Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Gleichartigkeit von Anrechten

Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, sofern die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Der BGH (FamRZ 29016, 788 = MDR 2016, 633 = FuR 2016, 342 = FamRB 2016, 179) hat entschieden, dass Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht eines Zeitsold...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Vermögenseinsatz des volljährigen Kindes

Nach § 1602 Abs. 2 BGB haben minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen bedarfsdeckend zu verwenden. Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2016, 726 = FuR 2016, 364) stellt klar, dass sich im Umkehrschluss aus dieser Vorschrift ergibt, dass ein volljähriges studierendes Kind auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat, bis auf einen sog. Notgrosc...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Verlängerter Anspruch

In der Entscheidung zum Verhältnis zwischen Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt (s.o. unter II. 2.) hat sich der BGH auch mit den Voraussetzungen für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts befasst (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2016, 1511). Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Beschwerderecht

Der BGH (FamRZ 2016, 1146 m. Anm. Fischer = NJW 2016, 3303 = FuR 2016, 465 = FamRB 2016, 264) hat betont, dass auch ein wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt ist. Maßnahmen nach § 1666 BGB sind grundsätzlich nur als vorübergehend anzuseh...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / cc) Auslandsreisen

Die Entscheidung über eine Auslandsreise eines Kindes ist nach Einschätzung des KG (FamRZ 2016, 2111 m. Anm. Schwonberg = MDR 2016, 1569) in folgenden Fällen eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung: Wenn die konkrete Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seine Zurückhaltung im außereuropäischem Ausland besteht, bei Reisen in politische Krisengebiete und Gebiete für die ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren

Das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Recht auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit sichert jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Ein Eingriff in dieses Recht ist nur gerechtfertigt, wenn das zuständige Bereuungsgericht nach angemessener Aufklärun...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Elternunterhalt/Leistungsfähigkeit

Der BGH hat klargestellt, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ein vom Unterhaltspflichtigen seiner Lebensgefährtin geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB als vorrangige sonstige Verpflichtung i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB gem. § 1609 Nr. 2 BGB von seinem Einkommen abzuziehen ist (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 4. Familienunterhalt

Der Anspruch auf Familienunterhalt, zu dem die Ehegatten einander verpflichtet sind, umfasst nach § 1360a Abs. 1 BGB als angemessener Unterhalt der Familie alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten nebst dem Lebensbedarf gemeinsamer Kinder zu befriedigen. Der prim...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Drohender erheblicher Gesundheitsschaden

Das BVerfG (FamRZ 2016, 1738 m. Anm. Uerpmann-Wittzack) stellt klar, dass gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG der Staat verpflichtet ist, hilfsbedürftigen Menschen, die im Hinblick auf ihre Gesundheitssorge unter Betreuung stehen und bei einem drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handel...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Umgangsrecht der Großeltern

Gegenüber Großeltern, die ein eigenes treuhänderisch dem Kindeswohl verpflichtendes Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB), dürfen die Eltern nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1092) den Umgang nur dann nicht verbieten, wenn positiv festgestellt werden kann, dass er dem Kindeswohl dient. Bei einem schweren Zerwürfnis zwischen Eltern und Großeltern und e...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Anfechtung

Der biologische, nicht rechtliche Vater kann gem. § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Vaterschaft zwar anfechten, wenn er an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, jedoch nur dann, wenn keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem bisherigen rechtlichen Vater besteht bzw. im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat. Nach Auffassung des OLG...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Zweifel an wirksamer Bevollmächtigung

Auszugehen ist von dem allgemeinen Grundsatz, dass für ein vorgenommenes Rechtsgeschäft die Vermutung der Wirksamkeit spricht. Dies gilt auch für die Vorsorgevollmacht. Kann ihre Unwirksamkeit nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung. In Abgrenzung zu seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2011, 285 und FamRZ 2015, 2047) hat d...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts/Fremdunterbringung

Das BVerfG (FamRZ 2016, 22 m. Anm. Hammer) betont erneut, dass eine Trennung des Kindes von seinen Eltern voraussetzt, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dass an die Annahme der Gefährdung hohe Anforderungen zu stellen sind. Bestehen Zweifel, ob eine Fremdunterbringung noch erfo...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Wechselmodell

Nach Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2016, 909 und 912 m. Anm. Hammer) ist eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für ein Kind im Sinne des Wechselmodells im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall insbesondere unter Beachtung des Kindeswillen und des Kontinuitätsgrundsatzes die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuun...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Neigung zu sinnlosem Verhalten

