Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Aufteilung des gemeinen... / [Ohne Titel]

Hendrik Grosse, StB / Dipl.-Kfm. Axel Vieth, StB[*] § 97 Abs. 1a BewG beinhaltet dem Wortlaut nach Regelungen zur Ermittlung und Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften. Aufgrund einer Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung i.R.d. Erbschaftsteuerreform 2016 (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsp...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / I. Einführung

Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften – sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder aufgrund von Erbfällen – ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Ermittlung und Aufteilung des gemeinen Werts am Gesamthandsvermögen auf die Gesellschafter nach der Regelung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG vorzunehmen. Demnach sind dem jeweiligen Gesellschafter ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 1. Einführung

Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im System der Abgeltungsteuer besitzt erhebliche praktische Bedeutung. Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich zahlreiche Entwicklungen und Zweifelsfragen ergeben, auf die sowohl die Rspr. als auch die Finanzverwaltung reagiert haben. Der folgende Beitrag zeigt die aktuellen und wichtigsten Entwicklungen aus der Sicht der Rsp...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 2. Die Entscheidung des BFH v. 17.6.2020 (Az. II R 43/17)

Im Kontext des § 97 Abs. 1a BewG ist zudem die jüngere Entscheidung des BFH vom 17.6.2020 zu beachten (BFH v. 17.6.2020 – II R 43/17, DStR 2020, 2596 = ErbStB 2021, 1 [Halaczinsky]). In dem besagten Urteil war das Kapitalkonto des Erblassers zum Stichtag positiv, während die Kapitalkonten der Mitgesellschafter negativ waren. Allerdings ergab sich trotz eines nach dem vereinfa...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / c) Beispiele

Im Folgenden wird anhand von Beispielen die Wirkungsweise des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG zur Aufteilung des gemeinen Werts des Gesamthandsvermögens dargestellt; dabei wird unterstellt, dass der Wert des Gesamthandsvermögens insgesamt stets positiv ist. Beispiel 1 – Der Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens ist bei allen Gesellschaftern positiv Am Kapitalkonto I und damit am Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 21 § 3 Abs. 3 UStG enthält keine eigenen Regelungen über den Zeitpunkt der Lieferung bei Kommissionsgeschäften. Insoweit gelten deshalb die Regelungen des § 3 Abs. 5a UStG. Vor allem bei den Fällen der Einkaufskommission werden die Bestimmungen über bewegte Lieferungen (Beförderungs- und Versendungslieferungen i. S. v. § 3 Abs. 6 UStG; vgl. die Kommentierung in § 3 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift von § 3 Abs. 5 UStG spielt vor allem in der Landwirtschaft und ihren angrenzenden Geschäftsfeldern eine Rolle. Insbesondere bei Landwirten kann je nach der Höhe des geltenden Steuersatzes eine Fallgestaltung nach § 3 Abs. 5 UStG für den Unternehmer teils günstiger, teils ungünstiger ausfallen als eine Fallgestaltung, die auf eine Lieferung des gesamten G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Einschaltung von Genossenschaften

Rz. 34 Erfolgt die Biogas- und Energieerzeugung durch Zusammenschluss mehrerer Land- und Forstwirte in einer gemeinschaftlich betriebenen Anlage oder Genossenschaft, unterliegen der gemeinschaftliche Betrieb oder die Genossenschaft nach Verwaltungsansicht der Regelbesteuerung. Eine nach Menge- und Energiegehalt bemessene Vergütung für die Abgabe selbst erzeugter Biomasse ode...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 die Vorschrift des § 13c neu in das ErbStG eingefügt. Durch die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Vorschrift ohne inhaltliche Änderungen in § 13d ErbStG überführt. Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen). Anw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Innergemeinschaftliche Kommissionsgeschäfte

Rz. 25 Gelangt z. B. bei einer Verkaufskommission das Kommissionsgut vom Inland in das Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats, wo es vom Kommissionär an den Erwerber veräußert werden soll, liegt im Zeitpunkt der Übergabe an den Kommissionär noch keine Lieferung des Kommittenten vor (Rz. 23). Der Kommittent hat im Bestimmungsland das Verbringen der Ware zu seiner eigenen Verf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Besteuerung des Vermächtnisnehmers

Im ErbStG ist durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die Besteuerung des Vermächtnisses der Besteuerung des Erbes gleichgestellt. Da seit 1.1.2009 die Bewertung nach § 12 ErbStG nicht mehr hinsichtlich einzelner Zuwendungsgegenstände zu unterschiedlichen Ergebnissen führen darf (bzw. "soll"), haben sich auch frühere Überlegungen, z.B. ein Vermächtnis oder eine Unterart des Vermächtni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachwechsel eines Sportlers des Vereins

Tz. 33 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Schleder (DB 1983, 2387f.), vertritt die Auffassung, dass auch bei einem Mehrfachwechsel (also bei jedem Vereinswechsel) die Pauschalierungsregelung angewendet werden kann. M.E. muss dann beim Mehrfachwechsel eines Sportlers auch jeder Einzelnachweis bei höheren Kostenerstattungen für die Ausbildungskosten von der Finanzverwaltung akzeptiert ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Trennungsunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2020 – 3 UF 100/19 1. Die Pflegegeldeinnahmen sind um die für die angemessene Versorgung der Pflegekinder anfallenden und um betriebliche Aufwendungen zu bereinigen, soweit diese nicht bereits mit den für die Pflegekinder gewährten Sachleistungen einschließlich Mietanteil abgegolten sind. 2. Allein die Anerkennung bestimmter Aufwendungen durch ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Altmaterialsammlungen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird Altmaterial von vornherein mit dem Ziel gesammelt es zu veräußern, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, wird damit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) begründet. Jedoch wird auch mit der Verwertung des in einer Kleiderkammer nicht verwertbaren Altmaterials ein steuerpflichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Korn, Probleme bei der ertragsteuerlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249; Korn, Neues zur Besteuerung von Freiberuflern, KÖSDI 2003, 13 605; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher T...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / b) ErbStG

In § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ist für Zwecke des ErbStG, wenn ein Ausschlagender oder Verzichtender eine Abfindung dafür erhält, der Abfindungserwerb als vom Erblasser erhalten ersatzweise für steuerbar erklärt worden. Verweis (s.o., vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG). Das ist z.B. das Datum des Verzichts, damit zumeist auch zugleich der Vereinbarung zwischen den Erwerbern...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bundesligavereine

Tz. 24 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Ablösezahlungen, die (Fußball-)Bundesligavereine für die Freigabe von Sportlern vereinnahmen, sind im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Profifußball" i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Verausgabte Beträge stellen Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Als ein Modell einer Mitte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veranstaltungen, die die Voraussetzu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck

Rz. 16 [Autor/Stand] § 386 AO verfolgt mehrere Zwecke[2]. Die Notwendigkeit, steuerstrafrechtliche Ermittlungshandlungen vorzunehmen, ergibt sich in aller Regel im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Es liegt daher aus verfahrensökonomischen Gründen nahe, die (in der Regel sachnähere) Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen, die ohnehin schon mit dem Sachverhalt befasst ist[...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Gegenstände Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bußgeldtatbestände der AO (§§ 378–384a AO) enthalten keine dem § 375 Abs. 2 AO entsprechenden Ermächtigungen für die Einziehung von Gegenständen (vgl. § 22 Abs. 1 OWiG). Somit wird die Einziehung – über die Blankett-Vorschriften der §§ 381, 382 AO – nur auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen (so z.B. § 37 Abs. 3 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.5 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 258 Nach § 52 Abs. 59a S. 8 EStG war die Vorschrift i. d. F. des G. v. 19.12.2008[1] in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt oder KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt war. Die Vorschrift legt sich also Rückwirkung für alle offenen Fälle zu und ist danach auf bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume anzuwenden. Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll auch die durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.6 Einschränkung des § 50d Abs. 3 EStG für in der EU ansässige Entlastungsberechtigte

Rz. 155 Der EuGH hat in einer grundsätzlichen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit § 50d Abs. 3 EStG der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht und sich im Rahmen der Grundfreiheiten hält.[1] Die Entscheidung ist zwar zu der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG ergangen, lässt jedoch auch Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Beweislast

Rz. 128 Das BMF[1] hat zu der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG die Auffassung vertreten, dass die Feststellungslast (objektive Beweislast) bei der ausl. Gesellschaft liegt, die die Entlastung geltend macht. M. E. war das in dieser allg. Form nicht richtig. Der zwischengeschalteten ausl. Gesellschaft steht nach Abs. 1, 2 grds. die Entlastung nach DBA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.2 Anwendung auf Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Rz. 209 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengesellschaft gezahlt werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 229 § 50d Abs. 10 EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA dar, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.1 Übersicht

Rz. 62 Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" Gesellschaften die Steuerentlastung nicht gewährt werden muss; die Zwischenschaltung einer funktionslosen Gesellschaft aus steuerlichen Gründen, um eine Entlastung von der Abzugssteuer zu erreichen, stellt grundsätzlich einen Missbrauch (§ 42 AO) dar. Das Gesetz dient dazu, den Begriff "funkt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.4 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 218 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG soll nach § 52 Abs. 59a S. 6 EStG i. d. F. des G. v. 13.12.2006[1] auf alle noch offenen Vz anwendbar sein; das Gesetz erkennt sich also Rückwirkung zu. Es soll sich also nur um eine Klarstellung handeln. Dies beruht darauf, dass die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten hat, dass die Einführung der Switch-over-Klausel in Art. 23A Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Weitere Anwendungsfälle

Rz. 214 Weitere Fälle dieser Art können vorliegen, wenn der ausl. Staat die Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft besteuert (z. B. Spanien; mittel- und osteuropäische Staaten). Dann kann eine Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft durch einen unbeschränkt Stpfl. zur Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns führen. Die Bundesrepublik sieht den Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.1 Zum Treaty Override durch Abs. 10

Rz. 239 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um eine Verdrängung der Regelungen eines DBA handelt, also ein Treaty Override (Rz. 3ff.). Die Frage, ob es sich bei der Vorschrift um ein Treaty Override handelt, ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.4 Angemessen eingerichteter Geschäftsbetrieb (S. 1 Nr. 2, bis 31.12.2011: Nr. 3)

Rz. 110 Schließlich steht der ausl. Gesellschaft nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG (bis 31.12.2011: Nr. 3) die Steuerentlastung nur zu, wenn sie mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Gewerbebetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Nicht einbezogen werden kann ein Geschäftsbetrieb einer anderen konzernangehörigen Gesellschaft. Dazu ist...mehr