Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.2.2 Ankündigungsfrist, Form der Ankündigung

Will der Beschäftigte die Pflegezeit beanspruchen, so muss er dies nach § 3 Abs. 3 PflegeZG spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber ankündigen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum und (bei Teilzeitarbeit während der Pflegezeit) in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Hinweis COVID...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Zustellung

a) Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG) Rz. 36 Die Sonderregelungen zur Zustellung in § 45 WEG a.F. sind entfallen. Existiert ein Verwalter, so ist die Zustellung nun von der allgemeinen Regelung des§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG umfasst, wonach der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Dies ...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Anfechtungsfrist

a) Anwendungsbereich Rz. 34 Die Anfechtungsfrist des § 45 S. 1 WEG ist auf die Anfechtungsklage beschränkt. Die Nichtigkeitsklage kann, wie nach früherem Recht, ohne Einhaltung einer Frist erhoben werden, was sich bereits aus materiellem Recht ergibt. Denn ein nichtiger Beschluss entfaltet für und gegen niemanden Rechtswirkungen, was sich auch nach Ablauf eines Monats nicht ä...mehr

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Anhang / Teil 3 Verfahrensvorschriften

§ 43 Zuständigkeit (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Fehlen eines Verwalters

Rz. 37 Die Zustellung einer Beschlussklage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Verwalter ist nunmehr, da die Regelungen zum Ersatzzustellungsvertreter in § 45 Abs. 2, 3 WEG a.F. ersatzlos entfallen sind, ebenfalls Teil der allgemeinen Vertretungsregelungen des § 9b WEG. Danach wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch alle Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Grundsätze der Wahrheit, der Klarheit und der fortlaufenden Aufzeichnung

Rz. 50 Nach dem auch für die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungen geltenden § 146 Abs. 1 S. 1 AO hat der Unternehmer seine Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind gem. § 146 Abs. 1 S. 2 AO täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO besteht gem. § 146 Abs. 1 S....mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 3. Sonstige Streitigkeiten über Fragen der Willensbildung

Rz. 20 Diese sonstigen Streitigkeiten über Fragen der inneren Willensbildung werden vom Gesetzgeber nach der klaren Definition nicht mehr der Beschlussklage nach § 44 WEG zugerechnet. Sie sind nunmehr in den Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern bzw. zwischen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaft auszutragen. Dies hat zur Folge, dass die Spezialregelun...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG)

Rz. 36 Die Sonderregelungen zur Zustellung in § 45 WEG a.F. sind entfallen. Existiert ein Verwalter, so ist die Zustellung nun von der allgemeinen Regelung des§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG umfasst, wonach der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Dies gilt nunmehr auch für die Zustellung von Beschlussklagen, die gemäß § 44 Abs. 2 S. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Überprüfung der materiell-rechtlichen Fristen

Rz. 3 Ist Verjährung eingetreten, bestehen keine realistischen Erfolgsaussichten mehr, eine Forderung weiterzuverfolgen. Dem Schuldner steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu.[1] Er braucht sich nur noch auf die Einrede der Verjährung zu berufen, § 214 Abs. 1 BGB. Der Mandant, der beabsichtigt, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, ist hierüber zu belehren. Von einer K...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / d) Fristen

Rz. 218 Für vorbereitende Schriftsätze regelt § 132 ZPO bei einem bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung folgende Mindestfristen:mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / C. Fristen und Form

Rz. 6 Nach §§ 93 Abs. 1 S. 1, 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde schriftlich binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Rz. 7 Die Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert eine substantiierte Darlegung des grundrechtsverletzenden Vorgangs. Dies beinhaltet folgende Anforderungen:mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / A. Fristennotierung

Rz. 1 Kommt das Einlegen einer Berufung in Betracht – gleichgültig, ob es sich um ein bestehendes oder um ein neues Mandat handelt –, sind zuerst Fristen zu notieren. Neben der Frist von einem Monat zum Einlegen der Berufung nach § 517 ZPO [1] und der Frist von zwei Monaten für die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO ist eine Frist von zwei Wochen für den Tatbesta...mehr

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Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

Leitsatz 1. Wird die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner durch den Erlass eines Duldungsbescheids unterbrochen, beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Duldungsbescheid erlassen wurde, eine neue Zahlungsverjährungsfrist. 2. Die Fristen der §§ 3 ff. AnfG sind nicht in § 15 AnfG hineinzulesen; es genügt, wenn die jeweilige Frist durch Erlass eines Duldung...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Antrag auf Herausgabe

Rz. 198 Besteht ein Anspruch darauf, dass der Schuldner dem Gläubiger eine bestimmte Sache herausgeben muss, etwa aus einer vertraglichen Absprache, kommt diesem der Schuldner aber nicht nach, kann der Gläubiger auf Herausgabe klagen. Der Klageantrag ist dann dementsprechend unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes konkret zu formulieren. Rz. 199 Sinnvoll ist, dem Beklagt...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 14. Berufungserwiderung und Anschlussberufung

Rz. 70 Das Berufungsgericht oder dessen Vorsitzender kann dem Berufungsbeklagten gemäß § 521 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung setzen, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, §§ 521 Abs. 2 S. 2, 277 Abs. 3 ZPO. Die Frist ist gemäß dem Ermessen des Berufungsgerichts bzw. des Vorsitzenden verlängerbar. Der Fristverlängerungsantrag sollte die...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Klagefristen

Rz. 17 Einzuhalten sind gleichsam gesetzlich geregelte Klagefristen. Hierzu gehören u.a.:mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / J. Strategien bei verspätetem Vorbringen

Rz. 48 Die Parteien müssen den Streitstoff umfangreich und mit Substanz schriftlich vortragen. Außerordentlich wichtig ist, alle relevanten Tatsachen so früh wie nur möglich dem Gericht mitzuteilen, also schon am besten in der Klageschrift selbst. Grobe Nachlässigkeit gemäß § 296 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gra...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Wiedereinsetzungsantrag des Antragsgegners

Rz. 91 Hat der Antragsgegner die Einspruchsfrist versäumt, kommt für ihn nur noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung ist erforderlich, wenn eine der in § 233 ZPO genannten Fristen versäumt wurde. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Antragsgegner die Frist unverschuldet nicht eingehalten hat.[72] Die Wiederei...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 5. Die Berufungsbegründungsfrist

Rz. 31 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung). Die Fristennotierung hat mit der Zustellung zu erfolgen. Rz. 32 Der Antrag auf Verlängerung sollte wirklich nur ausnahmsweise gestellt werden. Der Vorsitzende verlängert die...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Demnächst-Zustellung

Rz. 18 Wenn die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 BGB eine Frist gehemmt oder durch eine Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, tritt diese Wirkung bereits mit dem Eingang des Antrags bzw. der Erklärung ein, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt, § 167 ZPO.[18] Wenn durch die Zustellung eines Mahnbescheids eine solche Wirkung herbeigeführt werden soll, tritt dies...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / I. Gehörsrüge und Gegenvorstellung

Rz. 13 Wenn das rechtliche Gehör entscheidungserheblich verletzt wurde und ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist, kann Gehörsrüge gemäß § 312a Abs. 1 und 2 S. 1 ZPO erhoben werden,[9] und zwar innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen. Weil mithin eine kürzere Frist als die der Berufung oder der Revision gegeben ist, sollte bei Zweifeln, ob ein Rech...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / VI. Verfahren nach Widerspruch

Rz. 85 Nach einem Widerspruch des Antragsgegners sollte der Antragsteller die vom Amtsgericht errechneten weiteren Gerichtskosten unverzüglich einzahlen, um die Abgabe der Sache an das zuständige Streitgericht zu bewirken. Rz. 86 Gemäß § 697 Abs. 1 S. 1 ZPO fordert die Geschäftsstelle des Streitgerichts den Antragsteller nach Eingang der Akten auf, seinen Anspruch innerhalb v...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Neubeginn der Verjährung

Rz. 14 Die Verjährung kann erneut beginnen. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Rz. 15 Die Anerkennung braucht kein abstraktes Schuldanerkenntnis gem...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / X. Absendung

Rz. 341 Bisher war es üblich, die Klageschrift mit ihren Abschriften und Anlagen per Post zu versenden, vielleicht auch in den (Nacht-)Briefkasten des Gerichts einzuwerfen oder dort in der Geschäftsstelle abzugeben bzw. abgeben zu lassen. Ist eine Frist zu wahren, muss bis zum Ablauf des betreffenden Tages die Klage bei dem zuständigen Gericht eingehen.[173] Rz. 342 Möglich i...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Zugriff auf den Gegenstand des Beweises

Rz. 245 Problematisch ist die Beweisführung für die beweispflichtige Partei, wenn sich der maßgebende Gegenstand bei der anderen Partei oder bei einem Dritten befindet. Das Gesetz sieht hierfür aber Lösungsmöglichkeiten vor. Rz. 246 Befindet sich die Sache bei einem Dritten, tritt der Beweisführer den Beweis außerdem mit dem Antrag an, zur Herbeischaffung des Gegenstandes ein...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / B. Verjährungs- und Fristenfallen

Rz. 2 Für jeden Prozess sind Fristen prägend. Gesetzlich vorgegebene materiell-rechtliche Fristen, vor allem Verjährungsfristen, sollen durch die zeitige Prozessführung gewahrt werden. Verfahrensrechtliche Fristen sind Klagefristen und betreffen daneben auch die vom Gericht gesetzten Fristen, z.B. zur Erwiderung auf die Klage sowie Rechtsmitteleinlegungs- und Begründungsfris...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Hemmung

Rz. 8 Bei der Fristenberechnung ist ferner von Bedeutung, ob die Verjährungsfrist ausnahmsweise gehemmt worden ist, §§ 203–211 BGB. Rz. 9 Gehemmt wird die Verjährung vor allem durch Verhandlungen über den Anspruch, § 203 BGB, und die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs, § 204 BGB, u.a. aber auch durch die Vereinbarung eines Leistungsverweigerungsrechts, § 205 BGB, wegen höh...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / II. Beschwerde

Rz. 18 Grundsätzlich sind Beschwerden – soweit keine andere Frist bestimmt ist – befristet innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen, § 569 Abs. 1 ZPO, so dass entsprechend Fristen zu notieren sind. Die ZPO kennt nur die sofortige Beschwerde,[20] welche darauf beschränkt ist, im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Entscheidungen des Amtsgerichts oder des Landgeri...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 75 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / II. Güteverhandlung

Rz. 17 Sieht das Gericht nicht ausnahmsweise mangels Erfolgsaussicht von deren Durchführung ab, ist eine Güteverhandlung vor einer streitigen Verhandlung durchzuführen, §§ 278 Abs. 2, 272 Abs. 3 ZPO. Das persönliche Erscheinen der Parteien soll dazu angeordnet werden, § 278 Abs. 3 ZPO. Die erschienenen Parteien sollen zur Erörterung des Sach- und Streitstands angehört werden...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / B. Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 3 "Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche" oder sonstige Unrichtigkeiten im Tatbestand eines Urteils werden vom Gericht nur auf Antrag berichtigt, § 320 Abs. 1 ZPO. Die Berichtigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich beantragt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, § 320 Abs. 1 und 2 S. 1 ...mehr

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / D. Anschlussrechtsbeschwerde

Rz. 12 Die Anschlussbeschwerde muss nicht gesondert zugelassen werden, sondern folgt der Statthaftigkeit und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde. Eine Wertgrenze ist nicht vorhanden. Für die Anschlussrechtsbeschwerde gilt jedoch eine gesonderte Einlegungsfrist von einem Monat ab Zustellung der Begründung der Rechtsbeschwerde, § 575 Abs. 1 S. 1 ZPO. Mit Zustellung der Begründun...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 3. Bitte um richterlichen Hinweis

Rz. 36 Nach dem Gesetz ist jedes Gericht verpflichtet, zu bewirken, dass die Parteien alle erheblichen Tatsachen vortragen, insbesondere lückenhaften Vortrag ergänzen und Beweismittel nennen. Übersieht eine Partei erkennbar einen Gesichtspunkt oder hält ihn für unerheblich, muss das Gericht so früh wie möglich darauf hinweisen und Gelegenheit zur Äußerung geben, § 139 Abs. 2...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Fristenkontrolle – Anwaltliche Sorgfaltspflichten

Rz. 29 Der Rechtsanwalt muss das Fristenwesen in seiner Kanzlei so organisieren, dass Fehler vermieden werden und ein Fristversäumnis ausgeschlossen ist.[35] Ihm steht die Art und Weise der Fristenkontrolle frei, weil es keine vorgeschriebenen oder allgemein üblichen Verfahren gibt.[36] Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Verfahren vor der Gütestelle

Rz. 44 Das Verfahren soll zu einer zügigen Einigung in einem mündlichen Termin führen.mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Mit dem Gericht

Rz. 51 Auch mit dem Gericht kann kein "vertrauliches" Telefonat geführt werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch hier. Rz. 52 In Betracht kommt, dass ein Richter seiner Aufklärungsverpflichtung gemäß § 139 Abs. 2 ZPO – kurzfristig, z.B. in Ansehung eines anstehenden Termins[57] – nachkommen will und deshalb die Parteivertreter anruft. Die Entgegennahme richter...mehr

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Dieses Rechtsmittel hat für den Instanzanwalt kaum praktische Bedeutung, auch wenn für die Rechtsbeschwerde die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von 20.000,00 EUR nicht gilt. Rz. 2 Die Rechtsbeschwerde ist zum BGH einzulegen, § 133 GVG. Auch hier besteht der Zwang für den Mandanten, sich von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, § 78 Abs. 1 ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / E. Mahnverfahren

Rz. 60 Das Mahnverfahren ist eine ganz überwiegend erfolgreiche prozessuale Maßnahme zur Beitreibung von Forderungen. Es ist zu empfehlen, wenn der Antragsteller für einen voraussichtlich unstreitig bleibenden Anspruch auf schnellem Weg einen Vollstreckungstitel gegen einen möglicherweise nur "zahlungsfaulen" Schuldner erwirken will, wenn ein Widerspruch nicht zu erwarten is...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / IV. Fehlende Prozessvollmacht

Rz. 79 Prozessual gefahrträchtig ist es, sich vor Beginn des Prozesses die Vollmacht nicht schriftlich erteilen zu lassen, wie sich aus §§ 88, 89 ZPO ergibt. Nach § 88 Abs. 1 ZPO kann der Mangel der Vollmacht vom Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. Handelt der Rechtsanwalt als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, kann (nicht: muss) er vom Geri...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / II. Prozesskostenhilfeantrag zum BGH

Rz. 11 Ist der Mandant prozesskostenhilfebedürftig, kann der Instanzanwalt für ihn einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen, denn für das Prozesskostenhilfeverfahren besteht selbst vor dem BGH kein Anwaltszwang. Bewilligt der BGH Prozesskostenhilfe, ordnet er dem Mandanten einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt bei. Gegen die Versäumung der Frist zur Ein...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Reichweite der Schlichtungsgesetze

Rz. 37 Die Schlichtungsgesetze betreffen nur einige wenige Prozessarten, u.a.:mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 4. Die Flucht in die Säumnis

Rz. 41 Es kann vorkommen, dass das Gericht – vor Stellung der Sachanträge – mitteilt, dass der bisherige Sachvortrag einer Partei unvollständig oder kein erforderlicher Beweis angetreten worden ist. Rz. 42 Kann der Sachverhalt durch ergänzende Fragen nicht geklärt werden und hat eine Partei schlicht prozessual grob nachlässig unvollständig vorgetragen und erhält sie deshalb k...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Rechtsverfolgungskosten

Rz. 171 Mit einer Klage können auch Kosten der bisherigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung geltend gemacht werden. Diese sind nämlich regelmäßig ebenfalls Verzugsschäden: Hätte der Schuldner rechtzeitig geleistet, wären die Rechtsverfolgungskosten, explizit Rechtsanwaltsgebühren, nicht entstanden. Wichtig ist dabei aber, dass der Gläubiger erst nach dem Eintritt des Verzu...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Briefe an den Mandanten

Rz. 89 Für Briefe an den Mandanten ist maßgebend § 11 BORA "Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten" zu berücksichtigen, wonach Folgendes gilt: Zitatmehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Auswahl des Gutachters

Rz. 238 Das Prozessgericht wählt den Gutachter aus. Nach § 404 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Parteien zur Person des Sachverständigen hören. Gibt es auf dem betreffenden Sachgebiet öffentlich bestellte Sachverständige, soll das Gericht andere Personen nur bei Vorliegen besonderer Umstände bestimmen, insbesondere wenn sie über hervorragende Sachkunde verfügen. Rz. 239 Unter ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / bb) Zeitpunkt des Verzuges

Rz. 163 Der Zeitpunkt bzw. das Datum, ab welchem Zahlung verlangt werden kann, richtet sich nach dem Verzugseintritt des Schuldners. Dafür spielt stets die Fälligkeit der Forderung eine Rolle. Daher muss immer der Zeitpunkt der Fälligkeit festgestellt werden. Es gelten folgende Regeln: Rz. 164 Die Fälligkeit eines Anspruchs bestimmt sich primär nach einer etwaigen Vereinbarun...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 10. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Ist der Mandant prozesskostenhilfebedürftig, ist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen, in welchem die hinreichenden Erfolgsaussichten für die Berufung darzulegen sind, §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 1 S. 2 ZPO. Die Begründung des Antrags braucht aber den Anforderungen von § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht zu entsprechen. Wird Prozesskostenhilfe bewilli...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / II. Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

Rz. 95 Ein Sachverständiger (nicht aber ein Institut) kann aus denselben Gründen abgelehnt werden wie ein Richter, § 406 S. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch im selbstständigen Beweisverfahren.[48] Eine offensichtliche Pflichtverletzung des Sachverständigen ist nicht erforderlich. Rz. 96mehr