Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.2 Rückgewähr von Zuwendungen

Rz. 351 Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist bei der Zuwendung von Vermögenswerten zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Schenkung oder um eine unbenannte (gemeinschaftsbezogene) Zuwendung handelt. Zuwendungen zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder an Weihnachten erfolgen freigiebig und uneigennützig. Hier handelt es sich um klassische Sch...mehr

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Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / Zusammenfassung

Begriff Als Versicherungsnehmerin trifft die Pflicht zur Abwicklung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter als ihr Organ. Die Behebung von Schäden am Sondereigentum ist Sache des jeweiligen Eigentümers. In einem derartigen Fall beschränkt sich die Pflicht des Verwalters darauf, die Schadensanze...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 5.3 Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in den §§ 43 ff. die sog. "Versicherung für fremde Rechnung".[1] Danach muss der Versicherungsnehmer nicht zwingend auch der Versicherte sein. Angesichts der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist diese die Versicherungsnehmerin und damit der Vertragspartner des Versicherers. Das Gemeinschaftseigentum gehört a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: En... / 4.4.3 Beispiel Kanzlei-Positionierung 3 – branchenspezialisierte Kanzlei

Ziel des Marketings von XYZ ist es, als führende Steuerberatungskanzlei für niedergelassene Ärzte in ABC wahrgenommen zu werden. Dabei wollen wir ein jährliches Wachstum von 7 % erreichen. Das soll dadurch erreicht werden, dass sich XYZ als die Branchen-Kanzlei für alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen niedergelassener Ärzte positioniert. Unser Zielmarkt sind n...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.6 Verhältnis zwischen Ansprüchen auf Unterhalt, Nutzungsentgelt und Lastenausgleich

Rz. 27 Derjenige Ehegatte, der in der Ehewohnung wohnen bleibt, erspart Mietaufwendungen. Dieser Ersparnis wird unterhaltsrechtlich durch den Ansatz eines Wohnwertes Rechnung getragen. Der Wohnwert wird dem Einkommen des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten fiktiv hinzugerechnet und führt damit zu einer höheren Leistungsfähigkeit beim Verpflichteten bzw. zu einem geringeren...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[248]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparaturaufgaben. Hier hat der BGH entgegen der Annahme des Be...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.3 Höhe der Nutzungsvergütung

Rz. 25 Die Berechnung des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten, dies gilt sowohl bei § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als auch bei § 745 Abs. 2 BGB. Maßgeblich sind hier insbesondere der objektive Nutzungswert, die Höhe der Hauslasten und die Eigentumsanteile. Zu berücksichtigen ist auch, ob einem Ehegatten die Alleinnutzung durch den weichenden Ehepartner...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umw...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 6. Auftragsrecht zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern

Rz. 27 Schließlich hatte sich die Rechtsprechung mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit bei Schwiegerkindern Auftragsrecht anzunehmen ist. Das OLG Brandenburg[32] hatte über folgende Fallkonstellation zu entscheiden: Fall Die Vollmachtgeberin lebte seit 1984 im Haus ihres 1999 verstorbenen Sohnes und wurde von ihrer Schwiegertochter versorgt. Die Schwiegertochter wurde 2002...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es ist die herausfordernde Aufgabe des Rechtsanwalts, den Sachverhalt zu ermitteln, auf dessen Grundlage Ansprüche geprüft werden sollen. Dies gilt besonders bei einem vermuteten Vollmachtsmissbrauch, weil Unterlagen nicht oder nur sehr bruchstückhaft vorhanden sind. Gerade Erben ohne besondere Nähe zum Erblasser haben hier regelmäßig ein großes Problem. Informationen, ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Auftragsrecht zwischen Großeltern und Enkeln

Rz. 23 Obwohl das Auftragsverhältnis nur bei Ehegatten auszuschließen ist, gibt es bedauerliche Ausreißer, in denen die Analogie sogar auf Lebensgemeinschaften erweitert wird, die alles andere als eheähnlich sind. Ein Beispiel ist eine Entscheidung des OLG Naumburg[25] zum angeblich fehlenden Auftragsverhältnis des für seine Großmutter wirtschaftenden Enkels. Nach Ausführunge...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Herausgabe von Sachen, die der Bevollmächtigte erworben hat

Rz. 86 Der Vollmachtgeber kann vom Bevollmächtigten gem. § 667 BGB alle Sachen herausverlangen, die er in Ausführung des Auftrags erlangt hat. Rz. 87 Beispiel Der Bevollmächtigte hat den gebrechlichen Vollmachtgeber bei sich in seiner Wohnung aufgenommen und auf dessen Kosten ein Krankenbett angeschafft. Nach dem Tod des Vollmachtgebers können die Erben die Herausgabe des Kra...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Herausgabeansprüche

Rz. 97 Die Herausgabe von Sachen des Vollmachtgebers hat gem. § 269 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Wohnort des Schuldners, also des Bevollmächtigten zu erfolgen. Dies kann allerdings problematisch sein, wenn der Bevollmächtigte weit entfernt wohnt. Rz. 98 Beispiel Der Bevollmächtigte B war für seinen in Köln lebenden Vater V Vorsorgebevollmächtigter und hat sich um dessen Vermög...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. (Mit-)Bevollmächtigter/Kontrollbevollmächtigter

Rz. 22 Wenn der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte mit umfassenden Vorsorgevollmachten ausgestattet hat, könnte man daraus theoretisch ableiten, dass diese sich gegenseitig "abschießen" können. Ein Wettlauf der Widerrufe böte dann dem schnellsten Bevollmächtigten die alleinige Verfügungsmacht. Ob das dem Willen des Vollmachtgebers entspricht, erscheint fraglich. Beispiel...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / 2 Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Rauchwarnmelder sind kein wesentlicher Gebäudebestandteil. Damit zählen sie weder zum Gemeinschaftseigentum noch zum Sondereigentum. Hinweis BGH-Sicht Der BGH[1] hatte insoweit klargestellt, dass Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, nicht im Sondereigentum stehen. Offengelassen hat der BGH die Frage, ob die Rauchmelder ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Exkurs: Rückforderung wegen groben Undanks

Rz. 104 Es mag Fälle geben, in denen der Bevollmächtigte schon lange vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit vom Vollmachtgeber großzügige Schenkungen erhalten hat, so dass sich die Frage der "selbstsegnenden Schenkung" nicht stellt. Verhält sich ein Bevollmächtigter nach Eintritt des Vorsorgefalls unredlich, sei es in finanziellen oder aber in persönlichen Angelegenheiten, ka...mehr

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Rampe (WEMoG) / 1.4 Änderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes

Praxis-Beispiel Standortwahl für die Rampe Der Standort der Rampe ist jedenfalls so zu wählen, dass er den Interessen aller Eigentümer Rechnung trägt. So kann der behinderte Hausbewohner nicht die Zustimmung zur Entfernung einer Treppe, bestehend aus 6 Stufen zum Hauseingang, beanspruchen mit der Maßgabe, dass an ihrer Stelle eine Rampe zu bauen sei, wenn die Errichtung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rampe (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Der Wunsch zur Errichtung einer Rampe zu einem Hauseingang kann unterschiedliche Gründe haben. Ist ein Wohnungseigentümer auf einen Rollstuhl angewiesen, so kann er ohne fremde Hilfe in ein Haus nur mittels einer geeigneten Rampe gelangen. Die Einrichtung einer Rampe wird auch von älteren Hausbewohnern gefordert, die zwar noch nicht auf die Inanspruchnahme eines Roll...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Gewinn-Check

Es ist sinnvoll, bereits während des laufenden Jahres den Gewinn ständig im Auge zu behalten. Vor dem 31.12. können Sie durch geeignete Maßnahmen – beispielsweise durch das Vorziehen von geplanten Anschaffungen – das Ergebnis noch beeinflussen. Beachten Sie aber stets die betriebswirtschaftlichen Gründe und investieren Sie nicht nur, um steuerlich zu gestalten. Halten Sie al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 6.3 Vermögensauseinandersetzung untereinander

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können nach der Trennung Ausgleichsansprüche haben. Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2 Betriebliche Kosten des privaten Telefonanschlusses

Normalerweise verfügen Unternehmer über einen betrieblichen Telefonanschluss bzw. ein Geschäftshandy. Die Gebühren für den privaten Telefon- oder Internetanschluss sind daher grundsätzlich nicht absetzbare Privataufwendungen.[1] Wird dieser Anschluss jedoch betrieblich genutzt, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass Sie das Telefon in der Privatwohnung für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (Rz. 89 bis 97)

Verfahren: Gebäude auf fremdem Grund und Bodenmehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / b) Gebäude mit Mischnutzung

Das BewG lässt die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten für Gebäude mit einer Mischnutzung offen (zu Verwaltungskosten und Mietausfallwagnis: Lücke/Lüder/Matern, FR 2023, 153 [157]). aa) Verwaltungskosten (Rz. 35) Die Verwaltungskosten für Wohnungen sowie Garagen und ähnlichen Einstellplätze, die der Wohnnutzung dienen, bestimmen sich nach deren Anzahl und den indizierten Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / VIII. Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Rz. 86 bis 103)

Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2 bis 4 BewG) wurde in Anlehnung an das finanzmathematische Verfahren für das Erbbaurecht ausgestaltet, die Bewertung des belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5 bis 7 BewG) in Anlehnung an das finanzmathematische Verfahren für das Erbbaugrundstück. Die Rz. 86 bis 103 enthalten im Wesentlichen keine über den Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / b) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (Rz. 74)

aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3) Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Lie...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Miete, Raumkosten und Instandhaltungen: Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand abgrenzen

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Anwendungserlasse zur neuen... / bb) Restnutzungsdauer (Rz. 74 Satz 4 bis 7)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist von der Restnutzungsdauer auszugehen, die bei der Ermittlung des unbelasteten Grundstücks nach § 193 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BewG zugrunde gelegt wurde. Diese ist um die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu mindern. Ein Gebäudewertansatz entfällt folglich, wenn die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Rest...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Bewertung des belasteten Grundstücks (Rz. 98 bis 103)

Verfahren: Mit fremdem Gebäude belastetes Grundstückmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / bb) Instandhaltungskosten (Rz. 36)

Bei Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung sind die Instandhaltungskosten für jede Nutzung gesondert zu ermitteln. Die Finanzverwaltung unterscheidet nicht nur zwischen Wohnnutzung und Nichtwohnnutzung. Sie unterscheidet auch zwischen unterschiedlichen Nichtwohnnutzungen: Beispiel (Rz. 36 AEBew JStG 2022) „Ein im Ertragswertverfahren zu bewertendes Gebäude verfügt im Erdgesch...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / cc) Offene Fragen zur Restnutzungsdauer im Vergleichswertverfahren

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungs- und Teileigentum sind vorrangig im Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) zu bewerten (§ 182 Abs. 2 BewG). Es stellt sich die Frage, wie in diesen Fällen die Restnutzungsdauer ermittelt werden soll. Die für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlichen (Nds. FG v. 1.12.2022 – 1 K 90/19, EFG 2023, 760 Rz. 94 m.w.N. = ErbStB 2...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Alterswertminderungsfaktor (Rz. 52 bis 56)

Der Alterswertminderungsfaktor ist auf drei Nachkommastellen zugunsten des Steuerpflichtigen auf- oder abzurunden (Rz. 53 Satz 2). Beraterhinweis Grundsätzlich ist Abrunden für den Steuerpflichtigen günstiger. Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 Abs. 2 bis 5 BewG und des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 bis 4 BewG ist ein bei Ablauf des Erbbau-...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.2 Beispiel aus der Praxis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Verlängerung der Restnutzungsdauer (Rz. 20 und 21)

Die Regelung zur Verlängerung der Restnutzungsdauer (§ 185 Abs. 3 Satz 5 BewG) wurde sprachlich an das Grundsteuerwertverfahren (§ 253 Abs. 2 Satz 4 BewG) angepasst. In beiden Verfahren ist von einer verlängerten Restnutzungsdauer auszugehen, wenn nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten sind, die dessen Restnutzungsdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer wese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Bewirtschaftungskosten (Rz. 31 bis 38)

Zweifelsfragen galt es insb. hinsichtlich der Indizierung der Basiswerte der Anlage 23 BewG zu beantworten. Auch brauchte es Hinweise zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten für Gebäude mit Mischnutzung. Sprachlich wird im Gesetz zwischen "Wohn- und Gewerbenutzung" unterschieden. In den AEBew JStG 2022 wird hiervon abweichend zwischen "Wohn- und Nichtwohnnutzung" unterschie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.3 Angleichungsbuchungen

Rz. 53 Angleichungsbuchungen über das Kapitalkonto Wird die Angleichung der Steuerbilanz der Firma an die Prüferbilanz über das Kapitalkonto vorgenommen, so lautet der zusammengesetzte Buchungssatz 2022:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / cc) Mietausfallwagnis (Rz. 37)

Das Mietausfallwagnis hängt vom Rohertrag ab. Bei einer Mischnutzung (Wohnen/Nichtwohnen) sind die Roherträge aufzuteilen. Für Wohnungen, Wohnräume und die dazugehörenden Garagen und ähnlichen Einstellplätze (Wohnnutzung) sind 2 % des Rohertrages als Mietausfallwagnis zu berücksichtigen – für alle anderen Räumlichkeiten 4 %.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

Rz. 1 § 27 ist eine Parallelvorschrift zu § 25 für die Einkunftsarten 4 bis 7 des EStG. Im Gegensatz zu § 25 gilt jedoch die Tabelle A. Rz. 2 Als Gegenstandswert gilt analog zu § 25 die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten, wenn diese höher ist. Zu den Einnahmen zählt dabei auch der Mietwert von eigengenutzten oder kostenlos bzw. unter dem Marktwert (z. B. an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / c) Instandhaltungskosten für Garagen und ähnliche Einstellplätze im Nutzungszusammenhang mit Nichtwohnnutzung (Rz. 36 Satz 4)

Die Instandhaltungskosten für gewerblich genutzte Gebäude(-teile) der Anlage 23 BewG beziehen sich auf die Nutzfläche. Eine entspr. Bezugsvorgabe enthält Anlage 3 ImmoWertV nicht. Für die mit einer Nichtwohnnutzung im Zusammenhang stehenden Garagen und ähnlichen Einstellplätze ist fraglich, ob sich die Ermittlung der Instandhaltungskosten nach der Nutzfläche oder nach einem E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze, Regelherstellungskosten, Verbraucher- und Baupre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Finanzmathematisches Verfahren (Rz. 67 bis 76)

Die Rz. 67 bis 72 enthalten keine über den Gesetzeswortlaut (und die ErbStR u. ErbStH 2019) hinausgehenden Anwendungshinweise und -regelungen. Die Ausführungen zu den Erbbaurechtskoeffizienten (s. VI. 1.) sind auf die Erbbaurechtsfaktoren zu übertragen. Es kann vorkommen, dass ein Erbbaurechtsfaktor des Gutachterausschusses vorliegt, dieser aber für die Grundbesitzbewertung u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Finanzmathematisches Verfahren (Rz. 79 bis 85)

Die Ausführungen zu den Erbbaurechten (s. VI. 2.) gelten für die Erbbaugrundstücke entsprechend. Finanzmathematisches Verfahren: Erbbaugrundstückmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Verwaltungskosten (Rz. 35)

Die Verwaltungskosten für Wohnungen sowie Garagen und ähnlichen Einstellplätze, die der Wohnnutzung dienen, bestimmen sich nach deren Anzahl und den indizierten Einzelansätzen der Anlage 23 BewG. Für gewerblich bzw. nicht zu Wohnzwecken genutzte Räumlichkeiten betragen die Verwaltungskosten 3 % des Rohertrages, der auf diese Räume entfällt. Im Falle einer Mischnutzung ist der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Anwendung von Erbbaurechtskoeffizienten (Rz. 66)

Die Erlasse enthalten keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Anwendungshinweise zu den neu eingeführten Erbbaurechtskoeffizienten. Für die Anwendung ist entscheidend, ob die Ableitung der Erbbaurechtskoeffizienten weitgehend in demselben Modell erfolgt wie die Bewertung nach dem BewG (§ 193 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 177 Abs. 2 u. 3 BewG). Koeffizientenverfahren: Erbbaure...mehr