Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 22 Bestattungsrecht / I. Satzungsermächtigung

Rz. 27 In den Landesgesetzen zu Bestattungen und Friedhöfen ist in der Regel eine Satzungsermächtigung enthalten.[46] Gebühren können in der Satzung geregelt sein, finden sich aber häufig in einer gesonderten Gebührensatzung.[47] Sollte der Mandant sich noch nicht für einen konkreten Friedhof entschieden haben, lohnt ein Preisvergleich. Die Preise der Friedhöfe unterscheiden...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[42] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[43] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / II. Erbteilstestamentsvollstreckung

Rz. 55 Die Kosten einer nur für einen Miterbenanteil angeordneten Testamentsvollstreckung (Erbteilstestamentsvollstreckung) sind von allen Miterben in der ungeteilten Erbengemeinschaft zu tragen.[81] Die nicht von der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers betroffenen Miterben haben keinen Ersatzanspruch.[82] Bei der Erbteilstestamentsvollstreckung ist für die Berechnung der ...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / b) Interessenkollision bei Beginn des Mandats

Rz. 31 Verstößt der Anwalt bereits bei Annahme des Mandats gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, ist der Anwaltsvertrag von Anbeginn an nichtig und es entsteht kein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[56] Selbst wenn die Beratung nützlich gewesen sein sollte, der oder die Mandanten außerdem keinen neuen Anwalt beauftragen und daher keine neuerliche ...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 51 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 4. Praktische Umsetzung des Widerrufs

Rz. 68 Der Widerruf der Vollmacht durch einen Miterben sollte auf der Vollmachtsurkunde vermerkt werden.[108] Es ist nicht ersichtlich, warum dies nur durch einen Notar erfolgen sollte. Dies können auch der Miterbe bzw. sein anwaltlicher Vertreter in angemessener Form, also ohne die Urkunde über Gebühr zu beinträchtigen. Eine Hinterlegung kommt bei Ausschluss des Rücknahmere...mehr

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§ 6 Haftung / A. Einleitung

Rz. 1 Bei einer Erbengemeinschaft treffen Nachlassgläubiger auf Eigengläubiger einzelner Erben. Dies führt – wenig überraschend – zu Interessenkonflikten. Beide Gläubigergruppen stehen in Konkurrenz zueinander, wobei die Nachlassgläubiger zusätzlich noch ihren ursprünglichen Schuldner verlieren. Beiden Gläubigergruppen präsentiert sich jeweils aber auch eine neue Vermögensmas...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Begriff

Rz. 54 Mit gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind diejenigen Verbindlichkeiten gemeint, für die alle Miterben im Verhältnis zum Nachlassgläubiger haften.[96] Dies sind unter anderem die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden).[97] Auch Erbfallschulden können gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten sein, bspw. ein Vermächtnis, das alle Erben bel...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 51 Der Anspruch eins Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Testamentsvollstreckung oder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Effective interest rate und Credit-adjusted effective interest rate

Tz. 93 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Effektivzins wird als interner Zinsfuß definiert: Es handelt sich um jenen Zinssatz, der die über die Laufzeit des Finanzinstruments oder einen ggf. kürzeren Zeitraum zukünftig erwarteten Zahlungsströme exakt auf dessen Bruttobuchwert diskontiert (vgl. IFRS 9 Appendix A). Bei der Schätzung der Zahlungen sind alle Vertragsbestandteile des F...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method

Tz. 97 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Anscha...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Kommt es bei einem finanziellen Vermögenswert zu einer Änderung der vertraglichen Zahlungsströme, bspw. infolge einer Umschuldung, Nachverhandlung oder aufgrund eines anderweitigen Ereignisses (s. a. IFRS 9.BC5.232), ist den Regelungen des Standards zufolge zunächst zu prüfen, wie substanziell der Vertragseingriff ist. Werden die Änderungen i...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Transaction Costs

Tz. 92 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als Transaktionskosten bezeichnet der IASB inkrementelle Kosten, die einem Kauf, einer Emission oder einem Verkauf eines Finanzinstruments unmittelbar zurechenbar sind. Als inkrementell gelten Kosten, die nicht angefallen wären, wenn der Geschäftsvorfall nicht aufgetreten wäre. Zu diesen gehören an Vermittler, Berater, Broker und Händler gezah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erstbewertung

Tz. 215 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Sind die Ansatzvoraussetzungen erfüllt und ist ein Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments geworden, hat es dieses bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert zu bemessen und anzusetzen (vgl. IFRS 9.5.1.1). Die Regelung gilt für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gleichermaßen. Tz. 216 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der IASB geht davon au...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Sollte eine Schuld dem Grunde nach unbefriste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inputfaktoren der Stufe 2

Tz. 205 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Existiert für ein Finanzinstrument kein aktiver Markt, muss der beizulegende Zeitwert durch Verwendung eines Bewertungsverfahrens (valuation technique) ermittelt werden (kritisch dazu Baetge/Brembt/Brüggemann, WPg 2008, S. 1006ff.; Küting/Kaiser, Corporate Finance biz 2010, S. 377ff.; Schildbach, IRZ 2007, S. 14f.; dagegenhaltend Ochsner, IRZ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 312 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus Rechnungen der DEKRA

Leitsatz Beauftragt eine Kfz-Werkstatt die DEKRA Automobil GmbH (DEKRA) mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen in ihrem eigenen Namen und für eigene Rechnung, kann sie aus den Rechnungen der DEKRA zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich nicht zwangsläufig um durchlaufende Posten. Sachverhalt Zwischen den Beteiligt...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.4 Auszahlung des Arbeitsentgelts (Nr. 4)

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Die Zeit der Auszahlung des Arbeitsentgelts regelt sich grundsätzlich nach § 614 BGB. Nach dieser Bestimmung ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste bzw. nach Ablauf eines Zeitabschnitts zu entrichten, wenn die Vergütung nach ...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer

Zweck, Gegenstand des Mitbestimmungsrechts: Das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer Da das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb grundsätzlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt, also fremdbestimmt ist, soll durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Vormachtstellung des Arbeitgebers durch die gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der betriebl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Höhe der Gebühren

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 32 Abs. 1 RVG), im Übrigen nach dem Gegenstandswert, also nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG); zum Streitwert s. Vor § 135 FGO Rz. 23 ff. Der Rechtsanwalt kann die gerichtliche Festsetzung aus eigenem Recht betreiben (§ 32 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gebühren und Auslagen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gerichtsgebühren werden nach Maßgabe der Nrn. 6110 bis 6600 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) erhoben (s. Rz. 42). Es handelt sich im Einzelnen um die Verfahrensgebühr, die für das Verfahren im Allgemeinen erhoben wird (KV Nr. 6110). Sie fällt in gleicher Höhe (4,0 Gebühren) im Gerichtsbescheidsverfahren an. Damit besteht eine gebühre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Höhe der Gebühren (§ 178a Abs. 2 und 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr und ihre Höhe wird damit begründet, dass die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren hohe Zusatzkosten verursacht (BT-Drs. 16/2712, 80). Denn neben dem BZSt wird bei der Durchführung des Vorabverständigungsverfahrens regelmäßig die zuständige örtliche Betriebsprüfungsstelle und häufig ein Bundesbetriebsprüfer tätig. Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorzugslasten (Beiträge/Gebühren)

1. Gebühren Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht unter den Steuerbegriff fallen die Gebühren. Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die als konkrete Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) erhob...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gebühren

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht unter den Steuerbegriff fallen die Gebühren. Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die als konkrete Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) erhoben werden (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesetzlich nicht vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 2 FGO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 3 Satz 2 FGO regelt den Fall, dass sich der Kläger eines Bevollmächtigten oder Beistands bedient, der weder Rechtsanwalt noch Steuerberater ist und für den daher keine besonderen Vorschriften für Gebühren und Auslagen bestehen (z. B. Wirtschaftsprüfer). In diesem Fall steht es – anders als es der Wortlaut der Norm vermuten lä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 1 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind, soweit sie im finanzgerichtlichen Verfahren entstehen, ausnahmslos als notwendige Aufwendungen i. S. von § 139 Abs. 1 FGO anzusehen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten der Gebühren

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im finanzgerichtlichen Verfahren sieht das RVG im Wesentlichen noch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr vor. Die Verfahrensgebühr (VV RVG Nr. 3200 und Vorbemerkung 3 Abs. 2) ersetzt die bisherige Prozessgebühr und entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Festsetzung der Gebühr

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch anfechtbaren Gebührenbescheid. Die Gebühr wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Festsetzung fällig. Im Rechtsbehelfsverfahren kann der Stpfl. alle Einwendungen gegen die Höhe der Gebühren geltend machen, insbes. gegen die Höhe des Gegenstandswertes oder die Anzahl der anrechenbaren Stu...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Kosten und Gebühren

OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.8.2018 – 11 WF 900/18 Bei der familienpsychologischen Begutachtung in Kindschaftssachen hat der Sachverständige gemäß § 407a Abs. 3 ZPO das Gericht zu informieren, wenn die voraussichtlichen Kosten außergewöhnlich hoch sind. Das wird man (derzeit) bei Begutachtungen ohne Fahrtaufwendungen bei ca. 9.000 EUR annehmen können. OLG Nürnberg, Beschl. v. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Höhe der Gebühr

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Höhe der Gebühr knüpft das Gesetz (§ 89 Abs. 4 AO) an den als Gegenstandswert bezeichneten Wert an, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Bei einem Gegenstandswert von unter 10 000 EUR wird keine Gebühr erhoben (Bagatellgrenze, § 89 Abs. 5 Satz 2 AO). Nicht im Gesetz genannt ist, wie dieser Wert zu berechnen i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vorfällige Gebühr

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während nach wie vor im finanzgerichtlichen Verfahren kein Vorschuss erhoben wird (s. Rz. 1), wird nunmehr die Verfahrensgebühr (z. B. für Klageverfahren, KV Nr. 6110, und für Anträge auf AdV, KV Nr. 6210) sofort mit Klageerhebung bzw. Einreichung des Antrags fällig (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG). Entsprechendes gilt für Revisionsverfahren (KV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Gebühr beträgt für alle Pfändungsmaßnahmen einheitlich 26 EUR. Nach Einführung dieser Festgebühr zum 01.01.2005 kommt es auf die Höhe der zu vollstreckenden Beträge nicht mehr an. Eine Gebührentabelle, wie sie die bis 31.12.2004 geltende Rechtslage vorsah (§ 339 Abs. 4 AO a. F.), ist ebenso entfallen, wie die Ermäßigung der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Keine Erstattung der Gebühr (178a Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird der Antrag auf Durchführung des Vorabverständigungsverfahrens zurückgenommen oder abgelehnt oder scheitert das Vorabverständigungsverfahren, wird die unanfechtbar festgesetzte Gebühr nicht erstattet. Dasselbe gilt in den Fällen des Antrags auf Verlängerung einer Verständigungsvereinbarung oder auf Änderung, denn die Regelung nennt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermäßigung der Gebühr (§ 178a Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt kann die jeweilige Gebühr nach § 178a Abs. 2 und 3 AO auf Antrag herabsetzen. Der Antrag auf Herabsetzung der Gebühr kann nur vor Eröffnung des Vorabverständigungsverfahrens gestellt werden (§ 178a Abs. 4 Satz 2 AO). Geht er erst nach Versendung des ersten Schriftsatzes an den anderen Staat ein, ist er unzulässig. Kommt es wege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entstehung der Gebühr

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr für Pfändungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten (§ 285 AO) entsteht, sobald er Schritte zur Ausführung des Vollstreckungsauftrags unternommen hat (§ 339 Abs. 2 Nr. 1 AO), d. h. nach außen in Erscheinung tretende Handlungen, die unmittelbar dessen Ausführung dienen. Sie wird für die Durchführung eines Vollstreckungsauftrags nur ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebung der Gebühr bei Abwendung der Pfändung

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr wird auch erhoben, wenn die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird (§§ 339 Abs. 4 Nr. 1, 292 AO), wenn auf andere Weise Zahlung geleistet wird, nachdem der Vollziehungsbeamte an Ort und Stelle erschienen ist (§ 339 Abs. 4 Nr. 2 AO), wenn der Pfändungsversuch mangels pfändbarer Gegenstände fruchtlos g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Gebühr

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsgebühr wird sowohl erhoben für die Pfändung des Vollziehungsbeamten (Sachpfändung) als auch für Forderungspfändungen durch die Vollstreckungsstellen. Die Unterscheidung zwischen Sach- und Forderungspfändung hat nur noch Bedeutung für den Zeitpunkt der Entstehung der Pfändungsgebühr.mehr

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zfs 10/2018, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die vom OLG Frankfurt behandelte Fallkonstellation gibt Anlass, die Voraussetzungen, unter denen sich der Dritte auf die Gebührenanrechnung berufen kann, näher zu erörtern. Gemäß § 15a Abs. 2 RVG kann sich der Dritte – wie hier der Bekl. – auf die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG angeordnete teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur berufen, wenn einer ...mehr

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AGS 10/2018, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist zulässig, insbesondere ist sie innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt worden. Der Beschwerdewert gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG von mehr als 200,00 EUR ist erreicht. Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin beantragt die Festsetzung einer Vergütung i.H.v. ...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet, denn die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat es mit dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht abgelehnt, einen zu erstattenden Betrag von 334,75 EUR (1,3-Verfahrensgebühr aus einem Streitwert von 3.000,00 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale von 20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) gegen die Erinnerungsgegnerin festzusetzen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Kosten

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der das Aussetzungsverfahren beendende Beschluss muss eine Kostenentscheidung enthalten. Dabei beträgt der Streitwert normalerweise 10 % des streitigen Steuerbetrages (BFH v. 26.04.2001, V S 24/00, BStBl II 2001, 498; vgl. auch Hartmann, Anh. II § 13 GKG Rz. 3; zur Anwendung des Mindeststreitwerts gem. § 52 Abs. 4 GKG s. Vor § 135 FGO R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gegenstand der Gebührenpflicht

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für verbindliche Auskünfte i. S. des § 89 Abs. 2 AO sehen § 89 Abs. 3 bis 7 AO eine Gebührenregelung vor. Die Einführung einer Gebührenpflicht beruht auf der Befürchtung der Bundesländer, dass die Finanzämter durch die gesetzliche Einführung der verbindlichen Auskunft in erheblichem Maße zusätzlich belastet werden. Die Gebührenpflicht b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Gebührenpflicht (§ 178a Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines Vorabverständigungsverfahrens erhebt das BZSt Gebühren. Sie fällt auch an, wenn der APA-Antrag nur beim ausländischen Vertragsstaat gestellt wurde und dieser sich an das BMF oder BZSt wendet (BT-Drs. 16/2712). Die Gebühr entsteht mit Eingang des APA-Antrags ggfs. auch beim örtlich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens entstehen Kosten (§ 139 Abs. 1 FGO), und zwar Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten, wenn der Kläger bzw. Antragsteller durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Die Gerichtskosten werden von den Gerichten dafür erhoben, dass der Staat Organe der Rechtspflege zur Verfügun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Gebührentabelle

Tz. 133 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 34 Abs. 2 Satz 3 GKG) enthält folgende vom Streitwert abhängige Gebühren:mehr

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AGS 10/2018, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist form- und fristgerecht eingelegt und daher zulässig, in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das FamG hat zu Recht die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit der Beschwerdeführerin im Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren bereits durch die im Juni 2015 gezahlte Vergütung abgegolten ist, § 15 Abs. 1 und 2 RVG. Gem. § 15 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt sich nach den erfüllten Gebührentatbeständen, die sich aus dem Kostenverzeichnis (nachstehend Rz. 42) ergeben, also nach der Anzahl der verwirklichten Gebühren (§ 3 Abs. 2 GKG). Der Wert der Gebühren richtet sich wiederum nach dem Streitwert (§§ 3 Abs. 1, 34 Abs. 1 Satz 1 GKG). Die Einzelheiten ergeb...mehr