Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Grundlage der Anwaltsbeauftragung

Rz. 430 Die Beauftragung eines Anwaltes ist adäquate Schadensfolge, d.h. der Geschädigte hat stets das Recht, sich bei der Schadensregulierung von Anfang an anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Die durch den Auftrag entstandenen Kosten sind daher stets zu erstatten (BGH VersR 1970, 41). Es bedarf keiner vorherigen Inverzugsetzung seitens des Geschädigten gegenüber dem Schädiger o...mehr

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AGKompakt 01/2020, Recht au... / 5. Rechtsfolgen bei ausgebliebenem Vorschuss

Anwalt kann weitere Tätigkeit einstellen und kündigen Zahlt der Mandant trotz Mahnung den angeforderten Vorschuss nicht, kann der Anwalt seine weitere Tätigkeit einstellen und auch das Mandat niederlegen. Die Einstellung weiterer Tätigkeiten und die Kündigung des Mandats dürfen jedoch nicht zur Unzeit erfolgen. Hinweis 1. Macht der Rechtsanwalt weitere Tätigkeiten von einer Vor...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.3 Verkauf gegen abgekürzte Leibrente/Höchstzeitrente

Unter einer abgekürzten Leibrente oder Höchstzeitrente versteht man eine Rente, deren Laufzeit zwar an das Leben des Rentenberechtigten gebunden ist, aber höchstens für eine bestimmte Zeit gewährt wird. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Höchstzeit, endet die Rente mit seinem Tod. Überlebt er die zeitliche Begrenzung, endet die Rente bereits mit Ablauf der vereinbar...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.1 Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäft

Zeitrenten [1] sind Renten, die nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig sind, sondern für eine bestimmte von vornherein festgelegte Zeitspanne gezahlt werden. Da wiederkehrende Zahlungen nur Renten sind, wenn sie über eine längere Zeit geleistet werden, hält der BFH[2] bei zeitlich befristeten Renten i. d. R. einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren für erforderlich und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.6 Entwicklung der Verwaltungsauffassung

Rz. 5 Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer [1] grundlegend zu § 44 EStG bzw. grundlegend zu KapESt-Abzugsverpflichtungen für auszahlende Stellen bei der Abgeltungsteuer geäußert. Durch das Schreiben v. 13.5.2017 [2] wurden im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer durch das Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) v. 23.6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.5 Abführen der einbehaltenen KapESt (S. 5 und 6)

Rz. 49 Grundsätzlich ist die innerhalb eines Kalendermonats insgesamt einbehaltene KapESt von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge, von der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle bzw. von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle) jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats an das FA abzuführen, bei dem er (der zum Steuerabzug Verpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 4 Folgen nicht wohnungswirtschaftlicher Verwendung (§ 93 Abs. 4 EStG)

Rz. 44 Die Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen ist keine schädliche Verwendung, soweit das Kapital als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 Buchst. c AltZertG i. V. m. § 93 Abs. 1 S. 1 EStG) verwendet wird (Rz. 14, 28). Rz. 44a § 93 Abs. 4 EStG erfasst Zweckverfehlungen bei wohnwirtschaftlicher Verwendung geförderten Kapitals. Wird bei einem ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unverfallbarkeit von Anwartschaften

Rz. 25 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ansprüche aus der bAV werden kraft Gesetzes erst bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen unverfallbar. Es ist danach zu unterscheiden, ob die Versorgungszusage vom ArbG oder vom ArbN finanziert worden ist (vgl Beye/Bode/Stein, DB-Beilage 5/2001, S 9ff; Obenberger/May, DStR 2008, 457). ▸ Arbeitgeberfinanzierte Versorgungsanwartschaft: Rz. 26 S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbeschei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Zehn-Jahres-Frist

Rz. 495 Voraussetzung sowohl der Zusammenrechnung als auch der Steueranrechnung ist, dass sämtliche in Rede stehenden Zuwendungen bzw. steuerpflichtigen Erwerbe innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erfolgt sind. Entscheidend ist insoweit jeweils der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 9 ErbStG. Für die Berechnung der eigentlichen Frist gelten die allgemeinen Regeln der...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / bb) Frist

Rz. 103 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / cc) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 94 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden, § 2282 Abs. 1 BGB; für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 2282 Abs. 2 BGB. Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2282 Abs. 3 BGB, und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber erklärt werd...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Mitteilung des Kaufvertrags

Rz. 289 Der Vorkaufsrechtsverpflichtete (= Eigentümer) hat nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt dieses Kaufvertrags durch Übermittlung einer Vertragsabschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann auch vom Dritten übernommen werden, § 469 BGB. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb der gesetzlichen Frist von zw...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Grundsätzliches

Rz. 301 Mit dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts v. 24.9.2009 (BGBl I 2009, 3142) wurde die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche dem allgemeinen Verjährungsrecht angepasst, d.h. dass auch für Vermächtnisansprüche die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt. Diese Rechtslage gilt für alle Erbfälle, die seit dem 1.1.2010 eingetreten sind bzw...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 79 Während für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG die Staatsangehörigkeit der Beteiligten keine Rolle spielt, kommt eine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bucht. b und c ErbStG nur für deutsche Staatsangehörige in Betracht. Rz. 80 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige, die im I...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 10 Das Vermächtnis kann durch formlose empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem/den beschwerten Erben ausgeschlagen werden (§§ 2176, 2180 BGB).[14] Die Ausschlagung ist sowohl bedingungs- als auch befristungsfeindlich[15] und nach Annahme des Vermächtnisses nicht mehr möglich.[16] Insoweit besteht für den Erblasser auch die Möglichkeit anzuordnen, dass das Vermä...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Pflichtteilsergänzung und Nutzungsvorbehalte

Rz. 95 Um die Zehnjahresfrist nach § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB in Gang zu setzen, verlangt der BGH die endgültige Ausgliederung des Geschenks aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers.[68] Sofern sich der Erblasser ein Nießbrauchsrecht an dem verschenkten Gegenstand vorbehält, gibt er den "Genuss" der verschenkten Sache gerade nicht auf. Es liegt demnach keine "Lei...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / d) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 47 Zuständig für Abstammungssachen sind nach § 111 Nr. 3 FamFG die Familiengerichte. Die zu beteiligenden Personen ergeben sich aus § 172 FamFG. Zu beteiligen sind: Rz. 48 Zu beachten sind allerdings auch die Beteiligungsrechte nach § 7 FamFG, z.B. des Dritten nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder der zur Anfechtung berechtigten Behörde nach § 15...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Pro rata Regelung

Rz. 92 Die Schenkung wird nach § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch mit ihrem vollen Wert nur berücksichtigt, wenn sie kurz vor dem Erbfall vollzogen wurde. Ansonsten wird der Wert der Schenkung – gestaffelt nach Jahren – nur noch anteilig dem Nachlass hinzugerechnet. Die starre Frist des früher geltenden Rechts führte dazu, dass es für die Beteiligt...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 108 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[100] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 35 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[40] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch ein anderer Vermächtnisnehmer) bildet die Vermächtn...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XVIII. Anzeige des Erwerbs und Steuererklärung

Rz. 536 Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällt (wie es sich aus der Natur der Sache ergibt) nicht in regelmäßig wiederkehrenden Abständen sondern nur punktuell an. Demzufolge sind auch keine jährlichen Steuererklärungen abzugeben und die Finanzverwaltung kann in der Regel nur aufgrund entsprechender Informationen (Anzeigen) von den steuerbaren bzw. steuerpflichtigen Vorgä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 4. Das Ausschlagungsrecht des Nacherben

Rz. 17 Der Nacherbe kann, wie jeder Erbe auch, die Nacherbschaft ausschlagen. Bei der Anordnung der Nacherbfolge beginnt die Ausschlagungsfrist frühestens mit Kenntnis des Nacherbfalls (§ 2139 i.V.m. § 1944 Abs. 2 BGB). Die Vorschrift des § 2142 BGB steht dem nicht entgegen, da diese dem Nacherben lediglich die Möglichkeit einräumt, die Ausschlagungserklärung bereits nach de...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 81 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG gelten auch solche deutsche Staatsangehörige als Inländer, die – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchst. b –im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländischen ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / (2) Motivirrtum

Rz. 93 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung, §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB. Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / e) Vorsorge für den Fall der Teilnichtigkeit in Bezug auf einzelne Teilnachlässe

Rz. 117 Bei Nichtigkeit von Verfügungen in Bezug auf einen Nachlassteil stellt sich die Frage, wie sich diese auf die übrigen Teile auswirken soll. Man könnte hier an eine einfache salvatorische Klausel denken: Rz. 118 Muster 26.26: Einfache salvatorische Klausel bei Nachlassspaltung Muster 26.26: Einfache salvatorische Klausel bei Nachlassspaltung Die Nichtigkeit dieses Testa...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / d) Erfüllung von Vermächtnissen

Rz. 22 Oftmals fällt dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Abwicklung des Nachlasses auch die Aufgabe der Vermächtniserfüllung zu. Da es sich bei Vermächtnissen lediglich um schuldrechtliche Ansprüche der Vermächtnisempfänger gegenüber dem bzw. den Erben handelt, ist, um die problemlose Erfüllung der Vermächtnisse sicherzustellen, die Beauftragung des Testamentsvollstreck...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 2. Zeitliche Schranke

Rz. 21 Die Bestimmung eines oder mehrerer Nacherbfälle und das Hinausschieben des Eintritts des Nacherbfalls ist nicht unbegrenzt möglich. So ist z.B. die zeitliche Schranke des § 2109 BGB zu beachten.[33] Danach wird nach Ablauf von 30 Jahren die Nacherbeneinsetzung unwirksam, wobei die Ausnahmen des § 2109 S. 2 BGB zu beachten sind. Danach ist die Nacherbeneinsetzung auch ...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / IV. Die Grenzen des Teilungsverbotes

Rz. 43 Die Anordnung des Ausschlusses der Auseinandersetzung ist allerdings wirkungslos, falls ein wichtiger Grund für die Auseinandersetzung vorliegt (§§ 749 Abs. 2, Abs. 3, 750 BGB). Zur Beurteilung der Frage, ob im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine verständige Würdigung der gesamten Umstände vorzunehmen.[65] Ein wichtiger Grund ist z.B. anzunehmen, wenn ei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Auseinandersetzung über Privatvermögen

Rz. 33 Im Bereich des Privatvermögens hat die Zahlung eines Spitzenausgleichs nur dann einkommensteuerliche Folgen, wenn Gegenstand der Realteilung (auch) solche Wirtschaftsgüter sind, deren Veräußerung einer Besteuerung unterliegt. Das gilt namentlich für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen i.S.v. § 17 EStG sowie Grundbesitz, der weniger als zehn Jahre vor der Erbauseinanders...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XIX. Festsetzungsverjährung

Rz. 544 Sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für die Schenkungsteuer beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erwerber Kenntnis von dem jeweiligen Erwerb erlangt hat. Weiterhin regelt § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, dass sie bei der Schenkungsteuer nicht vor Ablauf des Kalenderjahres beginnen kann, in dem der Schenker...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 310 Im Unterschied zur Definition des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG setzt § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG voraus, dass "der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war". Außerdem muss auch der Erwerber das Begünstigungsobjekt unverzü...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 118 Die Anordnung von Pflichtteilsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten wird im Zusammenhang mit der Enterbung der Abkömmlinge im ersten Erbfall diskutiert.[196] Während bei der Einheitslösung der pflichtteilsberechtigte Abkömmling im ersten Erbfall enterbt ist, kann bei der Trennungslösung der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nur verlangen, wenn er die Nache...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Errichtung von Testamenten

Rz. 323 Die Testierfähigkeit beginnt gem. § 467 ZGB mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Rz. 324 Das Gesetz stellt zur Errichtung von Testamenten drei Errichtungsformen zur Verfügung (Art. 498 ZGB): Die öffentliche letztwillige Verfügung erfolgt gem. Art. 500 ZGB unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor der nach dem kantonalen Recht für die Beurkundung zuständigen Person (Notar, B...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / c) Das "Zweck-Bestimmungsvermächtnis" zur Ausnutzung der Freibeträge

Rz. 28 Diskutiert wird im Zusammenhang mit der Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge auch das sog. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB), welches es dem überlebenden Ehepartner erlaubt, den Gegenstand des Vermächtnisses, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Auswahl des Begünstigten aus dem Kreise der Schlusserben zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu bestimmen. Di...mehr

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§ 15 Die Auflage / B. Der Vollziehungsberechtigte einer Auflage

Rz. 7 Da die Auflage nicht zwingend einen Begünstigten hat, der ihre Erfüllung (Vollziehung) verlangt, muss es eine andere Person geben, die die Vollziehung durchsetzt, den sog. Vollziehungsberechtigten. Gemäß § 2194 BGB ist grundsätzlich (und im Zweifel, also vorbehaltlich abweichender Anordnungen des Erblassers) der Erbe gegenüber dem beschwerten Vermächtnisnehmer vollzieh...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XV. Stundung

Rz. 510 In bestimmten Fällen würde eine vollständige Zahlung der festgesetzten Steuer den Bestand des erworbenen Vermögens in der Hand des Erwerbers gefährden. Für diese Fälle sieht § 28 ErbstG verschiedene Stundungsmöglichkeiten vor. Soweit die sofortige Steuerzahlung die Erhaltung eines (gewerblichen) Betriebes oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gefährden wü...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Wiederverheiratung als Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 104 Eine weitere Variante einer Wiederverheiratungsklausel besteht darin, mit der Wiederverheiratung eine zusätzliche Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls zu setzen. Das heißt, dass der Nacherbfall nicht nur mit dem Tod des überlebenden Ehegatten, sondern auch mit seiner Wiederverheiratung eintreten soll. Zu beachten ist hier, dass nicht die Nacherbfolge bedingt i...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Auf die Formwirksamkeit anwendbares Recht

Rz. 59 Um in internationalen Fällen die formwirksame Errichtung von Testamenten zu erleichtern und um zu verhindern, dass ein Testament nur deswegen formnichtig ist, weil sich der Testator bei Errichtung des Testaments an den Formerfordernissen eines Rechts orientiert hat, welches später aus Sicht des entscheidenden Gerichts auf die Formerfordernisse nicht anwendbar ist, hat...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 3. Teilungsverbot als Auflage

Rz. 36 Das Teilungsverbot kann aber auch den Rechtscharakter einer Auflage gemäß §§ 1940, 2190 ff. BGB haben bzw. als solche angeordnet werden.[55] Soll nämlich durch das Teilungsverbot auch, was seitens des Erblassers oft gewollt und was von Nieder [56] als echtes Teilungsverbot bezeichnet wird, die Auseinandersetzung bei übereinstimmendem Willen der Miterben verhindert werd...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Zielsetzung und Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 84 Als Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden Fürsorgepflicht des Erblassers für seine nächsten Angehörigen soll durch das Pflichtteilsrecht eine gesetzlich normierte Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers gesichert werden. Wäre der geschützte Personenkreis auf den aktuellen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls angewiesen, könnten derartige Pflichttei...mehr

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§ 15 Die Auflage / F. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 31 Die Zweckauflage ist im Grunde das offenste aller erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Während der Erbe und seine Erbquote gemäß § 2065 Abs. 2 BGB vom Erblasser selbst bestimmt werden müssen und auch im Bereich der Vermächtnisanordnungen nur beim Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und beim Bestimmungsvermächtnis Entscheidungsrechte an Dritte delegiert werden können, gilt das ...mehr