Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / 2 II. Die Entscheidung

Für die Pflichtverteidigervergütung ist der Tag der Bestellung maßgebend Für die Frage der anwendbaren Gebührensätze der Pflichtverteidigervergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Stichtag der Bestellung maßgeblich (vgl. auch BVerfG AGS 2009, 66). Die Bestellung des Antragstellers erfolgte am 17.10.2013, also nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG am 1.8.2013 (vgl. dort Art. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist unbegründet." zDer Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Bekl. ist nicht verpflichtet, dem Kl. für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgebühr i.S.v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Notarkosten

Erfolgt die Ausstellung durch den Notar, fällt eine Gebühr nach Nr. 23808 GNotKG-KostVerz von 15,00 EUR an. Auslagen entstehen nach Nrn. 32000 ff. GNotKG-KostVerz. Kostenschuldner ist derjenige, der die Ausstellung des Formblatts bescheinigt hat (§ 29 Nr. 1 GNotKG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltsvergütung

Es gelten die Nrn. 3100 ff VV. Hinsichtlich der Terminsgebühr ist jedoch zu beachten, dass in dem Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist (§ 38 Abs. 1 AUG), so dass die Gebühr nicht nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entstehen kann. Für die Rechtsmittelverfahren gelten wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a VV die Nrn. 3200 ff. VV. Der Gegenstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)

Es fällt eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1723 FamGKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Auslagen sind nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. anzusetzen. Zustellungskosten sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen, da es sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eingeschränkte Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz § 4 Nr. 4 StBerG erlaubt nur eine Hilfeleistung in Steuersachen "hinsichtlich des Vermögens" und der daraus erzielten Einkünfte. Bei einem Hausverwalter umfasst dies nicht die Erstellung oder Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie der Umsatzsteuererklärung. Insofern sind nur Vorarbeiten zulässig, die sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache vor verschiedenen Gerichten; keine Hinweispflicht auf kostengünstigere Möglichkeit eines Terminsvertreters; Gebühren des Antragsgegners im Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe; keine Bindungswirkung an Gegenstandswert; Geschäftswert einer Vereinbarung zur Gütertrennung; keine Pflicht zum Hinweis auf die Höhe der Gebühren; keine Pflichtverletzung bei Vereinbarung einer Gütertrennung nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags; Gebühren im Verfahren auf Abzweigung einer Rente

Leitsatz Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2015, FF 3/2015 / Kosten und Gebühren

Eine Erhöhung des als Festbetrag vorgegebenen Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nach § 45 Abs. 3 FamGKG ist nur geboten, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten aufgrund besonderer Umstände – beispielsweise wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache – so stark von einem durchschnittlichen Verfahren abwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach § 1115 ZPO entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1510 Nr. 5 GKG-KostVerz. Die Gebühr beträgt stets 240,00 EUR. Sie entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die sämtliche Handlungen des Gerichts abdeckt. Durch die Gebühr ist auch die Entscheidung über eine einstweilige Anordnung nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Die Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO, § 1079 ZPO gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG zum Rechtszug. Es fallen daher keine gesonderten Gebühren an, wenn der Anwalt bereits in dem ursprünglichen Erkenntnisverfahren beauftragt war. Ist der Anwalt beauftragt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen und beantragt er hierfür die Ausstellung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechnung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Keine Wertfests... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 68 Abs. 1 GKG zulässige Streitwertbeschwerde hat Erfolg, die Wertfestsetzung durch das VG ist aufzuheben. Hinsichtlich des der Streitwertfestsetzung des VG zugrundeliegenden Verfahrens auf Vollstreckung aus einem "gerichtlichen Vergleich" fällt entsprechend Nr. 2111 GKG-KostVerz. (ebenso Nr. 5301 GKG-KostVerz.) eine Festgebühr in Höhe von 20,00 EUR an (vgl. für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Der Anspruch de... / D. Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht

Erst wenn der Versicherer den Nachweis geführt habe, dass der Geschädigte die überhöhten Gebühren bei Auftragserteilung erkennen konnte, ihn also ein Auswahlverschulden treffe, und er trotzdem nicht von einer Beauftragung abgesehen habe, komme eine Kürzung seines Schadensersatzanspruchs in Betracht.[29] Dem Geschädigten müsse allerdings ein anderer Sachverständiger zur Verfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Der Anspruch de... / F. Fazit

Der Geschädigte hat gegen den Schädiger und dessen Versicherer bei voller Haftung einen Anspruch auf vollständigen Ausgleich der erforderlichen Sachverständigengebühren. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Gebühren überhöht sind. Erst wenn der Versicherer nachgewiesen hat, dass der Geschädigte schuldhaft gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen hat, ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Beschwerde nach § 54 BeurkG

Für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG entsteht eine Gebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz.[30] Es handelt sich um eine Verfahrens- und Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wurde die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Erme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Verfahrensgebüh... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend sind vorliegend die Verfahrensgebühr Nr. 3502 VV (in der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Fassung) und die Terminsgebühr gem. der Nr. 3516 VV festgesetzt worden. Die Nr. 3502 VV ist als Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde festzusetzen. Für Verfahren über die Beschwerde und die Erinnerung, soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Handelt es sich um eine Familiensache, fallen Gebühren nach Nrn. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. an. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG, § 14 Abs. 1 FamGKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) § 71 GBO bei Maßnahmen des Grundbuchamts

Liegt eine Vollstreckungsmaßnahme des Grundbuchamts vor, so ist Beschwerde nach § 71 GBO zu erheben (§ 1114 Nr. 3 ZPO). Die Gerichtskosten richten sich hierfür nach dem GNotKG. Es fallen Gebühren nach Nrn. 14510, 14511 GNotKG-KostVerz. an, da für die Eintragung der Sicherungshypothek keine Festgebühren vorgesehen sind, sondern eine Wertgebühr nach Nr. 14121 GNotKG-KostVerz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Maßnahmen von Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht

Handelt es sich um eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers, findet die Erinnerung nach § 766 ZPO statt (§ 1114 Nr. 1 ZPO). Für das Verfahren entstehen keine Gerichtsgebühren, jedoch sind Auslagen nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. zu erheben. Für die Kosten haftet der Erinnerungsführer nach § 22 Abs. 1 GKG oder derjenige, dem das Gericht die Kosten auferlegt hat (§ 29 Nr. 1 GKG)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht daher auch Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Die Gebühren entstehen mit Eingang der Klage beim Gericht, zu diesem Zeitpunkt tritt auch ihre Fälligkeit ein (§ 6 Abs. 1 GKG). Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Verkehrsanwalt ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, die Einschaltung eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) für das Revisionsverfahren sei nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig gewesen. Verkehrsanwaltskosten seien schon im Berufungsverfahren im Regelfall nicht erstattungsfähig. Für das Revisionsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Der Anspruch de... / B. Problemstellung

Nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte den ihm entstandenen Schaden zur Durchsetzung seiner Ansprüche nachweisen, wenn er ihn ersetzt haben möchte. Dafür kann und muss er sich eines Kfz-Sachverständigen bedienen. Dessen Gutachten ist nicht nur außergerichtlich zu verwerten, sondern kann auch im Prozess für das Gericht eine ausreichende Grundlage sein, den Fahrzeugscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 3/2015, Anrechnun... / III. Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Keine Anrechnung nach zwei Kalenderjahren Liegen zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem Beginn des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre, unterbleibt gem. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG die Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr (so schon zur BRAGO: OLG München AGS 2001, 51 = AnwBl. 2000, 698 = BRAGOreport 2000, 26 (Hansens) = JurBüro 2000, 469 = MDR 2000, 785 = NJ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Der Anspruch de... / I. Vertragsverhältnis

Der Sachverständige hat gegen seinen Auftraggeber, den Geschädigten, nach § 631 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Ausgleich seiner Gebühren. Der Geschädigte ist ihm nach § 631 Abs. 1 BGB mithin verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Fraglich ist, welche Vergütung in diesen Fällen vereinbart ist. Die Parteien vereinbaren zum Beispiel nicht, dass der Geschädigte dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Die Ausstellung der Bescheinigung nach § 1110 ZPO gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG zum Rechtszug des Erkenntnisverfahrens, in dem der Titel geschaffen wurde. Die dort verdienten Verfahrensgebühren decken daher auch das Verfahren nach § 1110 ZPO ab. Auch die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV kann nicht gesondert geltend gemacht werden. Beispiel In einer Zi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Gebührenberechn... / 2 Aus den Gründen:

[3] … II. Die sofortige Beschwerde ist begründet. [4] Die Kl. haben zunächst zu Recht die Prozessgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens gemäß Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens angerechnet. [5] Gemäß Nr. 3305 VV RVG ist zudem die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen. Dem kann nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / d) Notwendige Zwangsvollstreckungskosten (§ 788 ZPO)

Die Kosten für ein Verfahren wegen der Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO, § 1079 ZPO werden regelmäßig als i.S.d. § 788 ZPO notwendig für die Zwangsvollstreckung angesehen werden müssen, da sie Voraussetzung für die Vollstreckung sind. Beispiel In einer Zivilsache wegen Zahlung von 6.000,00 EUR ergeht Anerkenntnisurteil. Da aus dem Urteil in Frankreic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Es findet das GKG Anwendung (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 GKG). Für das Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1110 ZPO fällt eine Gebühr nach Nr. 1513 GKG-KostVerz. an. Es entsteht eine Festgebühr, die stets 20,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein Wegfall oder eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen. Der Ausgang des Verfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

In dem erstinstanzlichen Verfahren nach § 1084 ZPO entsteht eine Festgebühr von 30,00 EUR nach Nr. 2119 GKG-KostVerz. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entsteht. Sie entsteht für jeden Antrag gesondert. Auslagen sind nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. Für die sofortige Beschwerde fällt eine Gebühr nach Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Die Verfahren nach § 1081 ZPO gehören zum jeweiligen Rechtszug des Erkenntnisverfahrens, so dass besondere Gebühren nicht entstehen (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 10.3. Kosten des ENZ

Hierzu enthält die EU-ErbVO keine Bestimmungen. Unter europarechtlichen Gesichtspunkten dürfte es aber geboten sein, hier nur geringe Kosten zu erheben. Weiterhin dürfte es wohl unzulässig sein, die Kosten nach dem Wert des Nachlasses zu staffeln, wie dies andernfalls bei den gesetzlichen Gebühren der französischen Notare für die nachfolgend in anderen Zusammenhang erwähnten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Gebührenberechn... / 3 Anmerkung:

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung nicht alle Probleme angesprochen. I. Anwendbares Gebührenrecht Das OLG Hamm ist ohne nähere Erörterung davon ausgegangen, dass dem Rechtsanwalt der Kl. die Vergütung für das selbstständige Beweisverfahren wegen des vor dem 1.7.2004 erteilten Auftrags nach der BRAGO, die Vergütung für das Mahnverfahren und den Hauptsacherechtssteit aufgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2015, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 4 Anmerkung

Geiz ist nicht geil … sondern dumm! Wer sich mit dem Recht der Vergütungsvereinbarung beschäftigt und oftmals herangezogen wird, derartige Vereinbarungen auf ihre Rechtswirksamkeit bzw. auf ihre Berechtigung zu überprüfen, höhere als die gesetzliche Vergütung einzufordern, wird immer wieder mit dem Phänomen konfrontiert, dass der relativ einfache und überschaubare Gesetzestex...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 3/2015, Anrechnun... / Einführung

Mahnverfahren und streitiges Verfahren sind gesonderte Angelegenheiten (§ 16 Nr. 2 RVG), so dass die Gebühren und Auslagen jeweils gesondert entstehen. Kommt es nach einem Mahnverfahren auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, so können mehrere Anrechnungsvorschriften zu beachten sein. Dabei ist danach zu differenzieren, ob der Anwalt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 2 Aus den Gründen

A. Das geltend gemachte Verlangen ist zulässig; insbesondere hat das LG – auf dessen Ausführungen insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird – zu Recht erkannt, dass die Klage im Urkundenprozess statthaft ist. B. Der Klage kann jedoch deshalb nicht entsprochen werden, weil der Klägerin gegen die Beklagte – bezogen auf die Zeitspanne vom 1.8. – 30.9.2013 – weder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 3/2015, Anrechnun... / 1. Anrechnung der Verfahrensgebühr

Kommt es nach einem Mahnverfahren zur Durchführung des streitigen Verfahrens, so ist die im Mahnverfahren verdiente Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) in voller Höhe anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Beispiel 1 Der Anwalt hatte für den Antragsteller einen Mahnbescheid über 7.500,00 EUR erwirkt. Der Antragsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 2 II. Die Entscheidung

GV ist nicht beschwerdebefugt Die weitere Beschwerde des GV ist unzulässig. Dem GV steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Entscheidung über den Kostenansatz nicht zu (vgl. zuletzt LG Mannheim JurBüro 2014, 665 m.w.N.). Die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz stellt keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsposition des GV dar. Sie ergeht ausschließlich im Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für das Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6 Abs. 2, 3, 9 Abs. 1, 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 EVTVO, § 1079 ZPO entsteht eine Gebühr nach Nr. 1513 GKG-KostVerz. von 20,00 EUR. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die mit Antragseingang entsteht. Die Gebühr kann nicht mehr entfallen und sich auch nicht mehr ermäßigen, so dass der Ausgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / e) Beschwerde nach § 54 BeurkG

Für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG fällt eine Gebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. an.[12] Es handelt sich um eine Verfahrens- und Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Gebührenberechn... / Leitsatz

1. Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag für das selbstständige Beweisverfahren vor dem 1.7.2004 und hinsichtlich desselben Gegenstands der Auftrag für den Hauptsacherechtsstreit nach diesem Stichtag erteilt worden, berechnet sich die Vergütung für das selbstständige Beweisverfahren nach der BRAGO und für den Hauptsacherechtsstreit nach dem RVG. In diesem Fall gilt die Anrechnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 3/2015, Anrechnun... / II. Vertreter des Antragsgegners

Mahnverfahrensgebühr ist voll anzurechnen Der Anwalt des Antragsgegners erhält im Mahnverfahren eine 0,5-Verfahrensgebühr (Nr. 3307 VV). Auch diese Verfahrensgebühr ist auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des nachfolgenden streitigen Verfahrens in voller Höhe anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 7 Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR erga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Interessenkolli... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt vertritt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen zugleich als Schädiger neben dem in Anspruch genommenen Schädiger gesamtschuldnerisch haften kann. Insoweit kann dahinstehen, ob ein Rechtsanwaltsvertrag nach § 134 BGB nichtig ist; jedenfalls entfällt in eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Keine erneute B... / 2 Aus den Gründen

Der gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig. Der Klägerin fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag, nachdem der Senat bereits der Klägerin für den Berufungsrechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt hat. Zwar erfolgt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO für jeden Rechtszug besonders. Du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Kosten für die ... / d) Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 731 ZPO)

In den Fällen der §§ 726 Abs. 1, 727–729 ZPO kann, wenn der nach diesen Vorschriften zu erbringende Nachweis nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erbracht werden kann, Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§§ 731, 1111 Abs. 2 ZPO) erhoben werden. Hierfür entstehen Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV, wobei aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG folgt, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, Der Anspruch de... / I. Grundhonorar

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Eilverfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des gemeinsamen Kindes anhängig. Im Termin am 24.9.2014 wurde zwischen den Eltern eine – familiengerichtlich nicht genehmigte – Vereinbarung geschlossen, wonach der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter sein soll. Darüber hinaus einigten sich die Elt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin strebt mit ihrer sofortigen Beschwerde eine Ergänzung des Beschlusses des AG dahingehend an, dass ihre Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Der am 11.1.1998 geborenen Gläubigerin steht nach dem Beschluss des AG Kindesunterhalt gegen den Sc...mehr