Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 1. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 60 Wird wegen eines Teils des Streitgegenstands Revision eingelegt und wegen eines anderen Streitgegenstands Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, so liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor. Beispiel 33: Revision und erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Eingeklagt waren zwei Forderungen in Höhe von 60.000,00 EUR und 40.000,00 EUR. Das OLG hat im Berufungsverfahren der K...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Überblick

Rz. 9 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich nach Nr. 3101 VV auf 0,8 reduzieren kann. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Rz. 10 Auch im selbstständigen Beweisv...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VIII. Fortsetzung des Rechtsstreits durch den bzw. die Erben

Rz. 93 Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits eine Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess weiter, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort. Ab dem Erbfall, ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[35] Rz. 94 Es handelt...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / c) Einigungsgebühr

Rz. 30 Kommt es im Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in Höhe von 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren ist unerheblich (arg. e. Nr. 1003 VV). Beispiel 12: Beweisverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt führt ein Beweisverfahren über Baumängel in Höhe von 30.000,00 EUR. Nach Erhalt des Gutachtens verhandeln die Anwälte...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahrensgebühr mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 123 Möglich ist auch, dass neben der Verfahrensgebühr sowohl Termins- als auch Einigungsgebühr anfallen. Beispiel 79: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XX. Verkehrsanwalt

Rz. 214 Auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt ein Verkehrsanwalt in Betracht. Dieser erhält seine Vergütung ebenso wie in Zivilsachen nach Nr. 3400 VV. Er erhält also eine Verfahrensgebühr in Höhe der Gebühr des Hauptbevollmächtigten, höchstens jedoch 1,0 (siehe hierzu § 20 Rdn 7 ff.).mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Ermäßigte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV)

(a) Überblick Rz. 89 Nach Nr. 3105 VV ermäßigt sich die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV auf 0,5. Die Ermäßigung tritt danach ein,mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Allgemeiner Gebührenrahmen

Rz. 16 Vorgesehen ist – vorbehaltlich der Begrenzungen in Anm. Abs. 1 und Abs. 2 sowie in Nr. 2301 VV – ein Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich der Rahmen um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Beispiel 3...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Grundsatz

Rz. 88 Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2. Auf den Verlauf des Termins kommt es vorbehaltlich der Ermäßigung nach Nr. 3105 VV (siehe Rdn 89 ff.) nicht an. Insbesondere ist es unerheblich, ob streitig, nicht streitig verhandelt wird, ob der Rechtsstreit für erledigt erklärt, die Klage zurückgenommen oder ein V...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 68. Vollstreckungsbescheid

Rz. 146 Das Verfahren über den Erlass eines Vollstreckungsbescheids gehört zum Mahnverfahren. Ist der Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden, richtet sich auch die Gebühr der Nr. 3308 VV nach altem Recht, selbst wenn der Vollstreckungsbescheid erst in 2021 beantragt worden ist.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (g) Zweites Versäumnisurteil

Rz. 115 Auch für ein zweites Versäumnisurteil entsteht grundsätzlich nur eine 0,5-Terminsgebühr gem. Nrn. 3104, 3105 VV. Das betrifft allerdings nur den Fall, dass der Anwalt an dem ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt war oder dass das zweite Versäumnisurteil auf einen Vollstreckungsbescheid hin ergeht. War der Anwalt auch schon am ersten Versäumnisurteil beteiligt, fäll...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (dd) Säumnis und Teilerörterung

(1) Überblick Rz. 125 Möglich ist auch, dass im Falle der Säumnis des Gegners zwar mit dem Gericht erörtert wird, aber nur über einen Teil der Gegenstände. Dann entstehen mehrere Terminsgebühren, eine zu 1,2 (Nr. 3104 VV) und eine zu 0,5 (Nrn. 3104, 3015 VV). Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG. (2) Erörterung nur über Teil der Hauptforderung Rz. 126 Wird nur über einen Te...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erörterung nur über Nebenforderung

Rz. 129 Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. Zinsen, oder wegen vorgerichtlicher Kosten erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 Abs. 1 u. 2 GKG. Rz. 130 Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (e) Im Anwaltsprozess erscheint die Gegenpartei persönlich ohne anwaltliche Vertretung

(aa) Überblick Rz. 106 Voraussetzung der Gebührenermäßigung der Nr. 3105 VV ist dem Wortlaut nach, dass der Gegner entweder nicht erscheint (1. Alt.) oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist (2. Alt.). Mit anderen Worten:mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / c) Einigung

Rz. 20 Im Falle einer Einigung entsteht lediglich eine 1,0-Gebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV, da es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt. Auf eine Anhebung des Gebührensatzes für die Einigungsgebühr hat der Gesetzgeber in Nr. 1004 VV bewusst verzichtet.mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 38 In Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache erhält der Anwalt nunmehr eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich grundsätzlich auf 1,6 beläuft. Rz. 39 Wie in allen Verfahren ermäßigt sich diese Gebühr bei vorzeitiger Erledigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV auf 1,1, also wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Re...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XI. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 136 Wird der Anwalt beauftragt, über die Erfolgsaussichten einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zu beraten, ohne dass ihm bereits der Auftrag zur Revision erteilt worden ist, erhält er wiederum die Gebühr nach Nr. 2100 VV und im Falle des Gutachtens nach Nr. 2101 VV. Zu Einzelheiten siehe § 7.mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / bb) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig

Rz. 28 War der Anwalt im Hauptsacheverfahren nicht beauftragt, dann erhält er im Verfahren der Gehörsrüge die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Rz. 29 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens j...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (12) Terminsvertreter im Rechtsmittelverfahren

Rz. 115 Auch im Rechtsmittelverfahren kommt eine Terminsvertretung in Betracht. Der Terminsvertreter erhält auch hier die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr sowie eine volle Terminsgebühr. Beispiel 71: Terminsvertretung im Berufungsverfahren Für den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht wird ein Terminsvertreter bestell...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 93 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (Nr. 3101 VV), wobei wiederum § 15 Abs. 3 RVG zu beachten ist. Beispiel 46: Teilwiderspruch, ursprünglicher Gesamtauftrag des Antragsgegner...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahrensgebühr

Rz. 107 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 66: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (d) Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Rz. 102 Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht vor Erlass des Versäumnisurteils mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag ges...mehr

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§ 35 Strafsachen / (9) Einigungsgebühr im Privatklageverfahren

Rz. 132 In Privatklageverfahren kann es auch im Strafprozess zu einer Einigung kommen. Hier kann die Einigungsgebühr in Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG zweimal entstehen, nämlich:mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht im Übrigen ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Beis...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr" nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV

Rz. 22 Zu beachten ist die Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellensatz eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfachen und nicht schwierigen Angele...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Die Gebührenarten

Rz. 7 Grundsätzlich gelten Wertgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit, dem Gegenstandswert, richtet (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier ist also zunächst der Gegenstandswert zu ermitteln. Aufgrund des gefundenen Wertes ist dann der Gebührenbetrag aus der Tabelle des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zum VV – bzw. im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Wer...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 203 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Überblick

Rz. 125 Möglich ist auch, dass im Falle der Säumnis des Gegners zwar mit dem Gericht erörtert wird, aber nur über einen Teil der Gegenstände. Dann entstehen mehrere Terminsgebühren, eine zu 1,2 (Nr. 3104 VV) und eine zu 0,5 (Nrn. 3104, 3015 VV). Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG.mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / bb) Erstinstanzliche Verfahren vor dem FG

Rz. 17 Für die Verfahren vor den Finanzgerichten gilt dagegen Nr. 3202 VV, die allerdings ebenfalls eine 1,2-Gebühr vorsieht, sodass sich hier im Ergebnis keine Unterschiede ergeben. Rz. 18 Auch hier kann die Terminsgebühr durch eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder eine Einigung ausgelöst werden (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). R...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 7. Beweisverfahren mit vorangegangener außergerichtlicher Vertretung

Rz. 55 Ist dem Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV oder auch die der Nr. 2303 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens zur Hälfte, höchstens zu 0,75, angerechnet, da dies dann das erste nachfolgende gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV ist.[16] Die Gesc...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (i) Mischfälle

Rz. 121 Möglich sind auch Mischfälle, sodass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar. (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines T...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundsatz

Rz. 31 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach § 15a Abs. 3, 2. Var. RVG im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist nicht erforderlich.mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / g) Anrechnung auf reduzierte Verfahrensgebühr

Rz. 57 Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die reduzierte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[22] Beispiel 32: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, sodass...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / e) Hilfsnormen

Rz. 22 Hilfsnormen müssen nach dem Wortlaut des § 10 RVG nicht angegeben werden. Gleichwohl empfiehlt sich dies. Wenn also z.B. nach einem Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess das Nachverfahren durchgeführt wird, sollte § 17 Nr. 5 RVG mit angeführt werden sowie bei einer Zurückverweisung § 21 Abs. 1 RVG. Auch sonstige Hilfsnormen, insbesondere Nr. 1008 VV zur Erhöhung der ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Vor Erlass des Versäumnisurteils wird erörtert

Rz. 110 Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das Gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht im Falle der Säumnis, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (siehe Rdn 102). Es entsteht die 1,2-Terminsgebühr.[52] Beispiel 56: Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei, vor Erlass des Versäumnisurt...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Rz. 73 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn es weder zu einem gerichtlichen Termin noch zu einem Sachverständigentermin kommt, der Anwalt aber mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).[29] Besprechungen mit dem Auftraggeber oder dem Gericht reichen nicht aus.[30] Rz. 74 Soweit...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 182 Des Weiteren kann im gerichtlichen Verfahren noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hinzukommen (Nr. 1010 VV). Rz. 183 Voraussetzungen der Zusatzgebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 17 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers – in Abweichung zu § 15 Abs. 2 RVG – eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV, und zwar unbeschadet des § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 18 Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern kommt zwar auch hier in Betracht, allerdings nur, wenn der A...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 2. Einfaches Schreiben

Rz. 16 Sofern der Anwalt nur mit einem einfachen Schreiben beauftragt ist, reduziert sich die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV auf eine 0,3-Gebühr. Zu beachten ist, dass der Auftrag bereits auf ein einfaches Schreiben gerichtet sein muss. Es kommt nicht auf das Erscheinungsbild des letztlich verfassten Schreibens an (Anm. zu Nr. 2301 VV). Beispiel 5: Abrechnung Kündigungssch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorbefassung richtet sich nach dem RVG

Rz. 33 Hatte der Anwalt im Besteuerungs- oder Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, ist diese nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig anzurechnen, höchstens zu 0,75. Beispiel 9: Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Verwaltungs-/Besteuerungsverfahren auf die nachfolgende Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens Die Kindergeldkasse hatte von der Ma...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 34 Der Gegenstandswert der Verkehrsanwaltstätigkeit ist stets gesondert zu bestimmen. Er kann insbesondere dann geringer sein, wenn der Verkehrsanwalt erst nach einer Teilklagerücknahme beauftragt wird oder wenn er den Verkehr nur hinsichtlich eines Teils der Gegenstände führen soll. Beispiel 13: Unterschiedliche Gegenstandswerte bei Verkehrsanwalt und Prozessbevollmächt...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (aa) Überblick

Rz. 106 Voraussetzung der Gebührenermäßigung der Nr. 3105 VV ist dem Wortlaut nach, dass der Gegner entweder nicht erscheint (1. Alt.) oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist (2. Alt.). Mit anderen Worten:mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 6. Erinnerung gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 145 Die gleichen Berechnungen wie zur sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gelten auch bei Erinnerungsverfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, wobei die Erinnerung nur hinsichtlich des Absetzens von Kostenpositionen unter 200,01 EUR in Betracht kommt (§ 11 Abs. 2 RPflG i.V.m....mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 54 Wird der Anwalt mit der Vertretung im Nachprüfungsverfahren tätig, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung wird abgelehnt, Rechtsstreit wird dennoch durchgeführt

Rz. 72 Wird der Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe abgelehnt und das Hauptsacheverfahren dennoch durchgeführt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Beispiel 42: Abgelehnte Prozesskostenhilfebewilligung, Durchführung des Rechtsstreits Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftra...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / cc) Titulierung nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 37 Wird die Geschäftsgebühr zwar nach dem vollen Gebührensatz, jedoch nach einem geringeren Gegenstandswert zugesprochen, wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren hälftig nach dem Wert angerechnet, nach dem sie zugesprochen worden ist. Beispiel 22: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Wert Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (Wert: 8.000,00 EUR) eine 1,...mehr

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§ 35 Strafsachen / dd) Einigungsgebühr

Rz. 54 In einem Privatklageverfahren kann noch eine Einigungsgebühr nach Nr. 4147 VV hinzukommen. Beispiel 20: Sühnetermin im Privatklageverfahren mit Einigung In einer Privatklagesache ist der Anwalt als Verteidiger tätig. Dort hat er an einem Sühnetermin nach § 380 StPO teilgenommen, in dem sich die Parteien geeinigt haben. Der Anwalt erhält wiederum eine Grund- und eine Ver...mehr