Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meuschel, Muß die Registereintragung eines Vollkaufmannes bei Beginn des abweichenden Wj vorliegen?, BB 1949, 389; Theis, Abweichendes Wj und Steuerfestsetzung bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird, FR 1950, 173; Kottke, Die Wahl des Bilanzstichtags als bilanz- und steuertaktisches Instrument, DB 1978, 501; Schuhmann, Zum "Einvernehmen m...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Mit Blick auf die dem BVerfG vorgelegten Fälle bezog such die Entscheidung ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft un...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 286 [Autor/Stand] Das BayGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das BayGrStG ist kein i...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 213 [Autor/Stand] Nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayGrStG werden die Äquivalenzbeträge und die Flächen von Grund und Boden so- wie des Gebäudes neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Somit werden alle Äquivalenzbeträge und Flächen, die für die Besteuerung von ...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / E. Rechtsverordnungsermächtigung des BMAS

Rz. 14 Nach § 1 Abs. 3a AEntG a.F. hatte das BMAS bereits die Möglichkeit, Rechtsnormen eines Tarifvertrages für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie für die weiteren in § 1 Abs. 1 AEntG a.F. erfassten Branchen betreffend Mindestentgeltsätze und Urlaubsregelungen durch Rechtsverordnung auch auf tarifliche Außenseiter und im Inland beschäftigte Arbeitnehmer von Arbeitgeber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berechnung des Liquidationswertes (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Stand] § 166 Abs. 2 BewG unterteilt die möglichen Bereiche für den Ansatz des Liquidationswertes auf zwei große Bereiche. Dabei handelt es sich zum einen um den Grund und Boden und zum anderen um die übrigen Wirtschaftsgüter. Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden in den Nrn. 1 und 2 eindeutig geregelt. Rz. 19 [Autor/Stand] Während der Grund und Boden der De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinnfeststellung (§ 180 AO)

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Gewinnfeststellung erfolgt bei Mitunternehmerschaften – auch mit abweichendem Wj – gemäß § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft nach dem Kj (BFH v 19.07.1984, IV R 87/82, BStBl II 1985, 148), bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach dem Wj (BFH v 14.09.1978, V R 49/74, BStBl II 1979, 159; BFH v 11.03.201...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einteilung der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei dem gemeinen Wert handelt es sich um den originären Bewertungsmaßstab des steuerrechtlichen Bewertungsrechts. Daneben gibt es weitere spezielle, aus den Grundsätzen des gemeinen Werts ableitbare Bewertungsmaßstäbe.[2] Dazu gehören: Teilwert[3] für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, § 10 BewG; Kurswert für Wertpapiere und Schuldbuchforderun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Erklärungs- und Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 282 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt (s. Rz. 281). Der bisherige Absatz 3 wurde zu Absatz 4. Nach Art. 9 Abs. 4 BayGrStG gelten die Art. 6 Abs. 5 und 6 und Art. 7 Abs. 2 Satz 3 bis 5 BayGrStG (Erklärungs- und Anzeigepflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermächtigung (Abs. 7)

Rz. 60 [Autor/Stand] Über § 164 Abs. 7 BewG wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, über eine Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen 14 bis 18 zum Bewertungsgesetz zu ändern und die darin aufgeführten Pachtpreise und Werte für das Besatzkapital turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 Landwirtschaftsgesetz anzupassen. Dadurch...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Überschreiten der Landesgrenzen (Abs. 5)

Rz. 92 [Autor/Stand] Erstreckt sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Land als Bayern oder das Ausland, ist nur für das im Gebiet des Freistaates Bayern gelegene Grundvermögen Grundsteuer nach diesem Gesetz zu ermitteln und zu erheben. Dieses bildet eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Rz. 93 [Autor/Stand] Die Norm ist Ausfluss des räumlichen Anwendungsbereichs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht zum Sonder-Wj (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 2 EStG iVm § 8c Abs 1 EStDV)

Rn. 32 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Sonder-Wj: Durch Rechtsverordnungsermächtigung kann ein anderer Zeitraum als Wj bestimmt werden, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 2 EStG, sog "Sonder-Wj",). Von dieser Ermächtigung wurde mit § 8c EStDV für bestimmte Land- und Forstwirtgruppen Gebrauch gemacht, da Erntezyklen insoweit abweichen. F...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Besteuerung

Rz. 1625 Liegt ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vor, unterliegt der den Aushilfskräften oder Gelegenheitsarbeitern gezahlte Arbeitslohn nach den allgemeinen Grundsätzen dem Steuerabzug. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber seine persönliche Identifikationsnummer vorzulegen. Eine Lohnsteuerkarte ist letztmalig in 2009 für das Kalenderjahr 2010 verschickt worden (Nähe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 99 [Autor/Stand] Art. 2 BayGrStG regelt die für die Ermittlung der Äquivalenzbeträge maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im BayGrStG nicht definiert, ist aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstückfläche. Die Fläche des Grund und Bodens wird in Nr. 3.2.6 AEBayGrSt definiert: „Die Fläche des Grund un...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch Verfassungsänderung mit Bundesgesetz vom 15.11.2019[2] ist einerseits in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben worden. Im Gegenzug ist die Befugnis zur landesgesetzlichen Abweichung in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eingeführt worden. Der dort verwendete Begriff "Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Nutzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den sonstigen Nutzungen gehören die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 46 [Autor/Stand] Hierbei ist festzustellen, dass für die Wertermittlung des Besatzkapitals bei der weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung ebenfalls auf die Anlagen zum BewG zurückgegriffen werden kann. Währe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Das BayGrStG zielt auf eine unbürokratische und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer B ab.[2] Mit diesem Gesetz sollen im Sinne der Verständlichkeit und zur Förderung der Akzeptanz der Regelungen sowohl Fragen der von der Steuerverwaltung ermittelten Bemessungsgrundlage als auch des kommunalen Besteuerungsverfahrens geregelt und in einem Gesetz geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Auswirkungen auf den Wirtschaftswert

Rz. 32 [Autor/Stand] Beim Ansatz des Liquidationswertes ist zu berücksichtigen, dass sich beim Ausscheiden einzelner Wirtschaftsgüter auch der Wert des Wirtschaftsteils verändert. Zur Ermittlung der Auswirkungen auf diesen Bereich ist der gemeine Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zu ermitteln und zur Berücksichtigung der Liquidationskosten ohne weiteren Nachweis um 10 % zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftsjahr-Dauer

Rn. 16 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Ein Wj darf nach § 8b S 1 EStDV die Dauer von zwölf Monaten nicht übersteigen. Wj enden im Regelfall auf den letzten Tag eines Monats, zwingend ist dies nicht. In Betracht kommt auch jeder andere Tag. Die Wahl eines vom Monatsende abweichenden Bilanzstichtages kann etwa bei beschränkt StPfl zur Angleichung an ein vom Kj abweichend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Systematik

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz Kj-Bezug der Einkommensermittlung: § 4a EStG ist ein Kind der Abschnittsbesteuerung und ergänzt insbesondere § 25 Abs 1 EStG. Die ESt ist eine Jahressteuer, die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kj zu ermitteln (§ 2 Abs 7 EStG). Nach Ablauf des Kj wird die ESt nach dem Einkommen veranlagt, das der StPfl im betreff...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Besatzkapital

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Wert der übrigen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist nach § 164 Abs. 4 und 5 BewG zu ermitteln. Zu den übrigen Wirtschaftsgütern gehören dabei die in § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 BewG einzeln aufgelisteten Wirtschaftsgüter. Hierbei handelt es sich um die Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel, den normalen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ansatz des Liquidationswertes (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Der Liquidationswert kommt nach § 166 Abs. 1 BewG immer dann zur Geltung, wenn der gesamte land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder ein Anteil an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veräußert wird und der Veräußerungserlös nicht innerhalb von sechs Monaten für den Erwerb eines anderen Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Antei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Normal-Wj 01.07. bis 30.06. (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Für Land- und Forstwirte iSd § 13 EStG gilt gemäß § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG der Zeitraum vom 01.07. bis 30.06. als Wj, sog Normal-Wj. Dies gilt unabhängig davon, ob Land- und Forstwirte durch Eintragung ins HR nach § 3 Abs 2 HGB Kaufmannseigenschaft erlangen und unabhängig davon, wie sie ihren Gewinn ermitteln (also auch bei Ge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1080 Während i.d.R. die Lohnsteuer des Arbeitnehmers durch Abzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erhoben wird (sog. Lohnsteuerabzugsverfahren), kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden (vgl. §§ 40 ff. EStG). Rz. 1081 Das Betriebsstättenfinanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Mindestwert des Grund und Bodens (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Stand] Parameter zur Ermittlung des Mindestwertes sind die Nutzung, der Nutzungsteil und die Nutzungsart. Hieraus wird der Pachtpreis je Hektar ermittelt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist darüber hinaus die nach der europäischen Maßeinheit ermittelte Betriebsgröße (EGE) mit zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Pachtpreis ergibt sich jeweils aus de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.1 Grundsteuermessbeträge

Rz. 4 Steuergegenstand der GrSt ist nach § 2 GrStG der Grundbesitz i. S. d. BewG, d. h. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und Grundstücke im Grundvermögen. Die GrSt ergibt sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils mit dem als Hebesatz festgelegten Prozentsatz.[1] Örtlich zuständig für die Festsetzung und Zerlegung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Lagefinanzamt (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten ist für die gesonderte Feststellung das sog. Lagefinanzamt zuständig. Dies ist dasjenige FA, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht liegt. Bei Erstreckung über den Bezirk mehrerer FÄ ist das FA zustän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1.2 Einkünfte aus Beteiligungen (Abs. 3 S. 2)

Rz. 17 § 19 Abs. 3 S. 2 AO modifiziert die in S. 1 getroffene Regelung für den Fall, dass es sich bei den dort bezeichneten Einkünften um Anteile am Gewinn einer Mitunternehmerschaft[1] handelt, die nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen sind. Derartige Gewinnanteile sind nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich dabei um die einzigen Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 18 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für alle Fälle, in denen nach § 180 AO Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind oder festgestellt werden können. Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit für die verschiedenen Fälle der gesonderten Feststellung in Abhängigkeit von der Art des Betriebs oder Vermögens bzw. der Art der daraus erzielten Einkünfte. Nach Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen. Abs. 1 begründet in S. 1 und 2 für Stpfl. mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA. S. 3 trifft eine an den Sitz der Kasse anknüpfende Sonderregelung für Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biologische Arbeitsstoffe / 3 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

In Deutschland haben mehr als 5 Mio. Beschäftigte Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen.[1] Mögliche Bereiche bzw. Tätigkeiten sind z. B.: Forschungseinrichtungen und Labore, Biotechnologie mit z. B. Bioreaktoren, Separatoren, Gesundheitswesen: Krankenhaus, Pflegeheime, Entsorgungswirtschaft: Kompostierungsanlagen, Müllverbrennung, Kanalreinigung, Tierhaltung, Tierzucht und Vete...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten im Freien / Zusammenfassung

Begriff Rund 3 Mio. Menschen arbeiten in Deutschland überwiegend oder zeitweise im Freien. Vor allem Beschäftigte im Baugewerbe (z. B. Dachdecker, Straßenbauer), in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abfallentsorgung sowie im Fischereigewerbe und bei der Seefahrt sind bei ihrer Arbeit Witterungseinflüssen ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat dafür...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 2

Rz. 42 Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 können durch oder aufgrund eines Tarifvertrags durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit (sowohl für Tag- als auch Nacht- und Schichtarbeitnehmer, §§ 3, 6 Abs. 2 ArbZG), die Pausen und die Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG) in der Landwirtschaft angepasst werden. Es können somit längere Arbeitszeiten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4 Besteuerung beim Gesellschafter

Auf der Ebene der Gesellschafter werden grundsätzlich alle Arten von Gewinnausschüttungen steuerlich gleich behandelt. Die Gewinnausschüttungen sind bei natürlichen Personen Kapitalertrag.[1] Soweit Gewinnausschüttungen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 10 Freibeträge

Vom Einkommen kann ein Freibetrag i. H. v. 5.000 EUR, höchstens jedoch bis zur Höhe des Einkommens, abgezogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 24 KStG erfüllt sind. Der Freibetrag wird nicht gewährt, wenn die Leistungen einer Körperschaft beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG gehören; typische Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG pro...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 20 Anhang: Regelungskompetenzen

Im Anhang zur Entgeltordnung werden grundsätzliche Regelungen darüber getroffen, für welche Bereiche und in welchem Umfang die Kommunalen Arbeitgeberverbände auf landesbezirklicher Ebene Tarifverträge abschließen dürfen. Nach Abs. 1 des Anhangs zur Entgeltordnung liegt die Regelungskompetenz grundsätzlich auf der Bundesebene, d. h. bei der VKA. Nach Abs. 2 liegt die Regelungsk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.1 Allgemeines

Den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure liegen die früher in Teil II der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für "technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" zugrunde. Auf welche Beschäftigtengruppe die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure Anwendung finden, ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3 Ingenieure

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