Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdfinanzierung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Goldhandel

Rn. 135a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Entgegen der Auffassung des FG München v 28.10.2013, EFG 2014, 180 und in Übereinstimmung mit dem FG Münster v 11.12.2013, EFG 2014, 753 können die in s Rn 135 dargestellten Rspr-Grundsätze zum Wertpapierhandel, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermögens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Wegen der besonderen Problematik im Zusammenhang mit § 15a EStG s § 15a Rn 18a (Bitz). Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblichkeit der bis zum Bilanzstichtag tatsächlich geleisteten (und nicht der höheren) vereinbarten Einlage

Schrifttum: Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 15b EStG

Schrifttum: Stollwerk, Neue Schranken der Verlustverrechnung durch § 15b EStG für die mittelständische GmbH & Co KG?, GmbH-StB 2006, 333. Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542, Tz 23 (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen). Rn. 5b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Vorab auch Hinweis auf s § 15b Rn 16 (Handzik). Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Chartervertrag

Eine Drohverlustrückstellung ist für Zeitcharterverträge zu bilden, wenn aus dem Vertrag – unter Berücksichtigung der für die Fremdfinanzierung des Schiffs zu zahlenden Darlehenszinsen – ein Verlust droht.[1]mehr

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Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ...mehr

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Mittelfristige Einsparpoten... / 7.2 Working Capital optimieren

Forderungsmanagement optimieren Die Höhe der Forderungen eines Unternehmens hat Einfluss auf die Finanzierungskosten, die Höhe der Bestände wirkt sich zusätzlich auf Lagerkosten aus. Je höher die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten sind, desto geringer sind die Kosten für Fremdfinanzierungen, vorausgesetzt, Skonto wird trotzdem genutzt. Maßnahmen, die diese Größen beeinflusse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Maschinen- bzw Transportgemeinschaften

Rn. 157 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Vielfach erwerben mehrere LuF gemeinsam (im Rahmen einer GbR) Maschinen und/oder Fahrzeuge, deren Anschaffung für einen Betrieb unwirtschaftlich wäre, und erbringen damit Transport- bzw sonstige Maschinenleistungen; Mitglied einer solchen Maschinen- bzw Transportgemeinschaft kann auch ein Betrieb sein, der kraft Rechtsform nur gewerbliche E...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Wenke , Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich? – Urteil des FG Düsseldorf v. 18.7.2024 – 14 K 1966/23 E zu noch nicht ausgeführten Handwerkerleistungen, NWB 2024, 2754; Briese , Steuerliche Aspekte einer Weiter-/Teilzeitbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Eintritt des altersbedingten Versorgungsfalls, GmbHR 2024, 1127; Wangl...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.4 Gezielte Kaufpreiszuordnung

In der Praxis wird nach Möglichkeiten gesucht, ob bei der Übertragung z. B. eines Zweifamilienhauses mit einer vermieteten und einer vom Übernehmer selbstgenutzten Wohnung eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf beide Wohnungen nach der Nutzfläche vermieden werden kann. Fraglich war, ob im Kaufvertrag/Übergabevertrag die Anschaffungskosten mit steuerlicher Wirkun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.9 Betriebsausgabenabzug

Rz. 515 Sind die Ausschüttungen gem. § 8b Abs. 4 KStG nicht steuerfrei, wird der Betriebsausgabenabzug nach den allgemeinen Regelungen vorgenommen. Nach Abs. 4 S. 7 erfolgt keine Hinzurechnung von 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 5 KStG. Daher erfolgt bei Anteilen, die in Streubesitz stehen, keine Hinzurechnung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.5 Fehlende Vorbelastung bei internationalen Schachteldividenden (S. 4)

Rz. 129 Infolge der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 hat das durch die DBA ab einer bestimmten Beteiligungshöhe (regelmäßig 25 %) und u. U. bei Erfüllung einer Aktivitätsklausel eingeräumte "internationale Schachtelprivileg" seine Bedeutung weitgehend verloren, da Abs. 1 S. 1 die Steuerfreistellung – solange keine Streubesitzbeteiligung i. S. v. Abs. 4 von weniger als 10 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö die abzb Nettozinsaufwendungen auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellschaft iSd § 5a Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Nahe stehende Person

Tz. 78 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 bezieht sich zur Beschränkung des Ausnahmetabestands vor allem auf "verbundene Unternehmen" iSd Art 2 Abs 4 ATAD. Danach sind Unternehmen verbunden, wenn der Stpfl unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung an Stimmrechten, Kap oder Gewinn an einem anderen Unternehmen iHv min 25 % hält oder umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 122 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG findet die Zinsschranke keine Anwendung, wenn der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine EK-Quote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags gleich hoch oder höher ist als die des Konzerns insges (EK-Test). Der Abgleich der EK-Quoten ist für jeden dem Konzern zugehörigen inl Betrieb gesondert vorzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern (auch) vGA das Einkommen nicht. Im EStG sind vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG genannt. Danach gehören auch vGA zu den Bezügen iS dieser Vorschrift und damit zu den Einnahmen aus KapV. Weder im KStG noch im EStG ist jedoch eine Definition des Begriffes der vGA enthalten; es handelt sich um einen sog unbestimmten R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % (§ 8a Abs 3 KStG idFd KrZwMG 2023 "min 25 %") beträgt. Dabei werden unmittelbare und mittelbare Beteiligungen berücksichtigt. Die mittelbare Beteiligung kann sowohl über eine Kap-Ges als auch über eine Pers-Ges oder andere Pers-Vereinigung bestehen. Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199ff)

Tz. 178 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregel (§ 4i S 2 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 4i EStG enthält in seinem S 2 eine Ausnahme zu dem Abzugsverbot der Grundregel des S 1, um überschießende Wirkungen zu vermeiden. In der Gesetzesbegründung (BR-Drs 406/16 v 23.09.2016) werden als Beispielfälle für die Doppelerfassung von Erträgen eine Steueranrechnung sowie ein fehlender DBA-Schutz angeführt. Beispiel: Die in Brasilien steu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.1 Allgemeines

Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG aF ist in Folge der Modifizierung des bisher als "Konzernklausel" bezeichneten Ausnahmetatbestands in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF entfallen (s amtl Ges-Begr, BT-Drs 20/9782, S 197). Einer Regelung, wonach für eine Kö die Stand-alone-Klausel idF des KrZwMG 2023 bei Vorliegen einer sog schädliche Gesellschafterfremdfinanzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 159 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 KStG nennt Zusatzvoraussetzungen für die Anwendung des EK-Escape iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (s Köhler, DStR 2007, 599): die Kö, der Organkreis bzw die konzernzugehörige MU-Schaft (Kö umfasst ebenfalls eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4)) für alle weltweiten konze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Veränderungen in der Werthaltigkeit von Gesellschafterforderungen

Tz. 1521 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Zusammenhang mit einer Umwandlung können auch bisher wertlose Gesellschafterforderungen wieder werthaltig werden. Ein solcher Vorgang kann dann zu einer vGA führen, wenn sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eines übernehmenden Rechtsträgers auf die Übernahme einer Verpflichtung, die beim übertragenden Rechtsträger ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % der Nettozinsaufwendungen insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger den in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte EK-Escape in A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden (s Entw eines Schr des BMF, Stand 18.09.2024, Rn 83). Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Geschäfte, die nur mit Gesellschaftern abgeschlossen werden können

Tz. 138 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Fremdvergleich ist nicht bei allen Geschäften eines AE mit "seiner" Kö ein geeigneter Abgrenzungsmaßstab für die Prüfung einer vGA. Auf ihn kann es nämlich naturgemäß bei Geschäften nicht ankommen, die nur mit den Gesellschaftern abgeschlossen werden können. Bei Rechtsverhältnissen, die iRd Erstausstattung einer Kap-Ges zustande gekommen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.2 Festlegung der bilanzpolitischen Strategie

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.1 Verschuldungskoeffizient

Mindestforderung ist ein Verhältnis 2:1. Der Soll-Kennwert lautet 1:1 (= 100 %). D. h., das Eigenkapital sollte mindestens so groß sein wie das Fremdkapital. Mit einem durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von ca. 30 % wird dieser Grundsatz in Deutschland in vielen Unternehmen nicht erreicht. Es besteht eine bedenkliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr