Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / C. Abgetrennte Verfahren als Folgesachen

Die abgetrennte Folgesache wird wie ein selbstständiges Verfahren geführt. Ihr weiteres Schicksal ist unabhängig davon, ob der Beschluss über die Scheidungssache bereits rechtskräftig geworden ist.[153] Gleichwohl verliert das abgetrennte Verfahren durch die Abtrennung nicht seinen Charakter als Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Es ist weiter als Folgesache – ggf. auch u...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 4. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG – Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich

Da der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren im Verfahrensverbund bearbeitet wird, haben Verzögerungen, insbesondere bei der Aufklärung und Ermittlung der bei den Ehegatten vorhandenen Anrechte, auch immer Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs aus dem Verbund hat der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 140 Abs. ...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / I. Zwingende Abtrennung (§ 140 Abs. 1 FamFG)

Nach § 140 Abs. 1 FamFG muss das Gericht in den in der Praxis seltenen Fällen der Beteiligung eines Dritten in Unterhaltsfolgesachen oder Güterrechtsfolgesachen aus dem Verbund abtrennen, wenn außer den Ehegatten weitere Personen Beteiligte des Verfahrens sind. Die Folgesache ist zwingend abzutrennen, weil ggf. nicht mehr nur eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu t...mehr

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AGS 11/2017, Beck´sches Formularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Ludwig Bergschneider. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXVI, 915 S., 139,00 EUR Das zwischenzeitlich in 5. Aufl. erschienene Formularbuch deckt das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit in Familiensachen ab. Die Autoren liefern über 400 Textmuster und Checklisten für die außergerichtliche Korrespondenz mit Mandant und Gegner sowie für die Ve...mehr

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FF 11/2017, Geschäftsbericht 2016

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 26.11.2016 in Nürnberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.656 Mitgliedern (Stand 11/2016) u...mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / Einführung

Es ist nicht eben an der Tagesordnung, dass eine Frauenzeitschrift Rechtsgeschichte schreibt. Umso bemerkenswerter ist es, dass eine Antwort der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Zuschauerfrage im Rahmen des "Brigitte Live Talks" am 26.6.2017“ geradezu zu einer Revolution im Deutschen Familienrecht geführt hat. Auf die Frage, wie sie zur "Ehe für alle" stehe, antwortete...mehr

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AGS 11/2017, Mutwilligkeit ... / 3 Anmerkung

Die ganz überwiegende Rspr. bejaht in Verfahren nach den GewSchG mutwilliges Vorgehen, wenn die Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind.[1] Eine Mutwilligkeit verneint hat das OLG München[2] für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weit...mehr

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FF 11/2017, Das Affektionsinteresse und das Hunderudel "Ch.", "Bu.", "E.", "Br."

Zur Entscheidung des OLG Nürnberg v. 7.12.2016 – 10 UF 1249/16 (NZFam 2017, 158) … und wieder musste ein Obergericht über einen Streit um Hunde entscheiden, der erneut zu einer Gratwanderung zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Tatsache, dass Hunde Lebewesen sind, geführt hat. Diesmal ging es nicht um einen einzigen Hund, um den sich getrennt lebende Ehegatten stritten...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / I. Aufbau des Gesetzes

Den Vorschriften des § 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB ist zu entnehmen, dass sie sich in den beiden Sätzen hinsichtlich der Zeit des Ausschlusses des Umgangsrechts unterscheiden. Bei § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB geht es um einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer. Diese Zeitbegrenzung fehlt der Norm des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB. Sie regelt im Umkehrschluss zu § 1684 Abs. 4 S. 2 ...mehr

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FF 10/2017, Aktuelle Gesetzgebung im Familienrecht

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FF 10/2017, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2017

23. bis 25. November 2017 in Berlin Programm Donnerstag, 23. November 2017mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Wertfestsetzung der bisherigen Rspr.[1] und der wohl einhelligen Auffassung in der Lit. Abzustellen ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG auf das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers. Das wiederum spiegelt sich in seinem Steuervorteil wider, den er dadurch erhält, dass er in seiner Steuererklärung den gezahlten Ehegattenunterhalt ab...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 2. Vereinbarungen zum internen Haftungsmaßstab

Zwingende Voraussetzung des hälftigen internen Gesamtschuldnerausgleichs ist, dass in Bezug auf ihn nicht "ein anderes bestimmt ist" (§ 426 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB). Eine anderweitige Bestimmung treffen nun aber Ehegatten in aller Regel für die Zeit ihres ehelichen Zusammenlebens – zwar nicht ausdrücklich, aber doch stillschweigend. In Zusammenlebenszeiten nämlich verrechnen (...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Wertfestsetzung der bisherigen Rspr.[1] und der wohl einhelligen Auffassung in der Lit.[2] Abzustellen ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG auf das wirtschaftliche Interesse, das sich nur in dem Saldo widerspiegelt, nicht in der Steuerrückerstattung alleine. Die Frage, ob in Verfahren nach den Gerichtskostengesetzen Verfahrenskostenhilfe zu...mehr

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FF 10/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über Teilhabeansprüche der Antragstellerin an der Hinterbliebenenversorgung nach ihrem verstorbenen geschiedenen Ehemann. [2] Die am 20.11.1948 geborene Antragstellerin und der am 3.7.1936 geborene M. B. (im Folgenden: Ehemann) schlossen am 25.3.1971 die Ehe, welche auf den am 18.1.2001 zugestellten Scheidungsantrag durch rechtskräftiges Urteil...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000; Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 32 RVG Rn 16), sodass d...mehr

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FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts bei der Geltendmachung des begrenzten Realsplittings bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen. Ausschlaggebend ist das Interesse des Antragstellers an der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, sodass einerseits auf den steuerlichen Vorteil, der durch die Geltendmachung de...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im SGB und den nach § 68 als besondere Bücher des SGB geltenden Gesetzen knüpfen eine Reihe von Vorschriften an familienrechtliche Beziehungen oder Begriffe (Ehegatte, Kind, Annahme als Kind, Adoptionskinder, Scheidung etc.) oder daraus resultierende Ansprüche (Familienunterhalt, Unterhaltsanspruch etc.) an und machen diese zur Voraussetzung von Rechten und Pflichten. ...mehr

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Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 2.1.2 Anknüpfungspunkt: Ausländisches Recht

Rz. 7 Von den Vorschriften des SGB (vgl. § 30 Abs. 1) und insbesondere auch hinsichtlich der sozialen Rechte nach §§ 18 bis 29 und den damit in Bezug genommenen Gesetzen werden auch Personen erfasst, deren familienrechtliche Beziehungen sich nicht nach dem deutschen Recht bestimmen, sondern gemäß internationalem Privatrecht (Art. 3 EGBGB) nach dem Recht eines anderen Staates...mehr

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Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich darauf, dass vielfach in sozialrechtlichen Vorschriften an familienrechtliche Rechtsverhältnisse angeknüpft wird und damit dann Rechte oder Pflichten nach dem SGB verbunden sind oder sein können. Soweit es auf familienrechtliche Verhältnisse ankommt, ist bei solchen, die nach ausländischem Recht begründet wurden oder für die ausländisches R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das Einkommen der Eltern steuerwirksa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / III. Ausnahmen vom Verzichtsverbot

In letzter Konsequenz würde ein striktes Verzichtsverbot ein bedingungsloses Gestaltungsverbot zur Folge haben. Eine Abweichung vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von nur einem EUR würde die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Schon lange ist daher ein Spielraum anerkannt worden, innerhalb dessen – so der BGH – "interessengemäße, angemessene Regel...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / I. Familienrechtliche Grundlagen

Geht es um Vereinbarungen im Unterhaltsrecht, finden sich im deutschen Recht ganz unterschiedliche Gestaltungsprinzipien. Es kommt nämlich darauf an, über welche Unterhaltsart disponiert werden soll. Bekanntlich unterscheidet das Familienrecht streng zwischen dem Verwandten-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1

Im Familienrecht stellen sich zumeist nicht nur die klassischen Fragen des Kindes- oder nachehelichen Unterhalts, wenn eine Ehe gescheitert ist. Auch nichteheliche Eltern und das Zusammenleben von Kindern unterschiedlicher Eltern bestimmen den Alltag in der familienrechtlichen Praxis. Gerade sog. Patchworkfamilien oder Fälle einer Geschwistertrennung sind unterhaltsrechtlich...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / V. Nachehelicher Unterhalt – das Formproblem

Mit dem UÄndG 2008[18] ist dem bis dahin geltenden § 1585c BGB der Satz angefügt worden, dass eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, der notariellen Beurkundung bedarf. Das sich mit dieser Differenzierung ergebende Gestaltungspotenzial liegt auf der Hand. Unterhaltsverträge, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden, unterstehen e...mehr

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zerb 9/2017, Typische Fehle... / 4

Auf einen Blick: Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist darauf zu achten, wer Adressat der Abgabe sein soll. Sofern es der Pflichtteilsberechtigte ist, ist kein Notar für die Entgegennahme einer derartigen eidesstattlichen Versicherung zuständig, sondern nur das Gericht. Die Abgabe ist zudem höchstpersönlich und eine Stellvertretung im Verfahren ist unzulässig....mehr

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FF 09/2017, "Ja, die Zeit, die rennt!"

Inge Saathoff Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist. Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch ...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Realsplitting

Die Praxis nimmt Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt zum Anlass, auch einkommensteuerliche Randfragen zu vereinbaren. Bei keinem oder geringem Verdienst des Unterhaltsberechtigten bietet sich an, Vereinbarungen zum Realsplitting mit in die Urkunde aufzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass der einkommensteuerliche Begriff der Unterhaltsleistung nach § 10 Abs. 1a EStG n...mehr

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zfs 09/2017, Fahrverbot und Augenblicksversagen

Hinweis "In dem Verfahren gegen … geben wir namens und kraft Vollmacht des Betroffenen folgende Einlassung ab: Von der Verhängung eines Fahrverbots ist vorliegend abzusehen, da keine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen vorliegt. Der Betroffene beruft sich insoweit auf ein Augenblicksversagen. Der Tatbestand des Augenblicksversagens ist aus folgenden Gründen anzunehmen: …...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 1. Familien- und Erbrecht

Rz. 60 Die praktische Relevanz des Ausschlusses der § 305 ff. BGB für das Familien- und Erbrecht ist relativ gering, da für diese Bereiche (sieht man einmal für den Erbschaftskauf nach § 2371 BGB ab[168] – auf den sich die Freistellung gleichermaßen bezieht,[169] ebenso wie auch für Verträge über den vorzeitigen Erbausgleich nach § 311 lit. b Abs. 5 BGB) die Verwendung von F...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / i) Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (§ 309 Nr. 9 BGB)

Rz. 196 Zweck der Vorschrift ist es, die Dispositionsfreiheit des Vertragspartners zu wahren, indem bei langfristigen Vertragsbeziehungen innerhalb überschaubarer Zeiträume eine Überprüfung durch diesen stattfinden kann.[423] Hierfür erhält § 309 Nr. 9 BGB dem Vertragspartner ein Mindestmaß an Kontrolle über die Leistungen des Verwenders im Rahmen eines Dauerschuldverhältnis...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2 g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [214] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell...mehr

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FF 07/08/2017, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag in Essen

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 25.5.2017 Wer zahlt die Zeche – betreuen und trotzdem zahlen? Nach der Scheidung versorgt die Mutter das Kind, der Mann bezahlt den Unterhalt. Dieses Gesellschaftsbild, das die alte Bundesrepublik lange prägte und in der ehemaligen DDR so nie etabliert war, hat sich stark verändert. Heute beteilige...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahme des DAV durch die Ausschüsse Anwaltsnotariat, Erbrecht und Familienrecht

zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (BT-Drucks 18/10485)und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD) Zusammenfassung Der Gesetzentwurf sieht vor, dass durch Einrichtung einer gesetzlichen Vollmacht unter Ehegat...mehr