Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 4.1 Bestimmungen der Vertragsparteien

Am besten bestimmen die Vertragsparteien die Fristen und Termine. Die GdWE kann mit der Verwaltung z. B. im Einzelnen vereinbaren, wann diese die Versammlung einzuberufen oder die Leistungen nach § 28 WEG zu erbringen hat. Die Wohnungseigentümer können diese Termine auch beschließen und die Verwaltung anweisen, diese Beschlüsse umzusetzen. Die Wohnungseigentümer können ferne...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 6.1 Schuldnerverzug

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verzug. Der Mahnung stehen nach § 286 Abs. 1 Satz 2 BGB die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. Mahnung ist entbehrlich Eine Mahnung ist für den...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 5.3.1 Grundlagen

Regelfall der Verwalterabberufung stellt der Abberufungsbeschluss dar. Da die Wohnungseigentümer nach § 26 Abs. 1 WEG über die Abberufung beschließen, erfolgt die Beschlussfassung nach § 25 Abs. 1 WEG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da wiederum § 26 Abs. 5 WEG anordnet, dass u. a. von § 26 Abs. 1 WEG nicht abgewichen werden kann, kann also auch nicht durch Vereinbar...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 4.5 Leistungszeit

Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung nach § 271 Abs. 1 BGB sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Dies gilt z. B. für die Forderungen der GdWE aus Vorschuss oder Nachschuss, wenn die Wohnungseigentümer zur Fälligkeit nichts vereinbart oder nach § 28 Abs. 3 WEG beschlossen haben.mehr

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Antragsgemäße Fristverlänge... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Teileigentümer B auf Unterlassung der Nutzung seines Sondereigentums als kulturelle Begegnungsstätte in Anspruch. Das AG gibt der Klage statt. Das Urteil wird dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten (Y) des B am 23.1.2020 zugestellt. Der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte (Z) des B legt fristgerecht gegen das Urteil...mehr

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Antragsgemäße Fristverlänge... / 1 Leitsatz

Verlängert das Berufungsgericht eine Frist "antragsgemäß", macht es den Antrag des Berufungsklägers zum Inhalt der Fristverlängerung.mehr

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Antragsgemäße Fristverlänge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, bis wann die Berufungsbegründungsfrist lief und ob B ggf. Wiedereinsetzung zu gewähren ist. Berufungsbegründungsfrist Die Frage mit der Frist ist leicht zu beantworten. Sie lief ursprünglich am 23.2.2020 ab und konnte vom LG ohne die Beteiligung des K nur bis zum 23.3.2020 verlängert werden. Dass B eine Verlängerung bis zum 24.3.20...mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Pflichtverletzung eines Verwalters einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt. Diese Frage stellt sich nicht mehr, da die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abberufen können – auch solche Verwalter, die vor dem 1.12.2020 bestellt wurden (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG)....mehr

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Antragsgemäße Fristverlänge... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Annahme des Berufungsgerichts, B habe die Berufung nicht fristgerecht begründet (§ 520 Abs. 1 ZPO) und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO sei nicht zu gewähren, lasse keine zulassungsrelevanten Rechtsfehler erkennen. Die LG-Annahme, die Berufungsbegründungsfrist sei nur bis zum 23.4.2020 verlängert worden, halte sich im Rahmen einer vertretb...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 3.1 Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Versicherung sichert Vermögensschäden ab, die aufgrund eines Berufsversehens entstehen. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall bietet, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung beg...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.1 Frist

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat[1], wobei die Frist mit der Zustellung des vollständigen amtsgerichtlichen Urteils zu laufen beginnt. War die Zustellung unwirksam oder ist sie unterblieben, beträgt die Frist 5 Monate nach Verkündung der Entscheidung. Praxis-Beispiel Fristberechnung für Berufungsschrift Erfolgt die Zustellung des Urteils am 2. Februar, ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.1 Überwachung der Fristen

Der Verwalter hat im Rahmen seiner Pflichtaufgaben den Eingang fälliger Hausgeldzahlungen zu überwachen und bei deren Ausbleiben unverzüglich zeit- und sachgerecht zugunsten der Gemeinschaft vorzugehen. Beim Einzug von Hausgeldforderungen handelt der Verwalter in Wahrnehmung von Amtspflichten. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Verjährung von Vor- und Nachschüssen Die Wohnungsei...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.3 Fristberechnung für Berufungsbegründung

Praxis-Beispiel Fristberechnung Erfolgt die Zustellung des Urteils am 2. Februar, läuft die Frist zur Begründung der Berufung am 2. April um 24 Uhr ab. Bei der Berufungsbegründungsfrist handelt es sich im Gegensatz zur Berufungsfrist des § 517 ZPO nicht um eine sog. "Notfrist". D. h., die Frist zur Begründung der Berufung kann auf entsprechenden Antrag hin verlängert werden, ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.8 Klärung, ob Zwangsvollstreckung zu beginnen ist

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Bezug auf offene Hausgeldforderungen einen Titel erstritten, in der Regel einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, ist dieser Streit kein Selbstzweck. Vielmehr ist unmittelbar im Anschluss an die Erreichung des Titels, der letztlich nur ein Zwischenschritt ist, in die Zwangsvollstreckung überzugehen und der Anspruch der Gem...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 1 Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Insolvenzgesetz unterscheidet zwischen dem Regel- und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Für eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist vor allem von Bedeutung, dass sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren befragt wird, ob sie an einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigung teilnimmt (im Regelinsolvenzverfahren kann es dazu im Zusammenhang mit ein...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.4 Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Erhebt der Hausgeldschuldner keinen Widerspruch, erlässt das Mahngericht auf der Grundlage des Mahnbescheids gegen ihn auf Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vollstreckungsbescheid. Der Antrag kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Der Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.2 Hausgeld wird nach Erbfall fällig

Überblick Wenn die Vor- und/oder Nachschüsse erst nach dem Erbfall fällig werden und damit keine Schulden des nicht mehr existenten Erblassers sein können, ist nach h. M. nicht das Eigentum maßgeblich, sondern die Frage, ob dem Erben das Halten der Wohnung (= Behalten des Wohnungseigentums) als ein "Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses" zugerechnet werden kann.[1] Dies i...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.2.1 Beschluss

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist ein Druck- und Sicherungsmittel und geht über die dem Verwalter eingeräumten Befugnisse zur Anforderung laufender und rückständiger Zahlungen hinaus. Sie bedarf daher grundsätzlich – außer in Notfällen – eines Beschlusses.[1] Für diesen Beschluss besteht eine Beschlusskompetenz.[2] W...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / c) Zeitpunkt des Verschuldens

Vor Steuerfestsetzung: Aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen und Beweismittel kann eine niedrigere Steuer nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO festgesetzt werden, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder die Beweismittel erst nachträglich bekannt werden (so auch AEAO zu § 173 AO Abschn. 2.1. unter Bezugnahme auf BFH v. 18.3....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Frist

Rz. 289 Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt nach § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG einen Monat (zur Begründungsfrist Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1139 ff.; Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 2705 ff. für die Revision). Die Frist beginnt i.d.R. mit der wirksamen Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen. Für den bei ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Frist

Rz. 260 Nach § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO muss die Rechtsbeschwerde bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (vgl. eingehend Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Junker/Veh, VRR 2006, 9; dies., VRR 2006, 50; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1129 ff.; allgemein zur Rechts...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Antrag an das Rechtsbeschwerdegericht (§ 346 StPO)

Rz. 262 Wird die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde versäumt, verwirft das AG, dessen Urteil angefochten wird, die Rechtsbeschwerde gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig. Dagegen kann der Beschwerdeführer binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses gem. § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts beantragen. Dieser Ant...mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Zweck der Richtlinie

Rz. 68 Inhalt der Richtlinie ist die Überprüfung der in Straßenbelag installierten Drucksensoren und den an der Messstelle vorhandenen Vorverstärkern. Rz. 69 Die Anforderungen unterscheiden sich für folgende Fälle:mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?

Rz. 1158 Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV, Ordnungsnummer 12.1 beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung ab dem Tag der Eichung ein Jahr. Die Eichfrist endet gem. § 34 Abs. 2 MessEV mit dem Ende des Jahres, in dem die Frist rechnerisch endet. Rz. 1159 Weiterhin erlischt die Eichung nach § 37 Abs. 2 MessEG vorzeitig, wenn "die in einer Rechtsverordnung nach § 30 Nr. 4 oder § 41 N...mehr

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§ 1 Messverfahren / c) War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?

Rz. 1064 Gemäß § 34 (1), Nr. 1 MessEV, Ordnungsnummer 12.1 beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung ab dem Tag der Eichung ein Jahr. Die Eichfrist endet gem. § 34 Abs. 2 MessEV mit dem Ende des Jahres, in dem die Frist rechnerisch endet. Rz. 1065 Weiterhin erlischt die Eichung nach § 37 Abs. 2 MessEG vorzeitig, wenn "die in einer Rechtsverordnung nach § 30 Nr. 4 oder § 41 Nr....mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Zulassungsantrag

Rz. 286 Mit dem Zulassungsantrag nach § 80 Abs. 3 OWiG muss beantragt werden, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil zuzulassen. Damit ist automatisch vorsorglich Rechtsbeschwerde eingelegt, ohne dass dies im Antrag ausdrücklich gesagt werden muss. Rz. 287 Für den Zulassungsantrag gelten nach § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel (§§ 297 bis 303 ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Wesentliche Gerätevarianten

Rz. 1197 In der ursprünglichen Ausführung der Messanlage erfolgt(e) die fotografische Dokumentation registrierter Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einer herkömmlichen Kamera unter Verwendung eines Negativfilms, Typ ROBOT-Motor-Recorder mit (Daten-)Einspiegelungssystem, Film-Negativformat 24 × 36 mm. Mit dem 5. Nachtrag zur 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bau...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / e) Einhaltung des Messverfahrens

Rz. 161 Der BGH hat in seinem Beschl. v. 3.4.2001 (BGHSt 46, 358 = NJW 2001, 1952 = NZV 2001, 267 = DAR 2001, 275) für die Verwertbarkeit auf die Erforderlichkeit der Einhaltung des vorgegebenen Messverfahrens hingewiesen (dazu § 2 Rdn 116 f.) Erforderlich für eine Verwendung des Messergebnisses ist, dass zwischen Trinkende und Messbeginn eine Wartezeit von mindestens 20 Min...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / III. Berlin

Rz. 3 Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen [1] I. Allgemeines 1. – Anwendungsbereich der GA (1) Diese GA regelt die polizeiliche Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch örtlich flexiblen Einsatz von Verkehrsradar- und Lasermessgeräten, Nachfahren im fließenden Verkehr, amtliche Schätzungen von Fahrgeschwindigke...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VII. Hessen

Rz. 7 Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden Erl. d. Ministerium des Innern und für Sport v. 5. 2. 2015 (StAnz. S. 182) 1. Ziele der Verkehrsüberwachung: Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Polizeibehörden und allgemeine Ordnungsbehörden w...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Messung

Rz. 36 Zur Zulässigkeit und den Voraussetzungen einer Einschaltung Privater bei der Geschwindigkeitsüberwachung wird verwiesen u.a. auf Steegmann, NJW 1997, 2157; Hornemann, DAR 1999, 158; Beck/Berr/Schäpe, Rn 497 ff.; eingehend Burhoff/Niehaus, OWI, Rn 622 ff.; Insoweit gilt: Die mit der Verkehrsüberwachung im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Kompetenzen können Privatper...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitshilfen / IV. Brandenburg

Rz. 4 Verkehrsüberwachung durch die Polizei vom 17.3.2020 zuletzt geändert durch Erlass vom 5.8.2021 1. Begriff, Ziele, Inhalte Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und unterstützend durch den Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle, nachfolgend als "Polizei" bezeichnet. Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete pol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.10.2023. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.7.2024. Einzelheiten zur Steuer­erklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 731 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 812 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 962 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 6. Frist

Rz. 109 § 63 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung binnen einer Frist von einem Monat zu erheben ist.mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / IV. Anfechtungsfrist

Rz. 31 Die Anfechtung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen, § 1954 Abs. 1 BGB . Sie beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu laufen. Im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausla...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / III. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Der Nachlasspfleger muss bestimmte Rechtsgeschäfte vom Nachlassgericht genehmigen lassen, §§ 1850–1854 BGB. Das Nachlassgericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Mit Rechtskraft des Beschlusses wird die Genehmigung wirksam, § 40 Abs. 2 FamFG. Der Beschluss muss auch demjenigen mitgeteilt werden, für den das Rechtsgeschäft genehmigt ist, § 41 Abs. 3 FamFG. Das i...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 2. Muster: Bestellung Nachlasspfleger

Rz. 22 Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der betei...mehr