Der BGH (FamRZ 2016, 627 = MDR 2016, 329 = FuR 2016, 347) hat in einem Fall von wahnhaftem Betreiben zahlreicher Gerichtsverfahren entschieden, dass auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, einen Betreuungsbedarf begründen können. Der Aufgabenkreis ist auf die aktuelle Erforderlic...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Aussetzung der Versorgungskürzung

Gemäß § 33 VersAusglG wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt, solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichte Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsan...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / aa) Schutzimpfung

Die sorgerechtliche Einordnung der Vornahme von Schutzimpfungen ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Jena (FamRZ 2016, 1175 m. Anm. Osthold = FamRB 2016, 266) folgt der Auffassung des KG (FamRZ 2006, 142), dass die Entscheidung über die Impfung oder Nichtimpfung eines Kindes wegen der damit potenziell verbundenen Folgerisiken eine Angelegenheit von erheblicher Bedeu...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Landwirtschaftlicher Betrieb

Nach § 1376 Abs. 4 BGB werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit dem Ertragswert bilanziert, wenn eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann. Der BGH (FamRB 2016, 211) stellt klar, dass beim Ertragswert hinsichtlich der auf dem Betrieb lastenden Fremdverbindlichkeiten nur die hierauf entfallend...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

Die Aufteilung des gesetzlichen Kindergeldes beim Vorliegen eines Wechselmodells ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 267; OLG Schleswig FamRZ 2015, 965; OLG Dresden FamRZ 2016, 470). Unstreitig ist, dass kein Gesamtgläubigeranspruch gegenüber der Familienkasse besteht, da nach § 3 Abs. 1 BKGG das Kindergeld nur ein Elternteil beziehen kann, und dass sich ein Ansp...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Wohnungsangelegenheiten

Der BGH (FamRZ 2016, 291 = MDR 2016, 213 = FuR 2016, 167) stellt heraus, dass aufgrund der gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen ist, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht. Die Bestellung eines Betreuers in Wohnungsangelegenheiten ist regelmäßig erforderlich, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit oder Behinderun...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Zeitnaher Beginn der Ausbildung

Dem Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt liegt nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zugrunde, dass es dem unterhaltsberechtigten Kind obliegt, nach Abschluss der Schulausbildung unter Berücksichtigung einer gewissen Orientierungsphase die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah zu bestimmen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1375). Der Zeitpunkt richtet sich...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Familienunterhalt/Heimunterbringung eines Ehegatten

Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 BGB voraus. Der BGH (FamRZ 2016, 1142 m. Beitrag Maurer FamRZ 2016, 1220 = NJW 2016, 2122 m. Anm. Reinken = MDR 2016, 1023 = FamRB 2016, 295 m. Hinw. Roessink = FuR 2016, 472) stellt klar, dass auch die dauerhaft stationäre Pflege eines Ehegatten in ein...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Verwirkung von Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt ist regelmäßig bei Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner gem. § 1579 Nr. 2 BGB verwirkt. Das Führen eines gemeinsamen Haushalts ist nicht erforderlich, bildet aber ein typisches Anzeichen hierfür. Nach allgemeiner Auffassung wird eine gewisse Dauer zwischen drei und fünf Jahren vorausgesetzt, um auf ein eheähnliches Zusamme...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Ausgestaltung des Umgangs

Die Ausgestaltung des Umgangs nach Art, Ort oder Zeit richtet sich in erster Linie nach dem Willen der Eltern. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung so wird nach einer Entscheidung des KG (FamRZ 2016, 389 = FuR 2016, 176) der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, vom Umgangsberechtigten bestimmt. Allein diesem obliegt dann auch die Entscheidung darüber, in welcher...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Regelung des Umgangs

Es ist allgemein anerkannt, dass das Familiengericht den Umgang so regeln muss, wie es das Kindeswohl gebietet. Hieraus folgert das KG (FamRZ 2016, 1780 = MDR 2016, 1212 = FamRB 2016, 390), dass stets eine positive Umgangsregelung zu treffen ist, in der der Umgang entweder ausdrücklich gewährt oder für einen genau bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird (anders OLG Karlsruhe...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / e) Diskontierungszinssatz bei externer Teilung

Der BGH (FamRZ 2016, 781 m. ablehnender Kritik Ruland FamRZ 2016, 867 = MDR 2016, 591 = FamRB 2016, 175) hat in einem ausführlichen Beschluss entschieden, dass die Verwendung des Diskontierungszinssatzes nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB bei der Ermittlung des Ausgleichswertes von extern zu teilenden Anrechten nicht zu beanstanden ist. Nach § 5 Abs. 1 VersAusglG berechnet der Verso...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Einsatzzeitpunkt

Die Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch müssen im Zeitpunkt der Scheidung sowie in der Folgezeit grundsätzlich ohne zeitliche Lücke vorgelegen haben. Zwar ist in § 1573 Abs. 2 BGB für den Aufstockungsunterhalt im Gegensatz zu den §§ 1571, 1572, 1573 BGB kein konkreter Einsatzpunkt genannt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2016, 203...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Gemeinsame Sorge

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 240) vertritt mit der h.M. die Auffassung, dass durch § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB eine Vermutung zugunsten der gemeinsamen Sorge im Sinne eines gesetzlichen Leitbildes eingefügt worden ist. Die Vermutung ist jedoch widerleglich und wirkt sich nicht als Beweisregel aus. Mit der klassischen Methode der doppelten Verneinung gibt das materielle Recht...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Diskontierungssatz bei Teilung einer Direktzusage

Der BGH (FamRZ 2016, 1651 = MDR 2016, 1150 = FuR 2016, 524 = FamRB 2016, 380; vgl. BGH FamRZ 2016, 1654 und 1847) bestätigt seine Rechtsprechung zur Anwendung des Rechnungszinssatzes nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB i.V.m. § 1 Abs. 2, 6 RückabzinsV bei der Ermittlung des Kapitalwerts nach § 4 Abs. 5 BetrAVG, des sog. Übertragungswert des Anrechts (vgl. hierzu Stollenwerk ZAP F. 11...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 1. Realsplitting

Nach allgemeiner Meinung hat der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben den Mehrbetrag zu erstatten, den dieser wegen der durch das Realsplitting verursachten Versteuerung des vereinnahmten Unterhalts hat zahlen müssen. Diesem Nachteilsausgleich steht gegenüber, dass der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, das Ausmaß der Erst...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Wohnungszuweisung

Nach § 1361b Abs. 1 BGB kann jeder Ehegatte während der Trennungszeit die Zuweisung der Ehewohnung an sich verlangen, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche unbillige Härte hat das OLG Hamm (FamRZ 2016, 1082) in einer beengten Wohnungssituation bei wiederholten, teilweise nächtli...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / bb) Entschädigung wegen Nutzung des Hausrats

Bei einer gerichtlichen Zuweisung gemeinsamer Hausratsgegenstände kann das Gericht gem. § 1361a Abs. 3 BGB eine angemessene Vergütung für die Benutzung festsetzen. Das OLG Düsseldorf (FamRZ 2016, 1087) stellt klar, dass dieser Anspruch erst nach der angemessenen und billigen Verteilung des Hausrats in Betracht kommt, wie sich aus dem Normzweck und der gesetzlichen Formulierun...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Schutzimpfung keine Alltagssorge

Ob empfohlene Schutzimpfungen in den Katalog der Alltagssorge des Elternteils fallen, bei dem sich das Kind aufhält, ist umstritten (bejahend OLG Frankfurt FamRZ 2011, 47; a.A. KG FamRZ 2006, 142). Das OLG Jena (MDR 2016, 655) und das OLG Frankfurt (FamRZ 2016, 834) sind der Auffassung, dass die Alltagssorge nicht die Befugnis umfasst, über die Vornahme oder Nichtvornahme vo...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Umgangsrecht von entfernten Verwandten

Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus haben auch Personen mit einer sozial-familiären Beziehung ein Recht auf Umgang, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Das OLG Celle (FamRZ 2016, 916) stellt klar, dass § 1685 Abs. 1 BGB nicht ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Betriebliche Altersversorgung

Der BGH (FamRZ 2016, 618 m. Anm. Borth = MDR 2016, 330 = FamRB 2016, 134) hat die in der Literatur vertretene Auffassung bestätigt, dass ein Anrecht nach dem gegenüber § 45 VersAusglG spezielleren § 44 VersAusglG zu bewerten ist, wenn ein Versorgungsträger eine Versorgungsleistung zugesagt hat, die sowohl nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ausgestaltet ist...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Schuldrechtlicher Ausgleich/Wertanpassungen

Die Höhe einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente entspricht der Hälfte des Ehezeitanteils der laufenden Bruttoversorgung, abzüglich der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbare Aufwendungen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist hierbei grundsätzlich auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag abzustellen. Nach § 5 Abs. 4 S. 2 VersAusglG sind allgeme...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Teilantrag

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1994, 1095; 1996, 853) darf eine Teilentscheidung über einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns gem. § 1378 BGB nur erlassen werden, wenn sie von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmitte...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Vaterschaftsanfechtung

In Übereinstimmung mit dem Beschluss des BVerfG (FamRZ 2015, 817) zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB hat jetzt der EGMR (FamRZ 2016, 437) entschieden, dass es nicht gegen Art. 8 EMRK verstößt, wenn der Antrag des mutmaßlichen leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft unter Hinweis auf die zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bestehende sozial-famili...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Unternehmensbeteiligungen

Für die Bewertung einer Unternehmensbeteiligung ist grundsätzlich der Verkehrswert (Vollwert) einschließlich eines Goodwills maßgebend. Wesentliche Grundlagen sind die Mitberechtigung am Unternehmen, die anteilige Nutzungsmöglichkeit und der Ertragswert des Unternehmens. Dies kann nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2016, 977 = MDR 2016, 593 = FamRB 2016, 213) unangeme...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Grobe Unbilligkeit

Gemäß § 27 S. 1 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Ob und in welchem Umfang die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig erscheint, unterliegt der richterlichen Beurteilung. Der BGH (FamRZ 2016, 697 = NJW 2016, 1166 = FamRB 2016, 182) erläutert die Bedeutung der Härtefallklausel als Gerechtigkeitsko...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / d) Entscheidung in einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einer für das Kind erheblichen Angelegenheit der elterlichen Sorge nicht auf eine einvernehmliche Regelung einigen, so kann das Familiengericht gem. § 1628 S. 1 BGB einem von ihnen die Entscheidung übertragen. Das Familiengericht besitzt keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung (vgl. OLG Dresden NJW 2016, 3042 betr. Ei...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Erforderlichkeit und freier Wille

Nach § 1896 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheit nicht anderweitig ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann. Es muss ein konkreter Bedarf bestehen. Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs aber nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass d...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Wert einer Rechtsanwaltskanzlei

Maßgeblich für die Bewertung eines Vermögensgegenstands im Endvermögen nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive Wert, der sich bei einer Rechtsanwaltskanzlei aus dem Substanzwert und dem Goodwill zusammensetzt. Das OLG Hamm (FamRZ 2016, 1931) erachtet die modifizierte Umsatzmethode für die Ermittlung des Goodwills (in Übereinstimmung mit den Richtlinien in den BRAK-Mitteilun...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Entziehung und Einschränkung des Sorgerechts

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Als derartige Maßnahme kommt auch die Entziehung einzelner Teile des Personensorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts, ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Patientenverfügung

Der BGH betont, dass für eine bindende Patientenverfügung eine konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen erforderlich ist. Die schriftliche Äußerung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen oder die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten sei, genügten für sich genommen noch nicht. Andererseits dürften...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Konkurrenz zum Familienunterhalt

Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1998, 541) ist bei einer Konkurrenz zwischen dem Anspruch der Ehefrau gegen ihren Ehemann auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB und ihrem Betreuungsanspruch gegen den Vater ihres außerehelichen Kindes nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB vom Grundsatz einer gleichrangiger Unterhaltspflicht auszugehen und es kommt eine anteilige Haftung i.S.d....mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Die Rechtsprechung hat einen selbstständigen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für den Fall postuliert, dass ein Elternteil an ein Kind Unterhalt zahlt, obwohl der andere Elternteil insoweit unterhaltspflichtig ist, sofern die Zahlung in der Absicht erfolgt, vom anderen Teil Ersatz zu fordern (vgl. BGH FamRZ 1994, 1102; 1984, 775). Das OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1462 u...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 3. Wechselmodell

Nach Auffassung des OLG Nürnberg (FamRZ 2016, 2119) ist das Wechselmodell rechtssystematisch dem Sorgerecht, genauer der Ausübung der elterlichen Sorge zuzuordnen, und kann nicht Gegenstand eines Umgangsverfahrens sein (so auch OLG München FamRZ 2016, 2120; OLG Dresden MDR 2016, 1456). Da ein Wechselmodell hohe Anforderungen an die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit be...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Grundstücksveräußerung

Zwar ist auch ein Bevollmächtigter, dem nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, selbst imstande, ein Grundstück rechtswirksam im Namen des Betroffenen zu verkaufen und aufzulassen, denn gem. § 167 Abs. 2 BGB bedarf die Vollmachterklärung nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Der BGH (FamRZ 20...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Umgangsausschluss

Gemäß § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB kann eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs für längere Zeit angeordnet werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das BVerfG (FamRZ 2016, 1917 m. Anm. Splitt) hebt erneut hervor, dass das Gericht bei der Entscheidung sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen...mehr