Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZAP 11/2016, Die Zusätzliche Gebühr in Strafsachen

– unter Berücksichtigung der Rechtsprechung seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG I. Überblick Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG erhält der Anwalt als Verteidiger in einer Strafsache neben den sonstigen Gebühren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Nr. 1), das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Nr. 2), das ge...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 4. Mehrere Auftraggeber

Eine Regelung, wie sich die Zusätzliche Gebühr der Nr. 4141 VV RVG bei mehreren Auftraggebern berechnet, war im Gesetz bis zum 31.7.2013 noch nicht enthalten. Mit dem 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber diese Frage geregelt und hat, wie auch bei den anderen Gebühren, die sich von einer Verfahrensgebühr ableiten, ausdrücklich bestimmt, dass eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG unbe...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält die Zusätzliche Gebühr. Für ihn gilt ohnehin schon bei der Verfahrensgebühr eine Festgebühr, die auch im Rahmen der Nr. 4141 VV RVG maßgebend ist. Für ihn gelten dann die jeweiligen Festbeträge, die für die Verfahrensgebühren vorgesehen sind. Auch hier berechnet sich die Gebühr ohne Haftzuschlag und ohne Gebühren...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 7. Einstellung nach Abtrennung

Kommt es zu einer Verfahrenstrennung, liegen ab dann zwei verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt die Zusätzliche Gebühr in jedem Verfahren verdienen kann. Möglich ist es dabei auch, dass die Zusätzliche Gebühr in allen Verfahren anfällt. AG Tiergarten, Beschl. v. 4.3.2016 – (431 Ls) 286 Js 945/15 (22/15): Die Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG fällt auch dann an...mehr

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ZAP 19/2016, Handelsregister: Gebühr für die (bloße) Änderung inländischer Geschäftsadresse

(OLG München, Beschl. v. 9.8.2016 – 31 Wx 94/16) • Da die Eintragung einer Änderung der inländischen Geschäftsadresse einer Kommanditgesellschaft – ohne gleichzeitige Sitzverlegung – im Handelsregister nur eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung betrifft, ist damit auch nur der ermäßigte Gebührenansatz nach der Gebührenordnung zum Handelsregister gerechtfertigt. Hinweis...mehr

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ZAP 4/2017, Online-Tickethandel: Keine Gebühr für selbstausgedruckte Tickets

(LG Bremen, Urt. v. 31.8.2016 – 1 O 969/15) • Sogenannte ticketdirekt-Klauseln im Online-Tickethandel, wonach dem Besteller bei der Wahl einer bestimmten Versandart weitere Kosten „inkl. Bearbeitungsgebühr“ bzw. bei der Wahl der Option des Tickets zum Selbstausdruck eine Servicegebühr berechnet werden, sind gem. § 307 BGB unwirksam. Hinweis: Geklagt hatte eine Verbraucherzen...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 11. Mehrmalige Einstellung

Da der Verteidiger in jeder Angelegenheit seine Gebühren und Auslagen gesondert erhält, kann die Zusätzliche Gebühr auch mehrmals anfallen. Beispiel 11: Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wird mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO auf Betreiben des Verteidigers eingestellt. Auf die Beschwerde des Anzeigenerstatters werden die Ermittlungen wieder aufgenomme...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / I. Überblick

Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG erhält der Anwalt als Verteidiger in einer Strafsache neben den sonstigen Gebühren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Nr. 1), das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Nr. 2), das gerichtliche Verfahren sich durch rechtzeitige Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbef...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Gebührenbeträge

Da es sich um Festgebühren handelt, und sowohl ein Haftzuschlag als auch eine Auftraggebermehrheit unberücksichtigt bleiben, kommen nur folgende Zusätzliche Gebühren in Betracht:mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Maßstab

Maßstab der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG ist die jeweils in Bezug genommene Verfahrensgebühr. Die Höhe der Gebühr nach Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG bemisst sich im konkreten Fall nach der Verfahrensgebühr des Rechtszugs, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist. Maßgebend ist also hier grundsätzlich die Gebühr des Verfahrensstadiums, in dem sich di...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 4. Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Weist das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurück, steht dies nach § 408 Abs. 2 S. 2 StPO einem Beschluss gleich, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird. Es tritt also bei Rechtskraft der Entscheidung beschränkter Strafklageverbrauch ein. Dies rechtfertigt es daher, in diesem Fall in entsprechender Anwendung Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 414...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Kein Haftzuschlag

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV RVG Rn 2). Beispiel 6: Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers stel...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage oder ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurück, so löst dies für den Verteidiger noch keine Zusätzliche Gebühr aus, auch wenn er daran mitgewirkt hat, etwa durch eine entsprechende Einlassung oder Gegenerklärung. Grund hierfür ist, dass das Verfahren mit der Rücknahme noch nicht erledigt ist, sondern die Staatsanwaltschaft je...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 12. Einstellung nach Aussetzung

