Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Zwangsverwaltung (§ 2128 Abs. 2 BGB)

Rz. 104 Der Nacherbe kann nach rechtskräftiger Entscheidung über die Sicherheitsleistung dem Vorerben eine Frist zur Stellung der Sicherheit durch das Gericht beantragen. Verstreicht die Frist, so kann der Nacherbe beantragen, dass für Rechnung des Vorerben ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt wird (§ 1052 BGB). Dessen Verwaltervergütung wird aus den dem Vorerben zuste...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / b) Anfechtung durch den überlebenden Ehegatten

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 14 Für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG ist – wie gesehen – die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erwerbers ohne Belang. Demgegenüber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b und c ErbStG an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an. Rz. 15 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Versäumung der Haftungsbeschränkung

Rz. 328 Neben der unbedingten Parteilichkeit ist es Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Mandanten zu wahren und zu schützen. Dazu gehört es auch, den Mandanten auch ungefragt auf Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten hinzuweisen. Praxishinweis Der Anwalt hat insoweit umfassend aufzuklären, um den Mandanten vor Schaden zu bewahren.mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Grundsatz für natürliche und juristische Personen

Rz. 27 § 2109 Abs. 1 S. 1 BGB beschränkt die Wirkung der Anordnung der Nacherbfolge auf die Dauer von 30 Jahren nach dem Erbfall.[42] Die Nacherbenberufung wird nach Ablauf der 30-jährigen Frist ohne Weiteres unwirksam mit der Folge, dass der Nachlass freies Vermögen des Vorerben als Vollerben wird. Sind mehrere Nacherbfolgen angeordnet, kommt das Unwirksamwerden demjenigen ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / bb) Jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB

Rz. 135 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr andauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund § 2218 Abs. 2 BGB eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[207] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechn...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Steuererklärung

Rz. 374 Das Erbschaftsteuerfinanzamt kann sich in einem einfachen Fall damit begnügen, nur Angaben in einem Fragebogen zu erhalten. Es kann auch von jedem an einem Erbfall oder einer Schenkung Beteiligten verlangen, dass er eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abgibt. Ob der Beteiligte selbst steuerpflichtig ist, spielt hierfür keine Rolle. Für die Abgabe setzt das ...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Vorteile nutzen

Rz. 11 a) Der Erbe kann aber dem Gläubiger auch zuvorkommen, indem er freiwillig und ohne an eine Frist gebunden zu sein, ein Inventar erstellt.[9] Hinweis Dies sollte – wenn nicht die Frist des § 1994 BGB zuvor abläuft – nicht vor Ablauf von drei Monaten geschehen, damit der Erbe nicht frühzeitig die Einrede des § 2014 BGB verliert.[10] Rz. 12 Dies bietet zwar dem Gläubiger d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Vergleich der Übertragung gegen Versorgungsleistungen mit dem Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 44 Will der Übergeber einen Vermögensgegenstand übertragen und sich dabei eine wirtschaftliche Absicherung vorbehalten, so stellt sich nach dem zuvor Gesagten oftmals die Frage, ob er die Übergabe gegen wiederkehrende Leistungen oder mit Nießbrauchsvorbehalt vollziehen sollte. Hierbei sind insbesondere folgende der zuvor erläuterten steuerrechtlichen und zivilrechtlichen...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / d) Gegenmaßnahmen des Schuldners

Rz. 13 Ist die Hauptsache nicht anhängig gemacht worden, so kann der Schuldner nach § 926 ZPO beim Arrestgericht beantragen, dass der Gläubiger binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage zu erheben hat. Folgt dann der Gläubiger nicht und lässt die Frist verstreichen, ohne die Hauptsache anhängig zu machen, kann der Schuldner die Aufhebung des Arrests beantragen...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 230 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[302] Ein derartiger Wid...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / I. Angriffswaffe der Gläubiger

Rz. 3 Von den Nachlassgläubigern kann das Inventar nach §§ 1993 ff. BGB zunächst als "Angriffswaffe" gegen den Erben eingesetzt werden.[2] Denn auf Antrag eines Nachlassgläubigers muss der Erbe innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist nach § 1994 BGB das Inventar errichten (siehe Rdn 35). Tut er das nicht oder nicht ordnungsgemäß, so droht die Sanktion der unbeschrän...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Anfechtungsfrist

Rz. 17 Die Anfechtung muss wieder innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom und unter Angabe des Anfechtungsgrundes vor dem Nachlassgericht erklärt werden, §§ 1954, 1955 BGB.[28] Ist die Frist abgelaufen, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht.[29]mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Eigentum am Grabdenkmal

Rz. 229 Eigentümer des Grabdenkmals ist derjenige, der es durch Übereignung erworben hat. Dies wird also i.d.R. der Erbe sein, der zuvor mit dem Steinmetz einen Werkliefervertrag geschlossen hat. Die Aufstellung des Grabdenkmals auf dem Friedhof führt zu keiner Eigentumsänderung. Das Grabdenkmal wird lediglich für die Dauer des Nutzungsrechts mit dem Grund und Boden des Frie...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / aa) Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 125 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[182] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie au...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 592 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / aa) Gerichtsgebühren

Rz. 13 Das Gericht erhält Gebühren nach Nr. 12310 ff. KV-GNotKG.[24] Zudem entstehen Gebühren für Bekanntmachungen sowie die Eintragung im Grundbuch.[25]mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / aa) Ausschluss durch Anordnung des Erblassers, § 2044 BGB

Rz. 216 Die Möglichkeit eines Erben gem. § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können, ist häufig vom Erblasser unerwünscht. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft zwar auf Auseinandersetzung gerichtet. Durch § 2044 BGB wird dem Erblasser jedoch die Möglichkeit gegeben, hier gestaltend einzugreifen. Das bloße Teilungsverbot nach § 2044 BGB ist eine Teilun...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Eintrittsklausel

Rz. 215 Die Eintrittsklausel[180] bewirkt (anders als die Nachfolgeklauseln) keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Gesellschaftsanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesellschafters erf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Ersatztatbestand (nur) für Personengesellschaften, § 1 Abs. 2a GrEStG

Rz. 759 § 1 Abs. 2a GrEStG [1164] beschäftigt sich mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die – jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers – mit der sachenrechtlichen Verfügung über Grundbesitz wirtschaftlich vergleichbar sind. Konkret geht es hier um Änderungen im Gesellschafterbestand einer inländischen Grundbesitz haltenden Personengesellschaft. Ein (Ersatz-) Erwerb...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsbehelfsbelehrung a) VG Köln Die Rechtsbehelfsbelehrung des VG Köln war nicht unrichtig i.S.v. § 21 Abs. 1 GKG. Gem. § 58 Abs. 1 VwGO hat das Gericht seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen, die den in dieser Vorschrift aufgeführten Anforderungen genügen muss. Bereits der Einleitungssatz dieser Vorschrift ("Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen a...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Grundsätzlich weder Inventarpflicht noch Inventarfrist

Rz. 34 Der Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Inventar zu erstellen. Dies ist auch nicht zwingend für die Herbeiführung einer Haftungsbeschränkung; insbesondere kann er den Beweis der Erschöpfung des Nachlasses auch ohne die Vermutung des § 2009 BGB führen. Erstellt er freiwillig ein Inventar, so ist dies auch nicht an die Einhaltung einer Frist gebunden.[51]mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Anfechtung einseitiger testamentarischer Bestimmungen

Rz. 105 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde. Es ist daher ein Vergleich mit der Rechtslage anzustellen, wie sie sich infolge einer wirksamen Anfechtung ergeben würde.[140] Der Anfechtende muss demgemäß bei Wegfall der betreffenden Verfügung einen erbrechtlichen Vorteil e...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 3. Die Verschweigungseinrede der §§ 1974 Abs. 1, 1973 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 78 Hat kein Aufgebot stattgefunden, kann jeder (Mit-)Erbe und sonstiger Berechtigter (siehe oben Rdn 69) die Einrede des § 1973 BGB dennoch gegenüber Nachlassgläubigern erheben, die ihre Forderung erst später als fünf Jahre nach dem Erbfall[108] gegenüber dem jeweiligen Erben geltend gemacht haben,[109] sog. Verschweigungseinrede, § 1974 BGB. Dies soll dem Erben Rechtssi...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Haftungsbeschränkung durch Ausschlagung/Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 58 Schlägt der Erbe die Erbschaft innerhalb der Sechs-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB aus, so geht das Kreditverhältnis automatisch auf den nächstberufenen Erben über.mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 18. Das Supervermächtnis

Rz. 75 Beim Berliner Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben für den ersten Erbfall ein. Beim Tod des Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Miterben bestimmt. Hierdurch entstehen erbschaftsteuerrechtliche Nachteile, da die enterbten Kinder ihren persönlichen Freibetrag gem. § 16 ...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / I. Sachschaden

Die Bearbeitung von Sachschäden in der Unfallschadenregulierung ist kaum schadenträchtig. Neben der bereits angesprochenen Warnfunktion bei nicht bestehender Vorfinanzierungsmöglichkeit birgt die 130 %-Regulierung ein gewisses Haftungsrisiko. Der BGH judiziert in ständiger Rechtsprechung,[12] dass der Geschädigte den Reparaturkostenbetrag beanspruchen kann, wenn die Reparatu...mehr

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AGS 12/2023, Fälligkeit der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die in Betracht kommende Fälligkeitstatbestände Ein Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst zulässig, wenn die Anwaltsvergütung des betreffenden Rechtsanwalts fällig geworden ist. Es muss somit zumindest einer der in § 8 Abs. 1 RVG aufgeführten Fälligkeitstatbestände erfüllt sein. Ob vorliegend einer der in § 8 Abs. 1 S. 1 RVG aufgef...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Enterbung durch den Erblasser

Rz. 21 Ein Pflichtteilsanspruch kann nur bestehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder gem. § 2303 Abs. 1 BGB durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist oder der Pflichtteilsberechtigte zwar mit einem Vermächtnis bedacht worden ist, er aber das Vermächtnis gem. § 2307 BGB ausschlägt; schlägt er das Vermächtnis nicht aus, so steht ihm ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.3 Regelungen für die Veranlagungszeiträume 2020–2024

Tz. 22 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aufgr der nach wie vor anhaltenden "Corona-Pandemie" und den Auswirkungen der "Ukraine-Krise" sind die Stpfl und die sie beratenden Angehörigen der st-beratenden Berufe weiterhin stark belastet. Die nachstehenden Ausnahmeregelungen zu § 109 Abs 2, § 149 Abs 3 und 4 AO sind für den Besteuerungszeitraum 2020 erweitert und auf die Besteuerungsz...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Geltendmachung durch Anfechtungsklage

Rz. 107 Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht und ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig; einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist, § 2340 Abs. 1 und 2 BGB. Die Anfechtung kann nur innerhalb der in § 2082 BGB bestimmten Fristen erfolgen. Daher ist die Anfechtung...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Auslegung, Beweislast und Grenzen

Rz. 52 Nach § 2169 BGB wird vermutet, dass ein Vermächtnis unwirksam ist, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Daraus folgt, dass der Vermächtnisnehmer beim Verschaffungsvermächtnis beweisen muss, dass der Erblasser ihm entgegen des § 2169 BGB einen nicht im Nachlass enthaltenen Gegenstand zukommen lassen wollte. Ein Indiz hie...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / j) Rechtsmittel

Rz. 142 Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Nachlassgericht, welche im Zusammenhang mit ENZ stehen, ist gemäß § 43 IntErbRVG die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Für im Inland ansässige Antragsteller und Beteiligte ist diese gemäß § 43 Abs. 3 Nr. 1 IntErbRVG binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzulegen. Für im Ausland lebende Antragsteller und Beteiligte be...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / II. Weitere Beschwerde ist zulässig

Die weitere Beschwerde ist nach § 68 Abs. 1 Nr. 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthaft, weil das LG sie zugelassen hat und der Beschwerdegegenstand – die mit der Beschwerde erstrebte Gebührendifferenz – 200,00 EUR übersteigt (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG). Die weitere Beschwerde ist auch zulässig, weil die Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Beschwerde gem. § 32 Abs. 2 RVG im ei...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / a) Antrag eines Erben

Rz. 7 Gemäß § 1981 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht auf Antrag des Erben (aller Miterben, des Testamentsvollstreckers oder Erbschaftskäufers) die Nachlassverwaltung anzuordnen. Eines besonderen Grundes bedarf es – anders als bei der Nachlassinsolvenz – nicht. Rz. 8 Der Antragsteller muss die Voraussetzungen für sein Antragsrecht nur glaubhaft machen. So muss z.B. der Erbe b...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Zeitliche Schranke des § 2325 Abs. 3 BGB für Ehegatten nicht zehn Jahre!

Rz. 97 Nicht jede Schenkung, die der Erblasser in seinem Leben gemacht hat, ist pflichtteilsergänzungspflichtig. Das Gesetz sieht in § 2325 Abs. 3 BGB eine zeitliche Schranke von zehn Jahren vor. Sind zurzeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des Gegenstands verstrichen, so bleibt die Schenkung für die Berechnung des Pflichtteils außer Betracht, § 2325 Abs. 3 Hs. 1 B...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / K. Anmeldung der Forderung

Rz. 157 Es gibt keine Abweichung zum Regelinsolvenzverfahren. Die Nachlassgläubiger, § 38 InsO, die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO, nicht beim Gericht.[77] Rz. 158 Folgende formale Anforderungen der Anmeldung sind zu beachten:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Zeitpunkt der Erstellung

Rz. 157 Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker hat unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Zögern i.S.d. § 121 Abs. 1 BGB, zu erfolgen. Der Testamentsvollstrecker darf also nicht abwarten, bis er das Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt erhält. Kommt es aber bei der Erfassung der Vermögenswerte zu erheblichen Schwierigkeiten, kann sich d...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Grundstückgewinnsteuer

Die vom Veräußerer zu tragende Grundstückgewinnsteuer (GstGSt) und die i.d.R. vom Erwerber zu leistende Handänderungssteuer fallen grundsätzlich parallel auf Veräußerungstatbestände im Hinblick auf Immobilien an. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken[26] des Privatvermögens sind auf Bundesebene steuerfrei. Sie werden aber in sämtlichen Kantonen mit der GstGSt er...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / c) Kostendeckende Masse

Rz. 12 In jedem Fall ist Voraussetzung für die Anordnung der Nachlassverwaltung, dass eine zumindest kostendeckende Masse vorhanden ist, § 1982 BGB . Anderenfalls kann der Erbe nur die Dürftigkeitseinrede zur Haftungsbeschränkung erheben.[21] Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist,[22] hat der Rechtspfleger von Amts wegen zu prüfen. Hinweis Ist keine hinreichende Masse vorh...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 136 Auch im Erbscheinsverfahren spielt die Möglichkeit, eine Eilentscheidung herbeiführen zu müssen, eine nicht unerhebliche Rolle in der Rechtspraxis. Grund dafür ist, dass in bestimmten Fällen viel Zeit verstreicht, bis das Nachlassgericht bspw. einen unrichtigen Erbschein einzieht oder für kraftlos erklärt. Denn auch im Einziehungsverfahren hat das Nachlassgericht nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.3 Ausschlussfrist (§ 21 BAT)

Der Angestellte hat die anrechnungsfähigen Beschäftigungs- und Dienstzeiten innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachzuweisen (§ 21 Satz 1 BAT). Die Frist beginnt nicht bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern erst mit der ausdrücklichen Aufforderung des Arbeitgebers, anrechnungsfähige Vorzeiten nachzuweisen. Die A...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / e) Vollstreckung des Arrestes

Rz. 14 Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrestes die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit keine abweichenden Regelungen in den §§ 929 ff. ZPO bestehen. Um den Arrest vollziehen zu können, ist keine Klauselerteilung erforderlich, es sei denn, es liegt eine Titelumschreibung vor (vgl. § 929 Abs. 1 ZPO). Des Weiteren ist die Arres...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Benutzungszwang von Leichenhallen

Rz. 36 Ist eine öffentliche Leichenhalle in der Gemeinde vorhanden, so sehen die Bestattungsgesetze der Länder vor, "dass jede menschliche Leiche binnen 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes dorthin zu überführen ist, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist in einer anderen Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt wird".[10] Als andere Leichenhallen gelten grundsätzlich...mehr