Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 1. Muster: Vergütungsfestsetzung

Rz. 27 Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der beteiligt sind:...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / IV. Muster: Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 8 Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Geschäftsnummer: _________________________ VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 15 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Feststellung des Fiskuserbrechts

Rz. 34 Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts VI _________________________/_________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ am _________________________ folgenden Beschluss Es wird festgestellt, dass ein anderer Erbe als der (bayerische) F...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 4. Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB

Rz. 72 Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB setzt einen Antrag eines Beteiligten voraus. Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker stellt nicht in jedem Fall einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung dar. Voraussetzung ist vielmehr, dass die unterlassene Übermittlun...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit

Rz. 55 Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör haben die Beteiligten im nachlassgerichtlichen Verfahren ein Recht auf Teilnahme an der Beweisaufnahme, sofern diese im Strengbeweisverfahren durchgeführt wird. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit[41] umfasst neben dem Anwesenheits- auch ein Fragerecht bei der Beweisaufnahme. Ist ein Beteili...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / I. Bei der Testamentsanfechtung

Rz. 25 Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2082 Abs. 1 BGB . Die Frist beginnt erst zu laufen mit Kenntnis Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechende Anwendung.mehr

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§ 13 Bestimmung einer Inventarfrist

Rz. 1 Nach § 1994 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars zu bestimmen. Der Antragsteller hat dabei seine Forderung glaubhaft zu machen, § 1994 Abs. 2 BGB. Nach § 31 FamFG kann vom Gericht dazu auch eine Versicherung an Eides statt zugelassen werden.[1] Rz. 2 Muster 13.1: Antrag des Nachlassgläub...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren

Rz. 34 Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az: VI _________________________ In der Nachlasssache _________________________ hier: Antrag von Frau _________________________ auf Erteilung ...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VIII. Muster: Ernennungsverfügung

Rz. 15 Muster 9.8: Ernennungsverfügung Muster 9.8: Ernennungsverfügung Auf Grund privatschriftlichen Testaments vom _________________________ wird der Rechtsanwalt _________________________ (Anschrift _________________________) zum Testamentsvollstrecker des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wo...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Kosten

Rz. 104 Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die einzelnen Gebührentatbestände sind: Rz. 105 Beispielmehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / C. Ausschlagungsfrist

Rz. 15 Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB . Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB . Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist d...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Entscheidung

Rz. 81 Die Ablehnung erfolgt durch Beschluss, § 38 FamFG. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung nach § 58 Abs. 1 FamFG. Ist der Erbschein unrichtig, so ergeht die Einziehungsanordnung ebenfalls durch Beschluss. Dieser enthält die Aufforderung mit Fristsetzung, dass der Erbschein abzuliefern ist. Das Nachlassgericht muss, wenn der Erbschein...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / C. Entscheidung

Rz. 6 Ist der Antrag unzulässig, erfolgt die Zurückweisung durch Beschluss, § 38 FamFG. Die Verfahrenseinleitung geschieht in der Regel durch Anberaumung eines Termins und Ladung nach § 365 FamFG. Rz. 7 Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Geschäftsnumme...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / F. Versäumnisverfahren

Rz. 11 Einem nicht erschienenen Beteiligten, der nicht zugestimmt hat, ist die beurkundete Vereinbarung bekannt zu geben, § 366 Abs. 3 FamFG. Zugleich wird dem nicht erschienenen Beteiligten eine Frist gesetzt, innerhalb der er sich zu der beurkundeten Vereinbarung oder den Vorschlägen äußern kann. Eine fehlende Äußerung wird als Zustimmung gewertet.[12] Das Verfahren wird d...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Definition des Beteiligtenbegriffs im FamFG

Rz. 32 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[31] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Rz. 33 Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / I. Grundsätzliches

Rz. 8 Erlangt das Nachlassgericht Kenntnis vom Vorliegen einer letztwilligen Verfügung und liefert der Besitzer diese nicht ab, so ergeht eine Ablieferungsanordnung, § 358 FamFG . Demnach wird der Besitzer des Testaments aufgefordert, dieses unverzüglich, spätestens binnen einer bestimmten Frist, beim Nachlassgericht abzuliefern. Darüber hinaus soll der Besitzer gegebenenfall...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Feststellung des Erbrechts des Fiskus

Rz. 32 Wir der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist, § 1964 Abs. 1 BGB. Zuständig für die Feststellung ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG. Dazu ergeht zunächst eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte. a) Muster: Öff...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Zwischenverfügung

Rz. 27 Bei objektiv behebbaren Verfahrensmängeln wird dem Antragsteller aufgegeben, für eine positive Entscheidung entgegenstehende Hindernisse (z.B. fehlende Unterlagen) zu beseitigen. Hierzu kann das Gericht auch eine Frist setzen.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / IV. Muster: Fristsetzung für bestimmungsberechtigten Dritten

Rz. 7 Muster 9.4: Fristsetzung für bestimmungsberechtigten Dritten Muster 9.4: Fristsetzung für bestimmungsberechtigten Dritten Amtsgericht – Nachlassgericht – Dem Dritten D, dem die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers hinsichtlich _________________________ überlassen wurde, wird auf Antrag des Miterben B vom _________________________ zur Ausübung des B...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / II. Muster: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 4 Muster 9.2: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB Muster 9.2: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ In seiner letztwilligen Verfügung vom _________________________ hat der Erblas...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klärung der Amtsannahme

Rz. 19 Muster 9.10: Klärung der Amtsannahme Muster 9.10: Klärung der Amtsannahme Dem Beteiligten A, der vom Erblasser _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, mit privatschriftlichem Testament vom _________________________ zum Testamentsvollstrecker ernannt worden...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 14. Sachverhaltsaufklärung (-aufhellung) – Vorlageersuchen § 93 AO

Beansprucht der Leistungsempfänger aus OR-Geschäften und auch beim sog. Rechnungssplitting den Vorsteuerabzug und legt er zum Nachweis Gefälligkeitsbescheinigungen des Lieferanten vor, darf das nicht vom FG übergangen werden. Der Leistende ist mit Hinweis auf eine in Aussicht genommene IT-Prüfung aufzufordern, das Motiv für eine Gefälligkeitsbescheinigung zu überdenken und n...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / II. Beim Erbvertrag

Rz. 26 Eine Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2283 Abs. 1 BGB. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 BGB entsprechende Anwendung. Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrags nach § 2283 Abs. 2 BGB beginnt in den Fällen des Irrtums nach § 2078 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in w...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / II. Durchsetzung

Rz. 9 Wird nach Ablauf der in der Ablieferungsanordnung gesetzten Frist das Testament gleichwohl nicht abgeliefert, kann das Amtsgericht die Ablieferung erzwingen, §§ 358, 86 FamFG. Dazu kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden, § 35 Abs. 1 und 3 FamFG. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigen, § 35 Abs. 3 S. 1 FamFG. Das Nachlassger...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / K. Vollstreckung

Rz. 19 Aus der Vereinbarung nach § 366 Abs. 1 FamFG sowie aus der Auseinandersetzung findet nach deren Wirksamwerden die Vollstreckung statt, § 371 Abs. 2 FamFG. Ein Beschluss, durch den eine Frist nach § 366 Abs. 3 FamFG bestimmt wird, und ein Beschluss, durch den über die Wiedereinsetzung entschieden wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 1. Internationale Zuständigkeit

Rz. 32 Die internationale Zuständigkeit für die genannten Verfahren ist in der EuErbVO geregelt. Hier gelten die Art. 4 ff. EuErbVO. Ein rügeloses Einlassen ist nicht möglich, da Art. 64 EuErbVO nicht auf Art. 9 EuErbVO verweist.[30] Regelmäßig sind daher die Gerichte des Mitgliedstaats international zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser seinen letzten gewöhnliche...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / XI. Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 53 Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist wie ein Erbschein einzuziehen,[57] § 2368 S. 2 i.V.m. § 2361 BGB, wenn es die Rechtslage nicht, jedenfalls nicht in vollem Umfang richtig wiedergibt.[58] Eine Berichtigung oder Ergänzung ist grundsätzlich nicht möglich. Allenfalls offenkundige Unrichtigkeiten können gemäß § 42 FamFG berichtigt werden. Der Zusatz in einem Testament...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / III. Muster: Antrag auf Fristsetzung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 6 Muster 9.3: Antrag auf Fristsetzung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers Muster 9.3: Antrag auf Fristsetzung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Der am _________________________ verstorbene _________________________ hat in seiner letztwilligen Verfügung vom __________________...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 17. Beweisvorsorge

Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, hat die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen. Danach hat er auch darzulegen und nachzuweisen, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Ein rechtssicherer Vorsteuerabzug eines Unternehmers beginnt mit der rechtzeitigen Beweisvorsorge, z.B. durch seine GoBD-konf...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 8. Erteilung

Rz. 49 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, die Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsbe...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / C. Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, "welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde":mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / D. Form der Ausschlagung

Rz. 18 Die Ausschlagung hat dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen; sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben, § 1945 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 128 BGB, §§ 39, 40 BeurkG. Funktionell zuständig für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 lit. f RPflG . Hält sich der Erbe im Ausland auf...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

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Internationale Zustellung: Was tun, wenn Post vom ausländischen Gericht kommt?

Zusammenfassung Das Auslandsgeschäft eröffnet Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten. Kommt es aber zu Rechtsstreitigkeiten mit dem ausländischen Geschäftspartner oder Kunden, sollten Unternehmen gut vorbereitet sein und schnell reagieren. Was ist zu tun, wenn Post von einem ausländischen Gericht kommt und einem deutschen Unternehmen die Klage des ausländischen Geschäftspar...mehr

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Insolvenzgefahren: Erkennen... / 9.1 Corona-Pandemie

Nach über 2 Jahren sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen zusammen mit dem befristeten Rahmen für pandemiebedingte staatliche Beihilfen (Temporary Framework) zum 30.6.2022 ausgelaufen. Insgesamt wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse sowie rd. 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. 130 Mrd. EUR wurden als Wirtschaftshilfen ausgezahlt mit dem Ziel den Corona-Schock abzufe...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Aufnahm... / 2.2 Expertenmeinung (Abs. 2)

Rz. 4 Bevor die gematik Interoperabilitätsfestlegungen (Abs. 1) trifft, hat sie den Experten (§ 386) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Satz 1). Dazu stellt die gematik den Experten ihren Entscheidungsentwurf und erläuternde Begleitinformationen vor. Die Experten sind aufgefordert, ihre Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben. Die Abgabe ist freiwilli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 395 Nationa... / 2.1 Errichtung und Betrieb (Abs. 1)

Rz. 3 Das BMG errichtet und betreibt ein über das Internet erreichbares Informationsportal. Da das Portal bereits existiert, (www.gesund.bund.de) wird im Gesetz dafür keine Frist gesetzt. Für das BMG ergibt sich somit die Verpflichtung, das Nationale Gesundheitsportal auszubauen und zu aktualisieren. Alle Bürger haben damit einen Zugang zu einheitlichen, allgemein verständli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 391 Beteili... / 2.2 Entwürfe der gematik, Stellungnahmen (Abs. 2, 3)

Rz. 4 Die Entwürfe der gematik (Abs. 1) werden auf vesta-gematik.de veröffentlicht (Abs. 2 Satz 1). Dazu wird der Hinweis gegeben, dass die Fachöffentlichkeit dort ihre Stellungnahmen abgeben kann (Abs. 2 Satz 2). Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf vesta-gematik.de veröffentlicht (Abs. 3). Veröffentlicht werden nur Stellungnahmen, die den Anforderungen nach der Geschäft...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Seit Inkrafttreten des Gesetzes v. 10.10.2013 zum 1.1.2018 (dazu Rz. 4 f.) müssen alle die Schriftform ersetzenden elektronischen Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einfacher Signatur der verantwortenden Person über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 65a Abs. 4) eingereicht werden (§ 65a Abs. 3 Satz 1). Diese Regelung ist form...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.8 Eingang des Dokuments/Bestätigung (§ 65a Abs. 5)

Rz. 64 Die Vorschrift ist von entscheidender Bedeutung für die Fristwahrung. Sie enthält zwei miteinander verknüpfte Regelungen und postuliert eine Ausnahme. Satz 1 legt fest, wann ein elektronisches Dokument eingegangen ist. Satz 2 bestimmt, dass dem Absender deshalb eine automatisierte Eingangsbestätigung zu erteilen ist. Satz 3 nimmt Abschriften aus. Rz. 65 Die Gesetzesbeg...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / III. Notwendigkeit der Erdienbarkeit bei Pensionszusagen bei Änderung der Zusage

Die Vereinbarung einer Pensionszusage ist eine Gegenleistung für die erwartete Betriebstreue des Arbeitsnehmers und soll diese fördern und entlohnen. D.h., es sollen bereits erbrachte, aber auch zukünftige Arbeitsleistungen entlohnt werden. Der BFH schließt hieraus, dass die Pensionszusage erdienbar sein muss. Dabei wird die Erdienbarkeit anhand einer absoluten Zeitgrenze (Hö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verlängerte Frist für Immobilienverwalter-Zertifizierung

Der Deutsche Bundestag hat einer Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1.12.2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 3 Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 4 Die nach § 160a statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Form und Frist gewahrt sind und die Prozessvoraussetzungen einschließlich Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer vorliegen. Rz. 5 Die Beschwerde ist beim BSG einzulegen (§ 160a Abs. 1 Satz 2). Eine Abhilfe durch das LSG ist nicht möglich (anders § 133 Abs. 5 VwGO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 4 Beschwerdebegründungsfrist

Rz. 10 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach Zustellung des vollständigen Urteils an den Beschwerdeführer, im Ausland vier Monate (vgl. BSGE 40 S. 4, 41). Es handelt sich um eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbständige Zwei-Monatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt, wenn die Frist zur Einl...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.2 Verlängerung der Begründungsfrist

Rz. 12 Auf einen vor Fristablauf gestellten Antrag kann der Senatsvorsitzende die Begründungsfrist verlängern. Abweichend von der für die Nichtzulassungsbeschwerde in § 160a Abs. 2 Satz 2 getroffenen Regelung, nach der die Begründungsfrist "einmal bis zu einem Monat" verlängert werden kann, ist bei der Revision gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 die Befugnis zur Fristverlängerung nic...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.3 Einlegungsfrist (Abs. 1)

Rz. 9 Die Frist für die Einlegung der Revision beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, sofern hierin die Revision zugelassen worden ist; andernfalls beginnt sie mit Zustellung des Beschlusses, mit dem das BSG die Revision oder das SG die Sprungrevision zugelassen hat. Die Frist ist nach § 64 zu berechnen. Sie läuft für jeden Beteiligten gesondert. Die Einlegung...mehr