Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrat... / 3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, auch wenn der Betriebsrat Bedenken gegen die Kündigung erhoben hat oder der Kündigung widerspricht. Allerdings empfiehlt es sich, eine Stellungnahme des Betriebsrats zum Anlass zu nehmen, die beabsichtigte Kündigung nochmals kritisch zu überprüfen. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlosse...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 2.2.1 Äußerung von Bedenken

Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er die Bedenken unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Wochenfrist nicht, gilt seine Zustimmung gemäß § 102 Abs. 2 BetrVG als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, muss er angesicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.4 Durchführung einer anderen Maßnahme

Eine Besonderheit besteht dann, wenn die Maßnahme, über die nach § 613a Abs. 5 BGB informiert wurde, tatsächlich nicht durchgeführt wurde, sondern eine "andere". Bei einer völlig anderen Maßnahme als der, über die informiert wurde, handelt es sich nicht um eine Planungsänderung, bei der grundsätzlich kein Anspruch auf ergänzende Unterrichtung besteht, wenn der Unterrichtungs...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.2 Eigenständiges Kündigungsverbot

§ 613a Abs. 4 BGB enthält ein eigenständiges Kündigungsverbot. Es gilt für alle Arbeitnehmer, auch solche, die in einem Kleinbetrieb arbeiten oder noch nicht 6 Monate beschäftigt sind, also nicht unter das KSchG fallen. § 613a Abs. 4 BGB kann auch bei grenzüberschreitendem Betriebsübergang Anwendung finden.[1] Anwendbar ist die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG. Die Unwirksa...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.5 Klagegegner im Kündigungsschutzprozess

Hat der alte Inhaber eine Kündigung ausgesprochen und klagt der Arbeitnehmer auf Feststellung, dass diese Kündigung unwirksam gewesen ist, so hat er die Kündigungsschutzklage gegen den alten Inhaber zu richten. Hat der Arbeitnehmer in einem solchen Fall die Kündigungsschutzklage vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs erhoben, so bleibt der alte Inhaber nach überwiegender Au...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.2 Einjährige Veränderungssperre

Auch transformierte tarifvertraglich begründete Regelungen (nicht bei Geltung kraft arbeitsvertraglicher Verweisung) dürfen vor Ablauf eines Jahrs grundsätzlich nicht geändert werden. Die Wirkungsweise einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer transformierten Norm entspricht regelmäßig derjenigen, die bei einem Austritt d...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 2.1 Die Anhörung des Betriebsrats

Bei der Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BAG das Anhörungsverfahren nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über Person, Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers, Kündigungsart (ordentlich, außerordentlich, Änderu...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / Zusammenfassung

Überblick Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, muss er nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung angehört werden. In dem Anhörungsverfahren sind dem Betriebsrat die für die vorgesehene Kündigung maßgebenden Umstände so darzulegen, dass er in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Gründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden. Das Gesetz regelt die Fri...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 2.2.2 Widerspruch des Betriebsrats

Unter besonderen Bedingungen steht dem Betriebsrat außer dem Recht, Bedenken gegen die Kündigung vorzubringen, ein Widerspruchsrecht zu. Die Voraussetzungen sind nach § 102 Abs. 3 BetrVG gegeben, wenn eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ausgesprochen wird, der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesi...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 5.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Grundsätzlich sind die Mehrwertsteuererklärungen und die damit verbundenen Zahlungen vierteljährlich einzureichen bzw. zu leisten. Wenn ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist die Erklärung monatlich abzugeben und die Zahlung monatlich vorzunehmen. Die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer einen entsprechenden Antrag eingereicht hat. Kleinunternehmen können...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 5.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Unternehmer, die die Frist für die Berechnung der Steuerzahllast nur schwer einhalten können, dürfen den geschuldeten Steuerbetrag schätzen. Hier werden zwei Systeme unterschieden: Der für einen Erklärungszeitraum (Monat oder Quartal) geschätzte Betrag muss im darauffolgenden Zeitraum vom korrekten Betrag abgezogen werden. Unternehmer, die monatliche Erklärungen abgeben, könne...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat im Rahmen seiner Tagung am 16.6.2023 eine Orientierungsaussprache über das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsweise der Reg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Steuerliche Folgen

Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betracht, da der Verspätungsz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Anzeige und Richtigstellung

