Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / I. Fälligkeit, Vorschüsse

1. Fälligkeit Rz. 84 Die Fälligkeit ("Einziehbarkeit") regelt § 9 Abs. 1 FamGKG für Ehesachen (§ 121 FamFG) und selbstständige Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), also solche Familiensachen, die nicht im Verbund sind. Die Gerichtskosten sind entstanden und fällig mit der Einreichung der Antragsschrift oder einer entsprechenden Erklärung zu Protokoll. Rz. 85 Die Fälligkeit ("Ei...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / D. Familienrechtliche Einigungen – Anmerkungen zu Gebühren und Werten

Rz. 55 Nachstehend sollen die Bewertungsmaßstäbe für Einigungsgegenstände, die im Familienrecht besonders häufig vorkommen, sowie einige spezielle Fragen zum Entstehen der Einigungsgebühr erörtert werden. I. Der Unterhalt 1. Unterhaltsverzicht a) Der Verzicht auf einen wirklich oder vermeintlich bestehenden Unterhaltsanspruch Rz. 56 Auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann verz...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Kindschaftssachen

a) § 156 Abs. 3 S. 2 FamFG Rz. 65 Das Gespräch, das sich an das Scheitern der Einigungsbemühungen zur Frage anschließt, ob eine einstweilige Anordnung erlassen werden soll/beantragt wird, ist noch von der Verfahrensgebühr/Terminsgebühr erfasst (vgl. hierzu Rdn 16 ff.). b) Das Vermittlungsverfahren, § 165 FamFG Rz. 66 Für das Verfahren gem. § 165 FamFG fallen die regelmäßigen Ge...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / C. Sonstige Verfahren

I. Anerkennung ausländischer Entscheidungen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung, §§ 107 ff. FamFG 1. Statusentscheidungen Rz. 68 Im Regelungsbereich der EheVO II (= Verordnung (EG) Nr. 2001/2002 vom 27.11.2003) bedürfen Entscheidungen eines anderen Mitgliedsstaates keiner ausdrücklichen Anerkennung. § 107 FamFG greift nur ein (§ 97 Abs. 1 FamFG) in Bezug auf Dänemark und auf D...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / B. Verfahren im Familienrecht – gebührenrechtliche Bemerkungen

I. Ehescheidung, Eheaufhebung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft 1. Die Verfahrensgebühr Rz. 55 Anwendungsbereich: Die Ehefrau schickt den Scheidungsantrag ihres Ehemanns zum Rechtsanwalt und will vertreten werden.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Gesetzliche Gebühren/vertragliches Honorar und die Beratungshilfebewilligung

a) Die Sperre Rz. 10 Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nrn. 2300 ff., 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen, § 8 a.F. BerHG ist aufgehoben. Sowohl die gesetzlichen als auch die vertraglichen Ansprüche d...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Erstattung der Gebühren im Verfahren gem. § 118 ZPO bei Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren

Rz. 103 Grundsätzlich gibt es für die im Bewilligungsverfahren entstehenden Gebühren keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[122] Um Vereinbarungen schon in diesem Verfahrensstadium zu fördern, hat die ganz herrschende Rechtsprechung schon immer zumindest Prozesskostenhilfe für die 5/10 Prozess- und die 10/10 Vergleichsgebühr gewährt (§§ 32 Abs. 2, 23 BRAGO).[123] ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Die Terminsgebühr, Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / IV. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren, §§ 249 ff. FamFG

Rz. 62 Auch dieses Verfahren gehört nicht zum familienrechtlichen Alltag. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist ein normales Verfahren gem. Teil 3 VV RVG, kann also die volle Verfahrens- und Terminsgebühr auslösen. Dies gilt auch für die anschließenden Streitverfahren (§ 255 FamFG). Im Fall des § 237 FamFG kommt ein vorangehendes Unterhaltsverfahren nicht in Betracht, weil...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / ee) Vereinfachung statt Erledigung

Rz. 27 Das Gespräch muss, wie das Gesetz sagt, der "Vermeidung" oder "Erledigung" dienen. Das Gesetz spricht nicht davon, dass das Gespräch stattdessen auch der "Vereinfachung" dienen könne. Das wäre im Sinne der angestrebten Justizentlastung sinnvoll. Die Auffassung, dass "Erledigung" sich auch auf einzelne streitige Tatbestandsmerkmale beschränken kann, ist für die Einigun...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / aa) Gebührentatbestand

