Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form der endgültigen Wertfestsetzung

Rz. 50 Die endgültige Wertfestsetzung ergeht durch Beschluss (§ 63 Abs. 2 S. 1 GKG). Der Beschluss kann im Urteil als Nebenentscheidung enthalten sein. Das Gericht kann aber auch einen gesonderten Wertfestsetzungsbeschluss erlassen. Rz. 51 Statt durch gesonderten Beschluss wird die Wertfestsetzung regelmäßig mit der Entscheidung über den Gegenstand des Verfahrens verbunden. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Vorzeitige Auftragsbeendigung/Kenntnis von Zahlung

Rz. 16 Eine vorzeitige Erledigung des Vollstreckungsauftrags führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr i.S.v. VV 3101 Nr. 1, weil es in der Zwangsvollstreckung keine entsprechende Ermäßigungsvorschrift gibt. Die einmal entstandene Verfahrensgebühr des Anwalts entfällt auch nicht dadurch, dass der Schuldner freiwillig leistet oder der Mandant letztlich doch von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Berufungsverfahren

Rz. 58 Die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 entsteht auch dann, wenn das Verfahren in der Berufungsinstanz eingestellt wird und der Anwalt hierbei fördernd mitgewirkt hat. Auch hier muss es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handeln. Hinsichtlich der Mitwirkung gelten dieselben Grundsätze wie auch bei der erstinstanzlichen Einstellung (siehe Rdn 48 ff.). Eine Frist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 119 Nach § 15 Abs. 1 werden durch die Gebühren der Vorinstanz bereits abgegolten: Ergänzend hierzu ordnet Nr. 10, 1. Hs. darüber hinaus an, dass auch die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdefrist

Rz. 186 Die Beschwerde, auch die zugelassene Beschwerde, muss innerhalb von sechs Monaten eingelegt werden, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). Rz. 187 Ist allerdings der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt wo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsfolge: Hemmung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 131 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 hindert nicht den Lauf bzw. den Beginn der Verjährungsfrist. Sie hemmt lediglich den Ablauf. Die Verjährung beginnt also nicht erneut. Lediglich der Zeitraum, in dem noch Nebenverfahren betrieben worden sind, wird bei der Verjährungsfrist nicht mitgerechnet. Beispiel: Am 11.9.2016 erging ein Urteil. Am selben Tage reichte der Anwalt ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtliches Gehör

Rz. 56 Dass dem Beschuldigten in dem Verfahren auf Feststellung rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist an sich eine Selbstverständlichkeit, wird aber in Abs. 3 S. 1 nochmals ausdrücklich vorgeschrieben. Eine Pflicht des Beschuldigten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu offenbaren, besteht nicht.[37] Das Gesetz ordnet jetzt jedoch insoweit eine Obliegenheit an. Wä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch die Entscheidung nach diesem Gesetz beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn (2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Anspruch auf Abrechnung

Rz. 109 Dass dem Auftraggeber aus dem Anwaltsvertrag ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung zusteht, ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag selbst (§§ 675, 666 BGB).[99] Das RVG gibt hierzu keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern setzt diese als bestehend voraus. In Abs. 3 ist nur geregelt, wie lange der Auftraggeber seinen Anspruch auf Abrechnung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gleichzeitig mit Mahnbescheidantrag

Rz. 6 Der Antrag kann nicht zugleich mit dem Mahnbescheidantrag gestellt werden, sondern gemäß § 699 Abs. 1 S. 2 ZPO erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.[5] Ein davor gestellter Antrag ist erfolglos, da unzulässig,[6] und löst somit keine Gebühren aus. Für die Frage, ob der Antrag verfrüht gestellt worden ist, kommt es darauf an, wann der Antrag und damit die Erklärung üb...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Dem Antragsgegner wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – im November 2017 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (VKH) für den ersten Rechtszug unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt. Im November 2019 wurde der Antragsgegner unter Androhung der Aufhebung der VKH-Bewilligung aufgefordert, eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Weitere Beschwerde

Rz. 194 Im Zivilprozess ist die weitere Beschwerde des § 568 Abs. 2 ZPO a.F. abgeschafft und durch die Rechtsbeschwerde des § 574 ZPO n.F. ersetzt worden. Im Streitwertbeschwerdeverfahren gibt es noch die weitere Beschwerde (§ 68 Abs. 1 S. 5 GKG). Für sie gilt jedoch nicht die Frist von sechs Monaten, sondern sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 154 Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, eine weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig. Das g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG (Nr. 9)

Rz. 43 Die Regelung der Nr. 9 hat die frühere Vorschrift des § 62 Abs. 3 BRAGO übernommen. Danach erhält der Rechtsanwalt in Arbeitssachen für seine Tätigkeit, die eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 ArbGG), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 2 ArbGG) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Ab...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. ist hier zuzustimmen. Im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner als VKH-Partei seine Verpflichtung gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz, nämlich sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung – hier sogar nach einem mehrfachen Wohnungswechsel – bei der jeweiligen Meldebehörde umzumelden, nicht erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kann das Oberlandesgericht dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, auf Antrag eine besondere Gebühr bewilligen, wenn sein Aufwand im Vergleich zu dem Aufwand der Vertreter der beigeladenen Kläger höher ist. 2Bei der Bemessung der Gebühr sind der Mehraufwand sowie der Vortei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erfasste Verfahren

Rz. 3 VV 3337 bestimmt, dass für die vorzeitige Beendigung des Auftrags im Falle der VV 3324 bis 3327, 3334 und 3335 sich die Gebühr auf 0,5 beläuft. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG

Rz. 115 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG) i.V.m. § 73 GNotKG, insoweit der Anwalt den Antragsteller im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 39b WpÜG vertritt. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder werden bei einer Rechtsbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rücknahme der Privatklage

Rz. 134 Entsprechend anzuwenden ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt (§ 391 Abs. 1 StPO). Das ist jetzt durch den neuen S. 2 der Anm. Abs. 1 klargestellt. Bislang wurde aber schon die analoge Anwendung befürwortet.[153] Voraussetzung ist, dass der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter des Privatklägers hat daran mitgewirkt, etwa der Verte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zulässigkeitsprüfung

Rz. 39 Das Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Anhörungsrüge, d.h. ihre Statthaftigkeit, Form, Frist, Begründung, Beschwer. Entspricht die Anhörungsrüge diesen Erfordernissen nicht, ist sie durch Beschluss zu verwerfen (vgl. § 12a Abs. 4 S. 2). Führt die Zulässigkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass die Anhörungsrüge zulässig ist, begründet das die Befugnis des Gerichts,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 2 KStG aF gilt S 1 nicht, dh der VG ist doch stfrei, wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet oder soweit die Anteile nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF oder (gemeint: nicht) auf einer Einbringung durch ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Es kommt nicht zur Hauptverhandlung

Rz. 51 Sofern es infolge der Einstellung nicht zur Hauptverhandlung kommt und der Verteidiger hieran mitgewirkt hat, erhält er die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Dieser Fall ist ebenso unstrittig. Eine Frist ist hier – im Gegensatz zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder eines Rechtsmittels – nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr nach VV 3332

Rz. 4 In den Fällen der VV 3324 bis 3329 entsteht die 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr, VV 3326, 3337

Rz. 7 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75-Verfahrensgebühr für diese Tätigkeit in den aufgefü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Entscheidung

Rz. 88 Wiedereinsetzung ist zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde bzw. der weiteren Beschwerde nicht verschuldet hat.[203] Im Fall der Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags ist der Beschluss dem Beschwerdeführer zuzustellen, da gegen die Ablehnung die Beschwerde statthaft ist, welche innerhalb von zwei Wochen ab Zustell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren beim Amtsgericht

Rz. 381 Das Amtsgericht muss in all diesen Fällen sodann von Amts wegen ein Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO durchführen. Es hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen. Nach Ablau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / E. Veröffentlichung (§ 162 Abs. 4 AktG)

Rn. 32 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 162 Abs. 4 AktG sind der Vergütungsbericht (Abs. 1f.) und der Vermerk (Abs. 3) nach erfolgtem Beschluss (vgl. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG) bzw. erfolgter Vorlage (vgl. § 120a Abs. 5 AktG) von betreffender Gesellschaft zehn Jahre lang auf der Internetseite kostenfrei öffentlich zugänglich zu machen (sog. Berichtstransparenz). Laut RegB h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Neufestsetzung nach § 107 ZPO

Rz. 321 Wird nach Rechtskraft des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses der Gegenstandswert, der der festgesetzten Vergütung zugrunde liegt, anderweitig festgesetzt, so ist nach § 107 Abs. 1 ZPO ein Antrag auf Abänderung möglich (Abs. 2 S. 3). Rz. 322 Jeder Beteiligte kann innerhalb der Monatsfrist des § 107 Abs. 2 S. 1 ZPO den Antrag auf Änderung des Vergütungsfestsetzungsbeschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Erneuter Beginn der Hauptverhandlung

Rz. 102 Wird mit der Hauptverhandlung erneut begonnen, findet also wiederum ein neuer erster Hauptverhandlungstermin statt, so kann die Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn die erneute Hauptverhandlung vermieden wird. Auch hier gilt wiederum die Zwei-Wochen-Frist nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3. Insoweit ist es unerheblich, ob der Verteidiger bereits an der ersten Hauptverhandlung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsbehelfe in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 307 In finanzgerichtlichen Verfahren kann die Entscheidung des Urkundsbeamten über den Festsetzungsantrag durch Erinnerung angefochten werden (§ 53 Abs. 1 FGO). Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe zu erheben, d.h. ab Zustellung. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12c muss ein Gericht in seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilen, soweit die Entscheidung grundsätzlich anfechtbar ist. Die Vorschrift ist dem § 39 FamFG, der durch das FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008[1] geschaffen wurde, nachgebildet worden. Rechtsbehelfsbelehrungspflichten sind auch – seit dem 1.1.2014 – in den weiteren Kostengesetzen (u.a. § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenvorstellung

Rz. 260 Gegen jede Wertfestsetzung, auch die des Beschwerdegerichts oder des Gerichts der weiteren Beschwerde ist die Gegenvorstellung gegeben, da das Gericht von Amts wegen den Geschäftswert abändern kann (§ 31 Abs. 1 S. 2 KostO). Rz. 261 Die Gegenvorstellung muss innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 33 Abs. 2 S. 3, 1. Hs. i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 3 KostO oder der Monatsfrist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 80 Nach 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung des OLG über die weitere Beschwerde ist keine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die deshalb nicht mit einer Rechtsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren

Rz. 3 Nach § 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG kann ein Anspruch zu einem vor dem OLG anhängigen Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Gegenstands bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 S. 2 KapMuG). Die Anmeldung hat schriftlich binnen einer Frist von 6 Monaten seit Bekanntmachung zu erfolgen (§ 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG). Für die Anmel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gebühren

Rz. 44 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG, die Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit in den bena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erlöschen des Anspruchs

Rz. 294 Der Anspruch des Verfahrensbeistands erlischt gem. § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB nach Ablauf der Ausschlussfrist von 15 Monaten ab Entstehung, auch wenn § 158 Abs. 7 S. 6 lediglich auf § 168 Abs. 1 S. 4 FamFG verweist, der keine Frist zur Geltendmachung der Vergütung enthält.[528]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Entscheidung über einen Antrag betreffend eine Sicherheitsanordnung

Rz. 54 Das Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO gehört gebührenrechtlich zum Rechtszug. Dieser Teil der Gebührenvorschrift ist zuletzt durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013[56] ergänzt worden. Für die Tätigkeit im Verfahren auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO verdient der Rechtsanwalt, der berei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren

Rz. 1 Nach § 721 Abs. 1 und 2 ZPO kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Räumungsschuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Die Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden ( § 721 Abs. 3 ZPO). Über diese Anträge entscheidet das Prozessgericht erster Instanz und, solange die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt in der Begründung zum RVG-E[1] klar, dass nur der Rechtsanwalt des Antragstellers diese Gebühr erhält. Der Rechtsanwalt des Antragsgegners erhält unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung die Gebühr nach VV 3307. Rz. 2 Voraussetzung für die Verfahrensgebühr nach VV 3308 ist, dass innerhalb der "Widerspruchsfrist"[2] kein Widerspruch erhoben oder der ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Erinnerung

Rz. 167 Gegen die Urkundsbeamten des Gerichts über den Festsetzungsantrag ist die Erinnerung an das Gericht gegeben (§ 149 Abs. 2 S. 1 FGO). Rz. 168 Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen (§ 149 Abs. 2 S. 2 FGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (§ 55 Abs. 2 FGO). Auch hier ist...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 22 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Das Gericht setzt die Kosten nicht von Amts wegen fest. Erforderlich ist daher stets ein Antrag einer Partei oder eines sonstigen Beteiligten, der einen Kostenerstattungsanspruch hat (etwa ein Streithelfer). Der Festsetzungsantrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Auch ist keine Frist für den Antrag vorgesehen. Rz. 23 Antr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf gerichtliche Fristsetzung gemäß § 62 BDG

Rz. 48 Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG lösen keine Gebühr nach VV 6203 (Verfahrensgebühr für gerichtliches Verfahren) aus, weil es sich dabei um ein Zwischenverfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 handelt.[50] Nach § 62 Abs. 1 BDG kann ein Beamter beantragen, dass das Gericht eine Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens festzusetzen, wenn ein Disziplinarverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtliches Gehör

Rz. 136 Stets muss die im Nichtabhilfeverfahren getroffene Entscheidung den Parteien bekanntgegeben werden. Die Kenntnis der zusätzlichen oder neuen Begründung kann für ihr weiteres Vorbringen im Beschwerderechtszug von Bedeutung sein. Rz. 137 Der Nichtabhilfebeschluss muss den Parteien nicht zugestellt werden, da er keine Frist in Lauf setzt; formlose Mitteilung reicht aus (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 28 Gem. § 11c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung gem. § 56 Abs. 1 über eine Erinnerung gegen die Festsetzung gem. § 55 ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Fristbeginn

Rz. 38 Ist die angefochtene Entscheidung nicht zugestellt und der Lauf der Beschwerdefrist damit nicht in Gang gesetzt worden,[107] findet § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO Anwendung.[108] Fristbeginn ist dann spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.[109] Bei schuldloser Versäumung der Beschwerdefrist kann binnen zwei Wochen Wiedereinsetzung in den vorigen Stan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Entscheidung im Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 42 Ergeht im Verfahren nach § 495a ZPO auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO anstelle eines streitigen Urteils, weil der Beklagte nicht auf die Klageschrift nebst Anordnung des Verfahrens nach § 495a ZPO innerhalb der gesetzten Frist reagiert hat, entsteht auch in diesem Fall nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105. Die Situation ist vergleich...mehr