Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Formell ordnungsmäßige Buchführung

Rz. 8 Entsprechen die Buchführung und sonstige Aufzeichnungen den formellen Vorschriften der §§ 140ff. AO, besteht nach § 158 AO die Vermutung, dass die Buchführung und Aufzeichnungen auch sachlich richtig sind. Die Verweisung auf §§ 140ff. AO erfasst über § 140 AO auch Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen als der AO, und zwar sowohl nach steuerrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Rechtsfolge

Rz. 39 Die Rechtsfolge des § 160 AO besteht darin, dass bei Nichtbenennung des Gläubigers bzw. Empfängers die Schulden und anderen Lasten bzw. die Ausgaben bei dem Stpfl. nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass einkommensteuerlich Verbindlichkeiten und Lasten (z. B. Rentenverpflichtungen, dauernde Lasten), aber auch Rückstellungen (da sie Schuldcharakter haben und da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5 Verhältnis zu Auskunftsverweigerungsrechten

Rz. 29 Abs. 2 stellt klar, dass die Auskunftsverweigerungsrechte des § 102 AO unberührt bleiben. Diese Regelung ist insbesondere für Anderkonten von Bedeutung. Sie bedeutet, dass die in § 102 AO genannten Inhaber von Anderkonten lediglich nachweisen bzw. glaubhaft zu machen brauchen, dass es sich um fremde Gelder und damit eine Treuhandschaft handelt. Eine Benennung des Bere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Inhalt und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 § 158 AO enthält eine sonst in der AO nicht übliche Beweisregelung. Sie besagt, dass eine Buchführung und sonstige Aufzeichnungen, die den steuerlichen Vorschriften entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen sind. Die Regelung enthält eine sonst im Steuerecht nicht übliche Zuordnung einer subjektiven Beweislast, die im Fall des § 158 AO die Finanzverwaltung trifft....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2.3 Unzumutbarkeit des Benennungsverlangens

Rz. 72 Die Benennung des Gläubigers bzw. Zahlungsempfängers ist dem Stpfl. grundsätzlich zuzumuten. Er kann sich nicht darauf berufen, bei Benennung wirtschaftliche Nachteile (z. B. Verlust der Geschäftsbeziehung) zu erleiden oder ein Ehrenwort geleistet zu haben.[1] Die Rechtsordnung schützt nur ein ordnungsmäßiges Verhalten; Vorteile, die sich aus einem unlauteren Geschäft...mehr

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Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG und der dazu ergangenen Übergangsvorschrift in § 52 Abs. 59a Satz 9 EStG: Treaty override; Rückwirkungsverbot

Leitsatz 1. Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nicht selbstständiger Arbeit (hier: des Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (hier: DBA-Irland 1962) von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wird nach § 50d Abs. 8 Satz 1 1. Alternative EStG (i.d.F. des StÄndG 2003) di...mehr

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Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; Ände­rung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

Leitsatz 1. Auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde (§ 125 Abs. 5 AO) kann Regelungswirkung haben und daher ihrerseits einen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt darstellen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Stellt die Finanzbehörde durch Verwaltungsakt die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids fest, ist der Folgebescheid gemäß §...mehr

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zerb 8/2014, Die Cash-Gesel... / 1

Die Cash-Gesellschaft kann mit Fug und Recht als wesentlicher "Stein des Anstoßes" für die angebliche Verfassungswidrigkeit des aktuellen ErbStG angesehen werden. Bereits in seinem Beschluss vom 10.5.2011[1] (Aufforderung an den BMF, einem Revisionsverfahren nach § 122 Abs. 2 S. 3 FGO beizutreten) hatte der BFH die Möglichkeit, mithilfe solcher Gestaltungen, die Erbschaft- b...mehr

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Erörterung des Sach- und Rechtsstandes

Leitsatz Bei einer Klage wegen der Nichtvornahme einer Erörterung der Sach- und Rechtslage ist darzulegen, dass die Einspruchsentscheidung möglicherweise bei Durchführung dieses Termins anders ausgefallen wäre. Sachverhalt Der Kläger war als Unternehmensberater tätig. In dieser Funktion wurde er von einem Kunden auf Schadensersatz und teilweise Rückforderung des Honorars in A...mehr

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Zur leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eines selbstständigen Arztes bei Leistungserbringung durch einen angestellten Arzt

Leitsatz 1. Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. 2. Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einflu...mehr

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Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

Leitsatz 1. Wiederkehrende Bezüge, die ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Vermächtnisses von einer gemeinnützigen, vom Erblasser mit Vermögen ausgestatteten Stiftung erhält, sind dem Grunde nach gem. § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG steuerbar. Der Höhe nach ist die Besteuerung allerdings auf den Ertragsanteil begrenzt. 2. Will das FG im Falle einer Abänderungskla...mehr

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Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

Leitsatz Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in e...mehr

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Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

Leitsatz 1. Die gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und auf Weitergewährung des Kindergeldes gerichtete Klage ist eine Anfechtungsklage. 2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der freiwillige Wehrdienst nicht in den Katalog der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgenommen wurde. 3. Abhängig von seiner Ausgestaltung ...mehr

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Überschreitung der KMU-Schwelle durch verbundene Unternehmen

Leitsatz 1. Die in § 2 Abs. 7 Satz 1 InvZulG 2005 zugrunde liegende Definition der KMU ist europarechtlich zu interpretieren. 2. Eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen i.S.v. Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des Anhangs zur KMU-Empfehlung setzt weder eine vertragliche Beziehung noch eine Umgehungsabsicht voraus. Ob eine tatsächlich gemeinsam handelnde Gruppe vorliegt, i...mehr

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Uneinbringlichkeit im insolvenzrechtlichen Eröffnungsverfahren

Leitsatz Der Vorsteuerberichtigungsanspruch gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG entsteht mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 InsO (Bestätigung des BFH-Urteils vom 8.8.2013, V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747). Normenkette § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternati...mehr

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Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind

Leitsatz Nach der ab dem Jahr 2012 geltenden Rechtslage ist ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht (§ 1615l BGB), für die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG ohne Bedeutung. Normenkette § 1615l BGB, § 32, § 62 EStG, § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO Sachverhalt Der Kläger be...mehr

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Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung

Leitsatz 1. Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht. Ausnahmsweise kann aber auch eine hiervon abweichende Bestimmung des Abzweigungsbetrags ermessensgerecht sein. 2. Wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt leistet...mehr

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Abzweigung des Kindergelds: Erstattung von Kosten im Vorverfahren

Leitsatz Soweit der Einspruch des Kindes gegen die Ablehnung der beantragten Abzweigung des Kindergelds an sich selbst erfolgreich ist, ist die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren gemäß § 77 EStG analog anwendbar. Normenkette § 74 Abs. 1, § 77 EStG, § 63 SGB X Sachverhalt Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten im Vorverfahren (§ 77 EStG). Sie hatte ...mehr

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Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn

Leitsatz Der in § 40a Abs. 1 KAGG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG umfasst nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn. Normenkette § 8b Abs. 2 und 3 KStG, §...mehr

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Bemessung eines Verzögerungsgeldes

Leitsatz Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei teilweiser Erfüllung der Mitwirkungspflichten. Sachverhalt Bei der Klägerin wurde die Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung angeordnet. Bereits mit der Übersendung der Betriebsprüfungsanordnung wurde um die Vorlage von Büchern und weiteren Unterlagen gebeten. Dem kam die Klägerin in der Folgezeit jedoch nur teilweise na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 1 Systematische Stellung der §§ 328-336 AO

Rz. 1 Die §§ 328–336 AO bilden den Dritten Abschnitt des Sechsten Teils der AO, der die Vollstreckung regelt. Während im 2. Abschnitt[1] die Vollstreckung wegen Geldforderungen geregelt ist, regeln die §§ 328–336 AO die Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen. Sie betreffen zum einen die im Ersten Unterabschnitt geregelte Vollstreckung wegen Handlungen, Du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Erfüllung seiner steuerlichen Erklärungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, kann die Finanzbehörde, statt Zwangsmittel anzuwenden, die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen [1]. In der Praxis gehen die FÄ häufig diesen Weg, um das verwaltungsaufwendige Erzwingungsverfahren zu vermeiden. Zwar darf das FA die Schätzung nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 2 Rechtsnatur der Zwangsmittel

Rz. 4 Aus der systematischen Stellung der §§ 328–336 AO ergibt sich, dass der Einsatz von Zwangsmitteln eine Vollstreckungsmaßnahme im Besteuerungsverfahren ist. Zwangsmittel sind ausschließlich als Beugemittel zur Beeinflussung der zukünftigen Willensbildung des Pflichtenträgers gedacht[1] und haben keinen straf- oder bußgeldrechtlichen Sanktionscharakter [2]. Dies gilt auch...mehr

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Keine Vorsteuerkorrektur beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette bei Rabattgewährung durch ausländischen Hersteller

Leitsatz Gewährt der erste, in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässige und dort eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführende Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten inländischen Unternehmer einen Rabatt, ist dessen Vorsteuerabzug nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 5 UStG zu berichtigen. Normenkette § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 5, § 15 Abs. 1 Nr. 3, ...mehr

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Anrufungsauskunft: Anspruch nach § 15 Abs. 4 5. VermBG

Leitsatz 1. Die Auskunft nach § 15 Abs. 4 5. VermBG ist ein Verwaltungsakt i.S.v. § 118 Satz 1 AO. 2. Diese Auskunft trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt. 3. Entsprechend diesem Regelungsgehalt überprüft das FG die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst und die re...mehr

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Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen ­Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung

Leitsatz 1. Die Pkw-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn ein im Einzelfall zu prüfender Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung im Sinne eines Entgelts besteht oder wenn die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Wertabgabe (wie z.B. bei der Pkw-Nutzung aufgrund eines Gesellschaftsverh...mehr

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Begriff des Vorabgewinnanteils i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG 2002

Leitsatz Ein "Vorabgewinnanteil" i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG 2002 ist dadurch gekennzeichnet, dass der betroffene Gesellschafter vor den übrigen Gesellschaftern aufgrund gesellschaftsvertraglicher Abrede einen Anteil am Gewinn erhält. Der "Vorabgewinnanteil" ist vor der allgemeinen Gewinnverteilung zu berücksichtigen und reduziert den noch zu verteilenden Restg...mehr

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Keine Rückstellung für ausschließlich gesellschaftsvertragliche Pflicht zur ­Jahresabschlussprüfung

Leitsatz Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist. Normenkette § 40 Abs. 2 FGO, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 249 Abs. 1 Sätze 1, 2 Nr. 1 HGB Sachverhalt Im Gesellschaftsvertrag einer nicht prüfun...mehr

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Entschädigungsklage: Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

Leitsatz 1. Die vom Senat entwickelten Leitlinien zur Beurteilung der Angemessenheit der Dauer finanzgerichtlicher Verfahren stehen nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes. 2. Auch wenn objektiv ein Grund besteht, ein Verfahren zum Ruhen zu bringen, die Beteiligten dem Ruhen aber trotz einer entsprechenden Anfrage des FG nicht zust...mehr

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Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung

Leitsatz Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 resultieren, entsprechen im Regelfall den gesetzgeberischen Wertungen und rechtfertigen daher grundsätzlich keinen Erlass der GewSt wegen sachlicher Unb...mehr

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EuGH-Vorlage zur Hilfeleistungs-Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 5 der Richtlinie 2005/36/EG einer Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit für den Fall entgegen, dass eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründete Steuerberatungsgesellschaft im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung, in dem die steuerberatende Tätigkeit nicht reglementier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.2 Unanfechtbarkeit, § 91a Abs. 3 S. 2 FGO

Rz. 17 Der Beschluss des Gerichts, nach § 91a Abs. 1 oder Abs. 2 FGO zu verfahren, ist nicht beschwerdefähig. Dies regelt ausdrücklich § 91a Abs. 3 S. 2 FGO. Allerdings kann er im Revisionsverfahren daraufhin überprüft werden, ob einem Beteiligten, der wegen der Ablehnung seines Antrags an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte, das rechtliche Gehör versagt oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Klageerhebung zur Niederschrift des Urkundsbeamten (§ 64 Abs. 1 Alt. 2 FGO)

Rz. 35 Die Klage kann gem. § 64 Abs. 1 FGO auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle[1] erklärt werden. Die Niederschrift ersetzt zwar nur das Schriftstück[2]. Einer eigenhändigen Unterschrift[3] bedarf es jedoch in entspr. Anwendung des § 94 FGO i. V. m. § 163 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht[4]. Möglich ist auch eine in der mündlichen Verhandlung in der dafür vorg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Verweisung auf GVG und ZPO, § 155 S. 1 FGO

Rz. 1 Die FGO verweist ebenso wie das SGG und die VwGO wegen zahlreicher Verfahrensregelungen auf das GVG und die ZPO. Das geschieht in Einzelverweisungen[1] und durch die Generalverweisung in § 155 FGO. Dabei bereitet das Nebeneinander von Einzelverweisungen und Globalverweisung oft Schwierigkeiten. Es ist häufig zweifelhaft, ob das Fehlen einer Einzelverweisung auf eine an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 5 Erörterungstermine, § 91a Abs. 4 FGO

Rz. 18 Gemäß § 91a Abs. 4 FGO gelten § 91a Abs. 1 und 3 FGO entsprechend für Erörterungstermine. Damit kann der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter[1] auch die Durchführung eines Erörterungstermins per Videokonferenz unanfechtbar beschließen. Zwar wird § 91a Abs. 2 FGO in § 91a Abs. 4 FGO nicht erwähnt. Dies steht aber einer Zeugen- bzw. Sachverständigenvernehmung im Rahme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Rechtswirkungen des Klageverzichts (§ 50 Abs. 1 S. 3 FGO)

Rz. 15 Nach § 50 Abs. 1 S. 3 FGO ist die trotz des Verzichts erhobene Klage unzulässig. Bei einem Teilverzicht[1] ist die Klage, soweit sie die im Teilverzicht bezeichneten Besteuerungsgrundlagen betrifft, ebenfalls unzulässig; insoweit enthält § 50 Abs. 1a S. 1 FGO eine Rechtsfolgenverweisung auf § 50 Abs. 1 S. 3 FGO [2]. Die gleichwohl erhobene Klage[3] ist demgemäß durch P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 6 Beifügung von Urkunden (§ 64 Abs. 2 Halbs. 2 FGO)

Rz. 37 Nach § 64 Abs. 2 Hs. 2 FGO gilt § 77 Abs. 2 FGO für die Klageerhebung sinngemäß. Hiernach sollen der Klageschrift grundsätzlich die Urkunden, auf die Bezug genommen wird, in Urschrift oder in Abschrift ganz oder im Auszug beigefügt werden. Wenn die Urkunden den übrigen Beteiligten bereits bekannt oder sie sehr umfangreich sind, so genügt die genaue Bezeichnung mit dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.1 Keine Aufzeichnung, § 91a Abs. 3 S. 1 FGO

Rz. 16 Eine Aufzeichnung der Bild- und Tonübertragung findet nicht statt[1]. Sie ist daher unzulässig und technisch auszuschließen. Aufzeichnung ist jedes Mittel, das einen erneuten Zugriff auf die während der Verhandlung zur Bild- und Tonübertragung aufgenommenen Signale ermöglicht. Die aufgenommenen Signale dürfen allein zeitgleich mit der Aufnahme übertragen werden. Auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5.2.2 "Einfache" Fristsetzung (§ 65 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 58 Entspricht die Klageschrift nicht den Muss- oder Sollanforderungen des § 65 Abs. 1 FGO, so ist eine Ergänzung stets i. S. v. § 65 Abs. 2 S. 1 FGO "erforderlich". Nach § 65 Abs. 2 S. 1 FGO "hat" der Vorsitzende oder Berichterstatter den Kläger zur Ergänzung der Klageschrift innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Damit ist nur der Zeitpunkt der Fristsetzung und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Vorbereitende Schriftsätze, § 77 Abs. 1 FGO

Rz. 2 Die Beteiligten sollen nach § 77 Abs. 1 S. 1 FGO zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Soweit bisher elektronische Dateien ausgedruckt werden sollten[1], entfällt dies ab dem 1.1.2018. Ab diesem Zeitpunkt können dann vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3 Zeugen-/Sachverständigenvernehmung durch Videokonferenz, § 91a Abs. 2 FGO

Rz. 10 Die bisher in § 93a FGO a. F. vorgesehene Zeugen- und Sachverständigenvernehmung per Videokonferenz wurde ab 1.11.2013 in § 91a Abs. 2 FGO im Wesentlichen aufgenommen. Dabei entfiel jedoch die bisher vorgesehene Möglichkeit der Aufzeichnung, da ein Bedürfnis hierfür wegen der möglichen umfangreichen Protokollierung nicht ersichtlich war[1]. Zudem genügt bereits ein An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Beizufügende Urkunden, § 77 Abs. 2 FGO

Rz. 7 Gemäß § 77 Abs. 2 S. 1 FGO sind die Urkunden, auf die Bezug genommen wird, für das Gericht immer beizufügen, für die übrigen Beteiligten nur dann nicht, wenn sie ihnen sämtlich bekannt oder sehr umfangreich sind[1]. Dann müssen die Urkunden genau bezeichnet werden. Zudem muss der Schriftsatz das Angebot enthalten, Einsicht bei Gericht zu gewähren[2]. Ab dem 1.7.2014[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5.2.3 Ausschlussfrist (§ 65 Abs. 2 S. 2 FGO)

5.2.3.1 Grundlage Rz. 61 Nach § 65 Abs. 2 S. 2 FGO kann der Vorsitzende bzw. Berichterstatter für die Ergänzung der Klageschrift eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es der Klageschrift an einem Muss-Bestandteil i. S. d. § 65 Abs. 1 S. 1 FGO [1] fehlt. Entspricht die Klage den Erfordernissen des § 65 Abs. 1 S. 1 FGO, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3 Form der Erklärung (§ 50 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 11 Die Verzichtserklärung bedarf nach § 50 Abs. 2 S. 1 FGO der Schriftform, d. h. entsprechend § 126 Abs. 1 BGB der eigenhändigen Unterschrift, oder kann bei der Behörde auch zur Niederschrift erklärt werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Steueranmeldungen (§ 50 Abs. 1 S. 2 FGO)

Rz. 6 Ausnahmsweise darf der Verzicht gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FGO vor Erlass des Verwaltungsakts[1] bei Abgabe einer Steueranmeldung erklärt werden. Hier ergibt sich ein Schutz vor Überraschungsentscheidungen der Finanzbehörde dadurch, dass der Klageverzicht ausschließlich unter der Bedingung erklärt werden darf, dass die Steuerfestsetzung nicht von der selbst errechneten Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3 Muss-Bestandteile der Klageschrift (§ 65 Abs. 1 S. 1 FGO)

3.1 Allgemeines Rz. 25 Insbesondere muss bei fristgebundenen Klagen [1] spätestens mit Ablauf der Klagefrist die Identität der Beteiligten aufgrund entsprechender schriftlicher Angaben des Klägers eindeutig und unverwechselbar feststehen[2]. Diese Bezeichnung muss so bestimmt sein, dass jeder Zweifel an der Person des Klägers und des Beklagten ausgeschlossen ist[3]. Bei nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5 Ergänzung der Klageschrift (§ 65 Abs. 2 FGO)

5.1 Ergänzung Rz. 53 Soweit eine Klage den Anforderungen des § 65 Abs. 1 FGO, d. h. den hier aufgeführten Muss- oder Sollbestandteilen der Klageschrift, nicht entspricht, hat das Gericht (Vorsitzender oder Berichterstatter) den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung der Klage aufzufordern. Die Klageergänzung nach § 65 Abs. 2 FGO ist, wie die Klageerhebung selbst[1], eine vom ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3 Schriftliche Klageerhebung (§ 64 Abs. 1 Alt. 1 FGO)

3.1 Bedeutung des Schriftformerfordernisses Rz. 13 Nach § 64 Abs. 1 FGO ist die Klage grundsätzlich schriftlich zu erheben. Dieses Formerfordernis dient der Rechtssicherheit und der eindeutigen Identifizierbarkeit des Klägers [1]. Aus dem Schriftstück sollen der Inhalt der Erklärung und die Person, von der die Erklärung ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Voraussetzungen des Klageverzichts (§ 50 Abs. 1 S. 1 und 2 FGO)

2.1 Nichtanhängigkeit einer Klage Rz. 4 Der Klageverzicht kann nur für die nicht anhängige [1] Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage [2], deren Gegenstand ein Verwaltungsakt bzw. die Ablehnung eines Verwaltungsakts wäre, ausgesprochen werden. Einen Verzicht auf eine Verpflichtungsklage in Gestalt einer Untätigkeitsklage sowie eine Feststellungs- oder allgemeine Leistungsklage l...mehr