Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / a) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 8 Jedes einzelne e.A.-Verfahren ist eine (eigene) Angelegenheit.mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Gesprächspartner

Rz. 25 In Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG heißt es, dass Besprechungen mit dem Auftraggeber die Terminsgebühr nicht auslösen. Im Gegensatz zu dem früheren § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO fehlt der Begriff des "Dritten", der seinerzeit in der Auslegung so große Schwierigkeiten gemacht hat.[23] Dem Auftraggeber kann sicher sein gesetzlicher Vertreter, wohl auch noch sein gewillkürte...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / IV. Festsetzung nach §§ 55 ff. RVG für den Rechtsanwalt, Vergütung für Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Kosten des Beschwerdegegners

a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / bb) "Mitwirkung" an solchen Besprechungen

Rz. 24 Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG verlangt die "Mitwirkung" an solchen Gesprächen. Es muss sich um eine mündliche Auseinandersetzung handeln (auch telefonisch[12]), wie das Wort Besprechung ergibt. Die Rechtsprechung hat die "Mitwirkung" weit ausgedehnt. Es genügt, dass der eine Anwalt das Gespräch aufnimmt und der andere sich darauf einlässt.[13] Der Austausch von Sch...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 3. Die Einigungsgebühr, Nrn. 1000 ff. VV RVG

Rz. 5 Sie fällt nach allgemeinen Regeln an. Ist die einstweilige Anordnung anhängig, beträgt sie 1,0, ist dies nicht der Fall, 1,5 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / II. Rechtsmittel gegen sonstige Entscheidungen (Zwischenentscheidungen)

1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die g...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Die Einigungsgebühr, Nr. 1004 VV RVG

Rz. 12 Die Einigungsgebühr im Beschwerdeverfahren beträgt 1,3. Gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV RVG gilt dies auch für die Beschwerde und Rechtsbeschwerde in Familiensachen gegen Endentscheidungen. Die Vorschriften für Einigungen in Kindschaftssachen gelten auch in der 2. Instanz (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV RVG). Für nicht anhängige Sache...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn des Termins, d.h. vor dem Aufruf der Sache erfolgen, w...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegungen über die Aussichten des Rechtsmittels). Rz. 8 Es gibt eine Reihe von T...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / cc) Terminsgebühr ohne Termin in der 2. Instanz?

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Eine oder mehrere Angelegenheiten: Der Verbund

Rz. 13 Die 2. Instanz ist im Verhältnis zur 1. Instanz immer eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Verbund bleibt in der 2. Instanz erhalten, so dass die Rechtsmittel gegen mehrere Verbundentscheidungen als eine Angelegenheit abzurechnen sind (§§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 FamFG). Das gilt auch dann, wenn gegen die Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft selbst ke...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Fälligkeit

Rz. 84 Die Fälligkeit ("Einziehbarkeit") regelt § 9 Abs. 1 FamGKG für Ehesachen (§ 121 FamFG) und selbstständige Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), also solche Familiensachen, die nicht im Verbund sind. Die Gerichtskosten sind entstanden und fällig mit der Einreichung der Antragsschrift oder einer entsprechenden Erklärung zu Protokoll. Rz. 85 Die Fälligkeit ("Einziehbarkeit"...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Kostenschuldner bei Vergleich mit Kostenübernahme

Rz. 92 Wird ein Vergleich mit Kostenübernahme geschlossen, dürfte der Vergleich im Hinblick auf die Haftung für die Gerichtskosten für die bedürftige Partei keine Auswirkung haben, denn nach § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG bzw. § 76 Abs. 1 FamFG die bedürftige Partei von den Gerichtskosten gegenüber der Staatskasse aufgrund der VKH-Bewilligung befreit ist. ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Andere ausländische Entscheidungen, § 108 FamFG

Rz. 69 Für den Antrag nach § 108 Abs. 2 FamFG gelten die Nrn. 3100 ff. VV RVG. Soweit durch bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen vereinfachte gerichtliche Verfahren vorgesehen sind, gelten gleichfalls die Nrn. 3100 ff. VV RVG.[71]mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Mehrere Kostenschuldner (§ 26 FamGKG)

Rz. 91 Mehrere Kostenschuldner haften nach § 26 Abs. 1 FamGKG als Gesamtschuldner, wobei Abs. 2 und 3 FamGKG das Verhältnis mehrerer Kostenschuldner zueinander regelt. Problematisch ist die Frage nach der Haftung mehrerer Kostenschuldner für den Fall, dass dem Kostenschuldner Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist (§ 26 Abs. 3 FamGKG). Eine generelle Auslegung von §§ 26 A...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Kostenschuldner für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG)

Rz. 90 Nach § 21 FamGKG ist Kostenschuldner im Antragsverfahren der Antragsteller. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–4 FamGKG für:mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 59 Die Terminsgebühr weist Besonderheiten nur im Säumnisverfahren auf. Nr. 3105 VV RVG gilt nicht, wenn der Antragsgegner in der Ehesache nicht erscheint. Das Gericht muss mit dem erschienenen Antragsteller verhandeln und entscheiden. Zu seinen Gunsten fällt die 1,2 Terminsgebühr an (einseitige Verhandlung, kein Versäumnisbeschluss, § 130 Abs. 2 FamFG). Wenn der Antragste...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Das Mahnverfahren, §§ 688 ff. ZPO

Rz. 61 Im Familienrecht spielt das Mahnverfahren eine untergeordnete Rolle. Daher nur in Kürze: Im Verfahren gem. §§ 688 ff. ZPO i.V.m. § 113 Abs. 2 FamFG erhält der Vertreter des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG) für den Antrag auf Mahnbescheid und eine 0,5 Verfahrensgebühr für den Antrags auf Vollstreckungsbescheid (Nr. 3308 VV RVG). Der Gegnervertr...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung

Rz. 64 Streitig war seit langem, als das FGG noch galt, ob das Gericht im Falle eines ausnahmsweisen Absehens von einer mündlichen Verhandlung (vgl. oben Rdn 32 f.) gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 dennoch eine Terminsgebühr verdient wird. Unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH zum WEG [64] wurde teilweise auch in FG-Sachen die Terminsgebühr gewährt.[65] Das FamFG sie...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / II. Beispiele aus dem Familienrecht

1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 55 Anwendungsbereich: Die Ehefrau schickt den Scheidungsantrag ihres Ehemanns zum Rechtsanwalt und will vertreten werden.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Eilverfahren

Rz. 4 Einstweilige Anordnungen, §§ 49 ff.,119 FamFG Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen sind nur ausnahmsweise statthaft (§ 57 FamFG). Soweit eine Beschwerde überhaupt statthaft ist, setzt sie voraus, dass entweder vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich verhandelt wurde oder, dass wenn die einstweilige Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung erging,...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Arrestverfahren, §§ 916 ff. ZPO, § 119 FamFG

Rz. 6 Das Arrestverfahren war verfahrensrechtlich immer schon ein selbstständiges Verfahren, das mit einer Endentscheidung endete. Dies gilt weiterhin. Wird der Arrest nach mündlicher Verhandlung erlassen, ist die Beschwerde gegeben; wird ohne mündliche Verhandlung entschieden, hat der Gläubiger die sofortige Beschwerde § 567 Abs. 1 ZPO, während der Schuldner (nur) den Wider...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 4. Einstweilige Anordnung durch das Beschwerdegericht, Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV RVG

Rz. 6 Ist das Beschwerdegericht gem. § 50 Abs. 1 FamFG als Gericht der Hauptsache anzusehen, bestimmen sich die Gebühren nach den Vorschriften für die 1. Instanz. Diese einstweilige Anordnung ist ein selbstständiges Verfahren, für das nur wegen der in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Hauptsache die Zuständigkeit des OLG begründet ist, das hier aber gerade nicht als Rechtsm...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 2 Das Familiengericht setzt gem. § 55 FamGKG einen vorläufigen Wert an, wenn dies zur Einforderung von Gebühren erforderlich ist; es setzt durch einen Beschluss gem. § 55 Abs. 2 FamGKG den Gebührenwert endgültig fest. Wenn allerdings über die Entscheidung des Amtsgerichts ein Rechtsmittel zum OLG eingelegt ist, muss das OLG den Rechtsmittelwert festsetzen; an diese Fests...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Begriff "Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands"

Rz. 3 Die Endentscheidung ist eine Entscheidung, die den Rechtszug beendet. Eine "Endentscheidung" kann also auch eine Neben- und Zwischenentscheidung sein. Diese sind hier aber nicht angesprochen. In Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b VV RVG ist nur von "Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands" die Rede. "Hauptgegenstand" kann man als das Verfahrensziel bezeichnen. "Hauptgegens...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. überblick

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 6. Das Verfahren nach § 156 Abs. 3 S. 1 FamFG

Rz. 13 Wird im ersten Termin eine Einigung im Verfahren über Aufenthalt, Umgang und Herausgabe nicht erzielt, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Es wird besprochen, ob der Antragsteller beantragt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen; es wird auch erörtert, ob von Amts wegen eine einstweilige Anordnu...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Das sogenannte Stillhalteabkommen

Rz. 28 Eine Partei legt Beschwerde "zur Fristwahrung" ein und bittet den Gegnervertreter, sich vorläufig noch nicht zu bestellen. Derartige Wünsche sollten zurückhaltend geäußert werden. Eine berufsrechtliche Verpflichtung einer solchen Forderung nachzukommen, besteht nicht. Kommt der Anwalt dem Wunsch nicht nach, kann er die Gebühren erstattet verlangen wie sonst auch. Komm...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 26 Es ist heute unstreitig, dass die Kosten des Anwalts, der vom Rechtsmittelgegner nach Erhalt der Rechtsmittelschrift beauftragt wurde, "notwendige" Kosten sind, die erstattungspflichtig sind, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergeht. Dies gilt auch, wenn der Rechtsmittelführer erklärt hat, nur zur Fristwahrung das Rechtsmittel einzulegen. Der Beschwerdeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist entgeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Regeln (Nr. 3100 VV RVG). Der Anwalt muss beauftragt sein, im Eilverfahren tätig zu werden. Es muss geklärt werden, ob Auftrag zu einer Hauptsache oder zu einem Eilverfahren oder zu beiden Verfahren vorliegt. Ein entsprechender Text in der Vollmacht (die nur das Außenverhältnis betrifft) reicht nicht aus.[1] Wenn es si...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / I. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG: Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts

Rz. 41 Ermittlung der Gebühr: Die Beratungstätigkeit des Anwalts ist Dienstvertrag, so dass § 612 Abs. 2 BGB anzuwenden ist, oder Werkvertrag, so dass § 632 Abs. 2 BGB in Betracht kommt. Eine "Taxe" besteht nicht, weil die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die eine "Taxe" sein könnten, eben gestrichen wurden.[20] "übliche Vergütung" ist, was "am gleichen Ort in gleichen...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG: Beratungshilfegebühr, sog. Schutzgebühr

Rz. 15 Der Anwalt erhält vom Mandanten die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR. Die Gebühr schließt die evtl. Postpauschale und die Umsatzsteuer bereits ein (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG).mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / c) Hauptsacheverfahren und Verfahren einstweilige Anordnung

Rz. 10 Diese Verfahren[6] sind zwei selbstständige gerichtliche Verfahren, also zwei Angelegenheiten (§ 17 Nr. 4b, 4d RVG, § 15 Abs. 2 RVG). Ob dann, wenn vorgerichtlich Hauptsache und einstweiliger Rechtsschutz Gegenstand der Tätigkeit des Anwalts sind, die Geschäftsgebühr zweimal anfällt, ist streitig; nimmt man nur ein Verfahrensziel an, ist es konsequent, auch nur eine G...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 4 Die Terminsgebühr entsteht im Eilverfahren unter den in Vorb. 3 Abs. 3, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG genannten Voraussetzungen, alsomehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / d) Beispielsfälle

Rz. 22 Die Lösung, dass die Hälfte des Hauptsachewertes Regelwert ist, wird dadurch freilich praktikabler, dass die Gleichwertigkeit im Bestand des Titels weit gesehen wird, Gleichwertigkeit also angenommen wird,mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Festsetzung der Beratungshilfevergütung

Rz. 19 Die Vergütung (§ 44 RVG) wird durch den Urkundsbeamten festgesetzt (§ 55 Abs. 4 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG). Der Rechtsbehelf ist die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG. Diese Erinnerung ist der einzige Rechtsbehelf (§ 7 BerHG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren

Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu dem auswärtigen Gericht zu den Terminen. Die ...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / b) Anträge auf Aufhebung oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung (§ 54 FamFG)

Rz. 9 Das Verfahren bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung ist zusammen mit (allen) Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung der einstweiligen Anordnung als ein gebührenrechtlicher Gegenstand abzurechnen. Dies gilt für die Anwaltsgebühren (§ 16 Nr. 5, §15 Abs. 2 RVG) und ebenso für die Gerichtskosten (Vorb. 1.4 FamGKG KV).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Festsetzung erfolgt nur auf Antrag und bind...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung

Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Rz. 18 Wichtig ist, ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. Beschwerde und Unterhaltsrückstände

Rz. 45 Unterhaltsrückstände rechnen nur bis zur Einreichung des Antrags bei Gericht (nicht bis zur Rechtsmitteleinreichung).[49]mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / A. Die einstweilige Anordnung, §§ 49 ff. FamFG

I. Gebühren Rz. 1 In den Eilverfahren, Zivilprozessverfahren wie auch der FG-Verfahren fallen die Verfahrensgebühr mit 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr mit 1,2 (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 1,0 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG) an. 1. Die Verfahrensgebühr Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Rege...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / IV. Gerichtskosten

Rz. 32 Die Gerichtskosten richten sich nach Nrn. 1410 ff. FamGKG KV. Für Kindschaftssachen gelten ermäßigte Sätze (Nrn. 1410–1412 FamGKG KV), für die einstweiligen Anordnungen in den übrigen Familiensachen (Familienstreitsachen § 112 FamFG und die in der Vorb. 1.3.2 FamGKG KV genannten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gelten die Gebührensätze gem. Nrn. 1420–1424 F...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 1. Wertvorschrift: § 41 FamGKG, Maßstäbe für die Wertfestsetzung

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!)

Rz. 54 Das OLG Nürnberg hat 1/10 des Hauptsacheverfahrenswertes angesetzt, § 227 Abs. 4 S. 3, § 572 ZPO, § 33 RVG.[57]mehr