Güterstand wurde zum 1.7.1958 eingeführt. Nach der Reform durch das erste Eherechtsgesetz im Juli 1976 erfolgte eine weitere Überarbeitung zum 1.9.2009. Der Aufsatz gibt einen Überblick zu der gesetzlichen Entwicklung. Kritisch setzt er sich...mehr