Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / IV. Anpassung der Vergütung

Längst notwendig und überfällig wurden die Gebühren für die Mitglieder des Gläubigerausschusses zum 1.1.2021 angepasst. Die Neuerungen gelten aber erst für alle ab dem 1.1.2021 beantragten Neuverfahren, sodass mangels Rückwirkung eine Zeit lang noch sowohl das alte wie auch das neue Recht geläufig bleiben sollte. Der Übersichtlichkeit wegen sollen daher die bisherige sowie d...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 5. Zusammenstellung

Somit sind Rechtsanwalt K folgende Gebühren und Auslagen angefallen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unterstützen des Betreibers der elektronischen Schnittstelle i. S. d. S. 1 und 2 UStG

Rz. 46 Die Bereitstellung einer elektronischen Schnittstelle an sich genügt nicht, um die Rechtsfolgen von § 3 Abs. 3a UStG auszulösen. Denn der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wird durch die Definition des Unterstützens eingeschränkt, die in Art. 5b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2026, enthalten ist.[1] Die...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist falsch. Sie reiht sich nahtlos ein in die Reihe der falschen Entscheidungen in der oberlandesgerichtlichen Rspr. zu dieser Problematik (vgl. zuletzt OLG Stuttgart AGS 2021, 171). Man kann zu der Problematik schreiben, was man will, und diese Rspr. kritisieren. Es interessiert nicht, sondern es wird weiter von falschen Entscheidungen anderer OLG abgesc...mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / II. Aussetzung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens

Die Beschwerde ist zwar nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO zulässig; sie ist jedoch unbegründet. Der Rechtspfleger hat das Verfahren über die Festsetzung der Vergütung der Antragstellerin zu Recht gem. § 11 Abs. 4 RVG ausgesetzt. Macht ein Beteiligter geltend, dass der vom Gericht für die Gerichtsgebühren festgesetzte Verfahrenswert nicht gem...mehr

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AGS 07/2021, Höver, Gebührentabellen mit Erläuterungen

Begründet von Albert Höver; fortgeführt von Henning Oberlack. 38. Aufl., 2021. Verlag C.F. Müller. 418 S., 34,00 EUR Die von Albert Höver begründeten Gebührentabellen enthalten alle für die anwaltliche und gerichtliche Praxis wichtigen Tabellen und maßgeblichen Gebühren- bzw. Vergütungsvorschriften. Für das VV RVG sind insgesamt drei Gebührentabellen abgedruckt. Dabei gehen d...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / b) Beschwerdeinstanz

Etwas anderes gilt nur für die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die ggf. in diesem dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen.[46] Insoweit handelt es sich um eine das Verfahren – das Beschwerdeverfahren – abschließende Entscheidung i.S.d. § 464 Abs. 1 StPO. Für die Kostenentscheidung gilt § 473 StPO. War die Beschwerde des Verurteilten erfolgreich, ist die St...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / II. Ausgangspunkt immer Mittelgebühr

Nach Auffassung des AG hat die Bußgeldbehörde die seitens des Verteidigers beantragte Auslagen- und Gebührenfestsetzung bei der Grundgebühr nach Nr. 5100 VV sowie der Verfahrensgebühr nach Nr. 5103 VV und der Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV zu Unrecht gekürzt. Die Rahmengebühr nach § 14 RVG sei unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierig...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen Diese Vorschrift weicht für das erstinstanzliche Urteilsverfahren von der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG geltende...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 9.2.2021 u.a. wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte zunächst Revision eingelegt, diese jedoch noch vor Einreichung einer Revisionsbegründung zurückgenommen, sodass das Urteil seit dem 16.2.2021 rechtskräftig ist. Der bestellte Beistand der Nebenklägerin hat mit Schriftsatz vom 10.2.2021 die Festsetzun...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes außerorts eine Geldbuße i.H.v. 160,00 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden Außerdem drohte die Eintragung eines Punktes im FAER als mittelbare Folge. Der Verteidiger hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und diesen Einspruch begründe...mehr

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zfs 07/2021, Dieselskandal:... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus §§ 826 Abs. 1, 31 BGB." Die Bekl. hat den Kl. vorsätzlich geschädigt, indem sie ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, die dazu führte, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs das Risiko einer Betriebsbeschränkung bzw. -untersagung bestand. Im Einzelnen: a. Die Wirkun...mehr

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zfs 07/2021, Umsatzsteuer a... / 3 Anmerkung:

Höhe des Umsatzsteuersatzes Berechnung der Umsatzsteuer Nach Nr. 7008 VV RVG erhält der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer auf die Vergütung in voller Höhe, es sei denn, sie bleibt gem. § 19 Abs. 1 UStG unerhoben, nämlich dann, wenn der Rechtsanwalt sog. Kleinunternehmer ist. Gem. § 12 Abs. 2 UStG beträgt der Umsatzsteuersatz für die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig 19 % der ...mehr

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AGS 07/2021, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetzliche Neuregelung Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019", (BGBl I, 2121) ist in § 397b StPO seit dem 13.12.2019 jetzt ausdrücklich eine gemeinschaftliche Nebenklagevertretung vorgesehen. Hintergrund dieser (Neu-)Regelung ist (dazu BT-Drucks 19/14747, 38), dass in Strafverfahren mit einer Vielzahl von Nebenklägern, die jeweils durch ei...mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Voraussetzungen Der BGH hat darauf hingewiesen, dass über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, dann in der Sache zu entscheiden ist, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt. Vorliegend ist im Ve...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / 3 Anmerkung:

Die Frage, ob die durch das getrennte Führen mehrerer Prozesse durch denselben, aber auch durch verschiedene Kl. anfallenden Mehrkosten erstattungsfähig sind, stellt sich stets, wenn es in den mehreren in engem zeitlichen Zusammenhang geführten Verfahren um denselben oder zumindest um einen weitgehend identischen Lebenssachverhalt geht. Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinhei...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Andere Ansicht als die Literatur Die Entscheidung des BGH reiht sich ein in die Liste "wenig verwalterfreundlichen" Entscheidungen. Der BGH folgt damit seiner Rspr. aus dem Jahr 2017 und setzt diese fort (BGH, Beschl. v. 14.12.2017 – IX ZB 101/15). Diese Ansicht deckt sich jedoch nicht mit der überwiegenden Lit., wonach teilweise eine solche Kürzung nicht angenommen wird, ...mehr

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AGS 07/2021, Maßgeblicher U... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umsatzsteuer bei Änderungen des Steuersatzes Das VG Berlin vertritt ebenso wie Volpert (RVGreport 2020, 322, 323) die Auffassung, dass für die Frage, mit welchem Umsatzsteuersatz die Vergütung des Rechtsanwalts zu versteuern ist, auf die Beendigung der Anwaltstätigkeit abzustellen sei. Maßgebend ist hierfür das Ende des Leistungszeitraums, in dem die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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AGS 07/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 289) befasst sich Volpert mit dem Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen und dabei im ersten Teil zunächst mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Über die Anpassungen der Vergütung des Gläubigerausschusses zum 1.1.2021 berichtet Lissner (S. 294). Mit der Bemessung der Betragsrahmengebühren in strafrechtlichen Bußgeldverfahren hat sich das AG Hamb...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Das ArbG Nürnberg hatte die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen und den Streitwert auf 42.840,00 EUR festgesetzt. Im Berufungsverfahren vor dem LAG Nürnberg haben die Parteien einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, wonach es bei der Kostenentscheidung erster Instanz verbleibt. Der Beklagte, der seinen Sitz in Berlin hat, war in den Gerichtsverhandlungen vor dem ArbG ...mehr

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebü... / 2 Gründe

II. Die Revision bleibt ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat gemeint, die Beratung zweier Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments und die Fertigung eines entsprechenden Entwurfs lösten keine Geschäftsgebühr aus. Es handele sich nicht um ein Tätigwerden nach außen und nicht um die Mitwirkung an einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Bindung. Eine m...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / Leitsatz

Nimmt der Angeklagte seine Revision vor deren Begründung zurück, steht dem Beistand des Nebenklägers keine Gebühr für das Revisionsverfahren zu. OLG Celle, Beschl. v. 28.4.2021 – 2 Ws 122/21mehr

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AGS 07/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte ihre Forderungen gegen den Schuldner bereits rechtskräftig durch Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Anschließend waren verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt worden. Parallel dazu hatte der Schuldner seine Gehaltsansprüche an die Gläubigerin unter Mitwirkung deren Anwältin abgetreten. Die Anwältin hat sodann beim Arbeitgeber die Abtret...mehr

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AGS 07/2021, Vergütung für ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Verfahrensgebühr, sondern Geschäftsgebühr Die Entscheidung ist im Wesentlichen unzutreffend. Das Amtsgericht verkennt, dass hier gerade keine Vollstreckungsmaßnahme vorliegt. Was gewesen wäre, wenn vollstreckt worden wäre, ist irrelevant. Dass die Gläubigerin hätte vollstrecken können, mag sein. Dies ist aber ein anderer Fall. Der Schuldner hatte hier freiwillig sein...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / b) Nebenkläger

Gem. § 472 Abs. 1 StPO sind die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen dem Angeklagten aufzuerlegen, wenn er wegen einer Tat verurteilt wird, die den Nebenkläger betrifft. Die notwendigen Auslagen für einen psychosozialen Prozessbegleiter des Nebenklägers können dem Angeklagten nur bis zu der Höhe auferlegt werden, in der sich im Falle der Beiordnung des psychosozi...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Des Weiteren besteht nach Auffassung des AG ein Anspruch auf Erstattung einer zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV. Ein entsprechender Anspruch entstehe dann, wenn das behördliche Verfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Die Argumentation der Behörde, die Einstellung beruhe allein auf der R...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kosten des Anwaltswechsels grds. erstattungsfähig Nach der Rspr. des BGH (AGS 2010, 52 = RVGreport 2010, 109) ist es grds. unbedenklich, dass ein Gläubiger außergerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt, als im gerichtlichen Verfahren und dass dann die Kosten beider Anwälte zu erstatten sind, sofern ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach besteht. Nu...mehr

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AGS 07/2021, Gegenstandswer... / II. Einigungsgebühr nur aus den verbliebenen Ansprüchen

Eine 1,8-Geschäftsgebühr ist nicht angemessen, sondern lediglich eine 1,5-Gebühr. Dabei ist bereits die 20 %ige Toleranzgrenze, die einem Anwalt grds. zusteht, berücksichtigt. Daraus ergibt sich dann eine 1,5-Geschäftsgebühr aus dem unstreitig regulierten Gesamtwert von 33.019,68 EUR. Die Einigungsgebühr kann der Kläger dagegen nur aus einem Wert i.H.v. 7.500,00 EUR erstattet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2021, Die Vergütung ... / 4. Bemessungskriterien

Regelvergütungsform ist der sog. Zeitaufwand, den ein Mitglied des Ausschusses notwendigerweise betrieben hat. Dies indiziert, dass gerade "nicht notwendige Tätigkeiten" nicht zu vergüten sind. So kann "allgemeiner Rechtskundeunterricht" oder aber eine spezielle Fortbildungsteilnahme zu Aufgaben und Tätigkeit eines Gläubigerausschusses – sei es aus Anlass einer konkreten Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 51 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für die Anträge nach Abs. 2 und 3 keine weiteren Gebühren. Der Rechtsanwalt des Schuldners erhält für einen Antrag nach Abs. 1 eine Vollstreckungsgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Die entstehenden Kosten sind Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO. Die Kostentragungspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Schlechtvertretung als außergebührenrechtlicher Einwand?

Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann aus 2 Gründen eingeleitet werden, nämlich zur Festsetzung der zu erstattenden Kosten des (zumindest teilweise) obsiegenden Klägers (Kostenfestsetzungsverfahren, vgl. § 139 FGO) oder zur Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten gegenüber seinem Mandanten (Vergütungsfestsetzungsverfahren, vgl. § 11 RVG). Im Kostenfestsetzungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.11 Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis – Coronahilfen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen.[1] Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wurde die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bisl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 21 Die Kosten sind solche der Hauptsache, nicht die der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO. Der Beschluss selbst enthält deshalb keine Kostenentscheidung; auch § 97 ZPO ist nicht anwendbar. Gerichtsgebühren entstehen nicht. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren nach KV Nr. 2121 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Die Gebühren des Rechtsanwalts entstehen nach § 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten

Rz. 13 Gerichtsgebühren werden für die Erteilung sowohl des Rechtskraft- als auch des Notfristzeugnisses nicht erhoben (Zöller/Seibel, § 706 Rn. 17). Es fallen weder Schreibauslagen noch erstattungsfähige Postgebühren an. Über Kosten hat der Urkundsbeamte demnach nicht zu entscheiden. Rz. 14 Für den Rechtsanwalt, der die Partei schon in dem Prozess vertreten hat, entstehen – ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.1 Verlustzuweisungen

Rz. 113 Bei Immobilienfonds konnten früher unangemessen hohe Gebühren für die Vermittlung der Zwischen- und Endfinanzierung nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil sie als rechtsmissbräuchlich angesehen wurden.[1] Später wurden die Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung in der Steuerbilanz der K...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühren

Rz. 33 Der Anwalt erhält nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5-Terminsgebühr. Auf die Höhe der Gebühren im vorangegangenen Verfahren kommt es nicht an. Er erhält daher auch dann eine 0,5-Gebühr, wenn er im Ausgangsverfahren lediglich 0,3-Gebühren erhalten hat, wie etwa bei Beschwerden in Vollstreckungssachen (VV 3309).[45] Rz. 34 Ist ein als Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere Gebühren

a) Anfechtungsklage Rz. 16 Das Aufgebotsverfahren findet seine Beendigung mit Erlass des Ausschließungsbeschlusses (vgl. § 439 Abs. 1 FamFG). Wird Anfechtungsklage (vgl. § 439 Abs. 4 FamFG) gegen den Ausschließungsbeschluss erhoben, gehört diese nicht mehr zum Aufgebotsverfahren und wird besonders nach VV 3100 ff. vergütet. b) Beschwerde Rz. 17 Wird der Antrag auf Erlass eines ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 49 Gebühren sind immer umsatzsteuerpflichtig.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Sonstige Gebühren

Rz. 72 Sonstige Gebühren sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann keine zusätzliche Gebühr entstehen, wenn sich das Verfahren erledigt. Die VV 4141 und 5115 sind hier nicht anwendbar. Eine entsprechende Gebühr sieht VV Teil 6 Abschnitt 1 nicht vor. Auch zusätzliche Gebühren wie nach den VV 4142, 5116 sind nicht vorgesehen. Eine auftragsgemäß erbrachte Einzeltätigkeit unterfäll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

Rz. 20 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger noch keinen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 2 wie im Arrestverfahren die Gebühren nach VV 3100 ff.[12] Es fallen also die 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 und insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins die 1,2 Terminsgebühr VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren- und Auslagenvorschriften

Rz. 3 Neben den Gebühren dieses Abschnitts kommen im Rahmen der Beratungshilfe keine weiteren Gebühren in Betracht, wie es sich auch ausdrücklich aus der VV Vorb. 2.5 ergibt. Anwendbar bleiben dagegen die allgemeinen §§-Vorschriften des RVG und auch die Auslagentatbestände nach VV Teil 7.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu erhebende Gebühren

Rz. 53 Die Hinweispflicht erstreckt sich nur auf Gebühren. Damit sind die im RVG geregelten staatlichen Tarife gemeint. Nur diese Gebühren werden i.S.d. Abs. 5 "erhoben".[11] Rz. 54 Darüber hinaus kommt eine Hinweispflicht auch für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht, wenn sich die dort vereinbarte Vergütung zumindest auch nach den gesetzlichen Gebühren ric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Gebühren

Rz. 18 Zusätzlich zu den Gebühren nach VV 3327 und VV 3332 kann für die Mitwirkung beim Abschluss einer Einigung zwischen den Parteien für den Rechtsanwalt die Einigungsgebühr erwachsen: bei anhängigen Ansprüchen eine 1,0-Gebühr nach VV 1003, sonst eine 1,5-Gebühr nach VV 1000.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren

I. Grundgebühr Rz. 8 Wird der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren tätig, entsteht grundsätzlich die Grundgebühr nach VV 5100, da dies der erste Abschnitt ist, in dem der Verteidiger tätig werden kann. Ausnahmsweise entsteht die Grundgebühr jedoch nicht, wenn der Anwalt bereits im Strafverfahren wegen derselben Tat tätig war (vgl. VV 5100 Rdn 7). II. Verfahrensgebühr Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Erste Instanz Rz. 30 Nr. 6 betrifft den Fall, dass eine vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 1 ZPVtrAUTAG) auf Antrag des Gläubigers in eine endgültige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 2 ZPVtrAUTAG) umgewandelt werden soll. Das Verfahren über die endgültige Vollstreckbarkeit bildet mit dem Verfahren über die vorläufige Vollstreckbarkeit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenhei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Höhe der Gebühren

1. Geschäfts- und Verfahrensgebühren a) Gebühren Rz. 46 Die Höhe der Geschäfts- und Verfahrensgebühren nach VV 4136 bis 4139 richtet sich nach den Verfahrensgebühren für den ersten Rechtszug, also nach den Verfahrensgebühren aus Unterabschnitt 3 (VV 4106, 4112, 4118). Hier ist also zunächst einmal nach der Zuständigkeit des Gerichts zu differenzieren. Der Gebührenrahmen bestim...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Abs. 2)

1. Geltungsbereich (Abs. 2) Rz. 90 Nach Abs. 2 gilt Abs. 1 für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entsprechend. Damit wurde die bisher fehlende gesetzliche Grundlage für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschaffen. Durch die Vorschrift ist nun klargestellt, dass der Rechts...mehr