Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 5 Architektenrecht / II. Sachmängelrechte im Einzelnen

Rz. 101 Liegt ein Mangel des Architekten-/Ingenieurwerks vor, steht dem Auftraggeber grundsätzlich in erster Linie ein Nachbesserungsanspruch gem. §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu. Da sich der Planungsmangel typischerweise im Bauwerk realisiert, ist beim Nacherfüllungsanspruch bezüglich fehlerhafter Pläne danach zu differenzieren, ob diese bereits in das Bauwerk umgesetzt wurden ode...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Inhalt der Erbbaurechtsbestellung

Rz. 159 Für die Wirksamkeit der Erbbaurechtsbestellung reicht es nicht aus, dass man sich über die Bestellung, eines Erbbaurechts einig ist. Zur Eintragung im Grundbuch ist vielmehr erforderlich, dass Einigung und Eintragungsbewilligung Art, Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts festlegen. Zu diesen Einzelheiten gehört eine Bezeichnung des Bauwerks, das der Berechtigte hab...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Recht zur Benutzung in einzelnen Beziehungen

Rz. 116 Benutzen ist ein fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufig und regelmäßig wiederkehrendes, für den Berechtigten mit einem Vorteil verbundenes Gebrauchmachen von dem belasteten Grundstück.[358] Das Benutzungsrecht kann von Handlungen des Berechtigten bedingt abhängig gemacht werden. Daher kann ein Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit auch den Inhalt haben...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / B. Muster: Architektenvertrag

Rz. 12 Muster 15.1: Architektenvertrag Muster 15.1: Architektenvertrag Objektplanung Gebäude und Innenräume Zwischen _________________________ (Name, Adresse) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name, Adresse) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichten be...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / F. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing)

Rz. 16 Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) § 1 Aufgaben des Ingenieurs 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Fall der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Liegen die zu veräußernden Immobilien daher in Deutschland, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung der Wertzahl bei stillliegenden Fabriken (§ 3 WertVO)

Rz. 191 [Autor/Stand] Die Bestimmung des § 3 WertVO enthält Sonderregelungen für die Ermittlung der Wertzahl bei stillliegenden bzw. stillgelegte Fabriken. Der Umstand, dass eine Fabrik nicht nur vorübergehend stillliegt, wirkt sich im Allgemeinen wertmindernd auf den gemeinen Wert des Grundstücks aus. Deshalb wird nach § 3 WertVO die jeweilige nach § 2 Abs. 1 und § 4 WertVO...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Schutz der Hardware

Rz. 3 Die Datenverarbeitungsanlage umfasst alle zur maschinellen Grundbuchführung eingesetzten Geräte im GBA oder bei Stellen, die nach § 126 Abs. 3 GBO im Auftrag tätig werden. Rz. 4 Ihre Aufstellung muss so erfolgen, dass schädliche Witterungseinflüsse, etwa durch Nässe, Sturm, übermäßige Kälte oder Hitze ausgeschlossen sind. Die Gebäude müssen gegen die genannten Umstände ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Löschung ohne Rechtsgrundlage (Abs. 3)

Rz. 12 Vielfach sind Löschungen und/oder Schließung bzw. Umfunktionierung des Gebäudeblattes geschehen, ohne dass die erforderliche Aufhebungserklärung (Löschungsbewilligung) vorlag. Diese genügte weder nach DDR-Recht noch nach Bundesrecht; Nutzungsrecht und/oder Gebäudeeigentum bestehen fort. Rz. 13 Abs. 3 sieht vor, dass die Erklärung aus Anlass der nächsten anstehenden Ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vorliegen einer Nutzungsbescheinigung

Rz. 11 Die Eintragung des Widerspruchs unterbleibt nach Abs. 5 Nr. 2, 3 auch, wenn dem Grundbuchamt eine Bescheinigung vorliegt, die dartut, dass das Gebäude in dem Zeitraum von der Vorlage des Entwurfes des SachenRBerG bis zum Inkrafttreten der GGV genutzt wurde. Der letztere Zeitpunkt wurde aus praktischen Gründen gewählt; ein Nutzungsnachweis bis zum Eintragungszeitpunkt ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / t) Haftung für Sachmängel des Grundstücks (Teil II § 7 Nr. 1)

Rz. 29 Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel am Grundstück richtet sich nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Ein Ausschluss der Sachmängelrechte am Grundstück ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht auch solche Sachmängel erfasst sind, die Mängel am Gebäude oder Einschränkungen der vereinbarten Nutzung des Gebäudes verursachen.[40] In Verbraucherverträgen und Formularverträgen kann...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Umsatzsteuerrecht

Rz. 261 Soll das an die Betriebsgesellschaft vermietete Grundstück im Wege einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG (ohne USt) veräußert werden, ist notwendig, dass der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte Unternehmenstätigkeit fortsetzt oder dies zumindest beabsichtigt, d.h. ist der Gegenstand der Geschäftsveräußerung ein Vermietungsunternehmen, muss der ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / d) Konkreter Schaden

Rz. 74 Wenn bereits ein konkreter Schaden an dem Grundstück/Gebäude des Klägers eingetreten ist, kann dieser, wenn bereits entsprechend durch Sachverständigengutachten festgestellt und evtl. auch bereits bezifferbar, gleich mit geltend gemacht werden: Es bietet sich dann an, sogleich zwei weitere Anträge zu stellen: Hinweis “Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR ____...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Umfunktionierte Gebäudeblätter (Abs. 2 S. 2)

Rz. 11 Bei der Aufhebung von Gebäudeeigentum an ehedem volkseigenen Grundstücken im Zusammenhang mit sog. "Modrow-Kaufverträgen" (G. v. 7.3.1990) existierte häufig für das Grundstück ein Grundbuchblatt, sondern nur die Bestandskarte nach Nr. 160 der Colido-Grundbuchanweisung. Die Liegenschaftsdienste (Grundbuchämter) haben dann häufig anstelle der Schließung des Gebäudeblatt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fabriken und Werkstätten des Handwerks (Nr. 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] § 90 BewG bzw. die Verordnung enthält in Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen Fabriken und Werkstätten des Handwerks keine Begriffsdefinition. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich für Fabriken und Werkstätten weit zu ziehen ist. Unter den Begriff der Fabrik lassen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Formen von Produktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) § 3 Nr 70 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2592 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen betreffend Grund und Boden und Gebäude aufgrund Eintragung eines StPfl ins HR als REIT-AG aufgrund Aufdeckung der stillen Reserven ("Aufstockungsgewinne"), falls (kumulativ): Grund und Boden und Gebäude vor dem 01.01.2005 angeschafft/hergestellt wurden, Schlussbilanz iSd § 13 Abs 1, 3 KStG auf einen Zeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anpassung des Ausgangswerts nach § 83 BewG (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Gem. § 90 Abs. 1 BewG ist der Ausgangswert nach § 83 BewG durch Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Der nach den §§ 84–89 BewG ermittelte Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen stellt in seiner Gesamtheit noch nicht den Einheitswert des Grundstücks dar. Die Summe von Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen bilde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abschlag für Großobjekte

Rz. 226 [Autor/Stand] Als weiterer wertmindernder Umstand kann die eingeschränkte Verwendbarkeit und Verkäuflichkeit besonders großer Objekte angesehen werden.[2] Bei wirtschaftlichen Einheiten, auf die nach § 2 WertzahlVO zu § 90 BewG die Wertzahlen für Lagerhäuser oder für Nachkriegsbauten der "übrigen Geschäftsgrundstücke" anzuwenden sind, (z.B. Lagerhausgrundstücke, Kühl...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / C. Werklieferungsvertrag

Rz. 53 In vielen Fällen bestellt der Gewerkeunternehmer das von ihm benötigte Material nicht per "Katalog",[101] was zwanglos die Anwendung des Kaufvertragsrechts nach sich ziehen würde, sondern gibt dem Lieferanten Vorgaben an die Hand, nach denen das von ihm benötigte Bauelement oder der Baustoff herzustellen ist. Bei dieser Konstellation, nach der der Baustofflieferant di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebswohnungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nicht zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehören die Gebäude und Gebäudeteile, die den Arbeitskräften des Betriebs, die nicht Familienmitglieder des Betriebsinhabers sind, zu Wohnzwecken dienen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dess...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Formelle Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 119 Die Eintragung in das Grundbuch setzt das Vorliegen einer Eintragungsbewilligung und der Anlagen, bestehend in Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie etwa erforderlicher Genehmigungen voraus.[536] Im Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchamt brauchen die Beteiligten nach § 3 WEG noch nicht Miteigentümer des Grundstücks zu sein. Es genügt, wenn sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die in § 9 sowie in den §§ 1 und 4 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung bezeichneten Anlagen stehen mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 im Eigentum des Inhabers der Dienstbarkeit. Befinden sich die Anlagen mehrerer Inhaber von Dienstbarkeiten in einem begehbaren unterirdischen Kanal oder einer vergleichbaren Anlage (Leitungssammelkanal), so steht das Eigentum an dieser ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / c) Baubeschreibung

Rz. 64 Der Unternehmer hat eine Baubeschreibung, deren Einzelheiten sich aus EGBGB Art. 249 § 2 ergeben, dem Vertrag zugrunde zu legen, § 650j BGB. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter, in erster Linie ein Architekt, die wesentlichen Planungsvorgaben erstellt. Die Baubeschreibung hat folgende Informationen zu enthalten:mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / a. Übertragung stiller Reserven

Darunter fällt unter anderem Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gem. § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach kann bei einer Veräußerung von qualifiziertem Anlagevermögen[6] die Aufdeckung von stillen Reserven vermieden werden, indem der Betrag der stillen Reserven von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von im Jahr der Veräußerung angeschafften oder hergestellten Wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Verfall oder Abriss

Rz. 48 [Autor/Stand] Eine wesentliche Ertragsminderung liegt auch bei Verfall einer Immobilie und einem späteren Abriss vor. Der Steuerschuldner hat die Rohertragsminderung zu vertreten, wenn er dem Verfall des Gebäudes nicht entgegengewirkt und die daraus folgende Nichtvermietbarkeit in Kauf genommen hat.[2] Demgegenüber hat der Steuerschuldner nicht zu vertreten, wenn das ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 31 Sondereigentum sind die gem. § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 WEG bestimmten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden wesentlichen Bestandteile des Gebäudes, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 WEG erfüllen, also verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das Gemeinschaftseigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anlagen als Scheinbestandteile

Rz. 2 § 9a Abs. 1 S. 1 GBBerG stellt klar, dass die zu der jeweiligen Dienstbarkeit gehörenden Anlagen im Eigentum des Berechtigten der Dienstbarkeit stehen. Sie sind damit Scheinbestandteile i.S.d. § 95 Abs. 1 S. 2 BGB.[2] Wird die Anlage von mehreren Berechtigten genutzt, insbes. als sog. Leitungssammelkanal, steht sie in Miteigentum zu gleichen Teilen (§ 9a Abs. 1 S. 2 GB...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 9. Immobilienertragsteuer

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie wird ab 2012 im Rahmen der Immobilienertragsteuer in §§ 30 ff. ÖstEStG geregelt. Grundsätzlich ist als Erlös der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös anzusetzen und mit 30 % zu besteuern. Es bestehen jedoch diverse Befreiungen bzw. Übergangsbestimmungen, die im jeweiligen Einzelfall zu beachten si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 549 Abs. 3

Rz. 4 Dieser Teil der Vorschrift betrifft die Ausnahmen für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim. Dieser Wohnraum hat nur deswegen eine eigenständige Regelung in Abs. 3 erfahren, weil die Sozialklausel des § 556a a. F. schon bisher diesen Wohnraum nicht erfasste (§ 556a Abs. 8 a. F.) und diese Regelung übernommen werden sollte. Folgerichtig ist also § 574 in § 54...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern

Rz. 105 Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Unterfangungsvereinbarung zustande: § 1 Gegenstand Der Bauherr plant die Errichtung eines Bauwerks, näm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wesen

Rz. 2 Das altrechtliche Erbbaurecht war (wie das Erbbaurecht nach dem ErbbauRG, siehe unten Rdn 5 ff.) gleichfalls eine Grundstücksbelastung des Inhalts, dass dem Gläubiger das veräußerliche und vererbliche Recht zustand, auf oder unter der Oberfläche des Grundstückes ein Bauwerk zu haben (§ 1012 BGB); es konnte auf die Benutzung eines für das Bauwerk nicht erforderlichen Te...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 51 Die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb der Fristen des § 438 BGB. Bei der Regelung der Verjährung hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts für den Bauhandwerker Vorteile gebracht, indem nun in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschrieben ist, dass die Ansprüche aus § 437 Nr. 1, Nr. 3 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei ...mehr

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.2 Gemeinsamer Haushalt

Von einem gemeinsamen Haushalt wird ausgegangen, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an der gleichen Stelle (z. B. Haus, Wohnung) haben und in Wirtschaftsgemeinschaft leben. Es ist auf den Lebensmittelpunkt abzustellen. Ein nur vorübergehendes Wohnen außerhalb des gemeinsamen Haushalts ist unschädlich. Achtung Erweiterter Haushaltsbegriff Ein gemeinsamer Haushalt be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Rz. 23 Der Bestimmtheitsgrundsatz zwingt zur genauen Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum und zwischen den Sondereigentumsbereichen der einzelnen Wohnungseigentümer. Sie erfolgt durch Gesetz (§§ 1 Abs. 5; 5 Abs. 1–3 WEG), den zum Grundbuchinhalt gemachten Vereinbarungen i.V.m. Aufteilungsplan (§§ 3; 7 Abs. 3; 4 Abs. 1 WEG), bauliche Abgeschlossenheit der Rau...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

Rz. 130 Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klä...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 14. Abnahme

Rz. 176 Die in § 12 Abs. 4 VOB/B geregelte förmliche Abnahme hat für beide Parteien den Vorteil, dass aufgrund des schriftlichen Abnahmeprotokolls Klarheit über die Feststellungen und getroffenen Absprachen bei der Abnahme herrscht. Die förmliche Abnahme hat nach § 12 Abs. 4 VOB/B auf Verlangen einer Partei stattzufinden, wobei die Vereinbarung über die förmliche Abnahme ber...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klageerwiderung

Rz. 114 Muster 2.2: Klageerwiderung Muster 2.2: Klageerwiderung Landgericht _________________________ Kammer für Handelssachen In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen _________________...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 1. Präambel

Rz. 134 Von einem Generalunternehmervertrag spricht man, wenn ein Bauunternehmer es übernimmt, alle Bauleistungen zur Errichtung des Bauwerkes zu erbringen, wobei im Regelfall das Bauwerk schlüsselfertig erstellt wird. Einen erheblichen Teil der Bauleistungen erbringt der Generalunternehmer mit seinen eigenen Leuten, zumeist die Erstellung des Rohbaus. Dabei sind im Regelfal...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Verjährung nach VOB/B

Rz. 66 Im Bereich der VOB/B gilt eine Verjährungsfrist für Bauwerke von vier Jahren, § 13 Abs. 4 VOB/B. Für andere Werke als Bauwerke sowie für feuerberührte Teile von Feuerungsanlagen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die kürzeren Fristen tragen dem reg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Eintragung ohne den gesetzlich gebotenen Mindestinhalt

Rz. 51 Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung eines an sich eintragungsfähigen Rechts kann ebenfalls dadurch eintreten, dass die Eintragung nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt aufweist. Hierzu zählen insbesondere die Eintragung von Rechten, Vormerkungen, Widersprüchen[187] und Veräußerungsverboten ohne die Angabe eines Begünstigten,[188] die Eintragung...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Definitionen

Rz. 1 Der Bauträgervertrag ist nach § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen [1] und gem. § 650u Abs. 1 S. 1 BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[3]...mehr