Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Bei den Verfahren nach § 1115 ZPO handelt es sich um besondere Angelegenheiten, denn sie können weder dem Ursprungsverfahren noch dem Vollstreckungsverfahren zugeordnet werden. Da es sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, entstehen Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gegenstandswert dürfte sich wie bei einer Vollstreckungsabwehrklage nach dem Umfang des erstrebten ...mehr

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zfs 3/2015, Der Anspruch de... / C. Anspruchsgrundlagen

Bei den Anspruchsgrundlagen ist stets das Vertrags- von dem Schadensersatzverhältnis zu unterscheiden. Einerseits schließt der Geschädigte mit dem Sachverständigen bei Auftragserteilung einen Werkvertrag ab, der einen Werklohnanspruch des Sachverständigen begründet. Andererseits verbindet den Geschädigten mit dem Schädiger ein Schadensersatzverhältnis, aus dem heraus er Anspr...mehr

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AGS 3/2015, Rücknahme und N... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Entgegen der Auffassung des OLG war mit Rücknahme der Anklage der Rechtszug beendet. Die Erhebung einer neuen Anklage eröffnet einen neuen Rechtszug. Anderenfalls hätte das LG auch kein neues Aktenzeichen vergeben dürfen. Das OLG Düsseldorf verkennt, dass das gerichtliche Verfahren 17 KLs 9/11 mit Rücknahme der Anklage beendet war und in das ...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Notarkosten

Hat gem. § 1110 ZPO der Notar die Bescheinigungen nach Art. 60 Brüssel-Ia-Verordnung zu erstellen, richten sich die Kosten hierfür nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Für das Verfahren entsteht eine Festgebühr nach Nr. 23805 GNotKG-KostVerz. von 20,00 EUR. Eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen. Die Gebühr fällt daher unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an, also auch bei Bee...mehr

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AGS 3/2015, Rücknahme und N... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin ist zutreffend zu der Bewertung gelangt, dass neben der im Verfahren 7 KLs 9/11 mit dem Eingang der Anklageschrift vom 10.3.2011 beim LG angefallenen Verfahrensgebühr Nr. 4112 VV dieselbe Gebühr nicht noch einmal für das Verfahren 7 KLs 17/11 beansprucht werden kann, weil nur ein Rechtsfall im gebührenrechtlichen Sinne vorliegt. Zwar verkennt der Senat nic...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft, bei unentschuldigtem Fernbleiben mit der Weiterleitung an das AG zur Erwirkung eines Haftbefehls und der nachfolgenden Verhaftung. Zudem teilte die Gläubigerin mit, mit einer Ratenzahlungsvereinbarung im Falle der glaubhaften Darlegung der m...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bei Maßnahmen des Prozessgerichts

Handelt es sich um eine Maßnahme des Vollstreckungsgerichts oder eine Vollstreckungsmaßnahme des Prozessgerichts, so ist gegen die Anpassung des Titels sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einzulegen (§ 1114 Nr. 2 ZPO). Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach Nr. 2121 GKG-KostVerz. von 30,00 EUR. Es handelt sich um eine Verfahrensgebühr, die jedoch nur entsteht, wenn die Beschwer...mehr

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AGS 3/2015, Volle Verfahren... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 11 RpflG statthafte, fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde ist in der Sache unbegründet. Entgegen der Auffassung der Beklagten war die gegen sie festgesetzte anwaltliche Gebühr in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr Teil der notwendigen Kosten des Verfahrens i.S.d. § 91 ZPO. Außer Streit und außer Frage steht im Ansatz, dass die ...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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zfs 3/2015, Der Anspruch de... / II. Schadensersatzverhältnis

Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu ersetzen.[16] Der Grund für die Ersatzpflicht liegt darin, dass es sich um Aufwendungen zur Ermittlung des Schadenumfangs handelt und die Vorlage des Gutachtens in der Regel erst die Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs sc...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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zfs 3/2015, Kosten eines Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "II … .2. a) Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts für das Revisionsverfahren nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig gewesen ist." [12] aa) Es entspricht der Rspr. des BGH dass im Berufungsverfahren Verkehrsanwaltskosten grds. nicht erstattungsfähig sind (BGH RVGreport ...mehr

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AGS 3/2015, Bindungswirkung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Erinnerungsführerin gegen den Beschluss des VG hat Erfolg. Die Erinnerungsführerin kann eine Vergütungsfestsetzung für die außergerichtliche Tätigkeit ihrer Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren beanspruchen. Zwar geht der erstinstanzliche Beschluss zutreffend davon aus, dass Kosten des Vorverfahrens i.S.v. § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO grundsätzlich nur erst...mehr

