Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Hinausschieben der Fälligkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Häufig ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eingeräumt, die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakt zu modifizieren. So wird die Fälligkeit durch Stundung (§ 222 AO) oder Zahlungsaufschub (§ 223 AO) hinausgeschoben. Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) soll nach BVerwG v. 27.10.1982, 3 C 6...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenverwendung, Offenbarungsbefugnis

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 Abs. 2 EUAHiG regelt die Verwendung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen. Die in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Tatbestände sind umfassend. Soweit das Besteuerungsverfahren betroffen ist, ist nicht nur die Anwendung und Durchsetzung der in § 1 genannten Steuern erfasst (Nr. 1), sondern auch die Festsetzung und Beit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 AO bestimmt die Hinzuziehung Dritter zum Einspruchsverfahren, wenn deren steuerrechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden und die gleiche Streitfrage ihnen gegenüber ebenfalls entschieden werden müsste. Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung und beseitigt die Gefahr abweichender Entscheidungen. Gerade im ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Durch Untätigkeit

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung des Einspruchsverfahrens ist grundsätzlich der Erlass eines Verwaltungsaktes. Davon wird dann abgewichen, wenn der Einspruchsführer geltend macht, die Finanzbehörde habe ohne zureichenden Grund über einen von ihm gestellten Antrag nicht binnen angemessener Frist entschieden. Bei Untätigkeit der Behörde liegt stets eine Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Bestandskraft

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam (s. § 124 Abs. 1 AO) soweit er nicht nichtig ist (s. § 125 AO). Er bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (s. § 124 Abs. 2 AO). Mit Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsbehelfe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fristsetzung nach § 364b AO ist ein Verwaltungsakt, der nach wohl h. M. selbstständig anfechtbar ist (Rätke in Klein, § 364b AO Rz. 27 m. w. N.; K. J. Wagner, StuW 1996, 169, 174; von Wedelstädt, StuW 1996, 186, 187 f. m. w. N.; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 364b AO Rz. 79 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, § 364b AO Rz. 38; Rößler, DStZ ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung ist der Finanzbehörde gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Person des Sachverständigen, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen unter Glaubhaftmachung der Ablehnungsgründe geltend zu machen (§ 96 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist eine Ablehnung nur noch zulässig, wenn der Ablehnungsgrund vorhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine Akzessorietät zur Hauptschuld

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Akzessorietät zur Hauptschuld besteht nicht. Einmal verwirkte Säumniszuschläge bleiben bei Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung bzw. bei Rücknahme, Widerruf oder Berichtigung eines Haftungsbescheids unberührt ( § 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Auf die Rechtsgrundlage der Änderung kommt es nicht an. Es spielt keine Rol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufhebung, Änderung der einstweiligen Anordnung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufhebung oder Änderung einer ergangenen einstweiligen Anordnung wegen nachträglicher Änderung der entscheidungserheblichen Umstände ist in entsprechender Anwendung von § 927 ZPO (obgleich auf diese Vorschrift in Abs. 3 nicht verwiesen ist, wenngleich aber auf § 939 ZPO, der Aufhebung bzw. Änderung voraussetzt) zulässig (BFH v. 28.01.19...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Rechtsschutzbedürfnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch ein Rechtsmittelverfahren setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Regelmäßig wird das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein, wenn der Rechtsmittelführer beschwert ist (s. Rz. 7). Ausnahmsweise aber fehlt für die Einlegung eines Rechtsmittels dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das damit erstrebte Ziel auf einfacherem Wege erreichba...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt zugunsten der Stpfl. einen Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Bei allen in Frage kommenden Tatbeständen handelt es sich um die Rückzahlung von Abgabenschulden nach Herabsetzung oder Aufhebung der dem Leistungsgebot zugrundeliegenden Festsetzung bzw. um die verspätete Gewährung früher entstandener Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung erfolgte Festsetzung ist nicht gem. § 125 Abs. 1 AO nichtig, sondern nur anfechtbar (s. Rz. 21). Somit erwächst sie in Bestandskraft, wenn sie nicht rechtzeitig (§§ 355 Abs. 1 AO, 47 Abs. 1 FGO) angefochten wird. Der Steuerbescheid ist auch vollstreckbar, wenn die Vollstreckungsvorausse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Spruchkompetenz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Spruch in Verpflichtungssachen betrifft die Entscheidung sowohl über die Rechtswidrigkeit der erfolgten Ablehnung bzw. Unterlassung des Verwaltungsaktes (unselbstständige Anfechtungsklage) wie über die Verpflichtung der Behörde, den Verwaltungsakt vorzunehmen (mit der Anfechtungsklage verbundene Verpflichtungsklage). Letzteres setzt ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Einspruchsverfahren

