Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Durch die zum 1.1.2018 in Kraft getretene Neufassung des § 18 zwingt der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger, über Anträge auf Teilhabeleistungen zügig und zeitnah zu entscheiden...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.4 Voraussetzung: Unmissverständliches Leistungsbegehren

Rz. 9 Ein Kostenerstattungsanspruch als Folge eines Antrags auf Teilhabeleistungen greift nur dann, wenn der Antrag inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Nach der herrschenden Auffassung ist ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen eine einseitige, dem Rehabilitationsträger nachweisbar zugegangene Willenserklärung. Die Form des Antrags spielt dabei keine Rolle. Der Antrag ist ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.2 Zur Kostenerstattung verpflichteter Träger

Rz. 14 Der Anspruch des Leistungsberechtigten auf Kostenerstattung besteht gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 gegenüber dem zur Leistung verpflichteten Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 ("leistender" Träger). Hiermit ist der letztendlich für die Antragsbearbeitung "verantwortliche" erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger gemeint (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2 Finanzierung von Fördermaßnahmen in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung über den Strukturfonds (Abs. 1a)

Rz. 2d Zur Finanzierung der Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist jede KV gesetzlich verpflichtet (vgl. "hat ... zu bilden" in Abs. 1a Satz 1), einen Strukturfonds einzurichten. In den Strukturfonds hat die KV selbst mindestens 0,1 % und höchstens 0,2 % der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen einzubr...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.2 Vereinbarung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 5 Die für den KV-Bereich geltende Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für vertragsärztliche Leistungen wird nach Abs. 2 Satz 1 im Voraus geschlossen, und zwar jeweils bis 31.10. mit Wirkung für das Folgejahr. Die KV hat damit ausreichend Zeit, die elektronischen Abrechnungsprogramme bei sich und in den Arztpraxen auf die neue Vergütungsvereinbarung einz...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.4 Folgen bei Fristversäumnis

Rz. 28 Unterrichtet der Rehabilitationsträger den Antragsteller nicht rechtzeitig über die Bewilligung/(Teil-)Ablehnung der beantragten Teilhabeleistung oder über den gesetzlich zugelassenen Hinderungsgrund i. S. einer Fristverlängerung, gilt die beantragte Leistung nicht automatisch fiktiv als genehmigt; vielmehr hat der Antragsteller eine vorläufige Rechtsposition. Bezüglich ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.1 Bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraumes, der der Berechnung dieser Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, ein Jahr (365 Tage bzw. bei Schaltjahren 366...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.2 Entsprechungsklausel für Zuständigkeit

Rz. 4 Als Rechtsfolge der Unterbringung in einer anderen Familie ordnet § 107 zunächst an, dass § 98 Abs. 2 (örtliche Zuständigkeit) entsprechend gilt. Die Vorschrift enthält damit – schon dem Wortlaut nach – eine Kompetenzregelung und ist nicht etwa wegen der systematischen Stellung im Kapitel 13 (Kosten) auf die Kostenerstattung beschränkt (so aber Wahrendorf, in: Grube/Wa...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine andere Rechtssystemat...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 4 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigene...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die vertragsärztlichen Leistungen gilt mit Wirkung zum 1.1.2009 ein anderes Vergütungssystem. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare ist beendet worden. Während § 87 die vertragsärztlichen Vergütungsgrundsätze auf Bundesebene regelt, bestimmt die Vorschrift, wie diese Grundsätze auf der Ebene der Gesamtvertragspartner für die vertragsärztliche Gesamtvergütung umg...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.2 Voraussetzung: Teilhabeleistung

Rz. 7 Der Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung entsteht gemäß § 18 nur bei Teilhabeleistungen i. S. d. § 5 . Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) nach den §§ 42 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2) nach den §§ 49 ff. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.3 Eingeschränkte Anwendung für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Abs. 7)

