Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kritische Würdigung

Rn. 59 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuertaxonomie geht zum einen weit über die Vorschriften der §§ 266 und 275 hinaus. Zum anderen schafft sie faktisch eine "umgekehrte Maßgeblichkeit" (vgl. Herzig, DStR 2010, S. 1900 (1907); Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M 1; ebenso Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), Anlage S. 15f.). Gleichwohl entspricht die "umgekehrte Maßg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 52 Abs. 15a EStG ((a. F.); derweil: § 52 Abs. 11 EStG) galt die elektronische Übermittlungspflicht gemäß § 5b EStG erstmals für WJ, die nach dem 31.12.2010 begonnen haben. Jedoch machte das BMF – mangels Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen und aufgrund massiver Kritik seitens der Kammern und Verbände – von d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das BMF wurde gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Taxonomie 5.0 (vgl. zur Definition des Begriffs HdR-E, Kap. 9, Rn. 21ff.) am 14.09.2011 machte das BMF von dieser ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Auffangpositionen

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein hoher Grad an Standardisierung bildet die Voraussetzung zur Durchführung von automatisierten Prüfungen. Dies führt jedoch z. T. zu erheblichen Eingriffen in das Buchungsverhalten. Diesen Umstand sollen die in der Taxonomie eingefügten Auffangpositionen, welche durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichneten Positionen ist von Seiten der Finanzverwaltung zusätzlich zur Übermittlung der jeweiligen Position als Mussfeld die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen- und Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mussfelder

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu übermit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Summenmussfelder

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die hierarchisch über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zur Übermittlung dieser Positionen resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen, rechnerisch verknüpften Mussfelder (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Freiwillig einzureichende Bestandteile

Rn. 47 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Neben den Pflichtbestandteilen gemäß § 5b Abs. 1 EStG steht es dem Steuerpflichtigen offen, weitere in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Berichtsbestandteile "Anhang" (vgl. zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagespiegels HdR-E, Kap. 9, Rn. 44), "Lagebericht" und "Eigenk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rechnerisch notwendige Positionen

Rn. 51 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Bilanz und GuV sind in der Taxonomie hierarchisch aufgebaut. Die Beziehungen der einzelnen Positionen zueinander werden durch rechnerische Verknüpfungen dargestellt, die den veröffentlichten Datensatzbeschreibungen zu entnehmen sind (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 14)). Die Prü...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Unzulässige Positionen

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Attribut "notPermittedFor" im Referenzteil ("Reference Linkbase") der Taxonomie (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 24) erfolgt die Kennzeichnung der unzulässigen Positionen bzw. Elemente. Im JA-Modul sind Positionen, die in einer HB, nicht aber in einer StB enthalten sein dürfen, als "steuerlich unzulässig" gekennzeichnet. Diese Positionen sind...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Aufstellung handelsrechtlicher JA ist kein Selbstzweck, sondern dient einer Vielzahl von Zwecken. Welche konkreten Zwecke mit der Aufstellung eines handelsrechtlichen JA verbunden sind, hat insbesondere Bedeutung für die deduktive Gewinnung von GoB (vgl. HdR-E, Kap. 4, Rn. 12ff.). So kann erst entschieden werden, welche Ansatz- und Bewertu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 33 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zu übermittelnde Datensatz besteht aus zwei Modulen, deren Übermittlung für alle UN verpflichtend ist. Das Stammdaten-Modul, welches in der Taxonomie als GCD-Modul (Global Common Data/Document) bezeichnet wird, setzt sich in der Taxonomie 6.6 aus 60 verpflichtend zu übermittelnden Elementen mit Informationen über den Bericht (z. B. Berich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor Verabschiedung des BilMoG war eine eigenständige StB im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Neben der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG (a. F.) galt die umgekehrte Maßgeblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG (a. F.). Letztere hatte zur Folge, dass steuerliche...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rn. 56 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 265 kodifiziert für KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellte Gesellschaften die allg. Grundsätze für die Gliederung des JA, u. a. die Angabe von VJ-Werten (vgl. § 265 Abs. 2). Um der handelsrechtlichen Vorschrift zu genügen, dürfen Positionen der HB und der handelsrechtlichen GuV sowohl für das berichtete als auch für das vorangegangene WJ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 Abs. 1 verpflichtet den Kaufmann, bei der Führung seiner Bücher die GoB zu beachten. In gleicher Weise ist der JA gemäß § 243 Abs. 1 nach den GoB aufzustellen (vgl. grundlegend zu den GoB HdR-E, Kap. 4). In § 238 werden zwei allg. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hervorgehoben:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Neueru... / 3. Öffentliche Bekanntgabe

In § 122 Abs. 5 S. 2 und S. 4 AO wird klargestellt, dass die Finanzbehörden Steuerverwaltungsakte auch durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf einer Internetseite der Finanzverwaltung oder in ihrem elektronischen Portal öffentlich zustellen können. Die Regelung gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenrecht: Entstehung ein... / d) Verfahren vor den Finanzgerichten

Nun könnte man diesen Streit als entschieden ansehen, würde nicht gerade auch in finanzgerichtlichen Verfahren seitens der Finanzverwaltung genau gegenläufig argumentiert werden. Hier bleibt zu hoffen, dass der eindeutige Punktsieg der 3. Kammer des VG Bremen Wirkung zeigt, gerade auch angesichts der kostenrechtlichen Neuregelung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / Zusammenfassung

Begriff Ein Tax Compliance Management System (TCMS) dient der Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens im Steuerbereich. Es dient außerdem der Minimierung bzw. Vermeidung sowohl finanzieller (in Form von Säumnis- oder Verspätungszuschlägen) als auch strafrechtlicher und reputativer Risiken, die sich aus etwaigen Gesetzesverstößen ergeben könnten. Einer der Auslöser für die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Neueru... / 5. Elektronische Übermittlung von Steuerdaten

§ 150 Abs. 7 S. 2 AO liegt die Annahme zugrunde, dass alle Daten eines Steuerpflichtigen, die von einem Dritten nach Maßgabe des § 93c AO elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden, auch "kennziffergenau" mit der Steuererklärung abgeglichen und bei unterlassener Deklaration im Rahmen der Steuerfestsetzung von Amts wegen vollständig automationsgestützt berücksichti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.8 Folgen fehlender Datenübermittlung

Rz. 46 Abgesehen von den Fällen, in denen die Finanzverwaltung eine für den Steuerpflichtigen positive Härtefallentscheidung getroffen hat (s. Rz. 45), kann die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. der Überleitungsrechnung durch Androhung und ggf. Festsetzung eines Zwangsgeldes (§§ 328 ff. AO) dur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsqualität von "Meldung... / 5 Vertrauensschutz: gewisse faktische Bindung?

Eine gewisse faktische Bindung der Verwaltung aus diesen FAQ-Veröffentlichungen könnte erwachsen, wenn man sie als Meinungsäußerung der Finanzverwaltung zu begreift. Gleichwohl wäre diese nicht so stark wie die an BMF-Schreiben - insbesondere mit Blick auf die Regelungsintensität. Demzufolge ist die Frage, ob die Verwaltung mit solchen Informationen bei den Steuerpflichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 5 Haftung des Leistungsempfängers

Rz. 9 Ist der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (§ 48a Abs. 3 S. 1 EStG).[1] Der Leistungsempfänger haftet nicht für alle Steuerforderungen des Bauleistenden, sondern nur für den Steuerabzug, der sich aus dem jeweiligen Auftrag (der jeweiligen Bauleistung) zwischen dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 40 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.4 Die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen

Rz. 26 Vom Betriebsvermögen ist das Privatvermögen des Unternehmers zu unterscheiden.[1] Für die Bestimmung des Betriebsvermögens ist das Veranlassungsprinzip gem. § 4 Abs. 4 EStG maßgebend.[2] Zum Betriebsvermögen rechnen demnach all jene Wirtschaftsgüter, die betrieblich veranlasst angeschafft bzw. hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[3] Eine betriebl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrags

Rz. 2 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird.[1] Es gilt in jedem Fall das Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Zahlung gestundeter Beträge) erbracht wird. Wird die Gegenleistung im Wege der Verrechnung erfüllt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 13 Elektronische Aufzeichnung (Übermittlung) von Umsätzen

Die obligatorische Einführung der elektronischen MwSt E-tržby ("E-Sales", tschechische Abkürzung: EET) ist zunächst aufgeschoben und soll nunmehr ab 1.1.2021 Anwendung finden. Die Unternehmen können das System bereits auf freiwilliger Basis anwenden. EET meldet eine XML-Datei über das Internet an die Finanzverwaltung, um alle Transaktionen aufzuzeichnen. Dies erfolgt über ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Registrierte Unternehmer und für MwSt-Zwecke identifizierte Personen müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine MwSt-Erklärung einreichen und geschuldete Zahlungen leisten. Der für eine registrierte Person geltende Steuerzeitraum hängt von der Umsatzhöhe ab: Beliefen sich die Umsätze im vorausgegangenen Kalenderjahr auf mehr als 10 Mio. CZK, gilt ein Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 11 Haftung für MwSt

Ab dem 1.1.2014 haftet der Empfänger einer Leistung für die Abführung der MwSt durch den leistenden Unternehmer. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: der Leistungsempfänger wusste im Leistungszeitpunkt oder hätte wissen müssen, dass die MwSt vorsätzlich nicht entrichtet wird, der Leistende vorsätzlich in eine Lage geraten ist, aufgrund der er die Steuer nicht entrichten k...mehr

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Die umsatzsteuerliche Organ... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Aufatmen für die Finanzverwaltung: Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ausweislich des EuGH unionsrechtskonform – trotz des Umstandes, dass der Organträger (und nicht der Organkreis) der Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner ist. Der von der Finanzverwaltung befürchtete und den Organschaftsmitgliedern ersehnte windfall-profit für Organgesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / V. Fazit

Lange Jahre hat es gedauert, bis die Finanzverwaltung sich zum Vorsteuer-Abzug bei unternehmerisch tätigen jPöR geäußert hat. Der nun vorliegende Entwurf bringt erfreuliche Klarstellungen wie z.B., dass Mittelzuflüsse, die zurückzuzahlen sind, nicht als Einnahmen berücksichtigt werden. Auch die Pauschalierung für die vielen jPöR mit nur geringer wirtschaftlicher Tätigkeit is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Hintergrund

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn, das sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körperschaft umfasst.[58] Eine jPöR erhält deshalb nur eine ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / [Ohne Titel]

StB Wendelin Liebgott[*] Kurz vor Jahresende hat sich die Finanzverwaltung in zwei BMF-Schreiben umfangreich zur Vorsteuer-Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG und zur Vorsteuer-Berichtigung nach § 15a UStG in Folge der EuGH- und BFH-Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre geäußert. Zum Vorsteuer-Abzug und zur Vorsteuer-Aufteilung unter den besonderen Verhältnissen bei der öffen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / C. Konsequenzen für die Praxis

Die umsatzsteuerliche Organschaft lebt weiter: Klar ist, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nach den Urteilen des EuGH weiterlebt. Klar ist aber auch, dass es – entgegen der bisherigen Lesart – nicht zwingend der Stimmrechtsmehrheit des Organträgers bedarf, damit die Organgesellschaft finanziell eingegliedert ist. Unsicherheiten um nicht steuerbare Innenumsätze: Es schein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / I. Unionsrechtskonformität der deutschen Regelung

Die für die Finanzverwaltung entscheidende Frage war, ob das bisherige deutsche Verständnis, wonach der Organträger (und nicht der Organkreis) der Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner ist, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dies bejaht der EuGH. Die vom V. Senat des BFH hochgehaltenen jährlichen Steuerausfälle i.H.v. rund EUR 234,8 Mrd.[3] sind damit vom Tisch. Diese S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Die Festlegung der Methoden und Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, eine unionsrechtliche Vorgabe fehlt. Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausübung ihres Ermessens Zweck und Systematik der MwStSystRL berücksichtigen und daher eine Berechnungsweise vorsehen, die o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / I. Einführung

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) können unternehmerisch i.S.d. UStG tätig sein, wie jede andere natürliche oder juristische Person auch. Ihre Unternehmereigenschaft war in § 2 Abs. 3 a.F. UStG geregelt. Diese Vorschrift entsprach nicht dem Unionsrecht, wurde aber vom BFH unionsrechtskonform ausgelegt.[1] Die erforderliche Neuregelung erfolgte, indem § 2 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 3. Zwingende Rechtsfolge: Gänzliche Versagung aller Rechte geboten

Allein aus dieser Argumentation heraus – die sich mehr oder weniger gleichlautend in vielen vorangegangenen EuGH-Entscheidungen so findet[13] – kommt der EuGH im Besprechungsfall zu dem Ergebnis, dass beim Vorliegen von Betrug oder Missbrauch immer die gänzliche Versagung aller "Rechte" geboten ist. Das stellt eine klare Antwort auf den Vorlagebeschluss des FG dar, die immer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Der Einnahmenschlüssel

Bei teilunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen soll die Aufteilung der Vorsteuer in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nach einem Einnahmenschlüssel vorgenommen werden können.[30] Dabei werden die Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich – netto, ohne Umsatzsteuer, wie der Entwurf ausdrücklich betont – ins Verhältnis gesetzt zu den Gesamteinnahmen ...mehr