Da nach einer Aussetzung mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden muss, kann auch nach Durchführung eines ersten Hauptverhandlungstermins eine Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn das Verfahren ausgesetzt wird und sich danach erledigt. BGH, Beschl. v. 14.4.2011 – IX ZR 153/10: Die Zusätzliche Gebühr kann der Nr. 4141 VV RVG kann auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Festgebühr

Bei der Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG handelt es sich nach zutreffender Auffassung um eine Festgebühr. Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielraum. Siehe zuletzt: LG Saarbrücken, Beschl. v. 5.2.2015 – 6 Qs 7/15: Bei der Zusätzlichen Gebühr für die Vermeidung der Hauptverhandlung gem. Nr. 4141 VV RVG handelt es sich um eine Festgebühr in Höhe der Mittelge...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, löst dies nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV RVG eine Zusätzliche Gebühr aus. Zum Teil wird vertreten, der Beschluss müsse auch rechtskräftig werden. LG Potsdam, Beschl. v. 20.4.2012 – 24 Qs 64/11: Wird unter Mitwirkung des Verteidigers die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und nach erfolgreichem Rechtsmitte...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Übergang ins Strafbefehlsverfahren nach Zulassung der Anklage

Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Erlass eines Strafbefehls beantragt, sondern Anklage erhoben und ist diese zugelassen worden, besteht nach § 408a StPO immer noch die Möglichkeit, in das Strafbefehlsverfahren überzugehen. Der Anwalt kann in dieser Phase noch erreichen, dass die Sache im Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird. Gelingt es dem Anwalt, nach Anklageerhebung u...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Abraten von einem Rechtsmittel

Ebenso entsteht keine Zusätzliche Gebühr für das Abraten von einem Rechtsmittel. OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09: Die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG fällt nicht an, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und kein Rechtsmittel einzulegen (AGS 2009, 534 = ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 13. Mitwirkung durch Schweigen

Geklärt ist auch, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht hinreichende Mitwirkung ist und die Zusätzliche Gebühr auslöst, wenn daraufhin eingestellt wird. BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10: Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltun...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Erledigung durch Strafbefehl

Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiese...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / V. Keine Anwendungsfälle

1. Erledigung durch Strafbefehl Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusa...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 8. Rücknahme der Revision

Im Falle der rechtzeitigen Rücknahme einer Revision entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Var. 3 zu Nr. 4141 VV RVG. Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist und keine weiteren Voraussetzungen aufstellt, interpretiert ein Großteil der Rechtsprechung weitere ungeschriebene Tatbestandsmerkmale hinein, nämlich dass eine Hauptverhandlung bereits anberaumt...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Abraten vom Einspruch

Ist gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl ergangen und rät der Verteidiger von einem Einspruch ab, löst dies noch keine Zusätzliche Gebühr aus. Das bloße Abraten, Einspruch einzulegen, wird vielmehr durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten und ist ggf. hier im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG zu bewerten. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14: Die Zusätzliche G...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2. Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

Im Fall des Freispruchs des Mandanten gibt es im Straf-/Bußgeldverfahren nicht selten Streit um die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren. Die Vertreter der Staatskasse tendieren i.d.R. zu (zu) niedrigen Gebühren. Argumentationshilfe kann hier jetzt eine Entscheidung des AG Köthen sein (Beschl. v. 22.11.16 – 13 OWi 31/16): Der Rechtsanwalt war als ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / III. Mitwirkung

Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV RVG ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt dabei jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geei...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Inhalt der Abänderung

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt nur im Hinblick auf den abgeänderten Streit-/Gegenstandswert in Betracht. Deshalb sind nur Änderungen zulässig, die wertabhängig sind. Eine Nachprüfung bereits festgesetzter Gebühren und Auslagen dem Grunde nach findet also im Abänderungsverfahren nach § 107 ZPO nicht statt. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich, die fes...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 9. Rücknahme der Berufung

Während im Falle der Rücknahme der Revision überwiegend noch Zusätzliche Voraussetzungen gefordert werden (s.o. 8.), wird bei Rücknahme der Berufung ganz überwiegend auf die bloße Rücknahme abgestellt, da hier eine Begründung nicht erforderlich ist. Es ist auch noch nicht einmal erforderlich, dass die Akten dem Berufungsgericht vorgelegt worden sind. OLG Celle, Beschl. v. 22...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Schriftliches Verfahren nach § 411 StPO

Mit dem 2. KostRMoG ist in Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV RVG eine weitere Variante der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Danach erhält der Anwalt auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er daran mitwirkt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt und aufgrund der Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsa...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 10. Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

Auch eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist ausreichend, da es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handelt. LG Saarbrücken, Beschl. v. 6.3.2015 – 4 KLs 22/13: Die Einstellung eines Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO begründet eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG (AGS 2015, 225 = NJW-Spezial 2015, 380). Ebenso: AG Mettmann NJW-Spezial 2011, 157 = RVGprof. ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / IV. Anwendungsfälle

1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, ...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / II Entscheidung

1. Die Vereinbarung ist nicht nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Unabhängig davon, ob hier ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, fehlt es jedenfalls an der Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche. Die Kläger haben weder vorgetragen, dass ihnen kein anderer Anwal...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Checkliste

Für die Gebühren sollte folgende Checkliste beachtet werden:mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 1. Änderungen

Mit der Änderung des § 28 Abs. 3 Nr. 3 des StVG durch Art. 1 des "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" vom 28.8.2013 (BGBl. I S. 3313; sog. Punktereform) ist die Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister (FAER; früher: Verkehrszentralregister) von 40 EUR auf 60 EUR erhöht worden. Die frühere Eintragungsgrenze von 40 EUR war 2...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Allgemeine Grundsätze

Sowohl im franchiserechtlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung sucht man vergeblich nach der Definition des Begriffs "Gebühren". Dieser Begriff wird als gegeben vorausgesetzt, wenn formuliert wird, dass üblicherweise für Franchise-Systeme eine Eintrittsgebühr sowie eine fest oder umsatzabhängige laufende Gebühr zu zahlen ist (vgl. Gitter, Gebrauchsüberlassungsvertr...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 1. Nr. 1100 bzw. 1210 KV GKG

Hier stellt sich die Frage, welche Partei die Gebühren für das Prozessverfahren im ersten Rechtszug vorzustrecken hat. Denn für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist eine 0,5-Gebühr nach Nr.1100 KV GKG i.H.v. mind. 32 EUR fällig. Für das Prozessverfahren im ersten Rechtszug wird eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG fällig. Ist wegen desselben Strei...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Damit sind diese Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen. Hieraus folgt, dass eine Partei auch im selbstständigen Beweisverfahren einen Rechtsanwalt z...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 3. Weitere Ersatzpositionen

§ 252 S. 2 BGB ermöglicht in Ergänzung zu § 287 ZPO eine abstrakte Schadensberechnung des entgangenen Gewinns, erfordert aber gleichwohl die Darlegung und ggf. den Nachweis der erforderlichen Anknüpfungstatsachen hierfür. Bei der behaupteten Anlage von Kapitalbeträgen muss etwa vorgetragen und nachgewiesen werden, dass in eine bestimmte Art von Wertpapieren investiert worden...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit

Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frage, ob eine (teilweise) Anrechnung auch dann vorzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber für die vorgerichtliche Vertretung eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass in einem solchen Fall keine anteilige Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist, wei...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 3. Beispiele

Beispiel 1: Gegen den Betroffenen wird am 1.8.2015 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO (Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr) eingeleitet und eine Geldbuße von 60 EUR festgesetzt. In dem Bußgeldverfahren wird er von Rechtsanwalt R verteidigt. Rechtsanwalt R rechnet nach den neuen Gebührenstufen ab. Es entstehen also die Gebühren nach den n...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / Einführung

Aus deutscher Sicht stehen dem Erblasser verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, eine letztwillige Verfügung zu errichten. In der Praxis am meisten verbreitet sind das eigenhändige Testament iSd § 2247 BGB sowie das öffentliche (notarielle) Testament iSd § 2232 BGB. Für ein notarielles Testament spricht eine ganze Reihe von Vorteilen:[1] Die vorgenannten Vorteile sind den mit...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 21/2016, Selbstständiges Verfallsverfahren: Zusätzliche Verfahrensgebühr

(LG Trier, Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Qs 32/16) • Im selbstständigen Verfallsverfahren des Bußgeldverfahrens (§ 29a OWiG) entstehen für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG. ZAP EN-Nr. 749/2016 ZAP F. 1, S. 1112–1112mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VIII. Gebührenrecht

Auf folgenden gebührenrechtlichen Aspekt soll im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten hingewiesen werden. Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG entstehen die Gebühren des Rechtsanwalts mit einem Zuschlag, wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Die Voraussetzungen für diesen Haftzuschlag müssen aber nicht schon beim Entstehen ...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / Leitsätze des Gerichts:

Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Glaubhaftmachung des Gebührenanfalls im Kostenfestsetzungsverfahren

Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der geltend gemachten Kosten darzulegen und im Streitfall glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das setzt voraus, dass die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der Kosten erst einmal darlegt. Geht es um anwaltliche Gebühren, deren Anfall sich ohne Weiteres aus den Gerichtsakten ergibt,...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VI. Gerichtsnahe Mediation

Auf die gerichtsnahe Mediation ist Nr. 2303 VV RVG nicht anwendbar. Diese Tätigkeit gehört vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG mit zum Rechtszug und wird durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgegolten (OLG Rostock AGS 2007, 124 u. 343 = RVGreport 2007, 28; AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194 = RVGreport 2008, 54; OLG Braunschweig AGS 2007, 127 = AnwBl 2007, 88 = Ju...mehr