Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 6 Fazit

Rz. 30 Kontenrahmen und Kontenpläne sind wichtige Instrumente zur technischen Unterstützung des Rechnungswesens. Durch die Festlegung auf ein bestimmtes Format und ggf. zusätzliche Konten ergeben sich einerseits weitreichende Auswirkungen auf die Auswertungsmöglichkeiten in der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. im Controlling. Andererseits sind bei der laufenden Pflege und ...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Steuerrecht

Rz. 31 Steuerrechtlich besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dementsprechend führen Aufwendungen für die Grundlagenforschung und die Neuentwicklung nicht zu aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch die Kosten für eine zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.4 Vereinfachungsregelung "Halbe Fahrzeit"

Anders als die Finanzverwaltung knüpft der BFH die Zumutbarkeit der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an die arbeitstägliche Fahrzeit und nicht an die kilometermäßige Entfernung des eigenen Hausstands von der auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte. Unter Hinweis auf seine früheren Entscheidungen hält er eine tägliche Fahrzeit für die einfache Wegstrecke für zumutbar, solange ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Kriterien zur Anerkennung

Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung müssen die folgenden 3 Kriterien erfüllt sein: Unterhalten eines eigenen Hausstands, zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort, berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung. Die steuerliche Anerkennung einer beruflichen doppelten Haushaltsführung ist davon abhängig, dass der Ort des eigenen Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der FVerlV 22

Ab 2022 ergeben sich aus der Neufassung folgende Rechenschritte bzw. Regelungen zum Wert des Transferpakets: Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim abgebenden Unternehmen; Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim aufnehmenden Unternehmen; Festlegung der Dauer des Prognosezeitraums; Ermittlung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / IV. Fazit

Die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Änderungen des UStG haben das Vermittlungsverfahren nahezu unverändert überstanden. Lediglich die erneute Absenkung des Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG sowie das vorzeitige Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen wurden nicht umgesetzt. Nun steht auch fest, dass alle Unternehmer sich – sofern noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / III. Ausblick auf weitere Änderungen

Mit dem am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)[21] soll auch im Umsatzsteuerrecht für Erleichterung gesorgt werden. Im Zuge der Absenkung der Aufbewahrungsfristen u.a. für Buchführungsunterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO von zehn auf acht Jahre sollen Rechnungen ebenfalls nur noch acht Jahre aufbewahrt und § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Die Rechenschritte nach der FVerlV a. F.

In § 3 FVerlV a. F. wird als Ausgangspunkt die Gewinnerwartung bestimmt, wobei angemessene Kapitalisierungszinssätze (entsprechend der Funktion) und im Regelfall ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen sind. Im Einigungsbereich soll dann nach § 1 Abs. 2 Satz 7 AStG der Preis mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt werden; soweit kein anderer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Einzelheiten der Preisfestlegung

Einzelheiten der Berechnungsgrundlagen aus Sicht der Finanzverwaltung sind in den Rz. 61 ff. der VWGFVerl festgelegt. Im Einzelnen sind folgende Punkte zu beachten: 2.2.1 Verrechnungspreismethode – Systematik und Begrifflichkeit des hypothetischen Fremdvergleich Die ab 2008 § 1 AStG normierte Verrechnungspreissystematik sieht grundsätzlich die Verwendung der 3 Standartmethoden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Betriebsveranstaltungen

Die im Lohnsteuerrecht vorgesehene Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG von bisher 110 EUR auf 150 EUR wurde nicht umgesetzt. Eine etwaige Übertragung der Anhebung auf das Umsatzsteuerrecht hinsichtlich der in § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG benannten Aufmerksamkeiten hat sich demnach erübrigt. De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.6 Abrechnung

Von erheblicher finanzieller Bedeutung ist die Frage, ob ein faktischer Verkauf (Sofortrealisierung) oder eine Lizenzierung vorliegt. Dies ist im Regelfall Sache der vertraglichen Gestaltung. Die Rechtsverordnung a. F. bestimmte hierzu für Grenzfälle: "Bestehen Zweifel, ob hinsichtlich des Transferpakets oder einzelner Teile eine Übertragung oder Nutzungsüberlassung anzunehme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit der Energiepreispauschale

Leitsatz Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Sachverhalt Der Kläger erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR ausgezahlt. Das Fin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundlagen

Die Bestimmung (Wertermittlung) des in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG/ § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG genannten Transferpakets soll als Ganzes nach den Sätzen 5 und 6 und unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze erfolgen. Für eine Bewertung eines teilbetriebsähnlichen Pakets kommt grundsätzlich nur eine betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Verrechnungspreismethode – Systematik und Begrifflichkeit des hypothetischen Fremdvergleich

Die ab 2008 § 1 AStG normierte Verrechnungspreissystematik sieht grundsätzlich die Verwendung der 3 Standartmethoden vor: Preisvergleichsmethode Wiederverkaufspreismethode und Kostenaufschlagsmethode Als Ausnahmeregelung bestimmt jedoch § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG, dass in den Fällen, in denen weder ein uneingeschränkter Vergleich (z. B. Preisvergleichsmethode) noch ein eingeschränkt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.5 Mehrere Rechtsgeschäfte

Rz. 48 Die Begünstigung des § 16 Abs. 1 oder 2 GrEStG ist bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG stets dann zu gewähren, wenn eines von mehreren Rechtsgeschäften, die zu einer Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) bzw. zu einer Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) geführt haben, wieder vollständig aufgehoben wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Durch die Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, jedoch im Wesentlichen geklärt. Es ist erforderlich, das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch dem Finanzamt stets im Original vorzulegen. Die Übertragung in Reinschrift in eine Fahrtenbuchvor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 2.4 Nachweise zur betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs

Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 4 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung des § 1 Abs. 2 a (a. F.) und der damit verbundenen Neuregelungen nach dem Jahressteuergesetz 1997 (§ 23 Abs. 3)

Rz. 4 Durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BStBl I, 1523) hat das Grunderwerbsteuerrecht gravierende Modifizierungen erfahren. Die wesentlichste dieser Rechtsänderungen betrifft den neu eingeführten – inzwischen erneut geänderten – Tatbestand des § 1 Abs. 2 a GrEStG (a. F.), wonach die vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands einer Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 11 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 6a S. 4 GrEStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-IV-Umsetzungsgesetz – OGAW-IV-UmsG – (§ 23 Abs. 10 GrEStG)

Rz. 12 Die Frage, ob abhängige Gesellschaften i. S. d. § 6a S. 4 GrEStG auch Personengesellschaften sein können, war seit der Einführung des § 6a GrEStG umstritten, weil die ursprüngliche Fassung nur am Kapital anknüpfte, welches eine Personengesellschaft bei korrekter juristischer Deutung so nicht haben konnte. Da aber die Finanzverwaltung von Anfang an auf dem Standpunkt g...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung einer Übernachtung mit Frühstück in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2023

Wichtig Pauschaler Ansatz für Getränke als Vereinfachungsregelung Für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen wird es seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn zur Aufteilung des Gesamtpreises von sogenannten Kombi-Angeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.5 Rückübertragung und Änderung von Anteilsverhältnissen

Rz. 18 In einem vom FG Hamburg entschiedenen Fall wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück rückgängig gemacht, die Anteile an der rückerwerbenden Kapitalgesellschaft wurden an eine Muttergesellschaft der rückübertragenden Kapitalgesellschaft zu 94 % veräußert. Das FG Hamburg sah die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als gegeben an (FG Hamburg v. 1.2.2016, 3 K 130...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 6.2 Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen und andere Leistungen

Die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für die eigentlichen Beherbergungsleistungen einschließlich der üblichen Nebenleistungen. Alle nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen unterliegen dem 19 %igen Regelsteuersatz. Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 4 Hotelrechnung: Diese Angaben muss die Rechnung enthalten

Die Rechnung muss u. a. das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag enthalten.[1] Werden außer dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Beherbergungsleistungen dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegende Leistungen erbracht, für welche kein besonderes Entgelt berechnet wird, ist der auf diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 6.2 Privatnutzung eines Dienstwagens samt Fahrer

Hinsichtlich der Nutzung eines Fahrzeugs durch Unternehmer mit Fahrer gibt es keine speziellen Äußerungen der Finanzverwaltung zur Behandlung im Detail. Entsprechend sind hierzu sinngemäß die Grundsätze für den Arbeitnehmerfall anzuwenden.[1]Die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führt zu einem Vorteil, der grundsätzlich nac...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeugs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 13 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften bewirkten Neuregelungen (§ 23 Abs. 12 GrEStG)

Rz. 14 Durch Art. 14 Nr. 3 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.7.2014, BGBl I 2014, 1266; BStBl I 2014, 1126, wurde in § 23 GrEStG ein neuer Abs. 12 angefügt. Danach sind die mit Art. 14 Nr. 1 und 2 des vorgenannten Gesetzes neu gefassten Vorschriften des § 6a S. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.2 Anzeige des Erwerbsvorgangs nicht ordnungsgemäß (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen (...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 4.2 Geschäftsreisen: Einheitspreis für Übernachtungen mit Frühstück – Business Package/Service-Pauschale in Höhe von 15 %

Hotels bieten u. a. Übernachtungen mit Frühstück zum Einheitspreis an. Hotelbetriebe sind verpflichtet, Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auch getrennt voneinander auszuweisen. Da in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 bei Übernachtungs- und Verpflegungskosten jeweils der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist insoweit umsatzsteuerlich keine Differenzierung er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.3 Steuerpflicht einer Abfindung bei Wegzug

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 5 Nicht bilanzierende Freiberufler dürfen immer die Ist-Besteuerung beanspruchen

Die Ist-Besteuerung kann auf "Umsätze aus der Tätigkeit eines freien Berufs" angewendet werden.[1] Bei einer freiberuflichen Tätigkeit spielt es keine Rolle, wie hoch der Vorjahresumsatz war. Zu den freiberuflichen Umsätzen gehören auch die sog. Hilfsumsätze, wie z. B. der Verkauf von Einrichtungsgegenständen oder eines Firmenwagens. Freiberufler, die steuerpflichtige Umsätz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.4 Wie werden Betriebsvorrichtungen und Gebäudebestandteile voneinander abgegrenzt?

Die Entscheidung, ob gewisse Bestandteile im Sinne des BGB dennoch als Betriebsvorrichtungen einzustufen sind, richtet sich danach, ob die betreffenden Gebäudebestandteile der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie in einer engen Beziehung zum Betrieb stehen.[1] Betriebsvorrichtungen sind sie nur dann, wenn das Gewerbe unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Bauten im Inneren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Steuergestaltung

Rz. 49 Gestalten bedeutet zunächst einmal, dass ein Sachverhalt aktiv verändert wird. Ein Ausnutzen eines bereits bestehenden Sachverhalts ist kein Gestalten und kann daher niemals zu einer Meldepflicht führen. Die Finanzverwaltung fordert daher richtigerweise, dass ein aktives Tätigwerden vorliegen muss[1], im Gegensatz zu einem bloßen Abwarten. Danach muss ein "verändernde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Regelungsziel

Rz. 4 Die Einführung der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung[1] einem zweifachen Ziel. Zum einen sollen insbesondere auch neuartige Steuergestaltungen von der Finanzverwaltung frühzeitig erkannt werden. Damit soll es dem Gesetzgeber ermöglicht werden, möglichst zeitnah bei Bedarf durch Gesetzesänderungen reagier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Nutzer (Abs. 5)

Rz. 111 In § 138d Abs. 5 AO wird definiert, welche Personen Nutzer einer Steuergestaltung sind. Dies hat u. a. Bedeutung für Anzeigepflichten der Nutzer.[1] In der Richtlinie[2] wird nicht vom Nutzer, sondern vom relevanten Stpfl. gesprochen. Da das Gesetz die Richtlinie umsetzen will, ist dieser Begriff nach Auffassung der Finanzverwaltung inhaltlich identisch.[3] M. E. ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.3 Tätigkeit im Ausland (lit. d)

Rz. 77 Gem. § 138d Abs. 2 S. 1 lit. d) AO muss mindestens einer der Beteiligten in einem anderen Land als seinem Ansässigkeitsstaat einer Tätigkeit nachgehen. Zur Definition eines Beteiligten vgl. Rz. 61ff. Rz. 78 Zur Definition des Steuerhoheitsgebiets s. o. Rz. 69ff. Rz. 79 Eine Tätigkeit kann dem Wortlaut nach jedes Verhalten sein. Allerdings schränkt die Finanzverwaltung d...mehr