Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5.3 Durchführung der integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung

Rz. 49 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung der Absatzprogramme 1–3 ist in den Tabellen 2–4 wiedergegeben. Im Falle des Absatzprogramms 2 erfolgt die Bewertung der nicht abgesetzten Rasentraktoren zu Herstellungskosten i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Diese betragen 1.805 GE je Stück und setzen sich aus Material- und Lohneinzelkosten i. H. von 1.680 GE sowie ...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5 Integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung

2.5.1 Aufbau und Ablauf Rz. 22 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung setzt sich aus dem Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplan zusammen. Der Finanzplan verwendet als Rechenelemente Einzahlungen und Auszahlungen oder Einnahmen und Ausgaben.[1] Die Differenzen aus den positiven und negativen Zahlungskomponenten ergibt den "vorläufigen" Liquiditätssaldo. Dieser ist der o...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5 Fallbeispiel: Leistungsprogrammentscheidung mittels integrierter Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung

5.1 Sachverhalt Rz. 43 Die Garten & Park GmbH war bislang Hersteller konventioneller Elektromäher, die für Rasenflächen von bis zu 1.000 qm eingesetzt werden. Im Zuge der Neupositionierung prüft das Unternehmen die Aufnahme eines Rasentraktors in das Sortiment, mit dem sich auch größere Rasenflächen wirtschaftlich bearbeiten lassen. Während beliebig viele Elektromäher zu je 3...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5.2 Würdigung

Rz. 24 Der wesentliche Vorteil der integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung liegt in der ganzheitlichen Betrachtungsweise. Sofern mittels einer integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung verschiedene operative (z. B. Leistungsprogramme) oder strategische Alternativen beurteilt werden sollen, legt dieses integrierte Informationssystem die Auswirkungen verschiede...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5.1 Aufbau und Ablauf

Rz. 22 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung setzt sich aus dem Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplan zusammen. Der Finanzplan verwendet als Rechenelemente Einzahlungen und Auszahlungen oder Einnahmen und Ausgaben.[1] Die Differenzen aus den positiven und negativen Zahlungskomponenten ergibt den "vorläufigen" Liquiditätssaldo. Dieser ist der optimalen Liquidität geg...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 4.1 Planungsgegenstände

Rz. 42a Im Unterschied zum HGB besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss stets aus Bilanz, GuV- und sonstiger Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang.[1] Im Falle börsennotierter (Mutter-)Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,[2] tritt stets noch die Segmentberich...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 3.2 IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Erstellt das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen den GuV-Abschnitt der GuV- und sonstigen Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren [1], so kann die additive Wertschöpfungsrechnung mit folgenden Einschränkungen analog zum HGB abgeleitet werden. Der Wertschöpfungsanteil, welcher auf den Fiskus entfällt, lässt sich nicht vollständig ableiten. Im Gegensatz ...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5.2 Alternativen der Leistungsprogrammentscheidung

Rz. 46 Da das Unternehmen grundsätzlich Gewinnmaximierung anstrebt, ist zunächst der Stückdeckungsbeitrag für die Rasentraktoren und die Elek­tromäher zu ermitteln. Aufgrund des Vorliegens eines Engpasses in der Montage sind die Erzeugnisse mit einem positiven Deckungsbeitrag in der Reihenfolge sinkender relativer Stückdeckungsbeiträge anzuordnen und in das Sortiment aufzune...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 1 Einführung

Rz. 1 Wertschöpfungsrechnungen finden sich in den Geschäftsberichten zahlreicher Konzerne. Sie sind weder nach HGB noch nach IFRS verpflichtend, bilden somit jeweils eine freiwillige Information. Im Gegensatz zu Erfolgs-, Erfolgsstruktur- oder Rentabilitätsanalysen, die stets als Erfolg den auf die Anteilseigner entfallenden Gewinn bzw. Cashflow ansehen, stellt die Wertschöp...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.2 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 5 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses sind nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur die Planbilanz und die Plan-GuV. Damit konzentriert sich der Plan-Jahresabschluss auf die in § 242 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute aufzustellenden Abschlussinstrumente. Die übrigen Instrumente des Jahres- bzw. Konzernabschlusses werden als Planungsinstrumente in der Literatur h...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 3.2.1 Umsatzerlöse, Materialaufwand, Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 31 Die Planung der Umsatzerlöse hat für die Jahresabschlussplanung im Regelfall die mit Abstand größte Bedeutung; dies gilt insbesondere, wenn der Absatzsektor den Engpassfaktor des Unternehmens bildet[1]. Selbst wenn der Absatz nicht den Engpass für die Unternehmensplanung darstellt, werden dennoch eine Reihe von Jahresabschlusspositionen in funktionaler Abhängigkeit de...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5.1 Sachverhalt

Rz. 43 Die Garten & Park GmbH war bislang Hersteller konventioneller Elektromäher, die für Rasenflächen von bis zu 1.000 qm eingesetzt werden. Im Zuge der Neupositionierung prüft das Unternehmen die Aufnahme eines Rasentraktors in das Sortiment, mit dem sich auch größere Rasenflächen wirtschaftlich bearbeiten lassen. Während beliebig viele Elektromäher zu je 300 EUR absetzba...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5.4 Interpretation der Ergebnisse

Rz. 50 Erfolgssituation Unter der realitätsnäheren Annahme, dass die Absatzmenge an Rasentraktoren nicht 200 Stück oder alternativ 240 Stück beträgt, sondern die – in der Planung unbekannte – künftige Absatzmenge an Rasentraktoren (voraussichtlich) innerhalb des Intervalls von 200 Stück und 240 Stück Rasentraktoren liegen wird, ist aus Sicht der Gewinnoptimierung zu fragen, w...mehr

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Steuerliche Behandlung der Anwachsung

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat zu der Frage der steuerlichen Behandlung einer Anwachsung Stellung genommen. Konkret geht es um das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft. Dies führt dazu, dass dessen Gesellschaftsanteil dem verbleibenden Gesellschafter anwächst (§ 712 BGB). Es gibt allerdings keine st...mehr

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Steuerliche Behandlung von betrieblichen Losveranstaltungen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat zur Frage der steuerlichen Behandlung von betrieblichen Losveranstaltungen Stellung genommen. Sachpreise aus einer betrieblichen Losveranstaltung Mit seinem Erlass vom 10.11.2023 bezieht sich die Finanzverwaltung Berlin ausdrücklich auf zwei Urteile des BFH vom 2.9.2008 (X R 8/06, BStBl 2010 II S. 548 sowie X R...mehr

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Sozialversicherungskonten a... / Zusammenfassung

Überblick Die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung müssen bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Arbeitsmonats bezahlt sein. Zu zahlen sind die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld des jeweiligen Monats, in dem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeführt wird oder als ausgeführt gilt. Dabei wird für den laufenden Monat die Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Private Warenentnahmen erfassen

Warenentnahmen für private Zwecke müssen Gewinn erhöhend berücksichtigt werden. Aus Vereinfachungsgründen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen jährlich die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben. [2] Infographic Abb. 1: Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023 Infographic (Bitte wählen Sie das Jahr über das Dropdown-Menü aus.) Abb. 2: Pauschbeträge fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern. Welche Steuerarten bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest. Es sind die Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 5.3.1 Abzinsungsgebot bis 31.12.2022

Verbindlichkeiten in der Bilanz sind grundsätzlich mit 5,5 % p. a. für jedes Jahr der Restlaufzeit der Verbindlichkeit abzuzinsen.[1] Dies gilt auch für Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Gegebenenfalls muss dann die Restlaufzeit geschätzt werden.[2] Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. 2. Das im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.08.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene "Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Sein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerliche Behandlung von Contracting-Anlagen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat zu Fragen im Zusammenhang mit der bilanzsteuerlichen Behandlung von sog. Contracting-Anlagen Stellung genommen. Im Fall von sog. Contracting Modellen kann die Zurechnung von Anlagen, die ein sog. Contractor auf einem Grundstück des Auftraggebers (sog. Contracting-Nehmer) errichtet und betreibt durchaus fraglich sein. Nahe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 A-3 AVB D&O enthält die sog. Company Reimbursement-Klausel, auch Side B-Deckung oder Firmenenthaftungsklausel genannt. Reimbursement in diesem Zusammenhang meint Erstattung der von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft geleisteten Zahlung. Mit dem Versicherer kann wie dies in A-3 AVB D&O geschehen ist, vereinbart werden, dass der Versicherer eintritt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.10 Entgeltgruppe 2Ü

Die im Überleitungsrecht geschaffene Entgeltgruppe 2Ü sieht die Entgeltordnung nicht mehr vor. Diese Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung nunmehr entweder der Entgeltgruppe 3 (also höher) oder im Ausnahmefall der Entgeltgruppe 2 (also niedriger) zugeordnet worden. Zur Höhergruppierung der in den TV EntgO Bund übergeleiteten Beschäftigten ist ein Antrag gem. § 26 Abs. 1 TVÜ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4 Garantiebetrag

Mit Einführung der stufengleichen Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 5 TVöD ist die Regelung zum Garantiebetrag entfallen. Das bedeutet, dass nach dem 28.2.2014 im Bundesbereich die Anspruchsgrundlage für die Zahlung eines Garantiebetrags nicht mehr gegeben ist. Hinweis Der Anspruch auf Zahlung des Garantiebetrages ist auch für Beschäftigte entfallen, die bis zu diesem Stichta...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.3 Beschäftigte der Entgeltgruppe 2Ü evtl. in die EG 3

Die Entgeltgruppe 2Ü wurde aufgelöst. Die ihr zugeordneten Tätigkeitsmerkmale wurden entsprechend der durch die Tarifvertragsparteien beurteilten Wertigkeiten überwiegend der Entgeltgruppe 3, in wenigen Fällen der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Für ab dem 1.1.2014 neu eingestellte Beschäftigte ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 2Ü somit nicht mehr möglich. Vorhandene Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.6 Betragsmäßige Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Die Stufenzuordnung erfolgt rückwirkend zum 1.1.2014 und richtet sich gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund nach den zum Zeitpunkt 1.1.2014 geltenden allgemeinen Regelungen für Höhergruppierungen (§ 26 Abs. 2 TVÜ-Bund). Dies ist zum einen § 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28.2.2014 geltenden Fassung. Abweichend hiervon werden Beschäftigte in der Stufe 1 in der höheren Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar. Der Beschäftigte hat Anspruch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 8 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z.B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / bb. Ausnahmen: Rechtswidrige und existenzgefährdende Weisungen/Verstöße gegen die Kapitalerhaltung

Rz. 25 Keine Folgepflicht des Geschäftsführers besteht bei gesetzeswidrigen Weisungen. Dazu gehören z.B. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Weisungen, die auf Handlungen gerichtet sind, die gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßen, also Auszahlungen aus dem Stammkapital, wirken n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.4 Geltungsbereich der Teile III, IV, V und VI

Gemäß § 3 Abs. 1 TV EntgO Bund gilt ein Tätigkeitsmerkmal dieser Teile dann, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten eines der Tätigkeitsmerkmale aus diesen Teilen erfüllt. Die Tätigkeitsmerkmale der Teile I, II und III gelten in dem Fall weder in der Entgeltgruppe, in der das Tätigkeitsmerkmal in den Teilen IV, V oder VI aufgeführt ist, noch in einer höheren Entgeltgruppe (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1.4 A-4 Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmen im Sinne von §§ 290 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 bis 3, 271 Abs. 1 HGB, bei denen der Versicherungsnehmer unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, entweder durch die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichts-, des Verwaltungsrats oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Dritte Variante: Vertragskonzern

Rz. 8 Nach der dritten Variante in A-4 AVB D&O, die den Wortlaut des § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB übernimmt, liegt eine Tochtergesellschaft vor, wenn das Recht der Versicherungsnehmerin besteht, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmung in der Satzung dieses Unternehmens zu bestimmen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Ausschließlich elektronische Datenübermittlung an das BZSt (Abs. 1)

Rz. 1 Die Meldung der Plattformbetreiber an das BZSt erfolgt ausschließlich elektronisch im Wege der Datenfernübertragung, um eine effiziente und sichere Weiterverarbeitung zu ermöglichen.[1] Es sind dabei technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die zur Berücksichtigung der sich aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2016/679 ergebenden Grundsätze de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einleitung

Tz. 21 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Allgemeines

Bis Ende 2006 war die Steuer auf die stillen Reserven nach § 6 AStG a.F. unmittelbar bei Wegzug fällig. Nachdem der EuGH in dem Urteil in der Rechtssache de Lasteyrie [52] die dem § 6 AStG a.F. entsprechende französische Regelung zur Wegzugsbesteuerung für europarechtswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen des SEStEG die Vorschrift des § 6 AStG neu gefasst. Die damalige Gesetzes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 32 Erlass für Kulturgut und Grünanlagen

Schrifttum: Bick, Grundsteuererlass für einen denkmalgeschützten Wasserturm, juris-PR-BVerwG 16//2015, Anm. 5; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Feldner, Die Befreiung von der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, DS...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Führt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der Steuerbefreiung?

Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. März 2022 (BStBl I 2022, 345) und 11. November 2022 (BStBl I 2022, 1528) bleiben bei Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Vermietungsgenossenschaft beziehungsweise des Vermietungsvereins sind, aus B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 2. Veräußerung von Nachlassteilen

Der Vorerbe mag – damit durchaus im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung bleibend – es für sinnvoll erachten, einen Betrieb, Teilbetrieb oder eine Beteiligung zu veräußern oder sogar gezwungen sein, die Stilllegung/Liquidation zu betreiben. Ertragsteuerlich ist dies bei einer Einzelfirma und einer Personengesellschaft ein Fall der §§ 14, 16 EStG und für die GewSt des § 7 S. 2 G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohlfahrtsbriefmarken

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Seit 1949 werden über die Post bzw. die Wohlfahrtsorganisationen sog. Wohlfahrtsbriefmarken vertrieben. Bei diesen Marken wird neben dem regulären Porto ein Zuschlag zugunsten der Wohlfahrtspflege erhoben. Insgesamt belaufen sich die Erlöse aus den Zuschlägen der Wohlfahrtsmarken seit 1949 auf 459 Mio. EUR; es wurden hierbei mehr als 3,24 Milliarde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 und 2023 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr