Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Nichtvorlage der Bücher und Aufzeichnungen (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsanlass besteht nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO, wenn der Stpfl. die nach den Steuergesetzen zu führenden Bücher und Aufzeichnungen nicht vorlegen kann. Seine Pflicht, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu machen, ergibt sich aus §§ 140ff. AO und teilweise aus Vorschriften in Einzelsteuergesetzen wie z. B. § 22 UStG für Form und U...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Änderung aufgrund eines Antrags des Steuerpflichtigen

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. kann, solange der Vorbehalt wirksam ist, die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung jederzeit beantragen (§ 164 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO). Durch den Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3 AO gehemmt, soweit der Antrag reicht. Mit Ablauf der regulären Festsetzung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albert, Zur Besetzung des Gerichts bei Wiederaufnahmeklagen gemäß § 134 FGO, § 578ff. ZPO gegen Urteile des Einzelrichters, DStZ 1998, 239; Seibel, Das Wiederaufnahmeverfahren – Ein selten genutzter Rechtsbehelf, AO-StB 2002, 318.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Risikomanagement, Abs. 5

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein wesentliches Anliegen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die weitere Automatisierung der Veranlagungsverfahren. Die Zahl der vollständig automatisch bearbeiteten Steuererklärungen (§ 115 Abs. 4 AO) soll weiter wachsen und in vielen Bereichen die Regel werden. Damit verbunden ist die Folge, dass eine manuelle Bearbeitu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gebühren und Auslagen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gerichtsgebühren werden nach Maßgabe der Nrn. 6110 bis 6600 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) erhoben (s. Rz. 42). Es handelt sich im Einzelnen um die Verfahrensgebühr, die für das Verfahren im Allgemeinen erhoben wird (KV Nr. 6110). Sie fällt in gleicher Höhe (4,0 Gebühren) im Gerichtsbescheidsverfahren an. Damit besteht eine gebühre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz: Recht auf Anhörung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Gewährung des rechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Praxis empfiehlt es sich z. B. durch einen Änderungsantrag die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO (s. § 171 AO Rz. 15 ff.) herbeizuführen. Tz. 58 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Bilanzierungsfehler kann nur solange berichtigt werden, wie die Berichtigung der fehlerhaften Veranlagung möglich ist, also längstens bis zum Ablauf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die völlige oder teilweise Ablehnung eines Stundungsantrags ist gem. § 347 AO der Einspruch gegeben; bei (ganz oder teilweiser) Erfolglosigkeit des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens steht gem. §§ 40ff. FGO der Klageweg offen (Verpflichtungsklage). Der Rechtsbehelf kann sich auch auf die Anfechtung des mit dem Verwaltungsa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Übereinstimmende (beiderseitige) Erledigungserklärung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geben die Beteiligten übereinstimmende Erledigungserklärungen ab, so ist der Rechtsstreit in Hauptsache unabhängig davon erledigt, ob tatsächlich (materiell) eine Erledigung der Hauptsache stattgefunden hat (BFH v. 15.02.1968, V B 46/67, BStBl II 1968, 413; BFH v. 05.05.1989, X R 10/84, BFH/NV 1990, 52). Das Gericht ist daran gebunden (z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Festsetzungsverfahren und Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die speziellen Vorschriften über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Steuern und Steuermessbeträgen sind im Einspruchsverfahren anwendbar. Die Einspruchsentscheidung kann auch vorläufig ergehen (§ 165 AO) oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen (BFH v. 12.06.1980, IV R 23/79, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hellmann, Der Rechtsweg gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Finanzbehörde nach Abschluss des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, DStZ 1994, 371; Dudek, Rechtsschutz gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung?, StB 1995, 290; Strunk, Das Finanzamt auf zivilprozessualen Wegen, DStZ 1995, 494; Huber, Jahressteuergesetz 1996: Neue Zustä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgen der Verletzung des Steuergeheimnisses

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung des Steuergeheimnisses wird gem. § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ferner kann das Gericht nach § 358 StGB als Nebenfolge die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkennen. Voraussetzung ist ein Strafantrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten. Bei Taten amtlich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässige Einwendungen

