Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[47] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Voraussetzungen

Rz. 5 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten.[6] Dies ist u.a. der Fall, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, o...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 34 Die Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG) ist eine der drei Arten der Spaltung (§§ 123–173 UmwG). Wesensmerkmale der Abspaltung sind, dass der übertragende Rechtsträger mit seinem restlichen Vermögen bestehen bleibt und die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers auch Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers werden. Der Unterschied zur Aufspaltung (§ 123 Abs. 1 ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 23 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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Steuerbefreiung von Fluggastkontrollen (zu § 8 Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 8.2 Abs. 7 und Abs. 8 UStAE. Umsätze für die Luftfahrt können unter gesetzlich genau beschriebenen Voraussetzungen steuerfrei ausgeführt werden.[1] Die Finanzverwaltung ging bisher unterschiedslos davon aus, dass Leistungen an eine Luftfahrtbehörde für Zwecke der Luftaufsicht i. S. d. § 29 LuftVG nicht zu den nach § 8 Abs. 2 U...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / Zusammenfassung

Überblick Die Grunderwerbsteuer ist eine den Ländern zustehende Verkehrsteuer. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Gleichbehandlung der Beschäftigten (Satz 2)

Rz. 15 Nur solche Beteiligungen sind steuerbegünstigt, die mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis (Rz. 8) zum Unternehmen stehen. Das Beteiligungsangebot muss auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende gelten.[1] Es handelt sich um ein Mindesterforder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei Erträgen aus einer hybriden Übertragung (Buchst. d S. 3)

Rz. 46a Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG wird für den Fall eingeschränkt, dass die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in einem anderen Staat einer anderen Person abweichend vom deutschen Steuerrecht zugerechnet werden. In diesem Fall gilt die Steuerfreiheit nur, soweit das Einkommen der anderen Person oder ihr nahestehender Personen nicht niedr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beihilfen und Unterstützungen

Rz. 9 Es muss sich um Beihilfen und Unterstützungen handeln. Der Begriff Beihilfe ist nur dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Zusatzaufwendungen oder Zusatzbedarfe hat, die durch die Zuschüsse oder Sachzuwendungen ganz oder teilweise abgedeckt werden sollen.[1] Entsprechendes gilt für den Begriff der Unterstützungen. Dies ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber wegen des durc...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / V. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 92 Auf eine typische Unterbeteiligung können die Verschonungsvorschriften der §§ 13a–13c ErbStG nicht angewendet werden. Bei einer typischen Unterbeteiligung handelt es sich um eine Kapitalforderung i.S.d. § 12 BewG. Sofern nicht besondere Umstände einen anderen Wert begründen, ist die typische Unterbeteiligung mit dem Nennwert der Einlage anzusetzen. Der Wert der Einlag...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Substanzwert als Wertuntergrenze

Rz. 137 Bei Wertermittlungen für steuerliche Zwecke ist ferner zu berücksichtigen, dass gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden darf.[251] Diese Untergrenze s...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 72 Beim Zuwendungsnießbrauch sind auch nach Auffassung der Finanzverwaltung die Erträge dem Gesellschafter (Nießbrauchsbesteller) zuzurechnen, auch wenn sie dem Nießbraucher zufließen.[150] Der Nießbraucher erzielt keine Einkünfte. In der Fachliteratur wird die (inzwischen wohl als überholt anzusehende) Auffassung der Finanzverwaltung, zwischen dem Vorbehaltsnießbrauch (...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / c) Stimmrechtsbindung

Rz. 26 Die in § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG geforderte Stimmrechtsbindung muss zusätzlich zu einer der genannten Varianten der Verfügungsbeschränkung in der Poolvereinbarung enthalten sein.[61] Das Petitum der Einheitlichen Stimmrechtsausübung bedeutet, dass die Einflussnahme einzelner Anteilseigner zum Zwecke einer einheitlichen Willensbildung zurücktreten muss.[62] Die Fin...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Mitunternehmerstellung bei Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 48 Der Gesellschafter ist regelmäßig Mitunternehmer der Gesellschaft, weil der Anteil selbst die Mitunternehmerstellung begründet.[87] Er verbleibt auch grundsätzlich dann in seiner Mitunternehmerstellung, wenn auch der Nießbraucher als Mitunternehmer anzusehen ist. Der Nießbraucher wird dann neben dem Gesellschafter Mitunternehmer, wenn er Mitunternehmerrisiko trägt und...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einzelheiten zum Substanzwertverfahren

