Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 106 Der Pfändungs- und/oder Überweisungsbeschluss löst eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 EUR aus (KV Nr. 2111 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Mehrere Verfahren in demselben Rechtszug, die denselben Anspruch und Gegenstand betreffen, gelten dabei als ein Verfahren. Es besteht Vorschusspflicht nach § 12 GKG. Weitere Gerichtsgebühren entstehen auch nicht bei der Anordnung der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren

Rz. 45 Der Gerichtsvollzieher erhält für die Pfändung nach Abs. 1, 2 Satz 2 eine Gebühr von 26,00 EUR (KV Nr. 205 GvKostG), zzgl. Wegegeld (KV Nr. 711 GvKostG) Auslagenpauschale (KV Nr. 713 GvKostG) und ggf. Zeitzuschlag (KV Nr. 500 GvKostG). Das Wegegeld soll für jeden Auftrag erhoben werden können, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Weg zurückgelegt wurde (AG Leipzig, DG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 4 Der Ermächtigungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts ergeht gerichtsgebührenfrei. Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit insoweit keine gesonderte Gebühr. Sie ist mitvergütete Nebentätigkeit zum freien Verkauf bzw. zur Versteigerung (KV Nr. 300 als Anlage zu § 9 GvKostG). Die Auslagen bestimmen sich hier ebenfalls nach dem KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Wird...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten – Gebühren

Rz. 52 Die Eintragung einer Zwangshypothek löst eine volle Gerichtsgebühr aus (Nr. 14121 GNotKG VV) nebst Auslagen. Wird die Zwangshypothek auf mehreren Grundstücken unter Verteilung des Betrages der Forderung auf die einzelnen Grundstücke eingetragen, liegen so viele selbständige Rechte vor, als Einzelbeträge eingetragen worden sind mit der Folge, dass die Eintragungsgebühr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren/Kostenerstattung

Rz. 52 Gerichtskosten fallen keine an. Dem Gerichtsvollzieher steht eine Gebühr i. H. v. 98,- EUR gem. Nr. 240 KV GvKostG, ggf. ein Zeitzuschlag von 20,- EUR pro angefangener Stunde gem. Nr. 500 KV GvKostG zu, falls drei Stunden überschritten wurden. Wenn im Protokoll die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren sind und der Gerichtsvollzieher bedient sich elek...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 22 Die Kosten der Haft ergeben sich aus § 50 StVollzG i. V. m. Nr. 9010 KV GKG . Maßgebend ist die Höhe des Haftkostenbeitrags, der nach Landesrecht von einem Gefangenen zu erheben ist. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig (§ 4 GvKostG). Für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach Abs. 1 ZPO fällt eine Festgebühr von 20,00 EUR an (Nr. 2114 GKG KV)....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 25 Für die Pfändung (und Überweisung) entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr. 2111 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG in Höhe von 20 EUR. Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Pfändung und Überweisung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, falls eine Anrechnung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG (z. B. durch ein vorläufiges Zahlungsverbot) nicht erfolgt. Rz. 26 Durch da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren/Streitwert

Rz. 23 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 20 EUR an. Entstehende Auslagen (Sachverständigenkosten) sind gesondert zu erstatten (Nr. 9005 KV GKG). Die Höhe der Kostenvorschussvorauszahlung nach Abs. 2 für eine sachverständige Erstellung eines Buchauszugs (hier zur Ermittlung von Provisionsansprüchen einer Telefonverkäuferin) ist nicht unangemesse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten

Rz. 14 Das Widerspruchsverfahren löst keine Gerichtsgebühren aus. Insofern scheidet eine Kostenentscheidung – auch analog § 97 ZPO – aus (LG Hannover, Beschluss v. 12.9.2013, 52 T 58/13 – Juris). Im Beschwerdeverfahren wenn Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird, so entsteht eine Gebühr in Höhe von 30 EUR (Nr. 2121 GKG VV). Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten

Rz. 9 Die Klage zählt nicht zur Vollstreckungsangelegenheit und ist daher nicht mit der Gebühr nach Nr. 3309 RVG VV abgegolten. Sie ist vielmehr eine gesonderte bürgerliche Rechtsstreitigkeit i. S. d. Teils 3 nach VV RVG, sodass der beauftragte Rechtsanwalt die Verfahrens- und Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr (Nrn. 3100, 3104, 1000, 1003 RVG VV) zu beanspruchen hat. An Ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten des Einsichtsverfahrens

Rz. 16 Nach den Justizkostengesetzen der Bundesländer wird für die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis einheitlich eine Gebühr in Höhe von 4,50 EUR je übermitteltem Datensatz erhoben (vgl. § 882h Abs. 1 Satz 3 ZPO). Da die Gebühr pro Datensatz entsteht, fällt sie mehrfach an, wenn mehrere Eintragungen für einen Schuldner vorliegen. Dementsprechend kann sich die Gebühr für d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zentrales Vollstreckungsgericht (Absatz 1)

Rz. 2 Das Schuldnerverzeichnis wird landesweit vomzentralen Vollstreckungsgericht geführt. Rz. 3 Gemäß Satz 2 wird das Verzeichnis den Anforderungen des modernen Rechtsverkehrs entsprechend als ein für jedermann unter den Voraussetzungen des § 882f ZPO einsehbares Internetverzeichnis (Onlineabruf) geführt. Auf diese Weise können sämtliche landesweit anfallenden Daten nach § 8...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Softwareauswahl für Busines... / 2.4 Kommerzielle Bewertung: Total cost of ownership ermitteln

Die Betrachtung der Kosten der Softwarelösungen ist neben der fachlichen und funktionalen Bewertung ein wesentliches Entscheidungskriterium. Sie sollte auf Basis der "total cost of ownership" erfolgen, also einer möglichst gut genäherten Betrachtung aller Kosten der Einführung aber auch des Betriebes der Lösung. Sowohl die Dienstleistungskosten während der Implementierung vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 823 Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere

Rz. 1 Die Vorschrift findet, weil Art. 176 EGBGB die Außerkurssetzung von Inhaberpapieren untersagt, nur noch entsprechend Anwendung auf Inhaberpapiere, die gemäß § 806 BGB in Namenspapiere umgeschrieben worden waren und die zum Zwecke der leichteren Verwertung in ein Inhaberpapier zurückverwandelt werden sollen (unstreitig). Der Gerichtsvollzieher hat also die Wahl, welche ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe – Kosten

Rz. 6 Dem Gläubiger steht gegen die Ablehnung und dem Schuldner gegen die Anordnung von Maßnahmen die Vollstreckungserinnerungnach § 766 ZPO zu. Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von 52 EUR nach KV Nr. 250 der Anlage zu § 9 GvKostG. Diese Gebühr erhöht sich nach KV Nr. 500 nach KV Nr. 250 der Anlage zu § 9 GvKostG um 20 EUR je weiterer ang...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eintragung der Zwangshypothek

Rz. 34 Bei einer Zwangshypothek ist diejenige Person nach § 1115 Abs. 1 BGB als Gläubiger einzutragen, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist. Auf den materiell-rechtlichen Forderungsinhaber kommt es bei der Zwangshypothek nicht an. Grundlage ist allein der Vollstreckungstitel (OLG München, MDR 2013, 812 = NJW-RR 201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Erstellung und Inhalt des Verteilungsplans

Rz. 2 Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 873 ZPO hat der Rechtspfleger einen Verteilungsplan anzufertigen. Grundlage für die Planaufstellung sind der hinterlegte Betrag nebst Zinsen (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 874 Rn. 5; Musielak/Voit/Becker, § 874 Rn. 3; Zöller/Seibel, § 874 Rn. 1; a. A. OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 3649 = InVo 2007, 79) und die Anmeldungen der Pfandgläubiger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten

Rz. 9 Für den Fall des freihändigen Verkaufs erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr i. H. v. 52 EUR (KV Nr. 300 KV als Anlage zu § 9 GvKostG). Zusätzlich kann ein Zeitzuschlag gem. KV Nr. 500 KV als Anlage zu § 9 GvKostG und Auslagen gem. KV Nr. 700ff. KV als Anlage zu § 9 GvKostG anfallen. Die Kosten können gem. § 15 GVKostG dem Erlös vorweg entnommen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten

Rz. 34 An Gerichtsgebühren entsteht die Gebühr in Höhe von 20 EUR (KV Nr. 2111 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) wie beim "normalen" Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Für die Zustellungstätigkeit des Gerichtsvollziehers entstehen Zustellungskosten (KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG) in Höhe von 10 EUR. Hat der Rechtsanwalt des Gläubigers die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten

Rz. 19 Da die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnisein Teil des Vollstreckungsverfahrens darstellt (§ 882c Abs. 1 Satz 2 ZPO), kann somit durch den Gerichtsvollzieher keine Gebühr gem. Nr. 100 KV GVKostG für die Zustellung der Eintragungsanordnung an den Schuldner verlangt werden (OLG Brandenburg, JurBüro 2018, 327 m. w. N.; AG Mettmann, JurBüro...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren der Verhaftung (Abs. 2)

Rz. 16 Satz 1 bestimmt die funktionelle Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die Verhaftung (zur örtlichen Zuständigkeit bei Wohnsitzwechsel des Schuldners vgl. RZ 13 u. § 802e RZ 4 f.). Satz 2 schreibt die Übergabe der beglaubigten Abschrift – nicht Ausfertigung – des Haftbefehls an den Schuldner vor (zum Verfahren bei der Verhaftung vgl. § 145 GVGA; zum Verfahren bei ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Betagte, bedingte und künftige Forderungen

Rz. 8 In der Einzel-Zwangsvollstreckung können auch künftige sowie aufschiebend bedingte oder befristete Forderungen gepfändet werden, sofern ihr Rechtsgrund und der Drittschuldner im Zeitpunkt der Pfändung bestimmt sind (BGH, Vollstreckung effektiv 2003, 130 = ZVI 2003, 110 = WM 2003, 548 = ZInsO 2003, 330 = MDR 2003, 525 = NJW 2003, 1457 = Rpfleger 2003, 305 = KKZ 2003, 12...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.2 Pfändungen im Rahmen der Immobiliarvollstreckung

Rz. 164 Als Möglichkeiten der Immobiliarvollstreckung kommen neben der Eintragung einer Sicherungshypothek sowohl die Zwangsversteigerung als auch die Zwangsverwaltung in Betracht. Mit Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung wird bei dem Grundbuchamt ein Zwangsverwaltungs- bzw. Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen (sog. Beschlagnahme, §§ 20, 21 ZVG). Die Beschl...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 20.11.2019 – XII ZB 63/19 a) Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, so ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht gemäß § 20 S. 2 RVG auch gegenüber dem Verfahren des zuerst angerufenen Gerichts eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG . Eine Anrechnung der Gebühren findet n...mehr

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FoVo 02/2020, Die anwaltlic... / II. Nicht auf Gebühren verzichten

Das (erste) Versäumnisurteil Nach § 331 ZPO ergeht gegen den Beklagten nach Maßgabe des schlüssigen Vorbringens des Klägers Versäumnisurteil, wenn der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint. Hat der Kläger seinen Vortrag also schlüssig begründet, wird der Klage vollständig stattgegeben. Hinweis Nach § 708 Nr. 2 ZPO wird das Versäumnisurteil ohne Sicherhe...mehr

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AGKompakt 02/2020, Die Grun... / VII. Weitere sonstige Gebühren

Verfahrensgebühr entsteht neben Grundgebühr Neben der Grundgebühr entsteht immer zugleich auch die Verfahrensgebühr, da diese nach Vorbem. 5 Abs. 2 VV "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" entsteht. Nun ist es aber nicht möglich, sich in die Sache einzuarbeiten, ohne Informationen entgegenzunehmen und bereits die Verteidigung zu betreiben. Das hat d...mehr

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AGKompakt 02/2020, Die Grun... / VI. Keine weitere Allgemeine Gebühr

Grundgebühr ist einzige Allgemeine Gebühr Weitere Allgemeine Gebühren sind in Bußgeldsachen im Gegensatz zu den Gebühren in Strafsachen nicht vorgesehen. Insbesondere sind hier keine besonderen Terminsgebühren für Termine außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt hier im Gegensatz zu den Strafsachen eine gesonderte Regelung nicht für erforderlich. Sofer...mehr

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AGKompakt 02/2020, Die Grun... / III. Höhe der Gebühr

Grundgebühr ist Rahmengebühr Die Grundgebühr beläuft sich in Bußgeldverfahren für den Wahlanwalt auf 30,00 EUR bis 170,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 100,00 EUR. Die Höhe der Grundgebühr ist nach § 14 Abs. 1 RVG gesondert zu bestimmen und richtet sich danach, welche Kriterien im Rahmen der erstmaligen Einarbeitung erfüllt sind. Daher kann, wenn die Einarbeitung umfangreich ...mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Celle ist nach meiner Auffassung nicht richtig. Das OLG hatte sich hier mit zwei Problemen zu befassen, nämlich einmal mit der Frage, ob Rechtsanwalt B an seine im Kostenfestsetzungsantrag vom 12.10.2018 zum Ausdruck gekommene Bestimmung der Rahmengebühren nach Nrn. 4112, 4113, 4114 VV RVG gebunden war, und zweitens, ob einer Stattgabe des Nachfestse...mehr

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AGS 02/2020, Berücksichtigu... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde (vgl. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass die Vergütung für das Verfahren S 20 AS 2422/13 auf 273,11 EUR festzusetzen ist. Auf die zutreffenden Gründe des SG wird in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 2 S. 3 SGG verwiesen. Hinsichtlich der Höhe der festgesetzten Verfahren...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund ihrer Zulassung statthaft. Sie ist auch rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). 2. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet. Das ArbG hat in seiner Entscheidung die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin au...mehr

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AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen aus dem im Tenor bezeichneten Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss des LG. Der Gläubigervertreter hat in den Jahren 2013 bis 2019 alle zwei Jahre Einwohnermeldeauskünfte und Bonitätsauskünfte betreffend den Schuldner erholt. Die Bonitätsauskünfte ergaben regelmäßig, dass ein...mehr

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AGS 02/2020, Vergütung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das OLG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Die Verpflichtung des Ehemanns zur Kostenerstattung folge aus § 20 S. 2 RVG i.V.m. § 17b Abs. 2 S. 2 GVG. Im Fall der so genannten Diagonalverweisung sei das weitere Verfahren nach § 20 S. 2 RVG ein neuer Rechtszug. Dies treffe auf die vorliegende Verweisung durch den Zivilsenat des ...mehr

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AGS 02/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist nicht begründet. Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV ist unter Berücksichtigung der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV im Verfahren angefallen. Nach § 197 Abs. 1 S. 1 SGG setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszuges auf Antrag der Beteiligten oder ihrer Bevollmächtigten den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Nach § 193 Abs. 2 SGG sind Kosten...mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / Sachverhalt

Das LG Stade – Schwurgericht – hat den Angeklagten am 24.9.2018 auf Kosten der Landeskasse rechtskräftig von dem Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, der Brandstiftung sowie des Einbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Diebstahl freigesprochen und der Landeskasse auch seine notwendigen Auslagen auferl...mehr

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AGS 02/2020, Vergütung bei ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass die verschiedenen Fälle der Verweisung und deren unterschiedliche gebührenrechtlichen Auswirkungen darzulegen:mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / Leitsatz

1. Der Rechtsanwalt ist an die einmal getroffene Bestimmung der Rahmengebühren auch dann gebunden, wenn er seiner Bestimmung unrichtige Gebührentatbestände (hier: Gebühren für den ersten Rechtszug in Strafsachen anstelle der höheren Gebühren für die Tätigkeit vor dem Schwurgericht) zugrunde gelegt hat. 2. Damit ist auch eine Nachfestsetzung der Gebührendifferenz im Kostenfest...mehr

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AGS 02/2020, Rückwirkung ei... / 2 Aus den Gründen

Für die Entscheidung über die Erinnerung ist die Einzelrichterin, auf die das noch anhängige und im Sachzusammenhang stehende Klageverfahren nach einer Geschäftsverteilungsplanänderung übergegangen ist, zuständig. Das Gericht entscheidet über die Kostenerinnerung in der Besetzung, in der die zugrunde liegende Kostengrundentscheidung getroffen wurde (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, ...mehr

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AGKompakt 02/2020, Die Grun... / II. Entstehen und Abgeltungsbereich

Gebühr entsteht mit Auftragserteilung Die Grundgebühr entsteht mit Auftragserteilung. Sie entsteht neben der jeweiligen Verfahrensgebühr (s.u. VII.) für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Anm. Abs. 1 zu Nr. 5100 VV). Sie gilt also lediglich für die erste Entgegennahme der Information und Sichtung des Sachverhalts und Verfahrensstoffes – je nach Zeitpunkt auch die ...mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / 2 Aus den Gründen:

"… Il." Das Rechtsmittel ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, weil ausweislich der bereits mit Kostenfestsetzungsantrag vom 12.10.2...mehr

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AGS 02/2020, Erstattung von... / 2 Anmerkung

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO). Ein Verweis auf § 91 Abs. 2 ZPO fehlt hier. Die Erstattungsvorschrift differenziert – anders als § 91 ZPO – nicht nach einem Anwalt, der am Gerichtsort ansässig ist, im Gerichtsbezirk niedergelassen ist oder außerhalb wohnt und dort nieder...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / 3 Anmerkung:

Welche Auswirkungen es hat, wenn eine bedürftige, um PKH nachsuchende Partei durch denselben Rechtsanwalt vertreten wird wie ihr finanziell leistungsfähiger Streitgenosse, ist in Rspr. und Literatur seit Jahrzehnten umstritten. Dieser Streit tritt in zwei verschiedenen Fallgestaltungen auf, die in der Praxis nicht immer unterschieden werden. Entscheidung im PKH-Bewilligungsve...mehr

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AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Die Aufenthaltsermittlung durch den Rechtsanwalt stellt eine vorbereitende Maßnahme zur Vollstreckung dar.[1] Der Rechtsanwalt verdient in solchen Fällen eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[2] Die Frage, ob dabei die Tätigkeiten des Rechtsanwalts umfangreich waren oder nicht, spielt für den Anfall der Gebühr keine Rolle. Der BGH[3] hat zu...mehr

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FoVo 02/2020, Darf ein Inka... / Leitsatz

Es stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn das Inkassounternehmen mit dem Gläubiger vertraglich eine Vergütung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vereinbart hat und im Erstattungsverhältnis unter ausdrücklichem Hinweis auf diese vertragliche Vereinbarung die Gebühren und Auslagen nach dem RVG für den Gläubiger erstatt...mehr

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AGS 02/2020, Vergütung bei ... / Leitsatz

Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, so ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht gem. § 20 S. 2 RVG auch gegenüber dem Verfahren des zuerst angerufenen Gerichts eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG. Eine Anrechnung der Gebühren findet nicht statt. Die Vorschrift des § 20 S. 2 RVG gilt un...mehr