Rz. 37 Die Regelungen zur Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Leistungen in den Fällen, in denen der Rehabilitationsträger die Fristen der Abs. 1 und 2 nicht eingehalten hat, gelten gemäß Abs. 7 nicht für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Rz. 1). Das sind d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 7 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind ...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.9 Aufsicht über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Rz. 16 Die DGUV ist der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger. Ausgenommen hiervon sind die landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger. Für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Alterskassen, die landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen wurde zum 1.1.2009 der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 102 Annahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Verarbeitung der Meldungen im Lohnnachweisverfahren, die von den sonstigen Meldeverfahren abweicht, verhält sich zur Erstellung der Kernprüfprogramme zur Qualitätssicherung und gibt Fristen für die Weiterleitung der Meldungen vor.mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.3 Aufsichtsverhältnis

Rz. 4 Die Staatsaufsicht dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Sie hat die Bindung der Selbstverwaltungskörperschaften an die Staatsmacht zu gewährleisten. Deshalb ist das Aufsichtsverhältnis auch so gestaltet, dass Rechtsbeziehungen ausschließlich zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Versicherungsträger bestehen. Rz. 5 Grundsätzlich schreitet die Aufsichtbehörde ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre nach ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zahlungsverjährung

Rz. 45 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zum Anwendungsbereich im Einzelnen > Rz 2) erlöschen durch Zahlungsverjährung (§ 232 AO). Die Frist beträgt fünf Jahre, im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 228 AO). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche erstmals fällig geworden sind (§...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 13 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl § 170 Abs 1 iVm § 38 AO – Grundsatz). Einzelsteuergesetze regeln den Entstehungszeitpunkt ggf abweichend. So entsteht zB die ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anlaufhemmung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben (Anlaufhemmung – § 170 Abs 2 AO). So beginnt die Frist in den Fällen, in denen eine > Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen ist wie zB bei der ESt (§ 56 EStDV) oder der LSt (§ 41a Abs 1 EStG), erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs 4 und 5 AO)

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Ap begonnen (zum Zeitpunkt > Außenprüfung Rz 51), so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs 4 AO im Verhältnis zum Stpfl/ArbG gehemmt (zur Ablaufhemmung beim ArbN > Rz 32). Zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Hemmung > Rz 31. Gleiches gilt, wenn ein Antrag des Stpfl/ArbG gem...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO)

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (vgl § 169 Abs 1 Satz 1 und 2 AO); ergänzend > Aufhebung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelfrist

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten eines Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), beträgt im Allgemeinen vier Jahre (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO).mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten

Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und auf zehn Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs 2 Satz 2 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren). Dies gilt auch für die > Kirchensteuer (EFG 1999, 362) und den > Solidaritätszuschlag. Zum > Kindergeld vgl BFH/NV 2016, 534. Für die Verlängerung der Festsetzungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Besonderheiten beim Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hebt das Finanzamt selbst aufgrund eigener besserer Erkenntnisse einen aufgrund einer > Außenprüfung erlassenen Steuer- oder Haftungsbescheid im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid mit seiner Aufhebung unanfechtbar iSd § 171 Abs 4 Satz 1 AO. Er verliert mit der Aufhebung seine Wirksamkeit und damit seine Eignung als v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Befristung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Bedingung, > Fristen, > Verjährung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Der Verlustrücktrag

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Über die Höhe des rücktragbaren Verlustes entscheidet das FA grundsätzlich (anders als beim Verlustvortrag; > Rz 40 ff) nicht durch gesonderten Feststellungsbescheid, sondern iRd Veranlagung zur ESt für das Abzugsjahr (BFH 139, 28 = BStBl 1983 II, 710; EFG 1996, 316). Deshalb kann nur die Veranlagung des VZ angefochten werden, in dem sich de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 580) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 330 mit Wirkung zum 28.3.2020 angefügt. Erlösausfälle sowie Defizite der Krankenhäuser aufgrund der sich ausbreite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 327 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelungen für die Neuorgan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 401 Leistungen / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift entfaltet mittlerweile keine Regelungswirkung mehr, da sich gemäß § 30 (aufgehoben zum 31.12.2004 durch GKV-Modernisierungsgesetz v. 14.11.2003, BGBl. I S. 2190) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung die Fiktion der Gesunderhaltungsmaßnahmen für im Bereich der Zahnheilbehandlung auf maximal 10 Jahre erstreckte (§ 30 Abs. 2 Satz 3). Gleiches gilt fü...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen der Krankenhäuser, die bis zum 30.6.2021 erbracht und abgerechnet wurden, sind von den Krankenkassen innerhalb von 5 Tagen zu begleichen (Satz 1). Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch über den ursprünglich gesetzten 31.12.2020 hinaus Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 407 Übergan... / 2.2 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Abs. 2

Rz. 7 Der GBA hat mit Beschluss v. 16.2.2012 für die Krankheitsbilder Brustkrebs, Asthma Bronchiale und COPD eine Richtlinie zur Regelung der Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137 Abs. 2 beschlossen (DMP-Richtlinie/DMP-RL, in Kraft getreten am 18.7.2012, BAnz AT 18.7.2012, B3). Es handelt sich dabei inhaltlich weitestgehend um...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.1 Zeitliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 92 Eine Bilanzänderung ist nach Einreichen der Steuerbilanz beim zuständigen Finanzamt nur dann als zulässig anzusehen,[1] wenn gemäß den Ausführungen in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG gesichert ist, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung[2] besteht, ein enger sachlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung vorliegen muss und darüber hinaus die Bil...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

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Handelsregisteranmeldung nur bei Nachweis vorab erfolgter Einlageleistung

Zusammenfassung Die wirksame Erbringung einer Bareinlage setzt eine objektiv erkennbare Überführung des Geldes in das Sondervermögen der GmbH voraus. Es reicht nicht aus, wenn der geschäftsführende Alleingesellschafter Bargeld in der Hand hält. Hintergrund Die Eintragung einer GmbH oder UG in das Handelsregister setzt voraus, dass die Gesellschafter ihre Einlagen auf das Stamm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.2 Nachbesserung des Plans

Rn 33 Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Einigungschancen durch Ergänzungen und Änderungen bestehen, gibt es dem Schuldner Gelegenheit, dies binnen einer angemessenen Frist zu tun. Es handelt sich bei der gesetzten Frist um keine Ausschlussfrist oder Notfrist, wie in § 305 Abs. 3 bzw. § 307 Abs. 1, sondern um eine richterliche Frist, die flexibel gestaltet werden kann, ...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzgericht stellt den vom Schuldner genannten Gläubigern den Schuldenbereinigungsplan sowie die Vermögensübersicht zu und fordert die Gläubiger zugleich auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den in § 305 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verzeichnissen und zu dem Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen; die Gläubiger sind darauf hinzuweisen, dass die Verzeic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Schweigen als Einverständnis

Rn 25 Nach Abs. 2 Satz 1 wird das Einverständnis des Gläubigers unwiderleglich vermutet, wenn innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rdn. 12) keine Stellungnahme bei Gericht eingeht. Dem steht der Fall gleich, dass innerhalb der Frist nur eine unwirksame Stellungnahme eingeht, z.B. weil die Stellungnahme nicht ordnungsgemäß unterzeichnet oder fehlerhaft durch einen Vertreter er...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Stellungnahmen der Gläubiger (Abs. 2)

Rn 19 Den Gläubigern steht es frei, sich zu den übersandten Unterlagen gegenüber dem Gericht zu äußern. Allerdings knüpft Abs. 2 an ein Schweigen die Fiktion des Einverständnisses mit dem Schuldenbereinigungsplan. Darüber hinaus erlischt nach § 308 Abs. 3 Satz 2 eine Gläubigerforderung, soweit eine bestehende, aber in dem Forderungsverzeichnis nicht enthaltene Forderung nich...mehr