Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Betragsrahmengebühren (Abs. 1 S. 3)

Rz. 55 Bei Betragsrahmengebühren ist das Haftungsrisiko nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 3 stets zu berücksichtigen, da hier der Wert der Angelegenheit unmittelbar keinen Einfluss auf die Gebühren hat. Die obligatorische Berücksichtigung führt indes nicht automatisch zu einer Gebührenerhöhung. Sie tritt vielmehr nur dann ein, wenn im Einzelfall tatsächlich ein objektiv höhere...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 4. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 192 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der VV 3100 ff. (VV Vorb. 3.2 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandsgleichheit

Rz. 31 Die Anrechnung führt nicht zum kompletten Wegfall der im Mahnverfahren angefallenen Terminsgebühr. Vielmehr vermindert sich der Anspruch des Prozessbevollmächtigten auf die im nachfolgenden Rechtsstreit entstandene Terminsgebühr um den entsprechenden Gebührenbetrag.[29] Die Anrechnung erfolgt daher lediglich hinsichtlich des gleichen Gegenstandswerts. Beispiel: Nach E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz können vor dem OLG und zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch Sanierung oder Reorganisation von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG mit Sitz im Inland eingeleitet werden. Rz. 2 Die Verfahren finden vor dem OLG statt und richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, als von dem Gericht über die angeklagte Person oder Person...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / III. Widerantrag in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 183 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4), ohne dass es eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Beispiel: Der Ehefrau ist für das Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe bewil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestätigt die Anwendung des § 15 Abs. 1 für die Gebühren der VV 4100 ff. Die dort genannten Pauschgebühren entgelten die gesamte Tätigkeit des Verteidigers, sofern nichts anderes angeordnet ist. Rz. 2 Ergänzend hierzu ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Abweichung zu § 17 Nr. 1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels für den Verteidiger der Vorinstanz no...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Anwalts

Rz. 277 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, so kann er nach § 628 Abs. 2 BGB Schadensersatz geltend machen, insbesondere also Mehrkosten, die ihm durch die Beauftragung eines weiteren Anwalts entstanden sind. Solche Mehrkosten können sich aus einer zwischenzeitlichen Änderung des Gebührenrechts und einer damit verbundenen Anhebung der Gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren nach § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 49 Bei dem Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO handelt es sich um einen unselbstständigen Zwischenstreit.[51] Nach § 99 Abs. 2 S. 1, 2 VwGO stellt das OVG oder das BVerwG fest, ob die Verweigerung einer Behörde, dem Gericht Urkunden oder Akten vorzulegen, elektronische Daten zu übermitteln oder Auskünfte zu erteilen, rechtmäßig ist.[52] Zwar betrifft ein so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorteile des Vorschusses

Rz. 25 Der beigeordnete Anwalt ist im Allgemeinen gut beraten, wenn er die Möglichkeit der Vorschussvergütung tatsächlich auch für sich in Anspruch nimmt. Die Rechtslage ist klar, das Verfahren problemlos. Bis auf eine Darlegung bereits erhaltener Zahlungen wird von ihm in der Regel nicht mehr erwartet als bei einer Vorschussanforderung der Partei gegenüber. Diese Art der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorzeitige Beendigung im Falle einer Honorarvereinbarung

Rz. 281 Haben Anwalt und Auftraggeber eine Honorarvereinbarung getroffen, so soll Abs. 4 nicht anwendbar sein.[215] In dieser Pauschalform ist die Aussage unzutreffend: Soweit sich Anwalt und Auftraggeber bei der Honorarvereinbarung am gesetzlichen Leitbild orientieren, kann Abs. 4 sehr wohl anzuwenden sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Honorarvereinbarung lediglich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verzicht auf den Vergütungsanspruch

Rz. 34 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt kann auf seinen Vergütungsanspruch verzichten. Der Verzicht verstößt nach h.M. nicht gegen § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO, weil dieses Verbot ausschließlich den Fall einer mit dem Mandanten getroffenen vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren betrifft, die vorsieht, dass ein geringerer Betrag als im RVG vorgesehen geza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Höhe der Pauschgebühr (Abs. 1 S. 3 und 4)

Rz. 40 Die Pauschgebühr kann ebenso wie beim Pflichtverteidiger für das gesamte Verfahren bewilligt werden oder auch für einzelne Verfahrensabschnitte. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 51 verwiesen. Auch hier gilt, dass bei der Feststellung der Pauschvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis, an deren Stelle die Pauschgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrvergleich

Rz. 46 Soweit nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, entsteht eine 1,5-Einigungsgebühr (VV 1000). Insgesamt erhält der Anwalt jedoch gem. § 15 Abs. 3 nicht mehr als eine 1,5-Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1). Übersteigt der Wert des Vergleichsgegenstandes den des Beschwerdeverfahrens, so erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr nach VV 3500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überwachungsaufgaben

Rz. 35 Sowohl der für die Vergütungsfestsetzung gem. § 55 zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1) als auch der für die Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO zuständige Rechtspfleger haben zu ermitteln, ob der beigeordnete Anwalt gem. § 49 eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und inwieweit diese Vergütung durch Zahlungen der Partei nach § 120 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 263 Nach dem RVG, welches das selbstständige Beweisverfahren in § 19 nicht nennt, stellt das selbstständige Beweisverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der die Gebühren nach VV Teil 3 jeweils selbstständig neben denen des eventuellen Streitverfahrens entstehen können. Um eine doppelte Vergütung für (annähernd) dieselbe Tätigkeit zu vermeiden, erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Hilfsanträge

Rz. 12 Eine Fallgruppe eigener Art ist diejenige, in der neben einem Hauptanspruch oder zur Verteidigung gegen ihn hilfsweise Ansprüche geltend gemacht werden. Beispiel: Geklagt wird primär auf Zahlung von 10.000 EUR, hilfsweise auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 20.000 EUR. Entschieden wird nur über den Zahlungsantrag. Dann bestimmt nur dieser den Wert für die Gerichtsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchsetzung

Rz. 100 Ein weiteres Problem tritt bei der Frage auf, wie der Auftraggeber vorzugehen hat, wenn die geschuldete Abrechnung unterblieben ist. Auch dann steht ihm nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse zu, soweit der Vorschuss nicht verbraucht ist. Soweit der Vorschuss durch angefallene Gebühren und Auslagen verbraucht ist, besteht kein Rückforderungsanspruch, weder a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und nach den Bestimmungen, die das Gericht getroffen hat, zulässi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist hier nicht vorgesehen (arg. e A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt, inwieweit der Anwalt, der beigeordnet worden ist, den Vertretenen in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 40 In Straf- und Bußgeldsachen ist Abs. 1 ebenfalls anzuwenden. Der Anwalt erhält nach Zurückverweisung die jeweiligen Verfahrens- und Terminsgebühren erneut.[39] Eine neue Grundgebühr (VV 4100) kann nicht entstehen, da diese begrifflich nur für die erste Einarbeitung anfallen kann (Anm. Abs. 1 zu VV 4100). Rz. 41 Das gilt auch dann, wenn ein Beschluss der Strafvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren (§ 49) und weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 12 Bei Wertgebühren beschränkt sich der Vorschussanspruch auf die Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49.[14] Erwächst dem Anwalt bei einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe darüber hinaus ein Anspruch gegen die Staatskasse auf weitere Vergütung (§ 50), kann er diesen erst am Schluss des Verfahrens geltend machen (siehe § 50 Rdn 18). Weil dann ohnehin die Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsbehelfs- und Beschwerdemöglichkeit aus eigenem Recht

Rz. 4 Abs. 2 fingiert deshalb die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens für das Wertfestsetzungsverfahren, um ihn gleichermaßen mit Antrags-, Rechtsbehelfs- und Beschwerderechten auszustatten. Diese Gleichstellung ist deshalb erforderlich, weil der Anwalt seine Gebühren grundsätzlich nach dem vom Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Formulierung

Rz. 557 Daher empfiehlt sich folgende Formulierung:[596] Muster 1: Ratenzahlungsvereinbarung Muster: Ratenzahlungsvereinbarungmehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 55 Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs (siehe Rdn 94) – keine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.). Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 216 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist auf der Grundlage der durch das FGG-ReformG eing...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

Rz. 87 Der einem Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ausgesetzte Anwalt kann überdies einwenden, die Unterlassung des nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Hinweises sei für die Entscheidung seines Auftraggebers nicht ursächlich gewesen, weil dieser sich auch in Kenntnis der Abhängigkeit der anwaltlichen Vergütung vom Gegenstandswert für den Abschluss eines Mandatsvertrages mit demselb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopf- oder wertteilige Erstattung

Rz. 88 Ist der gemeinsame Anwalt für einen allein obsiegenden Streitgenossen nur in geringem Umfang tätig gewesen, so kann allerdings das Interesse der Streitgenossen auf eine kopf- oder wertteilige Erstattung gerichtet sein. Für ein solches Begehren fehlt es jedoch an der erforderlichen Anspruchsgrundlage. Mehr als die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem BSG als Revisionsgericht

Rz. 36 Zuständiges Gericht ist das BSG, wenn die Hauptsache in der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. Eine ausdrückliche Regelung besteht jetzt auch insoweit, da Abs. 2 S. 2 nicht mehr von "Berufungsverfahren", sondern von "Rechtsmittelverfahren" spricht. Damit sind auch Verfahren vor dem BSG als Revisionsgericht erfasst, sodass auch hier die für den e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Erneute Vermögensauskunft

Rz. 338 Beantragt der Anwalt die erneute Abnahme der Vermögensauskunft, weil sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verbessert haben, bildet das Verfahren nach § 802d ZPO eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit. Die Gebühren gemäß VV 3309, 3310 entstehen erneut.[331]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Problemaufriss

Rz. 36 Die Reichweite des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist im Einzelnen umstritten. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 410 Neben seiner Vergütung hat der Schiedsrichter einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Art und Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bestimmen sich nach den Regeln des Schiedsrichtervertrags bzw. der Vergütungsvereinbarung. Mangels vertraglicher Einigung sind dem Schiedsrichter nach §§ 670, 675 BGB diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die er den Umständen nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostenerstattung

Rz. 48 Für die Vollstreckung aus den in Betracht kommenden Titeln gilt die Vorschrift des § 788 ZPO, wonach die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last fallen. Diese Kosten können zugleich mit der titulierten Hauptforderung beigetrieben werden. Einer gesonderten Festsetzung dieser Gebühren bedarf es nicht. Gleichwohl ist die Festsetzung möglich. Zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 Die Systematik des § 32 erklärt sich folgendermaßen: Grundsätzlich richtet sich die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten nach dem RVG, so dass das RVG den übrigen Kostengesetzen für die Abrechnung vorgeht. Die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem RVG richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1). Insoweit sich die Gerichts...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 1. Grundsatz

Rz. 36 Wird vom Rechtsmittelgericht an ein Gericht außerhalb des Instanzenzugs verwiesen, ist § 21 Abs. 1 unanwendbar. Es gilt ausschließlich § 20 S. 2: Das Verfahren vor dem annehmenden Gericht ist eine neue Angelegenheit – alle Gebühren – auch die Verfahrensgebühr entstehen erneut.[14] Soweit der BayVGH[15] die Auffassung vertritt, dass das weitere Verfahren vor dem annehm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 12 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 beläuft sich im Grundtatbestand der VV 2504 auf 297 EUR. Sie erhöht sich jeweils um 148/149 EUR, wenn der Anwalt gegenüber mehr als 5, mehr als 10 oder mehr als 15 Gläubigern tätig wird. Die Gebühren nach VV 2504 ff. betragen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 86 Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Mandanten gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann die Kostenerstattungsansprüche im eigenen Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch einer durch einen Dritten entzogen. Der Anspruch bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 114 Die Dokumentenpauschale entsteht erst, wenn der Rechtsanwalt mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke fertigt. Die ersten 100 Kopien oder Ausdrucke für Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte werden noch als allgemeine Geschäftskosten nach VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren abgegolten.[190] Dazu gehören auch für die Handakten des Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 220 Hinsichtlich der Geltendmachung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz gem. § 1835 Abs. 3 BGB ist zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwaltsverträge gleichen Inhalts

Rz. 7 Voraussetzung ist, dass mehrere selbstständige Anwaltsverträge geschlossen worden sind. Der Mandant muss also jedem Anwalt einen eigenen selbstständigen Auftrag erteilt haben. Die Aufträge müssen dabei nicht zeitgleich erteilt worden sein. Sie können auch sukzessive erteilt werden. Beispiel: Im Verlaufe des Strafprozesses beauftragt der Angeklagte einen weiteren Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 121 Nr. 10, 1. Hs. gilt nicht nur für den Anwalt als Verteidiger und Pflichtverteidiger, sondern auch für den Anwalt als Vertreter eines Nebenklägers oder Privatklägers, als Beistand eines Verletzten, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, soweit diese Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen können und die Gebühren der VV Teile 4 bis 6 anzuwenden sind, VV Vorb. 4 Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Wird ein Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er nach § 7 Abs. 1 die Gebühren nur einmal. Diese erhöhen sich aber gemäß VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, wobei der Höchstsatz bei mehreren Erhöhungen 2,0 beträgt (Anm. Abs. 3). Diese Gebührenerhöhung gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch für die Geschäftsgebühr. Darüber hinaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehungstatbestände

Rz. 42 Findet im Beschwerdeverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt zusätzlich die Terminsgebühr nach VV 3513 zu 0,5. Einer förmlichen Antragstellung bedarf es im Beschwerdeverfahren nicht. Es reicht aus, dass das Gericht einen Termin anberaumt und die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten bespricht und der Anwalt den Termin wahrnimmt. Ebenso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fehlende Anhängigkeit und Anhängigkeit in höherer Instanz

Rz. 45 Sind die Gegenstände in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren, in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, entsteht die Einigungsgebühr nach VV 1004 zu 1,3. Das gilt nach Anm. Abs. 1 zu VV 1004 auch in den in VV Vorb. 3.2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Für die sonstigen Verfahren (verwaltungsprozessähnlichen Verfahren) werden die Gebühren des Rechtsanwalts durch Abs. 2 geregelt. "Sonstige Verfahren" sind alle Verfahren vor dem BVerfG oder einem Verfassungsgericht der Länder, die keine strafprozessähnlichen Verfahren i.S.v. Abs. 1 sind. Abs. 2 gilt mithin für die Verfahren nach § 13 Nr. 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8a, 10, 11,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichtliches Verfahren und Anrechnung

Rz. 23 In Verfahren nach der WDO beginnt das gerichtliche Verfahren bereits mit der weiteren Beschwerde. Hier entstehen dann die Gebühren nach den VV 6400 ff. Die im Beschwerdeverfahren angefallene Geschäftsgebühr VV 2302 Nr. 2 ist nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 auf die im Verfahren über die weitere Beschwerde vor dem Truppendienstgericht (§ 42 Nr. 4 S. 1 WDO) bzw. vor dem BVerwG ...mehr