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch und kein Antrag auf sch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Zwangsmittelandrohung (§ 332 Abs. 1 Satz 1 AO) ist für die Festsetzung der Zwangsmittel keine Form vorgeschrieben. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung des Zwangsmittels ist zulässig, wenn (1.) das Zwangsmittel angedroht worden ist, (2.) die in der Androhung für die Erfüllung der Verpflichtung bestimmte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kosten der Zurückverweisung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Sache vom BFH zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurückverwiesen (§ 126 FGO), so bildet das Verfahren des FG im zweiten Rechtsgang mit dem Verfahren vor diesem FG im ersten Rechtszug in kostenrechtlicher Hinsicht eine einzige Instanz (§ 37 GKG). Die Gebühr für das Verfahren vor dem FG (KV Nr. 6110; unten s. Rz. 42) entste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Aufteilungsbescheid steht den Betroffenen, ebenso wie gegen die Ablehnung eines auf Erlass eines Aufteilungsbescheids gerichteten Antrags, der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs zu (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Soweit ein Beteiligter selbst keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, muss er zum Rechtsbehelfsverfahren gem. § 360 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bedingung (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedingung macht den Eintritt (aufschiebende Bedingung) oder den Wegfall (auflösende Bedingung) einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig, das auch vom Willen der Betroffenen abhängen kann. Ob eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung vorliegt, muss im Zweifelsfall du...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Einspruchsverfahren ist eine Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, dass durch die Finanzbehörde einen selbstständigen Verfahrensabschluss finden muss. Das gilt zumindest solange der Einspruchsführer das Verfahren nicht selbst durch Rücknahme des Einspruchs (§ 362 AO) oder Erledigungserklärung beendet. § 367 AO trifft Reg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen Pfändungsbeschränkungen und -verbote berühren die Wirksamkeit der ausgebrachten Pfändung nicht (Seiler in Thomas/Putzo, Vorbem. zu § 704 ZPO Rz. 57 ff., § 850 ZPO Rz. 5; Hartmann in B/L/A/H, Einf. §§ 850–852 ZPO Rz. 8; Beermann in HHSp, § 319 AO Rz. 13; Loose in Tipke/Kruse, § 319 AO Rz. 4). Der Vollstreckungsschuldner od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Pfändungsverfügung kann – und muss – Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), wenn die Pfändung als solche rechtswidrig ist, z. B. wegen einer Überpfändung. Im einstweiligen Rechtsschutz kann Aussetzung der Vollziehung der Pfändungsverfügung beantragt werden (§§ 361 AO, 69 FGO). Einwendungen gegen den Steuerbescheid ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtiger Steuerverwaltungsakt (§ 124 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 124 Abs. 3 AO wiederholt einen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz und dient daher nur der Klarstellung. Ist ein Verwaltungsakt nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig, so kann auch seine Bekanntgabe keinerlei Wirkungen auslösen. Die Nichtigkeit des Verwaltungsakts, deren Abgrenzung von der Rechtswidrigkeit sich als schwierig erweis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gerichtliches Verfahren

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie schon die Überschrift der Vorschrift ("Prozesszinsen") deutlich macht, muss es sich – mit Ausnahme der aus Unionsrecht folgenden Zinsansprüche – um Beträge handeln, hinsichtlich deren beim FG eine Klage anhängig gemacht worden ist. Ohne Rechtshängigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 66 FGO) fallen keine Prozesszinsen an. Für Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Besonderheiten bei gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 4 AO stellt klar, dass Verspätungszuschläge auch dann festgesetzt werden können, wenn die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen für gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht fristgemäß erfüllt wird (§ 180 AO). Für die Bemessung der aufgrund entsprechender Pflichtverletzungen festzusetzenden Ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entstehung des Zinsanspruchs

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinsanspruch entsteht mit Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen, also nicht bereits mit Rechtshängigkeit, sondern erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung (auch bei Gerichtsbescheid, § 90a FGO), der übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärung (BFH v. 25.01.2007, III R 85/06, BStBl II 2007, 598) oder de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht Streit darüber, ob und in welcher Höhe Säumniszuschläge entstanden sind, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 09.09.1999, VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058). Bei missbräuchlicher Antragstellung entfällt der Anspruch auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge (BFH ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / K. Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte von Zollbehörden

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zollkodex der Union (UZK) enthält mit Art. 45 UZK eine eigene Vorschrift über die Aussetzung der Vollziehung zollrechtlicher Entscheidungen. Art. 45 UZK geht als EG-Verordnung den nationalen Bestimmungen (§ 361 AO und § 69 FGO) vor. Das Aussetzungsverfahren richtet sich jedoch vorbehaltlich der Antragsbefugnis (Art. 44 Abs. 1 UZK) w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (sog. Vollstreckungsaufschub) ist – wie der Erlass (§ 227 AO), die Stundung (§ 222 AO) und die abweichende Festsetzung der Steuer gem. § 163 AO – eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt ist (§ 5 AO). Die Anw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gräber, Zeitpunkt der Abfassung und Bekanntgabe nicht im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeter Urteile, DStZ 1972, 21; von Groll, Mehr Methode! – Eine Antwort auf die Misere der Steuerrechtsprechung, StuW 1977, 197; Kapp, Der Tatbestand im Steuerprozess-Urteil, DStZ 1987, 271; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Lange, Die richterl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verletzungsfolgen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verstoß gegen § 364 AO führt zu einem schweren Verfahrensmangel, der nach § 100 Abs. 3 FGO zur Aufhebung der Einspruchsentscheidung führen kann. Der Verfahrensfehler kann noch während des Einspruchsverfahrens und im finanzgerichtlichen Verfahren geheilt werden. Kommt die Finanzbehörde ihrer Verpflichtung nach § 364 AO nicht nach, kan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rücknahme und Rechtsbehelf

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung kann nach § 130 Abs. 1 AO oder durch eine neue Prüfungsanordnung in Bezug auf den zu prüfenden Stpfl., den Prüfungsgegenstand und den Prüfungszeitraum nach § 130 Abs. 1 AO teilweise zurückgenommen werden (BFH v. 09.05.1985, IV R 172/83, BStBl II 1985, 579; BFH v. 15.05.2013, IX R 27/12, BStBl II 2013, 570). Als sel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Rücknahme (§ 362 AO) für einen bereits eingelegten Einspruch erklärt wird, bezieht sich der Verzicht auf den noch nicht eingelegten, aber einlegbaren Einspruch. § 354 AO entspricht dem § 50 FGO, der für das finanzgerichtliche Verfahren einen Verzicht auf Erhebung der Klage vorsieht. Der Einspruchsverzicht ist eine verfahrensr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Beseitigung der Rechtskraft

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Bindungswirkung eines Gerichtsurteils reicht, kann sie nur auf dem Wege eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 134 FGO) beseitigt werden. Das gilt z. B. für die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel, aufgrund deren sich der dem Urteil zugrunde gelegte Sachverhalt mit der in § 580 ZPO bezeichneten Maßgabe als verfälscht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Form

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erledigungserklärung kann in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen (BFH v. 19.02.2009, IV R 97/06, BStBl II 2009, 542). Maßgeblich sind die Erklärungen des Klägers und des Beklagten, eine Erledigungserklärung weiterer Beteiligter, z. B. des dem Revisionsve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift versucht in Abs. 1 die in Rechtsprechung und Literatur erarbeiteten allgemeinen Grundsätze für die Fürsorgepflicht der Behörden gegenüber dem Staatsbürger zu kodifizieren. Ihre Rechtfertigung beziehen diese Grundsätze sowohl aus dem zur amtlichen Ermittlungspflicht gehörenden Auftrag, auch die für die Beteiligten günstigen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spanner, Die Prüfung von Ermessensentscheidungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, FS v. Wallis, 1985, 215; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001, 2680; Wiese/Leingang-Ludolph, Kritische Anmerkungen zur Ergänzung des § 102 FGO im Gesetzentwurf zum StÄndG 2001, DB 2001, 2469; Müller, Anfechtung von Ermessensentscheidungen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsentscheidungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchsentscheidungen sind zwar Verwaltungsakte i. S. des § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 AO. Zur Vermeidung einer nicht endenden Kette von Einspruchsverfahren sind Einspruchsentscheidungen von einem weiteren Einspruch ausgeschlossen. Weiterer Rechtsschutz wird nunmehr durch die Anfechtungsklage gewährt, deren Verfahrensvoraussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Abschließende Aufzählung der Revisionsgründe

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufzählung der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO ist abschließend. Mit der seit dem 01.01.2001 in Kraft getretenen Neuordnung des Revisionsrechts wurde eine langjährige Diskussion über das Revisionsrecht beendet. Es lässt sich aber darüber diskutieren, ob dem Individualrechtsschutz durch die derzeitigen Zulassungsgründe hinreichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation im Steuer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile. Sie gilt gleichermaßen für zum Urteil erstarkte Gerichtsbescheide (§ 90a FGO). Mit der Bindungswirkung soll sichergestellt werden, dass eine rechtskräftige Entscheidung nicht nochmals Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist. Mit der Erstreckung der Bindungswirkung a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis der Wiederaufnahme des finanzgerichtlichen Verfahrens zur Rücknahme, Änderung oder Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch die Finanzbehörde (aufgrund der Verfahrensvorschriften der AO, insbes. §§ 130 und 172 ff. AO) in der Gestalt, die er durch die finanzgerichtliche Entscheidung erhalten hat, ist zunächst die R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Sonderfall: Zurückverweisung nach Beiladung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat der BFH im Revisionsverfahren eine notwendige Beiladung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO vorgenommen, reicht zur Zurückverweisung aus, dass der Beigeladene ein berechtigtes Interesse an der Beiladung hat. Diese Entscheidung hat der BFH von Amts wegen zu treffen. Ein berechtigtes Interesse des Beigeladenen ist regelmäßig dann gegeben, we...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Folgen der Nichtzulassungsbeschwerde

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 116 Abs. 4 FGO hemmt die Einlegung der Beschwerde die Rechtskraft des Urteils. Auch die Beschwerde löst also den Suspensiveffekt aus. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist. Mit der Einlegung der Beschwerde wird das Verfahren beim BFH anhängig. Die Hemmungswirkung entfällt erst mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Verlangen auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung steht dem Beteiligten der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 347 AO) zu, im Fall einer ablehnenden Einspruchsentscheidung die Anfechtungsklage beim FG zu (§ 40 FGO). Mit dem Einspruch kann der Stpfl. nicht nur rügen, dass er kein Beteiligter ist, sondern auc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Bekanntgabe (§ 6 VO)

Tz. 54 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich zwar an § 183 AO an, enthält aber spezifisch auf die Besonderheiten dieses Feststellungsverfahrens zugeschnittene Abweichungen. Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VO sollen die am Gegenstand der Feststellung beteiligten Personen (s. § 1 Abs. 3 Satz 1 VO) einen gemeinsamen Empfangsbevollm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr