Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 26 Verfahren der freiwill... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 31 Soweit eine Einigung der Beteiligten in Betracht kommt, kann der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV verdienen. Sind die Gegenstände anhängig, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,0 (Nr. 1003 VV). Soweit nicht anhängige Gegenstände mit in die Einigung einbezogen werden, entsteht aus deren Wert unter der...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückgenommenen Vol...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Vertretung im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 139 Legt der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rechtspflegers, den von ihm beantragten Vollstreckungsbescheid zu erlassen, sofortige Beschwerde ein, so ist auch der Antragsgegner an diesem Verfahren zu beteiligen, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist. Die Vorschrift des § 702 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Beschwerdeverfahren. Beauftragt der Antragsgegner seinen Anwalt...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 8 In erstinstanzlichen Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrest- oder Verfügungsverfahren vor dem Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). Rz. 9 Ebenso wie im Erkenntnisverfahren erhält der Anwalt auc...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Einzelauftrag

Rz. 24 Wird dem Anwalt nur der Auftrag zur Einreichung einer Schutzschrift erteilt, wird ihm also nicht bereits der Auftrag erteilt, auch im eventuell folgenden Verfahren den Antragsteller zu vertreten, dann ist Nr. 3100 VV nicht anwendbar, da diese Vorschrift einen Auftrag für das Verfahren insgesamt voraussetzt. Bei einem auf das Einreichen der Schutzschrift beschränkten A...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 15. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 299 Allgemeine Beschwerdeverfahren sind stets besondere Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), sodass hier die Gebühren gesondert entstehen. Rz. 300 Der Anwalt erhält nach Nr. 3501 VV eine Verfahrensgebühr aus einem Rahmen in Höhe von 24,00 EUR bis 250,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 137,00 EUR. Die Verfahrensgebühr entsteht auch dann, wenn das Sozialgericht der Beschw...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (1) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Beispiel 6: Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weiter gehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren (2/22) anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Einigung und Erledigung

Rz. 64 Auch im erstinstanzlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Rz. 65 Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich nach Nr. 1003 VV auf 1,0. Zum Teil wurde zwar nach Inkrafttreten des RVG zunächst vertreten, dass die erhöhte Gebühr nach Nr. 1004 VV gelte.[18] Zur Begründung wurde ausgeführt, es handele sich zwar um ein erst...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Wahlrecht bei unterschiedlichen Quoten

Rz. 66 Zu beachten ist, dass sich die Frage, welche Gebühr auf welche anzurechnen ist, im Rahmen der Kostenerstattung unterschiedlich auswirken kann, nämlich dann, wenn für die verschiedenen Gebühren unterschiedliche Erstattungsquoten gelten. Jede Partei kann sich dann auf die ihr günstigste Anrechnung berufen. Beispiel 38: Anrechnung bei unterschiedlichen Erstattungsquoten ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 175 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG auszugehen.[64] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergeri...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bei Rahmengebühren

Rz. 33 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG), sowie in Straf- und Bußgeldsachen und in Verfahren nach Teil 6 VV, die nach Betragsrahmengebühren abgerechnet werden, richten sich die Gebühren nach Nrn. 2102, 2103 VV. Soweit a...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 2. Beschlussverfahren

Rz. 37 Soweit das ArbG im Beschlussverfahren nach den §§ 80 ff. ArbGG entscheidet, entstehen dieselben Gebühren wie in einem Erkenntnisverfahren. Die Vorschriften der Nrn. 3100 ff. VV sind unmittelbar anzuwenden. Beispiel 13: Beschlussverfahren mit Verhandlung In einem Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG (Wert: 10.000,00 EUR) entscheidet das Gericht aufgrund mündlicher Ve...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 69. Wechsel des Auftrags

Rz. 147 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VIII. Revision und Rechtsbeschwerde

Rz. 167 Weder Revision noch Rechtsbeschwerde sind nach Ansicht des BGH – weder in der Hauptsache[56] noch gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO [57] – in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zulässig (§ 542 ZPO analog). Das heißt jedoch nicht, dass im Verfügungsverfahren nicht doch Revision oder eine Rechtsbeschwerde eingelegt wird (wie die o.g. Entscheidungen...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 28 Sofern zugelassen, ist auch die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO möglich.[19] Es handelt sich um eine eigene Gebührenangelegenheit (§ 15 Abs. 2 RVG). Die Gebühren richten sich nach Nrn. 3502, 3516 VV. Beispiel 8: Rechtsbeschwerdeverfahren Nachdem das Beschwerdegericht die vom Beklagten gegen die Ablehnung der beantragten Verlängerung einer Räumungsfrist um sechs Monate ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Adoptionssachen

Rz. 54 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 55 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 56 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr na...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / g) Gegenstandswert

Rz. 24 Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), müssen die jeweils angewandten Vorschriften über die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich nicht zitiert zu werden. Toussaint [14] hält dies allerdings dann für erforderlich, wenn der Auftraggeber den Gegenstandswert anderenfalls nur schwer nachvollziehen könnte. Unabhängig davon biete...mehr

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§ 35 Strafsachen / II. Beratung

Rz. 4 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Strafsache beauftragt, gilt § 34 Abs. 1 RVG. Es handelt sich nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet, also nach § 612 BGB (§ 34 ...mehr

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§ 28 Familiensachen / jj) Vaterschaftsfeststellung und Mindestunterhalt

Rz. 163 Wird ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbunden (§ 169 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG), liegt eine Unterhaltssache vor. Die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt sind zwar gesondert festzusetzen; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt m...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / 1. Überblick

Rz. 2 In Teil 3 VV Vierter Abschnitt (Nrn. 3400 ff. VV) sind Einzeltätigkeiten des Anwalts in gerichtlichen Verfahren nach Teil 3 VV geregelt. Das RVG unterscheidet hier zwischen Neben den Gebührentatbeständen der Nrn. 3400 ff. VV gelten die allgemeinen Vorschriften, insbeson...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 77. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 158 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[48] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 94 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[34] vor den Finanzgerichten siehe § 32 Rdn 17 ff. Rz. 95 Zu beachten ist auch hier die Begrenzung der Anrechnung auf 0,75 nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV, wenn die Summe der Gebühren nach der St...mehr

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§ 35 Strafsachen / 3. Verfahren in sonstigen Fällen

Rz. 261 Für sonstige Verfahren, also solche Vollstreckungsverfahren, die nicht in den Nrn. 4200 ff. VV erfasst sind, erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr aus Nr. 4204 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 33,00 EUR bis 330,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Hinzukommen kann eine Terminsgebühr in Höhe von 33,00 EUR bis 330,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 66 In allen Beschwerdeverfahren entstehen nur die 0,5-Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, also eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3510 VV). Siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff. Rz. 67 Soweit in den betreffenden Beschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gil...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (3) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 42 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 VV auf einen Gebührensatz von 0,75 begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr über einem Gebührensatz von 1,5 liegt. Beispiel 12: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Begrenzung der Anrechnung) Wie vorangegangenes Beispiel 11; jedoch war die T...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Rz. 60 Im Verfahren über den Anspruch nach § 1686 BGB gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 61 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 62 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigun...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XI. Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 59 Kommt es im Beschlussverfahren zur Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG), so gelten nach Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren eines Revisionsverfahrens entsprechend. Der Anwalt erhält also auch hier die Vergütung nach den Nrn. 3206 ff. VV. Beispiel 22: Rechtsbeschwerde zum BAG im Beschlussverfahren Gegen die Entscheidung des LAG über ein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 1. Überblick

Rz. 40 Grundsätzlich wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Betragsrahmengebühren abgerechnet (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), und zwar auch bei außergerichtlicher Vertretung (§ 3 Abs. 2 RVG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Allerdings entstehen anstelle der Wertgebühren jeweils entsprechende Betr...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verfahren auf Eintragung aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs auf Abgabe der Auflassungserklärung

Rz. 203 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund der die Eintragung eines Rechtes zugunsten des Gläubigers erfolgen soll, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Bei Urteilen auf Abgabe einer Willenserklärung bedarf es keiner Vollstreckung, weil die Rechtskraft d...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 36. Klageerweiterung

Rz. 90 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[26] Rz. 91 Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann fü...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Abstammungssachen

Rz. 48 Die Gebühren richten sich nach Teil 3 VV, den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 49 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 175 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 f.). Rz. 50 Da es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, kommt eine Ermäßigung der Terminsgebühr...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / VI. Einzeltätigkeiten in Schiedsrichterlichen Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht

Rz. 147 In schiedsrichterlichen Verfahren nach der ZPO und Verfahren vor dem Schiedsgericht nach § 104 ArbGG gelten wiederum die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 4 VV, obwohl es sich um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Dies ist mit der Änderung des § 36 RVG zum 1.8.2013 klargestellt worden.[38] Rz. 148 Insoweit gelten also die Ausführungen zu diesem Kapitel entsprechend.mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / V. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 26 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Ge...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 12 Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG und im Falle einer Zahlungsvereinbarung nach § 31b RVG . Rz. 13 Eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 55 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in Vollstreckungsverfahren nicht in Betracht, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Gegenstandswert richten. Es sind ...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / I. Überblick

Rz. 1 Beschwerde- und Erinnerungsverfahren finden sich in fast sämtlichen Verfahrensordnungen. Hier gelten je nach Verfahren Besonderheiten. Rz. 2 Soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet, gelten grundsätzlich die Nrn. 3500 ff. VV. Allerdings sind hier für einige Beschwerdeverfahren besondere Vorschriften vorgesehen (siehe Rdn 11). Während jedes Beschwerdeverfahren na...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 18. Bußgeldsachen

Rz. 62 In Bußgeldsachen bilden das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde noch nach altem Recht richte...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Die Vergütung

Rz. 278 Der Anwalt erhält die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber der Vergütung in der Hauptsache danach gesondert. Die Gebührentatbestände sind jedoch die gleichen wie im Hauptsacheverfahren. Da das Gesetz insoweit keine besonderen Regelungen enthält, sind die Vorschriften für gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV anzuwenden. Eine Besonderheit sieht led...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Kostenwiderspruch

Rz. 101 Wird die Hauptsache akzeptiert und nur gegen die Kostenentscheidung Widerspruch erhoben, ist grundsätzlich ebenso abzurechnen wie bei einem Teilwiderspruch in der Hauptsache. Die nach Widerspruch anfallenden Gebühren berechnen sich dann nach dem Wert der bis zum Widerspruch angefallenen Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (§ 43 Abs. 3 GKG). Rz....mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 1. Überblick

Rz. 3 Die Frage, welche Fassung des RVG anzuwenden ist, hat dagegen erhebliche praktische Bedeutung, da sich im RVG im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen ergeben haben, insbesondere zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG und zuletzt durch das KostRÄG 2021. Dabei wirkt sich insbesondere die jeweilige Anhebung der Gebühren- und Auslagenbeträge aus. Rz. 4 Bei der letzten Änderung...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 5. Sonderfall: Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 87 Wird ein Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so würde zunächst § 21 Abs. 1 RVG gelten, wonach das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit wäre, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr nach V...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 20. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 64 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, handelt es sich bei dem weiteren Verfahren nach Einspruch grundsätzlich um dieselbe Angelegenheit,[17] sodass es beim bisherigen Gebührenrecht verbleibt. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kenn...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / dd) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 66 Wird der Anwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beauftragt, liegt nur ein Auftraggeber vor, sodass nur die einfache Verfahrensgebühr anfällt. Wird er dagegen von den einzelnen Gesellschaftern beauftragt, so liegen mehrere Auftraggeber vor, sodass die nach Nr. 1008 VV erhöhte Verfahrensgebühr entsteht. Das Problem liegt hier weniger in der Gebührenabrechnung...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / IV. Revisionsverfahren

Rz. 30 Für die Revisionsverfahren bedarf es keiner besonderen Regelung. Hier gelten jeweils unmittelbar die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3206 ff. VV), die auch in sonstigen Revisionsverfahren anzuwenden sind, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Beispiel 7: Revision vor dem BAG Gegen die Entscheidung des LAG wird Revision zum BAG eingelegt,...mehr

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§ 28 Familiensachen / XII. Arrestverfahren

Rz. 322 Arrestverfahren werden ebenfalls wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 323 Zu beachten ist, dass Arrestverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Der Anwalt erhält also neben den Gebühren in der Hauptsache die Vergütung im Arrestverfahren geso...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 141 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr