Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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§ 18 Steuerrecht / dd) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 76 Zur zivilrechtlichen Definition der einfachen Nachfolgeklausel wird auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 17 Rdn 146). Die Finanzverwaltung folgt der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Nachfolge in den Geschäftsanteil einer Personengesellschaft nicht, denn die Geschäftsanteile werden steuerlich so behandelt, als stünden sie, wie die übrigen Nachlass...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Auseinandersetzung mit Abfindung

Rz. 47 Die Erbauseinandersetzung mit Abfindung, d.h. mit einem durch einen Miterben gezahlten Spitzen- oder Wertausgleich, stellt insoweit einen entgeltlichen Vorgang dar. Keine Abfindung ist die Übernahme von Verbindlichkeiten eines Miterben über seine Erbquote hinaus.[58] Rz. 48 Hinsichtlich der Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus ist die Rechtsprechung...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 39 Wie schon bei aus Betriebsvermögen bestehendem Nachlass führt auch die Auseinandersetzung über einen Nachlass, der aus Privatvermögen besteht, ohne Abfindungszahlung nicht zu Anschaffungskosten oder Veräußerungserlös. Erst recht stellt es keinen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn im Wege der Erbauseinandersetzung Gesamthandeigentum entsprechend der Erbquote in Br...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 1. Betriebsvermögen

Rz. 4 Die Aufteilung eines Freibetrages unter den Erwerbern durch den Erblasser ist nicht mehr geregelt, da das Gesetz einen Abschlag auf das erworbene Vermögens selbst vorsieht. Die Steuerbefreiung hängt somit am Betrieb und nicht am Erwerber. Bei mehreren Erwerbern reduziert sich deren Erwerb damit jeweils anteilig. Rz. 5 Soweit im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengem...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Teilungsanordnung

Rz. 70 Die Teilungsanordnung ändert grundsätzlich nicht die Erwerbsreihenfolge der Nachlassgegenstände aus steuerlicher Sicht. Die Gegenstände gelangen auch bei Vorliegen einer Teilungsanordnung zunächst in das Gesamthandeigentum der Erbengemeinschaft und bei Ausführung der Teilungsanordnung in das Eigentum des jeweils begünstigten Miterben. Allerdings kann das Ergebnis der ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Vermächtnis

Rz. 64 Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erhält, soweit es sich um ein Sachvermächtnis handelt, den Vermögensgegenstand nicht vom Erblasser, sondern von den Erben, denen der Gegenstand zunächst steuerlich zuzurechnen ist. Rz. 65 Erhalten die Erben vom Erblasser einen Betrieb und werden sie verpflichtet einen Gegenstand des Betriebsvermögens al...mehr

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Vorsteuerabzug aus Rechnungen der DEKRA

Leitsatz Beauftragt eine Kfz-Werkstatt die DEKRA Automobil GmbH (DEKRA) mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen in ihrem eigenen Namen und für eigene Rechnung, kann sie aus den Rechnungen der DEKRA zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich nicht zwangsläufig um durchlaufende Posten. Sachverhalt Zwischen den Beteiligt...mehr

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Abschläge pharmazeutischer Erzeuger als Minderung der Bemessungsgrundlage (zu § 10 Abs. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 10.3 Abs. 7 UStAE . Nach § 1 AMRabG[1] müssen pharmazeutische Unternehmen privaten Krankenversicherungen und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von diesen ganz oder teilweise erstattet wurden, Abschläge gewähren. Wäh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhsel/Kaeser, Bemerkungen zum BMF-Schreiben betr. den Datenzugriff der Finanzverwaltung; Trappmann, Archivierung von Geschäftsunterlagen, DB 89, 1482; Trappmann, Handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und der Begriff des Handelsbriefs, DB 90, 2437; Hütt, Neues BMF-Schreiben zum Datenzugriff des Finanzamts, Wie sich Konfliktpotential vermeiden lässt, AO-S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. 11.05.2007, IV B 28/06, juris; BFH v. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Schrifttum Lorenz, Richterliche Unabhängigkeit und frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, StuW 1980, 325; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Heyde in Benda/Maihofer/Vogel, Handbuch des Verfassungsrechts Band 2, 2. Aufl. 1995; Von Bargen, Die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter in Deutschland, DRiZ 2010, 100, 133; Weber, Richterliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Endlich eine allgemeine gesetzliche Regelung zu verbindlichen Auskunft, DB 2006, 2368; Apitz, Verbindliche Auskunft auf gesetzlicher Grundlage (§ 89 Abs. 2 AO), StBp 2007, 101; Birk, Gebühren für Erteilung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, NJW 2007, 1325; Simon, Die neue Gebührenpflicht für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften, DStR 2007...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit (§ 361 Abs. 2 Satz 2 1. HS AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen. Diese sind immer dann gegeben, wenn nach summarischer Prüfung des glaubhaft gemachten Sachverhaltes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; Kirchhof, Kontinuität und Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung, DStR 1989, 263; Willibald, Vertrauensschutz bei verschärfender Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts, DStR 1991, 442; Seer, Das Spannungsverhältnis zwischen der Bestandskraft des Steuerbescheids und der Verfassungswidrigkeit einer S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ondracek, Zum Gleichmaß der Besteuerung, FS W. Ritter 1997, 227; Seer, Möglichkeit und Grenzen eines "maßvollen" Gesetzesvollzugs, FR 1997, 1189; Tipke, Steuerliche Ungleichbehandlung durch einkunfts- und vermögensartdifferente Bemessungsgrundlagenermittlung und Sachverhaltsverifizierung, FS Kruse, 2001, 215; Huber/Seer, Steuerverwaltung im 21. Jahrhundert: Risikomanagement und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die nach § 163 AO möglichen Billigkeitsmaßnahmen setzen voraus, dass "die Erhebung der Steuer nach Lage des Falles unbillig wäre" (§ 163 Satz 1 AO). Die Billigkeitsprüfung verlangt eine Gesamtbetrachtung aller für die Entstehung des Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblichen Normen, um festzustellen, ob das Ergebnis des allgemeinen G...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten, AO-StB 2008, 55; Gärditz, Die Rechtswegspaltung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, Verw 43 (2010), 309; Schmittmann, Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Finanzverwaltung aus dem Informationsfreiheitsrecht, NZI 2012, 633.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ausnahmeregelung, § 87a Abs. 6 bis 8 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 6 AO enthielt in seiner bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung eine VO-Ermächtigung, auf der u. a. die SteuerdatenübermittlungsVO beruhte. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wurden die Ermächtigung sowie die SteuerdatenübermittlungsVO im Zuge der Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aufgehoben...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Konkretisierung der Besteuerungsgrundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 85 Satz 2 AO konkretisiert die Aufgaben der Finanzbehörden dahingehend, dass sie sicherzustellen haben, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen oder -vergütungen weder zu Unrecht gewährt noch versagt werden. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Tätigkeit der Finanzverwaltung nicht primär das Ziel hat, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Bindende Erklärungen der Finanzverwaltung, DStZ 1999, 389; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77 (Teil I); AO-StB 2008, 108 (Teil II); Martin, Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2012, 3700; Geserich, Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2014, 1866; Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 24e EStG, NWB 2018,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener Kreditlinie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Das Klagensystem der FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO kennt ebenso wie die anderen Prozessordnungen Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen, und ihr Klagensystem entspricht dem der VwGO. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) ist verwaltungsaktsbezogen und stellt ihrer Art nach eine Gestaltungsklage dar, da mit ihr ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Martens, Aufrechnung und Verrechnungsvertrag im Steuerrecht, StuW 1989, 69; von Feldmann, Die Aufrechnung im BGB und im Steuerrecht, DStR 1991, 222; Bultmann, Die Aufrechnung im Steuerrecht durch Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung, DStZ 1994, 174; App, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, SteuerStud 2001, 68; Bartone, Die Aufrech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 3 AO nennt als Beteiligte diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat. Öffentlich-rechtliche Verträge sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd (zur Frage, ob es sich um ein Redaktionsversehen handelt s. BFH v. 11.12.1984, VII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 357)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei anderen als in § 193 Abs. 1 AO genannten Stpfl. ist die Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Ob eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig, vielmehr eine Außenprüfung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt des Sechsten Teils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sechste Teil der AO, der die §§ 249 bis 346 AO umfasst, regelt das Verfahren hinsichtlich der Vollstreckung von Ansprüchen, die den Finanzbehörden gegenüber den Stpfl. zustehen. Der Vollstreckung zugänglich sind nur Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Angehörige des öffentlichen Dienstes

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuziehung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Sachverständige ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass sie die nach dem Dienstrecht erforderliche Genehmigung erhalten (§ 96 Abs. 5 AO). Auch Sachverständige, die Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, sind selbstverständlich zu unparteiischer Gutachtenerstattung ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erweitert den Anwendungsbereich des Finanz-Einspruchsweges auch auf die Verwaltungsakte, die durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO vollstreckt werden (§ 33 FGO Rz. 6 ff.). Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften der AO wiederum auf andere Vollstreckungsgesetze, vornehmlich d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 2 Arten der Gerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus der Regelung des § 2 FGO folgt der zweistufige Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit mit den FG als einzige Tatsacheninstanz und dem BFH als Rechtsmittelgericht. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FG sind "entsprechend dem Übergewicht der Länder auf dem Gebiet der Finanzverwaltung gem. Art. 108 Abs. 3 GG" (vgl. die Gesetzesbegründun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aussetzung des Klageverfahrens

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO kann das Gericht das Verfahren aussetzen. Die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens soll den Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen und gleichzeitig zur Entlastung der FG verhindern, dass noch nicht ausreichend ermittelte Fälle zum Gericht gebracht werden. Durch die Verfahrensaussetzung erhält d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zahlungen des FA (§ 224 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet grundsätzlich an, dass Zahlungen der Finanzbehörden unbar zu erbringen sind (zur Kostentragungspflicht für die Übermittlung auf ein ausländisches Konto FG München v. 25.04.2013, 5 K 821/13, juris). Jedoch können durch den BMF bzw. die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden für den jewei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Änderung von Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die ab dem 01.01.2017 geltende Regelung in § 239 Abs. 4 AO erstreckt den Vorbehalt der Nachprüfung auch auf Zinsfestsetzungen nach § 233a AO (Vollverzinsungszinsen), wenn diese Zinsen auf einer Steueranmeldung gründen, die nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Insoweit wird ein verfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 285 Vollziehungsbeamte

Schrifttum Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollziehungsbeamte sind ausgewählte Beamte der Vollstreckungsbehörden (Amtsträger), die ständig oder in Einzelfällen zur Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden (Abschn. 24 Abs. 3 V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Prüfungsumfang bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft, DStZ 1984, 559; Bilsdorfer, Der Bundesfinanzhof und die Zinsbesteuerung – Das Urteil vom 18.02.1997 und seine praktischen Auswirkungen, StBp 1997, 262; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren, AO-StB 2001, 19; Weinreuter/Braun, Bankgeheimnis und Maßnahmen der Finanzverwaltung, DStZ 2001, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständiger Amtsträger

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Welcher Amtsträger der Finanzbehörde die Ermittlungsbefugnisse im Einzelfall auszuüben hat, richtet sich nach der behördlichen Organisation und den Dienstvorschriften (AG Kempten v. 24.03.1986, 2 Gs 517/86, wistra 1986, 271). In erster Linie sind die Angehörigen der Strafsachenstellen angesprochen. Wegen der Amtsträger, denen kraft Gese...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1 Schrifttum

Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Vollstreckbarkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Reihenfolge der Tilgung im Vollstreckungsverfahren (§ 225 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Zahlung des Stpfl. im Vollstreckungsverfahren erzwungen (§ 249 AO), überlässt § 225 Abs. 3 AO der Finanzbehörde die Bestimmung der Reihenfolge der Tilgung. Unter § 225 Abs. 3 AO fallen auch Zahlungen bei Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto (BFH v. 25.02.2003, VII B 385/02, BFH/NV 2003,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Der Ort der Außenprüfung nach § 200 Abs. 2 AO, DB 1989, 1536; Finger, Die Rechte des Außenprüfers, StBp 2000, 33; Finger, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Außenprüfung, StBp 2002, 61 und 95; Graf Kerssenbrock/Riedel/Strunk, Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO, DB-Beila...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessensregelung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, ob das FA den Vorbehalt der Nachprüfung setzt, ist eine Ermessensentscheidung, bei der auch das Interesse des Stpfl. an einer baldigen endgültigen Veranlagung und das Interesse der Finanzbehörde an einer schnellen Durchführung der Veranlagung ohne intensivere Überprüfung berücksichtigt werden müssen. Einer Begründung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Handeln der Finanzverwaltung ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten können nur erhoben werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (z. B. § 89 Abs. 4 bis 5 AO – Kostenpflichtigkeit der verbindlichen Auskunft). Für die Kosten der Vollstreckung regeln §§ 337 ff. AO eine Ausnahme der Kostenfreiheit. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam. Wirksamkeit bedeutet, dass die Regelung existent wird und in Kraft tritt, d. h. Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt. Wirksamkeit bedeutet weiter, dass die Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes für die Finanzverwaltung bindend sind und nicht ohne Weiteres geändert werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme ist bedingungsfeindlich, nicht widerrufbar und nicht anfechtbar. Sie kann aber nach den allgemeinen Grundsätzen unwirksam sein (§ 362 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Rücknahme eines Rechtsbehelfes ist unwirksam, wenn sie durch bewusste Täuschung, Drohung oder bewusst falsche Auskunft veranlasst worden ist (BFH v. 17.09.2002, X S 4/...mehr