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AGS 3/2015, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. 1. Das OLG hat zugunsten der Klägerin unterstellt, dass zwischen ihr und ihrem Prozessbevollmächtigten eine die außergerichtliche Vertretung in der hier streitgegenständlichen Angelegenheit erfassende wirksame Honorarvereinbarung getroffen worden ist. Dessen ungeachtet – so das Beschwerdegericht – könne sich die K...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 2 Aus den Gründen

Statthafter Rechtsbehelf für das von der Gläubigerin verfolgte Rechtsschutzziel – die Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten – ist die sofortige Beschwerde. Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren können nach § 127 ZPO Abs. 2 S. 2 ZPO vom Antragsteller – hier also der Gläubigerin – mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zu den anfechtbaren Entscheidunge...mehr

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zfs 3/2015, Kosten eines Ve... / 3 Anmerkung:

I. Verkehrsanwaltskosten Erstmals hat sich der BGH zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Revisionsrechtszug geäußert und diese im Sinne der h.M. beantwortet, nach der solche Kosten nur im Ausnahmefall erstattungsfähig sind. Ausnahmen von dieser Regel hat die Rspr. dann angenommen, wenn Gegenstand des Revisionsverfahrens neue Tatsachen gewesen sind (s...mehr

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AGS 3/2015, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr ist nicht zu erstatten. Nach Nr. 3202 VV kann im Verfahren vor dem FG eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 entstehen. Gem. der durch Art. 8 Abs. 2 Nr. 26 lit. b) des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (BGBl I, S. 2586, 2694) mit Wirkung zum 1.8.2013 neu gefassten Vorbem. 3 Abs. 3 VV, die als allgemeine Vorschrift a...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / Leitsatz

Eine Gebühr nach Nr. 207 KVGvKostG fällt nur bei der isolierten Beauftragung der gütlichen Einigung an. Sie entfällt, wenn sie entweder in Kombination mit der Abnahme der Vermögensauskunft oder der Sachpfändung beauftragt wird. OLG Stuttgart, 4.2.2015 – 8 W 458/14mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO)

Es fällt eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1523 GKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Auslagen sind nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 1 I. Der Fall

Umfang des Vollstreckungsauftrages Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), dem Schuldner die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abzunehmen. Für den Fall, dass der Schuldner dem Termin unentschuldigt fernbleibt oder die Auskunft ohne Grund verweigert, wurde beantragt, den Erlass eines Haftbefehls und die Verhaftung des Schuldners zu bewirken. Zudem teilte die G...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung berücksichtigt Auslegungskriterien Die Entscheidung ist in der Sache, aber auch in der juristischen Begründung überzeugend. Anders als das OLG Düsseldorf (FoVo 2014, 179) sieht das OLG Stuttgart, dass der Gesetzeswortlaut in der Anmerkung zu Nr. 207 KVGvKostG gerade nicht eindeutig ist, wenn einerseits zwar ein "und" die notwendige Verknüpfung der Vermögensauskun...mehr

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AGkompakt 3/2015, Anrechnun... / 3. Keine Anrechnung der Verfahrensgebühr für Vollstreckungsbescheid

Verfahrensgebühr für Vollstreckungsbescheid bleibt bestehen Ergeht im Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid, so erhält der Anwalt des Antragstellers hierfür eine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr wird nicht angerechnet. Sie bleibt dem Anwalt daher auch dann erhalten, wenn es nachfolgend zum streitigen Verfahren kommt. Beispiel 6 Der Anwalt hatte für...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Notarkosten

Ist die Bescheinigung von einem Notar auszustellen, entsteht eine Gebühr nach Nr. 23805 GNotKG-KostVerz. Die Festgebühr beträgt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens stets 20,00 EUR. Auslagen (insbesondere Zustellungskosten) sind nach Nrn. 32000 ff. GNotKG-KostVerz. zu erheben. Die Kostenhaftung bestimmt sich nach § 29 Nr. 1 GNotKG. Da es sich um ein Antragsverfahren handelt,...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)

Es fällt eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1523 GKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Auslagen sind nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die sofortige Beschwerde entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 1523 GKG-KostVerz. Es handelt sich um eine Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Die ganz oder teilweise erfolgreiche Beschwerde bleibt daher gebührenfrei. Auch Auslagen bleiben dann wegen Vorbem. 9 Abs. 1 GKG-KostVerz. une...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 1 Sachverhalt

Die klagende Anwaltssozietät macht gegen die Beklagte Vergütungsansprüche aus einem von ihr so bezeichneten "Beratungsvertrag" geltend. Der zwischen den Parteien geschlossene Beratungsvertrag weist folgende Gestaltung auf: Beratungsvertrag zwischen A-GmbH (Auftraggeber) … Rechtsanwälte (Auftragnehmer) Präambel Die Parteien schließen nachfolgenden Beratungsvertrag. Angestrebt ist ...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 3 Der Praxistipp

Finanzielle Auswirkungen nicht im Blick Die Entscheidung des OLG ist einseitig an der Bestätigung der Vorinstanzen orientiert und nimmt wesentliche Aspekte nicht auf. Die persönliche Zustellung verursacht nach Nrn. 100, 711, 716 KVGvKostG einen finanziellen Aufwand von 16,25 bis 29,25 EUR (10,00 + 3,25 – 16,25 + 3,00). Demgegenüber führt die Zustellung durch die Post nach Nrn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

Leitsatz Befördert oder versendet bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) der letzte Abnehmer (C) den Gegenstand der Lieferung, ist die Beförderung oder Versendung der ersten Lieferung (A an B) zuzuordnen, es sei denn, der erste Abnehmer (B) hat dem letzten Abnehmer (C) die Befugnis, über d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 63 Erstattu... / 2.6 Besonderheiten der Kostenfestsetzung

Rz. 11 Bei der Kostenfestsetzung ist im Einzelnen zu prüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Sie erfolgt nur auf Antrag. Zuständig ist grundsätzlich die Stelle, die die Kostenentscheidung getroffen hat. Etwas anderes gilt gemäß Abs. 3, 2. HS, wenn ein Ausschuss oder Beirat entschieden hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 63 Erstattu... / 2.4 Gebührenberechnung des Rechtsanwalts

Rz. 9 § 3 Abs. 1 RVG regelt mit Wirkung zum 1.7.2004 die Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Sozialgerichten (i. V. m. Nr. 3102 und 3106 des Vergütungsverzeichnisses). Gemäß Abs. 2 gilt dies auch für eine Tätigkeit außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, also z. B. im Vorverfahren (so auch BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 10 für die bis zum 30.6.2004 geltenden Vorschriften – §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine missbräuchliche Gestaltung bei Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr vor Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Bei einer Vorabverwaltungsgebühr, die bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrages gemäß dem Grand-Slam-Programm gezahlt wird, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. 2. Auch wenn das Grand-Slam-Programm in zeitlichem Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Abgeltungsteuer angeboten worden ist, kann...mehr

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AGS 2/2015, Kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch auf vereinbarte Vergütung oberhalb der gesetzlichen Gebühren

Leitsatz Der Ersatz von Anwaltskosten aufgrund eines materiell-rechtlichen Anspruchs ist grundsätzlich auf die Höhe der gesetzlichen Vergütung beschränkt. BGH, Urt. v. 23.1.2014 – III ZR 37/13 1 Sachverhalt Die Kläger machen gegen die Beklagte Ansprüche auf Entschädigung für materielle und immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer eines Bauprozesses geltend, darunter auch au...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzliche Gebühr bei Berufung auf Aussageverweigerungsrecht

I. Überblick Zusätzliche Gebühr bei nicht nur vorläufiger Einstellung Nach den Nrn. 4141 VV und 5115 VV erhält der Anwalt eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird und der Anwalt daran mitgewirkt hat. Lange Zeit war umstritten, ob das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht als Mitwirkungshandlung i.S.d. Nrn. 4141 VV, 5115 VV anzusehen s...mehr

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AGS 2/2015, Keine Zusätzliche Gebühr bei Abraten von Einspruch gegen einen Strafbefehl

Leitsatz Prüft der Verteidiger, ob es Aussicht auf Erfolg hat, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, und rät er nach Prüfung von der Einlegung des Einspruchs ab, so verdient er hierdurch keine zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14 1 Aus den Gründen Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat gegen die Beklagt...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / I. Überblick

Zusätzliche Gebühr bei nicht nur vorläufiger Einstellung Nach den Nrn. 4141 VV und 5115 VV erhält der Anwalt eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird und der Anwalt daran mitgewirkt hat. Lange Zeit war umstritten, ob das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht als Mitwirkungshandlung i.S.d. Nrn. 4141 VV, 5115 VV anzusehen sei. Insbeson...mehr

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AGS 2/2015, Keine Zusätzlic... / Leitsatz

Prüft der Verteidiger, ob es Aussicht auf Erfolg hat, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, und rät er nach Prüfung von der Einlegung des Einspruchs ab, so verdient er hierdurch keine zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14mehr

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AGS 2/2015, Keine Zusätzlic... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Beklagte ist nicht verpflichtet, dem Kläger für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgeb...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / II. Die Entscheidung des BGH

Berufen auf Aussageverweigerungsrecht reicht aus Der BGH hat diese Frage zwischenzeitlich dahingehend entschieden, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht eine ausreichende Mitwirkungshandlung darstellt. Praxis-Beispiel Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweige...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Diese Auffassung geht fehl. Die Antragsgegnerin übersieht die unterschiedlichen Kostengrundentscheidungen. Ein derartiger gänzlicher Ausschuss der Gebührenerstattung sieht das Gesetz nicht vor. § 15 Abs. 2 RVG bestimmt nur, dass die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal gefordert werden können. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der bereits in das Verfa...mehr

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AGS 2/2015, Kein materiell-... / 2 Aus den Gründen

d) Vergeblich wendet sich die Revision gegen die Auffassung des OLG, die behaupteten materiellen Nachteile seien gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG nicht erstattungsfähig. aa) Soweit die Kläger anwaltliche Mehrkosten aufgrund einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis geltend machen, ist bereits der Kausalzusammenhang mit der Verfahrensführung des Ausgangsgerichts nicht erkennbar. De...mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Da der Revisionsbeklagte trotz rechtzeitiger Ladung im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, musste auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil entschieden werden. Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / III. Kundgabe der Aussageverweigerung

Berufen auf Aussageverweigerungsrecht muss mitgeteilt werden Eine weitere Entscheidung wird in diesem Zusammenhang häufig übersehen. Das AG Hamburg-Barmbek hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an die Mitwirkung des Verteidigers in diesem Fall zu stellen sind. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, gar nichts zu tun und die Akt...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

In dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (9 B 44/14) obsiegte die Antragsgegnerin mit dem Beschl. v. 5.5.2014 mit der Folge, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hatte. Im anschließenden Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (9 B 207/14) wurde die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts dahingehend abgeändert, dass nunmehr die...mehr

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AGS 2/2015, Kein erneuter G... / 3 Anmerkung

Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in 15 Abs. 5 S. 2 RVG enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in § 15 Abs. 5 S. 1 RVG niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie weitere Gebühren...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / V. Vergütungsrecht

Kaum verwunderlich dürfte sein, dass hinsichtlich Vergütungsfragen die meisten Gerichtsentscheidungen zu finden sind. Hier handelt es sich im Gegensatz zu allg. Voraussetzungsfragen stets um einen individuellen Anlass, letztlich um die Honorierung der geleisteten Arbeit. In 2014 sind hierzu einige Entscheidungen ergangen, wovon hier jedoch nur die wesentlichen skizziert werd...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / 3 III. Der Praxistipp

Zusätzliche Gebühr entsteht immer in Höhe der Mittelgebühr Die Entscheidung ist zutreffend. Bei der Gebühr nach Nr. 4141 VV handelt es sich um eine Festgebühr. Der Anwalt erhält die Gebühr der Nr. 4141 VV stets in Höhe der "Rahmenmitte" der in Bezug genommenen Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 4141 VV). Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielra...mehr

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zfs 2/2015, Anrechnung eine... / 3 Anmerkung:

Die im Kern zutreffende Entscheidung des BGH bedarf einiger Anmerkungen. I. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Den Ausführungen des BGH, eine vereinbarte Vergütung für die vorprozessuale Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei sei nicht nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen, ist zuzustimmen. Die Anrechnung...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / 2 Aus den Gründen

Nachdem ihm das Verfahren gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 2 RVG übertragen worden ist, entscheidet der Senat über die Beschwerde. Sie hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Der Antragsteller macht geltend, ihm stehe aus der Staatskasse eine Vergütung in Höhe von 1.131,99 EUR zu, während ihm "nunmehr nur 713,11 EUR zustehen" so...mehr

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AGS 2/2015, Kein erneuter G... / 2 Aus den Gründen

Der gem. § 165 S. 1 und 2 i.V.m. § 151 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige (§ 151 S. 2 u. 3 i.V.m. §§ 147 bis 149 VwGO) Antrag auf gerichtliche Entscheidung (sog. Erinnerung) hat in der Sache keinen Erfolg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die nach § 162 VwGO zu erstattenden notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin gem. § 164 VwGO, §§ 103 ff. ZPO zutref...mehr