Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.6 Fristen für Anzeige, Anmeldung und Zahlung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 62 Nach mittlerweile überholter Ansicht der Finanzverwaltung war die Anzeige an das FA unverzüglich nach Ablauf des Kj. abzugeben.[1] Nach der Einfügung einer Frist in § 36a Abs. 4 S. 2 EStG müssen Anzeige, Anmeldung und Entrichtung bei Stpfl., die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, bis zum 10. Tag des auf den Ablauf des Wirtschaftsjahrs folgenden Mo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.3 Inhalt der Anzeige

Rz. 58 Die Finanzverwaltung verlangt für die Anzeige insbesondere folgende Angaben [1] Steuernummer sowie (sofern vorhanden) steuerliche Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Stpfl., Bezeichnung der Wertpapiere einschließlich Wertpapierkennnummer der Wertpapiere, bei deren Erträgen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen, Höhe der Gewinnausschütt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.5 Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 28 Zudem darf der Stpfl. nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteilen oder Genussscheinen nicht verpflichtet sein, die Kapitalerträge ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten. Rz. 29 Nach der Entwurfsbegründung darf der Stpfl. nicht aufgrund von Rechtsgeschäften verpflichtet sein, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.2 § 36a EStG und im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte

Rz. 19 § 36a EStG ist bei natürlichen Personen, die in ihrem Privatvermögen Kapitaleinkünfte erzielen, nicht anwendbar.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies sogar für die Ausnahmefälle, dass eine Anrechnung im Rahmen der Veranlagung (Wahlveranlagung oder Günstigerprüfung) begehrt wird oder dass vom Steuerabzug Abstand genommen oder der Steuerabzug erstattet wurde. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2.2 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 66 Da § 36a Abs. 5 Nr. 1 EStG auf den Vz abstellt, ist das Kj. für die Berechnung der Grenzemaßgebend. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung, wonach bilanzierende Stpfl. stattdessen auf das Wirtschaftsjahr und Investmentfonds auf das Geschäftsjahr abstellen können.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Verhältnis zu § 42 AO (§ 36a Abs. 7 EStG)

Rz. 82 Nach § 36a Abs. 7 EStG bleibt § 42 AO "unberührt". § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.2 Teilwert

Rz. 114 Steuerrechtlich kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Es besteht daher steuerlich für Wertpapiere, die zum Umlaufvermögen gehören, bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungsverbot, dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.2 Definition von sog. "Cum/Cum-Geschäften"

Rz. 3 "Cum/Cum-Geschäfte" werden nach der Entwurfsbegründung zu § 36a EStG als ein Sachverhalt definiert, in dem durch den Verkauf der Aktien vor dem Dividendenstichtag und eine gleichzeitige Rückveräußerung nach dem Dividendenstichtag (durch Termingeschäft) oder durch eine Wertpapierleihe ein Steuerausländer oder eine inländische Körperschaft die Besteuerung der Dividenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.2 Andere Vorschriften

Rz. 13 Zur Funktion des § 36a EStG als "Ergänzung" der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vgl. Rz. 2. § 36a EStG ist nach § 1 Abs. 2 SolzG bei der Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags ausdrücklich nicht entsprechend anwendbar. [1] Nach dem Willen des Gesetzgebers führt dies dazu, dass der erhobene SolZ auch in den Fällen, in denen die KapESt in Höhe von 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1.1 Hubraum und Schadstoffklasse

Die Besteuerung von bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassenen durch Hubkolbenmotor angetriebenen Pkw richtet sich nach dem Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidemission. Der Hubraum wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren dokumentiert und der Finanzverwaltung automatisiert übermittelt. Die im Typprüfungsverfahren für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum

Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemission und zum Hubraum werden im Rahmen de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 4.1 Persönliche Angaben (Zeilen 1–15)

Die Zeilen 1–14 erfragen die persönlichen Angaben des Beteiligten, die erforderlich sind, damit das Feststellungsfinanzamt dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt die gesondert und einheitlich festgestellten und auf den Beteiligten entfallenden Besteuerungsgrundlagen mitteilen kann. Außerdem ist die persönliche Anschrift des Feststellungsbeteiligten erforderlich, um ggf. eine Einzel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.3.3 Trikes und Quads

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des KraftStG [1] hatte der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge wieder die bis zum 30.6.2009 für alle Personenkraftwagen geltende Besteuerung nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission (Schadstoffemissionen) auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Einstufung in eine Schadstoffklasse eingeführt. Seit dem 1.7.2010 werden diese Fahrzeuge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.1 Begriff des Kraftfahrzeugs und des Anhängers

Nach § 2 Abs. 1 KraftSt fallen unter den Begriff des Fahrzeugs im Sinne des KraftStG Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Diese Begriffe entstammen dem Verkehrsrecht, entsprechend richtet sich ihre Auslegung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen demnach durch Maschinenkraft (Motor)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2020 ist grundsätzlich bis zum 31.7.2021 abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist spätestens 7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2020/2021. Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe abgegeben werden, verlängert sich die Frist generell bis zum 28.2.2022, bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das KraftStG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.4 Fahrzeugklassen im KraftStG

Nach dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 KraftStG richten sich die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach diesem Grundsatz ist auch die verkehrsrechtliche Einstufung in Fahrzeugklassen regelmäßig Grundlage für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung und Ermittlung der Besteuerungsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1.2 Steuersätze bei hubraumorientierter Besteuerung

Für Pkw, die der hubraumorientierten Besteuerung unterliegen, sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2a Doppelbuchst. aa – ee KraftStG in Abhängigkeit von der Einstufung in eine bestimmte Schadstoffklasse 5 verschiedene Steuersätze normiert. Die Höhe dieser Steuersätze unterscheidet sich darüber hinaus noch für Fahrzeuge, die mit Fremdzündungsmotor (Benziner) und für Fahrzeuge, die mit Se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.6.3 Besondere Kennzeichen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG unterliegt die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden, der Kraftfahrzeugsteuer. Hier wird, anders als nach § 1 Abs. 1 KraftStG nicht das Halten eines Fahrzeugs, sondern die Zuteilung eines Kennzeichens besteuert. Entsprechend berechnet ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2.1 Personenkraftwagen: Erstzulassung bis zum 30.6.2009 und durch Antrieb mit Hubkolbenmotor

Die Steuersätze für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen sind in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG normiert. Hierbei ist sowohl die von den Zulassungsbehörden getroffene Einstufung in eine bestimmte Emissionsklasse als auch das Datum der erstmaligen Zulassung von Bedeutung. Das Datum der erstmaligen Zulassung beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug ers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig. Die regelmäßig von den Zulassungsbehörden vorgenommene Beurteilung der Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bilden folgende Vorschriften die wesentliche Rechtsgrundlage: das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002[1], zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.[2] und die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV 2017)[3] Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 1 Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten

Die Vorschrift des § 8 KraftStG regelt die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten: Krafträder (Motorräder) Bei Antrieb durch Hubkolbenmotor bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach § 8 Nr. 1 Buchst. a KraftStG ausschließlich nach dem Hubraum. Bei Antrieb durch einen anderen Motor als einen Hubkolbenmotor, z. B. durch Wankelmotor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.2 Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung

Wegen der deutlich günstigeren Besteuerung bei Anwendung der gewichtsorientierten Tarife des § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG hatte es in der Vergangenheit vielfach Bestrebungen von Fahrzeughaltern und Interessengruppen, z. B. Geländewagenherstellern, -importeuren oder -klubs gegeben, Geländewagen oder vergleichbare Fahrzeuge nicht in die Fahrzeugart Pkw einzustufen. Die Finanzverwa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.5 Umbaufälle

Mit der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs wird auch die Fahrzeugart von der Zulassungsbehörde festgelegt. [1] Diese Fahrzeugart kann sich jedoch in der Folge eines Umbaus ändern. Nach § 19 Abs. 2 StVZO in der ab 1.3.2007 geltenden Fassung erlischt in solchen Fällen die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, sodass eine neue Betriebserlaubnis i. S. d. § 1 Abs. 1 StVG zu ertei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von Fahrzeugen in b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 1 KraftStG normiert den Steuergegenstand des KraftStG.[1] Steuersubjekt für Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des Nutzfahrzeugs ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Gespeicherte Daten

Rz. 29 Der Datenpool, der zur gesetzeskonformen Verwendung für einen automationsgestützten Abgleich bereitsteht, ist nicht auf bestimmte Datenbanken der Steuerbehörden beschränkt. Die Berechtigung bezieht sich vielmehr auf von der Finanzverwaltung gespeicherte Daten, sowohl aus Verwaltungsverfahren in Steuersachen[1], als auch aus Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Normkritik

Rz. 78 Die Fassung der Norm ist unübersichtlich und bedarf einschränkender Auslegung. Dies führt aber nicht zur Unbestimmtheit der Norm oder zu ihrer Verfassungswidrigkeit. Eine Behebung verbleibender Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls möglich (Rz. 26), da der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29a AO wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] in die AO eingefügt. Er trat nach Art. 23 Abs. 2 am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 23.7.2016, in Kraft und ist schon auf alle zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Verfahren anzuwenden. Ausweislich des Namens, aber auch des Inhalts diente dieses Gesetz dazu, das Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1 Anordnungsbefugte Behörde

Rz. 16 Die Ermessensentscheidung über eine Maßnahme nach § 29a AO trifft die weisungsbefugte Landesbehörde. Dies ist qua Gesetz zunächst die oberste Landesfinanzbehörde. Diese ist in § 6 Abs. 2 Nr. 1 AO i. V. m. den Regelungen des FVG definiert. Als oberste Landesbehörde bezeichnet § 2 Abs. 1 FVG die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde. In der Regel ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Zuständige Finanzbehörde nach Abs. 3

Rz. 74 Aufseiten der Länder werden die zuständigen Finanzbehörden und damit die für die Aufgabe bestimmten oder eingerichteten zentralen Stellen durch eine nach § 88b Abs. 3 AO zu erlassende Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Diese wiederum ist ermächtigt, die Verpflichtung zum Erlass der Rechtsverordnung auf die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die moderne Informationstechnologie hat Gesellschaft und Wirtschaft gerade in jüngerer Zeit spürbar verändert. Technische Entwicklungen, wie das Internet und seine Möglichkeiten zur Gestaltung von Prozessen, haben Eingang in das Besteuerungsverfahren sowie in die Strategien der Steuervermeidung gefunden. Rz. 2 § 88b AO wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2 Berechtigungsnorm (Abs. 1)

Rz. 27 Ausweislich der Gesetzesbegründung zielt § 88b Abs. 1 AO darauf ab, Daten im Rahmen der bestehenden Datenhoheit eines Landes oder des Bundes länderübergreifend bereitzustellen und durch die zuständigen Stellen beim Bund und in den Ländern zu den genannten Zwecken zu nutzen.[1] Mit dieser Bereitstellungs- und Nutzungserlaubnis eröffnet der Gesetzgeber eine erweiterte A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.3 Restriktive Normauslegung

Rz. 20 Einschränkungen der Freiheitsgrundsätze durch den Staat müssen auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen.[1] Dies schließt eine ausufernde Datennutzungs- und Ermittlungsberechtigung auf Basis des § 88b AO aus. Rz. 21 Es bedarf dementsprechend einer dies berücksichtigenden verfassungskonformen Auslegung der Norm.[2] § 88b AO regelt in verfassungskonfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3.3 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

Rz. 36a Im Regelfall ist Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO die im Einzelfall sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde. In den Fällen des § 29a AO ist und bleibt das unterstützte FA örtlich zuständig; es wird nicht das unterstützende FA die für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Maßnahmen verantwortliche Behörde.[1] Rz. 36b Soweit die Aufgabenverantwortl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6.4 Verwendung

Rz. 59 Das Tatbestandsmerkmal der Verwendung ist im Rahmen der Handlungsbefugnisse nicht gesondert spezifiziert. Dessen bedarf es aber auch nicht, da sich der Verwendungsbegriff aus der "Verwendung für die vorgesehene Zweckbestimmung" bestimmt. Es kann also insoweit auf die zu Gliederungspunkt 3.5 dargestellten Ziele der Norm (s. zu Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Problematisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.2 Sonstige Form des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 16 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben.[1] Dieses Recht flankiert und erweitert den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatsphäre und lässt diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 § 29a AO zielt auf die Flexibilisierung der Ablauforganisation der Landesfinanzverwaltung. Er dient ausweislich der Gesetzesbegründung der kurzfristigen Reaktion auf einen (nur) zeitweise veränderten Arbeitsanfall in den FÄ.[1] Er ermöglicht eine ämterübergreifend schnell herzustellende bedarfsgerechte Arbeitsverteilung. Bedienstete eines anderen FA können vorübergehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die in der Steuerverwaltung vorhandenen Daten werden durch eine bessere Vernetzung speziell für diese Aufgabe berufener und übergreifend tätiger Stellen einer verbesserten Aufbereitung und Auswertung zugeführt. Diese Analysen führen zu Erkenntnissen, die für den Zuständigkeitsbereich des ausführenden Landes oder des Bundes, aber insbesondere und gezielt auch übergreife...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Legen eines Hauswasseranschlusses (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Bei der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes beim Legen eines Hauswasseranschlusses muss die Finanzverwaltung ein zweites Mal nachbessern. Nachdem der EuGH[1] und der BFH[2] das Verlegen eines Hauswasseranschlusses unter den Begriff der Lieferung von Wasser fassten, hatte die Finanzverwaltung[3] 2009 den ermäßigten Steuersatz[4] unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3 Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV)

Rz. 16 Unter den Zinsbegriff nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV fallen die bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV aufgelaufenen oder kapitalisierten Zinsen. Im Wesentlichen sind darunter Erträge aus abgezinsten (z. B. Nullkupon-Anleihen) oder aufgezinsten (z. B. Bundesschatzbriefe Typ B) Schuldverschreibungen zu verstehen. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.16 Zeile 19

In dieser Zeile ist der Betrag aus Zeile 18 zu übernehmen, wenn dieser kleiner als 3 Mio. EUR ist. Sofern sich dieser Betrag allerdings nur aus dem Zinsaufwand des laufenden Wirtschaftsjahres ergibt, ist gar keine Anlage Zinsschranke auszufüllen. Anwendung findet diese Zeile nach Auffassung der Finanzverwaltung daher nur, wenn die Summe aus dem Netto-Zinsaufwand des laufende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.4 Zeile 52

In dieser Zeile sind weitere Verringerungen des verrechenbaren EBITDA-Vortrags zu berücksichtigen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs: U. E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nicht vorkommen, da sie nur einen einheitlichen Betrieb haben können; die Aufgabe des Betriebs würde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Geltendmachung im ordentlichen Rechtsweg

Rz. 68 Der Ausgleich nach § 29 UStG ist ein zivilrechtlicher Anspruch und damit zwingend im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine Geltendmachung vor Finanzgerichten scheidet nach § 33 FGO aus. Rz. 69 Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, sind alle allgemeinen Grundsätze der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes zu beachten, insbeson...mehr