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der Vollstreckungsbehörde kann der Vollstreckungsschuldner Einspruch einlegen und geltend machen, die Vollstreckung an sich oder die Art und Weise der Vollstreckung sei unzulässig, ferner, die Vollstreckungsbehörde verweigere zu Unrecht Vollstreckungsschutz (§§ 258, 297 AO; s. Abschn. 11 VollstrA). Rz. 6 Stand: 22. A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rücknahme der Beschwerde, sonstige Erledigung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Rücknahme der Beschwerde, die ohne Zustimmung des Beschwerdegegners möglich ist (BFH v. 24.03.1988, V B 21/88, BFH/NV 1990, 105; BFH v. 12.03.1993, X B 28/93, BFH/NV 1994, 182), bedarf es eines Beschlusses über die Einstellung des Verfahrens und die Kosten nur, falls dies ein Beteiligter beantragt (§ 144 FGO). Ein gleichwohl ergehen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Abgaben

Tz. 3a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der von der Streitigkeit betroffenen Abgaben muss die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben sein. Diese richtet sich nach Art. 105 GG. Erfasst sind daher Zoll- und Monopolsachen, für der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat (für den Zoll hat dies wegen des UZK nur noch für das Truppenzollrecht Bedeutung),...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Aufhebung der Vollziehung

Tz. 51 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich richtet sich die AdV gegen die noch bevorstehende Vollziehung. Ist ein Verwaltungsakt jedoch bereits ganz oder zum Teil vollzogen worden, kommt eine Aufhebung der Vollziehung als rückwirkende Beseitigung der Vollzugsfolgen in Betracht (§ 361 Abs. 2 Satz 3 AO). Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufhebung der Vollziehung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsbehörde hat auch im Rechtsbehelfsverfahren den Sachverhalt im vollen Umfang zu überprüfen (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO, Untersuchungsgrundsatz). § 364b AO schränkt diesen Grundsatz wesentlich ein, indem er der Finanzbehörde das Recht einräumt, den Einspruchsführer mit bestimmten Erklärungen und Beweismitteln auszuschließen, wenn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschlusswirkung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Finanzbehörde dem Einspruchsführer ermessensfehlerfrei eine Ausschlussfrist gesetzt, dürfen nicht fristgerecht vorgebrachte Beweismittel und Erklärungen nicht mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Es besteht ein gesetzliches Berücksichtigungsverbot. Ein Verzögerungserfordernis wie in § 79b Abs. 3 FGO besteht nicht. Aus §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (sog. Vollstreckungsaufschub) ist – wie der Erlass (§ 227 AO), die Stundung (§ 222 AO) und die abweichende Festsetzung der Steuer gem. § 163 AO – eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt ist (§ 5 AO). Die Anw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 AO bestimmt die Hinzuziehung Dritter zum Einspruchsverfahren, wenn deren steuerrechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden und die gleiche Streitfrage ihnen gegenüber ebenfalls entschieden werden müsste. Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung und beseitigt die Gefahr abweichender Entscheidungen. Gerade im ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beschwer und Rechtsschutzbedürfnis des Klägers

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weiter ist erforderlich, dass der Kläger durch die Ablehnung oder Unterlassung des begehrten Verwaltungsaktes, also die Untätigkeit der Behörde, in seinen Rechten verletzt worden ist (Beschwer); hierzu s. § 40 FGO Rz. 9. Darüber hinaus muss ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen; dies fehlt insbes., wenn der Kläger sich gegen einzelne Verfah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Hinausschieben der Fälligkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Häufig ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eingeräumt, die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakt zu modifizieren. So wird die Fälligkeit durch Stundung (§ 222 AO) oder Zahlungsaufschub (§ 223 AO) hinausgeschoben. Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) soll nach BVerwG v. 27.10.1982, 3 C 6...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Rechtsfortbildung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Revisionsgrund der Rechtsfortbildung allgemein nur als gesetzlich geregelter Sonderfall der Grundsatzrevision angesehen wird (s. § 115 FGO Rz. 14), gelten die strengen Darlegungsanforderungen der Grundsatzrevision in gleicher Weise. Dies ist nicht frei von Bedenken, da mit diesem Revisionsgrund nach der ursprünglichen Intention d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Bestandskraft

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam (s. § 124 Abs. 1 AO) soweit er nicht nichtig ist (s. § 125 AO). Er bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (s. § 124 Abs. 2 AO). Mit Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wird ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsbehelfe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fristsetzung nach § 364b AO ist ein Verwaltungsakt, der nach wohl h. M. selbstständig anfechtbar ist (Rätke in Klein, § 364b AO Rz. 27 m. w. N.; K. J. Wagner, StuW 1996, 169, 174; von Wedelstädt, StuW 1996, 186, 187 f. m. w. N.; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 364b AO Rz. 79 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, § 364b AO Rz. 38; Rößler, DStZ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rücknahme und Rechtsbehelf

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung kann nach § 130 Abs. 1 AO oder durch eine neue Prüfungsanordnung in Bezug auf den zu prüfenden Stpfl., den Prüfungsgegenstand und den Prüfungszeitraum nach § 130 Abs. 1 AO teilweise zurückgenommen werden (BFH v. 09.05.1985, IV R 172/83, BStBl II 1985, 579; BFH v. 15.05.2013, IX R 27/12, BStBl II 2013, 570). Als sel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung ist der Finanzbehörde gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Person des Sachverständigen, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen unter Glaubhaftmachung der Ablehnungsgründe geltend zu machen (§ 96 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist eine Ablehnung nur noch zulässig, wenn der Ablehnungsgrund vorhe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine Akzessorietät zur Hauptschuld

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Akzessorietät zur Hauptschuld besteht nicht. Einmal verwirkte Säumniszuschläge bleiben bei Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung bzw. bei Rücknahme, Widerruf oder Berichtigung eines Haftungsbescheids unberührt ( § 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Auf die Rechtsgrundlage der Änderung kommt es nicht an. Es spielt keine Rol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Beseitigung der Rechtskraft

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Bindungswirkung eines Gerichtsurteils reicht, kann sie nur auf dem Wege eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 134 FGO) beseitigt werden. Das gilt z. B. für die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel, aufgrund deren sich der dem Urteil zugrunde gelegte Sachverhalt mit der in § 580 ZPO bezeichneten Maßgabe als verfälscht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vertretung durch Bevollmächtigte und die Zuziehung von Beiständen im steuerlichen Verwaltungsverfahren. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz angestrebt worden. Wegen der Vertretungsmöglichkeit im Finanzprozess s. § 62 FGO. Zur Vertretung in Zollsachen s. Art. 18 und 19 UZK.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt zugunsten der Stpfl. einen Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Bei allen in Frage kommenden Tatbeständen handelt es sich um die Rückzahlung von Abgabenschulden nach Herabsetzung oder Aufhebung der dem Leistungsgebot zugrundeliegenden Festsetzung bzw. um die verspätete Gewährung früher entstandener Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht Streit darüber, ob und in welcher Höhe Säumniszuschläge entstanden sind, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 09.09.1999, VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058). Bei missbräuchlicher Antragstellung entfällt der Anspruch auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge (BFH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsbehelfe

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der formellen Bestandskraft hinsichtlich des bekannt gegebenen Verwaltungsakts wird gehindert durch die Einlegung des Einspruchs (s. § 347 AO). Rechtsbehelfsbefugt ist derjenige, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (s. § 350 AO). Bei der Begründung des Einspruchs ist darauf zu achten, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung erfolgte Festsetzung ist nicht gem. § 125 Abs. 1 AO nichtig, sondern nur anfechtbar (s. Rz. 21). Somit erwächst sie in Bestandskraft, wenn sie nicht rechtzeitig (§§ 355 Abs. 1 AO, 47 Abs. 1 FGO) angefochten wird. Der Steuerbescheid ist auch vollstreckbar, wenn die Vollstreckungsvorausse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Einspruchsverfahren

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch und kein Antrag auf sch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Zwangsmittelandrohung (§ 332 Abs. 1 Satz 1 AO) ist für die Festsetzung der Zwangsmittel keine Form vorgeschrieben. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung des Zwangsmittels ist zulässig, wenn (1.) das Zwangsmittel angedroht worden ist, (2.) die in der Androhung für die Erfüllung der Verpflichtung bestimmte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Aufteilungsbescheid steht den Betroffenen, ebenso wie gegen die Ablehnung eines auf Erlass eines Aufteilungsbescheids gerichteten Antrags, der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs zu (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Soweit ein Beteiligter selbst keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, muss er zum Rechtsbehelfsverfahren gem. § 360 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / K. Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte von Zollbehörden

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zollkodex der Union (UZK) enthält mit Art. 45 UZK eine eigene Vorschrift über die Aussetzung der Vollziehung zollrechtlicher Entscheidungen. Art. 45 UZK geht als EG-Verordnung den nationalen Bestimmungen (§ 361 AO und § 69 FGO) vor. Das Aussetzungsverfahren richtet sich jedoch vorbehaltlich der Antragsbefugnis (Art. 44 Abs. 1 UZK) w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist ein Einspruch nicht statthaft, sondern kann direkt Klage beim FG erhoben werden. Bleibt eine der genannten Finanzbehörden untätig, ist Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 2 FGO gegeben. Oberste Finanzbehörden sind das Bundesministerium für Finanzen sowie die Län...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation im Steuer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Pfändungsverfügung kann – und muss – Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), wenn die Pfändung als solche rechtswidrig ist, z. B. wegen einer Überpfändung. Im einstweiligen Rechtsschutz kann Aussetzung der Vollziehung der Pfändungsverfügung beantragt werden (§§ 361 AO, 69 FGO). Einwendungen gegen den Steuerbescheid ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtiger Steuerverwaltungsakt (§ 124 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 124 Abs. 3 AO wiederholt einen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz und dient daher nur der Klarstellung. Ist ein Verwaltungsakt nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig, so kann auch seine Bekanntgabe keinerlei Wirkungen auslösen. Die Nichtigkeit des Verwaltungsakts, deren Abgrenzung von der Rechtswidrigkeit sich als schwierig erweis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 132 Satz 1 AO gilt trotz seiner systematischen Stellung für alle Steuerverwaltungsakte i. S. des § 118 AO, d. h. für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide und für sonstige Verwaltungsakte, soweit auf sie die Korrekturregelungen der AO Anwendung finden. Als Verwaltungsakt, der unter § 132 AO fällt, ist auch die Einspruchse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Besonderheiten bei gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 4 AO stellt klar, dass Verspätungszuschläge auch dann festgesetzt werden können, wenn die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen für gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht fristgemäß erfüllt wird (§ 180 AO). Für die Bemessung der aufgrund entsprechender Pflichtverletzungen festzusetzenden Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Folgen der Zurückverweisung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Zurückverweisung wird der Rechtsstreit (erneut) beim FG anhängig. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Gleichwohl bilden erster und zweiter Rechtsgang eine Einheit. Bei nur teilweiser Zurückverweisung, wird nur der zurückverwiesene Teil erneut anhängig. Über die anderen Teile ist abschließend entschieden. Es können neu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 361 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 361 Abs. 1 AO findet sich der Grundsatz, dass durch Einlegung des Einspruchs die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt wird, insbes. die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Anders als im allgemeinen Verwaltungsrecht ist hier die sofortige Vollziehbarkeit eines noch nicht materiell bestandskräftigen V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verletzungsfolgen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verstoß gegen § 364 AO führt zu einem schweren Verfahrensmangel, der nach § 100 Abs. 3 FGO zur Aufhebung der Einspruchsentscheidung führen kann. Der Verfahrensfehler kann noch während des Einspruchsverfahrens und im finanzgerichtlichen Verfahren geheilt werden. Kommt die Finanzbehörde ihrer Verpflichtung nach § 364 AO nicht nach, kan...mehr