Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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FF 12/2016, DJT: Forderung nach Reformen im Familienrecht

Vom 13. bis 16.9.2016 fand der 71. Deutsche Juristentag in Essen statt. Die erstmals seit acht Jahren wieder gebildete familienrechtliche Abteilung unter Vorsitz von Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn, befasste sich mit den Fragen der rechtlichen, biologischen und sozialen Elternschaft und den Herausforderungen des Rechts durch moderne Familienformen. Nachfolgend werd...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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FF 12/2016, Ehen vor Gericht

Eva Becker So hieß in den 70er-Jahren des letzten Jahrtausends eine der ersten Justizreihen im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen. Die Sendung gibt es nicht mehr. Ehen vor Gericht gibt es immer noch und das liegt daran, dass eine Ehe in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann (§ 1564 BGB). Einige europäische Nachbarn haben sich inzwischen entschi...mehr

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AGS 12/2016, AGO gewinnt Sonderpreis

AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München. Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt. In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Th...mehr

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FF 12/2016, Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15 (AG Baden-Baden, Beschl. v. 8.3.2013 – 6 F 80/11; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.6.2015 – 20 UF 63/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht ...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Allgemeines

Wie das Familienrecht generell ist auch das Unterhaltsrecht immer ein Spiegel der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Zum Verständnis der einschlägigen Regelungen bedarf es deshalb Kenntnisse des Umfelds, in dem Partnerschaft und Familie gelebt werden. Hier ist nicht die Stelle, um auf die bis zur deutschen Wiedervereinigung bestehenden systembedingten grundsätzlichen Unterschi...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / III. Verbindung der Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft

Gelegentlich wird die Umgangsbegleitung mit der Umgangspflegschaft verbunden. Das erfordert aber eine zusätzliche Anordnung durch das Gericht nach § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB. Der Umgangspfleger wird dann zum mitwirkungsbereiten Dritten erklärt und entsprechend beauftragt.[109] Für die Umgangsbegleitung durch den Umgangspfleger spricht, dass die Beteiligten, insbesondere das Kind...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / II. Konsequenzen für den ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB

Diese Überlegungen wird man in gleicher Weise auf den vom BGH kreierten ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB übertragen können.[8] Keineswegs hat sich dieser Anspruch durch die Güterrechtsreform erledigt.[9] Der Anspruch wird selbst jetzt noch vor allen Dingen eingesetzt werden können (und müssen!), sofern der genaue Trennungszeitpunkt nicht ermittelbar ist. Falls de...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist grundsätzlich zutreffend. Für das Obsiegen und Unterliegen kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Ansprüche im Rahmen des GKG für die Gerichtsgebühren bewertet werden. Das Obsiegen hat nichts damit zu tun, wie ein Anspruch zu bewerten ist. So ist unstreitig auch ein Unterliegen mit einem Zinsanspruch oder einem Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher K...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / II. Umgangsbegleitung, § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Von der Umgangspflegschaft ist die Umgangsbegleitung zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute sind verschieden.[69] Während die Umgangspflegschaft den Regeln des § 1684 Abs. 3 S. 3 und 4 BGB folgt, beruht die Umgangsbegleitung auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkun...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

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zfs 11/2016, Chancen der erweiterten Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte

Es mag überraschen, dass ich dieses Editorial nicht – wie üblich – einem versicherungsrechtlichen Thema mit Auswirkungen auf das verkehrsrechtliche Mandat widme. Heute möchte ich einige Wort in eigener Sache, will sagen: in Anwaltssache schreiben. Anlass ist die künftige Verpflichtung für alle Anwälte, jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer 40 Stunden Fortbildung nachzuw...mehr

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FF 11/2016, Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen

BGH, Beschl. v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15 (AG Neuss, Beschl. v. 26.2.2014 – 45 F 386/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2015 – II-1 UF 83/14) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssi...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 4. Staatliche Daseinsvorsorge

Ein dritter, für das Unterhaltsrecht außerordentlich bedeutsamer Umstand kommt hinzu:[18] Die Unterstützung von betreuenden Eltern – in der ostdeutschen Praxis handelte es sich hierbei fast ausschließlich um betreuende Mütter[19] – war ein besonderes Anliegen der staatlichen Sozialpolitik, was in der familienrechtlichen Literatur der DDR entsprechend breit gewürdigt wurde.[2...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / I. Auskunft zum Trennungszeitpunkt und Darlegungslast

Für die anwaltliche Praxis ist der mit der Güterrechtsnovelle neu geschaffene Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 Abs. 2 BGB) von großer Bedeutung. Zwar lassen sich viele Details der mit "heißer Nadel gestrickten" Gesetzesfassung zu diesem Auskunftsanspruch kritisieren.[1] Vor allen Dingen die notwendige taggenaue Bestimmung des Stichtages[2] gibt immer wieder An...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

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FF 10/2016, Stellungnahme des DAV durch den Ausschuss Familienrecht

Zur Frage einer möglichen Kündigung des Haager Eheschließungsabkommens vom 12.6.1902(BMJV-Az.: I A 5 – 9311/11 – 14 379/2015) Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Erwägung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, das Haager Eheschließungsabkommen vom 12.6.1902 zu kündigen. Die Kündigung des Abkommens sollte zum Anlass genommen werden, auf d...mehr

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FF 10/2016, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2016

24. bis 26. November 2016 in Nürnberg Programm Donnerstag, 24. November 2016mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K

Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Dauer des Mutterschutzes hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, wenn von ihr wegen der Pflege und Erziehun...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 2. Situation ab dem dritten Geburtstag des K

Über die Vollendung des dritten Lebensjahres des K hinaus kann F von M nur noch Betreuungsunterhalt verlangen, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht, § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB (sog. "Billigkeitsbetreuungsunterhalt"). Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB. Jegl...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / IV. Fazit

Nachdem mit der Neuregelung des Rechtes der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern nur der vielleicht nach den Vorgaben des europäischen Gerichtshofes kleinste mögliche Weg in der Neufassung des Kindschaftsrechtes gegangen wurde, war nicht zu erwarten, dass die darauf folgenden Entscheidungen große Neuerungen oder tiefgreifende Diskussionen eröffnen würden....mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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zerb 10/2016, Umfang des te... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. 1. (...) 2. Die Rechtsbeschwerde ist auch begründet. a) Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Vermögenssorge der Mutter aufgrund der testamentarischen Anordnung auch hinsichtlich der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ausgeschlosse...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller ist der Vater der Kinder J., geboren am 11.4.2001, und L., geboren am 3.2.2007. Im Verfahren 2 F 464/12 haben sich die Eltern der Kinder am 16.8.2012 dahingehend verständigt, dass die beiden Kinder im wöchentlichen Wechsel beginnend ab 19.8.2012 jeweils von einem Elternteil betreut werden. In der mündlichen Verhandlung am 24.9.2015 erklärte der Antra...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 3 Anmerkung

Das OLG Bamberg[1] hat sich jüngst in einer Aufsehen erregenden Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters nach § 1303 BGB bei einer Eheschließung im Ausland zur Nichtigkeit der Ehe führt. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass selbst bei einem Verstoß gegen den deutschen ordre public nach Art. 6 EGBGB [2] keine Ehenichtigkeit eintri...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

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FF 9/2016, Hört Ihr die Engel rufen?

Inge Saathoff Startet der Amerikaner seine Rundreise "Deutschland in 4 Tagen" oder begibt sich der Japaner auf Reisen in Deutschland auf der ständigen Suche nach passenden Fotomotiven, so werden sie beide, wenn sie zur richtigen Zeit unterwegs sind, einen Besuch in Nürnberg auf dem Christkindlmarkt nicht auslassen. Wenn Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege, diesen Ausflug auch...mehr

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FF 9/2016, Wie viel Eltern braucht ein Kind?

Forum Abstammungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 17.6.2016 in Berlin Das komplexe Thema der Herkunft – vor dem Hintergrund der Reproduktionsmedizin, Samen- und Eizellspende und Leihmutterschaft – wurde mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen diskutiert. Der Reformbedarf nicht nur des Abstammungsrechts wegen des Auseinanderfallens von biologischer, soziale...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt die gemeinsame elterliche Sorge mit der Antragsgegnerin für die am 3.9.2009 geborene gemeinsame Tochter L. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter) lebten bis 2012 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Aus dieser ist neben der betroffenen Tochter ein im Jahr 2000 geborener Sohn hervorgegangen. ...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

Stefan Heilmann (Hrsg.)2015, 1.410 Seiten, 86 EUR, Bundesanzeiger Verlag Dieser Praxiskommentar hat diese Bezeichnung redlich verdient: Er ist sehr gut handhabbar, zunächst durch die Schnellübersicht über die Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen. Die Themen im Inhaltsverzeichnis sind – sehr hilfreich und übersichtlich – nach den wesentlichen Rechtsvorschriften aus den vers...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder M. (geboren im Dezember 2000), N. (geboren im Juni 2003) und R. (geboren im März 2005) hervorgegangen. Die Kinder halten sich im wöchentlichen Wechsel im jeweiligen Haushalt des einen und des anderen Beteiligten auf. Es besteht auch im Übrigen Einigkeit darüber, da...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Familienrecht

Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, 2.552 S., Verlag C.H.Beck, 139 EUR Den jetzt in der 9. Auflage erschienenen Wendl/Dose hier im Buchreport zu beschreiben, bedeutet eigentlich, Eulen nach Athen zu tragen. Denn jeder im Familienrecht aktiv tätige Jurist – ob Anwalt, Richter oder Professor – kennt das gut strukturierte Werk oder...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Familienrecht

Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe – insbesondere in Familiensachen, 5. Aufl. 2016, 444 S., Verlag Gieseking, 59 EUR Wer als Anwalt nicht das Privileg hat, nur wohlhabende Mandanten vertreten zu können, kommt um das in aller Regel lästige Thema der Verfahrenskostenhilfe nicht herum. Erschwert wird diese Aufgabe noch dadurch, dass gerade diese Mandantschaft n...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht – 2. Halbjahr 2016

I. Kindschaftsrecht und Vaterschaft 1. Elterliche Sorge a) Negative Kindeswohlprüfung Nach § 1626a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz beruht auf der Annahme, dass die gemeinsame elterliche ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Familienrecht – 2. Halbjahr 2015

I. Kindschaftsrecht und Vaterschaft 1. Elterliche Sorge a) Wechselmodell Ob ein Wechselmodell dem Kindeswohl ent- oder widerspricht, kann immer nur im konkreten Einzelfall festgestellt werden. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich, wie das OLG Karlsruhe (FamRZ 2015, 1736) herausstellt. Zwar liegen die Vorteile eines Wechselmodells auf der Hand, da es die Aufrechter...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Familienrecht – 1. Halbjahr 2015

I. Kindschaftsrecht 1. Elterliche Sorge a) Allgemeines Mit einer ausführlichen Abhandlung zum Sorgerecht (ZAP F. 11, S. 1313–1330) gibt Viefhues einen praxisnahen und aktuellen Überblick mit zahlreichen Praxishinweisen und Beispielen für den Praktiker. b) Übertragung der Alleinsorge (§ 1671 BGB) Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt e...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht – 1. Halbjahr 2016

I. Kindschaftsrecht und Vaterschaft 1. Elterliche Sorge a) Gemeinsame Sorge Das OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 240) vertritt mit der h.M. die Auffassung, dass durch § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB eine Vermutung zugunsten der gemeinsamen Sorge im Sinne eines gesetzlichen Leitbildes eingefügt worden ist. Die Vermutung ist jedoch widerleglich und wirkt sich nicht als Beweisregel aus. Mit d...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Zugewinnausgleich/Bewertung

a) Unternehmensbeteiligungen Für die Bewertung einer Unternehmensbeteiligung ist grundsätzlich der Verkehrswert (Vollwert) einschließlich eines Goodwills maßgebend. Wesentliche Grundlagen sind die Mitberechtigung am Unternehmen, die anteilige Nutzungsmöglichkeit und der Ertragswert des Unternehmens. Dies kann nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2016, 977 = MDR 2016, 593...mehr