Rz. 23 § 19 Nr. 2 RVG bestimmt zwar, dass außergerichtliche Verhandlungen zum Rechtszug gehören, d.h. durch die Verfahrensgebühr abgegolten sind. Der Tatbestand Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG ist aber eine Ausnahme von dieser Regel für den Fall, dass mündlich oder telefonisch verhandelt wird und unter der weiteren Voraussetzung, dass diese Besprechung zum Zweck der Erledig...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / III. Einige Fragen zur Kostenerstattung

1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu d...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 31 Die Terminsgebühr ohne Termin hat zwei Voraussetzungen:mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins

Rz. 20 "Wahrnehmung" ist nur ein anderer Ausdruck für "Vertretung", gemeint ist die "vertretungsbereite Teilnahme des Anwalts".[9] Der Anwalt muss sich nicht äußern.[10] Gebührenrechtlich genügt es, wenn der Anwalt zeitweilig während des Termins anwesend ist.[11] Die "Wahrnehmung" eines Gerichtstermins ist also weniger als die Beteiligung am Termin durch Wortbeiträge; sie is...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / e) Terminsgebühr, Anm. Abs. 2, 3 zu Nr. 3104 VV RVG: Einigung/Einigungsbemühungen bzgl. hier nicht rechtshängiger Ansprüche ("Mehrvergleich") – Terminsgebühr

Rz. 35 Die Bestimmung bezieht sich auf Einigungsverhandlungen vor Gericht ("in dem Termin"), wie sie für die Verfahrensgebühr in Anm. Nr. 2 zu Nr. 3101 VV RVG stehen. Das Ziel der Einigung ist hier das gleiche wie dort (s. Rdn 8 ff.): Es wird versucht, einen Mehrvergleich zustande zu bringen. Ausgenommen sind (Anm. Abs. 3) die Fälle, in denen die betreffende Sache nirgends r...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / dd) Ziele des Einigungsgesprächs

Rz. 26 Ein Gespräch, bei dem es nicht um die Erzielung einer Einigung geht, sondern um die Durchführbarkeit, also um die Schaffung der Voraussetzungen für die Einigung soll nicht unter die Bestimmung fallen.[29] Diese Meinung ist zweifelhaft: Auch das Gespräch, das der Geldbeschaffung dient, um die Vereinbarung zu ermöglichen, dient letztlich der Vermeidung/Erledigung. Zu den...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Die Terminsgebühr

aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn de...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / bb) Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG: Einigung/Einigungsbemühungen bezüglich hier nicht rechtshängiger Ansprüche ("Mehrvergleich") – Verfahrensgebühr

Rz. 8 Die dort geregelten Fälle haben die Besonderheit, dass zwei Angelegenheiten zusammengeführt werden, nämlich das rechtshängige Verfahren einerseits, und die Angelegenheit, in der eine Einigung erzielt wurde oder erzielt werden soll, andererseits. Die letztere Angelegenheit kann verschiedene Vorgeschichten haben: Es kann (1) bisher noch gar kein Anwaltsmandat vorgelegen ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Versorgungsausgleich, §§ 1 ff. VersAusglG

Rz. 67 Wenn das Gericht die VA-Formulare übersandt hat und der Anwalt sich zur Sache äußert (z.B. durch Rückgabe der ausgefüllten Formulare), löst dies die volle Verfahrensgebühr aus. Vielfach werden die Formulare bereits zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht. Das ist Sachvortrag zum Versorgungsausgleich, noch bevor das Gericht das Verfahren eingeleitet hat. Damit wi...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Einzahlung der Gerichtskosten in Ehesachen/ Lebenspartnerschaftssachen/Familienstreitsachen

Rz. 86 In der Ehesache/Lebenspartnerschaftssache und bei den selbstständigen Familienstreitsachen soll die Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags erst nach Zahlung der Gerichtskosten (Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen) erfolgen, § 14 Abs. 1 FamGKG, ausgenommen bei dem Widerantrag und dem Antrag auf einstweilige Anordnung und auf einen Arrest (§ 14 Abs. 2 FamGKG)...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Der Urkundenprozess, § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 592 ff. ZPO

Rz. 72 Das Urkundenverfahren (§§ 592 ff. ZPO) kommt im Familienrecht vor, wenn Ansprüche aus einer Trennungs-/Scheidungsvereinbarung, die privatschriftlich abgeschlossen wurde oder zwar notariell, aber ohne Vollstreckungsklausel, gerichtlich geltend gemacht werden. Das Urkundenverfahren und das sich an das Vorbehaltsurteil anschließende Nachverfahren gehören zusammen. Sie si...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / ff) Festsetzung der Terminsgebühr gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 28 Der Anwalt kann jetzt tatsächlich in jeder Lage des Verfahrens und unabhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Verfahrensauftrags mündliche Einigungsverhandlungen führen, ohne befürchten zu müssen, unentgeltlich zu arbeiten. Die gebührenrechtliche Bedeutung des Verfahrensauftrags ist nicht geringer als früher. Früher endete die Möglichkeit, eine Besprechungsgebühr zu v...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 5. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 7 Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, ob die Gebühren einmal oder mehrfach (mehrfach nach der Zahl der Angelegenheiten) anfallen. a) Mehrere einstweilige Anordnungen Rz. 8 Jedes einzelne e.A.-Verfahren ist eine (eigene) Angelegenheit. b) Anträge auf Aufhebung oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung (§ 54 FamFG) Rz. 9 Das Verfahren bis zum Erlass der einstweilig...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Anwendungsbereich

a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Der Prozess mit zwei Anwälten (Korrespondenzanwalt oder Unterbevollmächtigter)

Rz. 46 Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Korrespondenzanwalt ist der Anwalt am Sitz der Prozesspartei, der die Korrespondenz mit dem Anwalt führt, der am Ort des Gerichts tätig ist und als Prozessanwalt das Verfahren betreibt. Der Korrespondenzanwalt erhält (höchstens) eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3400 VV RVG). Er erhält (wenn er nicht auf besonderen Wunsch des Mandanten zum...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Unterbevollmächtigter ist grundsätzlich "notwendig"

Rz. 50 Der BGH hat eine grundlegende Entscheidung vor einigen Jahren getroffen (zur Entscheidung für die VKH-Fälle vgl. § 14 Rdn 96 ff.).[52] Der BGH hält die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Anwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO (an...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gerichtlichen Verfahren: Verfahrensgebühr Nrn. 3100 f. VV RVG; Terminsgebühr Nrn. 3104 f. VV RVG, Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG; Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen Nr. 1010 VV RVG

A. Allgemein zu den Gebühren I. Die einzelnen Gebühren, Grundlagen Rz. 1 Die Verfahrens- und Terminsgebühr sind die gleichen im Erkenntnisverfahren (Hauptsache- und Eilverfahren), im VKH-Bewilligungsverfahren und auch in der Vollstreckung. Nur die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich. Die Verfahrensgebühr hat Gebührensätze zwischen 0,3 (Nr. 3309 VV RVG) über die gekürzte Gebü...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Das auswärtige Mandat, Nrn. 3400, 3401, 3402, 3405 VV RVG

Rz. 45 Wenn Wohnsitz und Gerichtsort verschieden sind – angesichts der besonders hohen Mobilität der Betroffenen in Trennungs- und Scheidungsfällen eine häufige Situation – wird in der Regel zunächst der Anwalt am Wohnort aufgesucht. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, steht der Anwalt, der heute ohne die Schranken der Postulationsfähigkeit vor jedem Familiengericht auftret...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Das Vermittlungsverfahren, § 165 FamFG

Rz. 66 Für das Verfahren gem. § 165 FamFG fallen die regelmäßigen Gebühren gem. Nrn. 3100 f., Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG an. Gem. § 17 Nr. 8 RVG sind das Vermittlungsverfahren und das sich anschließende gerichtliche Verfahren zwei Angelegenheiten. Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV RVG bestimmt die Anrechnung der Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahren...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Mehraufwand

Rz. 49 Es fallen entweder Abwesenheitsgelder und Reisekosten des Anwalts an, der am Wohnsitzort ist, oder es fallen Kosten für den zweiten Anwalt an. Außerhalb der Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der kostenerstattungspflichtige Gegner diese Kosten erstatten muss. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage etwas...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Überlegungen des Anwalts

Rz. 51 Der Anwalt, der auswärts prozessiert, wird also überlegen und mit der Partei besprechen,mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Mehrere Beschwerden

Rz. 22 Sind mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben, liegen mehrere Angelegenheiten vor, die Gebühren fallen mehrfach an (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Ausnahmen hiervon finden sich in § 16 Nr. 10 und in § 19 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 RVG.[24]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / h) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nrn. 2100, 2101 VV RVG

Rz. 18 Wenn der Anwalt bereits in 1. Instanz tätig war und Aussicht eines Rechtsmittels prüft (wobei es für Nrn. 2100 f. VV RVG nicht darauf ankommt, ob es sich um das Rechtsmittel des Mandanten oder das gegnerische Rechtsmittel handelt) verdient er die Gebühren Nrn. 2100, 2101 VV RVG. Streitig ist, ob es eines ausdrücklichen Auftrags dafür bedarf oder ob die Gebühr auch ver...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / bb) Insbesondere: Zur obligatorischen mündlichen Verhandlung

Rz. 32 In 1. Instanz haben alle Familienstreitsachen sowie alle Verbundsachen (auch FG-Verbundsachen) obligatorische mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 1 ZPO, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG; § 137 FamFG). Rz. 33 Selbstständige FG-Sachen haben gem. § 32 Abs. 1 FamFG keine obligatorische mündliche Verhandlung. Es stellt sich die Frage, ob in den FG-Sachen des Familienrechts die Vorschr...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Die Verfahrensgebühr, Nr. 3100, Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

Rz. 4 Die Verfahrensgebühr fällt gleichermaßen für Ehesachen, Familienstreitsachen und alle FG-Sachen an. Sie ist Entgelt für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" (Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG) im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen und für alle Verfahrensarten (Mahnverfahren, selbstständiges Beweisverfahren, vereinfachtes Unterhaltsverfahren, VKH-Bewilli...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / D. Rechenbeispiele

Rz. 73 Beispiel 1 Eine Ehesache oder ein Unterhaltsverfahren oder ein Zugewinnausgleichsverfahren sind rechtshängig. Der Anwalt vertritt den Mandanten im Gerichtstermin. Es sind angefallen: Die gleichen Gebühren fallen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an; im selbstständigen Beweisverfa...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) § 156 Abs. 3 S. 2 FamFG

Rz. 65 Das Gespräch, das sich an das Scheitern der Einigungsbemühungen zur Frage anschließt, ob eine einstweilige Anordnung erlassen werden soll/beantragt wird, ist noch von der Verfahrensgebühr/Terminsgebühr erfasst (vgl. hierzu Rdn 16 ff.).mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Kostenschuldner

Rz. 89 Die §§ 21–27 FamFG KG regeln die Kostenhaftung, wobei zwischen der Kostenschuldnerhaftung für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie der Kostenhaftung nach § 24 FamGKG zu unterscheiden ist. 1. Kostenschuldner für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) Rz. 90 Nach § 21 FamGKG ist Kostenschuldner im Antragsverfahren der Antragsteller. Ausnahm...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / V. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung Rz. 64 Streitig war seit langem, als das FGG noch galt, ob das Gericht im Falle eines ausnahmsweisen Absehens von einer mündlichen Verhandlung (vgl. oben Rdn 32 f.) gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 dennoch eine Terminsgebühr verdient wird. Unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH zum WEG [64] wurde teilweise auch in FG-Sachen d...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / E. Gerichtskosten

Rz. 83 In Familiensachen gilt anstelle des GKG das FamGKG.[76] I. Fälligkeit, Vorschüsse 1. Fälligkeit Rz. 84 Die Fälligkeit ("Einziehbarkeit") regelt § 9 Abs. 1 FamGKG für Ehesachen (§ 121 FamFG) und selbstständige Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), also solche Familiensachen, die nicht im Verbund sind. Die Gerichtskosten sind entstanden und fällig mit der Einreichung der Ant...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / I. Anerkennung ausländischer Entscheidungen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung, §§ 107 ff. FamFG

1. Statusentscheidungen Rz. 68 Im Regelungsbereich der EheVO II (= Verordnung (EG) Nr. 2001/2002 vom 27.11.2003) bedürfen Entscheidungen eines anderen Mitgliedsstaates keiner ausdrücklichen Anerkennung. § 107 FamFG greift nur ein (§ 97 Abs. 1 FamFG) in Bezug auf Dänemark und auf Drittstaaten.[70] Für das Anerkennungsverfahren vor der Justizverwaltung (§ 107 Abs. 1 bis Abs. 4,...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Die Terminsgebühr und die gerichtliche Mediation

Rz. 60 Die Terminsgebühr entsteht und gehört zu den Kosten des Verfahrens, Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG: Einigungsgespräch in der Güteverhandlung vor dem gem. § 278 Abs. 5 ZPO ersuchten Richter ("Richtermediator").[63]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / e) Aufhebung und Zurückverweisung, § 21 RVG

Rz. 14 § 21 Abs. 1 RVG enthält den Grundsatz: Soweit an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug. Das bedeutet, dass die Gebühren ein zweites Mal anfallen. Vorb. 3 Abs. 6 der VV RVG schränkt allerdings insofern ein, als die bereits vor der Zurückverweisung entstandene Verfahrensgebühr auf die Verfahren...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / f) Beschwerde gem. § 256 FamFG im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 16 Es handelt sich um eine Beschwerde gem. § 58 FamFG gegen eine Endentscheidung über den Hauptgegenstand.[18] Die Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG erfasst also diese Beschwerde, so dass die Gebühren gem. Nrn. 3200 und 3202 VV RVG anfallen.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / g) Erlass der einstweiligen Anordnung oder eines Arrestes durch das Oberlandesgericht

Rz. 17 Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 943 ZPO i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG, wird der Arrest und ebenso die einstweilige Anordnung durch das Oberlandesgericht erlassen, wenn ein Hauptsacheverfahren dort anhängig ist. In diesem Fall werden nur die Gebühren verdient, die für eine einstweilige Anordnung oder einen Arrest in 1. Instanz verdient würden (Vorb. 3.2 Abs. 2 VV RVG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Terminsgebühr und Versäumnisbeschluss in der 2. Instanz, Nr. 3203 VV RVG

Rz. 10 Eine Versäumnisentscheidung gibt es in den Ehesachen und Familienstreitsachen, § 139 FamFG; § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 539 ZPO. Eine Herabsetzung der Terminsgebühr (Nr. 3203 VV RVG) findet nur statt, wenn es der Rechtsmittelführer ist, der nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist. Ist dagegen der Rechtsmittelgegner nicht erschienen oder nicht ordnungsge...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Einzahlung der Gerichtskosten in FG-Verfahren

Rz. 87 In selbstständigen FG-Sachen gilt § 14 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 FamGKG: Vor Zahlung der Gebühr durch den Kostenschuldner i.S.d. § 21 FamGKG soll keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden. Hier geht es um Vorschusszahlungen, weil (§ 11 FamGKG!) die Gerichtskosten noch nicht fällig sind. § 21 Abs. 1 S. 1 FamGKG wird – wie schon nach früherem Recht – dahin verstand...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 4. Einzahlung der Gerichtskosten in den Folgesachen

Rz. 88 In den Folgesachen (§ 137 FamFG) werden keine Vorschüsse erhoben. Sie sind in § 14 Abs. 1 FamGKG nicht erwähnt, würden aber eigentlich alle (mit Ausnahme der Kindschaftssachen, § 21 Abs. 1 S. 2 FamGKG) unter § 14 Abs. 3 FamGKG fallen. Hierzu ist aber aus praktischen Gründen in § 14 Abs. 6 der Kostenverfügung bestimmt, dass für die Folgesachen die Gerichtskosten erst a...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Statusentscheidungen

Rz. 68 Im Regelungsbereich der EheVO II (= Verordnung (EG) Nr. 2001/2002 vom 27.11.2003) bedürfen Entscheidungen eines anderen Mitgliedsstaates keiner ausdrücklichen Anerkennung. § 107 FamFG greift nur ein (§ 97 Abs. 1 FamFG) in Bezug auf Dänemark und auf Drittstaaten.[70] Für das Anerkennungsverfahren vor der Justizverwaltung (§ 107 Abs. 1 bis Abs. 4, Abs. 8 FamFG) fällt ei...mehr