Rz. 3 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO umfasst zwei Verpflichtungen, deren Erfüllung unterschiedlich gestaltet ist: Zunächst besteht die Anzeigepflicht des Fehlers in der Steuererklärung. Die Anzeige hat nach dem Erkennen des Fehlers (Rz. 27) unverzüglich zu erfolgen, d. h. entsprechend § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern.[1] Schuldhaftes Zögern lässt die straf-...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Verlängerung der Begründungsfrist

Rz. 21 Die Begründungsfrist kann nur einmal – nicht wie die Revisionsbegründungsfrist mehrmals[1] –, und zwar nur um einen weiteren Monat, verlängert werden, sodass höchstens 3 Monate nach der Urteilszustellung zur Beschwerdebegründung zur Verfügung stehen.[2] Die verlängerte Frist ist also nicht nochmals verlängerbar.[3] Voraussetzung für eine Fristverlängerung ist ein vor i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.6 Beschwerdefrist

Rz. 13 Die Beschwerdefrist beträgt – wie bisher – einen Monat nach der Urteilszustellung. Anders als die Begründungsfrist ist die Einlegungsfrist nicht verlängerbar.[1] Wird die Beschwerde (bzw. die Beschwerdebegründung) beim FG eingereicht und von dort an den BFH übersandt, ist die Beschwerdefrist nur gewahrt, wenn der Schriftsatz beim BFH vor Fristablauf eingeht.[2] Die Ei...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.4 Spezialregelungen für publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften

Rz. 31 Sofern Personenhandelsgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 PublG für den Ablauf eines Geschäftsjahres und für die 2 darauffolgenden Abschlussstichtage mindestens 2 der folgenden Größenkategorien überschreiten, müssen diese Unternehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PublG) spezifische Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften des Jahresabschlusses beachten. Die angesprochenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds

Rz. 22 Nach Abs. 3 S. 1 besteht für die Nichtzulassungsbeschwerde Begründungszwang. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Die Begründung kann bereits in die Beschwerdeschrift oder in einen innerhalb der Begründungsfrist nachgereichten Schriftsatz aufgenommen werden. Wie im Revisionsverfahren ist der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Anschlussrevision

Rz. 74 Die Anschlussrevision bietet, wenn das FG der Klage teilweise stattgegeben hat, dem Revisionsbeklagten, der durch das FG-Urteil beschwert ist, die Möglichkeit, eine Abänderung des angefochtenen Urteils auch zu seinen Gunsten zu erreichen, wenn für ihn die Frist für eine selbstständige Revision bereits abgelaufen ist.[1] Die Anschlussrevision ist in der FGO nicht gerege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Begründungsfrist

Rz. 20 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach der Zustellung des FG-Urteils. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, auch wenn dieses verkündet worden ist.[1] Lässt sich die formgerechte Zustellung nicht nachweisen oder ist das Urteil unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 8 Fortsetzung als Revisionsverfahren (Abs. 7)

Rz. 55 Liegt kein Fall des Abs. 6 (Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels; vgl. Rz. 39) vor, wird bei Stattgabe der Beschwerde das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unmittelbar, d. h. ohne eine gesonderte Revisionsschrift des Beschwerdeführers, als Revisionsverfahren fortgesetzt. Die Frist für die Begründung der Revision durch den Beschwerdeführer beträgt ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Adressat

Rz. 6 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des FG-Urteils beim BFH – nicht wie bis 2000 nach § 115 Abs. 3 S. 2 FGO a. F. beim FG – einzulegen. Eine Abhilfemöglichkeit des FG besteht nicht mehr. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde beim FG eingelegt, ist die Beschwerdefrist nur gewahrt, wenn sie den BFH nach Weiterleitung durch das FG noch in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Adressat

Rz. 19 Die Beschwerdebegründung ist innerhalb der – nunmehr zweimonatigen und um einen Monat verlängerbaren (Rz. 20ff.) – Begründungsfrist beim BFH – nicht wie bis 2000 beim FG[1] – einzureichen. Wird die Begründung beim FG eingereicht, ist die Begründungsfrist nur gewahrt, wenn sie nach Weiterleitung an den BFH dort innerhalb der Frist eingeht (vgl. entsprechend zur Beschwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Folgen der Zulassung – Bindung des BFH (Abs. 3)

Rz. 69 Abs. 3 i. d. F. durch das 2. FGOÄndG (Rz. 1) regelt nunmehr – anders als vorher – die ausdrückliche Bindung des BFH an die Zulassungsentscheidung des FG. Dies entspricht im Wesentlichen der bisherigen Rspr. Danach besteht die Bindung selbst dann, wenn das FG zu Unrecht einen Zulassungsgrund bejaht hat oder der Zulassungsgrund inzwischen (z. B. wegen Klärung der als gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.3 Klärungsfähige Rechtsfrage

Rz. 11 Klärbarkeit ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil auf der aufgeworfenen Frage beruht, d. h. wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Urteil entfiele.[1] Die Rechtsfrage muss entscheidungserheblich sein.[2] Das ist der Fall, wenn eine Aussage zu der Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen.[3] Daran ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Erheblichkeit

Rz. 53 Voraussetzung für die Revisionszulassung ist, dass der Verfahrensmangel zum einen auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG und zum anderen aus der Sicht des BFH für die Entscheidung erheblich ist, d. h., der Verfahrensmangel muss für die Entscheidung kausal gewesen sein.[1] Dies ist nur dann der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.2 Verfahrensrevision (§ 118 Abs. 3 S. 1)

Rz. 47 Stützt der Revisionskläger die Revision ausschließlich auf Verfahrensmängel (Verfahrensrevision) oder entsprechen die daneben erhobenen materiell-rechtlichen Rügen nicht den Zulässigkeitsanforderungen, hat der BFH nur über die Verfahrensmängel zu entscheiden.[1] Die Prüfung beschränkt sich auf die geltend gemachten Verfahrensmängel. Der BFH hat nicht zu untersuchen, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.9 Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 17 Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits ist die bedingte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig.[1] Ob eine unzulässige Bedingung vorliegt, ergibt sich durch Auslegung des Rechtsmittels, wie es anhand der innerhalb der Rechtsmittelfrist erkennbaren Umstände zu verstehen ist.[2] Nach Fristab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.2 Darlegung der Divergenz

Rz. 36 Zum Begriff der Divergenz s. § 115 FGO Rz. 28. Der Zulassungsgrund muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Dabei ist die vor Ablauf der Beschwerdefrist bekannt gewordene Rspr. zu berücksichtigen, wobei grundsätzlich die Veröffentlichung im BStBl und in BFH/NV bzw. in gängigen Fachzeitschriften maßgeblich ist. Die wesentlich zeitnähere Abrufbarkeit bei Datenbanken bzw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 46 Ein Verfahrensmangel liegt immer dann vor, wenn das FG – vom Anhängigwerden der Sache bis zum Erlass der Entscheidung – eine Verfahrensvorschrift, d. h. eine Vorschrift des Gerichtsverfahrensrechts, falsch oder zu Unrecht nicht angewandt hat und dadurch der materielle Inhalt der Entscheidung beeinflusst worden sein kann. Dies ist einmal gegeben, wenn dem FG bei der Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 4.2.2 Bezugsverpflichtung

In vielen Franchiseverträgen ist eine Bezugsverpflichtung des Franchisenehmers von Waren des Franchisegebers enthalten. Sie sind damit als Ratenlieferungsverträge zu qualifizieren und können wirksam widerrufen werden, sofern es sich bei dem Franchisenehmer um einen Verbraucher handelt (§ 510 Abs. 2, § 355 BGB). Die Alleinbezugsverpflichtung kann sich bereits aus dem Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 2.3.2 Vertragsbeendigung

Franchiseverträge werden i. d. R. auf eine kalendermäßig bestimmte Laufzeit beschränkt. Da die Parteien ein Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit haben, enthalten die Verträge oft auch eine Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich die Vertragsdauer um eine zwischen den Parteien vereinbarte Zeitspanne, wenn nicht eine der Vertragsparteien die Verlängerung innerh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 6.1 Fristen

Die Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs muss bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden. Das soll in der Regel spätestens Werktage vor dem Verlassen des näheren Bereichs erfolgen. Für Abwesenheiten nur an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag ist keine Zustimmung erforderlich. Eingehende Mitteilungen und Aufforderungen müssen dann aber vor dem näc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.6 Bearbeitungsfrist (Abs. 4)

Rz. 36 In der Regel hat der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger über den Antrag auf Teilhabeleistungen innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags (= Eingang des Antrags bei ihm) zu entscheiden. Beauftragt der Rehabilitationsträger einen Gutachter (MDK, Ärztlicher Dienst der Rentenversicherung, usw.) zwecks Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, hat der Rehabili...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.2 Notwendig einzuhaltendes Verfahren

Rz. 16 Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für das sog. Antragssplitting nach § 15 Abs. 1 erfüllt, ist folgendes Verfahren zu beachten: Der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger leitet den abgesplitteten Teil des Antrags unverzüglich dem hierfür voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger (Splitting-Adressat) zu. Dabei teilt der nach § 14 zuständige Rehabilita...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.3 Konfliktfälle

Rz. 19 In der Praxis zeigen sich immer wieder Konstellationen, bei denen sich der beteiligte Rehabilitationsträger (Splittingadressat) trotz nachgewiesenem rechtzeitigem Splitting durch fehlende Reaktion der Zusammenarbeit verweigert. Hier fehlt beim Teilhabeplan die Feststellung des beteiligten Rehabilitationsträgers und damit ist keine getrennte Leistungserbringung möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2 Verfahren in den Fällen des § 15 Abs. 2

Rz. 24 Sieht der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 die Notwendigkeit der Beteiligung eines anderen Trägers zur Klärung eines rehabilitationsträgerübergreifenden Teilhabebedarfs bzw. zur Klärung von ggf. vorrangigen Teilhabeleistungen, fordert er den anderen Rehabilitationsträger unverzüglich (§ 121 BGB) zu einer Feststellung (Stellungnahme) schriftl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.3 Erreichbarkeit im näheren Bereich

Rz. 22 Abs. 1 enthält neben dem Grundsatz der Notwendigkeit von Erreichbarkeit für den Leistungsbezug die beiden Elemente Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters und Kenntnisnahmemöglichkeit von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters an jedem Werktag. Rz. 23 Der nähere Bereich wird nicht direkt räumlich definiert, z. B. in Jobcenterbezirken oder Umkreiskilometern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 2.2.4.1 Veröffentlichung von Transparenzberichten nach den PTVS/PTVA

Rz. 13 Im zeitlichen Geltungsbereich der bis zum Abschluss neuer Qualitätsdarstellungsvereinbarungen gemäß Abs. 1a Satz 13 fortgeltenden Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTVS/PTVA) sind die Ergebnisse der gemäß §§ 114 ff. durchgeführten Qualitätsprüfungen Grundlage der für die Veröffentlichung bestimmten Transparenzberichte zu den in diesen Vereinbarungen im Einzelnen festg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine Vorgängervorschrift mit ähnlichem Inhalt gab es nicht. § 15 hatte vor dem 1.1.2018 einen vollkommen anderen Inhalt (Erstattung selbst b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.6 Nicht arbeitslose und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte

Rz. 51 Die Prüfung der Beeinträchtigung einer Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit entfällt bei dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Erwerbsobliegenheiten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen ist zwar wegen der Eigenschaft der Erwerbsfähigkeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jederzeit denkbar, jed...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster ging es um den Direktanspruch gegenüber dem Fiskus nach der sog. Reemtsma-Rechtsprechung des EuGH. Fraglich war, ob es unionsrechtlich geboten ist, dass einem Unternehmer ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114c Richt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die generelle einjährige Prüffrequenz für zugelassene Pflegeeinrichtungen ist in § 114 Abs. 2 Satz 1 mit der für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in § 114 Abs. 2 Satz 2 (eingefügt durch das PpSG v. 11.12.2018) geregelten Besonderheit normiert. Hiervon abweichend ermöglicht Abs. 1 Satz 1 für Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Zeit ab 1.7.2023 ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114b Erheb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das neue Qualitätssystem umfasst die Erhebung indikatorenbezogener Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im vollstationären Bereich, die auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements erfasst werden, eine damit verbundene Umstrukturierung des Prüfgeschehens und ein neues Instrument der Qu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 2.3 Geltungsdauer und Kündigung der Vereinbarungen

Rz. 11 Die Geltungsdauer der Vereinbarungen regelt Abs. 2. Hiernach können Vereinbarungen nach Abs. 1 von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden (Abs. 2 Satz 1). Aus Abs. 2 Satz 2 folgt, dass Vereinbarungen auch befristet für bestimmte Zeiträume getroffen werden können, sodass es in diesen Fällen zu deren Beendigung keiner gesonderte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.2 Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Grundsatz, dass Berechtigte, die sich im Ausland aufhalten, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei werden für den Personenkreis, der sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, keine Einschränkungen gemacht. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt behalten die Berechtigten den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.8 Aufsichtsbefugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit (Abs. 9)

Rz. 16 Die in Abs. 9 getroffene Regelung beschreibt das Verhältnis der Vertragsparteien nach § 113 zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bezüglich der Entscheidungen durch den Qualitätsausschuss. Mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 sind sämtliche Entscheidungen des Qualitätsausschusses dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen (Abs. 9 Satz 1). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr