Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 216 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 ErbStG muss im Zusammenhang gesehen werden mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Danach zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Lohnsummen/Beschäftigte aus nachgeordneten Gesellschaften (Abs. 3 Sätze 11 und 12)

Rz. 119 [Autor/Stand] Bei der Prüfung, ob die Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb erreicht wird, wollte die Finanzverwaltung schon von vornherein auch die Arbeitnehmer nachgeordneter Gesellschaften einbeziehen.[2] Rz. 120 [Autor/Stand] Der Begriff des Betriebs ist jedoch im Gesetz nicht näher erörtert. Eine Zurechnungsvorschrift für Konzerngesellschaften hatte der Gesetzgeber ...mehr

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Berichtigung einer Rechnung / Zusammenfassung

Auch der sorgfältig arbeitende Unternehmer wird sich mit der Berichtigung einer versehentlich falsch ausgestellten Rechnung beschäftigen müssen. Dabei stellen sich verschiedene Fragen: Kann oder muss eine Rechnung überhaupt berichtigt werden und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wirkt die Berichtigung der Rechnung. In den vergangenen Jahren haben sich aus der Rechtsprechung mitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. § 205 BewG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Rz. 72 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steuervereinfachungsgesetz 2011[2] durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[3] geändert. Rz. 73 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des BeitrRLUmsG hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungen unter Lebenden

Rz. 36 [Autor/Stand] Begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden ist insb. die freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 37 [Autor/Stand] Als weitere begünstigte Erwerbe kommen in Betracht:[3] der Erwerb infolge Vollziehung einer vom Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Schenker gesetzten Bedingung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG); der Aufla...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Lieferung aus, muss geprüft werden, ob diese Lieferung steuerbar und (soweit Steuerbarkeit gegeben ist) auch steuerpflichtig ist. Wesentlicher Prüfungspunkt für die Frage der Steuerbarkeit ist der Ort der Lieferung; nur eine im Inland ausgeführte Lieferung kann steuerbar sein. Wenn die Sonderregelungen zur Bestimmung des Orts einer Lieferung einmal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsfolgen

Rz. 291 [Autor/Stand] Kern des § 13a Abs. 9 ErbStG ist, dass für begünstigtes Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG vor Anwendung des Verschonungsabschlags von 85 % bzw. 100 % – und damit also zusätzlich – ein Abschlag gewährt wird. Die Höhe des Abschlags bemisst sich danach, um wieviel Prozent die laut Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgesehene Höhe der Abfindung unter dem...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3 Lösung

Z hat grundsätzlich die gleichen Zuordnungsmöglichkeiten, wie in dem ersten Sachverhalt. Er kann damit das Gebäude insgesamt, teilweise oder gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Ordnet Z das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zu, kann er dennoch keinen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten vornehmen. Soweit er das Gebäude für seine Zahnarztpraxis verwendet, kann er zw...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 4.3 Lösung

H ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Kunden ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. H führt gegenüber seinen Kunden Leistungen aus, die als Gebäudereinigungsleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG anzusehen sind. Nach § 13b A...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 2.3 Lösung

Wichtig Für die Einordnung als "Altobjekt" kommt es auf Bauantrag oder Kaufvertrag an Da der Bauantrag für das Objekt vor dem 1.1.2011 gestellt worden war, handelt es sich unabhängig von der Fertigstellung um ein Altobjekt.[1] Für dieses Objekt ergeben sich noch nicht die Beschränkungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b UStG. Beurteilung der Eigennutzung Übersetzer Ü hatte ...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 3.3 Lösung

K wie auch die Künstler sind unternehmerisch tätig, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht handeln. Zum Rahmen ihres Unternehmens gehört jeweils die Herstellung von bzw. der Handel mit Kunstwerken. K tritt in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, wird damit als Kommissionär nach § 3 Abs. 3 UStG tätig. Bei einem Kommissionsgeschäft liegt (ums...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine sonstige Leistung aus, muss geprüft werden, wo sich der Ort der Leistung befindet. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hängt davon ab, an wen die Leistung ausgeführt wird und was ihr wirtschaftlicher Gehalt ist. Wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgefüh...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine komplexe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 162 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird, § 13a Abs. 6 ErbStG. Rz. 163 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 ErbStG entspricht bis auf notwendige Änderungen bei einzelnen Verwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt der Erteilung der Bescheide

Rz. 14 [Autor/Stand] Aus der Vorschrift des § 266 BewG Abs. 1 lässt sich nicht ableiten, ob die Bescheide über den Grundsteuerwert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 gleichzeitig mit den Grundsteuermessbescheiden auf den Hauptveranlagungszeitpunkt 1.1.2025 erteilt werden sollen. Die gleichzeitige Bekanntgabe wäre grundsätzlich möglich, ist allerdings nicht zwingend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ziel der Amnestieregelung

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Regelung ist in der Praxis wenig hilfreich. Die Neigung des Steuerzahlers zur Falscherklärung dürfte angesichts der bestehenden Mitteilungssysteme nicht besonders stark ausgeprägt sein. Ein weiterer Grund dafür kann in der Tatsache liegen, dass Grundstücke mit den dazugehörenden Gebäuden meist sichtbar sind und eine gewisse Einsicht schon allein desh...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Auftraggebern ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. Durch die seit 2021 ausgeführten Reparaturarbeiten hat B den Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung erweitert. In 2021 war B noch nich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Substanztest. Nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 3 ist eine Tätigkeit keine Wirtschaftstätigkeit, soweit sie mit einem für den Geschäftszweck nicht angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Damit wird der bisher in der Altfassung des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG enthaltene sog. Substanztest in modifizierter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abzugsbetrag (Abs. 2)

Rz. 51 [Autor/Stand] Von dem Teil des auf einen Erwerber übergegangenen begünstigten Vermögens, der nach Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibt, wird ein Betrag von 150.000 EUR abgezogen (Abzugsbetrag), § 13a Abs. 2 Satz 1 ErbStG. Rz. 52 [Autor/Stand] Der Abzugsbetrag von 150.000 EUR verringert sich, wenn der Wert des verbleibenden Vermögens insgesamt die Wertgrenze vo...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Zivilrechtlich gründet das Zweckvermächtnis auf § 2156 BGB und gibt dem Beschwerten das Recht, ggf. z.B. den Gegenstand, insbesondere aber auch den Zeitpunkt der Vermächtniserfüllung, zu bestimmen.[16] Dabei kann das Zweckvermächtnis ggf. mit anderen flexiblen Elementen des Vermächtnisrechts, wie dem Bestimmungsvermächtnis der §§ 2151, 2153 BGB, kombiniert werden. Anwendungsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlagen 27 bis 43 zum BewG (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 263 Abs. 1 BewG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen 27 bis 43 zum BewG an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes, an die Erhebungen der Finanzverwaltung oder an geänderte wirtschaftliche oder technische Entwicklungen anzupassen. Die Ermächtigung soll so eine realitäts- und re...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / Zusammenfassung

Überblick Reihengeschäfte haben in der Vergangenheit an die beteiligten Unternehmer besondere Anforderungen gestellt. Reihengeschäfte mussten nicht nur erkannt werden, es musste dann auch abgeglichen werden, ob die von der Finanzverwaltung, der nationalen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des EuGH vertretenen Auffassungen für den individuellen Fall in Einklang zu bringen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / a) Grundsätzliches

Ein Vermächtnis in Form des Bestimmungsvermächtnisses i.S.d. §§ 2151, 2153 BGB eignet sich insbesondere auch für eine erbschaftsteuergünstige Verteilung von Vermögensgegenständen zwischen Kindern und Enkelkindern oder zwischen Ehepartner und Kindern des Erblassers. In der ersten Variante kann jedem Kind – als Kopfrepräsentanten seines Stammes – die Verteilung nach freiem Erm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] StMBG vom 21.12.1993. [2] § 50 d Abs. 3 EStG war ursprünglich § 50 d Abs. 1 a EStG. Der Buchstabe "a" verdeutlich dabei, dass die Regelung erst nachträglich in § 50 d EStG aufgenommen worden ist. Historisch erklärt sie sich allein aus dem Umstand, dass nach der sog. "Monaco"-Entscheidung des BFH [3] die allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift des § 42 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verschonungsabschlag (Abs. 1)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG zzgl. der Erwerbe i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG insgesamt 26 Mio. Euro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, muss für die Prüfung der Steuerbarkeit zuerst festgestellt werden, ob es sich um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung handelt. Abhängig vom jeweiligen Leistungstatbestand ergeben sich Unterschiede in der Festlegung des Orts der Leistung und für die Prüfung einer evtl. zu gewährenden Steuerbefreiung. Besondere Probleme ergeben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 68 [Autor/Stand] Der mit Art. 7 Nr. 4 Buchst. b FoStoG[2] v. 3.6.2021 m.W.v. 1.7.2021 eingeführte § 266 Abs. 5 BewG dient der Vereinfachung. Danach sind für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten nach den Regelungen des Siebenten Abschnitts die §§ 26 oder 34 Absatz 4 bis 6 in der bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Fassung des Bewertungsgesetzes weiterhin anwendbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke bzw. durch eine steuerbegünstigte Person genutzt wird. Anders als § 7 Satz 2 GrStG, der den frühestmöglichen Beginn einer Steuerbefreiung regelt, setzt § 7 Satz 1 GrStG voraus, dass der Grundbesitz dem erforderlichen Be...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 2.3 Lösung

Unentgeltliche Wertabgabe Überlässt V seiner Tochter T die Maschinen ohne gesondert berechnetes Entgelt, liegt eine Entnahme der Gegenstände aus dem Unternehmen vor. Die Gegenstände werden endgültig für unternehmensfremde Zwecke entnommen. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um einen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellten Vorgang.[1] Der Ort der Lieferung ist dort,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 222 BewG über die Fortschreibungen von Grundsteuerwerten dient der Fortführung der einzelnen Grundsteuerwerte entsprechend der Entwicklung der Verhältnisse der wirtschaftlichen Einheit in der Zeit zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten, die nach § 221 BewG nunmehr in zeitlichen Abständen von jeweils sieben Jahren durchzuführen si...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 3.3 Lösung

W ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er führt gegenüber R eine Leistung im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt aus. Die Reparatur des Fahrzeugs ist eine einheitliche Leistung, die nicht in einen Teil "Lieferung" und einen Teil "sonstige Leistung" aufgeteilt werden kann. Es muss nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflichten (Abs. 9 Satz 6)

Rz. 301 [Autor/Stand] Jeder Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 ErbStG) innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem der jeweilige Tatbestand verwirklicht wurde, schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Bestimmungen oder die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich seines Erwerbs geändert haben, § 13a Abs. 9 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wahl des Hauptfeststellungszeitpunkts und erstmalige Anwendung

Rz. 8 [Autor/Stand] Die neu eingefügte Norm § 266 BewG bestimmt in Absatz 1, dass die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte nach § 221 BewG auf den 1.1.2022 durchgeführt wird. Auf diesen Zeitpunkt sind Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte zu erteilen. Rz. 9 [Autor/Stand] Gleichzeitig wird geregelt, dass die auf den 1.1.2022 festgestellten Grundste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Berechnung des Lohnsummenzeitraums

Rz. 113 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Lohnsummenzeitraumes und der jährlich festzustellenden Lohnsumme ist der Tag der Steuerentstehung nicht mit einzubeziehen, da die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG den Zeitraum von fünf Jahren (bei der Optionsverschonung i.S.d. § 13a Abs. 10 ErbStG von sieben Jahren) nach dem Erwerb umfasst.[2] Rz. 114 Beispiel: 2 Zei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Entnahmebegrenzung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 191 [Autor/Stand] Wenn der Erwerber als Inhaber begünstigt erworbenen Betriebsvermögens oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahrs Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

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Berichtigung einer Rechnung / 2.3 Lösung

Die Rechtsfolgen des falschen Steuerausweises Mit der Illustration des Kinderbuchs hat G eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG ausgeführt. Die Leistung ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, da diese Leistung im Inland ausgeführt wurde.[1] Die Leistung unterliegt keiner Steuerbefreiung nach § 4 UStG. Allerdings ist auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Allgemeine Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] allerdings, dasss der Personenzusammenschluss rechtsfähig sein muss. Wichtig Bruchteilsgemeinschaft na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 210 [Autor/Stand] Weil der Zurechnungsfortschreibungsbescheid sowohl dem früheren als auch dem neuen Zurechnungsträger gegenüber eine bindende Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit trifft, ist jedem der Zurechnungsträger eine Ausfertigung des Bescheids bekannt zu geben (§ 122 Abs. 1 AO). Rz. 211 [Autor/Stand] Die Praxis der Finanzverwaltung, den Zu...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Reinvestitionsklausel (Abs. 6 Satz 3)

Rz. 239 [Autor/Stand] Von der Nachversteuerung ist abzusehen, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigten Vermögensart verbleibt, § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG. Ein Transfer zwischen verschiedenen begünstigten Vermögensarten ist wohl nicht möglich.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Bei dem Vermögen darf es sich nicht um nicht begünstigtes Vermögen i.S.d...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c , 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Behaltensregelung für Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 202 [Autor/Stand] Einen Nachversteuerungstatbestand löst aus, wer Anteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b ErbStG ganz oder teilweise veräußert, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 ErbStG. Diese Regelung ist die Parallelvorschrift zu § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG, die die Nachversteuerung eintreten lässt, wenn Betriebsvermögen vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist veräußert wir...mehr