Rz. 293 Der Substanzwert bildet die Untergrenze des maßgeblichen Unternehmenswerts.[445] Dieser ergibt sich als Summe aus den gemeinen Werten der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nach §§ 95–97 BewG abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden.[446] Der Ansatz des Substanzwerts ist ausgeschlossen, wenn der gemeine Wert aus tatsächlichen Verkäufen unt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Anwendungsbereich

Rz. 301 Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist rechtsformneutral sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personenunternehmen anzuwenden. Es ist für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe anwendbar, sofern es nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt, § 199 Abs. 1 BewG.[461] Führt das Ergebnis zu offensichtlich unzutreffenden Werten, sind andere im gewöhnlichen ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 99 Bei Personengesellschaftsanteilen hängt die ertragsteuerliche Beurteilung maßgeblich davon ab, ob der Nießbraucher als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[124] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung Mitwirkungs- und Verwaltungsrech...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Nachweis über den Anteilsbesitz

Rz. 57 Für den Zeitraum der Siebenjahresfrist muss der Einbringende gegenüber der Finanzverwaltung einmal jährlich bis zum 31. Mai nachweisen, dass ihm die Anteile an der Kapitalgesellschaft weiterhin zuzurechnen sind.[38] Wird der Nachweis nicht erbracht, gelten die Anteile an der Kapitalgesellschaft als veräußert.mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren

Rz. 234 Das Vergleichswertverfahren kommt insbesondere für Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung (§ 182 Abs. 2 BewG). Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke (Vergleichsgrundstücke) abgeleitet, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmal...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 95 Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigungsfähig, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (4) Kapitalisierung des Gebäudereinertrags

Rz. 254 Der sich nach Abzug der Bodenwertverzinsung ergebende Reinertrag des Gebäudes ist mit einem aus der Anlage 21 des Bewertungsgesetzes abzulesenden Vervielfältiger zu kapitalisieren, der vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes abhängt (§ 185 Abs. 3 S. 1 BewG).[382] Auszug aus Anlage 21 zum BewG:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Mitarbeiterzahl

Rz. 157 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[210] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.4 Bescheinigung des Fachunternehmens

Rz. 15 Der Nachweis [1] der durchgeführten Maßnahmen muss durch Bescheinigung (zwingend nach amtlichem Muster) durch das ausführende Fachunternehmen erfolgen, aus der sich ergibt, dass alle Anforderungen aus der ESanMV dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind (§ 35c Abs. 1 S. 7 EStG).[2] Die Bescheinigung kann dem Stpfl. mit den notwendigen Anlagen auch in elektronischer For...mehr

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§ 17 Familienholding / a) Entnahmebeschränkungen

Rz. 73 Zunächst verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, durch die Entnahmen/Ausschüttungen auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns[151] beschränkt werden. Rz. 74 Diejenigen Beträge, die zur Begleichung der auf die...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Behaltensvorschriften auf den Lohnsummentest

Rz. 199 Wird das gesamte begünstigte Vermögen vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ohne entsprechende Reinvestition veräußert oder aufgegeben und gleichzeitig die anteilig zu ermittelnde Mindestlohnsumme unterschritten, ist der Verschonungsabschlag zu kürzen.[290] Die wegfallenden Verschonungsabschläge wegen der schädlichen Verfügung über das begünstigte Vermögen und wegen d...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Grundsätzliches

Rz. 72 § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1–3 ErbStG regelt die Anforderungen an die gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Die dort genannten besonderen Vereinbarungen müssen kumulativ vorliegen[147] und auch tatsächlich "gelebt" werden.[148] Außerdem müssen diese Voraussetzungen nicht nur im Übertragungszeitpunkt erfüllt sein, sondern nach § 13a Abs. 9 S. 4 ErbStG wenigstens zwei Jahre...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (3) Beurteilungszeitpunkt

Rz. 163 Maßgeblich für die Bestimmung der Beschäftigtenanzahl ist grds. der Besteuerungszeitpunkt.[226] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn kurzfristig vor der Übertragung und gerade im Hinblick auf diese Beschäftigte abgebaut wurden. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob und inwieweit der Personalabbau ausschließlich zum Zweck der Vermeidung des Lohnsumme...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Zugewinngemeinschaft

Rz. 20 Die Zugewinngemeinschaft, auch gesetzlicher Güterstand genannt, ergibt sich im Regelfall durch Eheschließung, falls die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Dabei stellt die Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Standardfall für die Vermögensverteilung nach dem BGB dar (§ 1363 BGB). Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ist das während der Ehe hinzuerworbene Vermög...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Methodenhierarchie

Rz. 127 Ausgehend von dem allgemeinen Verständnis des gemeinen Werts hat der Gesetzgeber in § 11 Abs. 2 S. 1 BewG zur Bestimmung des gemeinen Werts im Falle von Betriebsvermögen eine Verfahrenshierarchie verankert: Sofern der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres vor dem Bewertungss...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Rz. 121 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen gelten – soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebes eines Kreditinstituts, eines Finanzdienstleistungsinstituts oder eines Versicherungsunternehmens dienen – ebenfalls als Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG. Rz. 122 Was hiermit konkret gemeint ist, hat die Finanzverwaltung in H E 13b.22 ErbStH 2019 aus ih...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Entstehung der Steuer

Rz. 34 Nach § 9 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendungen. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend, soweit im ErbStG nichts anderes bestimmt ist. Damit entsteht die Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Junges Verwaltungsvermögen

Rz. 135 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[166] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[167] E...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / F. Vertragsgestaltung

Rz. 64 Der Verpachtungsvertrag (vgl. bereits Rdn 8) sollte zunächst schriftlich abgefasst werden, auch wenn dies für die zivilrechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich ist. Im Einzelnen ist bei der Vertragsabfassung vor allem auf Folgendes zu achten:[101] Zunächst sollte der Pachtgegenstand und die Fortführung der Firma des Verpächters bezeichnet werden. Die entsprechenden Fo...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Formale Aspekte

Rz. 47 Grundsätzlich können Stimmbindungsvereinbarungen (wie erwähnt) formlos abgeschlossen werden. Auch die Vereinbarungen der nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG erforderlichen Verfügungsbeschränkungen erfordert keine besondere Form.[116] Allerdings erkennt die Finanzverwaltung (verständlicherweise) eine solche Vereinbarung nur an, wenn sie wenigstens schriftlich geschloss...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 371 Wird das Eintrittsrecht nicht ausgeübt, hat die Klausel die gleichen Wirkungen wie eine Fortsetzungsklausel.[574] Wird hingegen das Eintrittsrecht innerhalb von sechs Monaten seit dem Erbfall ausgeübt, treten nach Meinung der Finanzverwaltung die Wirkungen ein wie bei einer einfachen Nachfolgeklausel. Machen nur einzelne der Eintrittsberechtigten von ihrer Eintrittsmö...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / e) Rechtsfolgen der Einräumung der Unterbeteiligung

Rz. 72 Soweit die Einräumung der Unterbeteiligung nach § 24 UmwStG erfolgt, geschieht dies sowohl bei Entgeltlichkeit als auch bei Unentgeltlichkeit des Vorgangs ohne einkommensteuerliche Auswirkungen. Grundsätzlich setzt § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG hierfür zwar einen Antrag auf Buchwertfortführung voraus. Dieser kann jedoch auch konkludent z.B. durch Abgabe einer Steuererklärun...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Voraussetzungen des Wahlrechts

Rz. 58 Da die Betriebsfortführung zu einem Aufschub der Erfassung stiller Reserven führt (vgl. Rdn 5), werden die Voraussetzungen der Betriebsfortführung durch die Finanzverwaltung laufend überprüft. Die stillen Reserven wurden früher in dem Zeitpunkt nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aufgedeckt, in dem eine sachliche oder persönliche Voraussetzung der Betriebsfortführung wegfällt....mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Verträge zwischen Angehörigen

Rz. 45 Bei Übertragungen von Gesellschaftsanteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist zu beachten, dass es sich häufig um Vereinbarungen unter Angehörigen (Nahestehenden) handelt. In diesen Fällen sind die Vorgaben der Rechtsprechung und Finanzverwaltung bezüglich des besonderen Klarheitgebotes zu beachten, um eine steuerentlastende Wirkung zu erreichen. Die Nießbra...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Rz. 319 Im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind neben dem Ertragswert mit dem auf den Bewertungsstichtag eigenständig festgestellten gemeinen Wert anzusetzen.[510] Die mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden werden nicht gesondert berücksi...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Vermächtnisnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 73 Beim Vermächtnisnießbrauch wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt. Dies führt (wenn man der alten Ansicht der Finanzverwaltung folgt) ebenso wie der Vorbehaltsnießbrauch grundsätzlich zu einer Besteuerung der Kapitalerträge beim Nießbraucher.[152] Auch hier gelten jedoch die oben genannten Bedenken von ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Altersvorsorgevermögen

Rz. 105 Gemäß § 13b Abs. 3 ErbStG sind diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind, bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Alter...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 120 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine.[139] Mit dem ErbStG 2016 hat der Gesetzgeber nun Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Ge...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / Literaturtipps

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr